Was ist an der geplatzten Richter-Wahl für das Bundesverfassungsgericht skandalös?

Bundesadler im Bundesverfassungsgericht. Bild: Hilarmont/CC BY-SA-3.0

Parteien-Gemauschel statt direkte Demokratie.

 

Große Aufregung verbreiteten die Medien, als sich die Schwarz-Rote Koalition nicht auf die vorgeschlagenen Kandidaten für die drei vakanten Posten im Bundesverfassungsgericht einigen konnten. Ihre Ernennung musste verschoben werden. Von “Skandal” und “Unprofessionalität” war die Rede, Spahn und Merz wurden als die Schuldigen ausgemacht, weil sie nicht clever genug gemauschelt hatten, wie es eben so üblich ist, wenn es um die Besetzung hochdotierter und einflussreicher Posten geht.

In meinen Augen liegt aber der Skandal nicht beim unprofessionellen Umgang mit den beiden Kandidatinnen, die von der AfD erfolgreich mit Schlamm beworfen wurden, sondern in der Art und Weise, wie hierzulande die Würdenträger für das höchste deutsche Gericht ausgewählt werden, nämlich im Hinterzimmer der Parteien. Während in anderen Ländern die Justiz demokratisiert werden soll, sind sich in Deutschland alle Parteien darin einig, dass nur sie es sind, die diese Auswahl vornehmen und nicht der Souverän, das Volk.

Anstoß hatten die AfD und ihre christdemokratischen Gesinnungsgenossen vor allem an der liberalen Position der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf zur Abtreibung. Dass sie sich auch vehement für die Impfpflicht eingesetzt hatte, kam in der Diskussion eher am Rande zur Sprache. Später kamen, “zufällig” am Wahltag, Plagiatsvorwürfe hinzu, und die Wahl wurde verschoben. Die SPD solle andere Kandidaten aufstellen, wurde empfohlen.

Wozu ist die Justiz gut?

Aufgabe von Richtern ist die institutionelle Regelung von Konflikten. Und das macht ja Sinn. Es soll nicht das Gesetz des Dschungels herrschen, wo sich der Stärkere durchsetzt, sondern ein demokratisch legitimiertes Regelwerk, bekannt als Gesetzbuch. Dieses System funktioniert allerdings nur, wenn es sich bei den Richtern um Respektspersonen handelt, die eine Abwägung der verschiedenen Interessen vornehmen und ein Urteil fällen, das ein friedliches Zusammenleben ermöglicht. Vor allem die Richter an den Verwaltungs- und Verfassungsgerichten sollen den Bürger vor den Machtexzessen der Exekutive schützen und die Grundrechte durchsetzen. Dafür müssen sie unabhängig sein und, wie gesagt, von der Gesellschaft respektiert werden. Ohne diesen Respekt sind sie nur Richterchen. Und genau da liegt der Hund begraben.

Heute sind auf der ganzen Welt Richter und Staatsanwälte als korrupt verschrien, Recht bekommt der Stärkere, entweder durch Bestechung oder indem die Richter fest in das herrschende System, also in die politische Gschaftelhuberei, eingebunden werden. Das geht auch ohne Geldscheine, etwa durch die Ernennung durch die Regierung. Aber während in anderen Ländern wenigstens der Ruf nach einer Demokratisierung des Justizapparates laut wird, denkt die deutsche politische Klasse nicht einmal ansatzweise an eine Änderung der Spielregeln, auch nicht die Partei die Linke, die in Tiktok-Manier allenfalls fordert, mit am Regierungstisch zu sitzen und ein Scheibchen abzubekommen.

Längst sind deutsche Verwaltungsgerichter Erfüllungsgehilfen der Exekutive geworden; sie buckelten während der Coronakrise und weisen Klagen auf Zugang zu amtlichen Akten ab. Und spätestens nachdem der CDU-Parteisoldat Stephan Harbarth an das Karlsruher Verfassungsgericht berufen wurde, werden dort fundierte Beschwerden ohne Begründung in den Papierkorb geworfen. Das erfreut das Kanzleramt, der Souverän hat das Nachsehen.

Justizreformen im Ausland

In den USA werden Richter meist unmittelbar vom Volk gewählt, lediglich die Bundesrichter und die Robenträger des Supreme Court werden von der Regierung eingesetzt. Auch US-Staatsanwälte müssen sich um ihr Amt in direkten Wahlen bewerben. In Deutschland hingegen sind Staatsanwälte weisungsgebunden, und der Justizminister kann bestimmen, gegen wen und wie ermittelt wird. Der Deutsche Richterbund hat dies wiederholt kritisiert, aber nichts ist geschehen. Daher dürfen internationale Haftbefehle von deutschen Staatsanwälten nicht unterschrieben werden; sie sind eben nicht unabhängig. Kein Wunder, dass ein Jens Spahn bei uns frei herumläuft.

In Österreich soll das jetzt geändert werden. Dort soll in Zukunft eine dreiköpfige Bundesstaatsanwaltschaft die oberste Fachaufsicht über die Staatsanwälte übernehmen und nicht, wie bisher, das Ministeriums. So sollen Politik und Justiz entflochten werden. „Wir beseitigen damit die mögliche Verquickung von Justiz und Politik, die sich in den letzten Jahren mitunter als problematisch erwiesen hat”, so Justizministerin Anna Sporrer. Vorgesehen sei eine gleichberechtigte Dreierspitze, eine Auswahlkommission soll nicht mit Politikern, sondern mit Experten besetzt werden. Sie sollen nur sechs Jahre im Amt sein und nicht wiedergewählt werden können.

In Bolivien wurde 2009 das Prinzip der indigenen Justiz in die Verfassung geschrieben. So sollte das korrupte und unfähige System den Bedürfnissen der Bevölkerung angepasst werden, da bis dahin allenfalls Selbstjustiz und öffentliche Proteste eine Strafverfolgung in Gang setzten. Nun gibt es, wie bei allen Reformen, bei der Umsetzung auch Probleme, aber dass grundsätzlich der Justizapparat verändert werden musste, daran bestand allgemeiner Konsens.

Ebenso in Mexiko, wo im letzten Jahr gegen massive Widerstände der Rechten sowie von den Angestellten der Gerichte die Reform verabschiedet wurde. Vor einigen Wochen wurden die Richter von der Bevölkerung gewählt – trotz heftiger Kritik aus dem Norden. Schon die Biden-Regierung war dagegen gewesen und der damalige Senator und heutige US-Außenminister Marco Rubio hatte in einem Brief gedroht, dass Mexiko damit die Unabhängigkeit und Transparenz seiner Justiz und „wichtige wirtschaftliche und sicherheitspolitische Interessen unserer beiden Nationen“ gefährden würde.

Direkte Richterwahl in Deutschland?

Eine direkte Wahl von Richtern (und Staatsanwälten) wäre auch in Deutschland dringend notwendig, um dem weiteren Vertrauensverlust etwas entgegenzusetzen. Theoretisch jedenfalls, denn praktisch setzt sich keine politische Kraft dafür ein. Deutschland scheint ohnehin, was seinen Willen nach Veränderung angeht, ganz hinten im internationalen Vergleich zu stehen. Kaum dass mal jemand vorschlägt, Beamte in die gesetzliche Versicherung einzuzahlen zu lassen, wird ihnen umgehend von Beamtenbund & Parteien über den Mund gefahren. Änderung des Beamtenstatus gar? Niemals! Bindende Volksabstimmungen wie in der Schweiz? Um Gottes Willen, bloß nichts am Status quo ändern!

Eine direkte Wahl der Richter, vor allen jener Rechtsprecher an den Verwaltungs- und Verfassungsgerichten, müssten erfahrene Juristen nicht fürchten. Im Gegenteil, wenn ihre Entscheidungen, die sie angeblich “Im Namen des Volkes” verkünden, auf die Durchsetzung von Grundrechten abzielen und dies entsprechend kommunizieren, würde ihnen Respekt entgegen gebracht werden. Zumindest aber sollte das Volk die Möglichkeit haben, juristische Erfüllungshilfen der Regierung abzuwählen, also ein Veto-Recht bei besonders willfähigen Richtern.

Doch die öffentliche Diskussion in der Bundesrepublik sieht den aktuellen Skandal nur in der unzureichenden Mauschelei der Politiker, nicht in der mangelnden Demokratie. Die Diskussion, ob sich Frau Brosius-Gersdorf durch ihre Position zur Abtreibung oder zur Impfpflicht qualifiziert, soll ausschließlich in den parlamentarischen Gremien stattfinden, nicht vom Plebs geführt werden. Dort könnten ja Stimmen laut werden, dass eine Person, die andere Menschen dazu zwingen will, sich einen nicht getesteten und unwirksamen Impfstoff verabreichen zu lassen, für das hohe Amt einer Verfassungsrichterin ungeeignet ist. In meinen Augen ist sie das. Wir wissen heute, nach den RKI-Files und den Freigaben geheimer Dokumente in den USA nach Gerichtsurteilen (was hiesige Richter abgelehnt hätten) von den Gefahren dieser Covid-”Impfung”. Aber dass sich Frau Brosius-Gersdorf für ihre Forderung nach der Impfpflicht entschuldigt hätte, ist mir nicht bekannt. Deshalb fürchte ich, dass sie die Grundrechte – wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit – in Karlsruhe nicht verteidigen würde, sondern eher zu einer Scharfrichterin geworden wäre.

Gaby Weber

Gaby Weber
Weber studierte Romanistik und Publizistik an der Freien Universität Berlin und promovierte 1982 am Lateinamerika-Institut. Seit 1978 ist die Mitgründerin der taz als Journalistin und seit 1986 als freie Korrespondentin tätig, zuerst aus Montevideo und ab 2002 aus Buenos Aires. Außerdem hat sie mehrere Reportagen und umfangreiche Recherchen zur Geschichte nachrichtendienstlicher Aktivitäten veröffentlicht. 2012 erschien ihr Buch „Eichmann wurde noch gebraucht“.
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25 Kommentare

    1. Es wurde nur der Schein gewahrt solange es die DDR gab. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn es darauf an kam die Mächtigen oder das „Herrchen“ zu schützen, wurde auch schon davor mal der Rechtsstaat entsprechend gebeugt.
      Immer mehr lässt man die Maske fallen und eigentlich müsste es den dümmsten auffallen, dass es mit dem Rechtsstaat nicht weit her ist.

      Ich bin gespannt, ob mein VPN mich wirklich schützt…

  1. Ich halte beide Wege der Ernennung von Richter für falsch. Bei der Ernennung durch die Politik besteht die Gefahr dass die zukünftigen Richter weniger im Sinne des Rechts urteilen als im Sinne der Politik. Und bei der Wahl der Richter durch das Volk besteht die Gefahr dass die Richter wegen einer Wiederwahl Urteile sprechen die wenig mit Recht zu tun haben als mit dem Ziel wiedergewählt zu werden.

    Meiner Meinung nach wäre die einzige wirkliche demokratische Art der Wahl, dass die für dieses Amt am besten geeigneten Richter in einem öffentlichen überprüfbaren und nachvollziehbaren Akt ernannt werden.

    1. … Gefahr dass die Richter wegen einer Wiederwahl Urteile sprechen die wenig mit Recht …

      Siehe im Artikel das Vorhaben in Österreich: „Sie sollen nur sechs Jahre im Amt sein und nicht wiedergewählt werden können.“

      Meiner Meinung nach wäre die einzige wirkliche demokratische Art der Wahl, dass die für dieses Amt am besten geeigneten Richter in einem öffentlichen überprüfbaren und nachvollziehbaren Akt ernannt werden.

      Was soll das denn für ein Akt sein bittesehr, wenn keine Wahl?

  2. Solange die Menschen in einer Simulation leben und nicht begreifen was die ideologien innerhalb der Simulation beitragen, solange verharren die Menschen in ihrer ‚demonratischen Simulation‘.

    Ee ist das Subjekt,dass entscheidet, ist aber im Zeitalter vom Netz nicht im Stande das umzusetzetzen..
    Das bedeutet,das die jüngere Generation nicht begreift, um was die heutige Politik betreibt.
    ‚Gesunde‘ Menschen verschwenden ihre Zeit mit einer Propaganda aus sehr alten Zeitfenstern, arme teufel die heute am werken sind…

  3. Zitat: „Anstoß hatten die AfD und ihre christdemokratischen Gesinnungsgenossen vor allem an der liberalen Position der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf zur Abtreibung“

    Nein, dass ist nicht wahr, dass ist nicht der entscheidende Streitpunkt.

    Frau Brosius-Gersdorf hat das Problem, dass sie vordergründig Abtreibung durchsetzen will/wollte und dazu dem Grundgesetz eine vom Grundgesetz abweichende Rechtsprechung überstülpen wollte. Konkret wollte sie den Artikel 2 (unter anderem Recht auf Leben) so auflösen, dass ein Fötus kein Leben ist, da noch nicht selbständig lebensfähig. Kann man so sehen, hat aber Konsequenzen:

    Diese Definition gilt nämlich auch für Rentner, Schwerkranke, Kleine Kinder im Allgemeinen und schwer geistig Behinderte. Mit anderen Worten: Die Linken wurden eingelullt man Abtreibung, alle anderen bekommen die faschistische Rechtsprechung des unwerten Lebens.

    Die Aussage das ein Fötus seinen Willen nicht äußern kann, mag korrekt sein, gilt aber so auch für Schlafende, Bewusstlose und Koma-Patienten. Auch nach der Geburt können Kinder ihren Willen die ersten Jahre nicht äußern und Willensäußerungen von Menschen unter Drogen sind zweifelhaft. In der deutschen Rechtssprechung tritt in solchen Fällen z.B. ein Staatsanwalt ein und äußert sich so im Sinne des betroffenen Lebewesens, wie es dieses Lebewesen wahrscheinlich tun würde. Und ziemlich sicher würden sich die allermeisten Menschen gegen eine unverlangte Tötung aussprechen.

    Aber es gibt weitere Probleme mit der sehr speziellen Rechtsaufassung von Frau Brosius-Gersdorf. Sie versteht nicht wie Grundrechte in Deutschland funktionieren. Frau Brosius-Gersdorf fabuliert immer über Menschenwürde (etwa die Würde der Mutter, weshalb Abtreibung erlaubt sein soll), aber versteht nicht das die Menschenwürde im Artikel 1 nur eine Hülle ist, die erst mit den Grundrechtsparagraphen insgesamt erklärt werden. Artikel 1 erklärt wie mit Menschenrechten umgegangen wer soll und wie wichtig sie sind. Aber erst die Artikel 2 bis 19 erlären was der Inhalt dieser Menschenrechte ist. Frau Brosius-Gersdorf versucht Artikel 1 und 2 zu trennen und sie dann getrennt aufzulösen.

    Ein weiteres Problem ist die Grundeinstellung von Frau Brosius-Gersdorf bezüglich des Grundgesetzes als solches. Sie hat vorgehabt, dass Verfassungsgericht zur strategischen Prozessführung zu benutzen (wie auch andere Juristen aus der linksgrünen Ecke), in dem sie nicht mehr basierend auf Gesetzen arbeitet und versucht den politischen Willen der Legislative zu erkunden, sondern in dem sie Richtersprüche erlässt, die höchstes bindendes Recht darstellen. Richtersprüche gegen die kein Widerspruch mehr möglich ist, keine andere Meinung, keine anderslautende politische Entscheidung, keine Volksentscheide.

    Das Problem mit Frau Brosius-Gersdorf ist nicht ihre spezifische Auffassung bei Abtreibungen, sondern ein menschenfeindliches und zutiefst faschistisches Gedankengut, welches unsere Gesellschaft zurück in dunkelste Zeiten führt. Und obendrein setzt sie sich dafür ein, demokratische Prozesse als solches abzuschaffen.

    1. Ich finde es grundsätzlich problematisch dass Staatsanwälte nicht unabhängig sind sondern weisungsgebunden. Und was ist mit Harbarth? Ein lupenreiner CDU Karrierist! Merkels Mann für Karlsruhe!
      Das ganze System ist Schrott!

      1. Eher Scholz` Mann für Karlsruhe. Denn Harbarth war Als Anwalt Partner in einer der Kanzleien, die die Cum-Ex/Cum-Geschäfte juristisch abdichteten.

    2. Volle Zustimmung. Und man sollte so oft wie möglich darauf hinweisen, wer diese Frau durchboxen möchte. Dass die Gegenseite auch nur mit gezinkten Karten spielt, dürfte auch klar sein. Weder das Recht der Schwangeren noch das Recht des Fötus spielt irgendeine Rolle. Möglicherweise spielt Recht generell keine Rolle mehr. Die Google KI meint zwar auf entsprechende Nachfrage, dass das Grundgesetz noch gilt, aber ich bin da anderer Meinung. Beispiele, wie das GG durch Regierende und dem Grüßaugust mit Füßen getreten wird, gibt es zur Genüge. Man könnte dem Spektakel eventuell etwas Positives abgewinnen, nämlich dass sich die beiden nichtdemokrstischen Parteien nun gegenseitig stören, aber das Ganze könnte auch nur ein Abkenkungsmannöver sein. Humanität, Recht und Demokratie werden im Eiltempo abgebaut. Gut möglich ist, dass der nächste Beschluss unseres Scheinparlamentes darin besteht, den Par. 1 GG abzuschaffen, natürlich demokratisch dann beschlossen. Die Würde des Menschen bezieht sich ja auf Menschen (die alles schlucken), und nicht auf betitelte Antisemiten, Tiere, Russen oder ungeborenes Leben, das wird man klarstellen.

    3. „… dass ein Fötus kein Leben ist, da noch nicht selbständig lebensfähig. Kann man so sehen, hat aber Konsequenzen:

      Diese Definition gilt nämlich auch für Rentner, Schwerkranke, Kleine Kinder im Allgemeinen und schwer geistig Behinderte. “

      Und du selbst, wo siehst du dich da?

      1. Ist die Antwort auf diese Frage denn wichtig, wenn der Vorposter die beschriebenen Konsequenzen offensichtlich für ethisch fragwürdig und eine schlechte Idee hält? Er ist ja nicht der, der das so haben will.

  4. Ist doch egal ob diese Brosius Dingsbums Verfassungsrichterin wird! Die Gewaltenteilung wurde während der furchterregenden „Pandemie“ abgeräumt.
    Eine verfassungswidrige MPK hat nach Gutdünken Verordnungen erlassen und Harbarth hat alles abgenickt! Da kam kein einziges Luftholen! Schlimmer kann es mit Brosius Dingsbums nicht werden! Von mir aus können die soviele Impfpflichten einführen wie sie wollen. Ein Bapper und einen Stempel für das gelbe Heftchen kriegt man auch für eine Kochsalzspritze. Wurden die Spritzen halt verwechselt.
    Und was die Abtreibungen angeht verstehe ich die moralische Empörung nicht. Israel darf ja auch 100000 Nicht Kombattanten töten darunter sehr viele Kinder die sich schon ein paar Jahre nicht mehr im Mutterleib befinden.

  5. Die Herrschenden möchten Unter sich bleiben… Verständlich o)))

    Frauke Brosius-Gersdorf , sicherlich nicht perfekt, sicher Fehler gemacht,aber Sie bringt etwas mit was ich bei anderen noch nie so deutlich sehen konnte, Neugierde .-.
    Und dann legt Sie sich auch niemals fest , Ihre Worte , (zumindest die Ich hören konnte) “ Darüber kann/muß man reden“ ..
    Und da kenne ich wesentlich schlimmeres , auch im Kontext von Schwangerschaftsbruch . Sie hat da keine Meinung geäußert sondern Interesse .
    Am Ende egal wer auf diesen Posten, den Laden können Sie eh nicht mehr retten, wenn nicht bald Reformen anlaufen wie im Artikel angedeutet.

  6. Bei jeder Rechtsprechung geht es um die vorgeblich objektive Auslegung gesetzlicher Vorgaben.

    Bei der Demokratie geht es um Mehrheiten und nicht um Objektivität. Deswegen halte ich ein direktes demokratisches Verfahren der Richterwahl mit einfachen (wie auch qualifizierten) Mehrheiten für hochproblematisch.

    Warum aber schrieb ich von vorgeblicher objektive Auslegung? Gerichtliche Interpretation gerade auch auf Ebene der Verfassung ergeben sich nicht aus den Grundgesetz direkt selbst. Sie erfordern für ihre Auslegung ethische, moralische, im Grunde philosophische Annahmen. Aus diesem Grunde sind sie weder neutral noch objektiv. Sie sind parteiisch und bislang von einem sehr konservativen Weltbild geprägt.

    Der vorgebliche Skandal ist nun, dass die konservative Sperrminorität der im BT versammelten politischen Kaste die bisherigen konservativen Grundgesetzinterpretationen, also die bisherige parteiischen Auslegungen in jedem Fall so beibehalten will. Das geht aber nicht mit einer von der SPD vorgeschlagenen Richterin. Also sucht man den Eklat, denn nur so kann die SPD diszipliniert werden, einen konservativen Richter vorzuschlagen.

  7. Ich glaube, ihr habt den Showdown nicht verstanden. Dass die Union zu diesen beiden Richterinnen Zustimmung signalisiert, die überhaupt nicht zu ihr passen, kann nur eins heißen: diese sollten bei einem AfD-Verbot dafür stimmen. Womit die Union einverstanden gewesen wäre.

    Nun diskutiert alles über Abtreibung und andere Nebenthemen. Das ist ein Erfolg der AfD, die hier ihre Pressemacht demonstriert hat. Die hat sie und am Geld fehlt es ihr bestimmt nicht. Und dann natürlich den Plagiats-Weber. Der ist inzwischen sicher teuer.

    Ein Verbot wäre falsch. Das würde die AfD-Gegner für ihre Faulheit belohnen. Die AfD ist mühelos angreifbar, aber sie tun es nicht. Völlig hilflos lassen sie sich in die Defensive treiben. Durch ein Verbot ist das nicht weg.

    1. „Nun diskutiert alles über Abtreibung und andere Nebenthemen.“

      Ein Satz, wie ihn nur ein völlig unaufgeklärter Verfechter des Patriarchates von sich geben kann.

  8. DAS wäre in Deutsachland undenkbar, oder?

    „In Österreich gilt das Rechtswesen als anfällig für politische Einflussnahme – darauf deuten mehrere Gutachten hin. Ministerin Anna Sporrer hat der Regierungskoalition einen Plan vorgelegt, um das zu ändern.“

    SZ vom 10. Juli

  9. Die Justiz war immer und zu allen Zeiten vor allem eins: die Hure der Herrschaft Alles andere sind Kindermärchen. Der gütige Richter sorgt für Gerechtigkeit und der arme Bauer bekommt die Prinzessin zur Frau.

  10. In diesem Fall bin ich ganz anderer Ansicht als Frau Weber, der offensichtlich ihre kritischeHaltung zum Covid-Impfungen-Komplex die Sicht auf das, was hier passiert ist, gründlich trübt.

    Einleitend: An einer Impfpflicht für gewisse Berufsgruppen ist an sich nichts auszusetzen. Zu kritisieren ist der Zwang nur insofern er sich auf ganz bestimmte Impfstoffe bezieht. Es gab sehr gute russische, kubanische etc. Impfstoffe, die auf bewährten Technologien aufbauen, in Europa, Deutschland aufgrund kapitalistischer Interessen aber nicht verfügbar waren. Das deutsche Kapital wollte auf Teufel komm raus die Biontech-Produkte, die mRNA-Technologie, von der man sich auch in anderen Zusammenhängen grosse Gewinne versprach und verspricht. Dass Covid 19 an sich eine sehr ernst zu nehmende Katastrophe war und immer noch ist – man denke an Millionen Long Covid-Fälle weltweit -, die weit über 20 Millionen Menschen das Leben gekostet hat, kann ja wohl niemand ernsthaft bestreiten.

    Die Ansichten der von der Union verschmähten Richterin zu Covid-Impfungen, Abtreibung etc. sind nur ein Vorwand. Für einen Teil der Union der Aufhänger, um den sehr ungeliebten Regierungspartner madig zu machen, die Koalition zu unterminieren. Was ihnen auch gut gelungen ist. Ziel ist es, diese Regierung zum Platzen zu bringen, Endziel nach Neuwahlen mit der AFD als Juniorpartner weiterzumachen. Die einzelne Richterin und ihre Einstellungen sind irrelevant, warum sollte man einen Aufstand machen, im Bundesverfassungsgericht entscheidet nie eine Person allein. Wichtig allein, der SPD eine öffentliche Maulschelle zu verpassen, um damit der gewünschten Regierung näher zu kommen.

    Es erstaunt mich ein wenig, dass Frau Weber diese politische Absicht und gerade in Deutschland grosse Gefahr nicht wahrnimmt.

  11. Die unappetitliche Person stolpert jetzt ein bißchen über ihre abartigen Äußerungen zum Thema Abtreibung, aber der Hauptgrund für ihre Installation als Richterin war das AfD-Verbot, an dem die SPD ernsthaft arbeitet.
    Auf dem Youtube-Kanal „Aktien mit Kopf“ wurde die Aufgabenverteilung des Bundesverfassungsgerichtes erläutert – sehr interessant. Die Linksextremistin war für den 2. Senat vorgesehen, der bearbeitet Parteiverbote. Ziemlich durchsichtige Sache.

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