Wie könnte das Strafrecht regieren, wenn Täterinnen oder Täter in Deutschland jünger als 14 Jahre sind?

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Und wieder tötet ein Kind. Und wieder tut das Strafrecht nichts. Teil 2

 

Im ersten Teil behandelten wir Tötungsdelikte durch Kinder. Gerade geht der Fall des 14-jährigen Yosef durch die Medien, der wahrscheinlich von einem Zwölfjährigen in Dormagen (NRW) getötet wurde. Zuvor hat die Tötung der 12-jährigen Luise am 11. März 2023 in Freudenberg bei Siegen für großes Entsetzen gesorgt. Hier waren die Täterinnen eine zwölf- und eine 13-jährige Bekannte.

Wie im ersten Teil dargestellt, schließt das deutsche Strafrecht unter dem Alter von 14 Jahren jegliche strafrechtliche Verantwortung grundlegend aus (§ 19 StGB). Das bedeutet, dass Polizei und Staatsanwaltschaft nicht weiter ermitteln und auch keine Anklage erhoben werden kann. In diesem Sinne stehen die Opfer beziehungsweise ihre Angehörigen sogar nach schwersten Verbrechen allein da.

Im Fall der Luise versucht die Familie, die Täterinnen zumindest zivilrechtlich verantwortlich zu machen. Hier kann es aber nur um Schadensersatz gehen, verglichen mit der Höchststrafe von 15 Jahren für Mord im Jugendstrafrecht. Außerdem tragen die Kläger hier selbst sowohl die Beweislast als auch das Verfahrensrisiko.

Ich habe das im ersten Teil zu meiner eigenen Forschung zur Obergrenze des Strafrechts in Beziehung gesetzt. Am Ende diskutierte ich einen historischen Fall, der an die Verbrechen gegen Luise und Yosef erinnert. Jetzt kehren wir in die Gegenwart zurück und beschäftigen wir uns noch einmal mit den Altersgrenzen des Strafrechts am unteren Ende, also der Strafmündigkeit.

Noch einmal Altersgrenzen

Möglich ist der Umweg über das Zivilrecht nur, weil es für die Verantwortlichkeit für Schaden eine andere Altersgrenze kennt als das Strafrecht: „Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich“ (§ 828 Abs. 1 BGB). Die doppelte Verneinung und die Formulierung „Vollendung des siebenten Lebensjahres“ fördern nicht gerade die allgemeine Verständlichkeit. Gemeint ist eine Verantwortlichkeit ab dem Alter von sieben Jahren. Ab dieser Altersgrenze gilt übrigens auch die beschränkte Geschäftsfähigkeit (§ 106 BGB).

Wie kann das sein, dass man laut Zivilrecht schon ab dem Alter von sieben Jahren für seinen Schaden verantwortlich gemacht werden kann, doch nach geltendem Strafrecht unter 14 Jahren gar nicht? Das zeigt schon, dass wir es hier mit dem Bereich von Normen zu tun haben, in dem es keine eindeutig wahre Antwort gibt. Es handelt sich vielmehr um gesellschaftspolitische Festlegungen.

Auch in Deutschland galt schon einmal von 1871 bis 1923 eine strafrechtliche Untergrenze von zwölf Jahren. Und auch heute noch haben benachbarte oder zumindest in der Nähe liegende Länder niedrigere Altersgrenzen: Frankreich kennt zum Beispiel gar keine feste Grenze, Schottland acht Jahre, England sowie die Schweiz zehn und die Niederlande zwölf Jahre. In Ungarn lässt man für schwere Straftaten eine ausnahmsweise niedrigere Untergrenze von zwölf Jahren zu. Dabei sind die Regeln in der Anwendung natürlich komplexer, als ich es hier in wenigen Sätzen darstellen kann.

Aber es ist doch auffällig, dass es so große Unterschiede zwischen sogar gesellschaftlich ähnlichen Ländern gibt. Und dass nicht nur in der deutschen Geschichte andere Grenzen gezogen wurden, sondern sogar im Jahr 2026 unterschiedliche Rechtsgebiete andere Ansichten vertreten. Dabei ist auch jedem klar, dass im Körper oder der Psyche eines Menschen zum siebten, 14., 18. oder 21. Geburtstag nicht plötzlich alles anders wird.

Es handelt sich also um normative Setzungen – mit allen ihren Vor- und Nachteilen. Auch eine DIN A4-Seite wurde schließlich auf 210 x 297 Millimeter festgelegt. Dabei steht „DIN“ übrigens für das Deutsche Institut für Normung. Natürlich hätte man sich auch auf eine andere Größe festlegen können und gibt es in anderen Ländern tatsächlich andere Formate.

Und die Wissenschaft?

Angesichts dieser Vagheit erhoffen sich manche vielleicht aus der Wissenschaft Klarheit. Doch Obacht! Wir dürfen nicht vergessen, dass die Wissenschaft – man erinnere sich an den Werturteilsstreit im frühen 20. Jahrhundert – selbst keine gesellschaftlichen Normen und Zwecke setzen kann. Sie kann nur nach einem vorgegebenen Ziel die eine oder andere Lösung als mehr oder weniger zweckdienlich ausweisen. In meiner eigenen Forschung zur Anhebung der Altersgrenze auf 22 Jahre in den Niederlanden habe ich gezeigt, dass dabei auch noch sehr viel schiefgehen kann.

Wer jetzt, nach der Tötung des 14-jährigen Yosef, wieder ruft, der Täter sei doch ein Kind, sollte seinen Standpunkt näher begründen. Sind Zwölfjährige in den Niederlanden oder Zehnjährige in England keine Kinder? Anstatt zu rufen, die Wissenschaft zeige dieses oder jenes, könnte man einmal mit einem Fernsehfilm dokumentieren, wie andere Länder mit Kindern umgehen, die zu Straftätern werden. Mir fehlen dazu die Mittel.

Ich konnte in meiner Forschung aber immerhin zusammenfassen, was inzwischen der Konsens der Entwicklungspsychologie und angrenzender Wissenschaften ist: Bei der heute gängigen Kategorie der Adoleszenz verschieben sich interessanterweise an beiden Enden die Grenzen auseinander: Am unteren Ende sieht man meistens das Alter von neun oder zehn Jahren, am oberen das von 24 oder 25 Jahren.

Letzteres hängt übrigens damit zusammen, dass – zumindest in den hier maßgeblichen westlichen Ländern – Menschen immer später das Wahrnehmen, was man früher als klassische Erwachsenenrolle ansah: zum Beispiel alleine zu leben, das Aufnehmen einer festen Arbeit oder eine Hochzeit und Gründung einer Familie. Mitunter spielen einige dieser „typischen Erwachsenendinge“ heute gar keine Rolle mehr, was den Verlust alter Rollenmodelle und das Entstehen neuer Lebenswege verdeutlicht, übrigens auch in Abhängigkeit von ökonomischen Umständen.

Führende Forscher auf dem Gebiet der menschlichen Entwicklungen zogen und ziehen unterschiedliche Grenzen: Um 1900 setzte zum Beispiel der amerikanische Psychologe G. Stanley Hall (1844-1924) den Begriff der Adoleszenz für das Alter von 14 bis 24 Jahren durch, übrigens unter Rückgriff auf deutsche Gedanken des „Sturm und Drang“. In jener Zeit kam es auch zur maßgeblichen Weiterentwicklung der Jugendgerichtsbarkeit. Der Begriff des „aufkommenden Erwachsenseins“ (engl. emerging adulthood) ist bisher vor allem für die Forschung von Bedeutung.

 

Mittelwert und Individuum

Doch zum zweiten Mal: Obacht! Solche Grenzziehungen gelten grob und für einen „Durchschnittsmenschen“. Natürlich ist nicht jede 13-Jährige gleich. Am Beispiel der ersten Menstruation der Mädchen lässt sich das gut veranschaulichen. So findet diese laut einer neueren US-amerikanischen Studie heute durchschnittlich im Alter von 11,9 Jahren statt. Trotzdem haben jeweils rund 20 Prozent der Mädchen schon vor dem elften oder erst nach dem 13. Geburtstag ihre erste Monatsblutung.

Statistisch findet man also einen Mittelwert mit einer Streuung an beiden Seiten. Warum kann das nicht auch als Vorbild für das Strafrecht gelten?

Die wissenschaftliche Tatsache legt nämlich den Schluss nahe, dass harte Altersgrenzen, wie sie das Recht kennt und anwendet, nur begrenzt nachvollziehbar sind. Wie schon gesagt: am 14. oder 18. Geburtstag wird nicht plötzlich im Körper oder der Psyche eines Menschen alles anders, auch wenn er oder sie dann rechtlich völlig anders behandelt werden kann. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass hierzulande die allermeisten Menschen gesetzestreu sind und insbesondere die allermeisten Kinder niemanden töten.

Doch auch wenn das Recht aus gutem Grund konservativ ist, könnte es seinen strengen Umgang mit den Altersgrenzen – insbesondere für so schwere Fälle wie die der 2023 getöteten Luise oder des jetzt getöteten Yosef – überdenken. Denn langfristig könnte es auch der Glaubwürdigkeit des Strafrechts schaden, wenn es hier immer wegschaut.

Oder wenn zum Beispiel ein Strafrechtsprofessor es so formuliert, wobei ich wieder bewusst auf die Namensnennung verzichte: „Es bleibt also dabei, daß auch dem Opfer einer besonders schweren Gewalttat zugemutet werden muß, ohne einen förmlichen Prozeß der rechtlichen Aufarbeitung mit dem Geschehen fertig zu werden, sofern es sich um einen kindlichen Täter handelt.“

Zum Opfer sollte man auch hier die Hinterbliebenen dazudenken. Und was soll der Grund dafür sein, dass denen noch mehr „zugemutet werden muss“, als sie ohnehin schon erlebt haben? Dass der deutsche Gesetzgeber die strafrechtliche Norm kurz nach dem Zweiten Weltkrieg eben auf 14 Jahre festgelegt hat.

Mein Vorschlag

Nach meiner Auswertung ist die heutige Untergrenze von 14 Jahren nicht in Stein gemeißelt. Das zeigt sowohl die rechtsvergleichende Sicht als auch der Konsens der Wissenschaften von der Entwicklung des Menschen. Mit der Kategorie der „Heranwachsenden“ gibt es heute schon einen Ermessensspielraum an der Obergrenze, nämlich im Alter von 18 bis einschließlich 20 Jahren. Und diesen Spielraum wendet man in Deutschland eher milde an.

Es ist schon heute so, dass die „sittliche und geistige Entwicklung“ eines angeklagten Jugendlichen fortgeschritten genug sein muss, um die Einsicht in richtig und falsch und das Handeln nach dieser Einsicht zu ermöglichen (§ 3 JGG). Ist dem nicht so, kann ein Jugendrichter auf die Erziehungsmaßnahmen der Familiengerichte zurückgreifen. Das ist dann aber eine begründete Einzelfallentscheidung und lässt die Opfer beziehungsweise ihre Angehörigen nicht prinzipiell außen vor.

Mit Blick auf die besondere persönliche aber auch gesellschaftliche Schwere und Wirkung solcher Fälle könnte man erwägen – zumindest bei schweren Straftaten wie denen gegen das Leben – eine niedrigere Altersgrenze einzuführen. So eine prinzipielle Möglichkeit könnte im Einzelfall immer noch zum Ergebnis kommen, dass ein Kind zum Tatzeitpunkt nicht reif genug war, um zu verstehen, was es tat.

So ein Ermessensspielraum könnte nicht nur den Bedürfnissen von Opfern und Angehörigen entgegenkommen, sondern auch dem Gerechtigkeitsempfinden in der Gesellschaft. Damit würde gleichzeitig populistischen Tendenzen gegen den Rechtsstaat entgegengewirkt. Und es würde immer noch vorgebeugt, dass Kinder, die dafür noch nicht reif genug sind, strafrechtlich verurteilt werden.

Fest steht allerdings, dass die Tötung von Luise und Yosef nicht mehr verhindert und die Täterinnen und Täter in diesen Fällen nicht mehr strafrechtlich verantwortlich gemacht werden können. Für zukünftige Fälle lässt sich das aber ändern.

Der Artikel wurde zuerst auf dem Blog „Menschen-Bilder“ des Autors veröffentlicht.

 

Dieser und ähnliche Fälle werden in meinem neuen Buch über die Gehirnentwicklung und Altersgrenzen ausführlicher diskutiert. Die englische Fassung (links) steht dank der finanziellen Förderung durch unsere Universitätsbibliothek gratis zum Download verfügbar. Die aktualisierte und erweiterte deutsche Fassung (rechts) erscheint diesen Sommer beim Hogrefe Verlag. Darin geht es ausführlicher auch um die Untergrenze des Strafrechts. Das Buch kann jetzt schon vorbestellt werden.

Stephan Schleim

Stephan Schleim ist studierter Philosoph und promovierter Kognitionswissenschaftler. Seit 2009 ist er an der Universität Groningen in den Niederlanden tätig, zurzeit als Assoziierter Professor für Theorie und Geschichte der Psychologie. Sein Schwerpunkt liegt in der Erforschung von Wissenschaftsproduktion und –kommunikation. Schleim ist Autor mehrerer Bücher zu Neurowissenschaften, Psychologie und Philosophie.
Bild: Elsbeth Hoekstra
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197 Kommentare

  1. Ich empfehle neben ihren anderen Werken (z.b. das Buch „Strafsachen“) unter anderem den Roman „Dunkle Momente“ der Professorin für Strafrecht an der Universität Leipzig und Richterin am Sächsischen Verfassungsgerichtshof Elisa Hoven.

    Hier wird anhand von realen Beispielfällen das deutsche Strafrecht in Form eines Romans schön auf den Punkt gebracht – mit all seinen juristischen Fallstricken und Tücken sowie für jeden/jede von uns juristischen Laien überaus verständlich.

    Wer schon immer wissen wollte warum ein deutscher Kannibale nur wegen „Leichenschändung“, aufgrund der Zerstückelung eines Menschen der gerne gegessen werden wollte, statt Mordes (Tipp sein „Opfer“ hat sich wie mit ihm abgesprochen selbst suizidiert, ergo kein Mord) an seinem Opfer verurteilt worden ist nach Strafrecht, der kann diesen, und andere Fälle, wie erwähnt bei Elisa Hoven nachlesen, ist bei ihr goldrichtig aufgehoben ☺️👍

    Für einen Laien absolut unverständlich, aber Frau Hoven erklärt das sehr genau – dumm ist nur wenn der Kannibale aufgrund eines solchen Urteils nur mit „Leichenschändung“ davonkommt, aber dann doch einen offensichtlichen Mord an einem anderen Opfer begeht, aber das ist dann ein anderer Fall für’s Strafrecht 😉

    Gruß und bis die Tage
    Bernie

      1. Sehr geehrter Herr Schleim,

        vielen Dank für den hilfreichen Hinweis von Ihnen 😉

        Ich dachte mir gleich, dass mache Geschichten im „Roman“ dem Buch „Strafsachen“ entnommen sind, dass Frau Hoven als Strafrechts-Sachbuch vor ihrem „Roman“ veröffentlicht hat – mache Geschichten ähneln sich wirklich…. 😉

        Gruß
        Bernie

  2. Wenn Kinder zu Tätern werden, ist das „Strafrecht“ nur für die Eltern der Täter/ innen zuständig. Die Kinder müssen auf jeden Fall aus den Familien, die sie verwahrlosen und moralisch degenerieren liesen, entfernt werden.
    Ein Mensch wird im Wesentlichen in den ersten drei bis fünf Lebensjahren in seinem Wesen geprägt. Ob eine späterer Erziehungsversuch noch hilft, ist fraglich. Aber Fehlentwicklungen können zumindest gemildert werden.
    Alice Miller „Das Drama des begabten Kindes“ könnte hilfreich sein…

  3. Falls man untersuchen will, ob psychische Schäden die Ursachen für Morde durch Kinder sind, kann man nur Küchenpsychologie absondern, weil es seltene Einzelfälle sind, und Signifikanz nicht zu erreichen ist.

  4. „[…]Dass der deutsche Gesetzgeber die strafrechtliche Norm kurz nach dem Zweiten Weltkrieg eben auf 14 Jahre festgelegt hat[…]“

    Gibt es da Zusammenhänge mit dem nationalsozialistischen Strafunrecht bzw. Willkürrecht in der Zeit der NS-Unrechtsjustiz?

    Die galt doch auch für heute als minderjährig durchgehende Kinder von 1933 – 1945 (= eben dem von Herrn Schleim erwähnten Kriegsende).

    Wurden da nicht sogar Todesstrafen, oder KZ-Haft, für Minderjährige, oder sogenannte „asoziale“ Kinder (z.B. „Jenische“) nach NS-Unrecht, sogar Euthanasie angeordnet?

    Sind nicht deswegen die Kriterien beim Strafrecht „nach dem Zweiten Weltkrieg…“ eben so streng auf 14 Jahre festgelegt?

    Nur mal so als Fragen von meiner Seite 😉

    Übrigens als jüngerer, und gesellschafts- bzw. sozialgeschichtlich, interessierter Mensch las ich in den 90ern einmal folgendes Buch, dass mich bis heute beeindruckt hat:

    „[…]Geschichte der Kindheit – Die soziale, rechtliche und kulturelle Entwicklung der Familie und der Erziehung in Europa seit dem 15./16. Jahrhundert[…]“ von Philippe Ariès.

    Zum Buch:

    „[…]Was wir Kindheit nennen, hat es nicht immer gegeben.

    Geschichte der Kindheit

    Die Abgrenzung zwischen Kindern und Erwachsenen hat das Mittelalter nicht gekannt: Kinder lebten, sobald sie sich allein fortbewegen und verständlich machen konnten, mit den Erwachsenen, waren kleine Erwachsene. Was wir »Familie« nennen – die Gemeinschaft von Eltern und Kindern -, entwickelte sich in Europa erst im 15. und 16. Jahrhundert allmählich aus den größeren Sippen- und Stammesverbänden; sie wird dann zu einer moralischen Institution. Diese und andere grundlegende und oft überraschende Erkenntnisse gewinnt Ariès aus seinem Studium der sozialen, rechtlichen und kulturellen Entwicklung der Familie und der Erziehung. Er findet sein Material nicht in den Theorien und Programmschriften und den Äußerungen der Maßgebenden, sondern hauptsächlich in den vielfältigen, oft stillen Zeugnissen des Alltagslebens aller Volksschichten[…]“

    Link:

    https://www.dtv.de/buch/geschichte-der-kindheit-30138

    Erst wenn man das Werk gelesen hat wird einem klar was für ein Fortschritt das Konzept „Kindheit“ für uns alle war, und immer noch ist 😉

    Gruß
    Bernie

    1. Schon vor der NS-Zeit gab es in Deutschland die Altersgrenze von zwölf Jahren. Dann hob man sie auf 14 Jahre an. Im Nazi-Staat wurde sie für schwere Verbrechen „gegen das Volk“ wieder auf zwölf gesenkt. Danach wieder auf 14 angehoben.

      Zu der von Ihnen geschätzte, schon etwas in die Jahre (1962?) gekommene „Geschichte der Kindheit“ gibt es eine neuere historische Gegendarstellung:

      Orme, N. (2001). Medieval children. New Haven: Yale University Press.

      1. Im Nazi-Staat wurde sie für schwere Verbrechen „gegen das Volk“ wieder auf zwölf gesenkt.

        Die Idee, für bestimmte Straftaten die Strafmündigkeit zu senken, hat also ein historisches Vorbild.
        Danke für diese Info, das war mir neu.

  5. So, so. Und weil es an irgendwelchen nachvollziehbaren begründungen gänzlich fehlt, verkommt der ganze artikel zu einem ländervergleich der altersgrenzen. Freilich ohne auch nur eine einzige erörterung anzustrengen, warum die jeweiligen festlegungen getroffen wurden bzw. was dafür und dagegen spricht.
    Im übrigen ist das erwachsenenverhalten in diesem bereich der straftaten wohl nur deshalb „gemässigter“, weil die meisten etwas zu verlieren haben. Wäre dem nicht so, gänge es auch dort viel rabiater zur sache – in einer giergetriebenen gesellschaft (auch kapitalismus genannt).

  6. Kein Gesetz ist „in Stein gemeisselt“. Man kann ändern, kommt aber, z. B. im Bezug auf das Strafmündigkeitsalter nicht darum herum, eine feste Grenze zu ziehen, was immer wissenschaftliche Studien, die in irgendeiner Form mit dieser Frage zu tun haben, dazu sagen. Deutschland könnte sich anderen Staaten anschliessen, die die Grenze weiter unten ziehen. Aber hat das irgendwelche Vorteile? Wird dadurch – und darüber sollten zu zitierende Studien etwas aussagen – auch nur eine einzige schwerkriminelle Tat verhindert? Ich kann das selbstverständlich nicht mit Sicherheit sagen, vermute aber stark, dass dem nicht so ist.

    Diese Diskussion ist populistischer Unsinn. Es ist ohnehin schlechter Stil, aufgrund eines einzelnen aufsehenerregenden Falles nach Gesetzesverschärfungen zu schreien. Und darum handelt es sich hier ebenfalls, wenn auch auf höherem als üblichem Niveau.

  7. Wer Kinder in den Knast schicken möchte, muss dafür sehr sehr gute Begründungen beibringen. Und die sehe ich hier nicht. Die Vermutung, dass Opferfamilien durch strafrechtliche Aufarbeitung seelische Minderung erfahren könnten, ist kein Grund, sondern eine Behauptung. Desgleichen die Vermutungen, eventuelle „populistische(n) Tendenzen“ entgegenzuwirken oder Schaden an der „Glaubwürdigkeit des Strafrechts“ abzuwenden.

    Dass nicht die Befürworter der Abschwächung des Schutzalters, sondern sogenannte „Gegner einer Absenkung“ hier eine Beweispflicht hätten, ist, neben der Wortwahl „Gegner“, die einen realen Notstand impliziert, dem abgeholfen werden muss, hanebüchen; auf deutsch: grober Unfug.

    Darüberhinaus ist es grob irreführend und suggestiv zu behaupten, dass keine „Bestrafung“ (Schleim hier) erfolgen würde. Selbstverständlich werden Maßnahmen ergriffen:

    Irgendeine KI

    „Ein 13-Jähriger ist in Deutschland gemäß § 19 StGB strafunmündig und kann für einen Mord nicht strafrechtlich verfolgt oder verurteilt werden. Es folgen jedoch Maßnahmen durch das Familiengericht, wie die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung (Heim/Psychiatrie), intensive sozialpädagogische Betreuung oder Maßnahmen des Jugendamtes, um den Täter zu resozialisieren.

    Hier sind die Details:

    Keine Strafhaft: Eine Verurteilung zu einer Jugendstrafe im Gefängnis ist ausgeschlossen.

    Familiengerichtliche Maßnahmen: Das Familiengericht kann Maßnahmen anordnen, um eine Gefahr für die Allgemeinheit abzuwenden. Dazu zählt die Fremdunterbringung in einer geschlossenen Heimeinrichtung oder einer psychiatrischen Klinik, wenn eine psychische Störung vorliegt.

    Schadensersatz/Schmerzensgeld: Zivilrechtlich können Eltern haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, was zu langfristigen zivilrechtlichen Forderungen führen kann.
    Jugendamt: Das Jugendamt wird intensiv eingeschaltet, um das Umfeld zu prüfen und erzieherische Maßnahmen einzuleiten.

    Die Tat hat trotz fehlender Strafe gravierende soziale und psychologische Folgen für den Jugendlichen, wird polizeilich erfasst und führt in der Regel zu einer kompletten Neuordnung des Lebensumfeldes.“

    Die ganze Diskussion, das Schutzalter auf 12 Jahre abzusenken (oder Ausnahmen zuzulassen), erübrigt sich, wenn man folgenden Fall hinzuzieht: Mary Bell

    Wikipedia: „Mary Flora Bell (* 26. Mai 1957 in Newcastle upon Tyne, England) ist eine britische Kindermörderin. Sie wurde 1968 im Alter von elf Jahren wegen Totschlags an zwei Kleinkindern zu lebenslanger Haft verurteilt.“

    Worüber diskutieren wir jetzt? Das Schutzalter vorsorglich auf 11 oder noch vorsorglicher auf 10 abzusenken? Vorsorglichster auf 8 Jahre?

    Wenn die Entscheidung, „ob man schon unter 14 Jahren strafrechtlich verantwortlich sein kann“, eine „politische“ und keine „wissenschaftliche“ ist (Schleim hier), dann stellt sich natürlicherweise die Frage nach der Motivation.

    1. Das sehe ich ganz ähnlich: was ist eigentlich die Motivation, der Hintergrund? An der vom Autor im ersten Teil veröffentlichen grafischen Darstellung der Straftaten verschiedener altersgruppen kann ich jedenfalls nicht erkennen, dass es Handlungsbedarf gibt.

    2. Eine Freiheitsstrafe KANN Folge eines Strafprozesses sein, WENN das Gericht das entsprechend im Einzelfall befindet und begründet.

      Warum ein Mensch, der jemanden GEPLANT und VORSÄTZLICH auf brutale Weise tötet, PRINZIPIELL schuldunfähig sein soll, hat hier niemand begründet.

      1. Herr Schleim, mit dem Warten sind Sie nicht alleine.

        Auf die Begründung, warum ein Mensch dem unterhalb einer gewissen Altersgrenze PRINZIPIELL die Fähigkeit zur sexuuellen Selbstbestimmung abgesprochen wird, nicht auch PRINZIPIELL die Schuldunfähigkeit zugestanden werden soll, warte ich auch noch.

        1. „Auf die Begründung, warum ein Mensch dem unterhalb einer gewissen Altersgrenze PRINZIPIELL die Fähigkeit zur sexuuellen Selbstbestimmung abgesprochen wird, nicht auch PRINZIPIELL die Schuldunfähigkeit zugestanden werden soll, warte ich auch noch.“

          Schreiben Sie doch einen Artikel. Ich kommentiere dann. Viel Erfolg!

      2. Stephan Schleim

        Eine Freiheitsstrafe KANN Folge eines Strafprozesses sein, WENN das Gericht das entsprechend im Einzelfall befindet und begründet.

        Warum ein Mensch, der jemanden GEPLANT und VORSÄTZLICH auf brutale Weise tötet, PRINZIPIELL schuldunfähig sein soll, hat hier niemand begründet.

        Statt auf meine Kritikpunkte einzugehen, stürzen Sie sich auf meine bewusst eingesetzte Übertreibung.

        Statt Begründungen für die Aufhebung des Schutzalters für Millionen Kinder beizubringen, werden Sie emotional. Das finde ich sehr eigenartig.

        1. „… werden Sie emotional …“

          Beeindruckend: Sie können meine Gedanken lesen.

          Ich habe übrigens ein paar Begriffe mit GROSSBUCHSTABEN betont, schlicht weil der „Editor“ hier keine einfache Option für z.B. Kursivierung anbietet.

          Aus Ihrem eigenen Missverständnis Schlüsse über meine angeblichen Emotionen zu ziehen, zeigt nicht nur, wie weit Sie daneben liegen, sondern finde ich auch ziemlich respektlos. Wurden Sie emotional? Alles Gute!

          1. Stephan Schleim

            „… werden Sie emotional …“

            Beeindruckend: Sie können meine Gedanken lesen

            Ja, deswegen habe ich ihren Kommentar zur Gänze zitiert, um ihre Emotionalität zu dokumentieren.

            Diese erste Reaktion auf meine Kritik spricht für sich selbst: Kurze Arme, keine Kekse. 🤷‍♂️

            1. „Ja, deswegen habe ich ihren Kommentar zur Gänze zitiert, um ihre Emotionalität zu dokumentieren.“

              Ach, so einfach kann man Emotionen SEHEN. Da besitzen Sie Fähigkeiten, die die gesamte Psychologie seit über 100 Jahren übersehen haben muss.

              „Kurze Arme, keine Kekse.“

              Nach 30+ Jahren Internet-Erfahrung weiß ich, dass Leute, die solche Dinge sagen, vor allem selbst emotional aufgewühlt sind. Alles Gute Ihnen!

              1. Herr Schleim, sie hatten sich bereits aus dem Diskursraum mit der leeren Mappe in den Händen verabschiedet.
                Deswegen die „kurzen Arme“.

                Alles Gute!

                Im Internet rumzubrüllen zeugt von hoher emotionaler Intensität, die sie dann überflüssig und albernerweise anderen zuschieben möchten.
                Und jetzt kehren sie in den längst verlassenen Diskursraum mit einer nicht mehr zu übersehenen emotionalen Verfasstheit zurück. Das ist jetzt nicht mehr nur eigenartig, sondern merkwürdig.

                Wissen sie was ich an den Urteilsbegründungen und den Ausführungen eines Thomas Fischer so „faszinierend“ finde?
                Die sachliche, präzise, logische und verständliche Beschreibung eines Sachverhaltes. Ganz unaufgeregt.

    3. Worüber diskutieren wir jetzt? Das Schutzalter vorsorglich auf 11 oder noch vorsorglicher auf 10 abzusenken? Vorsorglichster auf 8 Jahre?

      Aus dem Artikel:

      Wie kann das sein, dass man laut Zivilrecht schon ab dem Alter von sieben Jahren für seinen Schaden verantwortlich gemacht werden kann, doch nach geltendem Strafrecht unter 14 Jahren gar nicht?

      Das muss „harmonisiert“ werden. Also: 7 Jahre.
      Wer bietet weniger??

      1. „Das muss „harmonisiert“ werden. Also: 7 Jahre.“

        Sie haben a) nicht einmal meinen einfachen Punkt verstanden bzw. zur Kenntnis genommen, dass eine FESTE Altersgrenze nicht wissenschaftlich begründet werden kann und b) ignorieren auch die extra noch einmal auf einer Abbildung dargestellte Altersspanne der Entwicklungsforschung.

        Ich habe wirklich wiederholt versucht, mit Ihnen inhaltlich diskutieren, doch Sie provozieren und polemisieren vor allem, auch mit Ihren permanenten Bezügen aufs Sexualstrafrecht. Das führt so immer wieder zu Unsinn. Dafür ist mir die Zeit zu schade. Alles Gute Ihnen!

        1. Es gibt Leute, die tun sich Ironie schwer.

          Nein, ich habe Ihren einfachen Punkt sehr gut verstanden:

          – Strafmündigkeitgrenze weg. Komplett, ohne Altersgrenze nach unten, weil man die nicht wissenschaftlich begründen kann. Und dann in jedem Einzelfall vor Gericht festgestellen, ob die Reife des Kindes hinreichend für eine Verurteilung nach StGB ist.. Ich war dann so frei, die niedrigste Zahl zu nehmen, die SIE in ihrem Beitrag im Zusammenhang mit der bisherigen Grenze der Strafmündigkeit in einem Satz genannt haben. Ja, das ist polemisch. Soll es auch sein. 7 Jahre sind aber immer noch besser als gar keine feste Grenze, weil die sich ja wissenschaftlich nicht begründen läßt.
          – Für welche Straftaten: lassen sie offen. „Schwere Straftat“ ist kein juristisch definierter Begriff, ein Beispiel ist keine Definition. Das eingängige Beispiel „gegen das Leben“ wird mit „zumindest“, also „mindestens“, weit geöffnet in Richtung Bagatelle. Um es vorsichtshalber klarzustellen: RICHTUNG BAGATELLE, nicht FÜR BAGATELLEN.. Und ja: auch „Bagatelle“ ist polemisch! Und auch hier soll es das sein. Ich hätte es auch „achtsamer“ (schon wieder Polemik…) formulieren können. Will ich aber nicht.

          Zum Thema „inhaltlich diskutieren“. Ich werde nicht auf Grundlage irgendwelcher Tabellen (Polemik….) darüber diskutieren, ob schon Kinder mit 7, 8 oder erst mit 13 Jahren 365 Tagen (Schaltjahr) […. schon wieder Polemik] vor einen Richter gezerrt (Polemik…) werden, wenn ich das ganze Konzept „feste Grenze Strafmündigkeit abschaffen“ rundheraus ablehne. Ich greife dann das ganze Konzept an, ohne mich an irgendwelchen Details dieses von mir rundheraus abgelehnten Konzepts abzuarbeiten.
          Und ich lasse Versuche, mich in eine Detaildiskussion zu drängen in der Hoffnung, dass ich mich dabei verzettel, an mir abprallen.

          Und meine stärkste und brutalste Waffe gegen das Konzept „Abschaffung Strafmündigkeitsgrenze“ ist das Sexualstrafrecht. Identische Altersgrenze bei identischer Begründung.
          Und meine Bezug auf das Sexualstrafrecht ist offensichtlich so gut, das Ihnen außer „schräg“, „immer wieder Unsinn“ oder „Schreiben sie doch einen Artikel, ich kommentiere dann“ nichts einfällt.
          Die Begründung, was „schräg“ daran sein soll, bleiben Sie schuldig.
          Der jeweilge Unsinn in „Immer wieder Unsinn“ sollte sich doch mit jeweils 2, 3 Sätzen aufzeigen lassen. Es kommt aber nichts, es bleibt bei dieser Behauptung.
          Mit „Schreiben Sie doch einen Artikel…“ weichen Sie auch nur Antworten aus. Herzlichen Glückwunsch (Polemik), das klappt. ich werde keinen Artikel schreiben, sie brauchen also weiterhin nicht begründen, warum sie nur (Polemik) bei der Strafmündigkeit die Untergrenze abschaffen wollen oder zugeben müßten, dass es keine gute Idee ist.
          Soweit meine Zusammenfassung ihrer wiederholten Versuche einer Inhaltlichen Diskussion.

          Ich weiss, dass ich Sie mit dem Bezug auf das Sexualstrafrecht in eine Zwickmühle bringe. Wer dort die Altersgrenze von 14 Jahren kippen wollen würde, der wäre sofort der Pädophile. Auch wenn er noch so schöne Tabellen (Polemik) der Entwicklungsforschung vorweisen könnte.
          Wie jetzt also argumentativ die Abschaffung der Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren mit den schönen Tabellen der Entwicklungsforschung begründen, ohne nicht gleichzeitig die Altersgrenze von 14 Jahren im Sexualstrafrecht zu berühren? Geht nicht!
          Also versuchen, das Sexualstrafrecht aus der Diskussion rauszuhalten.
          Und genau verhindere ich, indem ich es immer wieder in die Diskussion reingebracht habe und es weiterhin reinbringen werde.

          Schönes Leben noch!

    4. Das Problem ist, dass solche Einrichtungen (geschlossene Heime) auch nicht annähernd so ausgestattet sind, dass sie kriminellen Jugendlichen wirklich helfen könnten – das fängt bei den Erziehern an, betrifft die Schulbildung, Berufsausbildung, psychologische Betreuung – und nur das würde bedeuten, mit ihnen eine neue Zukunft aufzubauen..
      Weil der Staat sparen will, lässt er völlig überforderten Eltern viel zu lange das Sorgerecht und ist „das Kind in den Brunnen gefallen“, kommen Leute wie H.Schleim daher und fordern auch noch eine frühere, d.h. verschärfte Strafmündigkeit.
      Dies zeigt, wie weit entfernt er und etliche Kommentatoren hier vom Ziel eines humanen Erziehungs- und Rechtssystems entfernt sind.
      Ein humanes Strafsystem würde versuchen, Kriminelle wieder einzugliedern, um auch ihnen eine neue Zukunft zu geben – das Gegenteil geschieht: Einmal kriminell, immer kriminell . Aber wer würde bei 500.000 Obdachlosen ein solches Ziel überhaupt noch formulieren wollen?

    5. Wikipedia: „Mary Flora Bell (* 26. Mai 1957 in Newcastle upon Tyne, England) ist eine britische Kindermörderin. Sie wurde 1968 im Alter von elf Jahren wegen Totschlags an zwei Kleinkindern zu lebenslanger Haft verurteilt.“
      Worüber diskutieren wir jetzt? Das Schutzalter vorsorglich auf 11 oder noch vorsorglicher auf 10 abzusenken? Vorsorglichster auf 8 Jahre?

      Wenn schon, dann richtig. In UK wurden bis ins 19. Jahrhundert Kinder vom Alter von 5 Jahren an wegen Diebstahls gehängt, jedes Jahr tausende.

      1. Logisch, dass der Neunmalkluge Aqua, der überall Nazis sieht, nur nicht in der eigenen Familie oder im deutschen Staatsdienst nach 1945, der muss wieder dick scheissen

  8. Ich schlage vor, dass ich die EU-Kommission mit der allseits geschätzten Vorsitzenden einer Vereinheitlichung annimmt. Das sollte höchsten Priorität haben, am besten gleich nach der Abschaffung der sommerzeit.

  9. Über politischen und journalistischen Beiträgen zum Strafrecht liegt fast immer der Duft der Vergeltung, so auch über diesem. Strafrecht nicht verstanden? Check!
    Bei kindlichen Tätern empfindet der Vergelter besonderen Zorn, weil diese immun sind. Entwicklungspsychologisch blind? Check!
    Es gibt selbstverständlich Einrichtungen auch für besonders problematische Fälle in der Kinder- und Jugendhilfe. Viel zu wenige, zu wenig Personal, zu wenig Geld. Keine Ahnung von Kinder- und Jugendhilfe.? Check!
    Es wird generell meist nur nach Maßnahmen post festum gefragt, anstatt nach effizienter Prävention zu fragen. Keine konstruktive Idee? Check!
    Wer liest so etwas und kommentiert das auch noch?

  10. E§ geht, aller therapeutischer Bemühungen zum trotz, eigentlich nur darum, die Menschen und in diesem Fall sind es Kinder, unter einem wie auch immer gearteten Vorwand wegsperren zu können und das möglichst sogar noch präventiv.
    Das ist das Ziel der herrschenden Klasse.
    Deswegen, haben wir derartige Diskussionen, die zusätzlich natürlich noch schön von den eigentlichen Problemen ablenken.
    Wir sollten uns immer vergegenwärtigen, das der Gesetzgeber nie das Wohl der Bevölkerung im Sinn hat, egal was er denn nun in der Legislative beschließt.

    1. „… eigentlich nur darum, die Menschen und in diesem Fall sind es Kinder, unter einem wie auch immer gearteten Vorwand wegsperren zu können …“

      Reden wir hier über den selben Text? Ob überhaupt eine Strafe festgelegt wird oder eine andere Maßnahme, müsste ja erst einmal ein Jugendgericht im Einzelfall entscheiden. Da 14 Jahre eine willkürliche Festlegung ist, die sich wissenschaftlich nicht halten lässt sowie historisch und auch in anderen Ländern anders ist, war mein Vorschlag, für BESONDERS SCHWERE Fälle zumindest erst einmal eine strafrechtliche ERMITTLUNG zu erwägen. Aber es scheint…

      „und das möglichst sogar noch präventiv“

      …dass mit Ihnen hier die Fantasie durchgeht?

      1. Das ist der Plan der herrschenden Klasse.
        Mal Peter Thiel lesen.
        Von Palantir wohl auch noch nie gehört…hm..?
        In England sind sie da schon viel weiter.
        Die wollen dort schon im Kindergarten die Kids präventiv aussortieren.

  11. Da die Täterinnen unter 14 Jahre alt sind, gibt es keine Haftstrafe, okay.

    Die Eltern des Opfers Luise fordern ABER zivilrechtlich ca. 180.000 € (Schmerzensgeld, Hinterbliebenengeld, Kosten). Kinder sind ab 7 Jahren „deliktsfähig“, wenn sie die Einsichtsfähigkeit besitzen. Bei einer solchen Tat wird diese (im Zivilrecht) unterstellt.

    Jetzt kommts: Ein Urteil (Titel) ist 30 Jahre gültig, kann aber durch neue Vollstreckungsversuche immer wieder um weitere 30 Jahre verlängert werden – bis zum Lebensende.

    Schulden aus „vorsätzlicher unerlaubter Handlung“ (Mord/Totschlag) können NICHT durch eine Insolvenz gelöscht werden. Sie bleiben bestehen, bis sie bezahlt sind.

    Das bedeutet: Alles Einkommen über der Pfändungsgrenze (ca. 1.500 € netto) fließt an die Opfereltern. Durch hohe Zinsen (ca. 8-9 % p.a.) wächst die Schuld schneller, als sie jemals abbezahlt werden kann.

    Das bedeutet: Ähnlich wie bei einem schweren Unfall zerstört eine einzige Fehlentscheidung hier nicht nur das Leben des Opfers, sondern auch die ökonomische Existenz der Täterinnen und zwar dauerhaft.

    Jetzt meine Frage: Warum zur Hölle wird darüber nicht 24 Stunden täglich berichtet? Stattdessen wird so getan, als wären unter 14jährige selbst dann unangreifbar, wenn sie morden. Das stimmt aber überhaupt nicht. Die ermorden einen Menschen und verursachen damit nicht „nur“ den Tod eines anderen Menschen, sondern werden dafür den Rest ihres Lebens arm sein. Miese Schufa. Kein Handyvertrag. Kein Mietvertrag. Kein Auto. Jeder Ansatz von Wohlstand wird einem unter dem Hintern weggepfändet. Ich glaube, so eine Aussicht fänden sehr sehr viele Jugendliche gar nicht geil, ich vermute, dass das die meisten als schlimmer empfinden würden als eine langjährige Gefängnisstrafe, denn die sitzt man ab und ist dann irgendwann wieder frei. Zivilrechtlich ist man aber nicht frei. NIE MEHR!

    Ich bin mir sicher: Wenn man endlich kommunizieren würde, dass die Gleichung nicht Mord = Ich-komme-in-die-Zeitung-aber-mir-kann-keiner-was lautet, sondern Mord = Ich-kann-eigentlich-gleich-einpacken, weil ich mein ganzes Leben lang arm wie eine Kirchenmaus sein werde, dann würde die Sache ganz anders aussehen!

      1. @tp83
        Nein. Ganz im Gegenteil.
        Eine strafrechtliche Verurteilung der Täterin, würde die Chancen der Nebenklägerin, also der Eltern des Opfers, erheblich verbessern, einen anschl. Zivilprozess zu gewinnen.

        1. Ok hatte es mir aber gedacht.
          Die Formulierung

          ich vermute, dass das die meisten als schlimmer empfinden würden als eine langjährige Gefängnisstrafe, denn die sitzt man ab und ist dann irgendwann wieder frei.

          hatte mich aber verunsichert.
          Also Knast als Sahnehäubchen on top.

    1. Interessanter Gedankengang.

      So ein Urteil müsste ja erst einmal rechtskräftig werden – und verteilt sich in dem von Ihnen genannten Fall übrigens auf ZWEI Personen.

      Das Existenzminimum in Deutschland wurde auf so ca. 12.000 Euro pro Jahr geschätzt; die von Ihnen erwähnte Grenze liegt darüber, nämlich bei 18.000 Euro pro Jahr. Damit käme ich schon über die Runden und da ich wenig teure Hobbys habe, sogar mit nur geringen Einschränkungen.

      Demgegenüber steht, dass man einen Menschen getötet hat – dieses Leben, diese Person ist unwiederbringlich ausgelöscht. Das kann man natürlich nicht quantifizieren.

      Und wenn Sie schon auf juristische Details eingehen, sollten Sie auch den Gütetermin erwähnen: Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hätten die beiden Täterinnen bzw. ihre Vertretung auch auf die 40.000 bis 60.000 eingehen können, also schlimmstenfalls 30.000 Euro pro Person. Damit wäre für sie das höhere Kostenrisiko für Anwälte und Gerichtsverfahren vom Tisch.

      Wollen Sie daran festhalten, dass man solche Beträge NICHT tilgen kann, zur Not vielleicht mit Hilfe aus dem familiären Umfeld, hier z.B. von den Eltern?

      1. Mir geht es um Generalprävention. Es darf nicht der Eindruck entstehen, unter 14jährige wären in Sachen „Strafe“ unantastbar. Strafrechlich mag das stimmen, aber das Zivilrecht schlägt unbarmherzig zu und das muss den Leuten klargemacht werden, damit genau die unter 14jährigen Jugendlichen, die Sie, Herr Schleim, im Visier haben (die sehr wohl steuerungsfähig sind und z.B. wie die beiden Täterinnen im Fall Luise eine mögliche Strafbarkeit gegoogelt haben und die sich in einer trügerischen Sicherheit wiegten), solche Pläne gleich mal wieder fallen lassen.

        Ich möchte fast wetten: Wäre den beiden Mädchen klar gewesen, wie sehr sie mit dieser Tat ihr Leben negativ verändern, dann würde Luise noch leben. An die Moral braucht man bei solchen Menschen nicht appellieren, aber an den Egoismus schon. Denen mag das Leid von Luise und von deren Eltern egal gewesen sein, aber ihr eigenes Leben mit Sicherheit nicht und genau da würde ich in Sachen Opferschutz ansetzen.

        1. Nochmals danke für Ihren interessanten Beitrag, der wirklich etwas Neues zur Diskussion beiträgt. Von meiner Seite nur ein paar Nuancen:

          1) Ich bin kein RA aber soweit ich das verstanden habe, sind die 30 Jahre schon das obere Maximum für die Verjährungsfrist z.B. von Ansprüchen aus rechtskräftigen Urteilen (siehe § 197 BGB). Kann es sein, dass Sie die mögliche Verlängerung bei der Verjährungsfrist von nur drei Jahren hier irrtümlich anwenden?

          2) Wie „unbarmherzig“ es ist, an die Hinterbliebenen eines Menschen, den man unwiederbringlich getötet hat, bis zu 30 Jahre lang Schadensersatz zu zahlen, erscheint mir eine Ansichtssache zu sein, bei der unterschiedliche Sichtweisen möglich sind. Und zusammen damit:

          3a) Ich glaube schon, wie bereits geäußert, dass man in einem Land wie Deutschland mit 18.000 Euro im Jahr noch würdevoll leben kann. Klar, eine Wohnung in bester Lage mit dickem Auto und drei große Urlaubsreisen im Jahr, wie andere es sich erlauben, werden es eher nicht. Aber man hat ja auch einen Menschen getötet.

          3b) Man sollte hier vielleicht ergänzen, dass dieser Schaden in wohlhabenden Familien eher milde ausfällt, nach dem Motto: „Dann zahlen wir halt die 60.000 oder 100.000 Euro – und damit ist’s gut.“

          4) Dass mehr Wissen um die rechtlichen Folgen von Straftaten – auch von Kindern – solchen vorbeugen können, hoffe ich zusammen mit Ihnen!

  12. @ Stephan Schleim
    Dein Vorschlag weist meines Erachtens in die richtige Richtung.
    Eine Verurteilung der Täterin in einem Strafprozess, böte den Eltern zudem in einem anschließenden Zivilprozess (Schadensersatz) erheblich stärkere Aussichten auf Erfolg. Damit rückte auch die Möglichkeit näher, die Eltern der Täterin, über den Rechtsweg, mitverantwortlich an der Tat zu machen.

    „… Damit würde gleichzeitig populistischen Tendenzen gegen den Rechtsstaat entgegengewirkt.…“
    —-
    Ein sehr guter Aspekt, über den ich bislang noch nicht nachgedacht hatte.
    —-
    „… Es handelt sich also um normative Setzungen – mit allen ihren Vor- und Nachteilen. Auch eine DIN A4-Seite wurde schließlich auf 210 x 297 Millimeter festgelegt…Natürlich hätte man sich auch auf eine andere Größe festlegen können und gibt es in anderen Ländern tatsächlich andere Formate…“

    Auch das Urmeter stellt eine Norm dar, auf die man sich einigte. Nur hat sich diese, im Gegensatz zum Papiermaß, zumindest in Europa und fast weltweit, als Standardmaß
    schnell etabliert. Scheinbar alles eine Frage der Relevanz.

    Toller Artikel, wie schon der 1. Teil.

    1. Danke für die Rückmeldung.

      „Eine Verurteilung…“

      …wäre Sache des Gerichts. Ich erinnere daran, dass sich meine Gedanken überhaupt erst einmal auf die strafrechtliche Aufklärung des Sachverhalts bezogen.

      1. @Stephan Schleim
        „… wäre Sache des Gerichts. ……die strafrechtliche Aufklärung des Sachverhalts bezogen…“
        —-
        Die erst dann, aus rechtlicher Sicht Sinn macht, wenn sie dem Gericht die Möglichkeit bietet angemessen über die Tat zu urteilen.
        Und das ist doch letztlich das Ziel. Grundlagen (Normen, Gesetze) zu schaffen, an die sich die Gesellschaft zu orientieren hat. Und das Gericht bewertet und urteilt nur darüber, ob die Gesetze eingehalten wurden. Also das, was wir als Norm festgelegt (gesetzt) haben, wie in Deinem DIN A4 Beispiel.
        Welchen Sinn würde es sonst machen, über eine Herabsetzung der Altersgrenze, also einer Neuorientierung der Norm, nachzudenken?
        Vielleicht ist es aber auch genau das, was Du mit der „strafrechtlichen Aufklärung“ meinst. Dann wären wir im Grunde der gleichen Meinung.
        Positiv empfinde ich, dass Du Dich an der Diskussion Deines Artikels beteiligst. Ich wünsche Dir, dass Deine Bücher eine breite Resonanz erfahren.

        1. „Welchen Sinn würde es sonst machen, über eine Herabsetzung der Altersgrenze …“

          Es wundert mich, dass so viele diesen Punkt übersehen: um die genauen Umstände und Hintergründe der Tat überhaupt erst einmal zu ermitteln.

          Wenn klar ist, dass die Tat von einer Person < 14 Jahre begangen wurde, muss das Verfahren eingestellt werden; zu einer Anklage kommt es nicht, also auch nicht zu einer Aufklärung vor Gericht.

          "… wenn sie dem Gericht die Möglichkeit bietet angemessen über die Tat zu urteilen."

          Ja – und dieses "angemessen Urteilen" bedeutet eben auch, die Umstände und Hintergründe der Tat ebenso wie die Einsichtsfähigkeit des Täters/der Täterin festzustellen.

          Es wundert mich, dass das so viele hier im Forum als "rechte Kinderhasserei" abstempeln, während sie die Opfer solcher Taten völlig ausgrenzen.

          Ich vertraue hier einmal darauf, dass die "schweigende Mehrheit" der Leserinnen und Leser es besser versteht.

  13. Von einem „Professor für Theorie und Geschichte der Psychologie“ wäre m. E. etwas anderes zu erwarten, als juristisches Gesülze. Vielleich hätte er sich zumindest auch mal mit Sozialpsychologie befassen, in Entwicklungspsychologie besser aufpassen und noch einige Semester in Soziologie absolvieren sollen. Anmerkung: Mir scheint, dass er zudem einige Vorlesungen in Philosophie verschlafen hat, aber das ist nur eine Vermutung.

    Für einen Psychologen spielt die juristische Sichtweise keine Rolle. Selbst wenn er oder sie Gutachter in einem Prozess sein sollte: Gefragt ist die psychologische Kompetenz, nicht eine juristische, die sie oder er ohnehin nicht hat.

    Es ist auch nicht Aufgabe eines Psychologen, über ein Strafmaß zu entscheiden, sei es bezüglich eines Aufenthaltes in einem Gefängnis oder einer psychiatrischen Verwahranstalt. Zur Frage des Umgangs mit Straftätern (egal welchen Alters) sollten Psychologen ebenfalls etwas anderes beizutragen haben, als sich in einer juristischen Debatte herumzutreiben.

    Was ist die Aufgabe eines Psychologen, zumal eines in einem sogenannten Wissenschaftsbetrieb verwahrten Psychologen? Doch mindestens zu versuchen, solche Sozialkatastrophen aus psychologischer Sicht zu erfassen, in ihrer Dynamik nachzuzeichnen und Ideen zu entwickeln, wie solche Katastrophen verhindert werden könnten. (Auch wenn das in dieser unserer ethisch bankrotten, moralisch verkommenen, von immer wieder „gewählten“ skrupellosen Raffgeiern beherrschten Gesellschaft, die gerade bodenlos in den wirtschaftlichen Ruin getrieben wird, nicht so vorgesehen ist).

    Im Fall Hüseyin Doğru wurde die gesamte Familie durch die EU auf Betreiben der deutschen Regierung in Sippenhaft genommen, selbst die ungeborenen Kinder seiner hochschwangeren Frau. Für seine Meinungsäußerungen. In seinem Fall erfolgte kein „empörter Aufschrei“ der hiesigen Gesellschaft. „Empörte Aufschreie“ erfolgen nur, wenn es den Propaganda- und Skandalmedien, also der auf Zunahme von Totalitarismus ausgerichteten Regierung, in den Kram passt.

    Ein Kind bringt jemanden um. Das ist eine Katastrophe, eine soziale Katastrophe. Worüber wird sich „empört“? Über das Strafmaß. Was wird gefordert? Von Totalkontrolle aller Bürger bis zu „Rübe ab“ für alle Straftäter. Diese Gesellschaft bekommt genau das, worauf sie täglich hinarbeitet.

    Hat irgendein mitfühlend Wesen noch etwas gegen den kommenden Atomkrieg einzuwenden? Wozu? Um in einer solchen Gesellschaft zu vegetieren?

      1. Lieber Altlandrebell,
        vielen Dank für diese Rückmeldung.
        Und einen sehr gro0en Dank für ihre weiteren Ausführungen hier zu diesem Thema!

        PS: Ich hätte schon eher geantwortet, wenn mich die Überwindung ,einen Artikel des Autors St. Schleim zu lesen, und mehr noch, den zu kommentieren, nicht soviel Kraft gekostet hätte.

          1. Zum letzten Punkt: Stets gerne, es kann nur etwas dauern.
            Den Artikel zu Chomsky-Epstein habe ich nur kurz angeschaut, Den lese ich morgen (heute später).
            Eine radikal-humanistische Perspektive – „da bin ich Fan von“.

            Im Unterschied zu dem hier in Rede stehenden Autoren sind Ihre Artikel fundiert, strukturiert und vor allem voll Sinn, also sinnvoll. Wären doch bloß einige Positionen/Rollen vertauscht, die Welt wäre eine andere.

    1. Findet sich – wenn man die Polemik abzieht – bei Ihnen irgendwo auch noch ein inhaltliches Argument?

      Der „Professor“, auf den Sie sich hier beziehen, hat schon in der Richterausbildung gearbeitet, seine Forschung wurde in Gerichtsverfahren und von Ministerien einbezogen… Aber es ist alles natürlich „Gesülze“.

      Wenn Sie sich ernsthaft damit beschäftigen wollen, können Sie a) ein englisches Buch (übrigens peer reviewed von Jura-Professoren) dazu gratis downloaden und b) eine erweiterte deutsche Fassung zu einem üblichen Preis erwerben.

      1. Ignoranz und Arroganz zeichnet den auf (im monetären Eigeninteresse) willige Subordination ausgerichteten „Mainstream“ seit Jahrzehnten aus, seit der Wiederkehr des Nazitums ab 2019/20 in besonderem Maße. Übliches Muster: in keiner Weise auf Argumente eingehen, stattdessen mit Beleidigungen und Diffamierungen reagieren, z. B. „Schwurbler“, „Leugner“ u. dgl. mehr und auf „Experten“ (so heißen Hinz und Kunz heutzutage) verweisen. Soweit das allgemein Bekannte.

        Oder, gemäßigt, wie hier im freiheitlichen Overton-Magazin, mit der Abstreitung „inhaltlicher Argumente“ (was soll das sein?) in einem als „Polemik“ bezeichneten Text. Mit Linguistik, harmloser, dem einfachen Sprachverständnis scheint der Autor des Artikels auf Kriegsfuß zu stehen.

        Ein Blick ins Wörterbuch:
        „Polemik – wissenschaftlicher Meinungsstreit, der meist publizistisch ausgetragen wird, literarische Fehde“
        https://www.dwds.de/wb/Polemik

        Polemik f. ‘scharfer politischer oder wissenschaftlicher, mündlich oder schriftlich ausgetragener Angriff, Meinungsstreit’, Übernahme (Anfang 18. Jh.) von gleichbed. frz. polémique, Substantivierung des Adjektivs frz. polémique ‘streitbar, aggressiv’ (in Schriftstücken), das auf griech. polemikós (πολεμικός) ‘kriegerisch, feindlich gesinnt’, einer Ableitung von griech. pólemos (πόλεμος) ‘Krieg, Kampf, Schlacht, Kriegsgetümmel’, beruht. –polemisch Adj. ‘streitbar, aggressiv, scharf’ in mündlichen oder schriftlichen Äußerungen (Anfang 18. Jh.), frz. polémique (s. oben).polemisieren Vb. ‘streitbar, aggressiv argumentieren, befehden’ (um 1800).
        https://www.dwds.de/wb/etymwb/Polemik

        Argumente können in sehr unterschiedlichen Stilformen vorgetragen werden. Polemik ist eine davon. Dass diese Stilform den von den herrschenden Verhältnissen profitierenden angepassten Leibeigenen der selbsternannten „Eliten“ nicht behagt, liegt auf der Hand.
        Eine Polemik beinhaltet (notwendigerweise) eine Argumentation. Von einem das andere „abzuziehen“, wie es der Autor des Artikels behauptet, gemacht zu haben, ist sinnfrei, sprachlich widersinnig und zeugt von „inhaltlicher Ignoranz“.

        Unter den Artikeln des Overton-Magazins steht idR eine Kurzbeschreibung der Autoren. Zumindest dieser Autor hier scheint seine nicht zu kennen.

        Arrogant verweist er zudem – wie „aus dem Hut gezogen“ (s. o. gen. Beschreibung) auf seine (vermeintliche) „juristische Expertise“ – und unterstreicht damit eines der vorgetragenen Argumente des von ihm so bezeichneten Polemikers: Den Gegensatz von juristischer und psychologischer Perspektive.

        Offensichtlich hat der Autor nicht nur das Thema verfehlt. Will er Scharfrichter oder Menschenfreund sein? Will er – wie diverse andere Psychologen – Foltermethoden a la Guantanamo ausarbeiten oder will er – wie einzelne Juristen, insbesondere Richter (die dafür von ihren „Kollegen“ abgestraft wurden) in der „Corona-Zeit“, sich für Kinderschutz stark machen? Will er sich den von Ingo Müller beschriebenen „furchtbaren Juristen“ anschließen oder will er sich wie Piaget und Wygotski für kindliche Förderung bzw. wie Brückner für Sozialkompetenz stark machen?

        Anmerkung: Auf die höhnische Salbaderei zu Ballweg (von Juristen in den Ruin getrieben) und auf das Gewäsch zu einem Recht, das „Schwächere“ schützt oder überhaupt irgendwen schützt (menschenrechtsverachtende und totalitaristische EU-Sanktionen gegen einzelne Bürger, Genozide, Präsidentendiebstahl, Wahlmanipulationen …) gehe ich nicht weiter ein. Auch nicht auf das (staatlich angeordnete) eindimensionale „rechts-links“-Geseiere.

        Meine Kommentare, für die ich kein Honorar erhalte, sind übrigens kostenfrei für Lesewillige und lassen sich mit Hilfe von deepl.com in viele Sprachen übersetzt „downloaden“.

    2. Hat irgendein mitfühlend Wesen noch etwas gegen den kommenden Atomkrieg einzuwenden? Wozu? Um in einer solchen Gesellschaft zu vegetieren?

      Danke, Ohein. Es ist so unerwartet, sich verstanden zu fühlen, dass es wie ein Schock ist.

      1. Danke für diese Rückmeldung. Das hilft, wenn man das Gefühl hat, mal wieder „alone in the dark“ zu sein. Nachts auf einer Straße im Nirgendwo, in einem unbarmherzigen Land.

      1. @Rebell
        „Ein Kind, das quält, raubt und mordet, ist bereits Opfer einer ausgeprägten inneren Spaltung. Das spürt sich nicht mehr, das kennt sich nicht mehr und das spürt seinen eigenen Schmerz auch nicht mehr, sondern sucht ihn bloß in anderen. “

        Natürlich. Vermutlich. Aber für Erwachsene gilt das dann nicht? Wo ziehen sie denn IHRE willkürliche Grenze und warum überhaupt? Oder meinten sie, man sollte das phöse Strafrecht gleich ganz abschaffen – für alle? Lassmerse einfach laufen? Schliesslich sind wir ja alle irgendwie Opfer.

        Manche ihrer Groschen scheinen mir doch eher aus Regenbogenstaub zu bestehen, den ein Einhorn im Wolkenkuckucksheim aushustet.. wenn ich das mal so illustrieren darf.

          1. Guten Abend Herr Altlandrebell,
            ich hatte insgeheim darauf gewettet, dass Sie dieser Artikel nicht würde ruhen lassen und maßgeschneidert dafür sein könnte Sie mal wieder aus einer längeren Overton-Abstinenz zu holen.

            Was die Sache mit dem Strafrecht angeht, würde ich Ihnen durchaus zustimmen, wenn Sie Sühneregelungen vorziehen, wobei natürlich erst mal ausgeformt werden müssen wie man sowas in der Praxis umsetzen kann.

            Doch hier bei @Zebraherz, wie auch bei anderen, die nicht Ihrer Meinung sind, schwingen Sie vom hohen Ross des Wortgewaltigen schon wieder den großen Zweihänder und mähen mit Worten nieder das renitente Fußvolk. (höchst übertrieben ins Extrem gezogen 🤣 😉 )
            Im Ernst @Zebraherz hat es ja ein wenig herausgefordert mit ihrem Einhorn im Wolkenkuckuksheim (zugegebenermaßen war das aber auch sehr lustig, wenn vielleicht auch nicht ganz treffend).
            Aber warum gehen Sie dann so auf sie los? Voll auf Konfrontation ohne erst mal zu schauen wo die Gemeinsamkeiten sind, denn die scheint es ja durchaus zu geben?
            Und dann scheinen Sie sie, schon fast projektionsmäßig gleich in einen Sack zu stopfen mit allen anderen Denkrichtungen oder Gesellschaftsteilen, die Sie nicht mögen.
            So z.B.

            Eure heilige Ordnung schützt Besitz und Ansehen, gewiss nicht Menschlichkeit …

            Oder

            Eure Welt ist das beständige Hungern nach Geld, dürsten nach Ruf und der Angst vor Gerede und den Leuten, die euer Maschinenstaat …

            Mit Sicherheit ist beides nicht etwas, was @ Zebraherz besonders unterstützen würde, soweit sollten Sie sie kennen. Aber warum wird Sie dann von Ihnen da eingemeindet mit diesem „Eure“! Das ist doch genau diese „Wir“ Oder „Ihr“ -Geschichte, die Sie auf sich bezogen gar nicht leiden können.

            Anstatt nur die Dinge zurecht zu rücken, die @ Zebraherz Ihrer Meinung nach falsch gesehen hat, geben sie ihr direkt volles Pfund ohne eine Chance zur Verständigung offen zu lassen. So ist das doch nur wieder in Richtung Hooliganismus. Verstehe ich nicht.
            Nun gut, so schlimm ist das nicht, wir sind hier alle hart gesotten. Aber so werden Chancen vertan, finde ich.

            Ah und noch eins:

            Und ich bin nicht mal Anarchist.

            Oha, dann hatte ich das falsch verstanden. So viel Positives wie Sie über die von Ihnen sehr oft zitierten Anachisten schrieben, dachte ich…
            Aber was genau sind Sie dann, als was sehen Sie sich?

              1. Huch, Sie zerhacken ja sogar meinen Text nicht mal in ganzen Sätze, sondern teilweise diese Sätzen auch noch erst in Stücke, bevor Sie sie entgültig zerfetzen. 🤣

                Jetzt weiß ich zwar nicht, ob das auch zu den lauwarmen Gags gehört, aber viele Dinge sehen Sie als Kritik von mir, die erst gar keine war! Wirkt fast wie eine Sympathikus‑Übererregung. Zum Beispiel habe ich natürlich nicht erwartet, dass Sie die Sühneregelungen ausarbeiten. Oh nein, ich wollte damit nur sagen, dass sowas erst geschehen müsste, (von wem auch immer ausgearbeitet) damit man sich eine gute Vorstellung davon machen könnte um es abschließend beurteilen zu können.
                Aber wahrscheinlich haben sie da an frühere Situationen gedacht, wo ich in der Tat solche Ausformung von Ihnen bei anderen Themen erwartet hatte.

                In der Regel beschwere ich mich auch nicht, wenn Sie hier nicht schreiben oder wenn Sie doch schreiben. Höchstens merke ich mal auf, wenn Sie seit Jahren neue Artikel ankündigen, dann aber doch keine von Ihnen kommen. Aber eigentlich freue ich mich nur, wenn es was Neues von Ihnen zu lesen gibt. So einfach ist das 🙂

                Oh, und natürlich erwarte ich nicht von Ihnen, dass Sie sich mir in irgendeiner Schublade präsentieren. Wie könnte ich, da ich mich doch selber auch in keiner sehen möchte.
                Immerhin sind Sie wohl eine Art linker Epikureer. Das ist schon weit spezifischer als alles, was man über mich sagen könnte, denke ich.

                Und was Frau Zebraherz angeht, denn eine Frau ist sie zweifelsohne, die ist gar nicht so übel. Nicht dass ich so wahnsinnig oft ihrer Meinung wäre, aber zumindest ist sie auch oft recht lustig. Ob sie allerdings auch ordentlich Selbstironie besitzt, weiß ich nicht.
                Na gut, sie hat Sie in der Tat nicht das erste Mal von der Seite angehauen – aber doch nicht auf üble Art! Aus dem Ding hätte man was machen können, meine ich.
                Aber gut, wenn Ihnen mehr der Sinn nach Prügeln steht, seis drum.
                Ich hab ja auch nichts gegen Hooligans, das heißt solange sie sich nur gegenseitig auf die Fresse hauen.

                  1. Ich bin kein Basilisk, auch wenn Sie mir hier eine Reißen-Fleischen-Zerfetzen-Nummer aus Harry Potter, Band 2 unterschieben wollen. 🤣

                    Sorry, aber bei Harry Potter bin ich raus. Konnte mich nie soweit für den Kram erwärmen, dass ich auch nur etwas davon, sei es in Buch- oder Filmform länger mir hätte zuführen können, obwohl mein Sohn diese Bücher seinerzeit gerne gelesen hat. Ich fand es schlicht zu uninteressant.
                    Aber doch, die Texte anderer ‚zerfetzen‘ ist genau der Ausdruck, der meiner Ansicht nach auf viele Ihrer, nun sagen wir mal, erregteren Antworten auf andere Forenten passt.

                    Also ist sie doch irgendeine Bekannte / Werbepartnerin von Ihnen, wenn Sie das so genau beurteilen können. 🤣

                    Ähm nein, natürlich nicht. Werbepartnerin wäre zwar nicht schlecht, das hört sich wenigstens nach Geld verdienen an 😉
                    Aber nein, sie ist schlicht eine Frau, vertrauen Sie mir einfach, ich weiß das 👍

                    Nope, steht mir nie. Gab es zu oft, kann ich nichts mit anfangen. Versuche ich ja die ganze Zeit schon @ Motonomer beizubringen. 🤷‍♂️

                    Naja klar, nicht im physischen Bereich. Aber virtuellen Prügelleien mit schriftlichen Mitteln sind Sie doch keineswegs abgeneigt, sogar denen der heftigeren Variante. Und kommen Sie mir jetzt nicht mit „Nur wenn andere provozieren.“ Denn das tun sie mit sehr scharfer Kritik selber zu Genüge auch.

                    Ähm und: Glauben Sie wirklich, dass man dem Motonomen etwas beibringen kann? Sehr ambitioniert 😉

                    Machen Sie doch mal. 👍💪🐄

                    Genau, warum eigentlich nicht?

                    Hier dann also Altlandrebells Antwort auf Zebraherz im Two Moon-Style:
                    ***********************************************************************

                    Manche ihrer Groschen scheinen mir doch eher aus Regenbogenstaub zu bestehen, den ein Einhorn im Wolkenkuckucksheim aushustet.. wenn ich das mal so illustrieren darf.

                    Oh welch schön gebastelter Scherz, Frau Zebraherz! Aber Hand aufs Herz und ohne des Gehirnes Schmerz: Halten Sie mich wirklich für so blauäugig und naiv, dass ich hier Sachen von mir gebe, die nicht wenigstens einigermaßen durchdacht sind? Mache ich vielleicht nicht den Eindruck eines Mannes, der zumindest über eine gewisse Erfahrung, auch in den problematischen Bereichen des Lebens verfügt (hier des Öfteren von mir ausgerollt) und der sich einer gewissen politischen und gesellschaftsrelevanten Bildung befleißigt hat? Wäre es da nicht vielleicht angeraten meine Kritik und meine Vorschläge etwas ernster zu nehmen und nicht gleich als Regenbogenstaub abzutun?
                    Aber ja, das ist nur eine Frage, ein Angebot quasi. Vielleicht habe Sie trotzdem keine andere Wahl als mich in die Einhornecke zu schieben.

                    Natürlich. Vermutlich. Aber für Erwachsene gilt das dann nicht? Wo ziehen sie denn IHRE willkürliche Grenze und warum überhaupt? Oder meinten sie, man sollte das phöse Strafrecht gleich ganz abschaffen – für alle? Lassmerse einfach laufen? Schliesslich sind wir ja alle irgendwie Opfer.

                    Aha gut, immerhin diese Frage. Die Chance für mich, mich aus dem Land weichgespülter Fantasy zu befreien, in das Sie mich einen Absatz weiter stecken wollten.
                    – Sicher auch für Erwachsene, schwerwiegender ist dieser Aspekt aber natürlich noch bei Kindern.
                    – Wieso eine willkürliche Grenze? Wieso überhaupt eine Grenze?
                    – Äh nein, natürlich keine Opferrhetorik, bin doch nicht naiv. Deswegen nein, natürlich lässt man sie nicht einfach laufen. Sühneregelung usw.

                    Aber eigentlich habe ich diese Fragen alle schon in etwa in meinen Groschen beantwortet. Möglicherweise, und das betrifft Sie nicht alleine, waren die Groschen Ihnen aber zu lang, um sie ganz zu lesen. Oder in der Menge der Worte sind die betreffenden Aspekte vielleicht nicht so deutlich geworden, wie das für Sie gut gepasst hätte.
                    Vielleicht lesen Sie daher noch mal nach. Mir selber fehlt gerade die Zeit (also in dem Fall mir Two Moon), sonst wäre ich da gerne behilflich die betreffenden Stellen herauszusuchen.

                    ***********************************************************************
                    Und? Wie war das? Mangels Zeit, meine Frau hat wieder mal Geburtstag und ich muss für die vielen Gäste kochen, konnte ich es nicht in den Details ausformen, aber wäre das nicht ein Ansatz gewesen?

                    1. Geld verdient man nicht, man bekommt es vom Staat ausgeteilt. Ist wie bei Monopoly. Sie leisten Zwangsarbeit und rationalisieren sich das bloß. Sie gehen obendrein auf die 60 zu oder sind es bereits, wann wollen Sie das mal zurückfahren oder sich den Geldzwängen etwas entledigen?

                      Man muss nicht jede Redewendung, die jemand anders verwendet und die sich in der Regel von selbst versteht, in seine Einzelteile zerlegen und auf seine Wortrichtigkeit abklopfen. Ich gebe ja zu, dass Sie das gut können, ist aber doch machmal ein wenig neben der Spur des Hauptstranges der Diskussion 😉

                      Was die Geldzwänge angeht: Ich werde eine so geringe Rente bekommen, dass ich davon nicht mal werde die Miete bezahlen können – und wir wohnen hier in einer wirklich extrem günstigen Wohnung. Das bedeutet, dass ich weit über meinen Renteneintritt hinaus noch werde arbeiten müssen, solange es halt irgendwie geht.

                      Andererseits bin ich weit und breit dafür bekannt und berüchtigt mir gar nichts aus Geld- und Konsumdingen zu machen, so sehr dass das oft schon als Provokation aufgefasst wird, was es aber nicht ist. Aber meine Art geld- und konsumlos zu leben irritiert halt viele Leute.
                      Doch ich habe wirklich kein Interesse daran.
                      Mein Kommentar mit dem „Geld verdienen“ war deshalb nur Spaß 🙂
                      In Wirklichkeit habe ich null Talent und null Spürsinn Gelgenheiten zum Geldverdienen zu entdecken. Dafür aber bin ich ein Riesentalent darin Geld oder Ausgaben zu sparen.

                      Der Satz könnte so auch von jedem beliebigen Pick-up-Artist in einer Kölner Kultkneipe geäußert worden sein. 😂

                      Und was macht Sie da so sicher? Schütze-Energie? Männliche Intuition? Persönliche Bekanntschaft?

                      Also bitte, welcher Mann nennt sich denn „Zebraherz“? Sowas ist typisch Frau oder mindestens LGBTQ. Und die ganze Art wie sie schreibt und reagiert, absolut weiblich. Sogar die Themen zu denen sie sich äußert.
                      Und noch ein paar andere Indizien, die ich nicht weiter aufzählen muss. Keine Ahung warum Sie das nicht erkennen können, ist doch vollkommen offensichtlich!
                      Im Ernst: das ist es wirklich, also offensichtlich, aber ich meine mich auch zu erinnern, dass sie ihr Geschlecht mal offenbart hat 🤣

                      Haben Sie wieder ChatGPT / Copilot bemüht oder sich da einfach zu viel rohes Rentier ins Müsli gebröselt? Klingt als wären Sie entweder zu lange mit irgendwelchen Pick-up-Artists in Kölner Kultkneipen abgehangen oder hätten eine Bong geext. Der Text klingt so seltsam geplättet und geschniegelt als wären sie mit der Eisstockpoliermaschine aus Deutz nach Aachen und zurück ein halbes Dutzend mal drübergefahren, um ja kein potentiell „diskursvergiftendes“ oder sonst wie „schädigendes“ Wörtlein übrigzulassen. Also da hatten Sie schon bessere Beiträge. 😉

                      Was haben Sie nur mit Kölner Kult-Kneipen? Pick-up Artists? Ich weiß zwar grob was das ist, aber nicht so genau wie die vorgehen. Sicher nicht wie ich, denn das, was ich geschrieben habe, wird eine Frau wie Zebraherz wohl kaum in dieser Hinsicht beeindrucken und dazu war es auch nicht gedacht.
                      Tja, man könnte mich vielleicht als Frauenversteher schmähen oder als jemand, der nicht authentisch ist, so wie das in Ihrem Verdikt hier ein wenig anzuklingen scheint, aber als Pick-up Artist??

                      Und mit THC habe ich auch nichts am Hut, das mochte ich noch nie.
                      Auch habe ich keine KI verwendet, sieht man doch auch, so würde keine KI schreiben, denn dafür ist es wirklich nicht genug geglättet und ausgeglichen formuliert.
                      Und Sie haben recht, wenn Sie sagen, dass ich wirklich alles vermeiden wollte was „diskursvergiftend“ hätte sein können. Ich weiß, das ist gerade nicht so wirklich populär ( 😉 ), aber ich finde das noch immer sehr sinnvoll und tue es daher sehr sehr gerne.
                      Doch um meinen Versuch einer Antwort an Zebraherz mal aus der Geschnigeltenecke zu holen: Eigentlich sollte die feine Ironie und der leichte Spott in meinem Text nicht zu übersehen sein, der ihr klar machen könnte wo sie in ihrem Text übertrieben hat und der gleichsam ihren leichten Spott vergelten tut. Aber ohne boshaft zu werden und ohne Brücken abzureißen, im Gegenteil sogar neue Flussübergänge anbietend.
                      Man möge das wie auch immer kritisieren, aber ich kann mir nicht helfen, ich finde das viel interessanter und sinnvoller und spannender als direkt immer in die volle Konfrontation überzugehen.

                      Hat die den eigentlich öfters im Jahr? Ich erinnere mich an einen Austausch zwischen Ihnen und Majestyk Ende 2023 und da hatte sie mal einen runden, wenn ich mich nicht irre. Auf jeden Fall mussten Sie damals schon kochen oder einkaufen oder was auch immer.

                      Richtig, aber es war natürlich Februar 24 und es war nicht Majestyk, sondern W. Wirth.
                      Aber mir kams auch so vor als läge es nur ein Jahr zurück.

                      Andererseits soll Ihre Dame ja Wasserfrau sein, das passt dann zeitlich nicht. Aber vielleicht haben Sie zwischenzeitlich erstere Frau gegen die Nixe eingetauscht oder gegen ein Einhorn. Oder Sie haben wie Monotoner einfach ein Rudel Frauen. Viel Spekulatius. 😂

                      Also ich bin schon sehr monogam und kenne außer uns nur zwei Paare in unserem Alter, die länger zusammen sind als wir beide. Und wir kennen so einige Paare. 🙂

                      Zwangsarbeit lehne ich ab, insbesondere beim Kochen. Wenn der Koch kochen muss, wird es den Gästen niemals munden, da man dann immer den Gout und das Odeur von Druck und anderen Schalheiten herausschmecken wird.

                      Tja, da sind wir wieder bei den Redewendungen.
                      Aber nein, den Gästen hat die Maronensuppe sehr gut geschmeckt. Ich habe auch noch nie eine bessere gekocht. Ich hatte es wirklich drauf gestern 🙂
                      Und wir haben zwar nicht zusammen gekocht, aber einige Gäste, die Verwandten meiner Frau, haben auch feinen Salat und wundervollen selbst gebackenen Kuchen mitgebracht.

                      So, zum Schluss werde ich noch mal ganz ernst werden und möchte noch mein Entsetzen bekunden darüber wie die Diskussion mit Stefan Schleim gelaufen ist. Ich lese seine Artikel schon seit 10 Jahren oder länger und habe so einige Diskussionsrunden unter seinen Artikeln mitbekommen wo dann die Egos und Eitelkeiten aufeinander prallten und die Diskussion daher dann wirklich unsinnig wurde. Aber das hier war noch eine Spur härter.

                      Ein Mann mit dem Sie sich in den letzten Artikeln noch gut verstanden, mit dem Sie offenbar näher Kontakt hatten, weshalb ihr beide sogar zum Dutzen übergegangen seid, wird am Ende der Diskussion nur noch als Rechtsidentitärer der HabenWill-Fraktion von „eurem“ menschenverachtenden Etaisten-Clan angesehen – und natürlich Ent-Duzt. Und dabei wird an seinem Charakter rum-psychologisiert, wie es sonst nur schon mal W.Wirth bei Ihnen tut, wenn Sie ihm zu sehr auf die Nerven gegangen sind – und was Sie zurecht kritisieren.

                      In meinen Augen ein wirklich tragischer und vollkommen unsinniger Vorgang an dem sicher beide Seiten ihren Anteil habe.

                    2. @ Altlandrebell:

                      Das war nicht böse gemeint, genauso wenig wie vieles in meiner Replik. Ein launiger Sager, nur ohne Smiley-Armada. Mein Fehler.

                      Weiß ich doch, habe ich auch, wie alles andere hier in diesem Post nicht als böse aufgefasst, kein Smiley nötig.
                      Meine Antwort war daher auch nur erklärend gemeint.

                      Dagegen habe ich selbst Glück – für meinen Jahrgang lag in meinem Geburtsjahr die Lebenserwartung männlicher Neugeborener der Arbeiterklasse bei 69,x Jahre. Also gesunde. Ich bin eben behindert, da liegt sie unter dem Renteneintrittsalter, das herrschen wird, so ich mal in diese Altershöhen gelangen sollte. Mein Vater (Elektriker) starb mit 69.

                      Naja, meiner mit 46, Sein Vater, mein Großvater mit 45 und dessen Vater, mein Urgroßvater auch mit 45. Keine Ahnung ob es bei dessen Vater besser war. Bin jedenfalls der erste in der Linie, der diese Schallgrenze durchbrochen hat 🙂

                      Sehr anständig! Da muss ich mir noch ein Level-up drin holen. Aber ich bin dran.

                      Das ist gar nicht mal anständig. Ich handle nicht so aus Anstand. Das ist einfach meine Neigung. Hab einfach keine Freude an Geld und Konsum.

                      Woher soll ich denn das wissen? Bin ich Profiler? Habe ich ne Mitra auf? Sitze ich vor Ihrer Glaskugel? Wer nennt sich denn „Two Moon“? Oder „DasNarf“? Ewig nicht gesehen, btw.

                      Bitte? Sind bei der Verteilung der Intelligenz nicht gerade vernachlässigt worden. Aber ok, vielleicht sind Ihre Frauenversteherqualitäten nicht so sonderlich ausgeprägt, könnte ja sein 😉

                      Vielleicht nennt sich „Zebraherz“ ja einfach jemand, der in der unten verlinkten Community aktiv ist? Den Fotos nach zu schließen sind da auch Männer drunter:

                      Ähm, die Seite ist sogar quasi der Gegenbeweis, dass @Zebraherz ein Mann sein könnte. Das einzige Foto, worauf ich da einen Mann erkennen kann ist eines von den 13 Trainern, die anderen sind alle Frauen. Und der Trainer ist sicher schwul 😉

                      Das ich Ihnen die Eismaschine umgehängt habe, lassen Sie mir durchgehen?! Die steht mit laufendem Motor bei Ihnen im Keller? 🤣

                      Ja, das sehe ich nicht so eng. Ich muss Sie ja nicht in allem korrigieren, habe auch noch anderes zu tun in meinem Leben 😉

                      An was erinnert mich so ein Sager nochmals? Ach so, an ihn hier:

                      Listen, folks — and I mean this — the guests? They LOVED the chestnut soup. Tremendous! They said it was the best soup they ever had, believe me. And you know what? I made it. I made it myself. Nobody cooks chestnut soup better than me, nobody! Yesterday – I was on fire. Absolutely on fire. It was perfect. Really perfect. MAKE CHESTNUT SOUP GREAT AGAIN!

                      🤣

                      Ja, sehr schön. Er hat das sich selbst loben natürlich maximal diskreditiert. Ich stehe trotzdem gegen den Trend dazu mich ab und zu selbst zu loben, ganz schamlos. Denn man kann auch an falscher Bescheidenheit ersticken 😉

                      Und ja – ich bin dieses Jahr noch ein gutes Stück weit widerborstiger als sonst gepolt und lasse mir nicht mehr alles gefallen. Das mag man technisch kritisieren, aber ich habe diese neue Linie aus Gründen und die verfolge ich nun.

                      Welche Gründe denn, wenn ich fragen darf?
                      Bisher kann ich darin aus meiner Warte noch keine Vorteile erkennen – nein, wirklich nicht.
                      Sie müssen natürlich wissen was Sie tun, aber wenn ich Ihnen was raten würde, was ich nicht tue, natürlich – aber wenn ich Ihnen was raten würde, dann würde ich wohl sagen: „Passen Sie wenigstens auf, dass Sie nicht zu viel von Ihrem Saturn und Ihrem Pluto saufen, wenn Sie wissen was ich meine. “ 😉

                      Ein Kind mordet – und die erwachsene Reaktion darauf soll jetzt darin bestehen, einfach mehr Kinder zu Erwachsenen zu erklären oder zumindest wie diese abzuurteilen?

                      Ja, das sehe ich genauso, Sehe ich genauso kritisch. Nur nehme ich das Schleim nicht in dem Maße übel wie es einige andere tun.

                      Ich habe von der Härter-Fester-Schärfer-Fraktion auf diese wie andere Fragen außer Beschämung, Ausweichen, Lächerlichmachung, Kompetenzanzweiflung und anderem Tralala nichts vernommen. 🤷‍♂️

                      Habe ich jetzt bei Schleim nur zum Teil gesehen. Nicht alle seine Antworten waren direkt so, sondern erst im späteren Verlauf. Man muss ja auch immer sehen, dass die Anderen jeweils den Aufschlag mit Kritik gemacht haben, die zum Teil auch direkt schon ziemlich hart war. Wenn der Mann also nicht Nerven und Selbstkontrolle aus Stahl hat, oder einfach ein empfindeliches Ego (Wie auch einige der Kritiker), dann gleitet die Diskussion eben auch schnell ab.

      2. @Altlandrebell: So viel Richtiges. Danke.
        (Winzige Ergänzung: bei der Entscheidung, eine andere Person zu schädigen um eines angestrebten Vorteils willen, handeln alle Menschen ungeachtet ihres Alters „sozial und geistig unreif“.)
        @Stephan Schleim: das Strafrecht ist dort stark, wo es methodisch fein differenziert, bspw. bei den Abstufungen der Intention, oder bei der Kausalität. Das Strafrecht kann aber nicht die komplexe Lebensrealität menschlicher Verhaltens-, Gefühls- und Handlungsmodi fassen; schon gar nicht – wie im deutschen kodifizierten Recht – als vorhersehbare, generelle Norm.
        Es behilft sich daher allzuoft mit normativen, d.h. wertausfüllungsbedürftigen, Regeln, die dem Einzelfall nie gerecht werden können.
        Die Kritik an der Willkür jeder Altersgrenze ist imho prioritär gegenüber der Kritik an einem spezifischen Alter innerhalb des gesetzten Systems.

        Schlüsselfrage schon seit über vierzig Jahren in der Kriminologie und insbesondere dem Jugendstrafrecht (innerhalb des Systems): wie können die Voraussetzungen geschaffen werden für die von Altlandrebell genannten Sühne- bzw. Ausgleichsverfahren: wie können Täter Empathie als Erfahrung ‚lernen‘?
        Und (grundsätzlich): wie organisieren Menschen ihr Zusammenleben gerecht, ohne dass einzelne geschädigt werden?

        [Hinweis:
        Es braucht nicht nur ein ganzes Dorf, damit ein Kind gesund/’heil‘ großwerden kann, es muss vor allem der Erfahrungsraum eines Dorfes(!) sein mit emotional und rational die notwendige ‚Geborgenheit‘ wie ‚Selbstwirksamkeit‘ ermöglichenden Nahzusammenhängen.]

    1. Die Untersuchung der (1) individuellen Verantwortung schließt ja nicht aus, dass man (2) die sozialen Umstände untersucht und berücksichtigt, in denen es entsteht. Für die soziale Perspektive setze ich mich nachweislich seit 20 Jahren ein – und sie würde gerade auch in einem Strafverfahren eine Rolle spielen.

      Haben Sie denselben Artikel gelesen, den ich geschrieben habe?

      „… Kinder, die töten, sind keine Monster …“

      Deswegen garantiert ihnen, Kinder oder nicht, ein modernes Strafrecht Grund- und Verfahrensrechte. Die Berichte über Monster finden Sie eher in den Medien. Waren Sie überhaupt schon einmal bei einer Gerichtsverhandlung oder haben so ein Urteil gelesen?

      Doch persönlich: Ein Mädchen erst mit einer Plastiktüte ersticken zu wollen und dann, wenn das nicht funktioniert, 40 bis 60 Mal – oder wie oft war es? – einzustechen, lässt mich schon gruseln.

      Also bei Ihnen und ein paar anderen hier im Forum muss ich doch die Bilanz ziehen: Thema verfehlt.

      Wie das reflexhafte Abspulen verbaler Muster gegen einen Rechtsstaat, der uns und insbesondere die schwächeren Menschen überhaupt erst vor gewaltsamen Übergriffen SCHÜTZT, noch „links“ sein soll, kann ich nicht nachvollziehen.

        1. @Altlandrebell
          „Das ist jetzt so eine wilde Mischung aus moralischem Anpatschversuch und argumentum ad verecundiam. Statt auf den Inhalt meiner Kritik auch nur eine Unze einzugehen, wird versucht die Kompetenz abzusprechen. Zieht nur nicht.“
          Jup, der Autor ist ja durchaus bekannt für diese Vorgehensweise. Und nicht nur bei Ihnen. Es gibt hier ja durchaus mehrere fundierte Kommentare, auf die von ihm eben nicht inhaltlich/sachlich eingegangen wird, sondern regelmäßig emotionalisierend und nicht selten ad hominem. Narzissmus, ick hör‘ dir trapsen…
          Seine ausgesprochen dürftigen ‚Antworten‘ sprechen m.E. für sich. Die lassen auch Erinnerungen wach werden 😉 : es gab früher mal eine Kölner Band (die wirklich gute Musik gemacht hat) namens ‚Rausch‘. Von der gab es T-Shirts mit dem Aufdruck „Alle doof außer ich“. Ich weiß jetzt auch nicht, wie ich darauf komme. Warte, ich hab’s gleich…

  14. @all: Ich finde es schade, wie hier einige Leserinnen und Leser immer wieder dieselben „Gegen den Staat“-Muster abspulen. Was man auch einmal bedenken könnte:

    Genauso, wie das Völkerrecht insbesondere die SCHWÄCHEREN gegen Übergriffe der Stärkeren schützen will, schützt ein gutes Strafrecht gerade die SCHWÄCHEREN Bürgerinnen und Bürger gegen Übergriffe der stärkeren – und, nicht zu vergessen: die Bürger vor willkürlichen Übergriffen des Staats.

    Beispiel Ballweg-Prozess, der auch hier auf Overton ausführlich diskutiert wurde: Es war gerade das Strafgericht, das die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft weitgehend NICHT teilte, weil Letztere das nicht nach den Beweis- und Verfahrensregeln des Strafrechts darlegen konnte.

    1. Mit Verlaub, aber die „Schwächeren“ sind die Kinder und die „Stärkeren“ ihre Eltern, und damit eben genau die, vor denen sie Staat und Gesellschaft schützen sollten. Ein Kind, das ein Kind tötet, ist vor allem Opfer.
      Wen interessieren an die 30 Selbsttötungen jährlich, bei unter 15 Jährigen – genau niemand.

        1. Aus Sicht des Alten zuhause wäre es ihm absolut recht, wenn sein Balg wie auch immer eingezogen würde. Ein nichtsnutziger Fresser weniger am Tisch, mit dem man sowieso nur Ärger hat. Ist dann auch nicht mehr ganz so schlimm, falls die Alte nochmal schwanger wird.
          Aus Sicht des Balges – cool. Knastgespräch. Was haben sie dir angehängt – schwere Körperverletzung. Dir – bewaffneter Raub. Und du selber – hab einen umgenietet, hatte es nicht anders verdient.
          Wem ist geholfen?

            1. Ich habe hier noch von keinem, der mir vorwirft, wie rechts ich angeblich sei (oder wahlweise woke, witzige Kombination), irgendeinen konkreten Vorschlag gesehen. Straftaten von Minderjährigen bekommt man sicher nicht nur mit wolligen Worten in den Griff.

              Es ist immer leichter, die Umstände zu kritisieren, als eine konkrete Lösung vorzuschlagen. In diesem Sinne wiederhole ich gerne die Frage: Wem ist damit geholfen?

              1. Ich hatte in meinem Eingangspost sehr deutlich geschrieben wo anzusetzen wäre, solche Tragödien zu verhindern. Nämlich bei der Erziehung und dort, wo diese nicht adäquat geleistet werden kann. Damit sind wir dann auch gleich bei der Betrachtung der Verhältnisse, der Verteilung von Mitteln und Chancen. Dahin darf die Diskussion dann wohl nicht abgleiten. Es ist ja anerkanntes politisches Ziel, dass nicht *allen* gleichermaßen geholfen ist. Draufhauen ist dann immer das Einfachste. Will es wirklich niemand merken, dass dieses Draufhauen von ganz oben, mit der Gewalt in den Familien korrespondiert und letztlich auch mit den Gewalttaten die Kinder Kindern antun.

          1. Ich habe nicht den Eindruck, dass Sie sich mit den pädagogischen Zielen des Jugendstrafrechts beschäftigt haben. Hier im Forum wird auch geflissentlich übersehen, dass man die Tat und ihre Hintergründe dann erst einmal aufklären könnte. (Während die Mehrheit auf die Bedeutung der Hintergründe hinweist.)

            Es ist auch immer leichter, die Umstände zu kritisieren, als eine konkrete Lösung vorzuschlagen. In diesem Sinne wiederhole ich Sie gerne: Wem ist damit geholfen?

    2. Es gibt dazu ein schönes Zitat von Rousseau: „Zwischen dem Starken und dem Schwachen ist es die Freiheit, die unterdrückt und das Gesetz, das befreit.“

      1. Dass das Recht nur wirken kann, wenn man es mit Leben füllt und dann vor allem auch konsequent anwendet, ist eine Binsenweisheit.

        Ich habe so eine Vermutung, dass es Ihnen und Ihren Angehörigen sehr schnell richtig schlecht ginge, wenn es auf einmal keinen Rechtsstaat mehr gäbe.

        „Davon abgesehen, dass zu bezweifeln ist, dass Papier [hier: das Völkerrecht] einen eigenständigen Willen hat.“

        Wenn sich die Diskussion um solche Wortklaubereien dreht, können wir sie besser lassen.

        Man muss auch kein Einstein sein, um auf den Gedanken zu kommen, dass ein Gesetz den Willen derjenigen ausdrückt, die es erlassen haben. In welchem anderen Sinne könnte Ihr Text einen Willen ausdrücken? Oder sind es nur ungewollte Zeichenabdrücke auf dem Bildschirm?

        Es ging hier um Straftaten von Kindern: Von Ihnen und den anderen Gutmenschen hier im Forum habe ich wenig Konkretes zur Lösung des Problems und Unterstützung der Opfer gelesen.

  15. In meinen Augen ist Herr Schleim ein typischer Kandidat moderner Wokeness: Er versteht sich als „Linker“, ist aber so fundamental „rechts“ wie es nur einer sein kann. Äußert man den Gedanken, dass ein 14 jähriger Täter auch als Opfer angesehen werden kann, spricht er von „Täter-Opfer Umkehr“.
    Ein Holocaust Überlebender formulierte einmal Folgendes:
    „Ich bevorzuge es, mehr von der Humanität, die in jedem Menschen steckt, zu sprechen, als von den Gräueln, die nur den sadistischen Teil in ihm erwecken“,
    Man kann sein persönliches Straf und Rachebedürfnis befriedigen (wie es oben jemand beschrieb: die Bestrafung anderer befriedigt ein psychisches Bedürfnis) wollen, oder eine Gesellschaft, die alles dafür tut, um eine menschliche, humane zu werden. Wer aber „woke“ ist, weiß schon im Vorhinein: Ich bin gut, die Welt ist schlecht. Und Satan muss man bekämpfen – möglichst in den anderen.
    Vade retro Satana!

    1. Nein. Die beiden Opfer waren hier ein zwölfjähriges Mädchen und ein 14-jähriger Junge. Und beide sind jetzt tot.

      „… dass ein 14 jähriger Täter …“

      Schon einmal so viel zu Ihrer (Un)Genauigkeit: Wäre der Täter 14 gewesen, dann würde man ihn jetzt strafrechtlich verfolgen und zwar wahrscheinlich wegen Verdachts auf Mord.

      Der Täter beim Fall des 14-jährigen Yosef war vermutlich ein Zwölfjähriger. Der mag auch ein „Opfer seiner Umstände“ gewesen sein. Darüber werden wir aufgrund des Persönlichkeitsschutzes aber nicht mehr erfahren.

      Wie ich schon vermutete: Die meisten hier im Forum spulen einfach dieselben Muster ab und irren sich dabei schon in den einfachsten Punkten.

      1. Aber Herr Schleim, dass ich in der Eile das Alter des Opfers und des Täters verwechselt habe, ändert doch nichts am Argument als solches. Dass Sie sich gerade darauf stürzen, spricht Bände.
        Ich gebe Ihnen eine psychologische Hilfestellung:
        1. Sie erfahren von einem grässlichen Mord, der jedem Menschen die Haare zu Berge stehen lässt.
        2. Sie erfahren, dass der Täter zur Tatzeit 12 Jahre alt war und strafunmündig ist.
        3.. Ihr Bedürfnis nach einer Folge, Strafe für den Täter, der diese Gräueltat beging, hängt unbefriedigt in Ihrer Psyche in der Luft, ihr Über-Ich (das ist die eingepflanzte Moralinstanz) meldet sich:
        4. Es kann doch nicht sein, dass solch eine Tat unbestraft bleibt, obwohl man den Täter kennt (Entrüstung, Wut, Hass).
        5. Sie, als Wissenschaftler, schauen sich die Gesetzeslage an und kommen…
        6. …zum Schluss: Die Gesetzeslage muss man ändern, damit der Gerechtigkeit (psychisch: Ihrem Über-Ich) genüge getan wird: Anwendung des Strafgesetzes ab 12 Jahren.
        7. Sie schreiben dazu gleich einen Artikel, kämpfen in den Kommentaren für Ihr Ziel
        8. Über-Ich entlastet. Psychisches Gleichgewicht wieder hergestellt.

        Bis zu dem zweiten Punkt unterscheiden wir uns nicht. Ab dem dritten erheblich. Bei mir – auch aus Erfahrung mit vielen sogenannten „verhaltensgestörten“ Kindern – geht es anders weiter:
        3. Wie kann es sein, dass ein 12 jähriger so etwas tut?
        4. Wie müssen die Jugendämter die Augen zugedrückt haben (auch aus Erfahrung: Kinder, die geschlagen werden, bei ihren alkoholkranke Eltern belassen), es gibt dazu sicherlich eine üble Vorgeschichte.
        5. Wie ist eine Gesellschaft organisiert, die dem elterlichen Sorgerecht mehr, sehr viel mehr Bedeutung zukommen lässt, als dem Recht des Kindes auf ein glückliches Leben?
        6. Wieso werden außerfamiliäre Einrichtungen so schlecht ausgestattet, warum dürfen sie keine Alternative zur Familienerziehung sein? Warum gibt es Frauenhäuser – aber keine Kinderhäuser?
        Das ist ein unterschiedlicher Weg des Denkens und der Einstellung, Herr Schleim, der Sie aggressiv macht, weil Ihre Über-Ich Steuerung so funktioniert, wie sie funktioniert. Das nenne ich eben „Wokeness“: zu glauben das Problem da draußen liege in den einzelnen Menschen, den Kindern und nicht in den Umständen, die einen Zwölfjährigen schon zum Monster gemacht haben.
        Und ja, ich fordere nicht weniger, ich fordere mehr staatliche Regulierung, Hilfe, Unterstützung für Kinder, die ohne Unterstützung ihren vollkommen überforderten Eltern ausgeliefert werden.
        Wir haben in dieser Sache offensichtlich gar nichts, aber wirklich gar nichts gemein.

        1. „… das Alter des Opfers und des Täters verwechselt habe …“

          Zeigt halt, wie unsorgfältig viele hier im Forum auftreten. Sie meinen, darüber mit Polemik hinwegtäuschen zu können. Mich beeindruckt das nicht.

          Also ich beschäftige mich seit bald zehn Jahren mit der Entwicklung von Menschen mit Blick auf die rechtliche und moralische Verantwortlichkeit. Meine Bücher waren lange VOR der Ermordung von Yosef abgeschlossen. Das ist das Gegenteil von impulsiv.

          Dass Sie und andere das übersehen, zeigt für mich nur, wie „schräg“ diese Diskussion hier ist. Aber gut, wenn Sie sonst nichts zu tun haben – alles Gute Ihnen!

  16. @ „Wie könnte das Strafrecht regieren, wenn Täterinnen oder Täter in Deutschland jünger als 14 Jahre sind?“

    Ab dem ersten Lebensjahr 4 x lebenslänglich bei Mord???
    Ausgenommen ist natürlich staatlicher Massenmord oder die Unterstützung dafür.

    Elternhaftung = Sippenhaft!

    Was will man in einem System voller Gewalt erwarten?

    Empfehle
    Tilmann Moser& Eberhard Künzel ( Edition Suhrkamp) – Gespräche mit Eingeschlossenen
    Helmut Ostermeyer (Reihe Hanser) – Die Rache ist mein, spricht der Staat im Namen des Volkes und der Jurist nennt das „staatliches Strafverfolgungsmonopol“

  17. Herr Schleim, ich weiß nicht, ob Sie sich das heute nochmal antun, alle Kommentare samt Antworten zu durchforsten, um darüber belehrt zu werden, wie böse es doch ist, 13jährige Mörder strafrechtlich heranziehen zu wollen und wie rechts und überhaupt.

    Darum schreibe ich Ihnen ein meines Erachtens passendes Zitat von Rousseau nochmal als Kommentar (und nicht als Antwort auf einen Ihrer Kommentare): „Zwischen dem Starken und dem Schwachen ist es die Freiheit, die unterdrückt und das Gesetz, das befreit.“

    Ich kann – wie Sie – nicht nachvollziehen, was daran „links“ sein soll, Schwächere nicht gegen Stärkere (oder Brutalere) schützen zu wollen, nur weil der böse kapitalistische Staat das macht. „Links“ ist auch deshalb inzwischen so verrufen, weil es da häufig an jeglicher Empathie mangelt, obwohl man die Empathie doch angeblich für sich gepachtet hat.

    1. Danke. Bei den Leuten, die hier vor allem polemisieren oder emotional auftreten, schaue ich mir die Antworten nicht mehr an, weil das eine Zeitverschwendung ist. Aber bei den Perlen hier im Forum werde ich sicher noch ein paarmal vorbeischauen – bis der Artikel, wie die vielen Hundert (oder inzwischen über Tausend?) früheren Artikel aus meinen Fingern wieder in die Vergessenheit übergeht.

      Was man – neben dem treffenden Rousseau-Zitat – auch noch ergänzen könnte, ist, dass der UN Kinderrechte-Rat zwar allgemein eine Absenkung des Alters für die Strafmündigkeit kritisch sieht, jedoch selbst von einer Senkung UNTER ZWÖLF JAHRE abrät.

      Aber auch die Expertinnen und Experten für Kinderrechte dieser Welt sind natürlich, geht man nach einigen Lesern hier, rechte Kinderhasser.

      1. Strafrecht folgt dem Prinzip des „ultima ratio“; auch, um Einschränkungen der Grundrechte durch politische Maßnahmen zu verhindern.
        Eine Verschiebung der strafrechtlichen Altersgrenzen läuft daher stets Gefahr, dass Verhältnismäßigkeit (die im Jugendstrafrecht besonders gefordert ist) und der Schutzgedanke erodieren.
        Das Strafrecht soll nicht Veränderungen, die gesellschaftlich induziert sind, stetig einarbeiten. Wenn Globalisierung, Digitalisierung, mediale Überforderung etc. menschliches Verhalten und Handeln verändern, muss immer erst durch politische, soziale, pädagogische oder andere Maßnahmen versucht werden, Schaden abzuwenden. Strafrecht ist das falsche Spielfeld.

        1. Ja, danke für Ihre Perspektive: Vergessen Sie aber bitte nicht, dass mein Vorschlag darauf hinausläuft, die Möglichkeit einer strafrechtlichen Aufarbeitung unter 14 Jahren im EINZELFALL und bei SCHWEREN STRAFTATEN (zur Erinnerung: 2024 waren es 24 gegen das Leben in Deutschland in dieser Altersgruppe) zumindest zu prüfen.

          Wo soll bitteschön sonst Platz für die Ultima Ratio sein, wenn nicht bei Mordverdacht?

    2. „… nur weil der böse kapitalistische Staat das macht.“

      Und dazu, noch eher politisch: Dass der Kapitalismus vor allem die Interessen der Kapitalisten bedient, ist so sozial tragisch wie logisch trivial.

      Aber wahrscheinlich würden viele derjenigen, die hier gegen die rechtliche Ordnung wettern, zu den Ersten gehören, die von ihrer Abschaffung betroffen wären: Vergessen wir nicht, dass lange vor den Juden die Demokraten, Sozialisten, Kommunisten und Freidenker in den KZs landeten (Zugegeben: Mit jüdischer Herkunft hatte man bei den Nazis oft eine doppelte Stigmatisierung und in den genannten Gruppen gab es natürlich auch jüdische Bürgerinnen und Bürger. Aber deren SYSTEMATISCHE Verfolgung begann erst später, nachdem die Nazis die rechtliche Ordnung zunehmend demontiert hatten.)

        1. Sic!
          (Leider wurden alle meine diesbezüglichen Fragen in einem Jurastudium vor langer Zeit von den Lehrenden als unbeachtlich fortgewischt.
          So blieb mir als Erkenntnis aus dem Staatsexamen dies:

          „fragend

          wenn es richtig ist
          daß die fratze autoritärer ordnung
          unfreiheit ist

          und in gesellschaftlicher enge
          ungleichheit und völkermord
          ihr unweigerliches gepränge findet

          wenn es richtig ist
          daß die fratze demokratischer ordnung
          individuellerei ist

          und in verlorensein
          massenkonsum und mordenden völkern
          ihr unweigerliches gepränge findet

          wäre es dann falsch
          fratzen zu ächten

          wäre es dann falsch
          ordner zu ächten“)

        2. „Asozialen“

          Ihre Ergänzung ist nicht ganz falsch – aber ist historisch unpräzise: Gehen Sie halt selbst nach Dachau, das erste feste KZ der Nazis, und schauen Sie sich in den Archiven an, wen es als ersten traf. Das sind die von mir genannten Gruppen; wobei übrigens „Freidenker“ schon eine gewisse Unschärfe zuließ.

          Zu einer systematischen Erfassung sogenannter Asozialer, die den schwarzen Winkel bekamen, kam es erst später. Und auch hier war die Aushöhlung des Rechtsstaats eine notwendige Voraussetzung.

          „… haben „die“ Nazis die rechtliche Ordnung gerade NICHT demontiert, sie haben sie gemäß ihren Interessen umgebaut.“

          Schon wieder so eine Wortklauberei: Für mich war der NS-Staat keine „rechtliche Ordnung“, sondern ein Unrechtsstaat, ein totalitäres Regime, eine Terrorherrschaft, eine Diktatur.

          Aber wenn man sein Gegenüber immer auf die falschestmögliche Art interpretiert, kann man sich um so besser echauffieren.

          Ich war von Ihnen Besseres gewohnt.

            1. >> Gehen Sie halt selbst nach Dachau

              > Danke, wirklich kein Bedarf.

              Erstens haben Sie mich hier (wieder mal) verkürzt zitiert: Sie sollen natürlich nicht ins KZ, sondern sich z.B. vor Ort über die historischen Fakten informieren, BEVOR Sie falsch darüber schreiben.

              Und zweitens haben Sie sich damit für die Diskussion selbst disqualifiziert, weil Sie einräumen, sich gar nicht für die historischen Fakten zu interessieren, obwohl Sie hier immer wieder unendlich lange Koreferate verfassen, die sehr Oberlehrerhaft anmuten – und dabei auch noch inhaltlich falsch sind. Ciao!

      1. „… in gewissen Strukturen.“

        Deren Bedeutung hebe ich in meinen Texten seit rund 20 Jahren immer wieder hervor. Aber es ist ja kein Widerspruch, einerseits die Strukturen ins Auge zu fassen (was in einem Strafprozess übrigens auch geschieht) und sich andererseits über die individuelle Verantwortung Gedanken zu machen.

        Wie in meinem Text zitiert, wurden 2024 ganze 24 Straftaten gegen das Leben durch Kinder erfasst. Es gibt (leider) sehr viel mehr Kinder, die in schlechten Strukturen aufwachsen müssen. Trotzdem ermordet – zum Glück – nur ein sehr kleiner Bruchteil jemanden. Das könnte man ja zumindest erst einmal aufklären, was der § 19 StGB in seiner heutigen Form aber verhindert.

        „… niemand dafür ausgesprochen, Schwachen irgendeinen Schutz zu entziehen …“

        Na ja – man echauffiert sich über den Gedanken, dass ein mutmaßlicher Mord durch ein Kind überhaupt erst einmal strafrechtlich aufgeklärt wird. Die Opfer haben halt Pech – und sollen sich selbst helfen, sofern sie noch leben und die Mittel dazu haben. Dazu findet sich in meinem Text sogar ein wortwörtliches Zitat eines Jura-Professors. Soll ich es noch einmal wiederholen?

          1. „Doch statt die Gedanken der Andersdenkenden zu würdigen oder zumindest ihre Punkte hinzunehmen, machen Sie sie einfach nur madig, unterstellen den Leuten unlautere Gedanken und werten sie als Gutmenschen oder sonstige nichts-satisfaktionsfähige Gesellen ab“
            „Gehen die Argumente aus, geht man ad hominem und mokiert sich, wenn die Angekeiften es wagen zurückzurufen. Oder flieht gleich ganz aus der Debatte.“
            Treffer. Auch hier wieder : irgendwie ist man von diesem Herren nichts anderes gewohnt, ich finde seine Reaktionen eigentlich nur noch peinlich. Man meint, einen dreijährigen Trotzkopf vor sich zu haben (ja, auch ich kann Polemik 😉), der nicht nur ausgesprochen infantil agiert, sondern sich auch kein einziges Mal auf eine ernsthafte und respektvolle Diskussion einlässt. Deswegen spare ich mir seine Artikel und Kommentare schon seit längerem. Aber wie man sieht, gab es von mehreren Kommentatoren durchaus Lesenswertes.

  18. Derartige Diskussionen um die Absenkung der Strafmündigkeit haben auch ganz erhebliche finanzielle Aspekte, wenn man sich bspw. mal die Privatisierung der Gefängnisse in der USA anschaut, die sicher auch hier irgendwann Einzug hält.
    Dort hat sich die Gesetzgebung nach Einführung der Privatisierung umgehend eine allgemeine Verschärfung der Rechtslage auch im Jugendbereich vollzogen, so das jugendliche beispielsweise schon bei falscher Kleiderordnung an den Hochschulen der USA in Haft gerieten.

      1. Nein, leider nicht mehr, weil der auf meiner alten Festplatte war, die leider das Zeitliche
        gesegnet hat und ein paar alte gespeicherte Sachen irgendwie nicht mit rüber gekommen sind.
        Das ist mindestens 10 Jahre her soweit mir noch m Gedächtnis ist und es war an irgendeiner Uni auch nur für 2 Tage, aber in dem Artikel ging es genau darum, das mehr jugendliche auf Verlangen der Knastbetreiber zur Verschärfung der Gesetze geführt hat.

  19. @Stephan Schleim: Ich fühle mich zu einigen klärenden Anmerkungen genötigt:
    Ihre Einwände gegen Kommentare wie auch meinen weiter oben sind in vielen Bereichen berechtigt. Ich selbst fand es ärgerlich, den Diskurs auf einen juristischen Zusammenhang einzudampfen, an dem vieles zu monieren ist, so die schlichte Einsicht, dass Ereignisse generell und vor allem mithilfe des Strafrechts nicht zu verhindern sind. Obendrein kommen alternatvie Präventionsmaßnahmen deutlich zu kurz. Ich finde Ihre Arbeit generell sehr begrüßenswert und meist zielführend, nicht so im aktuellen Artikel. Ebenso ist sehr lobend festzustellen, dass Sie sich der Diskussion stellen. Das ist in der Regel eher aufreibend als fruchtbar. Danke dafür.

    1. Danke auch für Ihren Kommentar.

      Sie dürfen meinen Artikel natürlich so finden, wie sie es wollen.

      Ich würde mir aber wünschen, dass man ihn richtig liest: als ein Plädoyer für einen Ermessensspielraum im Einzelfall, mit dem eine Aufklärung des Sachverhalts bei Extremfällen überhaupt erst einmal möglich wird – und weiterhin das pädagogische Ziel des Jugendstrafrechts maßgeblich ist.

      1. „das pädagogische Ziel des Jugendstrafrechts“

        Was ein Hohn!

        Und wie gnädig, jemandem zu erlauben, eigene Wahrnehmungen zu haben.
        Ein „Plädoyer für einen Ermessensspielraum im Einzelfall“, einen Gnadenerlass für eines der armen Würmer, den jeder dahergelaufene Kaiser und Präsident vornehmen kann.
        Ist der Autor möglichweise selbst eine Durchlaucht? Und lässt sich der Sachverhalt in diesem Extremfall aufklären?
        Wer weiß.

      2. Pädagogisch ist spätestens seit dem Frühjahr 2020 eigentlich gar nichts mehr und schon gar nicht ein Strafrecht.
        So eine gequirlte Scheiße hab ich schon lange nicht mehr gelesen.
        Die verabreden sich gerade wie sie uns alle wegsperren können und hier wird von Pädagogik im Jugendstrafrecht gefaselt…. meine Fresse…😧

  20. Herr @Schleim,
    wie wuerden Sie denn bei Stafmuendigkeit ab 12 diesen Fall bewerten::

    Ein 12 -Jaehriger spendierte einem EU-Sanktionierten eine Cola – koennte er dann mitt Strafminderung aufgrund fehlender geistiger Reiife rechnen?

    Hey!

    1. Ja, schauen Sie: So ein unsinniges Beispiel wird der Ernsthaftigkeit von Morddelikten nicht gerecht.

      Wer noch nicht einmal gelesen hat, dass mein Vorschlag auf einen Ermessensspielraum für Extremfälle abzielt (im Text waren die 24 statistisch erfassten Straftaten gegen das Leben durch Kinder 2024 genannt), der sollte erst einmal richtig lesen – oder hier besser nicht kommentieren.

      1. @Forum:
        Wer das Beispiel mit den 24 Extremfällen gelesen hat, hat auch das im Kapitel „Mein Vorschlag“ verwendete „zumindest“ vor dem „bei schweren Straftaten wie denen gegen das Leben“.
        „Zumindest“ hat im Duden u.a. die Synonyme „als Wenigstes“, „mindestens“, „zum [Aller]mindesten“ und „geringstenfalls“.
        Der Versuch, dass „zumindest bei schweren Straftaten wie bei Straftaten gegen das Leben“ statt „bei Straftaten gegen das Leben“ zu substantiieren, wird hier aufgefordert, gefälligst die Klappe zu halten.

    1. Die Substanz kam von Forenten. Sie selbst haben einen „Rauls“ nach dem anderen gepullt: moralische Verzerrungen, argumenta ad verecundiam; Schmeicheleien werden unterschiedslos begrüßt, Kritik wird unterschiedslos abgebügelt. Diskurs geht anders.

        1. Wie heißt das nochmal korrekt? Ich glaube, „Fullack“.
          Mitunter antworte ich auch erst Wochen später, wenn mir danach ist. Ohne zu erwarten, dass das dann noch jemand liest.

        2. Sie legen mir ja schon wieder Dinge in den Mund, die ich nicht gesagt habe.

          „… einfach ex cathedra das Diskussionsende verkündet …“

          Ich habe mich einfach von der Diskussion verabschiedet – aber man sieht, dass einem sogar das im Mund herumgedreht wird von Leuten wie Ihnen. Gut, dass ich noch einmal hereingeschaut habe und das korrigieren kann.

          Sie verschwenden hier wirklich Ihre Zeit. Wenn Sie die Welt schon nicht besser machen können, machen Sie sie dann doch wenigstens nicht schlechter. Ciao!

        3. Davon abgesehen finde ich es witzig, wie hier einfach ex cathedra das Diskussionsende verkündet wird. Wie in der Schule – „So, das war’s Kinners, jetzt wenden wir uns aber mal geschwind der Aufgabe auf S. 147 zu.“

          Wenn Herr Schleim die Diskussion für sich abschließen will, aus welchen Gründen auch immer, verstehe ich nicht was es daran zu kritisieren gibt? Er verkündet ja nicht das Diskussionsende, jeder der will, kann hier fröhlich weiter diskutieren, er sagt nur dass er raus ist, weil er sich anderen Dingen zuwenden will, was natürlich sein gutes Recht ist – und das nachdem er hier zwei Tage sehr viel geschrieben und sehr viel Zeit investiert hat. Über dessen Qualität kann man streiten, nicht aber über den Einsatzwillen des Mannes, finde ich.

          Sie können nicht erwarten, dass er auf alles eingeht, was Sie an ihn geschrieben haben. Diese Mengen kann niemand en Detail beantworten. Das ist einfach zu viel.
          Klar bringen Sie es zustande noch viel länger und noch viel mehr zu den Antworten und Kommentaren auf ihre Artikel zu schreiben, Sie haben da auch ein Sondertalent – doch andererseits bringen Sie es in der letzten Zeit erst gar nicht mehr zustande überhaupt einen Artikel zu schreiben. Andere zu kritisieren ist ja auch viel einfacher.

          1. @Two Moon
            Ich stimme Ihnen in vielem, was Sie an den ALR als Antwort (gerade auch der Kommentar von 12:16) geschrieben haben, zu. Gerade auch, was die Redewendungen und das über’s Ziel hinausschießen betrifft. Denn da kann sich wohl jeder Einzelne hier (selbst ich 😉) zwischendurch mal an die eigene Nase fassen.
            Was ich nicht teile, sind einige Ihrer Bemerkungen über den Autor. Natürlich kann er in seinen Artikel packen, was er will; ich muss es ja nicht lesen. Natürlich kann er sich aus einer Diskussion ausklinken, wann er will (macht ja keiner von uns anders). Und natürlich muss er nicht auch noch auf die kleinste Kleinigkeit eingehen oder sich in irgendeiner Weise rechtfertigen.
            Aber wer regelmäßig seine Leser diffamiert (und das haben der ALR und weitere Kommentatoren ziemlich gut herausgearbeitet), wiederholt herablassend und ad hominem agiert, mit plattesten Unterstellungen und Zuschreibungen nur so um sich wirft, und, statt irgendwann einmal etwas Substanzielles und v.a. inhaltlich Eingehendes zur Diskussion beizutragen, regelmäßig nur den Klugscheißer gibt, der es natürlich besser weiß, darf sich über Gegenwind nicht wundern.
            Ja, es stimmt, manche Autoren bekommen hier ganz schön was ab. Und nicht selten auch unter der Gürtellinie. Das ist mit Sicherheit nicht in Ordnung. Im Gegenzug wird allerdings auch nicht gerade gegeizt mit Beleerungen aller Art, besser wissen, Dozieren ohne Ende und dem mittlerweile so beliebten Hobby, den kleinen Dummerchen da draußen die Welt erklären zu müssen. Alleine wären die ja völlig aufgeschmissen.
            Nein. Wie will man eigentlich Respekt von jemanden erwarten, den man wahlweise ignoriert, beleert oder schlicht und ergreifend weder ernst- noch überhaupt wahrnimmt ? Das ist genau der gleiche paternalistische Duktus, den wir im MS so lieben gelernt haben. Und einfach nur erhöhtes Sendungsbewußtsein. Danke, verzichte. Da ist mein Bedarf schon mehr als gedeckt.

            1. Oh hallo @Brian!
              Ja, ich habe ja extra hier nichts zu Stephan Schleims Diskussionsverhalten gesagt, sondern nur dazu, dass man ihm nicht mangelnden Einsatz oder Diskussionsflucht verwerfen sollte. Und das macht der schon viele Jahre in der Art!

              Er ist auch in meinen Augen nicht ganz unschuldig an den Eskalationen hier unter diesen Artikel. Aber wenn man sich die Streitfälle genauer ansieht, eskaliert es ja meist langsam. Arrogant und arg belehrend ist Schleim nicht immer von Anfang an. Jede Seite hatte zwischendurch die Möglichkeit wieder Druck rauszunehmen – haben sie blos nicht getan.
              Am Ende will ich sagen: Schleim ist nicht so arg wie z.B. Rüdiger Rauls, man kann blos nicht von ihm erwarten, dass er harte Kritik immer gutwillig aufnimmt. Da wird er dann schnell – und für mein Empfinden zu schnell – selber ziemlich hart.

              Ich stimme Schleim auch nicht zu bei seinen Schlussfolgerungen hier in seinem Artikel zu. Am Strafrecht rumzuspielen bringt hier meiner Ansicht nach nicht viel oder auch gar nichts. Ich finde seine Vorschläge aber durchaus diskussionswürdig und nicht so verdammenswert wie viele andere hier. Seine Vorschläge sind ja auch noch so moderat, dass ihre Wirkung auf die paar Fälle bei denen sie dann vielleicht angewendet würden in ihrer Gesamtwirkung nicht viel ausmachen würden.
              Aber für viele geht es hier ja direkt ums Prinzip.

              1. Schau Dir mal Artikel von bspw. November 2020 hier im Forum an, hatte ich gestern Nacht mal getan, vielleicht gereicht es dir ja dann zu einem besseren Verständnis.

                  1. Nein, mit „Schleim“ hat das nichts zutun. 😉
                    Geh mal ganz ans Ende in einem von denen im November 20 oder 21 glaub ich, sind ja nicht gerade viele, wo man kommentieren konnte, habe ich sogar einen Kommentar hinterlassen.

                    1. Häh, und was soll diese Impfgeschichte jetzt mit unserem Thema hier beim Schleim-Artikel zu tun haben?

                    2. Es ging hier einfach darum, aufzuzeigen wie wenig Kompetenz auch bei der Redaktion sogar noch Ende 21 herrschte, sozusagen den Erkenntnisstand so einiger geschätzter Schreiberlinge und deren Motivation aufzuzeigen …nichts weiter….
                      @ Dan 👍
                      Danke für das Einstellen des alten Beitrages, aber, man hätte auch viele andere Beiträge aus diesem Zeitraum als Beispiel nehmen können.

                    3. Ich habe das damalige Interview hier mit Moshe nun das erste mal gelesen, weil ich damals weder angemeldet noch Overton kannte.
                      Es ist der pure Wahn. Einfach nur niederschmetternd und entsetzlich traurig, wie fast alles was damals rauf und runter phantasiert wurde.
                      Gruselig.

                1. @ Altlandrebell

                  Nur weil jemand auf einen Kommentar oder viele Kommentare antwortet, bedeutet dies nicht, dass die Art der Antwort qualitativ ansprechend ist oder den Kommentierenden ernst nimmt. Ich hatte gerade in dieser Debatte nicht den Eindruck, dass die kritischen Stimmen wirklich ernst genommen wurden.

                  Ja, sehr richtig, Deshalb schrieb ich ja auch in meinem Ausgangspost:
                  Über dessen Qualität kann man streiten, nicht aber über den Einsatzwillen des Mannes, finde ich.

                  Dass andere tatsächlich oder vermeintlich ärger sind, taugt jetzt auch nicht sonderlich als Argument.

                  Natürlich taugt das als Argument. Es bedeutet schlicht, dass der Mann vielleicht nicht soo übel ist, wie er hier von einigen dargestellt wird.

                  Das Frosch-Abkochen fängt auch immer moderat an und steigert sich dann peu à peu. 🤷‍♂️ Bargeld wird nicht über Nacht verdrängt, die Kontoentzieherei hatte eine Vorgeschichte, der Impfdruck steigerte sich in Etappen… die Liste ist lang.

                  Deswegen heißt es ja: Wehret den Anfängen. Man geht rein und unterbindet / löscht bevor die ganze Hütte brennt. Aber vielleicht lassen Sie einen Schwelbrand ja auch erst mal simmern, weil er noch „moderat“ ist…

                  Tut mir leid, ich sehe hier keine Anfänge. Ich glaube sicher nicht, dass Stefan Schleim hier für irgendwas das Feld bereitet. Zumindest wäre das nicht seine Absicht, so wie ich ihn kenne. Er mag hier einer Fehleinschätzung unterliegen, das sehe ich auch so. Die würde er aber wahrscheinlich noch erkennen, wenn solche Dinge näher rücken würden, vermute ich.
                  Ihn hier zum Wegbereiter zu machen, finde ich übertrieben.

                  Ich pflege zwischen Mensch und Meinung zu unterscheiden. Erscheint der Mensch mir übel, gebe ich nicht viel auf seine Meinung. Denke ich der Mensch ist schon in Ordnung, dann ist seine Meinung, auch wenn ich sie übel finde, vielleicht nur eine Verirrung, aber noch kein Grund den Menschen zu schmähen, auch nicht wenn er in Diskussionen mit harten Kritikern sich nicht wirklich toll verhält.

                  Ansonsten ist Ihr Sager streckenweise sehr gruselig. Klingt so nach „Na dann gibt es eben ein paar Kollateralschäden.“ Für mich dagegen ist jeder solche Fall schlicht einer zu viel. Und da unterscheiden wir uns eben.

                  Rechtliche Regelungen sind immer unperfekt und hinterlassen immer Kollateralschäden. Das liegt in der Natur der Sache. Auch Sie können sich keine ausdenken, die Verlustfrei in alle Richtungen wäre. So war das gemeint.

                  Oh, wie schrecklich!

                  Es geht ums Prinzip, weil es eben eine prinzipielle Frage ist. Eine des Systems und des dahinterstehenden Menschenbilds um genau zu sein. -,-

                  Sehe ich nicht so. Solange wir im System leben, muss man irgendwie mit dem System umgehen. Menschenbild hin oder her. Wir müssen JETZT leben.
                  Das ist eben so eine Sache mit den Prinzipien. Wenn man die zu arg verfolgt, dann werden sie auch gefährlich und man landet im Extrem bei einer Art Jakobinismus.
                  Irgendwann werden sie Leute dann zumindest virtuell zum Schafott geführt, wenn sie vom Prinzip abweichen.
                  Deswegen habe ich es nicht immer so mit den Prinzipien. Zumindest Menschen will ich danach nicht beurteilen. Ich plädiere da für Maß halten.

                    1. @ Altlandrebell:

                      Ich belasse es jetzt auch mal hier bei einer letzten kurzen Antwort.
                      Denn es macht keinen Sinn mehr weiter zu machen.

                      Nur hierzu noch exemplarisch:

                      Ja klar, Altlandrebell führt die Leute zum Schafott – ob virtuell oder real. Noch was? Haben Sie bei Wish da eigentlich den Wochenkorb „Beschämungstaktiken“ geordert oder gleich die Handbuchreihe „Schwarze Rhetorik für Angefangene und Fortgeschrittene“?

                      Nein, natürlich habe ich nicht Sie gemeint. Sonst hätte ich das geschrieben. Das Schafott kommt nur dann, wenn man die Prizipienreiterei zu weit treibt. Ich habe nur über Prizipien im Extrem
                      geschrieben.
                      Aber das ist eben so ein typisches Beispiel wie Sie mit meinen Texten auch in dieser Nacht umgegangen sind.
                      Da fehlt oft jedes Wohlwollen, jedes „Im Zweifel für den Angeklagten“ oder jedes „Muss man das jetzt so extrem auslegen?“ und das nicht nur mir gegenüber, sondern z.B. auch gegenüber Schleim.
                      Das ist der Grund für diesen ganzen Diskurs gewesen.

            1. @ Altlandrebell:

              Und wenn ich Ihren Anwurf mal in toto betrachte, ist er letztlich auch nur ein auf Beschämung abzielender Psychotrick. Sie postulieren, (m)eine Kritik sei bequem und / oder feige. Und das ist wirklich lachhaft. Der platte Versuch, durch Druckaufbau a) das Gegenüber auf die von Ihnen erwünschte Linie zu bringen und b) die Diskussion endgültig abzuschließen. Zieht nicht. Ihr Mokieren über „fehlende Eigenartikel“ sagt einfach null über den Wahrheitsgehalt Ihrer Kritik aus – dafür viel anderes. 🤷‍♂️

              Wer versucht hier gerade einen Psychotrick, hm?
              Wenn wir hier so weiter machen, landen wir ganz schnell genauso auf einer wirklich beschämenden, nämlich uns selbst beschämenden, Konfliktebene.

              Sie interpretieren in meine Aussagen etwas hinein, was ich da gar nicht mit sagen wollte – und was man meiner Ansicht nach darin auch nicht unbedingt hineinlesen muss.

              Die Grundaussage meines Post war schlicht, dass ich Ihre Kritik an Stefan Schleim zu seinem Antwortverhalten und Antwortdauer hier als in Teilen unfair empfand. Mehr nicht!

              Ich habe gar nicht KRITIK kritisiert, ich habe hier gar nicht gesagt, dass Kritik bequemer sei oder gar feige. Ich habe gesagt, dass Kritik einfacher ist und DAS IST SCHLICHT AUCH SO?
              Sich auf die Bühne zu stellen und einen Artikel zu präsentieren und dann auch noch die Kritiken entgegen zu nehmen, ist mental schwieriger, natürlich ist es das!

              Haben sie übrigens selbst immer wieder gesagt, wenn ich Sie darauf angesprochen habe, warum sie keine Artikel mehr schreiben. Mehrfach!
              Einen Artikel, der Hand und Fuss hat, den schreibt man eben auch nicht so einfach runter wie eine selbst gut fundierte Kritik zu einem Artikel.

              Sie werfen mir hier
              – „Beschämung“ vor.
              – „billiger Versuch sozialer Abwertung“
              – „durch Druckaufbau a) das Gegenüber auf die von Ihnen erwünschte Linie zu bringen“
              -„sagt einfach null über den Wahrheitsgehalt Ihrer Kritik aus – dafür viel anderes. 🤷‍♂️“
              Viel Anderes Oha? Was das wohl sein könnte? Nichts Schmeichelhaftes sicherlich.

              Mannomann, wenn man so vorgeht, landet doch irgendwann jede Diskussion in einem sinnlosen Psychogemetzel. 🤷‍♂️

            2. Werter Altlandrebell,
              Sie wissen, wie sehr ich (und diverse andere Foristen) Ihre Beiträge grundsätzlich schätzen.
              Auch Ihre Zweifel, ob dies die richtige Plattform für Artikelveröffentlichungen ist, teile ich.
              Denn einer der Gründe, warum ich mich immer mal wieder aus diesem Forum ausklinke, ist der, daß es letztlich immer wieder um die gleichen 3-4 Themenkomplexe geht. Die i.d.R. bis zum Erbrechen wiedergekäut werden, ohne auch nur irgendetwas Neues oder Substanzielles zu bieten. Dazu die ewig gleichen (und nicht selten unglaublich besserwisserischen) Kommentare, end- und fruchtlose Diskussionen darum, was jetzt genau rinks und lechts ist, welche Revolutionen mit und ohne Bahnsteigkarte in Zukunft anstehen oder die sich wiederholende Feststellung, wie dumm doch alle um einen herum außer einem selbst sind.
              Konstruktive Beiträge ? Eher selten. Nur mal als Gegenbeispiel : ich schätze z.B. den Blog von Lilly Gebert sehr (bis auf den vorletzten Beitrag, mit dem konnte ich nicht so viel anfangen). Da sind unglaublich viele tiefgründige, empfindsame, respektvolle und trotzdem klare Worte benennende Gedanken zu finden. Da könnte sich hier der ein oder andere mal eine Scheibe von abschneiden. Und die Frau ist gerade mal 27.
              Worum es mir aber gerade geht : ich teile, zumindest in Ansätzen, die Meinung von Two Moon.
              So einige Ihrer Beiträge unter diesem Artikel wirken schon ein wenig, als ob Sie nur noch wild um sich schlagen. Nochmal : wir schätzen Ihre klaren Worte, die fundierten Analysen, uvm.
              Wenn Sie allerdings, wie Two Moon m.E. richtig anmerkte, jegliche Redewendung oder sonstige Bemerkung bis ins kleinste Detail zerhackstücken, schießen Sie m.M.n. doch deutlich über’s Ziel hinaus. Das hat nichts mehr mit einer Diskussion zu tun, das ist dann irgendwann nur noch Aggression pur.
              Und nur, daß wir uns nicht falsch verstehen : im Gegensatz zu vielen anderen halte ich eine gesunde Aggression für vollkommen natürlich, ja sogar lebensnotwendig. Ohne die würde ich mir letztlich jeden Scheiß gefallen lassen. Und für all die Plattnasen (vulgo : diejenigen, die immer wieder gerne mit plattesten und völlig unterirdischen Zuschreibungen und Unterstellungen arbeiten) : nein, damit rede ich nicht irgendwelchen Amokläufen, sinnloser Gewalt o.ä. das Wort.
              Ein weiterer Punkt : ohne jetzt Verständnis für alles Mögliche heucheln zu wollen, so bilde ich mir trotzdem ein, gewisse Dinge nachempfinden zu können. Und eins davon ist sicherlich das Gefühl, wiederholt angegriffen zu werden. Das kann man natürlich gerne in Abrede stellen, aber ich weiß z.B. sehr genau, was gerade die letzten Jahre für mich persönlich an Auswirkungen hatten. Würden mehr Menschen offen darüber reden, wäre m.E. schon sehr viel erreicht.
              Zum Abschluss : nicht als Vorwurf oder Geringschätzung gemeint, aber wenn Sie jegliche Kritik an Ihren Wortmeldungen mehr oder weniger als Angriff werten, was unterscheidet Ihre Beiträge dann von denen des Artikel-Autoren, außer, daß sie vielleicht etwas eloquenter formuliert wurden ?

              1. PS :
                Und gerade einen Kommentatoren wie Two Moon so anzugehen, halte ich, ehrlich gesagt, für ziemlich fragwürdig. Denn gerade solche Foristen wie er, DasNarf, Multum in Parvo, und noch einige wenige andere zeichnen sich m.M.n. durch einen grundsätzlich vorhandenen (und immer wieder verbal ausgedrückten) Respekt aus, was man von vielen anderen ‚Kommentatoren‘ nicht unbedingt behaupten kann.
                Sie sprachen in einem Kommentar vom ‚Spiegeln‘. Schon mal auf die Idee gekommen, daß man das Gleiche mit Ihnen tut ?
                Um es offiziell abzuschließen 😉 : Respektvolle Grüße
                …und always look on the bright side of life 😛

                1. Müssen es denn immer ‚politische‘ Auseinandersetzungen sein ?
                  Ich denke nicht. Für mich sind es gerade die persönlichen Anmerkungen, die mir am meisten geben. Im Gegensatz zu solch seltsamen Beiträgen wie dem Marx-Artikel von vor ein paar Wochen, wo sich diverse Foristen darum (verbal) geprügelt haben, was denn nun das wahre ‚Links‘ oder ‚Rechts‘ ist. Um dann letztendlich zu keinem Ergebnis zu kommen bzw. sich permanent im Kreis zu drehen. Aber Hauptsache, wir haben mal wieder ordentlich kluggeschissen. Nein, da sind mir die Texte einer Frau Gebert wesentlich näher. Weil sie schlicht und ergreifend mit dem realen Leben zu tun haben.

  21. „Stephan Schleim studierte von 2000 bis 2005 Philosophie, Informatik, Psychologie und Volkswirtschaftslehre“

    das heisst so ein bisschen mehr als 1 jahr für jedes thema… und äussern tut er sich über: politik und strafrecht.

      1. dürfen? nein offenbar darf man sich zu allem äussern, eine meinung haben, auch ohne gründliches studium, was man an den overton autoren ja gerade am besten sieht. und so wie es bei schleim aussieht, ist auch ein gründliches studium keineswegs voraussetzung der meinung sich bei etwas auszukennen, bzw. worin hat er eigentlich abgeschlossen? PSYCHOLOGIE. wie der hommel und die anderen tröten seelenwahrsager, die hier die allerdümmsten artikel einreichen. andere frage, wie weit sind wir denn gekommen, euer siezige durchlaucht altrandlebell? bei unserer letzten unterhaltung waren sie noch bei .. fichte, wenn ich es recht im kopf habe?

        1. Bevor Sie von anderen ein GRÜNDLICHES verlangen, müssten Sie erst einmal das Niveau eines UNGRÜNDLICHEN Studiums erlangen – aber nicht einmal das ist bei Ihnen erkennbar, siehe meinen inhaltlich begründeten Kommentar von 10:43 Uhr hierunter.

          Alles Gute Ihnen noch im weiteren Leben!

          1. ihr zeug lese ich nicht, zuchtmeister, das langweilt mich schon seit ihrem ersten artikel über drogen. haben sie drogen schon mal probiert, von wegen „vor ort“?

          1. WIR schreiben beide overton, das muss reichen, eure siezige durchlaucht! ich würde mir wünschen, dass sie beiden kritischen philosophen ein und zwei mond sich wieder vertragen, denn das kann ich nicht ertragen: so ähnliche geister und doch so frustriert übereinander, hat das etwas mit philosophie zu tun, oder eher mit philosophie leben, was meinen sie? ich befürchte bevorstehenden unterhaltungsverlust für die versammelten forenten, sollen die sich etwa nur noch mit atombomben beschäftigen anstatt mit dem durchzug in blumen?

            auf ihre gleichsetzung von philosophie und denken gehe ich aber nicht ein, das wäre nämlich aufklärung anstatt genuss, fragen sie chatgpt und lassen sie uns daran teilhaben, aber loggen sie sich vorher bitte aus, sonst fange ich an über ihre historie mit dem ding zu halluzinieren und setze auf meinen wahnsinn noch einen drauf, denn chatgpt bedeutet mir ohne eine direkte anrede „du“ oder „sie“ können man unmöglich etwas aus den von ihm verwendeten kategorien schliessen, das ist wohl gerade der aktuelle stand der technik.

    1. Ja – und danach promovierte er in den Kognitionswissenschaften, erhielt dafür einen Dissertationspreis, forschte in Verbundprojekten mit Rechtswissenschaftlern, unterrichtete an der Deutschen Richterakademie in Trier, publizierte auf Einladung auch in rechtswissenschaftlichen Medien, vor Kurzem übrigens erst zu genau diesem Thema, seine Forschung wurde in Gerichtsverfahren und von Ministerien verwendet und zum konkreten Thema dieses Beitrags veröffentlichte er letztes Jahr ein Buch, das mehrere Rechtswissenschaftler geprüft haben, darunter mindestens ein Professor.

      Was wollten Sie mit Ihrem Kommentar bezwecken, außer ein weiteres Beispiel dafür zu liefern, dass sich viele hier im Forum sehr weit aus dem Fenster lehnen, ohne ihre Hausaufgaben gemacht zu haben?

      1. na sie schlecht machen natürlich, merken sie das etwa nicht, mister kognition? ein lebens-lieber, ein straf-fanatiker. ein unkritischer karrierist, ein dummschwätzer wie er im buche steht, ein angeber, ein hässlicher mensch. ich mag sie überhaupt nicht, typen wie sie gibt es im doppelpack mit rabatt und einem zettel „obacht, anständiger mensch“ und ihre karriere besteht darin sich dem kapital und seiner gesamtverwaltung nützlich zu machen, und das mit einem moralischen dauerständer, der in die zeitung guckt und feststellt: hier müsste man noch härter zugreifen. sie widern mich an wie die der grösste teil der bürgerlichen ignoranten, die hier artikel einstellen.

          1. danke für die erinnerung, ich hätte schon beinahe vergessen, dass bei corona die gleichen herrschaften am start waren wie sonst auch immer..

  22. @Altlandrebell (Kommentar von 3:04)
    “ Ich wohne da zum Glück ja nicht mal.“
    Vorsicht. Ich schon 😛. Also jetzt nicht in der Kneipe. Und schon gar nicht zur jetzigen „Jahreszeit“.
    Aber jetzt bitte keinen Spruch a la „Das erklärt so einiges“…😉

    1. BTW, zum Thema „Duzen“ :
      Das von durchaus nicht wenigen praktizierte, ungenierte und ungefragte Duzen von Personen, die man nicht mal kennt, empfinde ich einfach nur als übergriffig und distanzlos. Das Mindeste wäre, sein Gegenüber danach zu fragen.
      Und die Anmerkung einiger Foristen, man müsse sich das gefallen lassen, weil „man“ das eben im Internet so handhabe, gehört für mich zu den dümmlichsten aller ‚Begründungen‘. Nein, muss ich nicht. Auch hier wieder : eine solche Vorgehensweise zeugt einfach nur von Respektlosig- und Abschätzigkeit. Wer anderen derart über den Mund fährt, hat wohl grundsätzlich ein Problem mit den Grenzen anderer Menschen.
      Das ist für mich synonym zu einer Situation, die ich in vielen Jahren immer wieder erlebt habe : da wird im Straßenverkehr, beim Einkaufen, o.ä. der private bzw. ‚Schutzraum‘ eines jeden Menschen regelmäßig überschritten, ohne sich auch nur ansatzweise Gedanken über ein solches Verhalten zu machen. Witzigerweise konnten dieselben Grenzübergänger mit dem Beginn des ganzen Irrsinns gar nicht genug Abstand halten. Um dann mit Verkündung des Endes der GröSaZ mit der altbekannten (und buchstäblichen) Übergriffigkeit nahtlos weiterzumachen.
      Aber gut, ist von Zombies wohl nicht anders zu erwarten…

  23. Ich habe jetzt nach langer Zeit die Kommentare zu diesem Beitrag fast vollständig gelesen.
    Ich gebe Altlandrebell nicht nur im großen und ganzen Recht, sondern auch in vielen und vor allem den wesentlichsten Punkten.
    Strafrecht als Abschreckungs-Instrument zerstört oft mehr, als es in der beabsichtigten Funktion wirkt.
    Wegsperren als Schutz-Instrument bedarf bei richtiger Installation keines Strafrechts und bedient vor allem die destruktiven Motive von Rächern.
    Eine destruktiv organisierte Gesellschaft bringt Untertanen-Memtalität mit einer ausgeprägten Unart des nach-unten-tretens hervor. Aber das hat Altlandrebell hinreichend erörtert, darauf aber keine inhaltliche Erwiderung erfahren. Und deshalb scheint die Diskussion „eskaliert“ zu sein.
    Aber gerade solche weniger „angenehmen“ Auseinandersetzungen haben auch ihren Vorteil, weil dann Dinge klarer benannt werden und viele Umstände mit einfließen, auch wenn dies konstruktiver in der Form eines Diskurses stattfinden sollte und müsste.
    Resozialisierung kann nur dann gelingen, wenn die Ursachen von Fehlverhalten klar benannt werden (dürfen). Und wer die Menschenwürde ernst nimmt, muss sich dieser Bringschuld bewusst sein. Der rhetorische Fehlgriff mit der Instrumentalisierung vermeintlicher Opfer-Bedarfe sticht bei den vielen Hampelmännern deutscher Unart zwar oft und gerne, verkennt aber die Problemlage zutiefst und löst sie keinesfalls, sondern verschärft sie letztendlich nur.
    Die weitaus meisten kindlichen und Jugendlichen Opfer gibt es aber bei staatlichen Auseinandersetzungen, die man gemeinhin als Kriege bezeichnet. Aber darauf hinzuweisen hieße, sich als Gutmensch oder Pazifist zu outen, obwohl ich kein Problem damit hätte, jedem Kriegshetzer ans Leder zu gehen. Und zwar auch auf die ultimative Art als ultima ratio.
    Am liebsten ist mir aber Einsicht und Umkehr, ohne sich unterwerfen zu müssen. Religionstechnisch bezeichnet man dies als Buße, wird von den Machtkirchen aber völlig anders und daher falsch gesehen.
    Und es gibt auch Machtkirchen säkularer Art, welche analog destruktiv agieren.
    Das nur als Anmerkung für diejenigen, welche eine verengte Religionskritik betreiben, dies aber nicht bemerken.

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