
Die Kammer bittet die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung zum internen Gespräch – Der Willkürprozess gegen den Corona-Kritiker und Querdenken-Gründer beschädigt den Rechtsstaat
„Spätestens im Mai 2020 fasste der Angeschuldigte den Plan, seine durch die Protestmaßnahmen gewonnene Popularität für private Zwecke zu nutzen und sich insbesondere zu seinen Gunsten durch die Spendenbereitschaft der Anhänger der Bewegung Querdenken 711 Einnahmen von einiger Dauer und einigem Umfang zur Bestreitung seines Lebensunterhalts und zur Mehrung seines Vermögens zu verschaffen. In Umsetzung dieses Plans organisierte der Angeschuldigte weitere Versammlungen. (…) Hierbei verschwieg er die beabsichtigte Vereinnahmung der Gelder für eigene Zwecke bewusst und behauptete wahrheitswidrig, diese würden ausschließlich für Zwecke der von ihm initiierten und federführend gelenkten Querdenken-Kampagne verwendet.“
O-Ton Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Michael Ballweg. Ein Dokument der Corona-Verhältnisse und zugleich eines über den Missbrauch des Rechtsstaats durch ein Organ des Rechtsstaats. Ein Dokument, das mehr über seine Urheberin aussagt, als über den Angeklagten. Es sollte in die historische Erinnerung Deutschlands eingehen, damit nicht in Vergessenheit gerät, was für ein Schaden in den Corona-Jahren und danach angerichtet wurde. Und wie fragil und schutzlos die Institutionen einer erklärten Demokratie tatsächlich sind.
Um gegen Ballweg, eines der Gesichter der Corona-Proteste, vorzugehen, muss die Staatsanwaltschaft zu der aberwitzigen Konstruktion greifen, der Querdenken-Gründer habe seine Anhänger betrogen. Sie tritt im Namen derjenigen auf, die sie ebenfalls verurteilt. Doch die Strafverfolgungsbehörde kann nicht einmal die einfachsten Tatsachen präsentieren.
Wie viel Geld wurde für Querdenken gespendet? Wie viel Geld wurde ausgegeben?
Wie viel soll veruntreut worden sein? Und wofür? Das war Gegenstand monatelanger Ermittlungen einer mehrköpfigen Ermittlungsgruppe namens „Kreuz“. Laut Staatsanwaltschaft sollen – gerundet – 1,27 Millionen Euro an Schenkungen für den Querdenken-Gründer zusammengekommen sein, sowie zusätzlich 205.000 Euro an Barzahlungen. Für Corona-Demonstrationen habe Ballweg 843.000 Euro ausgegeben und 576.000 Euro in die eigene Tasche gesteckt. Eine Abrechnung, die man bei anderen politischen Initiativen, wie Fridays for Future oder Omas gegen rechts, bisher nicht erlebt hat.
Schon die Rechnung der Staatsanwaltschaft ist nicht stimmig. Aber auch bei denjenigen, die die Ermittlungen zu führen hatten, sind zig andere Zahlen im Umlauf, von denen keine identisch ist mit denen der Staatsanwaltschaft.
Der Polizeioberkommissar M., Finanzermittler des Polizeipräsidiums Stuttgart, der mit Rechtsbeistand zur Zeugenvernehmung erscheint, war zuständig für die Zusammenstellung der Einnahmen von Querdenken. Auf dem Querdenken-Konto sollen 1,222 Millionen Euro eingegangen sein, erklärt er zunächst. Auf Nachfrage von Ballweg-Verteidiger Rechtsanwalt Ralf Ludwig über die gesamte Schenkungssumme nennt er den Betrag von – gerundet – 1,385 Millionen Euro.
RA Ludwig: Laut Staatsanwaltschaft beträgt die Spendensumme knapp 1,27 Millionen Euro, hinzu kommen Bareinzahlungen über 205.000 Euro, was zusammen 1,474 Millionen Euro ergibt. Können Sie das erklären?
POK M.: Nein, das kann ich nicht erklären.
Ludwig: Können Sie die 205.000 Euro erklären?
POK M.: Nein.
Die Summe von 1,27 Millionen Euro, die in der Anklageschrift steht, taucht unter all den Zahlen nicht auf. Wie die Behörde darauf kommt, erklärt sie bisher nicht.
Unter den Schenkungen befanden sich auch sogenannte Spottschenkungen, geringe Summen, für die polemische Verwendungszwecke angegeben wurden wie: „Kein Platz für Nazis in Berlin“, Betrag: ein Cent; oder: „Schenkung unter der Auflage, dass Herrr Ballweg im Januar 2021 auf der Intensivstation der Charité einen Tag Praktikum macht“, ebenfalls ein Cent. Solcherart Zuwendungen fielen den Ermittlern oft gar nicht auf. Bei Zuwendungen, die ihm nicht als ernsthaft erschienen, nahm Ballweg dagegen mehrere Rücküberweisungen vor.
Hinweise, dass Geld vom Querdenken-Konto dem Privatvermögen von Ballweg zugeschlagen worden sei, hat der Finanzermittler nicht gefunden.
Vorsitzende Richterin: In Ihrem Zwischenbericht vom August 2022 steht, Herr Ballweg habe von abgehobenen 430.000 Euro 157.000 Euro ausgegeben. Wo sind die restlichen 273.000 Euro geblieben?
POK M.: Ich bin bezüglich der Verwendung nicht weitergekommen.
Richter 1: Sie schreiben, der Angeklagte habe Geld auf Kryptokonten transferiert, um die Herkunft zu verschleiern. Wie kommen Sie darauf?
POK M.: Einfach durch meine kriminalistische Erfahrung als Finanzermittler.
Richter 1: Haben Sie Anhaltspunkte, dass verschleiert werden sollte?
POK M.: Schwierig.
Richter 1: Können Kryptowährungen auch eine Anlagestrategie sein?
POK M.: Kann natürlich auch sein.
Richter 1: Sie schreiben von „umfangreichen Umsätzen“: Was ist das?
POK M.: Weiß nicht mehr. Ist eigentlich ein Standardsatz von mir.
Rechtsanwalt Reinhard Löffler: Sie hatten von der Staatsanwältin den Auftrag, die Konten nach gewerbsmäßigem Betrug und Geldwäsche zu durchsuchen. Nach welchen Kriterien sind Sie vorgegangen? Wie erkennt man Geldwäsche?
Der Polizeioberkommissar schüttelt den Kopf, wendet sich an seinen Rechtsbeistand – und schweigt.
Vorsitzende Richterin: Offensichtlich hat der Zeuge Probleme.
Löffler: Ich will ihn nicht weiter quälen und höre auf.
Rechtsanwalt Ludwig gibt nach der Vernehmung des Zeugen zu Protokoll, die Anklage bestehe aus Zahlen, die nicht den Tatsachen entsprechen. Die Staatsanwaltschaft habe Einnahmen von Querdenken hinzuerfunden und Zahlen fingiert, damit sie zur Anklage passen.
Für die Erfassung der Ausgaben von Querdenken war in der Ermittlungsgruppe die Kriminalhauptkommissarin H. zuständig. Ballweg selber führt in seinem Transparenzbericht für 2020 Ausgaben in Höhe von 1.044.000 Euro an, inklusive einer Reserve von 50.000 Euro für etwaige Gerichtskosten. Er butterte viel eigenes Geld in die Anti-Corona-Aktivitäten und opferte dafür seine bis dahin gutgehende Unternehmerexistenz.
Was die Kriminalhauptkommissarin H. dem Gericht und dem Publikum an Ermittlungen präsentiert, kommt einem Hütchenspiel gleich. Für den Zeitraum von Mai 2020 bis Oktober 2021 habe sie Querdenken-Ausgaben in Höhe von 946.000 Euro errechnet, sagt sie zunächst. Sie habe ihren Ermittlungsbericht mehrmals geändert, weil weitere Unterlagen und Rechnungen hinzugekommen seien.
Zwischenzeitlich nennt sie Ausgabenstände von 739.303 und von 873.901 Euro. Etwas später in ihrer Befragung durch das Gericht erklärt sie: „Wenn ich alle Ausgaben zusammenrechne, komme ich auf 887 811 Euro.“
Im Januar 2023 habe sich die Datengrundlage für die Ermittlungen noch einmal geändert. Danach seien nun 873.930 Euro „eindeutig Querdenken zuzurechnen“. Die Vorsitzende Richterin fragt nach: „An Ausgaben insgesamt?“ Und die Zeugin KHK’in H. antwortet: „Ja. Sicher von Querdenken ausgegeben wurden 873.930 Euro.“
Wie bei den Einnahmen ist auch bei den Ausgaben die angeblich „belegbare“ Summe von 843.111 Euro, die die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift nennt, in dem Ermittlungsbericht kein einziges Mal aufgetaucht . Die von der Kriminalbeamtin vorgetragenen Ausgabensummen sind zudem höher.
Das befremdliche Zahlenspiel im Saal des Landgerichts Stuttgart ist aber noch nicht zu Ende. Die Verteidigung ist mit ihren Fragen an der Reihe.
RA Ludwig: Sie haben Ausgaben von insgesamt 946.000 Euro festgestellt. Es gibt im Bericht eine Summe von insgesamt 149.000 Euro, die Sie nicht als Ausgaben für Querdenken akzeptiert haben. Diese Summe ist nicht in den 946.000 enthalten, richtig?
KHK’in H.: Ja, die 149.000 sind in den 946.000 nicht enthalten.
Ludwig: Was ist die oberste Summe, von der Sie dann Beträge abgezogen haben, die Sie nicht als Ausgaben anerkannten?
KHK’in H.: Weiß nicht.
Ludwig: 946.000 plus 149.000 macht 1.095.000 Euro. Das ist die Höchstsumme, von der Sie zusammen mit der Staatsanwaltschaft Ausgaben abgezogen haben.
Die Zeugin H. wackelt mit dem Kopf und antwortet dann zögernd: „Ja, im Endeffekt ja.“
Herausgenommen aus der Liste der Ausgaben haben die Kriminalbeamtin und die Staatsanwältin zum Beispiel Flüge mit Werbebanner „Querdenken 711“ zur Stuttgarter OB-Wahl im November 2020, zu der Ballweg für die Corona-Kritiker kandidierte; Rechnungen für Schwenkfahnen, die bei den Demos zum Einsatz kamen; eine „Schenkung“ von Ballweg an seinen Anwalt Ludwig in Höhe von 19 500 Euro; sowie diverse Lebensmittel wie Kokossäfte oder Kaffee. Kurioser Weise hat das Finanzamt Kaffee als Betriebsausgaben akzeptiert. Allerdings Tee nicht.
Was für ein Bild muss man sich dabei vorstellen: Zwei Strafverfolgerinnen, die sich über die Rechnungen und Quittungen beugen und Punkt für Punkt entscheiden, was man für Anti-Corona-Demos, die zwar ein Grundrecht darstellten, aber hochoffiziell als pandemietreibend verurteilt wurden, wohl braucht und was nicht. Das ist Stasi-Niveau.
Was in Sachen Querdenken-Demos für die Einnahmen und Ausgaben festgestellt wurde, gilt schließlich auch für die Summe von 576.000 Euro, die Ballweg unterschlagen und privat verwendet haben soll: Die Strafverfolger können auch nach fünf Monaten Beweiserhebung nicht darlegen, wie sie auf die Summe gekommen sind und wo das Geld geblieben sein soll.
Michael Ballweg: Was haben Sie ermittelt, wozu ich die 576.000 Euro verwendet haben soll?
KHK’in H.: Ich habe nichts ermittelt. War nicht mein Auftrag.
Die drei Konten für seine IT-Firma, für sich privat und für Querdenken führte Ballweg bei der Volksbank am Württemberg. Beider Geschäftsbeziehungen währten seit vielen Jahren. Das extra Querdenken-Konto eröffnete Ballweg im Mai 2020, einige Wochen nach dem Beginn der Anti-Corona-Aktionen. Zwei Jahre später, im Mai 2022, kündigte die Bank alle drei Konten.
Vorsitzende Richterin: Warum?
Zeuge St./Volksbank: Wegen der Befürchtung eines Imageschadens.
Es habe zahlreiche Anfragen „besorgter Bürger“ gegeben, von Medien, vom SWR, vom Bundesverband der Volksbanken, ob die Bank ein Querdenken-Konto führe, Kunden seien empört gewesen, erklärt er: „Wir wurden an den Pranger und in eine Ecke gestellt, in der wir nicht stehen wollten.“ Die Bank sei aber auch von der anderen Seite angegangen worden. Sie haben „1000 Mails“ bekommen, in denen sich Leute beschwerten, weil die Konten gekündigt wurden.
RA Löffler: Wie war das mit dem Bankgeheimnis zu vereinbaren?
Zeuge St.: Der Vorstand hat entschieden: Weil Herr Ballweg seine Bankverbindung selbst veröffentlicht hat, war sie kein Geheimnis mehr.
Löffler: Worin bestand der Imageschaden?
Zeuge St.: Bürger haben geschrieben: ‚Wer Rechtsextremen Hilfe leistet, macht sich mit ihnen gleich.‘
Er hat ein solches Schreiben dabei und übergibt es der Vorsitzenden, die es vorliest.
Löffler: Hat Herr Ballweg rechtsextreme Ziele verfolgt?
Zeuge St.: Das war kein Thema. Sondern: Wie werden wir in der Öffentlichkeit wahrgenommen?
Löffler: Gab es öffentliche Stellen, die Sie aufforderten, die Konten zu kündigen?
Der Zeuge berät sich mit seinem Rechtsbeistand, nennt zunächst den Namen „SWR“ und gibt dann die Antwort: „Es wurde nicht verlangt zu kündigen, sondern gefragt: Warum führt Ihr die Konten noch?“
Auf die Frage der Verteidigung, ob es häufig vorkommt, dass „Andersgläubige“ verlangen, jemandem das Konto zu kündigen, antwortet der Vertreter der Volksbank: „In meiner ganzen Laufbahn, in 47 Jahren, war es das erste Mal.“ Ein Sittenbild der Corona-Jahre. Wie am Anfang so herrschte auch am Ende immer noch Denunziation vor.
Der Verhandlungstag 24, es ist der 27. Februar, beginnt mit einer seltsamen Aktion seitens der Ankläger. Um exakt 9:12 Uhr mailt der Sitzungsvertreter des Finanzamtes an die Strafkammer Unterlagen seiner Behörde zu Ballweg und seinen Steuerverfahren. Die Vorsitzende Richterin ist irritiert: „Es ist denkbar ungünstig, um 9:12 Uhr Unterlagen zuzuschicken bezüglich einer Zeugin, die seit 9:00 Uhr vernommen werden soll.“
Bei der Zeugin handelt es sich um die Steuerberaterin B., die seit Mitte 2023 für Ballweg tätig ist. Warum die Aktion des Finanzamtes soll sich im Laufe der Zeugenvernehmung erschließen. Es handelt sich um ein Manöver, mit dem der Eindruck erweckt werden soll, die Causa Ballweg werde derzeit bearbeitet, während sie tatsächlich seit Monaten blockiert wird. Die Fertigstellung der Steuerbescheide würde Ballweg vom Vorwurf der Steuerhinterziehung entlasten.
Weil Ballweg bis 2022 in Stuttgart wohnte und nach seiner Haftentlassung im April 2023 mal in Niedersachsen, mal in Thüringen unterkam, teilt sich die steuerrechtliche Zuständigkeit zwischen den Finanzämtern Stuttgart, Peine und Jena. Das kann man seitens der Finanzämter professionell managen oder umständlich. Während im Falle von Ballwegs ehemaliger IT-Firma die Steuerverfahren für die Jahre 2020, 2021 und 2022 erledigt sind, sowohl in Stuttgart wie in Peine, fristen die Verfahren der Person Ballweg, vor allem im Zusammenhang mit Querdenken, ein scheinbar endloses Dasein. Für 2020 gibt es zwar einen Bescheid, gegen den Ballweg aber Einspruch erhob, über den noch nicht entschieden ist. Für die Jahre 2021 und 2022 gibt es noch keine Bescheide.
Die Steuerberatungsgesellschaft B. hat für Ballweg und die Jahre 2020 und 2021 Minuseinkünfte, sprich: Verluste, errechnet von 26.000 Euro (für 2020) und 55.000 Euro (für 2021). Die Erklärungen dazu wurden schon im Oktober 2023 eingereicht und sind bis heute nicht beschieden. Das Finanzamt Stuttgart erklärt im Januar 2025, es sei immer noch mit der Übernahme der Akten aus Jena beschäftigt, während das Finanzamt Jena erkläre, die Akten lägen beim Finanzamt Stuttgart – so die Zeugin, Steuerberaterin B. Ihr komme das vor wie ein „Verschiebebahnhof zwischen den Finanzämtern Stuttgart, Peine und Jena“, sagt sie und berichtet dann noch über ein Telefonat mit dem Finanzamt, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass Ballweg eine „Person von besonderem Interesse“ sei und seine Steuerakten „von höheren Instanzen“ blockiert würden. Genaueres erfuhr man nicht.
Zu dieser fragwürdigen und umstrittenen Situation passt das Unterlagen-Email-Manöver des Finanzamtsvertreters zu Beginn der Sitzung.
Am Ende des Prozesstages macht die Vorsitzende Richterin noch eine überraschende Ankündigung. Die Kammer möchte mit den Prozessparteien Staatsanwaltschaft und Verteidigung den „Verfahrensstand erörtern“, intern und ohne Öffentlichkeit. So beginnen Deals. Das Gespräch soll am 12. März im Anschluss an den Sitzungstag stattfinden. Die Staatsanwälte und die Verteidiger stimmen zu. Ist das der Anfang vom Ende dieses mutwilligen Prozesses, der von Woche für Woche nur den Rechtsstaat beschädigt?
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Der Rechtsstaat delegitimiert sich selbst, nicht nur hier.
Das war einmal Rechtsstaat, verkommen zum Unrechtssystem. Gewaltenteilung ist dahin.
Welchen Rechtsstaat? Meinjanur
„Any headline that ends in a question mark can be answered by the word NO.“
Betteridge’s Law of Headlines
Es wäre auch zu peinlich, wenn die juristischen Akteure jetzt zurücknähmen, was sie begonnen haben. Das wäre ja das Eingeständnis, daß sie etwas falsch gemacht haben und einen Bürger politisch verfolgt haben. Also wird der Prozess bis zum Ende durchgeführt.
interessant… wie der Fall hessische Steuerfahnder…
es fehlen nur noch psychiatrische gut(schlecht)achten
Ich weiß nicht, ob der Prozess tatsächlich so gut für den Angeklagten läuft. Alles, was ich ich über dessen Verlauf weiß, kenne ich aus den Verlautbarungen von Ballweg, seinen Anwälten und von Moser. Die offiziell lizenzierten Wahrheitsmedien haben ja alles, was als Berichterstattung gelten könnte, schon lange eingestellt.
Nur, wenn bei der Justiz, egal wie man die Konkrete Verhandlungsführung beurteilen mag, nicht der intensive Wunsch bestünde, mit irgendeiner Sanktion doch noch das Vorgehen und die Untersuchungshaft zu rechtfertigen, wäre ich außerordentlich verwundert. Und wenn die Lage so eindeutig wäre, bräuchte das Gericht nichts mit Ballweg zu dealen. Es wird darum gehen, und nur so macht das Sinn, dass Ballweg irgendeine Kleinigkeit einräumt, für die er sanktioniert werden kann. Die Staatsanwaltschaft braucht dann nicht in Berufung zu gehen, wenn es einen Freispruch gäbe, wozu sie sonst sehr sicher gezwungen werden würde. Vor Ballweg stünden dann weitere Jahre Prozess. Ob er das aushält? Er könnte so gezwungen werden, mitzuspielen.
Die Presstitutes des Landes hätten dann noch die große Freude, ihn weiterhin als Kriminellen darstellen zu können. Wobei sie, würde er freigesprochen werden, auch nicht schreiben würden, dass er zu Unrecht beschuldigt wurde, sondern, dass es nicht gelang, ihm seine finsteren Verbrechen nachzuweisen.
Ich jedenfalls wünsche ihm das Beste, bin aber sehr misstrauisch.
Es wird aber auf jeden Fall zeigen, wie in Deutschland Recht gesprochen wird, ob im Fall Ballweg oder Dettmer oder oder oder …
Ein verlottertes Land mit einem verlotterten Parlament, einer verlotterten Exekutive, einer verlotterten Judikative und einem verlotterten Mediensystem, alles bis in die höchsten Spitzen.
Politische Justiz gegen Dissidenten ist in totalitären Unrechtsstaaten ganz normal.
Ist auch nur ein weiteres Beispiel für die Farce, die hierzulande „Gerichtsverfahren“ (und das Gericht verfährt sich regelmäßig) genannt wird. Wer sich mit der Geschichte der „Rechtsprechung“ seit 1949 im Allgemeinen bzw. der der letzten Jahre im Besonderen mal etwas eingehender beschäftigt hat oder sogar selbst an einem solchen teilnehemen „durfte“, weiß um das Schauspiel, die Theateraufführung, die einem dort geboten wird.
Mit Rechtsprechung hat das nicht viel zu tun, da geht es um Machtspielchen, Eitelkeiten, Dünkelhaftigkeit uvm.
Schon allein der Punkt, daß, wenn man sich keinen Anwalt leisten kann, man im Grunde schon verloren hat, spricht für sich. Da wird dann buchstäblich „kurzer Prozess“ gemacht, schließlich wartet das Mittagessen…
Und komme mir keiner mit Prozesskostenhilfe, die gilt nicht bei jedem Verfahren, und ob man diese bekommt, ist auch vom Gericht abhängig.
Nein, da muss ich Pitt grundsätzlich recht geben : Exekutive, Legislative und Judikative sind in diesem Land zu weiten Teilen nur noch kaputt und korrumpiert. Da wäre ein völliger Neustart nötig. Jedoch mit ganz anderen Prämissen.
Nur : so lange eine Mehrheit – trotz täglicher gegenteiliger Erfahrungen – immer noch glaubt, in einem „Rechtsstaat“ zu leben, wird sich daran nicht so viel ändern. Obwohl : bis zu einem gewissen Grad haben sie ja auch recht. Man muss dem Begriff nur mittendrin einen Bindestrich hinzufügen.
Da wird kein Rechtsstaat beschädigt. Es kann nicht beschädigt werden was nicht Vorhanden ist. Die Justiz in Deutschland, gibt es anscheinend nur in der für totalitäre Staaten geschaffenen Ausführung. Also als politische, nur dem jeweiligen Regime verpflichtete Unterschichtenjustiz, als Beschützer einer Dysfunktionellen auf Vetternwirtschaft und Nepotismus beruhenden Verwaltung und Politik.
Aber von einem Rechtsstaat keine Spur.
Ihrem Ende eilen sie zu,
die so stark im Bestehen sich wähnen.
Fast schäm‘ ich mich, mit ihnen zu schaffen;
zur leckenden Lohe mich wieder zu wandeln,
spür‘ ich lockende Lust.
Sie aufzuzehren, die einst mich gezähmt,
statt mit den Blinden blöd‘ zu vergehn,
und wären es göttlichste Götter!
Nicht dumm dünkte mich das!
Bedenken will ich’s: wer weiss, was ich tu‘!
(Loge im Rheingold, Richard Wagner)
Der Trugschluss der Epoche Aufklärung: Der eigene Verstand würde die eigenen Überzeugungen erarbeiten.
In der Folge wird angenommen: Eine Illusion könnte mit dem Verstand aufgelöst werden.
Die Fragen und Antworten im Prozess drehen sich um eine Illusion, die mit dem Verstand nicht beschrieben werden kann. Denn Verhalten wird überwiegend von Gefühlen gesteuert und nicht vom Verstand.
Deshalb kann ein Rechtsstaat sein Gruppendenken nicht auflösen. Die Hoffnung, einen Rechtsstaat nicht beschädigen zu wollen, ist selbst eine Illusion.
Die Epoche Aufklärung kann Illusionen nicht abbauen, denn der Verstand führt nicht zur Vernunft – Myside Bias.
Mir wird nun richtig schwindelig !
Vom Kopfschütteln…
Und in dem Deal wird die Staatsanwaltschaft zustimmen, das sie wegen Verfolgung Unschuldiger bestraft wird oder was?