
„Du sollst nicht töten!“ Gegen dieses Gebot zu verstoßen, gilt weltweit als schlimmes Verbrechen. Sieht ein Staat in seiner Rechtsordnung aber die Todesstrafe vor, ist die Tötung legitimiert. Ein Grundwiderspruch, der besteht, solange es die Todesstrafe gibt. Zwar verlieren die historischen Legitimations-Argumente – zumindest in der westlichen Welt – an Zustimmung, doch auch 2025 wurden weltweit mindestens 2.707 Menschen hingerichtet – so viele wie seit 44 Jahren nicht. Die tatsächliche Zahl geht in die Tausende.
Im Jahre 1761 wird ein französischer Protestant namens Jean Calas aus Toulouse verurteilt und hingerichtet. Er wird für schuldig befunden, einen seiner Söhne umgebracht zu haben, weil dieser beabsichtigt hatte, zum Katholizismus überzutreten. Voltaire, bereits auf der Höhe seines Ruhms, geht der Sache nach und setzt durch, dass der Fall erneut verhandelt wird. Dabei ergibt sich die Unschuld des Hingerichteten.
Noch ehe das Verfahren definitiv abgeschlossen ist, erscheint ein Buch, das für die nächsten hundert Jahre und darüber hinaus gleichsam das Manifest der Gegner der Todesstrafe werden sollte. Es trägt den Titel Über Verbrechen und Strafe und stammt aus der Feder von Cesare Beccaria, einem 25-jährigen Mailänder Juristen. Der Todesstrafe sind darin gerade einmal zehn Seiten gewidmet, doch diese Seiten sind es, die das Buch berühmt machen. Hier wird das erste Mal die Todesstrafe als unrechtmäßig grundsätzlich verworfen, weil niemand das Recht habe, sich selbst zu töten und deshalb auch niemand imstande sei, ein solches Recht wirksam auf andere oder an die Gesellschaft abzutreten, darüber hinaus als ganz und gar nicht notwendig befunden, weil die lebenslange Freiheitsstrafe die Allgemeinheit nicht weniger gut vor dem Täter sichere als der Vollzug der Todesstrafe. Schließlich heißt es in dem Buch, die Abschreckung Dritter vom Verbrechen werde durch den Anblick des lebenslangen Leidens des Eingesperrten eher erreicht als durch das schnell vorübergehende Schauspiel der Hinrichtung.
Im Übrigen sei die Todesstrafe auch aus ethischen Gründen zu verwerfen, denn die Gesetze seien dazu bestimmt, veredelnd auf die Sitten der Menschen einzuwirken – und nicht ihnen ein Beispiel der Wildheit zu geben. Es sei daher widersinnig, wenn eben die Gesetze, welche die Tötung verpönten und bestraften, selbst eine Tötung begingen, wenn sie, um die Bürger von Morden abzuhalten, selbst einen öffentlichen Mord anordneten.
Beccarias Buch, bald in zahlreiche Sprachen übersetzt, findet große Verbreitung. Nach dessen Lektüre wird auch Voltaire zu einem leidenschaftlichen Gegner der Todesstrafe. Er begnügt sich nicht damit, Beccarias Argumente mit anderen Worten zu wiederholen; er ist es, der als einer der ersten die Möglichkeit des Justizirrtums als Einwand gegen die Todesstrafe ins Feld führt, den er als Justizmord bezeichnet. Eine Provokation in einer Zeit, in der das „Wohl des Staates“ im Mittelpunkt aller Vorstellungen steht.
Abschreckung und Vergeltung
In den letzten 250 Jahren haben sich – in der westlichen Welt – die Argumente für oder gegen die Todesstrafe vor allem auf zwei Grundsätze konzentriert: den der Abschreckung und den der Vergeltung. Die These, dass eine so unwiderrufliche Strafe wie der eigene Tod Menschen davon abhält, abscheuliche Verbrechen zu begehen, ist seit dem 18. Jahrhundert von zahlreichen Autoren angezweifelt worden. Strafrechtler, Psychologen, Mediziner, Politiker, ja Philosophen, wiesen auf zweierlei hin: Der rational planende Täter geht davon aus, dass er nicht gefasst wird, während diejenigen, die in der Erregung des Augenblicks eine schwerste Gewalttat wie etwa einen Mord begehen – und das sind die allermeisten – nicht in der Verfassung sind, die Folgen ihres Handelns abzuwägen oder zu kontrollieren, „es passiert“.
Dort, wo Statistiken den Abschreckungsbeweis erbringen sollen, ist ihr Erkenntniswert gering. Befürworter wie Gegner der Todesstrafe müssen sich eingestehen, dass der Beleg, ob die Abschaffung zu einer Zunahme und die Wiedereinführung zu einer Abnahme von Mordtaten geführt haben, noch aussteht. Richard J. Evans verweist darauf, dass es Indizien dafür gibt, dass Gesellschaften mit hoher Hinrichtungsrate und drakonischen Strafen dazu neigen, auch Gesellschaften mit einem hohen Maß an zwischenmenschlicher Gewalt zu sein. Kurzum, die Schwäche des Abschreckungsarguments ist evident, das konstatieren auch immer mehr Befürworter der Todesstrafe. Also ändern sie ihre Rhetorik: nun plädieren sie für die Vergeltung. Der Tod des Täters sei die einzig angemessene Reaktion der Gesellschaft, es dem Mörder heimzuzahlen. Das schwerste Verbrechen verdient die schwerste Strafe. Auge um Auge, Zahn um Zahn. Das Dilemma dieses in biblischer Tradition stehenden Rachegedankens besteht darin, dass das Vergeltungsargument willkürlich ist. Gleiches mit Gleichem zu beantworten, warum sollte das nur für Mord und nicht für andere Verbrechen gelten?
Warum nicht bei Körperverletzung, Diebstahl, Betrug? Das Vergeltungsprinzip wird aus gutem Grund nicht angewandt, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Niemand würde einem Straßenräuber, der bei seiner Attacke dem Überfallenen den Arm gebrochen hat, seinerseits als Strafe den Arm brechen wollen. Und was geschieht mit einem Mehrfachmörder? Wie will man den Täter wie in mittelalterlichen Hinrichtungsritualen mehrfach morden?
Bestrafung und Wiedergutmachung
Demokratische, moderne Justizsysteme – außer in den USA – haben dafür ein abgestuftes System der Bestrafung und Wiedergutmachung vorgesehen, von der Gefängnisstrafe bis zur Geldstrafe. Selbstjustiz soll es nicht geben. Der Staat allein besitzt das – ausgleichende – Gewaltmonopol. Warum also glauben die Befürworter, ausgerechnet bei schwersten Straftaten wie Mord müsse die Gesellschaft ebenfalls mit Mord antworten? Hier wird der Ausnahmecharakter bemüht, es soll und muss ein Exempel statuiert werden: Tod für Menschen, die mit ihrer Tat so Abscheuliches, Grausames, Niederträchtiges getan haben, dass sie keine Milde verdienen. Die Todesstrafe soll keine normale Strafe sein, sondern eine Ausnahmesanktion für ein Ausnahmeverbrechen.
Nun wissen wir aus der deutschen Geschichte, dass der Begriff des „Ausnahmefalls“ sehr dehnbar und interpretationsfähig ist und den jeweiligen politischen Wirklichkeiten geschuldet sein kann. Im nationalsozialistischen Unrechtsstaat wurden Kritik am System, Zweifel am „Endsieg“ oder negative Äußerungen über den Führer als Wehrkraftzersetzung und Defätismus definiert, was ein Todesurteil zur Folge haben konnte. Die gnadenlose Urteilspraxis des Volksgerichtshofs gibt davon erschütterndes Zeugnis.
Was aber, wenn die Ausnahme-Rhetorik fragwürdig ist, die Abschreckungs- und Vergeltungsargumente keiner kriminologischen, kultursoziologischen und sozialpsychologischen Überprüfung standhalten, was bleibt dann als Legitimation? Die Todesstrafe als staatliches Symbol der Macht? „Der wichtigste rationale Grund gegen die Todesstrafe ist, dass es keine rationalen Gründe für sie gibt“, konstatiert Paul Bockelmann. „Sie leistet für die Bekämpfung von Verbrechen nichts, jedenfalls nichts, was nicht andere Strafen ebenso gut leisten können.“
Roger Hood, Professor für Kriminologie an der Universität Oxford, sagt: Die Todesstrafe ist willkürlich, unwirksam, anachronistisch und menschenverachtend – und er nennt vier zentrale Argumente für deren Abschaffung:
- „Die Todesstrafe ist eine Strafe, die das grundlegende Menschenrecht auf Leben verletzt. Sowohl der Europarat als auch die Europäische Union haben erklärt, ‚die Todesstrafe hat keinen legitimen Platz im Justizsystem moderner zivilisierter Gesellschaften, ihre Anwendung kann mit Folter verglichen werden und als unmenschliche und entwürdigende Strafform gemäß Art. 3 der Europäischen Menschenrechtscharta betrachtet werden‘ (Empfehlung 1264, 1994).
- Als utilitaristisches oder praktischeres Argument kann angeführt werden, dass es bislang keinen überzeugenden Beweis dafür gibt, dass die Verankerung der Todesstrafe im Gesetz und ihres Vollzugs eine bleibende Senkung der Mordraten bewirkt – oder jeder anderen Straftat, die mit Todesstrafe geahndet wird. Die Todesstrafe ist kein effektiveres Abschreckungsmittel als Alternativen wie lebenslange oder langjährige Freiheitsstrafen.
- In rechtsstaatlichen Ländern (beispielsweise der USA), in denen Verfahrensgarantien einen fairen Prozess sicherstellen sollen, wird die Todesstrafe nur auf besondere Straftaten angewendet, oft werden mindernde Umstände bei der Urteilsfindung berücksichtigt, so dass die Todesstrafe nur in einer kleinen Anzahl der Fälle verhängt wird. Und doch zeigt sich auch hier, dass sich der gesamte Prozess bis zur Urteilsfindung nicht ohne ein inakzeptables Maß an Willkür, Ungleichheit und Diskriminierung umsetzen lässt.
- Schließlich ein Argument, das bereits 1764 von Cesare Beccaria formuliert wurde: Dass die Todesstrafe in ihrer Botschaft grundsätzlich kontraproduktiv sei, da sie genau das Verhalten – beispielsweise Mord, Tötung – legitimiert, dass sie zu bekämpfen versucht. Dies trifft besonders auf jene Fälle zu, in denen die Hingerichteten als Sündenbock erscheinen und mehr noch in jenen Fällen, in denen Unschuldige hingerichtet werden – eine unvermeidliche Konsequenz der Todesstrafe. Sie untergräbt also die Legitimität und die moralische Autorität des Rechtssystems insgesamt.“
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International argumentiert ähnlich. Erstens: Die Hinrichtung ist eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Form der Bestrafung. Zweitens: Die Wirksamkeit der Abschreckung ist nicht nachgewiesen. Und drittens: Die Todesstrafe wird von fehlbaren Menschen verhängt. Das impliziert auch in letzter Konsequenz Fehlurteile. Unschuldige Menschen werden hingerichtet.
Ächtung und Abschaffung
Was meinen Verteidiger der Todesstrafe dazu? Sie räumen allenfalls ein, dass Justizirrtümer möglich, aber doch unerheblich sind, dass man Fehlurteile hinnehmen kann, sofern sie nur durch menschliche Fehlbarkeit verursacht sind. Der statistische Befund bezeugt jedoch, dass Justizirrtümer keineswegs selten sind und dass ein Todesurteil sehr stark von der Klasse, vom Status und der ethnischen Zugehörigkeit des betreffenden Täters, den jeweiligen politischen Verhältnissen sowie den Meinungen und dem Charakter der das Begnadigungsrecht ausübenden Macht abhängt.
Rechtssysteme werden letztlich von Menschen getragen, hier gehen subjektive Urteile ein, die wiederum stark von äußeren Faktoren beeinflusst werden. Etwa: An welchem Ort findet der Prozess statt? Steht gerade (beispielsweise in einem US-Bundesstaat) eine wichtige Wahl an? Welcher Täter ist zurechnungsfähig, wer verdient Milde? Solche Unwägbarkeiten können – das zeigt die Wirklichkeit – ein Urteil beeinflussen. „Auf dem Weg von der Theorie in die Praxis nimmt die Todesstrafe unweigerlich ein Maß an Willkür an“, stellt Richard J. Evans nüchtern fest.
In den vergangenen Jahren ist ein weltweiter Trend zur Abschaffung der Todesstrafe zu registrieren. Am Anfang des 21. Jahrhunderts – das zeigen die aktuellen Statistiken – ist Europa eine „todesstrafen-freie Zone“ und international lehnt eine deutliche Mehrheit aller Staaten die Anwendung der Todesstrafe ab. Dennoch ist der entscheidende Durchbruch auf dem Weg zur weltweiten Ächtung und Abschaffung der Todessstrafe noch nicht gelungen. Sie ist Bestandteil der auf Religion basierenden Rechtskultur der islamischen Staaten des Mittleren Ostens sowie autoritärer Diktaturen in Asien und Afrika. Nirgendwo werden mehr Menschen exekutiert als in China, gefolgt von Iran und Saudi-Arabien. Aber auch rechtsstaatliche Demokratien wie die USA oder Japan halten an der Todesstrafe fest.
Darüber hinaus ist die Zahl der Straftaten, auf die die Todesstrafe angewendet werden kann, in vielen Ländern noch hoch. Tatsächlich hat sich diese in den letzten 20 Jahren in zahlreichen Staaten noch vergrößert. China hält mehr als 60 Straftaten für todeswürdig, in mehr als 34 Ländern kann der Handel mit illegalen Drogen mit dem Tode bestraft werden, ebenso Sexual- und Wirtschaftsverbrechen.
Bei nationalen Krisen und innenpolitischen Machtkämpfen – nicht nur, wenn das Militär die Macht ergriff – wurde die Todesstrafe in vielen Fällen nach langen Jahren der Nichtanwendung wieder eingeführt. beispielsweise in einigen Karibikstaaten.
Sollten Cesare Beccaria und seine Anhänger auferstehen und eine Karte mit der globalen Todesstrafen-Statistik zu Gesicht zu bekommen – sie wären enttäuscht. Bei allen Fortschritten: Der Glaube an die Todesstrafe ist weiterhin weit verbreitet. Und selbst in den Ländern, in denen auf Todesstrafe verzichtet wird, basiert die Bestimmung des Strafmaßes für schwere Verbrechen auf den alten Gedanken der Abschreckung und der Vergeltung. Eine Tatsache, die den Befürwortern der Todesstrafe nicht entgeht. Ist Änderung in Sicht?
Menschenrechte und Verfahrenskosten
Besonders in den USA wird seit jeher über die Todesstrafe gestritten: juristisch, gesellschaftlich, politisch, moralisch – zunehmend polarisierend. Eine Enthauptung in Saudi-Arabien oder im Iran gilt als barbarisch, eine Exekution mit einer Giftspritze im eigenen Land als „human“. Die Notwendigkeit wird von vielen US-Bürgern noch immer kaum angezweifelt. Nur „rechtsstaatlich-modern“ soll sie vollstreckt werden. Immerhin: 23 der 50 US-Bundesstaaten haben die Todesstrafe ganz abgeschafft. Und: die USA zählen nicht mehr zu den fünf Staaten mit den meisten Hinrichtungen.
Wenn ein wachsender Teil der Amerikaner dennoch über Sinn und Legitimation der Todesstrafe nachdenkt, mag das auch mit der Tatsache zu tun haben, dass sie sich als Mittel der Prävention nirgendwo nachhaltig bewährt hat; ebenso mit der Einsicht, dass das gesamte Hinrichtungssystem zukünftig kaum mehr finanzierbar ist. Da erstaunt es nicht weiter, wenn derzeit etwa weitere US-Staaten über die Abschaffung dieser teuren Strafpraxis nachdenken. Hauptargument: die hohen Verfahrenskosten. Vielleicht aber auch mit der Erkenntnis, dass Europa, mit dem die USA trotz Trumpscher Politik (Trump ist ein energischer Befürworter der Todesstrafe) so viele Werte und Überzeugungen teilt, in Fragen der Menschenrechte und Rechtspraxis Standards vorlebt, die zu keinen sozialen Gefährdungen führt.
„Das entscheidende Argument für die Ablehnung der Todesstrafe muss sein, dass es den Staat und damit uns alle, seine Bürger, herabsetzt und entwürdigt, wenn er seine Macht dazu gebraucht, das Leben eines Menschen zu beenden“ schreibt Richard J. Evans. Nicht nur Amerikaner sollten dem zustimmen.
Anmerkungen und Quellen
Cesare Beccaria, Verbrechen und Strafe, Neuauflage 2025
Cesare Beccaria, Vergeltung, Darmstadt 2020
Richard Evans, Rituale der Bestrafung, Darmstadt 2020
Helmut Ortner: Ohne Gnade. Eine Geschichte der Todesstrafe, Frankfurt 2020
Die noch immer gültigen Argumente für die Abschaffung der Todesstrafe von Roger Hoods finden sich in seinem Beitrag Die Todesstrafe – Globale Perspektiven, in: Christian Boulanger u.a. Zur Aktualität der Todesstrafe, Berlin 1997
Der weltweite Bericht zur Todesstrafe von Amnesty International Death Sentences and Executions 2025 zeigt einen alarmierenden Negativ-Rekord: 2025 wurden weltweit 2.707 Menschen hingerichtet – so viele wie seit 44 Jahren nicht.





Das passt wieder einmal großartig zu den USA!
Man denkt über die Abschaffung der Todesstrafe aus FINANZIELLEN Gründen nach!
Gods own Country!
Ich lehne die Todesstrafe ab, weil es immer die Möglichkeit des Justizirrtums gibt, wie schon genügend Fälle gezeigt haben.
Gleichzeitig fällt es mir schwer mich damit abzufinden, dass es Verbrechen gibt, die so furchtbar sind, dass wir Menschen weder eine Strafe, noch eine Sühne und noch weniger eine explizit gerechte Ahndung dafür haben. Das ist dann der Moment, in dem man sich die Existenz einer Hölle in ihrer schlimmsten Form wünscht.
Dieses Thema lässt einen hilflos zurück.
Heißt das Evans- Buch nicht „Riuale der Vergeltung“? Ansonsten eine knappe zielführende Darstellung zum Thema.
Sehe ich ähnlich und habe auch keine Antwort.
Der Sadist, der den Schaffner totschlug, weil der seine Fahrkarte kontrollieren wollte, wurde zu zehn Jahren verurteilt. Wenn das Urteil Bestand hat und der Täter im Kast nicht am Rad dreht, ist er nach fünf bis sieben Jahren wieder frei. Das letzte Jahr im offenen Vollzug.
Die Vorstellung, dass der so bald wieder unter uns ist, wieder neben mir im Zug sitzt, dass er seinen Kumpels lustige Geschichten aus dem Knast erzählt, ist mir ziemlich zuwider. Dass da Gerechtigkeit exekutiert wurde, glaube ich nicht so recht.
Der entscheidende Punkt ist allerdings die Frage, wie verhindert man Gewalttaten und strafbare Handlungen 🚨🕵️ ⚖️👮 , die dann gesellschaftlich mit oder ohne Todesstrafe 💀 sanktioniert werden.
Einen Selbstmordattentäter mit einem Sprengstoffgürtel 💣💥 am Bauch wird man weder mit der Todesstrafe noch mit der Androhung, er bekommt dafür 150 Jahre Gefängnis, falls er es überleben sollte, davon abschrecken können. Das glauben nicht mal die konservativen „law ander order“-Hardliner in den USA. Das gilt m. E. auch für pädophile Straftäter.
Viele andere Straftaten ließen sich aber sicherlich verhindern. Meine These ist: Eine gewaltbereite, gewaltverherrlichende und militaristische Gesellschaft mit einer tendenziell unsozialen, undemokratischen, egoistischen und kapitalistischen Wirtschaftsordnung und einer elitären und ungerechten Eigentumsordnung, die sich als „freie Marktwirtschaft“ tarnt, produziert gewaltbereite Kriminelle. Rechte und Konservative, die behaupten, jeder könne im Kapitalismus reich werden, kennen zwar die Regeln des genialen Brettspiels „Monopoly“, aber sie haben den Sinn des Spiels nicht verstanden oder sie wollen ihn nicht verstehen.
In den USA sitzen derzeit rund 1,8 Mio. Bürger im Knast (inklusive U-Haft). Bei den „Knackis“ pro 100.000 EW belegen die 🇺🇸 🗽 einer der Spitzenplätze. Congratulations 🎉 Lady Liberty! So pi Mal Daumen werden in den USA jeden Tagen 50 Menschen ermordet.
Wie kann jemand, der grundsätzlich gegen die Legitimierung von Tötung ist, die Todesstrafe ablehnen, aber gleichzeitig Kriegseinsatz befürworten? In einem Krieg werden ungleich mehr Menschen getötet als die Todesstrafe.
Selbst im Dritten Reich, der verbrecherischsten Regime aller Zeiten. war der Anteil der durch die Todesstrafe ums Leben gekommenen Menschen verschwindend klein im Vergleich zu dem der durch den Krieg ums Leben gekommenen.
Korrektur.
Wie kann jemand, der grundsätzlich gegen die Legitimierung von Tötung ist, die Todesstrafe ablehnen, aber gleichzeitig Kriegseinsatz befürworten? In einem Krieg werden ungleich mehr Menschen getötet als durch die Todesstrafe.
Selbst im Dritten Reich, dem verbrecherischsten Regime aller Zeiten. war der Anteil der durch die Todesstrafe ums Leben gekommenen Menschen verschwindend klein im Vergleich zu dem der durch den Krieg ums Leben gekommenen.
Das ist bei den Meisten eh nur Nachgeplappere der jeweiligen Herrschaftsideologie. Geschenkt.
Todesstrafe wirkt ja ausschließlich nach innen, um „Ruhe und Ordnung aufrecht zu halten“. Was wiederum Voraussetzung dafür ist, dass die Mächtigen ungestört ihren Geschäften nachgehen können. Krieg dagegen, auch der gegen die eigene Bevölkerung, wird ja im Interesse eben der Mächtigen geführt, ist also Geschäft der Mächtigen. Da gibt es natürlich keinerlei Begrenzungen, die man sich auferlegen möchte. Man sehe sich nur mal an, was mit Todesschützen in der Polizei für gewöhnlich passiert: Sonderurlaub und Beförderung.
Ideologisch macht man begeitend intellektuelle Verrenkungen wie „es heißt in der Bibel nicht ‚du sollst nicht töten‘, sondern ‚du sollst nicht morden'“, wobei der uniformierte Killer niemals nicht mordet, sondern ‚tötet‘, mithin das Tötungsverbot nicht einschlägig ist.
Auch ‚du sollst nicht stehlen‘ hat natürlich keinerlei Entsprechung gegen äußere Feinde. Frag‘ mal all jene, die der Westen in den letzten Jahren sanktioniert hat. Auch da heißt es nicht ’stehlen‘, sondern ‚beschlagnehmen‘
Oft werden ja die 10 Gebote hergenommen als Beweis, dass das Christentum und damit der Westen moralisch überlegen sei. Das ist natürlich Bullshit. Die ersten 3 sind rein religiöser Quark, der Rest läßt sich glattziehen zu: du sollst nicht töten, du sollst nicht stehlen. 2 Regeln, die jede uns bekannte menschliche Gesellschaft besitzt. Natürlich immer nur nach innen.
s.o.
Man darf dabei aber nicht jene Menschen vergessen, die durch dieses verbrecherische Regime „legal“ umgebracht wurden, indem sie entweder in Gefangenschaft ausgehungert, zu Tode gearbeitet oder schlicht im KZ vergast wurden. In keinem dieser Fälle gab es explizite „Todesurteile“, dennoch war der Tod dieser Menschen das Ziel staatlichen Handelns.
Aber ja, die Opfer der von Deutschland angezettelten Kriege (zusammengefaßt als „2. Weltkrieg“) überstieg selbst diese Opferzahlen bei Weitem.
Wie soll’s denn nun aktuell sein?
Nummero 4 dient der Anfrage, ob die „eventuell 1,5Mann-plus-Vollzeit-KI-Redaktion“ heute auch, wie fast immer, im Modus der Arbeitsverweigerung verweilt.
Also in meinem Christenatlas steht da „Morde nicht.“ Womit jeder der behauptet es hieße, „du sollst nicht töten,“ bereits, nach gemeingebräuchlicher Auslegung, gegen ein anderes Gebot verstoßen hätte. „Du sollst nicht lügen.“ Aber das steht da ja auch nicht. Denn da steht, „Sage nichts Unwahres über deinen Mitmenschen.“
Nun denn, wäre auch schon seltsam wenn ein blutsaufender Gott, die zehn Gebote stehen im alten Testament, das töten verbieten wollte. Allein, es muß juristisch abgesichert sein.
Überhaupt klingen diese Gebote danach, Fügsamkeit gegenüber der Obrigkeit herstellen zu wollen und das Diebsgut eben Jener absichern zu wollen.
Egal, warum erscheint nun innerhalb eines kurzen Zeitraums ein zweiter Artikel dazu, steht da was an? Ja, das war jetzt Rhetorik. Ist ja nicht so, daß das Blutsäufersystem seit 2020 nicht noch einen Zahn zugelegt hätte.
17 „So tötet nun alles, was männlich ist unter den Kindern, und alle Frauen, die schon einen Mann erkannt und bei ihm gelegen haben;“18 „aber alle Mädchen, die noch keinen Mann erkannt haben, die lasst für euch leben.“
4. Buch Mose 31:17+18
Alle abschlachten, aber nicht die kleinen Mädchen, die könnt ihr als Sexsklaven behalten . . . . .
Was sagt eigentlich das DSU und die LMA zu diesem Artikel. Eigentlich müßten sie doch was dagegen strikt einzuwenden haben. Wo doch das ’schnöde Abmurksen‘ – mit oder ohne gesetzliche Freigabe – in diesen unseren friedlichsten Zeiten ever geradezu saisonbedingt fröhliche Urständ feiert. Wie ich das meinen könnte. Da reicht – jedenfalls für mich – ein einziges Beispiel. Wiki gefällig: „Das Gesetz zur Todesstrafe für Terroristen (hebräisch חוק עונש מוות למחבלים, התשפ“ו-2026) ist ein am 30. März 2026 verabschiedetes israelisches Strafgesetz.“ Was mir dazu einfällt? Das Wort ‚Drecksarbeit‘ wie auch das deutscher „Staatsräson“ oder dem „Recht auf Selbstverteidigung“ – ausgerechnet für jene zu Nutzen, die den nicht ablassenden Freiheits- und Landraub, den Bruch von Völkerrecht, die Verweigerung von Menschenrechten nicht nur verursacht haben sondern weiterhin – frisch, fromm, fröhlich frei – betreiben und gar nicht hochbeamen wollen. Und dabei habe ich jetzt noch nicht mal was von Genozid verlautbart.
Ein einziger Lug und Trug nebst Niedertracht auch hier, Kopf schief halten, Augen von unten nach oben zu machen, das passende Stoßgebet zum Himmel nicht vergessen. Ja doch, Artikel 102 GG glaube ich – die Todesstrafe – so heißt es da angeblich für die Ewigkeit – ist abgeschafft. Und das zu einer Zeit, wo man doch die herzallerliebsten Tools dafür hat. Der ‚Finale Todesschuss‘ – na klar, einfacher geht es nicht, da brauchts keiner weiteren Nachfrage, keiner Justizbelästigung und vielem anderen mehr, hinter Gittern bleibt Platz für Anderweitiges, was auch nicht hingenommen werden kann. Allein wie oft im Lieblings-Tatort das letzte halbe Jahrhundert die schwarzen Ninja’s mit Maske und Türramme vorsorglich den „Roten Punkt“ auf Stirn und/oder Brustbein des doch noch gar nicht so ‚gesicherten‘ Schurken platziert haben um dann nach „Feuer frei“ umgehend tätig zu werden, da ist bisher jedenfalls noch niemand darauf gekommen, ob das jetzt tatsächlich soooo ‚gesichert‘ menschenfreundlich gemeint sein könnte.
Ganz zu schweigen von sonstiger Doppelmoral. Ja doch, hieß es nicht neulich erst – anlässlich diverser anderer Nebensächlichkeiten – das – übrigens seinerzeit gerade selbst gemeuchelte Schand-Regime habe Abertausende am Baukran oder auf ähnlich appetitliche Weise vom Leben in den Tod befördert. Toll, bzgl. denen funktioniert also noch der Frontexlappen hierzulande. So wie auch hinsichtlich jener hinter der Großen Mauer. Das ist ja nur schlimm, heißt es wenn mal wieder dem Drachen nachgespürt werden muß. Wenn aber der Hegemon und eigentliche Reichsprotektor auf fremden Gelände oder Wasser Speedboat-Regattas platt macht, tabula rasa schafft, anderweitig – wenn er es denn könnte – eine ganze jahrgtausendealte Nation ratzfatz zu verklappen denkt und schon mal mit den Mädchenschulen beginnt, dann …ja dann… zieht man sofort und gehörig den Schwanz ein, sofern man einen gehabt hätte. Und der Spezi im Freizeitpark Gaza-al-Mara … nein, das lassen wir doch mal besser.
Wie sieht’s denn hier aus in diesem unserem Rechtsstaat? Zig Tausend Tote per anno allein, nur weil man sich nicht traut, so wie im Rest der Welt ein Tempolimit auszusprechen. Umsatz, Profit gehen vor. Heuchler, die so Entleibten stammen gar nicht so häufig vom High- und Freeway, die Pedelecs und die E-Scooters andererseits würden sich bestimmt bedanken für ein. 100km-Limit, ganz bestimmt.
Gar nichts ‚mutmaßen‘ möchte ich besser mal hinsichtlich jüngster Angebote, beim Entsorgen ungeliebter Ost-Europäer behilflich sein zu wollen. Wo es doch hieß von dessen Arbeitgeber „Dahinter steckt immer ein kluger Kopf“. Wenn da aber der ein- oder andere Kant-Jünger, sich gedrängt fühlend hin und wieder den Verstand auf ‚On‘ zu stellen, dann von ach so heiligen Staatsorganisationen à la … mit geilen Sanktionen belegt werden müssen – ab und an auch mal nach dem Leben trachtend – tja, dann heißt es natürlich auch gleich – wenn überhaupt – die wollten nur spielen!. Und wenn es nur das wäre. Diejenigen, die sich all dieser Sonderlichkeit glauben échauffieren zu müssen, denen heiißt es auch noch tunlichst ‚an den Zwickel fahren‘ zu müssen. Noch ist Artikel 102 nicht gestrichen. Sophie oben auf Wolke X die Beine baumeln lassend wird schon wissen, warum sie warnen muß. Der ‚Gurkenhobel‘, der auch ihr wg. ähnlich Ungebührlichem zu nahe zu kommen hatte anno vierevierz’ge z’Menga, den gibt es noch, sogar gut gewartet, aufgefrischt. Womöglich vorgehalten für alsbaldige weitere Verwendungen? Man weiß es nicht! Vielleicht mal den derzeitigen Innenminister fragen. Nicht dass ich ihm was unterstellen wollte … mitnichten!
@mischa „Dahinter STECKT immer ein kluger Kopf“.
Dieser bekannte Werbeslogan der FAZ bedeutet nicht zwangsläufig, dass sich der „kluge Kopf“ auch der Öffentlichkeit zeigt. Heute VERSTECKT sich der „kluge Kopf“ eher hinter der FAZ, damit es keiner merkt. Das ist immer so, wenn
aus friedlichen 🕊️☮️ ❤️ und demokratischen 🗳️ 🤝 🙋 📢 📜⚖️ Systemen
„kriegstüchtige“ ⚔️ 🪖 💥 und autoritäre Regime 👑 🚫 👁️ ☝️🤫 🚨 🧱
werden.
Die Bevölkerung bzw. Teil davon in den Krieg zu schicken, ist letztendlich nichts anderes als eine Todesstrafe; nur eben ohne ein vorher verübtes Verbrechen der in den Krieg Befohlenen…
Dann ist es keine Strafe. Für welches nicht begangenes Verbrechen auch? Aber trotzdem ein Todesurteil nur zum Vorteil einer gierigen Minderheit, die das befiehlt.
@Theo Noestonto Das Egebnis ist identisch: Wenn man einen anderen Menschen erschießt oder auf andere Weise zu Tode bringt, dann ist er tot und tot ist tot. Das ist im Frieden so und auch im Krieg.
Im Krieg sterben die Soldaten (und Zivilisten) aber für „höhere“ Werte, sie töten und sterben für das „Vaterland“, für die „Ehre“, für den „Führer“. In den Zeiten des Feudalimus starben sie für den König, den Kaiser 👑 und die Interessen des Adels. Greueltaten sind im Krieg zwar nicht gern gesehen, aber wenn Soldaten nicht nicht nur töten, sondern dies auf besonders grausame Weise tun, werden sie selten zur Verantwortung gezogen.
Wer im Krieg für die „Nation“ und die höheren Werte und/oder den hochwohlgeborenen Adel tötet und das besonders gut macht und viele „Feinde“ tötet, der bekommt manchmal dafür sogar einen Orden🏅. Im Frieden bezeichnen ihn die Mainstream-Journalisten als brutalen „Serienkiller“ und manche Politiker fordern dann die Todesstrafe.
Der Zweck heiligt eben die Mittel. Wenn ein Ziel 🎯 als wichtig und „richtig“ = 🆗 angesehen wird, werden dafür auch moralisch fragwürdige, schlechte oder in Friedenszeiten verbotene Mittel/Methoden gerechtfertigt.
Entscheidend ist der eben Zweck und vor allem: wer bestimmt, was das Ziel und der „richtige“ Zweck ist.
In dem genialen Antikriegsfilm „Paths of Glory – Wege zum Ruhm“ von Stanley Kubrick aus dem Jahr 1957, der auf einer historischen Tatsache beruht, geht es darum, dass ein französischer Angriff im Ersten Weltkrieg auf eine stark befestigte deutsche Stellung scheitert und viele Soldaten dabei sterben. Die militärischen Führungskräfte, die über Leben und Tod entscheiden, ohne ein persönliches Risiko zu tragen, suchen die Schuld für das Scheitern aber nicht bei sich selbst. Stattdessen werden ein paar französische Soldaten willkürlich ausgewählt und wegen angeblicher Feigheit vor ein Kriegsgericht gestellt und zum Tode verurteilt. Die Soldaten werden nicht deshalb bestraft, weil sie nachweislich tatsächlich feige waren. Sie dienen vielmehr als Sündenböcke, damit die Generäle ihr eigenes Versagen nicht eingestehen müssen.
Kein Wunder, dass der Film in Frankreich erst 20 Jahre später gezeigt wurde. Befremdlich ist allerdings, dass der Film in der angeblich immer „neutralen“ Schweiz lange Zeit verboten war. Auch in Israel wurde der Film 1958 zensiert.
Nein, ich bin Misanthrop, diese Gesellschaft hat es m.E. wirklich verdient unterzugehen, aber ich bin halt der Wahrheit verpflichtet.
Mir persönlich ist das mittlerweile auch alles völlig egal, weil sowieso, ohne eine waschechte Revolution, eben alles den Bach runtergehen wird.
Denn, um so einen Zustand zu erreichen braucht es eben diese Art von Befreiung weil die herrschende Klasse niemals freiwillig ihren Besitzstand aufgeben wird und eine Revolution nun mal die nötige Voraussetzung dafür ist.
Und das wird eben wohl mit den Weicheiern nicht passieren, also erwartet uns, zumindest in der westlichen Hemisphäre im besten Fall ein langes totalitäres Siechtum, oder aber, was mittlerweile wesentlich wahrscheinlicher ist, Krieg, Verwüstung und Tod.
Kurz und knapp auf den Punkt gebracht!
Ja, Adel vernichtet halt …
SO sehe ich das als Klein-Adliger und halte mich an Fürst Kropotkin 😉
Diese Dystopien kann man inzwischen nicht mehr ausschließen. Der Mensch als Spezies ist mittel-/langfristig ganz offenkundig ein Irrläufer der Evolution. Die biologische Evolution verhindert die soziale Revolution. Das ist das tragische Dilemma des Sozialdarwinismus.
Im modernen Kapitalismus siegt nicht die Vernunft, sondern die menschliche Gier und das juristische Faustrecht des ökonomisch Stärkeren. Historische Ausnahmen wie die frz. Revolution bestätigen die Regel, aber da müssen dann schon Millionen von Menschen nichts auf dem Teller haben und von ihren Führungskräften dann auch noch verspottet werden.
Der Untertan von Heinrich Mann ist der Prototyp des rückgratlosen Opportunisten, der nach unten tritt und nach oben buckelt, um dieses asoziale Wirtschaftssystem zu unterstützen und darin Karierre zu machen.
Dabei ist es dem Opportunisten egal, ob er mithilft, den Ersten, Zweiten oder Dritten Weltkrieg anzuzetteln und gegen die Franzosen, Russen, Juden usw. zu hetzen, bei der ARD Werbung für Corona-Spritzen zu machen oder als Lobbyist beim Institut der Deutschen Wirtschaft Köln sich von den Reichen/Superreichen dafür bezahlen zu lassen, für die neoliberale und asoziale Politik der Regierung zu trommeln, damit die Reichen/Superreichen immer noch reicher und die Armen immer zahlreicher werden.
Dann hoffen wir mal, dass sich diese asoziale Spezies sich nicht im Weltraum ausbreitet bevor sie sich selbst ausrottet.
Keine Angst, der Ausbreitung im Weltraum sind unüberwindliche Entfernungen entgegen gesetzt. Selbst bei Raumschiffen mit Lichtgeschwindigkeit sind die nächsten Planeten Jahre entfernt. Und Mars und Venus fallen für eine Besiedlung weg.
Leider haben Gesellschaften schon seit der Urzeit die Todesstrafe ausgeführt. Früher wurden Täter, die versicherungswürdige Verbrechen an der Gemeinschaft verübt haben, aufgesperrt, was den langsamen Tod zur Folge hatte. Heute kleidet man das in zivil klingende Gesetze. Doch die Zeit, als noch öffentliche Hinrichtungen in Europa stattfanden, ist noch gar nicht so lange her. Und wie war das mit der Hexenverfolgung? Wir sollten uns nicht in Europa auf so ein hohes Ross setzen. Die Tünche der Zivilisation ist arg dünn. Ich denke, wir sollten zudem sehr aufmerksam sein, wenn derartige Diskussionen wieder auftauchen. In Kriegssituationen ist im übrigen die Todesstrafe garantiert wieder präsent und wird widerstandslos wieder eingeführt. Und sicher für die gleichen „Verbrechen“ wie damals: Desertion, „Wehrkraftzersetzung“, „Feindpropaganda“, Sabotageakte…