Wer schützt eigentlich das Amt vor den Amtsträgern?

Schwachkopf, Symbolbild
Quelle: Dieses Bild wurde mittels ChatGPT entwickelt.

Lügenfritze, Schwachkopf, Lackaffe: Harmlose Bezeichnungen für das Spitzenpersonal deutscher Politik, die zu Unannehmlichkeiten oder gar Bestrafungen führten. Wenn das Amt Respekt verlangt, wer schützt das Amt eigentlich vor den Amtsträgern, die es lächerlich machen? Ein Kommentar.

Puh, man muss wirklich froh sein, dass der technologische Fortschritt es noch nicht vermag, menschliche Gedanken lesen und transkribieren zu können. Gäbe es ein solches Verfahren, mancher – auch der Autor dieser Zeilen – müsste sich ständig mit der politischen Justiz in diesem Lande auseinandersetzen. Denn so ein Bildgebungsverfahren menschlichen Denkleistung würde – jedenfalls bei mir – dauernd anschlagen und diverse Beleidigung niederster Art aus meinem Innersten ins Äußere transportieren und verzeichnen. Sicher gäbe es in so einem Szenario eine Datenbank, in der das alles erfasst würde, um den Behörden die Arbeit zu erleichtern. Ich habe Worte und Unflätigkeiten »in mir«, die man nicht mal schreiben könnte, ohne dabei zu erröten – glauben Sie mir, für die Verantwortlichen in Berlin hege ich so gut wie nur solche Gedanken. Darf ich das überhaupt äußern, ohne mich angreifbar zu machen?

Andererseits wäre es spannend, wie ein deutsches Gericht urteilte, weil jemand in die Welt setzte, er hege beleidigende Gedanken für diesen oder jenen aus Berlin – ohne sie allerdings in hörbare Worte oder lesbare Sätze zu verwandeln. Ich traue es deutschen Richtern allerdings durchaus zu, dass sie das, was »nur in einem Kopf« ist, zum Gegenstand eines Strafbefehls werden lassen. Was ich indes über Richter denke, Sie können es sich ausmalen – sagen oder schreiben werde ich es nicht auf die Weise, wie ich es denke. Über Gefühle und Gedanken zu sprechen ist freilich sehr in Mode geraten, das Zeitgenössische betont das immer wieder gerne. Allerdings sollte das, was dann aus einem heraussprudelt entweder belanglos oder egozentrisch sein – auf keinen Fall darf es das politische Dienstpersonal ins Visier nehmen. Kann man das Dienstverhältnis so stehenlassen oder ist auch diese Äußerung schon eine Gratwanderung?

Der unantastbare Bundeskanzler

Letzte Woche schaffte es der Lügenfritze in die Medien. Nein, nicht der Kanzler in Person – sondern die Affäre um eine Äußerung, die so lautete. Ein Mann wurde mit 30 Tagessätzen bedacht, weil er den Bundeskanzler im Herbst des letzten Jahres als einen solchen Fritz bezeichnete. Das zuständige Gericht irgendwo in den grünen Weiten Baden-Württembergs war der Ansicht, dass der Kanzler nicht irgendein Fritze sei. Da kann man nicht widersprechen. Es stimmt natürlich, denn der Merzfritz ist der Merzfritz und nicht etwa der Dürrenmattfritz oder der Ebertfritz. Gemeint war damit selbstverständlich etwas anderes: Der Bundeskanzler dürfe Respekt erwarten – immerhin hatte es keiner so schwer wie er bislang. Das ist kein Hohn, lieber Staatsanwalt, sondern gibt nur wieder, was der Bundeskanzler selbst dem Spiegel neulich erst ins Notizbuch diktierte und der Miosga aus den Stichwortkarten las. Dabei ist ein Bundeskanzler, so haben wir es irgendwann mal in grauen Vorzeiten als graue Theorie erlernt, gar kein unantastbarer Regent voll inbrünstigem Gottesgnadentum, über den man, wie einst über den Pharao des antiken Ägyptens, nicht mal sprechen dürfe.

So ein Bundeskanzler sei demnach also gewissermaßen als einer von uns zu bewerten – wie gesagt, graue Theorie. Denn die Praxis ist eine andere, auch wenn Friedrich Merz zu gerne betont hat, dass er einer von uns sei – wie wir hat er offenbar zwei Flugzeuge besessen und zählt damit ganz klar zur Mittelschicht. Aus unserer Mitte ist er also entsprungen – und damit bestätigt sich, dass der Bundeskanzler eben doch ein Fritz sein kann. In den Vereinigten Staaten hat man da weniger Beklemmungen: Bill Clinton heißt eigentlich William, unterschrieb aber – gemäß amerikanischer Konventionen – teils auch staatliche Papiere mit seinem Bill. Nicht anders jener Joseph Biden, den sie Joe nannten. Übrigens war schon mal ein Fritz Bundeskanzler – Gerhard Schröder war das, genauer: Gerhard Fritz Kurt Schröder. Der wurde seinerzeit immer mal wieder als Gerd bezeichnet, was ihn nicht sonderlich zu stören schien. Aber der hatte damals auch noch kein so feines Instrument zur Belästigung von Kritikern zur Verfügung – Paragraph 188 StGB, die im Volksmund so genannte Majestätsbeleidigung.

Dabei sollte man doch eigentlich annehmen, dass man hierzulande noch aus der PoWi-Stunde weiß, dass es in unseren Breitengraden gar keine Majestäten gibt, jedenfalls nicht in politischen Ämtern – man drückt stattdessen einigen Leuten ein Mandat in die Hand, ordnet sie ab für eine begrenzte Zeit. Wieder graue Theorie, denn es gibt allzu viele, die sitzen keinen überschaubaren Zeitraum im Bundes- oder Landtag, sondern sogar Jahrzehnte. Das System ist längst pervertiert – und ein Kanzler, Minister, ja nicht mal ein Abgeordneter ist einer von uns, sondern jemand der sich vom Volk abheben will. Krieg ist Frieden und Entrückung Bürgernähe. Auch weil dieses Volk so unglaublich stört in der Bewältigung des Arbeitspensums. Ohne Bürger ließe es sich einfacher Abgeordneter sein. Das wussten schon in der Antike die bereits erwähnten Pharaonen, später auch die persischen Großkönige und die römischen Imperatoren. Nur wer Konventionen schafft, die ihn und seinen Stand für unantastbar erklären, kann in Seelenruhe und in der Totalität der Ungestörtheit der Gesellschaft vorsitzen.

Kriegt man die Amtsträger mit Paragraph 188 dran?

Natürlich wurde das den Bürgern anders kommuniziert: der Paragraph 188 StGB sollte nicht weniger als die Demokratie retten. Denn die Demokratie, das sind die Abgeordneten, die – um es mit dem genannten Paragraphen auszudrücken – »im politischen Leben des Volkes stehenden Personen«. Sie dürften nicht schutzlos »Hass und Hetze« ausgeliefert, nicht herabgewürdigt werden, weil sich in ihrer Person offenbar die Institution der Demokratie bündle – der öffentlich beleidigte Politiker wird also gar nicht selbst angefahren, sondern das Amt, das er ausübt, wird beschmutzt. Vor jenem sollte der Staatsbürger offenbar so viel Respekt haben, dass er den Amtsträger gar nicht erst schroff kritisieren darf – wie so viel Würde und so viel eingeforderter Respekt mit diversen TikTok-Tänzchen einiger Abgeordneter oder dem Gejammer des Bundeskanzlers in Wort und Schrift zusammengeht, weiß diese Stelle des Strafgesetzbuches freilich nicht zu beantworten. Dabei wäre es eine Frage wert, ob denn ein Politiker mittels dieses Paragraphen belangt werden könnte, wenn er als Amtsträger durch unwürdige Handlungen sein Amt beschmutzt. Oder, um es nochmal mit dem Gesetzestext zu sagen: Sollte er nicht juristische Konsequenzen erfahren, wenn er in einer Art und Weise auftritt, die geeignet ist, »sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren«?

Hängt das Amt also wirklich so hoch, dass es für den normalen Bürger nicht mehr erreichbar sein soll, dass er die Amtsträger nicht mehr in aller Härte kritisieren und auch für unfähig erklären darf, so muss man die Sache konsequent zu Ende denken und auch jene ahnden, die selbst im Amt sind und die es mit ihrer seichten Persönlichkeit der Lächerlichkeit preisgeben – man fragt sich selbstverständlich auch an dieser Stelle, ob man das so formulieren darf, ohne mit einigen Tagessätzen auszukommen. Wenn das Amt so aufgeladen ist mit Bedeutung, dass ein Bundeskanzler kein Fritz sein kann, dann sollte auch nicht jeder Vollhorst, der zum Mandatar wurde, Unwürdiges in den Sozialen Netzwerken posten oder gar tanzen dürfen. Denn entweder haben solcherlei Ämter einen hehren Stellenwert und einen fast sakralen Charakter – und dann muss man sie vor Amtsträgern schützen, die sich nicht angemessen verhalten. Oder sie haben es nicht – und dann darf man Abgeordnete, Minister und den Richtlinienkompetenten auch als Fritze durchgehen lassen – zumal wenn er hier und da nicht die Wahrheit sagt, vulgo: lügt. Etwas, was bis neulich noch als ausgesprochen legitime Meinung durchging, Politiker der Lüge zu bezichtigen.

Ich finde es ja ehrlich gesagt äußerst langweilig, wenn man Zeitgenossen mit solchen Worten abkanzelt. »Lügenfritze« ist nicht innovativ. »Lackaffe« so geistlos wie altbacken. »Schwachkopf« ist bieder und zugleich viel zu zurückhaltend, wenn man es auf manchen anwendet, der da draußen im Politischen herumstochert. Freilich sollte Dünnhäutigkeit keine Regierungsverantwortung und noch nicht mal ein Mandat in der hintersten Bank haben. Aber man könnte diese Leute ja auch viel subtiler, nuancierter und meisterhafter »beleidigen« – das plumpe Raunen sollte zwar erlaubt sein, denn auch das ist eine Entäußerung des Souveräns, dem einst solche Unantastbarkeitsansprüche zustanden und nicht etwa dem politischen Dienstpersonal, das den Hintereingang benutzen musste. Dennoch muss man vielleicht aus Gemeinwesen lernen, die längst den mutigen Schritt gegangen sind, sich ihres Staatssystems nicht mehr zu schämen, sondern es offen beim Namen zu nennen: Autokratie – oder Diktatur. Dort erfährt man, wie man Amtsinhaber kritisieren kann, ohne gleich von der Amtsjustiz verfolgt zu werden. Ob man in Nordkorea mitteilen darf, dass man sich das Nötige über den Staatsführer denkt, es aber nie aussprechen würde? Ob das hierzulande noch lange geht?

Roberto De Lapuente

Roberto J. De Lapuente, Jahrgang 1978, ist gelernter Industriemechaniker und betrieb acht Jahre lang den Blog »ad sinistram«. Von 2017 bis 2024 war er Mitherausgeber des Blogs »neulandrebellen«. Er war Kolumnist beim »Neuen Deutschland« und schrieb regelmäßig für »Makroskop«. Seit 2022 ist er Redakteur bei »Overton Magazin«. De Lapuente hat eine erwachsene Tochter und wohnt in Frankfurt am Main.
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5 Kommentare

  1. Zum „Lügenfritz“-Fall haben die einschlägigen Verlautbarungsorgane ja inzwischen berichtet, dass es eigentlich noch viel schlimmer sei, denn es fiel in dem Posting auch noch das Wort „Verbrecher“, was ja eine noch viel gröbere Beleidigung sei.

    Dabei ist die Bezeichnung eines Menschen als „Verbrecher“ eigentlich keine Meinung, sondern eine Tatsachenbehauptung.
    Nun stellt sich mir die Frage, ob das Gericht geprüft hat, ob die Bezeichnung des unprovozierten US-israelischen Angriffskrieges gegen den Iran als „Drecksarbeit für uns alle“ nicht den Tatbestand der Billigung einer Straftat darstellt.
    Genaueres z.B. hier: https://www.ialana.de/2025-09-18-ialana-fordert-ermittlungen-gegen-bundeskanzler-merz-wegen-oeffentlicher-billigung-von-straftaten/

    Nein, gelogen. Eigentlich stellt sich mir die Frage nicht. Weder bei der deutschen Justiz in allgemeinen noch bei baden-würtemberger Amtsgerichten im besonderen.

  2. Mir scheint es gab einmal Amtsträger anderen Formats. Nicht nur, dass sie vielleicht weniger oder weniger hart geschmäht wurden, weil sie vielleicht weniger Anlass dazu gaben, nein, selbst wenn es zu harschen Worten kam – und auch hier waren sie einst weniger zimperlich ins Austeilen – focht sie das nicht an, ja, sie nahmen es scheinbar nicht mal wahr.
    Sich neuerdings modisch als „Snowflake” zu inszenieren, vorausahnend und in Erwartung etwaiger Beleidigungen, gibt der heutige Amtsträger in ebenso modischer Selbstermächtigung sozusagen vorauseilend auch Anlass dazu.
    Eine andere und wahrscheinlich plausiblere These wäre freilich die im Wort vom „getroffenen Hund, der bellt” vom Volksmund schon aufs trefflichste zum Ausdruck gebrachte.

  3. Wir sollen vor unseren Politikern Respekt zeigen, die aber selbst vor unserer Deutschlandflagge
    keinen Respekt haben. Heute morgen bin ich als Erstes über ein Video bei U-Tube gestolpert,
    in dem ein Mann der bei einer Demonstration eine Deutschlandflagge trug, vor der Polizei
    massiev bedrängt wurde, diese Flagge einzupacken. Da wurde ich gleich an „Angie“ Merkel
    erinnert, wie die auf dem Weg zum Rednerpult (leider weiß ich den Ankass nicht mehr) die
    daneben stehende Deutschlandflagge in eine Ecke warf. Diese Politiker kann man eigentlich
    gar nicht mehr beleidigen. Diese Politiker müßten angezeigt werden, weil sie Deutschland
    mit ihrem Agieren beleidigen und Deutschland in der Welt als lächerliches Irrenhaus hinstellen.
    Die Vorvereitungen auf den Angriffskrieg, den sie mit aller Gewalt gegen Russland führen wollen,
    scheinen ja als Straftat nicht mehr zu gelten.

  4. Ohne Staat auch keine Bürokratie und Korruption und Kriminalität und vor allem keine Schlipsträger. 😉
    Denkt mal drüber nach
    Keine Herren, keine Sklaven

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