
Eine künstliche Anklage, ein inkompetentes Gericht, eine zu lebenslang Verurteilte mit Anspruchshaltung und Opferangehörige, die gegen die Inszenierung rebellieren – der Prozess gegen Susann Eminger in Dresden beginnt zum Fiasko zu werden
Der zweite NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden, gerade mal einen Monat halt, beginnt außer Kontrolle zu geraten. Angeklagt ist Susann Eminger, die dem Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Beate Zschäpe geholfen haben soll und deren Mann André bereits im großen Prozess in München wegen Unterstützung der Täter zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Zschäpe soll Susann E. zuletzt belastet haben, von den Morden gewusst zu haben. Die zu lebenslang Verurteilte ist die Hauptbelastungszeugin des Generalbundesanwalts, dessen Anklage aber auf äußerst fragilen Beinen steht.
Beate Zschäpe war jetzt Anfang Dezember an zwei Tagen als Zeugin in die Hauptverhandlung vor dem OLG Dresden geladen. Ihr Auftritt führte zu einem Eklat, der die gesamte Veranstaltung in Zweifel zieht. Es war am zweiten Tag der Vernehmung. Auf Fragen des Gerichts sprach Zschäpe von ihren ausländerfeindlichen Einstellungen damals. Die Vorsitzende Richterin will wissen, wie es von dieser Einstellung dann zu Straftaten kam, zum ersten Mord im September 2000 an dem Blumenhändler Enver Simsek in Nürnberg: „Was ist da passiert, dass Sie diesen Schritt gegangen sind?“ Zschäpe antwortet: „Das ist unerklärlich.“ Abfälliges Lachen im Publikum. Zschäpe fährt fort, das sei herangewachsen, eine Unzufriedenheit, sie seien mit dem eigenen Leben unzufrieden gewesen – und wörtlich: „Wir waren kleine Würstchen.“ Dann kommt sie zu den Opfern und sagt: „Diese Menschen haben nichts getan, die haben niemandem etwas getan, das war Willkür.“ Es gebe keine im Ansatz „vernünftige Erklärung“, warum das geschehen sei, dass sie nur aufgrund ihrer Herkunft ermordet wurden. Und dann hätten sie noch festgestellt, dass der eine gar kein Türke gewesen ist, sondern dass man sich getäuscht habe. „Ich werde es nicht gut machen können“, sagt sie noch.
In diesem Moment hält es die Tochter eines Ermordeten nicht mehr auf ihrem Stuhl. Sie springt auf und ruft laut: „Dann sag wenigstens die Wahrheit!“ Die Tochter eines anderen Ermordeten schließt sich an: „Ja, sag die Wahrheit!“ Auch die Ehefrau eines Opfers steht vor Empörung auf. Fortgesetzte Rufe: „Du bist schuld, warum mein Vater nicht mehr lebt!“ – „Wer hat dich unterstützt?“ – „Sag wenigstens die Wahrheit!“ Sie können sich nicht beruhigen.
Es ist wie eine Explosion. Die Angehörigen der Opfer rebellieren, sie begehren auf gegen eine Mittäterin oder Mitwisserin, aber auch gegen diesen oberflächlichen Strafprozess. Sie spüren das Unechte, das Inszenierte. Auf bittere Weise erinnert ihre hinausgerufene Verzweiflung daran, dass sie die Opfer sind, dass ihre Familien zerstört wurden.
Es dauert viele Sekunden, ehe die Justizbeamten eingreifen. Sie führen die Aufgebrachten aus dem Saal, was nun für Empörung im Publikum sorgt. Mehrere Zuschauer wollen hinterher gehen, aber Beamte stellen sich in die Tür und halten die Zuschauer im Saal fest. Beate Zschäpe ist hinausgeführt worden, auch das Gericht ist verschwunden.
„Wir sind mit unseren Fragen am Ende“
Die Unterbrechung dauert 40 Minuten. Dann setzt der Strafsenat die Verhandlung fort, als sei nichts geschehen. Auch die Angehörigen sind wieder im Saal. Der Eklat ist kein Thema. Er gehört nicht zur Strafprozessordnung. Aber er wird die Perspektive verändern. Nach ganzen zehn Minuten befindet die Vorsitzende Richterin Simone Herberger: „Wir sind mit unseren Fragen am Ende.“
Angesichts dessen, dass André Eminger, der Ehemann der Angeklagten, vom Zeitpunkt des Abtauchens der drei Jenaer im Januar 1998 bis zum Todesshowdown am 4. November 2011 engen Kontakt zu ihnen hatte; aber auch angesichts dessen, dass Susann Eminger selber in der Zwickauer Neonazi-Szene aktiv war und dabei mit der zentralen Szenefigur Ralf Marschner zusammenhing, der zugleich jahrelang V-Mann des Verfassungsschutzes war – angesichts dessen fallen einem noch Dutzende von Fragen ein. Wo wollte Zschäpe am 4. November hin, nachdem sie die Wohnung in Brand setzte? Was sagte sie den Emingers und Matthias D., den sie ebenfalls noch traf, wo sie hinwollte? Warum kehrte sie nach viertägiger Bahnirrfahrt durch Deutschland nach Jena zurück und stellte sich dort der Polizei? Seit wann lag die DVD mit dem Taten-Video in ihrer Wohnung zum Versenden bereit? Und so weiter.
Der Staatsschutzsenat des OLG Dresden präsentiert sich als ein Gericht mit einer schreienden Inkompetenz, die von allen bemerkt wird: Den Beobachtern, den Opfern und Angehörigen, der Bundesanwaltschaft, der Verteidigung und auch der Zeugin Zschäpe. Einmal fragt die Vorsitzende Richterin nach den diversen Urlauben des Trios. Zschäpe erwähnt, dass sie oft für ein Jahr vorgebucht hätten. Die Vorsitzende fragt nun, was aus der Vorbuchung für 2012 wurde. Das macht sprachlos. Ein Gericht, das aufgrund der zunehmenden Komplexität des Komplexes überfordert scheint.
In dem Mordskandal werden immer neue Aktenseiten angehäuft, etwa im noch laufenden Untersuchungsausschuss von Mecklenburg-Vorpommern oder zuletzt im zweiten U-Ausschuss von Bayern. Hunderte von Seiten Vernehmungsprotokolle der Zeugen, dazu die Vernehmung von Zschäpe durch den Ausschuss in der JVA Chemnitz, der offizielle Abschlussbericht der CSU, der weggesperrte Abschlussbericht der Grünen, die Minderheitenberichte oder die fünf Vernehmungen von Zschäpe durch das BKA im Jahr 2023. Alles muss abgeglichen werden: was bestätigt sich, was ist widersprüchlich?
Diese Umstände sind mit ein Grund für den Aufstand der Opferangehörigen. Sie erleben zum wiederholten Male einen Staat und eine Justiz, die die Morde nicht aufklären kann und nicht will. Und zwar auch, weil bestimmte Aktenwerke nicht herangezogen werden: vor allem die des Staatsschutzes und des Verfassungsschutzes. Die Personalie Ralf Marschner beispielsweise, der mindestens zehn Jahre für das Bundesamt für Verfassungsschutz gearbeitet hat, bleibt unerwähnt – ein regelrechtes Tabu.
Die Aussagen von Beate Zschäpe sind eine Mischung aus Wahrhaftem, Erfundenem oder Nacherzähltem. Sie gibt an, Vieles nicht zu wissen. Dieses angebliche Nicht-Wissen wiederum ist eine Mischung aus tatsächlichem Nicht-Wissen und vorgeschobenem Nicht-Wissen. Dass sie sich permanent widerspricht und André und Susann Eminger mal entlastet, mal belastet, hängt mit ihrer Ego-Motivation zusammen: Es geht ihr nur um sich, um ihre Perspektiven, für die sie sich je nach Konstellation den Autoritäten anpasst. Folgen auch ihr demonstratives Schuldeingeständnis und ihre angebliche Reue, die sie seit ein paar Jahren bekundet, nur taktischen Motiven?
Ihr Aussageverhalten ist nur darin verlässlich, dass es unverlässlich ist. Als das Gericht von der Zeugin Zschäpe wissen will, ob Frau Eminger Kenntnis von den Waffen des Trios hatte, weicht sie aus. Wenn sie mal gesagt haben sollte, dass Frau Eminger das wusste, würde sie jetzt eher „Nein“ sagen, erklärt sie. Doch wieder legt sie sich nicht fest: „Ich weiß es nicht.“ Als Belastungszeugin gegen Susann Eminger taugt eine solche Zeugin eher nicht. Hat sich die oberste Anklagebehörde des Landes verrannt oder wird mit diesem mutwilligen Prozess etwas anderes bezweckt? Das aber nicht wie geplant über die Bühne geht?
Für die Vernehmung von Beate Zschäpe hat der 5. Strafsenat drei Tage angesetzt. Schon die Ermahnung durch die Vorsitzende Richterin zu Beginn ihres Auftritts, sie sei zur Aussage verpflichtet, hat etwas Unechtes. Was für ein Sanktionsmittel hat die Justiz gegenüber einer zu lebenslang Verurteilten? Oder gibt es da doch etwas, mit dem man Zschäpe disziplinieren kann? Ein irgendwie geartetes Versprechen?
Zschäpe ist seit dem 8. November 2011 in Haft, 2026 werden es 15 Jahre sein. Welche Lebensperspektiven hat sie? Die Vorsitzende Richterin erklärt ihr, zunächst müsse in einem Jahr abgeklärt werden, wie lange sie noch in Haft bleiben müsse, bevor es um eine „Aussetzung“ gehen könne. Was die Richterin mit „Aussetzung“ genau meint, wird nicht klar. „Aussetzung“ der Strafe? Ist das das Angebot, mit dem man Zschäpe disziplinieren und zur Aussage zwingen kann?
„Stehe ich jetzt vor Gericht“
Die Vernehmung von Beate Zschäpe begann am 3. Dezember um 9 Uhr. Es fragt ausschließlich die Vorsitzende Richterin. Sie handelt Fragen ab zu den Wohnungen des Trios in Chemnitz und Zwickau, zu Zschäpes Verhältnis zu Böhnhardt und Mundlos und zu den Emingers. Sie habe die Freundschaft zu Susann E. benutzt, sagt Zschäpe unter anderem, um aus „dieser Sache“ rauszukommen und sich nicht mehr mit den Taten auseinandersetzen zu müssen.
Die Befragung plätschert so dahin, für Zschäpe eher eine leichte Übung, ehe am Nachmittag eine Frage der Vorsitzenden dafür sorgt, dass sie auf einmal aus der Rolle fällt. Die Richterin will wissen, wie sich Zschäpe mit den Morden auseinandergesetzt habe, und die antwortet spontan: „Stehe ich jetzt vor Gericht? Das muss ich schon mal fragen.“ Die Vorsitzende scheint verduzt und antwortet nicht. Zschäpe weiter: „Ich habe den Eindruck, dass ich hier die Angeklagte bin, dass ich auf der Anklagebank sitze. Das muss ich mal ganz offen sagen.“ Nun entgegnet die Richterin: „Sie sind hier als Zeugin. Sie wurden vom Oberlandesgericht München verurteilt, und wir wollen versuchen, an Ihre Erinnerung heranzukommen. Ich gebe Ihnen die Gelegenheit dazu.“ Doch die Angesprochene ist nicht zu stoppen: „Wenn das so weitergeht, ist das ein Grund, alles zu torpedieren“, sagt sie ungeschützt. „Ich gebe Ihnen alles, dadurch konnten Sie Frau Eminger anklagen. Ich bin mit einer anderen Einstellung hierhergekommen. Jetzt habe ich das Gefühl, dass ich selbst angeklagt bin.“ Die Vorsitzende Richterin unterbricht nun abrupt die Vernehmung mit den Worten: „Wollen wir mal eine Pause einlegen?“
Eine Zeugin, eine verurteilte Mittäterin, die aufbegehrt. Doch warum und wogegen? Was würde sie „torpedieren“ wollen? Warum hat sie dafür gesorgt, dass Eminger angeklagt werden konnte? Mit welcher Einstellung kam sie zur Vernehmung? Gibt es einen Deal mit ihr, eine Absprache: Aussage gegen Haftbegünstigungen? Und wenn ja, warum?
Die Pause dauerte dann 45 Minuten. Dieser Tag 1 ist mitverantwortlich für die folgende Empörung der Angehörigen am nächsten Tag, den die Vorsitzende Richterin nebenbei mit seltsam aufmunternden Worten an Zschäpe begann: „Wir setzen die Vernehmung fort, Frau Zschäpe. Sie sehen heute besser aus, frischer.“
Nach dem Senat stellt die Bundesanwaltschaft ihre Fragen an Zschäpe, auch das überraschend oberflächlich. Keine Fragen zu der Tatenlücke zwischen 2007 und 2011. Nach dem Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn im April 2007 endete die Tat- und Raubserie zunächst. Erst nach über vier Jahren wurden die Raubüberfälle wieder aufgenommen. Nichts zur schillernden Figur Ralf Marschner, zu der die Behörde sowieso mehr wissen kann, wenn sie wollte. Nichts, das die Angeklagte eindeutig belastet hätte.
Und dann kam es noch zu einer bemerkenswerten Situation, die nicht zu der offiziellen Erzählung dieses zweiten NSU-Prozesses passt: Einer der Verteidiger der Angeklagten Eminger wollte von Zschäpe wissen, ob es in ihrer Einlassung im Münchner Prozess Dinge gab, die nicht der Wahrheit entsprachen. Sie bestätigte das. In diesem Moment ging die Bundesanwaltschaft dazwischen und meinte, das Gericht müsse die Zeugin belehren, dass sie sich nicht belasten müsse. Will die Anklagebehörde verhindern, dass Zschäpe zu viel redet? Und wie soll sich eine zu lebenslang Verurteilte noch belasten können? Gibt es also doch noch Sanktionsmöglichkeiten ihr gegenüber?
Die Vernehmung von Beate Zschäpe wird am 29. Januar 2026 fortgesetzt.
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Immer vorausgesetzt, dass Frau Zschäpe zum Täterkreis gehört. Das ist für mich nach wie vor eine unbelegte Behauptung, da den ‚Uwe‘s‘ keinerlei Beteiligung an den ihnen vorgeworfenen Taten gerichtsfest belegt werden konnte.
Wenn sie nicht zum Kreis der Täter gehört, verfügt sie über keinerlei Täterwissen. Damit erklärt sich ihre vermeintlich „taktisch“ motivierte Konfusion.
Ich stimme Ihnen zu, daß Beate und die beiden Uwes höchstens am Rand an dieser Geschichte, bzw. diesen Geschichten beteiligt waren. Aber was war denn das Motiv, sich da überhaupt einzulassen? Wer hat sie denn fortwährend veranlaßt, dieses Spiel mit mehreren Morden weiterzuspielen? Wer läßt sich denn freiwillig Morde anhängen?
Ich mach’s mal kurz: kennen sie die Story, wo der eine erst den anderen erschossen haben soll und dann sich selbst? Nun, mal angenommen es war kein Selbstmord (der ja auch nur ein halber war, was putzigerweise oft übersehen wird), dann weiß Frau Zschäpe Bescheid.
Nicht zwingend.
Wer läßt sich denn freiwillig Morde anhängen?
Weil sie unter Druck gesetzt wurde, wäre eine Erklärung. Deshalb ihr patziges Auftreten, vielleicht eine versteckte Botschaft an die Außenstehenden.
Die Uwes haben die zehn Morde begangen. Das wurde nochmal gesagt. Eventuell der Hauptzweck dieses seltsamen Spektakels.
Denn genau an dieser Behauptung haben sich geradezu übermächtige Zweifel ergeben.
„Gibt es einen Deal mit Zschäpe?“
Bei einem Land das ukrainische Nazis finanziert würde mich auch so ein Deal nicht wundern.
Ich denke nicht, dass die Urheberschaft der zahlreichen Morde unklar ist: das waren Uwe und Uwe.
Zweifelhaft scheint mir vielmehr die „Erweiterter Selbstmord“-These zu sein:
Uwe 1 erschießt Uwe 2 (oder umgekehrt; keine Ahnung wie man die durchnumeriert),
anschließend zündet er das Fahrzeug an, auf dass es lichterloh brenne,
und während das Feuer sich entwickelt, betritt er das Fahrzeug wieder und erschießt dort auch sich.
DAS ist es, was nicht sehr plausibel klingt.
Dann die ganzen Unstimmigkeiten mit den Beweisstücken (hab das nicht mehr alles konkret im Kopf).
Mutmaßung: der VS stand über V-Leute immer in Kontakt mit denen, wusste anfangs aber nichts von den Morden. Als man von denen dann irgendwann erfuhr, erkannte man, dass man tief mit drin steckte und beschloss deren „Beseitigung“. Tatort-Vernichtung inklusive.
Das ist es, was vertuscht werden soll. Dass der VS zwei Serienmörder an der ganz langen Leine hielt. Und entweder hat man (günstigstenfalls) dort zu spät gemerkt, wie unrund die laufen; oder man hat es (schlimmstenfalls) sogar in Kauf genommen, nachdem man es erfuhr, und hätte dann damit die Aufklärung der bisherigen Taten hintertrieben, sowie darüberhinaus auch noch weitere Morde mitverschuldet.
(kurze Anmerkung: man verwechsle V-Leute NICHT mit Under-cover-Ermittlern; Riesen-Unterschied in Loyalitätsfragen! Die Loyalität von V-Leuten -soweit überhaupt vorhanden- gehört der Gruppe, über die sie berichten, und ganz sicher nicht dem Mitarbeiter des VS, dem sie berichten.)
Man braucht doch kein Druckmittel gegen diese Nazi-Schranze!
Das ist doch ganz simpel, lässt man sie 26 raus oder nicht, da reicht doch, hör mal, wenn Du jetzt…..dann kriegst Du…
Warum Druckmittel? Reicht doch schon!
Und das sie sich hier und da nicht erinnern kann?
Also bitte, da gab es hier doch noch ganz andere, die sich nicht erinnern konnten oder nie von nichts gewusst haben!
Und natürlich fragt man auch oberflächlich, da die Nazisse nun wohl nicht zum Kreis der Hochbegabten zählt,
rutscht ihr womöglich was heraus, was dem Staat, resp. dem VS doch u.U. ein klein wenig peinlich sein könnte!
Das gilt es doch zu vermeiden, nachher delegitimiert der Staat sich noch selbst und für Delegitimierung des Staates sind hierzulande andere Speķtren zuständig, nicht wahr?
Die Frage nach der Urlaubsplanung ist der Wahrheitsfindung eminent dienlich, vielleicht die Türkei?
Naja, diese Mörderin pocht darauf nur Zeugin zu sein, keine Angeklagte, deren Glaubwürdigkeit bei ihrem Prozess nahe der Nulllinie lag, als Zeugin hingegen steigt die Glaubwürdigkeit natürlich exorbitant an, dafür ist sie schließlich Zeugin!
Welch ein Kasperletheater, Deutschland, Justiz 25.
Na, danke schön!