
Was das deutsche Recht neben 145.000 Euro Schadensersatz für ein totes Kind besser machen könnte.
Im ersten Teil ging es um den rechtlichen Rahmen und die Statistiken zu den Tötungsdelikten von Kindern. Zum Glück sind diese in Deutschland mit 25 pro Jahr (für 2025) äußerst selten. Dabei sind Verdachtsfälle mitgezählt, die sich später als Unfälle herausstellen. Die echten Tötungen erhalten mitunter sehr viel mediale Aufmerksamkeit, doch werden sie vom Strafrecht nicht weiter behandelt: Unter dem Alter von 14 Jahren gilt hier ausnahmslos die Schuldunfähigkeit (§ 19 StGB).
Die immer intensiver diskutierte Absenkung dieser Altersgrenze wird von manchen kritisiert, weil Kinder nicht vor Gericht gestellt werden sollen. Das verkennt aber die heutige Rechtslage: Das Zivilrecht geht nämlich davon aus, dass Menschen schon ab dem Alter von sieben Jahren für ihr Verhalten verantwortlich gemacht werden können – wenn sie dabei einsichtsfähig waren, also die Falschheit ihres Verhaltens verstehen konnten (§ 828 Abs. 3 BGB).
Anders als im Strafrecht sind aber im Zivilrecht die Geschädigten selbst für die Durchsetzung ihrer Ansprüche verantwortlich, nicht der Staat. Bei den hier thematisierten (versuchten) Tötungsdelikten sind das also die Opfer und ihre Angehörigen.
Im ersten Teil zeigte ein Vergleich, dass schon mehrere Nachbarländer Deutschlands – Frankreich, die Niederlande, die Schweiz – für die Strafmündigkeit niedrigere Altersgrenzen haben. Außerdem gibt es in der Rechtsgeschichte von Deutschland unterschiedliche Festlegungen. Dabei weisen die Entwicklungswissenschaften vom Menschen auf keine bestimmte Altersgrenze, sondern sie gehen heute von einer fließenden Phase der Adoleszenz im Alter von neun oder zehn bis 24 oder 25 Jahre aus. An dieser Stelle überlegen wir jetzt weiter, was in Deutschland besser gemacht werden könnte, insbesondere mit Blick auf den Opferschutz.
Fließende Übergänge
Der erste Teil war zugegebenermaßen etwas komplex. Das hat aber mit der Komplexität der Materie zu tun, eben den vielen Facetten der Menschheitsentwicklung. Doch gerade aus Sicht der Entwicklungswissenschaften widerspricht die feste Untergrenze des Strafrechts der Sichtweise von der Adoleszenz als breiter Phase mit in sich fließenden Übergängen. Insofern ergibt es doppelten Unsinn, sich wissenschaftlich auf eine bestimmte Altersgrenze festzulegen, ob das nun zehn, zwölf, 14, 16 oder 18 Jahre sind.
Die Wissenschaft schreibt weder der Gesellschaft noch dem Recht eine bestimmte Antwort vor. Im demokratischen Rechtsstaat ist die gesetzgebende Kraft das Volk (gr. demos) beziehungsweise seine gewählte Vertretung. Das schließt übrigens nicht aus, dass bestimmte vernünftige und bewährte Prinzipien sowohl für die Wissenschaft als auch für die Rechtspflege von Bedeutung sind. So könnte für die Praxis des Rechts eine feste Altersgrenze trotzdem wichtig sein, auch wenn es dafür keine eindeutige wissenschaftliche Grundlage gibt.
Speziell im Jugendstrafrecht werden individuelle Unterschiede in der Entwicklung schon berücksichtigt: Denn damit, dass das allgemeine deutsche Strafrecht 14 Jahre als Untergrenze für die Strafmündigkeit festlegt, ist das Thema noch nicht abgehakt. Das zuständige Jugendstrafgericht muss nämlich zusätzlich feststellen, ob die Täterin oder der Täter zum Zeitpunkt der Tat das Unrecht einsehen und gemäß dieser Einsicht handeln konnte: „Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln“ (§ 3 Jugendgerichtsgesetz, JGG).
Jemand kann daher 14 Jahre oder älter, aber trotzdem schuldunfähig sein. Dann ist das allerdings im Einzelfall festgestellt – und das Gericht kann dann familienrechtliche Erziehungsmaßnahmen anordnen. Insofern hat das Jugendstrafrecht jetzt schon einen Mechanismus eingebaut, um die fließenden Übergänge in der Entwicklung zu berücksichtigen. Allerdings geht das nur in eine Richtung, nämlich nach oben. Für Unter-14-Jährige sieht das deutsche Strafrecht unter keinen Umständen eine Ausnahme vor.
Täter- oder Opferschutz?
Aus dieser Sicht gibt es weder wissenschaftlich noch im Vergleich zu anderen Ländern oder der Rechtsgeschichte Deutschlands einen prinzipiellen Einwand gegen eine niedrigere Altersgrenze. Die genannten Nachbarländer mit niedrigeren Schwellen – international gibt es noch sehr viel mehr Beispiele – sind nicht als Unrechtsstaaten bekannt. Und wenn man die Entwicklungswissenschaften hier einbeziehen will, dann spricht vor allem viel für eine Abwägung im Einzelfall.
Welche Argumente bleiben dann noch dafür und dagegen, wenn man die heute in Deutschland geltende strafrechtliche Altersgrenze von 14 Jahren ändern will?
Dass eine schuldunfähige Person vor einem Jugendgericht strafrechtlich verurteilt wird, ist, wie gesagt, vom Gesetz ausgeschlossen. Diese Frage muss das Gericht prüfen und im Urteil beantworten. Für eine bestmögliche Durchführung in der Praxis muss natürlich die nötige pädagogische und wissenschaftliche Ausbildung der zuständigen Richterinnen und Richter gewährleistet werden. Ein prinzipielles Problem ist das aber nicht.
Demgegenüber wird in der Diskussion oft der Opferschutz übersehen. Bei meinem Hinweis darauf wurde ich zuletzt als „rechts“ diffamiert. Wenn es heute rechts sein soll, sich für die Interessen von Opfern und deren Angehörigen einzusetzen, beweist das meiner Meinung nach vor allem die Sinnlosigkeit solcher Zuschreibungen.
Aber wieso verweise ich auf den Opferschutz?
Wenn es kein Strafverfahren gibt, werden die Umstände der Tat von staatlicher Seite nicht ausermittelt. Fragen zum Beispiel zur Dauer und Intensität des Leidens des Opfers werden dann vom Staat nicht beantwortet – und es gibt insbesondere keinen Schuldspruch, der die Betroffenen und die Gesellschaft für den Gesetzesbruch kompensiert. Dabei sollte man auch bedenken, dass Polizei und Staatsanwaltschaft in Deutschland zur Wahrheitsfindung verpflichtet sind, also sowohl be- als auch entlastende Umstände berücksichtigen müssen.
Umweg übers Zivilrecht: Fall Luise
Wie der Umweg übers Zivilrecht funktioniert, lässt sich am Fall der am 11. März 2023 in einem Waldstück bei Friesenhagen in der Nähe von Siegen ermordeten zwölfjährigen Luise nachvollziehen. Da die Täterinnen zum Zeitpunkt der Tat erst zwölf und 13 Jahre alt waren, fielen sie unter die starre Altersgrenze des heutigen deutschen Strafrechts. Den Angehörigen – Eltern und Schwester – blieb darum nur der eigene Klageweg.
Der Hauptunterschied besteht darin, dass die fordernde Partei im Zivilrecht selbst für die Beweisführung verantwortlich ist. Auch das Kostenrisiko trägt sie selbst, im ungünstigsten Fall sogar für die Gegenseite. Im Strafrecht übernimmt der Staat diese Aufgabe. Das Zivilgericht wacht vor allem über die Einhaltung der „Spielregeln“ für beide Seiten.
Am 29. Mai dieses Jahres, also über zwei Jahre nach der Tat, fällte das Landgericht Koblenz das Urteil. Der vorsitzende Richter sprach von einer „heimtückischen Mordtat aus niederen Beweggründen, welche die Kammer fassungslos macht“, und verurteilte die Täterinnen zu rund 145.000 Euro Schadensersatz. Gefordert hatte die klagende Partei 180.000 Euro.
Das Ergebnis ist für deutsche Verhältnisse trotzdem eine außergewöhnlich hohe Summe. Darin enthalten sind 40.000 Euro für das Leid der getöteten Luise, die an die Eltern vererbt werden. Dazu kommen 85.000 Euro für das Leid der Eltern und der Schwester. Die restlichen rund 20.000 Euro sind eine Erstattung der Anwalts- und Bestattungskosten. Jedem dürfte klar sein, dass Geld so einen Verlust nicht aufwiegen kann. Aber zumindest ist den Angehörigen damit ein bisschen Recht widerfahren, was sie laut Auskunft ihres Anwalts auch als bedeutungsvoll erfuhren. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Man sieht also, dass auch nach heutiger Rechtslage Kinder vor Gericht gestellt werden können. Wer sich in der Diskussion mit diesem (falschen) Argument als vermeintlich „links“ darstellt, bürdet tatsächlich den Opfern beziehungsweisen ihren Angehörigen die Verantwortung dafür auf, selbst zum Recht zu kommen. Das fängt beim Finden eines guten Rechtsbeistands an und geht bis zum Tragen eines schnell fünfstelligen Kostenrisikos weiter. Was an einer Schlechterstellung von Opfern schwerster Straftaten „links“ sein soll, erschließt sich mir nicht.
Im schlimmsten Fall
Für ein Mindestmaß an Zivilität sorgte in diesem Fall, dass die Täterinnen wenigstens ihre Tat gestanden haben – sowohl gegenüber der Polizei als auch vor Gericht. Das hätte aber auch anders ausgehen können, wenn zum Beispiel die Eltern der beiden Mädchen Anwälte eingeschaltet und die Kooperation nach Möglichkeit unterbunden hätten. Dann wäre es für die Klageseite schwerer gewesen, den zivilrechtlich nötigen Beweis zu erbringen.
Dabei sollte man bedenken, dass Mord die vorsätzliche Tötung eines Menschen aus niederen Beweggründen ist. Die beiden Mädchen hatten sich laut Medienberichten dazu verabredet, die nichts ahnende Luise mit einer Plastiktüte zu ersticken. Als das nicht gelang, stachen sie Dutzende Male auf das unschuldige Opfer ein. Danach ließen sie ihre „Freundin“ einsam im Wald sterben. Abends meldeten Luises Eltern ihre Tochter für vermisst. Am Folgetag fand man die Leiche.
Wenn das Urteil rechtskräftig wird, müssen die beiden Täterinnen das Geld zuzüglich Zinsen an die Angehörigen bezahlen. Neben dem schlechten Gewissen werden sie also auch für viele Jahre eine finanzielle Schuld mit sich tragen. Eine Privatinsolvenz hilft hier übrigens nicht und die Ansprüche werden auch erst 30 Jahre nach der Tat verjähren. Bei einer Flucht ins außereuropäische Ausland könnte die Vollstreckung aber schwierig werden.
Es sind nicht zwingende, sondern rein rechtsdogmatische Gründe, warum der Staat in so einer Konstellation die schon schwer traumatisierten Opfer alleine lässt. Meiner Meinung nach sollte daher der Gesetzgeber aus ethischen Gründen – wenigstens für die schweren Straftaten gegen das Leben – die Tür für eine individuellere Abwägung der Strafmündigkeit öffnen, auch unter dem Alter von 14 Jahren.
Zum Glück sind Tötungsdelikte allgemein und insbesondere von Kindern in Deutschland eher selten. Aber in tief einschneidenden Einzelfällen gibt es sie eben doch. Das Argument, Straftaten idealerweise vorzubeugen, hat natürlich auch seine Berechtigung. Wenn sie aber doch passieren, sollte das Recht die Opfer nicht alleine lassen.
Der Artikel wurde zuerst auf dem Blog „Menschen-Bilder“ des Autors veröffentlicht. Von Stephan Schleim ist im hogrefe-Verlag das Buch „Zwischen Norm und Neuron. Altersgrenzen, Verantwortlichkeit und das Gehirn in rechtlichen Kontexten“ erschienen.
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Mit „rechts“ oder „links“ hat das vielleicht kulturhistorisch zu tun, dafür alles mit Rachejustiz
Indem der vorsitzende Richter von einer „heimtückischen Mordtat aus niederen Beweggründen, welche die Kammer fassungslos macht“ sprach, gab er zu Protokoll, daß er lügt. Dazu muß ich rein gar nichts über den Fall wissen. Der Richter handelte nicht „fassungslos“, sondern rächte ein Leben an zweien – die Mädels werden voraussichtlich nie auf die Beine kommen, und es gibt eine nicht eben geringe Wahrscheinlichkeit, daß sie ihre soziale Vernichtung nun ihrerseits rächen werden – es wird wohlmöglich weitere Tote geben. Vielleicht erst in 20 oder 30 Jahren, falls sie so lange leben.
Was Stefan Schleim anbelangt – was sind denn nun die niederen Beweggründe, Herr Schleim?
Jaja, ich verstehe, daß Sie darüber nicht öffentlich sprechen können oder mögen, aber wie kommen Sie – ein Psycholog – dazu, einen Richterspruch einfach hinzunehmen und obendrein noch zu bewerben, der die Frage, wie denn 12/13 jährige Kinder zu „niederen Beweggründen“ gekommen sind, was immer damit adressiert sein soll, mit „ich bin fassungslos“ beantwortet?
145 000 Euronen sind also der Preis für ein Leben, haben die Mädels gelernt, und daß das Beste, was sie nun tun können, darin besteht, den Amateur-Richtern und Claqueuren aller Provenienz für 500 Euronen einen zu blasen oder sich f:cken zu lassen. Großartig.
Und wenn sie 16 sind, können sie zur Bundeswehr gehen – oder noch besser, sich gleich als Sölder für den Einsatz in Belarus, Moldavien oder Georgien zu bewerben – für Abschussprämien. Ggf. auch für Kindersoldaten, falls es welche haben sollte.
Passt.
Die „niederen Beweggründe“ waren, dass die beiden einfach einen Menschen töten wollten, sie haben ja auch vorher extra gegoogelt, ob sie dafür ins Gefängnis kommen können.
Das versaute Leben ist mehr als verdient. Wer so jung schon so verrottet ist . . . ., das ist allerdings eine gesellschaftliche Frage, und eine an die Eltern, ich würde mein Kind in ein Heim geben, wenn es sowas tut.
Noch so ein Aufsatz!
Bemerkenswert an ihm ist weniger das Thema als die Art, wie es verhandelt wird. Angeblich geht es um die Opfer. Tatsächlich spricht der Autor auffallend oft über sich selbst: seine Zuschreibungen, seine Ethik, seine Gegner.
Der Text beginnt mit einem Ereignis und endet recht schnell bei der Moral. Nicht bei jener der Täterinnen, sondern bei der moralischen Selbstvergewisserung eines Erwachsenen. Ständig wird uns erklärt, wer die Opfer übersähe, wer die falschen Argumente benutze und wer auf welcher Seite der Debatte stehe. Kritiker geraten schnell unter Verdacht. Das ist keine objektive Untersuchung, sondern eine manichäische Scheidung der Anwesenden – hier die Guten, dort die Anderen. Gerade dort, wo Differenzierung angekündigt wurde, erscheinen lediglich die alten Gewissheiten des Autors. Das eigentliche Ereignis war am Ende nur ein Köder, der schnell hinter einem Spiegelkabinett aus Haltungen verschwindet.
Ein Kind wurde ermordet. Das ist die Wirklichkeit. Alles andere ist Kommentar. Und genau den behandelt der Autor, als sei er der alles entscheidende Maßstab. Ob der Staat ermittelt oder die Eltern klagen. Ob ein Urteil ergeht oder nicht. Ob die Summe höher oder niedriger ausfällt. Manches davon mag interessant sein. Aber nichts davon berührt den Kern der Sache.
Merkwürdig bleibt auch die Annahme, die Gesellschaft könne dem Geschehen durch mehr Verfahren, mehr Schuldsprüche und mehr staatliche Beteiligung angemessener begegnen. Als hätte das Leid nur deshalb ein Defizit, weil noch nicht genügend Institutionen daran gearbeitet hätten! Doch Gerichte existieren nicht, um Wunden zu schließen. Sie sind dazu da, um zu dokumentieren, zu verwalten und im staatlichen Sinne zu sanktionieren. Wer mehr von ihnen erwartet, macht aus ihnen eine weitere Form säkularer Erlösung.
Vielleicht liegt die eigentliche Illusion darin, zu glauben, Tragödien verlangten nach immer mehr Staat. Jede Generation scheint dieselbe Hoffnung zu haben: noch ein Gesetz, noch ein Verfahren, noch eine Zuständigkeit und das Unerträgliche wird etwas erträglicher. Doch das ist eine Fata Morgana. Die Akten werden bloß dicker, die Urteile bloß länger und die Debatten bloß lauter, während die Wirklichkeit dieselbe bleibt. Das Ungeheuerliche bleibt ungeheuerlich und das Unerträgliche unerträglich, bis man aufhört, Schuldige zu suchen, und beginnt, die Lebensform zu betrachten, die solche Taten hervorbringt.
Großes Lob für diesen Kommentar. Vielleicht erscheint noch einer, den ich mit einem gerüttelten Maß Zorn abgefaßt habe, den möge man zugunsten dieser Beipflichtung „canceln“.
Dank dir und der Fee.
Ich war jahrelang nur stiller Leser. Nach der großen Umstellung mache ich hier einen kleinen Selbstversuch.
Dem Tipp eines Foristen folgend gebe ich meine Beiträge vor dem Absenden einer KI zur Prüfung. Dabei werden auch überflüssige Wörter gestrichen, und gelegentlich kommen sogar brauchbare Hinweise dazu.
Mit KI wird rund ein Drittel meiner Beiträge freigeschaltet. Der zum ersten Teil gehörte allerdings nicht dazu. Insgesamt läuft es damit aber deutlich besser als beim „freien Schreiben“.
Punktgenau getroffen. Es ist immer wieder das Gleiche, anstatt sich die Ursache anzusehen, doktert
man immer wieder an den Symtomen rum. So wird das leider nichts werden.
Es geht hier eigentlich nicht um das Thema Strafmündigkeit.
Es geht darum, dass der Staat sich hier ganz offensichtlich vor seiner Pflicht drückt, den gewaltsamen Tod von Menschen aufzuklären unter der Ausrede, die Täter seien strafunmündig.
Offenbar weiß der Staat auch nicht, worum es bei Gerichtsprozessen denn eigentlich geht. Täter zu strafen sollte dabei nicht das Hauptanliegen sein. Viel wichtiger ist dabei die Wahrheitsfindung und nach Möglichkeit auch die Wiederherstellung der durch eine Tat beschädigten Wahrheit, durch den Richterspruch.
Keinesfalls sollte bei schweren Taten wie Mord und Totschlag die Wahrheitsfindung eine Privatangelegenheit sein. Es ist eine Aufgabe der Allgemeinheit und damit des Staates den Schutz des Lebens zu gewährleisten. Sollte dies ausgerechnet hier der Staat anders sehen, dann wären Familien die finanziell nicht in der Lage sind teure Prozesse zu führen, gezwungen sein, die Wahrheit selbst herauszufinden und anschließend Selbstjustiz zu üben.
Die Altersfrist die Herr Schleim hier diskutiert ist nur ein Nebenthema. Ursächlich geht es um einen Staat und seine Juristen die nicht wissen was und weshalb sie etwas tun. Wenn man hier in Deutschland mit dem gewaltsamen Tod eines Angehörigen komplett allein gelassen wird, dann kann man auch gleich ganz auf diesen Staat und seine Richter verzichten.
Da kommen Wir schon der Sache näher…
Denn nur wenn eine Gesellschaft als ganzes dafür aufkommen müsste, auch abseits Strafrecht, hat ein Staat auch interessen, seine eigenen WERTE für die dieser steht, zu hinterfragen ..
Einer der Gründe warum im Sozialismus weniger Straftaten dieser Art zu finden waren. Das Menschenbild das da von klein an vermittelt wurde, war ein anderes.
Die Lösung für die Dilemmata: Eine Strafe für jedes Vergehen. Unabhängig vom Alter oder der Tat kommt die Runkel dann halt runter und das erste Mal wären wirklich alle vor dem Gesetz gleich.
Bonus: Das würde sogar jeder kapieren!
Doppelplusgut: Diese Vergehen würden die Verurteilten nie wieder begehen.
„Zum Glück sind Tötungsdelikte allgemein…selten“
Liegt wohl daran, dass so viele unnatürliche Ableben inkl. Morde als solche gar nicht erkannt werden, oder staatlicherseits erkannt werden wollen (Stichworte „Dunkelziffer“, „Altenheim“, „Gesundheitsmarkt“, „Pandemiebekämpfung“…).
„Zum Glück sind Tötungsdelikte allgemein…selten“
Liegt wohl daran, dass so viele unnatürliche Ableben inkl. Morde als solche gar nicht erkannt werden, oder staatlicherseits erkannt werden wollen (Stichworte „Dunkelziffer“, „Altenheim“, „Gesundheitsmarkt“, „Pandemie“…).
Ohne Kapitalismus hätten wir all diese Probleme erst gar nicht.
Ohne Wachstum kein Reichtum und Profit!
Ja, wenn man sich die Welt so leicht macht, dann habe ich hier noch eine These: Ohne den Menschen gäbe es das Problem nicht. Oder noch besser, ohne das Leben gäbe es das Problem nicht. Und ohne das Universum gäbe es das Problem auch nicht.
Du verstehst es nicht…gelle…
Genau, deswegen wird sich auch niemals etwas ändern, weil für die Meisten von euch, auch hier im Forum der kapitalistische Verwertungsprozess immanent ist.
Glauben Sie wirklich das die 180k jemals an die angehörigen bezahlt werden? Von was, sind die Eltern der Täter wohlhabend? Haben die das Vermögen oder sind sie entsprechend kreditwürdig? Was ist mit armen Tätern? Ich halte das für naiv, weil die Täter spätestens mit 18 Jahren privat Insolvenz anmelden um die Schulden abzuschütteln.
In der Praxis bleiben die hinter blieben der Opfer auf den Gerichtskosten für sich selbst und der Gegenseite hängen. Denn der Prozessgewinner trägt die Kosten auch wenn der Verlierer nicht Zahlen kann.
Unser gesamtes Rechtssystem ist längst krank, entartet, weil es längst nicht mehr auf die Taten, sondern auf die Absichten abstellt – im Endeffekt ist es eine Täterjustitz geworden, in welcher die Opfer teils sogar zu Tätern gemacht werden, indem ihnen eine Mitschuld aufgelegt wird.
Und auf der Täterseite wird mangelnde Urteilsfähigkeit zunehmend zu einem Freibrief.
Diese Sicht habe ich generell, also auch hinsichtlich Jugendstrafrecht.
Meiner Sicht nach hat das Jugendstrafrecht insbesondere bei Kapitalverbrechen – also Mord, Totschlag und seinen anderen, die Tat verbrämenden Ettiketten – nichts zu suchen, gerade und besonders da muss wieder anhand des Handelns, anhand der Tat geurteilt werden.
Und bei den Erwachsenenen sowieso; jeder muss seines Handelns Konsequenzen tragen, ob er sie vorher abschätzen konnte, ist (aus Sicht des Opfers) komplett irrelevant und sollte, muss in der Rechtsprechung ebenfalls irrelevant sein!
„es eine Täterjustitz geworden, in welcher die Opfer teils sogar zu Tätern gemacht werden, indem ihnen eine Mitschuld aufgelegt wird.“
Damit haben Sie recht, das ist ein Rückfall in eine archaische Gesellschaft. Nach der Scharia wird eine Frau die vergewaltigt wird auch umgebracht weil sie angeblich Mitschuld trägt. Das liegt daran das die „Diebe“ längst die Gesetze machen z.B.:
§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen
(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
Das ist faktisch ein Freibeuterbrief für Parteien und Konzerne.
Und das ist nur die Fahne auf der Spitze des Eisbergs.
Nach der Scharia ist der Vergewaltiger ein Schwerverbrecher, dem die Todesstrafe droht.
Das Opfer ist unschuldig und schuldlos.
Obwohl der Koran viel eindeutiger ist, als die Bibel, sind sich Muslime so uneinig wie noch was.
Google z.B. mal nach „19-Jährige nach mutmaßlicher Vergewaltigung zum Tode verurteilt“ (ich würde es ja verlinken, aber sicher landet der Kommentar dann wieder in der Moderation), in Afg. soll schon der Besuch bei einem männlichen Arzt teilweise genügt haben (kann man leider nie nachprüfen, als Außenstehender).
Das mit „Schwerverbrecher“ gilt ohnehin nur, wenn die Frau Muslima war, Nicht-Muslime kann man hingegen verskalven und benutzen wie man will. Zumindest war das die Auslegung des IS (Quelle: „10 Tage im islamischen Staat“ von Todenhöfer).
Dämliche Zensur, jetzt ist mein Kommentar mal wieder im Nirvana verschwunden, lies mal „10 Tage im islamischen Staat“ von Todenhöfer.
Torsten, Mats Arnoldson, RumpelKumpel
Es ging mir aber weder um Konzerne noch um den Islam noch um den Koran – sondern schlicht und einfach um die Rechtsprechung (besonders bei Kapitalverbrechen) in unserem direkten Umfeld.
Enrico, ich denke die Ursachen sind immer ähnlich, die Verpackung ist immer anderes. Und § 129 Bildung krimineller Vereinigungen StGB ist ja ein deutsches Gesetz.
„auf der Täterseite wird mangelnde Urteilsfähigkeit zunehmend zu einem Freibrief.“ Das gilt nur bei Gewaltdelikte bei Vermögensdelikten spielt das keine Rolle. Gewaltdelikte werden auch allgemein niedriger bestraft als Vermögensdelikte, außer wenn es gegen Schergen des Staates ging.
Die Rechtsprechung ist Ausdruck der Machtverhältnisse. Wenn sich Untertanen gegenseitig Verletzen ist das aus der Perspektive der Machthaber nicht so schlimm als wenn die Klasse der Machthaber beklaut wird.
Wem die Rechtsprechung nicht gefällt muss die Machtverhältnisse ändern.
Das Thema lässt HerrnSchleim scheinbar nicht los. Ich hatte im Februar auf seinen analogen Artikel folgendes geschrieben (keine Ahnung, ob das heute die Moderationsschranke durchsteht):
In meinen Augen ist Herr Schleim ein typischer Kandidat moderner Wokeness: Er versteht sich als „Linker“, ist aber so fundamental „rechts“ wie es nur einer sein kann. Äußert man den Gedanken, dass ein 14 jähriger Täter auch als Opfer angesehen werden kann, spricht er von „Täter-Opfer Umkehr“.
Ein Holocaust Überlebender formulierte einmal Folgendes:
„Ich bevorzuge es, mehr von der Humanität, die in jedem Menschen steckt, zu sprechen, als von den Gräueln, die nur den sadistischen Teil in ihm erwecken“,
Daraufhin entspann sich ein ziemlich bissiger Dialog mit dem Autor, man kann ihn hier nachlesen:
https://overton-magazin.de/top-story/wie-koennte-das-strafrecht-regieren-wenn-taeterinnen-oder-taeter-in-deutschland-juenger-als-14-jahre-sind/#comment-353126
Er gipfelt in der Vermutung von H.Schleim, ich hätte wohl nichts besseres zu tun, wenn ich Zeit fände, derartige Kommentare zu verfassen!
Eines hat sich seither geändert: Statt 197 Kommentaren im Februar sind es heute 18 – und Herr Schleim kommentiert nicht mehr. Das ist doch ein Erfolg?
Man kann sein persönliches Straf und Rachebedürfnis befriedigen (wie es oben jemand beschrieb: die Bestrafung anderer befriedigt ein psychisches Bedürfnis) wollen, oder eine Gesellschaft, die alles dafür tut, um eine menschliche, humane zu werden. Wer aber „woke“ ist, weiß schon im Vorhinein: Ich bin gut, die Welt ist schlecht. Und Satan muss man bekämpfen – möglichst in den anderen.
Vade retro Satana!
Wer soll das geschrieben haben? Es ist einfach ein gedankenloser Unfug. Ein „Strafbedürfnis“ ist per definitionem nicht „persönlich“, und ob ein „Rachebedürfnis“ persönlich ist, oder ebenfalls einem Anschluß an ein Bedürfnis entstammt, das einer gesellschaftlichen Formierung entspringt, ist gewiß eine offene Frage. „Persönlich“ und kreatürlich ist ein Bedürfnis nach Vergeltung, das ist etwas völlig anderes und auch nicht „psychisch“, sondern – zumindest im Ursprung – physisch.
weil mein erster Versuch (zu bissig?) im Off verschwand, nun dieses zur Antwort:
Wenn man die Möglichkeit eines subjektiven Strafbedürfnisses grundsätzlich ausschließt, dann hat die Psychologie offenbar in den letzten Jahrzehnten einige Entwicklungen genommen, die an Ihnen vorbeigegangen sind.
Auch die Beziehung zwischen Individuum und Gesellschaft bleibt ein faszinierendes Thema. Wer sie nicht ausreichend berücksichtigt, läuft Gefahr, selbst mit den besten politischen Absichten an der Realität zu scheitern. Die Geschichte bietet hierzu ja einige interessante Fallstudien.
Da Sie sich selbst als Kommunist bezeichnen und eine Machtübernahme derzeit eher nicht zu erwarten ist, können wir die Frage glücklicherweise rein theoretisch diskutieren. Dank der Moderation sogar weitgehend ohne persönliche Entgleisungen.
In diesem Sinne können wir den Disput gerne zur Unterhaltung und Erbauung der Mitlesenden fortsetzen. Vielleicht auf einem Feld, das weniger umstritten ist als Psychologie.
Ich beobachte mit Vergnügen, wie das Werk der Mod-Gouvernante die Nebenwirkung zeitigt, daß sich gewisse Leute reihen- und serienweise selbst zerlegen und lächerlich machen.
Zitat: „Eines hat sich seither geändert: Statt 197 Kommentaren im Februar sind es heute 18 – und Herr Schleim kommentiert nicht mehr. Das ist doch ein Erfolg?“
Ich glaube, das nennt man eher „Pyrrhussieg“.
Wer sich den damaligen Artikel und die Diskussionen der vergangenen Monate genauer ansieht, dem dürfte auffallen, dass zahlreiche kritische Beiträge entfernt wurden und manche zuvor aktive Nutzer seit der Kehre kaum noch oder gar nicht mehr in Erscheinung treten. Weniger Kommentare bedeuten deshalb nicht automatisch weniger Zustimmung oder nachlassendes Interesse.
Auffällig ist zudem, dass sich darunter gerade viele linke und linksliberale Stimmen finden, deren Beiträge nicht unbedingt besonders zugespitzt oder grenzwertig wirkten. Die Anzahl der Kommentare allein ist daher nicht unbedingt ein guter Erfolgsmaßstab.
Und dass der Autor heute nicht mehr unter seinen Artikeln kommentiert, lässt sich ebenfalls auf ganz unterschiedliche Weise erklären. Aus seiner Abwesenheit würde ich auch nicht unbedingt einen „Erfolg“ ableiten.
Pyrrhussieg passt. Der Autor bekam überwiegend Gegenwind, Dass er überhaupt das Thema weiter penetriert, wundert mich – muss ihm am Herzen liegen..
Ich glaube, das nennt man eher „Pyrrhussieg“.
Ja.
Ich lese hier kaum noch, und schreiben hin und wieder, und obs erscheint oder nicht, ist mir egal.
Die Hick/Hacks der bekannten Protagonisten waren zwar mühsam, aber man konnte sie jeweils überspringen.
Doch nun ist hier nur noch die totale Leere – Friedhofsruhe.
Ja, mindestens bei extremer Gewalt, Terrorunterstützung, bandenmässigem Diebstahl, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung usw. sollte es vor 14 Jahren ansetzen! Opferschutz ist mir da wichtiger! Ja, auch Abschiebungen angeblich minderjähriger Geflüchteter!
Ist DAS unser deutschen „Recht“?
„In der Praxis bleiben die Opfer auf den Gerichtskosten für sich selbst und der Gegenseite hängen … wenn der Verlierer nicht Zahlen kann.“
Wer hat uns bitte sowas eingebrockt?
Ok – it’s all a fail – cancel BRD.