Zeigen der sowjetischen Flagge bleibt an sowjetischen Ehrenmalen am 8. und 9. Mai verboten

Sowjetisches Ehrenmal im Treptower Park. Es wurde errichtet, um die im Zweiten Weltkrieg gefallenen Soldaten der Roten Armee zu ehren.  Bild: Chrissy85/CC BY-SA-3.0

Am 8. Mai wird der Tag der Befreiung gefeiert, am 9. Mai in Russland und ehemaligen Staaten der Sowjetunion der Tag des Sieges über den deutschen Faschismus. In Russland wird das Ende des „Großen Vaterländischen Krieges“ mit der Parade auf dem Roten Platz begangen, die dieses Jahr wegen der Bedrohung durch ukrainische Drohnen oder Raketen sehr klein ausfallen soll. Falls die Ukraine angreifen sollte, wird mit Gegenschlägen auf das Zentrum von Kiew gedroht, das bislang wie das Regierungsviertel von Angriffen verschont blieb.

In Berlin werden die Gedenktage seit dem russischen Krieg gegen die Ukraine mit Verboten der Polizei begangen. Befreit wurde Deutschland vom faschistischen Regime mit der Kapitulation der Wehrmacht durch die Truppen der Alliierten. Unterzeichnet wurde die bedingungslose Kapitulation in Berlin. Die Rote Armee hatte Berlin im April 1945 umzingelt und stieß in Straßenkämpfen bis ins Zentrum vor. Am 30. April hissten Rotarmisten auf dem Reichstag die rote Fahne mit Hammer und Sichel. Kurz zuvor hatte Hitler in seinem Bunker Selbstmord begangen. Am 2. Mai ergaben sich die noch verbliebenen deutschen Soldaten in Berlin den Sowjets. Gedenkfeiern finden am Sowjetischen Ehrenmal und dem sowjetischen Soldatenfriedhof im Treptower Park statt.

Am Tag der Befreiung und am Tag des Sieges darf aber in Berlin ausgerechnet nicht die Flagge des Siegers, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR), gezeigt werden. Dass  Zeichen des russischen Kriegs gegen die Ukraine wie die Buchstaben Z und V verboten werden, lässt sich noch nachvollziehen, aber das Verbot der sowjetischen Flagge ist absurd, auch wenn der Nachfolger der Sowjetunion Russland ist, wenn der Tag der Befreiung vom faschistischen Regime begangen werden soll, die in Berlin entscheidend von der Roten Armee und damit der Sowjetunion geleistet wurde. Man will zwar das Andenken erhalten oder sieht sich gezwungen dazu, aber  die Sowjetunion soll möglichst absent sein, weil man im Krieg gegen Russland ist, das in die Ukraine einmarschiert ist.

Auch für 2026 wurden wieder von der Berliner Polizei Allgemeinverfügungen an den sowjetischen Ehrenmalen im Tiergarten, im Treptower Park und in der Schönholzer Heide erlassen. „Unter das Verbot fallen zudem das Tragen von militärischen Uniformen oder Teilen davon, das Tragen von militärischen Abzeichen, ‚das einzelne oder hervorgehobene Zeigen der Buchstaben ‚V‘ oder ‚Z‘‘ sowie das Zeigen sogenannter St.-Georgs-Bänder“, so die Berliner Morgenpost. Verboten sind wieder Fahnen der Sowjetunion, aber auch von Belarus und Tschetschenien. Ukrainische Flaggen dürfen jedoch gezeigt werden.

Vergangenes Jahr hatte ein Verein erneut gegen das Verbot, bei Gedenkveranstaltungen am Tag der Freiheit und dem des Sieges Sankt-Georgs-Bänder, Sankt-Georgs-Fahnen, russische Fahnen und Flaggen sowie die Flagge der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) mitzuführen, einen Eilantrag eingebracht. Das sei eine nicht vertretbare Einschränkung der Versammlungsfreiheit. Das Verbot betrifft nicht diplomatische Delegationen und Veteranen des Zweiten Weltkrieges.

Am 6. Mai 2023 hatte bereits das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass das Verbot rechtmäßig sei. Im Kontext des russischen Krieges gegen die Ukraine könnte ein Zeigen der sowjetischen Flaggen „Gewaltbereitschaft vermitteln“ und als „Sympathiebekundung für die Kriegsführung verstanden“ werden. Der damit einhergehende „Eindruck eines Siegeszuges“ beeinträchtige die Würde der Opfer und gefährde den öffentlichen Frieden. Das Zeichen der Fahnen könne „für vom aktuellen Kriegsgeschehen persönlich Betroffene einschüchternd wirken. Ebenso verletzt der damit mögliche Eindruck einer Sympathiebekundung für den Angriffskrieg in unmittelbarer Nähe zu den Ehrenmalen das sittliche Empfinden der Bürgerinnen und Bürger und grundlegende ethische Anschauungen“, so das Gericht.

Am Tag zuvor kam das Gericht zu dem Schluss, dass „das Zeigen von Fahnen und Flaggen mit ukrainischem Bezug und von Bildnissen des ukrainischen Staatsoberhaupts sowie das Abspielen und Singen ukrainischer Marsch- bzw. Militärlieder“ hingegen erlaubt sei. Begründung u.a.: „Das für die Begründung der Allgemeinverfügung angeführte massenhafte Verwenden von (militärischen) Flaggen und Singen bzw. Abspielen von militärischen Liedern und das damit verbundene suggestivmilitante Erscheinungsbild ist durch diese proukrainische Versammlung gerade nicht zu erwarten. Auch lässt sich eine Gewaltbereitschaft – etwa durch Billigung des russischen Angriffskrieges – darin gerade nicht erkennen.“

Am 6. Mai 2023 entschied das Verwaltungsgericht wiederum: Es spreche „Überwiegendes dafür, dass die Verwendung der streitgegenständlichen Symbole nicht als ‚Billigung‘ des russischen Angriffskriegs zu bewerten ist“, erklärte das Gericht.

Das Oberverwaltungsgericht war damit nicht einverstanden und bestätigte am 8. Mai wieder das Verbot. Die Erlaubnis, ukrainische Zeichen, Flaggen oder Lieder zu zeigen, blieb erhalten. Wiederholt wird die Begründung des Verwaltungsgerichts vom 6. Mai. Es sei „zu erwarten, dass das Zeigen der streitgegenständlichen Symbole insbesondere für vom aktuellen Kriegsgeschehen persönlich Betroffene einschüchternd wirken kann. Ebenso verletzt der damit mögliche Eindruck einer Sympathiebekundung für den Angriffskrieg in unmittelbarer Nähe zu den Ehrenmalen das sittliche Empfinden der Bürgerinnen und Bürger und grundlegende ethische Anschauungen.“ Der Verbot sei verhältnismäßig, weil es nur „im unmittelbaren Umfeld der Sowjetischen Ehrenmale“ gültig sei. Anderswo könnten die Symbole doch uneingeschränkt verwendet werden.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts bestätigte am 6. Mail 2025 erneut das Verbot: „Erklärtes Ziel der Allgemeinverfügung sei es, den öffentlichen Frieden zu wahren und ein würdiges Begehen der Gedenktage zu ermöglichen. Dies rechtfertige es, das Zeigen bestimmter Symbole wie der sowjetischen Flaggen an den Gedenktagen zu untersagen. Angesichts des fortdauernden Angriffskriegs gegen die Ukraine komme u.a. den sowjetischen Flaggen eine Bedeutung zu, die geeignet sei, Gewaltbereitschaft zu vermitteln. Im aktuellen Kontext könnten die Flaggen der UdSSR jedenfalls als Sympathiebekundung für die Kriegsführung verstanden werden. Der damit einhergehende „Eindruck eines Siegeszuges“ beeinträchtige die Würde der Opfer und gefährde den öffentlichen Frieden.“

Florian Rötzer

Florian Rötzer, geboren 1953, war Gründer des Online-Magazins Telepolis und von 1996 bis 2020 dessen Chefredakteur. Seit 2022 ist er Redakteur beim Overton Magazin. Er ist Autor mehrerer Bücher, zuletzt In der Wüste der Gegenwart, das er zusammen mit Moshe Zuckermann geschrieben hat.
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3 Kommentare

  1. Das Flaggenverbot geht völlig in Ordnung, wir brauchen auf deutschen Boden keine Symbole für Massenmord und Versklavung.

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