
Der Bundesgerichtshof wies die Haftbeschwerde von Kuznetsovs Anwälten zurück, der als Beschuldigter in Untersuchungshaft sitzt. Funktionelle Immunität könne für„geheimdienstlich gesteuerte Gewaltakte“, die verdeckt ausgeführt werden, nicht geltend gemacht werden. Es könne sich auch um ein Kriegsverbrechen handeln.
Nachdem Italien den aufgrund eines von der Bundesanwaltschaft ausgestellten Europäischen Haftbefehls im Juli 2025 festgenommenen Ukrainer Serhiy Kuznetsov an Deutschland ausgeliefert hat, sitzt er in Untersuchungshaft in Hamburg. Er wird verdächtigt, der Leiter des siebenköpfigen Teams zu sein, das mit der Hilfe der Yacht Andromeda 2022 die Anschläge auf die Nord Stream-Pipelines ausgeführt hat. Beschuldigt wird Kuznetsov, der kurzzeitig und während der Anschläge, Soldat einer Spezialeinheit war, einer „verfassungsfeindlichen Sabotage in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und mit Zerstörung von Bauwerken“, auch „mit Störung öffentlicher Betriebe“. Kuznetsov streitet eine Beteiligung ab.
Den in Polen kurzfristig wegen desselben Verdachts festgenommenen Tauchers Wolodymyr Schurawlew wurde nicht ausgeliefert und freigelassen. Dafür hatte sich auch Regierungschef Tusk stark gemacht. Geklärt wurde nicht, ob er an den Anschlägen beteiligt war, sondern der Richter urteilte, dass selbst dann, wenn er beteiligt gewesen sei, er funktionelle Immunität genieße. Die „Zerstörung feindlicher Infrastruktur“ sei keine Sabotage, sondern „gerechtfertigt“ (Polnisches Gericht: Zerstörung feindlicher Infrastruktur in einem Krieg ist keine Sabotage).
In Italien sah man dies anders und wies die Einsprüche der Anwälte zurück, die ebenfalls auf funktionelle Immunität hinwiesen, sollte er tatsächlich an den Anschlägen beteiligt gewesen sein. Kuznetsov war dort zeitweise in Hungerstreik getreten und hatte sich über die Haftbedingungen und das Essen beklagt. Sein Anwalt Mykola Katerynchuk erklärte Mitte Dezember, die Haftbedingungen in Deutschland seien noch viel schlechter, man setze ihn unter Druck, ein Geständnis abzulegen. Zudem spiele es „keine Rolle, ob Kuznietsov schuldig ist oder nicht. Er ist Bürger der Ukraine und muss gerettet werden. Und selbst wenn er vor Gericht gestellt werden soll, dann sollte dies in der Ukraine geschehen.“ Ansonsten äußerte er einige eigenartige Hintergründe des Verfahrens („Die Russen führen den Prozess durch die ‚Hände‘ der Deutschen“).
Der Anwalt zog vor den Bundesgerichtshof, der aber die Haftbeschwerde zurückwies. Das geschah allerdings schon am 10. Dezember 2025, die Pressemitteilung wurde aber erst heute veröffentlicht. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Einwände gegen den Haftbefehl „als nicht durchgreifend erachtet und den dringenden Tatverdacht einer in die Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts fallenden Straftat sowie den Haftgrund der Fluchtgefahr bejaht“, heißt es in der Mitteilung. Nach dem Stand der Ermittlungen „bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit“ für eine Beteiligung von Kuznetsov.
Aus der Mitteilung erfährt man, dass die Bundesanwaltschaft nicht mehr von mehr oder weniger privat finanzierten und organisierten Anschlägen ausgeht, sondern von einem „Sabotageakt im Auftrag eines Geheimdienstes eines fremden Staates“. Gesagt wird aber auch einschränkend, dass die Tat „hochwahrscheinlich im Auftrag eines fremden Staates und gesteuert durch diesen begangen wurde“. Offen bleibt, um welchen Geheimdienst und welchen Staat es sich handelt, da Kuznetsov aber zur Tatzeit Mitglieder einer ukrainischen Spezialeinheit war und nach Medienberichten auch zumindest die Führung der Streitkräfte mit dem damaligen Oberkommandierenden Saluschnyi, wenn nicht auch Präsident Selenskij, involviert war, wird es sich wohl um die Ukraine handeln und entweder um den Geheimdienst SBU oder den Militärgeheimdienst GRU. Das ist delikat, weil die vorherige und jetzige Bundesregierung Kiew mit Waffen und vielen Milliarden unterstützt hat und weiter unterstützt. Erst vor kurzem wurde der GRU-Chef Budanow zum Stabschef des Präsidenten ernannt, der Chef des SBU wurde ausgerauscht und man nimmt an, dass Saluschnyi bei Wahlen als Präsidentschaftskandidat antreten könnte. Wenn eine Verurteilung erfolgen sollte, sind damit Konflikte zwischen Berlin und Kiew sowie der Bundesregierung mit der Öffentlichkeit vorauszusehen. Mal schauen, wie man in Berlin dies auflösen wird.
Zurückgewiesen wird das von der Verteidigung geltend gemachte Argument der „funktionellen Immunität“ für Akteure, die staatliche Befehle ausführen. Die „völkerrechtlichen Staatenimmunität“ für die „allgemeine Funktionsträgerimmunität“ gelte in diesem Fall nämlich nicht, da es sich um einen „geheimdienstlich gesteuerten Gewaltakt“ handelt.
Und auch das Argument, dass die Anschläge einer Infrastruktur des Feindes gegolten hätten, wird zurückgewiesen. Die Funktionsunfähigkeit der Pipelines sei auch auf deutschem Staatsgebiet eingetreten, „wo die Rohrleitungen endeten“. Deswegen ist hier auch die deutsche Justiz zuständig, und weil die Pipelines zivile Objekte sind, an denen deutsche Unternehmen beteiligt waren und die der öffentlichen Versorgung mit Energie dienten, und die Militärangehörigen „verdeckt“ und in Zivilkleidung gehandelt hätten, könne sich der Beschuldigte „mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf ein kriegsvölkerrechtliches Schädigungsrecht (‚Kombattantenprivileg‘) als Rechtfertigungsgrund berufen“. Offen bleibe so, ob damit nicht auch „der Tatverdacht eines Kriegsverbrechens nach dem Völkerstrafgesetzbuch gegeben ist“.
Das ist nun erstmals schweres Geschütz, das der Bundesgerichtshof damit auffährt. Der Generalbundesanwalt, der zurecht zuständig sei, weil die Tat „geeignet war, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen“, hatte sich so klar nie geäußert, vielleicht weil man politische Probleme fürchtete, die ja auch schon mit Polen aufkamen und von der Bundesregierung noch mehr oder weniger durch Schweigen unter der Decke gehalten wurden. Jetzt wird man sehen müssen, was die Bundesanwaltschaft an Beweisen für die Mitwirkung des Angeklagten und die Auftraggeber im Prozess präsentieren wird.
Man kann ja auch immer noch daran zweifeln, ob die Gruppe mit der kleinen Segelyacht überhaupt imstande war, die Anschläge auszuführen. Manche vermuten, dass die Andromeda-Story eine Cover-up-Geschichte für die wirklichen Täter und ihre Auftraggeber ist, beispielsweise für die Amerikaner, wie Seymour Hersh vermutet (Hersh greift Andromeda-Narrativ an).
Der Generalbundesanwalt geht davon aus, dass die mit Zeitzündern ausgestatteten Hochleistungssprengsätze jeweils mindestens 14 Kilogramm wogen und aus einem Gemisch von Hexogen (RDX) und Oktogen (HMX) bestanden. Das wäre von der Andromeda aus zu machen, wenn diese in Tauchgängen in 70-80 Meter Tiefe mit den vorhandenen Mitteln angebracht werden konnten. Das Gericht erklärt: „Die Yacht eignete sich nach den Feststellungen eines Sachverständigen baulich für einen Transport der zur Tatbegehung erforderlichen Gegenstände, eine Schifffahrt zum Tatort und dortige Tauchereinsätze.“
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„Offen bleibt, um welchen Geheimdienst und welchen Staat es sich handelt“
Warum nur einer? Die Ukraine macht doch nichts alleine.
Test
„Man kann ja auch immer noch daran zweifeln, ob die Gruppe mit der kleinen Segelyacht überhaupt imstande war, die Anschläge auszuführen.“
Von der ganzen Entwicklung im Fall NS2 bin ich masslos enttäuscht und fühle mich zunehmend verwirrt, nachdem das in den kritischen „Alternativen Medien“ in 2023 verbreitete Fakten-Narrativ des „Investigativ-Journalisten“ Seymour Hersh, wonach im Rahmen der BALTOPS 22- NATO-Sommerübung Tiefseetaucher der U.S-Navy den Sprengstoff platzieren und 3 Monate später auf Bidens Befehl zur Detonation brachten, so tiefe Spuren in meinem sensiblen Unterbewusstein hinterlassen hat.
Ein wesentlicher Teil der Energieversorgung Deutschlands wurde gesprengt. Polen dazu: „Die „Zerstörung feindlicher Infrastruktur“ sei keine Sabotage, sondern „gerechtfertigt““. Polen betrachtet also den EU- und NATO-„Partner“ Schland als Feind. Nun ja.
Das Kaspertheater, dass besoffene Hanseln der Ukroarmee mit einem Paddelboot in die Ostsee gestochen seien, um 80 m tief zu schnorcheln und an der Pipeline Knallfrösche anzubringen, wird also fortgeführt. So sieht es aus, wenn eine Regierung „ihr“ Volk verhöhnt.
Schland, das Land der drangsalierten Dichter und gemarterten Denker, kann auf seine – nicht nur – naturwissenschaftlich bildungsfern gehaltene Bevölkerung zählen.
Ist ja nichts neues, daß polnische Politiker populistisch die latente Deutschenfeindlichkeit bedienen.
Aber die Merkel, der Scholz, der Merz lächeln doch immer so nett in die Kameras! Zu mehr reicht es bei den Meisten offenbar nicht.
Zwischen Russlands Grenze und der deutschen fehlt eigentlich nur die Fläche Polens. Mal ehrlich und wir kämen mit den Russen klar. Ich vermute mal wir kämen mit den Russen klar, beide Völker haben der Menschheit unendliche Kulturelle Erungenschaften geboten.
Polen hat schon mal 123 Jahre lang auf der Landkarte nicht existiert. Hat es jemandem in Europa gefehlt – außer den durchtriebenen polnischen Nationalisten?
„Ist ja nichts neues, daß polnische Politiker populistisch die latente Deutschenfeindlichkeit bedienen.“
Ja. Den Unterschied zwischen dem Gedöns polnischer Politiker und dem Verhalten der polnischen „Normalbevölkerung“ (gastfreundlich, umgänglich, hilfsbereit …) nehme ich jedoch als besonders krass wahr.
Die Spur führt in die Pennsylvania Avenue 1200. Alles andere ist nur Ablenkung.
in die Post?
Da ja auch die RFR geschädigt wurde als Anteilseignerin an NS 2 könnte man die Person ja an die RFR ausliefern. Ich vermute der FSB und der GRU hätten an die Person ein paar offene Fragen.
Das Angebot könnte ja für den Verdächtigen verlockend sein.
Im Gegenzug könnte ja das FSB oder der GRU Leute ausliefern die hier gesucht werden aber sich in der RFR aufhalten. Da der Verdächtige kein Bürger der BRD ist, würde das auch nicht gegen das Verbot verstoßen deutsche an Drittstaaten auszuliefern.
Weil Deutsche Ermittler gerne glauben möchten, dass für eine Beteiligung von Kuznetsov eine „hohe Wahrscheinlichkeit bestehe“, soll der FSB an ihn offene Fragen haben? Ich denke russische Ermittler schätzen diese Wahrscheinlichkeit für sehr gering ein.
Jetzt geht das schon wieder los…der wievielte Themenbaum zu diesem Thema ist das jetzt?
Die Amis haben das Ding in die Luft gejagt, so, wie sie es vorher auch angekündigt hatten und Ende Gelände,
Wer was anderes glaubt, soll sich in die Glaubensgemeinschaft der 9/11 Jünger einfinden, die immer noch Glauben, das da ein paar Musels mit Messern bewaffnet 4 Flugzeuge entführt haben…
Das geht solange bis wir feststellen das zwischen der russischen Westgrenze und Deutschlands Ostgrenze kein Land mehr existiert.
Zumindest wenn es nach den Leuten geht die man Nationalisten nennt.
Wir anderen werden das dann mit bedauern zur Kenntnis nehmen und irgendwo auf die Straße gehen. Mit dem gleichen Erfolg den wir immer schon hatten. Nämlich dem Bekenntnis wir waren zu wenige.
Sie als Unterwasser-Schweißer können doch sicher auch noch ein paar Theorien liefern wie es denn „wirklich“ passiert ist denn es wurde noch nicht von jedem alles gesagt 🛶🤿🧨🎉🦧
Es reicht doch zu wissen das WTC/7 gesprengt wurde…oder?
Das hat aber mit „Unterwasserschweißen“ nichts zu tun. mon pote. 😉
Ich kann viel besser Fahren und Fliegen, als Schweißen, außer den andere Dingen die auch noch davor kommen.
Ihnen ist wohl aufgefallen das die ganzen Ungereimtheiten mehr Instrument als eigentliche Aufklärung sind. (Verunsicherung ist eine starke Waffe)
Ja, warum machen die das dann hier im Forum?
„Der Generalbundesanwalt geht davon aus, dass die mit Zeitzündern ausgestatteten Hochleistungssprengsätze jeweils mindestens 14 Kilogramm wogen und aus einem Gemisch von Hexogen (RDX) und Oktogen (HMX) bestanden.“
Nur jeweils 14kg Sprengstoff.
Ist das real oder eine Höchstleistung des Generalbundesmärchenerzählers?
Bitte klärt mich auf, ich lerne immer wieder gerne dazu.
Offenbar soll man glauben, dass man in einer Umgebung wo 8 Bar Druck herrscht 50 Meter von einem mit Beton ummanteltem Stahlrohr zu zerstören benötigt man 14 Kilo Sprengstoff.
Feindliche Infrastruktur sind Nordstream 2, das Gazprom gehört, und 51% von Nordstream 1, die ebenfalls Russland gehören. Der springende Punkt ist aber, dass sich nur die Ukraine im Krieg mit Russland befindet, und deshalb berechtigt ist, feindliche Infrastruktur zu beschädigen. Da die übrigen Verdächtigen in ungetrübtem Frieden mit Russland leben, und nur der Ukraine etwas humanitäre Hilfe zur Finanzierung des Staates und Mittel zur Verteidigung gegen den Aggressor bereit stellen, sind sie nicht berechtigt, die Pipelines zu zerstören, Ein ganz komplizierter Fall ist die BRD, die sich weder im Krieg noch im Frieden mit Russland befindet. Das Dritte zwischen Krieg und Frieden sind Überfälle bewaffneter Gangsterbanden. Also ist auch die BRD nicht zur Zerstörung der Pipelines berechtigt und unterliegt auch nicht dem Völkerrecht, sondern dem russischen Strafrecht.
Sieht nach einem eleganten Plan B aus, nachdem sich der Ukrainekrieg etwas anders entwickelt hat als gedacht. Schau mer mal, was sich in den nächsten Monaten alles ergibt.
14 kg? Was ist aus den 500 kg pro Sprengsatz geworden, die man aus seismischen Messungen von Erdbebenstationen hergeleitet hat?
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/nord-stream-lecks-ermittler-gehen-von-bomben-mit-grosser-sprengkraft-aus-a-089aef88-b323-45f1-9ec8-74491bf8b5fc
Passen die nicht mehr ins Narrativ mit der Andromeda-Nusschale oder gab es neue Erkenntnisse, welche die größeren Sprengsätze ausschließen? Ist es überhaupt plausibel, dass nur 14 kg ausreichen? Ich meine da gabs einige berichte, die erklärt haben, warum an für diese Rohre einen ordentlichen Wumms benötigt, um die zu beschädigen. Ich würde gerne genau wissen, wie man auf die neue Zahl gekommen ist und eine plausible Begründung hören, weshalb die alte nicht mehr stimmt. Andernfalls muss ich davon ausgehen, dass hier ein Mythos gestrickt werden soll.
Ganz einfach, wenn eine Pipeline unter Wasser implodiert, aufgrund einer kleineren Explosion von außen, was passiert dann? Nicht etwa eine seismische Druckwelle, auch Erdbeben genannt, diese wurde registriert und entsprach einem Äquivalent von 500 kg TNT.
Es wurde also damals falsch berechnet? Ist das irgendwo nachzulesen oder handelt es sich lediglich um eine Vermutung von dir? In dem Spiegel-Artikel heißt es immerhin:
„SPIEGEL-Informationen zufolge berechnete man, dass für die Zerstörung der Röhren jeweils Sprengsätze eingesetzt worden sein müssen, deren Wirkung mit der von 500 Kilogramm TNT vergleichbar ist.“
Das ist schon sehr eindeutig formuliert und bedeutet, dass der Faktor einer eventuellen Implosion entweder bereits einkalkuliert wurde, oder dass man das damals übersehen hat. Das muss schon für die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar erklärt werden, da es sich erstmal um einen offensichtlichen Widerspruch handelt.
Hin und wieder, selten, machen sich noch Vitalzeichen in der Justiz bemerkbar, dieses Mal sogar sehr deutlich. Man höre und staune, der Bundesgerichtshof erkennt Tatsachen:
– „Ein“ Geheimdienst war am Werk.
– Keine Privatleute, und seien sie persönlich noch so dubios, können mit Hobbytaucherausrüstung und Sylvesterfeuerwerk in 60 Meter Meerestiefe die zentrale Energie-Infrastruktur Europas unbemerkt wegsprengen.
Im ansonsten großflächig verwesenden Körper des einstigen Rechtsstaats. Immerhin sitzt der Bundesgerichtshof nicht bei der NSU in Sachsen, wo einfach die Akten verschwinden, eine nach der anderen.