Wie die Rentenpolitik Millionen Menschen ohne Not in die Falle laufen lässt

Rentner halten Klönschnack in der Elisabethstraße in Gaarden
Stadtarchiv Kiel, CC BY-SA 3.0 DE, via Wikimedia Commons

Zwischen alten und neuen Regeln gefangen: Warum die Rentenbesteuerung seit 2005 für Verwirrung, Ungerechtigkeit und stille Verlierer sorgt.

Es gibt politische Entscheidungen, die laut und sichtbar sind. Und dann gibt es jene, die im Hintergrund beschlossen werden, technisch klingen, kaum diskutiert werden und trotzdem das Leben von Millionen Menschen verändern. Die Rentenbesteuerung gehört zu dieser stillen Kategorie.
Seit der Reform von 2005 hat sich das System so grundlegend verändert, dass viele Menschen erst im Ruhestand merken, was damals wirklich beschlossen wurde: dass sie in einem bürokratischen Hybrid aus alten und neuen Regeln gelandet sind, der am Ende häufig zu einer doppelten Belastung führt.

Deutschland ist ein Land, das von seinen Ältesten erwartet, die Folgen einer komplizierten Steuerlogik zu tragen, die sie weder wollten noch verstanden. Und während die Politik das Problem seit Jahren kleinredet, wächst die Frustration der Betroffenen weiter, völlig zu Recht.

Der Systembruch von 2005 und warum er bis heute für Verwirrung sorgt

Bis 2004 wurden Rentenbeiträge überwiegend aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt. Das heißt: Der Staat hatte seinen Anteil schon bekommen, bevor der Beitrag überhaupt bei der Rentenkasse landete.
Deshalb wurden die späteren Renten nur mit einem kleinen „Ertragsanteil“ besteuert, ein vereinfachtes, aber nachvollziehbares System.

Mit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 wurde alles umgedreht:
Die Beiträge sollten schrittweise steuerfrei gestellt werden, dafür sollte die spätere Rente höher besteuert werden. Eine sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“.

Auf dem Papier sah das logisch aus.
In der Realität traf es eine gesamte Generation, die zwischen beiden Systemen hängt.

Wer jahrzehntelang Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen gezahlt hat und jetzt eine Rente erhält, die zu einem großen Teil besteuert wird, steht vor einem klaren Widerspruch, den die Politik nie wirklich aufgelöst hat:
Warum soll ein Einkommen nachträglich besteuert werden, das damals bereits der Lohnsteuer unterlag?

Die Politik hat bis heute keine befriedigende Antwort darauf gegeben.

Die gefährliche Mischphase

Der eigentliche Skandal liegt nicht im neuen System.
Sondern darin, dass niemand sauber getrennt hat, welche Rentenansprüche aus welchem Teil des Lebens stammen.

Ein typisches Erwerbsleben sieht heute so aus:

  • 20, 30 oder mehr Jahre Beiträge aus versteuertem Einkommen (altes System)
  • 10, 15 oder mehr Jahre Beiträge aus unversteuertem Einkommen (neues System)

Eigentlich müsste jeder Rentenanspruch anteilig berechnet werden.
Das wiederholt auch die wissenschaftliche Literatur ständig.

Doch in der Praxis passiert genau das nicht. Die Rentenversicherung rechnet nicht nach alten und neuen Jahren getrennt. Die Finanzämter ebenfalls nicht.

Es heißt oft: „Doppelbesteuerung ist verboten.“ Das stimmt, aber nur theoretisch.
In der praktischen Umsetzung sind viele Rentner genau dort gelandet: im Niemandsland zwischen zwei Systemen, in dem sie kaum Chancen haben, ihren Anspruch sauber nachzuweisen.

In mehreren Fällen mussten Bürger vor Gericht ziehen, nur um festzustellen, dass die Berechnungsgrundlagen so kompliziert sind, dass ein normaler Mensch sie kaum nachvollziehen kann und ein sehr alter Mensch schon gar nicht.

Die bürokratische Last – und warum gerade ältere Menschen darunter zerbrechen

Deutschland ist stolz auf seine Effizienz. Aber effizient ist dieses System nur für die Behörden, nicht für die Betroffenen.

Viele Rentner, die heute 70, 80 oder 90 sind, haben ihr ganzes Leben ohne Steuererklärung verbracht. Sie hatten Arbeitgeber, die sich um alles kümmerten. Und sie hatten Rentenkassen, die die Dinge regelten, die geregelt werden mussten.

Heute sieht der Alltag so aus:

  • Formulare, Fristen, digitale Steuerportale
  • jährliche Erklärungspflichten
  • komplizierte Bescheide
  • oft unverständliche Berechnungen

Wer nicht mitkommt, riskiert Mahnungen, Säumniszuschläge oder schlicht Ärger mit dem Finanzamt.

Diese Bürokratisierung ist kein Zufall.
Sie ist das Ergebnis einer Reform, die nie darauf ausgelegt war, den betroffenen Menschen das Leben zu erleichtern.

Ein Staat, der auf Digitalisierung setzt, darf nicht erwarten, dass 85-Jährige plötzlich Steuerexperten werden. Dennoch ist genau das der Fall.
Dazu gibt es auf politischer Seite bis heute keine belastbare Lösung, keine Vereinfachung, keine Entlastung.

Altersarmut als politischer Preis, den niemand aussprechen will

Während die Politik über Milliarden für Rüstung, Krisen oder internationale Fonds diskutiert, führt die Realität der Rentner in eine andere Richtung: Sie schauen auf ihre Kontoauszüge und merken, dass ihre Rente kaum noch reicht.

Nicht alle, das wäre unseriös. Aber viele.

Wer 800 Euro Rente hat, bezahlt keine Rentensteuer.
Aber wer 1.200, 1.400 oder 1.600 Euro Rente hat und vielleicht noch eine kleine Betriebsrente oder Mieteinnahmen, landet schnell in einem Geflecht aus Steuerpflichten.

Das Problem:
Diese Menschen gehören selten zu den „reichen Alten“, von denen gerne die Rede ist.
Sie gehören zur arbeitenden Mittelschicht, die jahrzehntelang eingezahlt hat und heute trotzdem aufpassen muss, dass sie nicht im Winter mit zwei Pullovern dasitzt.

Altersarmut wächst. Die Politik weiß es. Doch belastbare, konkrete Maßnahmen? Fehlanzeige.

Beamtenpensionen – ein blinder Fleck

Wenn man über Gerechtigkeit spricht, muss man über ein Thema reden, das politisch unangenehm ist: die Trennung zwischen gesetzlicher Rente und Beamtenpension.

Beamte:

  • zahlen keine Beiträge in die Rentenversicherung,
  • erhalten aber Pensionen, die weit über dem Rentenniveau liegen,
  • werden vollständig aus Steuermitteln finanziert.

Es geht nicht darum, Beamte anzugreifen. Aber es geht darum, die Realität zu benennen:

Die gesetzliche Rente wird aus Beiträgen finanziert, die Pensionen aus Steuern.
Und wenn diese Steuern steigen müssen, um Pensionen zu sichern, während Rentner gleichzeitig besteuert werden, entsteht ein Ungleichgewicht, das sich schwer rechtfertigen lässt.

Darüber wird kaum öffentlich gesprochen. Auch hier gibt es auf politischer Seite keine klare Strategie, wie man die Systeme langfristig stabil und gerechter machen könnte.

Die Zeitenwende trifft die Falschen zuerst

Die „Zeitenwende“ hat viele Gesichter, höhere Energiepreise, steigende Lebenshaltungskosten, neue Abgaben, neue militärische Ausgaben.
Dass diese Kosten ausgerechnet ältere Menschen in besonderem Maße treffen, ist kein Geheimnis.

Sie können ihre Heizungen nicht runterdrehen wie Studenten. Sie können nicht mehr Vollzeit arbeiten. Sie können nicht einfach „flexibel reagieren“.

Viele Rentner werden zu stillen Opfern politischer Entscheidungen, die sie weder beeinflussen noch kompensieren können.

Was jetzt passieren müsste

  1. Klare und transparente Trennung alter und neuer Rentenansprüche.
  2. Sicherstellung, dass niemand aus versteuertem Einkommen doppelt belastet wird.
  3. Echte Entbürokratisierung der Steuerpflicht für ältere Menschen.
  4. Überarbeitung des gesamten Systems im Hinblick auf soziale Gerechtigkeit.
  5. Offene Debatte über die Finanzierung der Pensionen, ohne Tabus.

Und vor allem:

Der Mut, anzuerkennen, dass die Reform von 2005 erhebliche Kollateralschäden verursacht hat.
Solange das niemand ausspricht, bleibt alles wie es ist: kompliziert, ungerecht und für viele ruinös.

 

Quellen

“Doppelbesteuerung bei Renten: Alles was Du wissen musst!” – Finanztip
https://www.finanztip.de/rentenbesteuerung/doppelbesteuerung-rente/

“Wie Alterseinkünfte besteuert werden” – Bundesfinanzministerium (Broschüre)
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/wie-alterseinkuenfte-besteuert-werden.pdf?__blob=publicationFile&v=12

“Doppelbesteuerung der Rente: Verfassungsrechtliche Stellungnahme” – Bundesfinanzministerium
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Rentenbesteuerung/2025-03-10-verfassungsrechtliche-stellungnahme.pdf?__blob=publicationFile&v=2

„Steuerpflicht für Rentner“ – offizielle Seite der Deutsche Rentenversicherung : https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/S/steuerpflicht_fuer_rentner.html

„Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ (PDF) – ebenfalls Deutsche Rentenversicherung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.pdf

Günther Burbach

Günther Burbach, Jahrgang 1963, ist Informatikkaufmann, Publizist und Buchautor. Nach einer eigenen Kolumne in einer Wochenzeitung arbeitete er in der Redaktion der Funke Mediengruppe. Er veröffentlichte vier Bücher mit Schwerpunkt auf Künstlicher Intelligenz sowie deutscher Innen- und Außenpolitik. In seinen Texten verbindet er technisches Verständnis mit gesellschaftspolitischem Blick – immer mit dem Ziel, Debatten anzustoßen und den Blick für das Wesentliche zu schärfen.
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36 Kommentare

  1. Menschen die einem dunklen System leben, sind dunkel aufgewachsen.

    Das kapitalistische System benötigt, genügend Lügen, um ihr System aufrechtzuerhalten.
    Wir die lebenden ‚vorstehenden‘ Menschen, sind aufgefordert ihr Dasein zu analysieren und entsprechende Konsequenzen daraus zu ziehen.
    Beispiel Deutschland, das ihre Bildung zerstört hat, um wieviele Einwanderer zu gewinnen. Dieses Deutschland, hat ihre nationale Sicherheit, wahrscheinlich, selbst im Wasser aufgelöst, das besitzt Konsequenzen, weil die anhängde Industrie davon abhängig war…. D drdgmbh betreibt selbst Mord, damit das Kapital weiterhin ihr politischen Interessen verwirklichen kann.
    Das ist die gelebte Simulation…

  2. Rein statistisch gesehen fällt die Frau eines Ex- Landgerichtspräsidenten, der 5700,- € Pension erhält, unter die Armutsgrenze, wenn sie selbst eine Rente von 400,- € bezieht. Der Klarheit halber sollten schon die Haushaltseinkommen der Ruheständler als Maßstab genommen werden. Somit kommen wir in diesem Fall auf 6100,- € monatlich, was die meisten Gewerbetreibenden nicht mal annähernd erreichen. Von dem Erbe des “ Herrn Präsidenten“ profitieren selbstverständlich seine direkten Nachkommen, die wahrscheinlich auch als Juristen o. ä. tätig sind. Die Kohorte jener, welche überdurchschnittlich profitieren, bleibt also langfristig erhalten. Die BRD, sowie alle Staatsformen vor ihr, sorgen schon für das Wohl ihrer Klientel – bis in den Tod.

    1. Ein guter Indikator ist die „Altersarmut“, die ungefähr dem Bevölkerungsdurchschnitt entspricht.

      Über Armut kann man reden, aber den Rentnern geht es halt nicht schlechter als allen anderen.

    2. Herr Landgerichtspräsident! Wie viele gibt es davon? Wie viele gibt es, bei denen die Frau im Wesentlichen zu Hause war und der Familienvater geschuftet hat und heute vielleicht 2.200 € Bruttorente hat und seine Frau 400€? Macht dann gleichmäßig auf beide verteilt 1.300 Euro Rente für jeden, worauf noch Steuern und KK+PV zu zahlen sind.

  3. „Deutschland ist stolz auf seine Effizienz. Aber effizient ist dieses System nur für die Behörden, nicht für die Betroffenen.“

    Genau das ist es ja NICHT! Es schafft ja zusätzlichen Arbeitsaufwand bei den Behörden. Das mag arbeitsplatzsichernd sein, aber nicht effizient.

    Ich sehe es an meiner Mutter. Die ging 2006 in Rente, hat also, wenn es hochkommt, ein Jahr nach dem neuen „System“ gearbeitet. Und jetzt muß sie jedes Jahr eine Steuererklärung ausfüllen, von der sie Jahr für Jahr weniger versteht. Für nichts!

    Wenn ich mal in Rente gehren werde, wirds ganz lustig:

    Ausbildung und erste Arbeitsjahre in der DDR, dann die Wendezeit mit künstlich niedriggehaltenen Ost-Löhnen, für die es „Umrechnungsfaktoren“ geben soll, die sich jedes Jahr ändern, ab 2005 die „nachgelagerte“ Besteuerung, die sich seitdem auch jedes Jahr ändert…. Das wird keiner mehr verstehen! Weder ich, noch der staatlich alimentierte Finanzbeamte mit 70% Pension, der sich mit meinen Jahr für Jahr wirrer ausfallenden Steuererklärungen herumzuschlagen hat.

  4. Sehr gut die Unerklärbarkeit des Unerklärlichen beschrieben. Das Problem ist dabei, dass mit dem Stichwort „Verbot der Doppelbesteuerung“ auch viele Illusionen/Hoffnungen auf Steuerrückzahlungen geweckt werden. Es gibt nach wie vor diese Doppelbesteuerungen, obwohl eine Streckung des Zeitraums bis zur 100%-Besteuerung von 2040 auf 2058 erfolgte, aber die Anzahl und die Beträge um die es geht werden sehr überschaubar sein (meine Vermutung).
    Von fast allen verantwortlichen Akteuren wird, wie im Artikel festgestellt, die Auswirkung der Besteuerung verschwiegen. deshalb ist die Behauptung, das Rentenniveau betrage 48% auch eine halbe Lüge. Ich hatte hier vor fünf Jahren versucht etwas Licht ins Dunkle zu bringen (ist immer noch aktuell, wenn man das Jahr 2040 durch 2050 ersetzt):
    https://www.seniorenaufstand.de/rentenschwindsucht-durch-die-nachgelagerte-besteuerung/

    1. Doppelbesteuerungen sind ja auch nicht wirklich verboten.

      Oder wieso werden auf Warenpreise die vollen „Mehrwertsteuern“ berechnet? Am krassesten bei Kraftstoffen, deren Preis zum größten Teil aus Steuern besteht. Diese Steuern werden dann mit der Mehrwertsteuer noch einmal versteuert. Und bezahlen muß man das aus bereits versteuertem Einkommen….

  5. Die Realität …

    Ich schau mit in diesen Kontext immer zerst das Datum genau an und erkenne dann immer , es geht primär um die Babyboomer..
    In jedem Fall greift bei Ihnen immer der Rückbau des Sozialen Systems als erstes …
    Das hätte dieser Generation schon viel eher klar sein müssen, aber Sie haben das Thema wohl gekonnt ignoriert ..
    Die wenigen die es erkannt hatten sind in die Politik und damit haben Sie das Problem für sich gelöst o)))))

      1. „Klar, die Opfer der Sozialkürzungen sind natürlich wieder „selber schuld“….“

        EIn wenig Zynismus sicherlich, aber Zynismus setzt Intellekt voraus .. o)
        Mit Sicherheit haben vor 30 Jahren einige genau Ihre Finger auf diesen Punkt gelegt und hatten deswegen auch viele Probleme mit dem Mainstream ..

    1. Es geht nicht primär um die Babyboomer; auch die Rente der Nachgeborenen wird so berechnet, und es wird noch schlimmer. In ca. 20 Jahren gibt es so gut wie keine Babyboomer mehr. Ich verspreche Ihnen, dass Ihre Kinder bzw. Kindergeneration noch viel weniger gönnen wird. Sie haben es ja so vorgelebt. Ob Sie sich mit Aktien, Gold oder Krypto retten können, ist mir nun wirklich egal; Ihnen sollte es nicht sein.

  6. Eine Verkomplizierung des Systems ist erwuenscht und bedeutet Mehreinnahmen für den Staat. Ganze Berufssparten leben davon. Micromanagement wird zur Norm erhoben. Der Blick ueber den Tellerrand wird verbaut, niemand fragt mehr nach dem Sinn dahinter. Die Gerisseneren beginnen zu tricksen, das Vertrauen erodiert.

    1. @mare
      z.B. Steuerberater
      Wenn dann noch bisschen Glück hast, kannste mit der Rückzahlung einer überzahlten Steuerlast deinen Steuerberater bezahlen. 😉😉

  7. „Warum soll ein Einkommen nachträglich besteuert werden, das damals bereits der Lohnsteuer unterlag?“

    Die Rente ist nicht kapitalgedeckt. Es ist nicht das damalige versteuerte Einkommen, das jetzt ausgezahlt wird, sondern es ist das unversteuerte Einkommen der heutigen Beitragszahler.

    Natürlich waren die Leute damals für die Änderung, denn wie immer beim deutschen Rentensystem haben sie nur „jetzt mehr Geld für mich“ gesehen, aber keinen Gedanken an die Zukunft verschwendet.

    1. Hätte man den Blödsinn mit der „nachgelagerten Besteuerung“ gelassen, wäre es das voll versteuerte Einkommen der heutigen Beitragszahler.

      Also ein falsches Argument. Im Übrigen funktionieren Kapitaldeckungen nicht, Haben sie noch nie. Das geht immer nur, wenn ein kleiner Teil von höchstens einen Zehntel der Bevölkerung „spart“, indem die anderen neun Zehntel für die Kapitalerträge arbeiten.

    2. Natürlich waren die Leute damals weder dafür noch dagegen, denn die haben das gar nicht beschlossen. Beschlossen haben es wie immer Leute, die davon gar nicht betroffen sind: Beamte, Rechtsanwälte, Lehrer und sonstiges Ges…, was nach zwei Wahlperioden im Bundestag eh ausgesorgt hat.

    3. Ja Mooooment,
      1. war völlig egal, ob man dafür oder dagegen war, das wurde einfach beschlossen und das wie üblich von Personen, die nicht davon betroffen sind, ohne die zu fragen, die betroffen sind
      2. ist dem Rentner völlig egal, wo seine Rente effektiv her kommt und ob die Beiträge der aktuellen Einzahler besteuert werden, oder nicht
      3. ist es auch bei Kapitaldeckung keineswegs so, daß der Rentner dann von Reserven lebt, die er selber angelegt hat. Das mag monetär der Fall sein, aber wirtschaftlich kann er nur konsumieren, was aktuell produziert wird. Ansonsten dürfte er für 30 Jahre altes Geld ja auch nur ein 30 Jahre altes Brötchen nachfragen. Hier sollte man sich vergegenwärtigen, was Geld ist: ein Anspruch auf einen materiellen Gegenwert. Der materielle Gegenwert muß parallel zum Geld existieren, also erwirtschaftet werden! Das Geld zum materiellen Gegenwert muß dagegen nicht existieren, es kann in beliebigen Mengen erzeugt werden, wie das Finanzsystem, insbesondere die Börse gerade wunderbar demonstriert.
      4. erwirbt mit seinen Beitragszahlungen Rentenpunkte, die einen festgelegten Wert haben. Die Reform hat den Wert bereits existierender Rentenpunkte aber einfach verändert, ohne daß dies angemessen berücksichtigt wird. Die Rentenpunkte, die aus schon versteuertem Einkommen erworben wurden, werden einfach so behandelt, als seien sie unversteuert gewesen und damit zahlt der Rentner de facto Steuern auf bereits versteuertes Einkommen. DAS ist die Sauerei!

  8. Die Vorgeschichte des Rentenbesteuerungsskandals:
    Im Jahre 1996 sah ausgerechnet ein offensichtlich gelangweilter leitender Oberstaatsanwalt a. D. , also ein pensionierter Beamter (!), den Gleichheitsgrundsatz im Sinne des Grundgesetzes bei der Besteuerung von Pensionen und Renten verletzt und klagte über mehrere Instanzen schließlich vor dem Finanzgericht Münster. Dieses setzte seine Klage letztendlich aus und legte sie mit dem Aktenzeichen 4 K 7821/97 E dem Bundesverfassungsgericht (BVG) am 18. Oktober 1999 zur Entscheidung vor.
    Am 6. März 2002 entschied das BVG mit seinem Urteil 2 BvL 17/99 dann, dass die damals geltenden Bestimmungen zur unterschiedlichen Besteuerung von Pensionen und Renten der gesetzlichen Rentenversicherung dem Grundgesetz widersprächen, nämlich Artikel 3, Absatz 1, dem Gleichheitsgrundsatz.
    Danach sei die „ … unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen nach § 19 ESt und Renten nach § 22 Nr.1 Satz 3 Buchstabe a EStG mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar“, soll heißen, Pensionäre würden gegenüber Rentnern steuerlich benachteiligt.
    Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, bis zum 1. Januar 2005 eine verfassungskonforme Besteuerung in Kraft zu setzen.
    Dies mündete schließlich in das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG), das am 1.1.2005 in Kraft trat.
    Nun zurück zum Kläger und zur Realität:
    Dem guten Mann (und auch dem BVG) scheint völlig entgangen zu sein, daß er als Beamter in seiner Erwerbszeit keinerlei Beiträge zur Altervorsorge bzw. Alterssicherung leisten mußte und somit auch keine Steuern darauf anfielen.
    Der pflichtversicherte Erwerbstätige und zukünftige Rentner hingegen mußte aus seinem versteuerten Einkommen über seinen gesamten Erwerbszeitraum monatliche Beiträge entrichten.
    Daraus eine Benachteiligung der Beamten gegenüber den Rentnern bzw. eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes zu Ungunsten der Pensionäre abzuleiten, ohne dabei den unterschiedlichen Leistungsbeitrag von zukünftigen Rentnern und Pensionären zum Erwerbs von Anwartschaften im vorgelagerten Erwerbszeitraum zu berücksichtigen, bedarf schon eines hohen Maßes an Dreistigkeit, Ignoranz und Unanständigkeit.
    Gleiches muß man dem Herrn Oberstaatsanwalt a.D. auch attestieren, wenn man die Bruttolöhne bei Beamten und gewerblich Angestellten bei VERGLEICHBAREN Qualifikationen und Tätigkeiten vergleicht:
    Hier sind nämlich die durchschnittlichen Bruttolöhne bei den Beamten durchweg (und teilweise beträchtlich) höher als die der gewerblich Angestellten, von einigen unverschämten „Gehältern“ in den Vorstandsetagen der Banken- und Groß- Industrie einmal abgesehen.
    Betrachtet man das Nettoeinkommen, verschiebt sich die Ungleichheit weiter zu Ungunsten der zukünftigen Rentner, da sie einem ordentlichen Batzen davon in die sozialen und staatlichen Kassen abgeben müssen (z.B. Renten-und Arbeitslosenversicherung). Der Anteil für die Sozialbeiträge (ohne Steuern) liegt bei rund 20 Prozent.
    Nimmt man noch die angesichts des niedrigen Rentenniveaus von nur noch knapp 50% notwendigen privaten (oder betrieblichen) Aufwendungen für die zusätzliche Altersvorsorge bzw. Alterssicherung (z. B. durch Entgeltumwandlung, Riester-Rente) hinzu, fehlen dem Angestellten Monat für Monat sein ganzes Arbeitsleben lang weitere Einkommensanteile.
    Demgegenüber liegt der Pensionssatz für Beamte nach 40 Dienstjahren je nach Bund oder Land bei etwa 72 % Prozent. Bei diesem Prozentsatz und den höheren Bruttogehältern der Beamten muß von diesen auch nicht zwingend zusätzliche private Altersvorsorge betrieben werden. Nicht ohne Grund wird ja staatlicherseits auch nur von der RENTENLÜCKE und nicht von der Pensionslücke gesprochen.
    Beamte müssen zwar auch Lohnsteuer zahlen, dafür müssen sie sich aber nicht um den Lebensunterhalt im Alter sorgen, sie werden vom Staat alimentiert, also vom Staat versorgt, genauer aus dessen Steuertopf, in den wir alle einzahlen (außer Teile der Großindustrie, natürlich als Investitionsanreiz).
    Damit stehen sie außerhalb des Sozialsystems, in das die rund 33 Millionen Sozialversicherungspflichtigen einzahlen müssen.
    Als Sahnehäubchen kommt dann noch die aus dem AltEinkG resultierende und aktuell noch greifende Doppelbesteuerung der Renten hinzu, also die Besteuerung der Rentenbeiträge in der Erwerbsphase und die Besteuerung des Renteneinkommens in der Auszahlungsphase.

    Kurz gesagt: Sowohl während des Erwerbs von Anwartschaften auf Pensionen und Renten als auch in der Auszahlungsphase zeigen sich große Unterschiede im verfügbaren Einkommen zwischen Rentnern und Pensionären, die auch schon vor der Inkraftsetzung des AltEinkG den von Kläger und BVG zitierten Gleichheitsgrundsatz verletzten, aber NICHT zu Ungunsten der Pensionäre, sondern zu Ungunsten der Rentner !
    Schon Berechnungen der deutschen Rentenversicherung und des Versorgungsberichtes der Bundesregierung aus dem Jahre 2015 zeigten, dass bereits die durchschnittlichen Alterseinkünfte von Beamten im einfachen und mittleren Dienst mehr als doppelt so hoch sind als die durchschnittlichen Einkünfte der Rentner.
    Dies hat aber nichts mit generell höherer Qualifizierung der Beamten zu tun, denn für den einfachen und mittleren Dienst ist auch nur der Hauptschulabschluß erforderlich!

    Angesichts dieser Tatsachen hätte es zumindest der Anstand geboten, dass der Herr Oberstaatsanwalt a. D. einfach seine Klappe hält und sich im stillen Kämmerlein über seine als leitender Oberstaatsanwalt a. D. gewiss fürstliche Pension freut.

      1. +1

        Sowohl der Oberstaatsanwalt a.D. als auch seine Juristenkollegen auf der Richterbank haben mal wieder als Blinde über Farben entschieden. Oberflächlich sah es ja ungleich aus, aber die Situation sah dann doch etwas anders aus in der Wirklichkeit,wie ausgeführt.

        Das habe ich aber schon bei vielen Beamten erlebt, daß sie glauben sie bekämen zu wenig Geld. Ja sieht so aus auf dem Soldzettel, aber die fette Pension und sie Heilfürsorge mit privater Zusatzversicherung ist eine Menge wert. Das sollen die mal als normaler Arbeitnehmer bezahlen um eine vergleichbare Versorgung zu bekommen. Es gibt auch keine Zuschläge auf den Lohn für alles mögliche. Aber irgendwie sehen die das nie.

        Edith sagt: Kündigungsschutz ist unbezahlbar.

  9. 1. Der hier erwähnte ehemalige Oberstaatsanwalt dürfte eher im Interesse von und mit dem vordemokratisvhen Deutschen Beamtenbund gearbeitet haben! Diese lustige Organisation setzte endgültig durch, dasss Beamtenvorstellungen der USA einfach abgejodelt wurden!
    2. Der Arbeitgeberbeitrag hätte direkt ausgezahlt werden müssen, so dass Arbeitgeber nicht mehr beteiligt sind in der Rentenkasse! So könnten diese auch nicht mehr einmischen!
    3. Was müsste sich, meiner Ansicht nach ändern? 1. Rentenniveau sichern, mindestens, 2. Ausbildungs- und Sudienzeiten wieder anerkennen, 3. Mindestrente einführen, 4. Wie in Schweden ein paar Prozent generell am Kapitalmarkt einsetzen.
    4. Ich bin generell eher für das Dänische Modell oder das neuseeländische mit steuerfinanzierter Basisrente für praktisch jeden, aber neues System eher schwierig. Auch früheres Modell in Schweden Bombe!
    5. Zu den Beamten: Ich bin Anhänger der amerikanischen Vorstellungen nach dem 2. Weltkrieg: ein Status für Beamte und Staatsangestellte (wohl Pension), ein Krankenkassensystem für alle, gerne private Zusatzversicherungen, aber gesetzlich vorgegebene Normalversorgung, Abstufung, Versetzung, Entlassung von faulen oder fachlich völlig ungeeignete Mitarbeiter, in den Ruhestand versetzen von Personen aufgrund gesundheitlicher Probleme, welche Arbeiten im Staatsdienst so nicht mehr möglich machen, keine Wählbarkeit von Lebenszeitbeamten in ein politisches Amt (letzteres für mich nicht so wichtig, aber Forderung der US Kriegsgewinner)
    Grüße an Niki, bleib stark, mein Bester! Übrigens, dass Rentner und penetrante Arbeitsmäuse derzeit auf Bezieher von Bürgergeld einprügeln, echt schäbig und sehr dumm!

    1. „letzteres für mich nicht so wichtig, aber Forderung der US Kriegsgewinner“

      Also angesichts der vielen Beamten in Landtagen und Bundestag sollte man das eingrenzen. Normale Menschen haben keinen garantierten Arbeitsplatz zu dem sie zurückkehren können. Außerdem werden die vielen Beamten auch bestimmt nicht die Pensionen und die Heilfürsorge abschaffen für sich selbst.

      1. Ich habe ja geschrieben, dass ich Anhänger der US Beamtenpolitik bin, neben dem Adenauer Flügel der Union, der sogenannten Deutschen Partei, dem frechen Beamtenbund, scheiterte eine Durchsetzung der Ami Pläne insbesondere daran, dass viel Energie genau in diese Frage des Verbots einer Abgeordneten Tätigkeit gelegt wurde! Beamte dann Gewinner im Kalten Krieg!

      2. Nur Reiche im Parlament natürlich auch doof
        Wir benötigen einen Queerschnitt der Gesellschaft, aber praktisch nicht möglich
        Ganz vergessen, natürlich müsste es ein mächtiges Personalamt geben, Personalentscheidungen weg von Vorgesetzten und der eigenen Behörde!

    1. Und es wird noch weniger, wenn deren „Interessenvertreter“ von der „Jungen Union“ mit ihren Plänen, die Renten noch weiter zu kürzen, durchkommen…

      1. Die pickeligen Nasen von der Jungen Union planen Berufspolitiker zu werden. Denen ist gesetzliche Rente sowas von egal, weil sie eine fette Pension von Land oder Bundestag bekommen. Oder als Lobbyist so mit Geld zugeachissen werden, daß ihnen auch egal ist.

  10. Und wer hat uns verraten? Genau … reimt sich sogar! Und je nachdem wie lange ein Rentner oder die Rentnerin lebt, über kurz oder lang lauert die ‚Elster‘ einmal im Jahr mit der Jahresschlussrechnung vom Vorjahr und viermal im Jahr die Vorauszahlung auf Basis des Vorjahreswerte. Wer mal mit allen – ja allen – Rentenerhöhungen aller Jahre die ach so üppige Freibetragslatte mal übersprungen haben sollte, wird die ‚Zecke‘ nicht mehr los. Und wehe, wehe – wenn der Rentner mit seinen Zahlungen am 10.3., 10.6., 10.9.,10.12. auch jeweils nur einen oder zwei Tage überzieht, hagelt es deftige Säumniszuschläge, mit freundlichem Gruß vom Finanzbeamten, versteht sich. Wohl bekomm’s!

    Und wundert bei dieser tollen Methode des ‚hinter die Fichte Führens‘ da noch jemand, warum die Rentenerhöhungen seit 2005 gefühlt oder echt von Jahr zu Jahr immer höher ausfallen? Na klar! Und gleichzeitig werden Kinder, Enkel und sonstige weitere ‚Zecken‘ vorstellig. Da freut sich der Rentner über so viel Zuspruch! Jedesmal wenn mir irgendwo auf Neuland der ‚Stinkefinker‘, der Peer St.unterkommt schwappt bei mir die Galle hoch.

  11. „nachgelagert“
    Passt irgendwie, vielleicht auch vom Datum(2005) her, zur immer schlimmer werdenden NACHGELAGERTEN ZENSUR.
    Man kann zwar noch (KI…) alles schreiben, muss aber damit rechnen, dass irgendein Gespann von Anzeigen-Erstatter¹, Staatsanwalt und Richter einen bestraft², ohne dass man sich davor schützen könnte, auch nicht durch z.B. ein Rechtsgutachten oder Ähnliches.
    Teilweise bzw. idealerweise konnte man früher einen Text nach dem Stempel der Zensurbehörde (beliebig oft !?) veröffentlichen, ohne juristische Probleme fürchten zu müssen.
    Auf YT habe ich mal das Video eines indischen Regisseurs³ gesehen, der sich schmunzelnd erinnerte, wie er eine politisch inkorrekte Spitze in einen Film geschmuggelt hatte, die die hochintelligenten Zensoren nicht begriffen, das Publikum aber sehr wohl; Aber mit dem Stempel hatte eben alles seine Ordnung und die Zensoren waren so hochanständig ihr Plazet nicht zurückzuziehen, allein schon wegen des Gesichtsverlustes. Im real existierenden Deutschland würde sowas ganz anders aussehen…

    ¹Häufig staatlich alimentiert
    ²Ggf. nur ‚Vorab-Strafe‘, z.B Hausdurchsuchung, Verlust des Arbeitsplatzes, ‚Ehrenurkunde‘ des Verfassungsschutzes usw
    ³70er Geburtstag oder so

  12. Sehr guter Artikel.
    Allerdings fehlt mir ein Verweis auf die Hauptprofiteure der Reform, wobei man die komplette Rentenreform in den Blick nehmen muß. Das waren nämlich die Freunde von Schröder (Maschmeyer/AWD) und Kohl (Pohl/DVAG).
    Denn nicht nur die Rentenbeiträge wurden nicht mehr besteuert, sondern auch die Beiträge z.B. zur Riesterrente, was ein hervorragendes Verkaufsargument war, in einer Zeit, wo man jeden Tag hören konnte, daß die gesetzliche Rente nicht mehr reichen würde. Wer also ein wenig Luft im Einkommen hatte und nicht ganz hartgesotten war, hat sich so eine oder eine ähnliche Zusatzrente aufschwatzen lassen. Wem dann einfiel, daß dann ja die Rente besteuert würde, dem wurde vom Berater erklärt, daß das ja ein Luxusproblem sei, weil er ja so viel Rente bekäme, um überhaupt steuerpflichtig zu werden.
    Das gesetzliche Rentensystem und die Rentner wurden damit auf mehrfache Weise geschädigt. Ihr Steuervorteil bei Einzahlung wird dann zum Nachteil, wenn sie auf das Geld angewiesen sind. Natürlich waren auch die Beiträge für Riesterrenten von der Einkommenssteuer befreit. Aber nicht nur das. Für diese Beiträge wurden auch keine GRV-Beiträge abgeführt. Das bedeutet, daß die Einnahmen der GRV um diese Beträge ad hoc reduziert wurden und daß die Leute weniger Rentenanspruch in der GRV erwarben als ohne Riesterrente.
    Wenn man sich also fragt, warum diese ganze Reform so durchgeführt wurde, muß man nur nach den Profiteuren schauen. Weder der Staat hat davon profitiert, noch die Rentner – einzig die Verkäufer von privaten Vorsorgeleistungen.
    Gleichzeitig wurde die Riesterrente zur Demonstration der Unzulänglichkeit kapitalgedeckter Altersvorsorge. Auch die skrupellosesten Verkäufer hätten sicherlich nicht gedacht, daß es zu Null-Zins-Phasen kommen würde, wodurch Beiträge keinen Mehrwert erzielten, sondern de facto sogar an Wert verloren. Das Steuerchaos kommt dann noch on top.
    Wer will angesichts dessen daran zweifeln, daß Merz, Linnemann & Co. beim Rentenproblem einen weiteren Schritt in genau diese Richtung gehen werden?

  13. Dass alles immer mehr verkompliziert wird hat nichts, wie immer getan wird, mit Gerechtigkeit oder irgendwelchen Notwendigkeiten zu tun. Sondern es ist bewusst, gezielt, programmiert, es ist eine absichtlich gegen normale Leute eingesetzte Waffe. Die, die sowieso viel haben, können sich aus dem System rauskaufen. Wer Millionen hat kann sich mit Investitionen in Steuerberatern und Experten aus dem Dschungel herausführen lassen. Und unterm Strich lohnt sich bei denen immer der Einsatz der Geld-Mittel für Experten durch Steuerersparnis.

    Aber der Kleinen Mann kann das nicht und ist daher ausgeliefert. Während der Millionär sogar noch Gratis Tipps zur halblegalen oder Illegalen Steuerhinterziehung dazubekommt, geht der Kleinen Mann entweder zu der Lohnsteuerberatungen, die verpflichtet sind Steuerehrlichkeit durchzusetzen. Der (kleine) Steuerberater ist geradezu ein vorgeschalteter Finanzbeamter, dem der Steuerpflichtige arglos alles vorlegt – während die Großkopferten mit ihren Beratern die gezielte Steuerhinterziehung organisiert. (man denke nur an Cum-Ex, etc.)

    Ich habe vor Jahren mal von einer Schätzung gehört, dass der Bund jährlich eine Milliarde Euro zuviel UNRECHTMÄßIG einnimmt, weil viele Steuerpflichtige gar nicht das zurück holen, was der Staat zu viel eingezogen hat bei der Lohn- und Einkommenssteuer.

    Das Prinzip der Vorbesteuerung per Arbeitergeber ist purer Diebstahl am Kleinen Bürger – und das ist so gedacht und so gewollt. Wie schnell werden all die Politiker ganz leise die mal das Wort „vereinfachtes Steuersystem“ in den Mund genommen haben. War da nicht ein Eichel, ja, war da nicht sogar mal ein Merz?

    Das Besteuerungssystem ist System mit Betrug, es ist gezielte Benachteiligung derer, die sowieso nicht so viel haben, und Bevorzugung derer, die sowieso schon zu viel haben.

    Aber was wundert das bei diesem Staat, bei diesen Knallchargen und Politschranzen …

    1. Ich erinnere mich an einen gewissen Spruch, darin kamen die Worte „Steuererklärung“ und „Bierdeckel“ vor. Der war doch vom Merz, oder?

      Naja, wat jeht mich mein Jeschwätz von jestern an?

      Die Leute vergessen einfach zu schnell. Nur deswegen können solche Tüpen überhaupt in Machtpositionen gewählt werden.

      1. Und Schröder darf man an der Stelle auch icht vergessen der durch Zerstörung des vorher beständigen Rentensystems seinem Kumpel Maschmaier Supergeschäfte zugeschanct hat. Riester, Harz und andere Klassenverrräter waren auch mit dabei zusammen mit Schröder den „besten Niedriglohnsektor Europas“ geschaffen zu haben. Oder anders ausgedrückt: Superprofite den sowieso Vielzureichen noch extra zugeschoben haben.

  14. Der Günther Burbach macht es!

    Er schreibt sachlich und gut recherchiert einen Artikel über die schlimmen Auswirkungen des „Alterseinkünftegesetz“ von 2005 auf Rentner.
    Ich bin Betroffener und sehr erleichtert darüber, dass das nun durch einen Journalisten öffentlich gemacht wurde.
    Einschränkungen:
    1. Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. (Obwohl das Finanzamt alles über mich weiss, im Gegensatz zu den „Vermögenden“, über die das Finanzamt wegen der fehlenden Vermögenssteuer nichts weiss.)
    2. Einspruch gegen den „Bescheid“ des Finanzamt ist wirkungslos. (Begründung: wegen der vielen anhängigen Klagen).
    3. Artikel 1 des Grundgesetzes – “ die Würde des Menschen“- ist offensichtlich suspendiert.

    Und ich fürchte mich vor der Konsequenz: wegen der Unfähigkeit, die eigenen Dinge zu riegeln, werde ich „betreut“.

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