Was den abhängig beschäftigten Menschen im Spannungs- und Verteidigungsfall so alles blühen kann

Die Liste der vom Gesetz betroffenen Branchen, in denen diese Unternehmen arbeiten, ist lang: Wasserwerke, Energieversorger, Abfallunternehmen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Mineralölunternehmen und Verkehrsbetriebe, Transportunternehmen, Nachrichtenmedien und Telefonanbieter gehören auch dazu. Bild: Wiki-observer/CC BY-SA-3.0

Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG): 

Das Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG) ist kaum einem Menschen bekannt. Dabei gibt es das ASG schon seit 1968, zu Zeiten der Notstandsgesetzgebung und es kam noch nie zur Anwendung. Das Gesetz wurde im Frühjahr 2025 noch von der Scholz-Regierung überarbeitet.

Es gilt nur im Spannungs- und Verteidigungsfall, und damit es greift, muss der Bundestag diesen Ernstfall mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen. Dann ermöglicht es, z.B. die „Verpflichtung in Arbeitsverhältnisse“ und eine „Beschränkung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen“ zu verhängen. Möchte etwa eine Krankenschwester im Spannungsfall kündigen, würde die Agentur für Arbeit auf Grundlage des ASG prüfen, ob sie die Kündigung „unterbindet“. Äußerst brisant ist auch die Rolle, die den Gewerkschaften in dem Spannungs- und Verteidigungsfall zugedacht ist, so sollen dann regionale Unternehmerverbände und Gewerkschaften als „Sozialpartner“ in sogenannte Arbeitskräfteausschüsse eingebunden werden, die über die Zuweisung, Bindung und Einsatz von Arbeitskräften mitentscheiden.

Die von den DGB-Gewerkschaften so hochgehaltene Sozialpartnerschaft wird in die militärische Zwangsarchitektur überführt, die Interessenvertretung zur staatlichen Mobilmachung genutzt und die Kriegsvorbereitung greift praktisch in Betriebe, Tarifverhältnisse und kollektive Rechte ein.

Arbeitssicherstellungsgesetz und seine kürzliche „Modernisierung“

Das ASG soll dazu dienen, lebenswichtige Funktionen der öffentlichen Daseinsvorsorge und der militärischen Verteidigung sicherzustellen, indem es die freie Wahl des Arbeitsplatzes (Art. 12 GG) einschränkt, wenn notwendige Leistungen nicht freiwillig erbracht werden können.

Es soll die Sicherung der Arbeitskraft für militärische und zivile Verteidigungszwecke, z.B. im Gesundheitswesen oder bei der Sicherung kritischer Infrastruktur, gewährleisten. Die freie Arbeitsplatzwahl hat zwar grundgesetzlich gesichert Vorrang, doch Verpflichtungen dürfen erfolgen, wenn die Freiwilligkeit nicht ausreicht. So kann beispielsweise die Kündigung von Arbeitsverhältnissen eingeschränkt und Personen in bestimmten Arbeitsverhältnissen (z.B. Wehrpflichtige, Frauen im Sanitätswesen) verpflichtet werden.

Auch sind die Aufgaben der Agentur für Arbeit auf Grundlage des Gesetzes festgelegt. So erfasst und koordiniert sie den Personalbedarf für „lebens- und verteidigungswichtige Aufgaben“ und vermittelt gezielt Arbeitskräfte auf Anforderung der Betriebe.

Nach dem Gesetz können Beschäftigte demnach von der Agentur für Arbeit davon abgehalten werden, ihren Job zu kündigen, oder sie können dazu verpflichtet werden, einen anderen, relevanteren Job zu übernehmen. Das ASG ist deshalb ein scharfes Schwert, weil es Grundrechte einschränken kann, vor allem das Recht auf freie Berufswahl, das im Grundgesetz verankert ist.

Eine Krankenschwester, die hauptsächlich schwer Verwundete und Verletzte versorgen muss, könnte daran gehindert werden, ihren Job zu kündigen. Andererseits könnte ein Friseur, der einen Lkw-Führerschein besitzt, „versetzt“ werden, um als Lastwagenfahrer die Zivilbevölkerung mit Lebensmitteln zu versorgen.

Die Agentur kann nur deutsche Staatsbürger für neue Arbeitsstellen verpflichten. Aber von einer Kündigung kann das Amt alle Beschäftigten abhalten, auch die, die keinen deutschen Pass haben. Unklar ist noch, wie die Sanktionen aussehen werden, wenn jemand den Dienst verweigert und eine zugewiesene Stelle nicht antritt.

Es ist das erste Mal, dass sich die Arbeitsagentur überhaupt mit dem ASG und seiner konkreten Umsetzung befasst.

Kurz vor dem Ende der Ampelkoalition brachte der alte wie auch neue Verteidigungsminister Boris Pistorius am 23.10.2024 das „Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr“ ein. Unter dem Radar der öffentlichen Berichterstattung wurde es am 31.01.2025 vom Bundestag beschlossen. Wie der Titel dieses Gesetzes verrät, werden verschiedene Gesetze und Vorschriften für die Bundeswehr weiter auf die Kriegswirtschaft getrimmt. Zum ASG ändert dieses Gesetz insbesondere den Anwendungsbereich durch eine Ausweitung der Gesellschaften, Betriebe und anderen Einrichtungen, für die Arbeitskräfte nach dem ASG zwangsverpflichtet werden können.

Besonderer Wert wird daraufgelegt, dass auch alle Betriebe erfasst werden, die „Leistungen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit oder der Sicherheit der Informationstechnik gegenüber Betrieben oder Dienststellen“ erbringen, welche sonst im ASG als Anwendungsbereich genannt sind.

In dem überarbeiteten ASG brauchte die Zwangsverpflichtung für wehrpflichtige Männer und auch eine Zwangsverpflichtung für Frauen zwischen dem 18. und 55. Lebensjahr nicht mehr geändert werden. Es steht von Anfang an, seit 1968 also, im ASG.  Eine Zwangsverpflichtung für Frauen ist allerdings nur im „zivilen Sanitäts- oder Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation“ vorgesehen.

Arbeitssicherungsstellungsgesetz in der aktuellen Praxis

  1. a) Grundsatzvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Im November 2024 wurde eine neue Grundsatzvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und der BA mit dem Titel „Gemeinsam für eine starke Bundeswehr: Die Zeitenwende personell gestalten“ getroffen. Demnach soll die BA in ihrer Beratung „Interessierten“ künftig sämtliche Berufsfelder der Bundeswehr präsentieren.

Den Vertrag unterzeichneten Minister Pistorius und die BA-Vorstandsvorsitzende Andrea Nahles. Dem Inhalt nach sollen „soldatische Aufgaben als berufliche Perspektive gezeigt werden“, erklärte Pistorius. Die Vereinbarung stütze sich auf die „guten Erfahrungen der bisherigen Kooperation“, insbesondere im Bereich der zivilen Personalgewinnung und der zivilberuflichen Eingliederung.

Im Fokus der neuen Vereinbarung steht nun aber besonders die Unterstützung der militärischen Personalgewinnung zur „Ertüchtigung der Streitkräfte im Geiste der ›Zeitenwende‹ durch die BA“. Vor allem geht es darum, den von Pistorius geplanten „Aufwuchs“ bei der Truppenstärke um gut 20.000 Personen „zeitgerecht“ zu bewerkstelligen.

BA und Bundeswehr wollen mit der neuen Vereinbarung „weiterhin im wichtigen Bereich der beruflichen Qualifizierung und Eingliederung der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in den Arbeitsmarkt“ kooperieren und so „zielgerichtet auch den Fachkräftebedarf“ der Wirtschaft decken.

Explizit sollen von der BA laut der Vereinbarung „arbeitsuchende und arbeitslose Bewerbende auf offene militärische und zivile Stellen der Bundeswehr“ vermittelt werden.

Parallel dazu ist das Ziel, die Beratung der BA für „einsatzgeschädigte Soldatinnen und Soldaten nach dem Ende des aktiven Dienstes mit dem Ziel der beruflichen Integration“ zu verbessern.

Insgesamt gesehen soll die Intensivierung der Zusammenarbeit „ein Ergebnis der grundlegend veränderten Sicherheitslage in Europa in Folge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine“ sein, teilt das BMVg mit.

Die Bundeswehr soll „Garant für die Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands im Kontext von Nato und EU“ zur Verteidigung „auf deutschem Hoheitsgebiet“ wie auch „im Bündnisgebiet“ in der Lage sein. Aus diesem Kernauftrag leite sich der Bedarf an militärischem und zivilem Personal ab, so die Grundsatzvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bundesagentur für Arbeit.

b). Bundeswehrmanöver Red Storm Bravo und Agenturen für Arbeit

Nach Ansicht der Kriegstreiber ist der Ernstfall eine gesamtstaatliche, sogar eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dann sind nicht nur Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei und THW zuständig, auch alle Unternehmen, die in irgendeiner Weise für das Funktionieren von Staat und Gesellschaft relevant sind, sind dann gefragte Partner.

Die einzelne Agentur für Arbeit übernimmt eine wichtige Rolle: Sie ist im Verteidigungsfall dafür verantwortlich, dass kritische Jobs, die z.B. für die Versorgung der Bevölkerung wichtig sind, personell besetzt bleiben oder besetzt werden. Die Agentur und ihre Angestellten sollen gewährleisten, dass lebenswichtige Aufgaben auch in Zeiten von Krieg für Deutschland erledigt werden.

Die Liste der betroffenen Branchen, in denen diese Unternehmen arbeiten, ist lang: Wasserwerke, Energieversorger, Abfallunternehmen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Mineralölunternehmen und Verkehrsbetriebe, Transportunternehmen, Nachrichtenmedien und Telefonanbieter gehören auch dazu.

Betroffen sind alle möglichen Berufe: Netztechniker, Bäcker, Metzger, Wassermeister, Logistiker, IT-Systemadministratoren, Lokführer, Lehrer, Busfahrer, Fluglotsen, Pflegekräfte, Ärzte, Rettungssanitäter, Apotheker, Müllwerker, Verwaltungsbeamte, Redakteure, Labormitarbeiter, Techniker bei der Rundfunkübertragung usw.

Wie das in der Praxis klappt, sollte sich im September 2025 zeigen, damals beteiligte sich die Agentur für Arbeit mit 75 Personen im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit am Bundeswehrmanöver Red Storm Bravo in Hamburg. Das Manöver war eine „von der Bundeswehr geführte regionale Verteidigungsübung unter Beteiligung von Behörden, weiteren staatlichen Institutionen, privaten Organisationen und Hamburger Unternehmen, um gemeinsam und gesamtstaatlich die Verteidigungsfähigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg zu erhöhen“. Die Agentur für Arbeit testete im Rahmen von Red Storm Bravo – nach Angaben der Bundeswehr „erstmalig“ – die Anwendung des Gesetzes.

Die Bundeswehr weiter:

„In so einer Ausnahmesituation muss vieles schnell, koordiniert und zuverlässig funktionieren, vor allem auch der Einsatz von Arbeitskräften in kritischen Bereichen wie Versorgung, Infrastruktur, Gesundheit und Verwaltung. Beim Bundeswehrmanöver Red Storm Bravo war vor Ort die Agentur für Arbeit Hamburg, zuständig.

Die Agentur für Arbeit übernahm dabei eine zentrale Rolle:

  •     Sie erfasst und koordiniert den Personalbedarf lebens- und verteidigungswichtiger Aufgaben,
  •     Sie vermittelt dort gezielt Arbeitskräfte – auf Anforderung der zuständigen Betriebe,
  •     Sie sorgt für geordnete Verfahren und Rechtssicherheit

und sie informiert – frühzeitig, transparent und verlässlich.“

Das Manöver zeigte die zukünftigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit und der örtlichen Agenturen: Die Besetzung von freiwerdenden Stellen in den für die „Verteidigung  relevanten und notwendigen Branchen“, sowie den jetzt schon steigenden Bedarf bei Rüstungskonzernen oder Treibstoffproduzenten aufzufüllen.

Nicht nur Bundeswehrangehörige und Beschäftigte aus dem Gesundheitssektor sind vom Kriegsfall betroffen. Wenn sich die Kriegstreiber zu einem dritten Weltkrieg gezwungen sehen, hängt das Leben der unteren Schichten daran, ob als Beschäftigte bei der Müllabfuhr oder in der Bäckerei.

Gefordert werden eine stabile Heimatfront, die Gewährleistung der Munitionsherstellung und eine funktionierende Wirtschaft.

Und die Gewerkschaften?

Dazu schrieb neulich Andreas Buderus an dieser Stelle:

„Besonders brisant ist beispielsweise auch die Rolle, die den Gewerkschaften in diesem Zusammenhang zugedacht ist. Im Rahmen des ASG sollen regionale Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften als ‚Sozialpartner‘ in sogenannte ´Arbeitskräfteausschüsse´ eingebunden werden, die über Zuweisung, Bindung und Einsatz von Arbeitskräften mitentscheiden. Sozialpartnerschaft wird so in eine – seit dem Gesetz zum ‚Vaterländischen Hilfsdienst‘ von 1916 bekannte militärische Zwankgsarchitektur überführt: von Interessenvertretung über Burgfrieden zu Mitverwaltung staatlicher Mobilmachung. Kriegsvorbereitung greift damit unmittelbar in Betriebe, Tarifverhältnisse und kollektive Rechte ein.

Wehrdienst, Pflichtdienste und Zwangsverpflichtungen sind unter diesen Bedingungen keine isolierten Maßnahmen, die nur einzelne Altersgruppen betreffen. Sie wirken direkt am Arbeitsplatz, in Ausbildung und Beruf, in der Organisation gesellschaftlicher Arbeit. Kriegsvorbereitung bedeutet nicht nur Militarisierung nach außen, sondern autoritäre Umstrukturierung nach innen.

Historisch ist diese Entwicklung keineswegs neu. In der Auseinandersetzung um die Notstandsgesetze von 1968 stellten sich der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften öffentlich gegen jede verfassungsändernde Gesetzgebung, die Grundrechte einschränkt und bereits in Friedenszeiten die verpflichtende Inanspruchnahme großer Teile der Bevölkerung ermöglicht. Gerade im Vergleich dazu wird jedoch der Bruch zur gegenwärtigen Praxis des DGB und seiner Mitgliedsgewerk- schaften sichtbar: Antimilitaristische Positionen existieren in den Gewerkschaften weiterhin – doch sie sind heute Minderheitenpositionen. Initiativen wie „Sagt NEIN!“ und Teile der Gewerkschaftsjugend halten an den antimilitaristischen, antifaschistischen und internationalistischen Grundsätzen der Satzungen und Programme fest, während die gewerkschaftlichen Apparate und Leitungsgremien weitgehend schweigen – trotz konkreter Vorbereitungen zur Anwendung des ASG und trotz des fortschreitenden Ausbaus zivil-militärischer Zusammenarbeit.“

Dem ist nichts hinzuzufügen!

Der Artikel von Laurenz Nurk erschien zuerst auf seiner Website Gewerkschaftsforum.de. Wir danken, ihn übernehmen zu dürfen.

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23 Kommentare

  1. Derzeitige deutsche Politiker sind ja bekanntlich unfähig, pathologisch auffällig, menschenverachtend, zutiefst korrupt, der Pervisität verdächtig und somit nutzlos und stellen sogar eine massive Gefahr für das demokratische Gemeinwesen dar.
    Wo könnten die denn zwangsweise, für die Gemeinschaft gewinnbringend eingesetzt werden…?
    Mir fällt nichts ein…

    1. Stoffliche Verwertung währe eventuell eine Option. Die haben sie selbst ja, zumindest für den männlichen Teil der Bevölkerung, in indirekter Weise auch vorgesehen, also sollten sie damit keine Probleme haben.

  2. Der Spannungsfall steht ganz oben auf der Agenda der herrschenden Klasse.
    Wird ja auch schon wie die Nordstreamsprengung der USA auch schon allenthalben für spätestens 2029 angekündigt.

  3. Zu den Sanktionen bei Ungehorsam:

    § 32 Verletzung von Sicherstellungsvorschriften
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer
    1.
    als Arbeitnehmer, der in ein Arbeitsverhältnis verpflichtet ist oder zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses der Zustimmung der Agentur für Arbeit bedarf, ohne anerkennenswerten Grund
    a)
    seine Arbeitsstelle verläßt oder ihr fernbleibt und vorsätzlich oder fahrlässig länger als drei volle Kalendertage abwesend ist oder
    b)
    sich beharrlich weigert, eine ihm aufgetragene und zumutbare Arbeit zu verrichten, die Zwecken der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung dient,
    2.
    als Arbeitgeber, der zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses der Zustimmung der Agentur für Arbeit bedarf, einen Arbeitnehmer zu einer Handlung nach Nummer 1 anleitet oder ihn dabei fördert.
    (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    1.
    einer Auflage nach § 13 Abs. 2 zuwiderhandelt,
    2.
    entgegen § 24 Abs. 1 eine Auskunft nicht, unrichtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt,
    3.
    eine Meldung nach § 25 Abs. 1 unterläßt oder
    4.
    eine Ausbildungsveranstaltung nach § 29, zu der er verpflichtet worden ist, verläßt oder ihr fernbleibt und vorsätzlich oder fahrlässig länger als drei volle Kalendertage abwesend ist.

    (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
    (4) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Agentur für Arbeit.
    (5) Wer eine der in Absatz 1 bezeichneten Handlungen begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat geeignet ist, die Verwirklichung der Ziele, denen die Sicherstellung von Arbeitsleistungen im allgemeinen oder im Einzelfall zu dienen bestimmt ist, merkbar zu beeinträchtigen.

    Bzgl der OW gelten „Geldstrafen“ bis 1.000 € + 5% + 3,50 Versandkosten.
    In „schweren Fällen“ ( Achtung, Gummi! ) ein Jahr Knast.

    Die Frage ist, ob die dich dann in Ruhe lassen oder erneut auffordern und erneut ein Bußgeld verhängen.
    Zahlst du nicht, bis zu 6 Wochen Erzwingungshaft.
    Kann man sich überlegen, bevor man mit einem Fadenkreuz auf dem Rücken in der Munitionsfabrik anfängt

    Übrigens haben sich ausgenommen von dem Gesetz:
    * Abgeordnete
    * Richter
    Lach. Die sind sowieso zu nichts Sinnvollem zu gebrauchen.

  4. Interessant, unterstützt meine persönliche Arbeitshypothese.

    Das Jahr 2029, das immer wieder genannt wird als das Jahr, in dem Russland dazu bereit ist, die NATO anzugreifen.

    Das Jahr 2029, in dem Europawahlen stattfinden
    Das Jahr 2029, in dem die nächste Bundestagswahl stattfindet
    Das Jahr 2029, in dem die nächsten Wahlen zum Britischen Unterhaus stattfinden
    Das Jahr 2029, in dem in Frankreich die neue Nationalversammlung gewählt wird
    Das Jahr 2029, in dem in den USA die nächste Regierung die Regierungsgeschäfte übernimmt

    Wahlen in allen wichtigsten Kriegstreiberländern. Sieht man sich aktuelle Wahlumfragen an, ahnt man, wohin die Reise geht, es zeichnet sich überall große Unzufriedenheit ab. Einen politischen Umschwung wird es aber nicht geben dürfen, er könnte sie geopolitische transatlantische Strategie stören. Der Krieg muss fortgeführt werden, eine Annäherung an Russland darf es nicht geben. Deshalb wird es keinen Umschwung geben. Dafür werden unsere Machteliten schon sorgen, sie halten alle Zügel in der Hand, kontrollieren die Medien, die Parlamente. Wir sind auf dem Weg in einen Kapitalfeudalismus.

    Nun meine Arbeitshypothese:
    Das Jahr 2029, in dem in Europa der Verteidigungsfall ausgerufen wird, um all diese Wahlen zu verhindern.

    Zu viel haben unsere Kriegstreiber schon investiert, zu viel Geld, aber auch zu viele Worte, zu viele moralische Zeigefinger gehoben, zu viel Hass gesät, zu sehr die gesamteuropäische Zukunft abhängig vom Sieg über Russland gemacht. Die Ukraine muss gewinnen, Russland muss verlieren. Es wird ein erbitterter Kampf geführt, der auch darin besteht, zu testen, welche Gesellschaft länger durchhält. Ein Resilienztest sozusagen, der immer besonders intensiv die Rücken der „einfachen“ Leute belastet, während der elitische Blasenbewohner da oben vielleicht nicht besonders viel merkt, die Grüßauguste und Masken- und Impfstoffdealer, die können ja gegebenenfalls auch kurzfristig in die USA umsiedeln.

    Der Westen sieht hier wohl immer noch gute Chancen? Wird Russland jedenfalls weiter unaufhörlich seitwärts mit Drohnen nerven, die in immer größerer Zahl der Ukraine zur Verfügung gestellt werden, später werden auch wieder mehr Langstreckenraketen tief in Russland einschlagen, das wird ohne Ende so weitergehen. Viele wird das freuen, viele werden das nur gerecht finden, aber wohin dieser Weg dann langfristig führt, darüber sollten sich jeder mal ernsthaft Gedanken machen. Das wird unsere Gesellschaft nicht verschonen, das wird irgendwann zurückwirken, das fängt alles erst noch an. Wie im Artikel erwähnt, eben mal nicht mehr kündigen dürfen und so… Okay, die Kriegstreiber betrifft es nicht und vielleicht auch nicht den rentenbeziehenden Ruheständler, der im Alter nochmal so richtig seinen angestauten Frust und Hass irgendwohin projizieren muss. Habe in der Verwandtschaft noch Menschen, die den WKII erlebt haben, die wollen zwar absolut keinen Krieg, finden das alles furchtbar, das muss aufhören, aber der Begriff „der Russe“, das ist schon noch sehr, sagen wir, ambivalent besetzt.

    Das Ding werden die jedenfalls durchziehen, so meine pessimistische Sicht. Die wollen nicht nur nicht umkehren, die können auch nicht mehr umkehren – und werden sich deshalb auch nicht mehr entfernen lasen. Prinzip der versunkenen Kosten: Geld, Zeit, Menschenleben, Erzählungen und anderes mehr. Nicht nur Russland bewertet den Konflikt als für sich existenziell, auch Europas Eliten definieren ihn für sich so. Und deshalb werden sie sich nicht mehr entfernen lassen auf ihrem Weg. Sie glauben wohl, im Namen unserer aller Zukunft alternativlos zu handeln. Und werden untergehen, wegen der fehlenden industriellen Basis, fehlender Unterstützung in der Bevölkerung, fehlender Koordination, Mangel an allem. Selbst mit den Amis nicht, von denen man wohl hofft, dass sie 2029 wieder mitmachen.
    Die Ukraine ist aktuell auf einem aufsteigendem Ast? Sie gewinnt die Oberhand, sie wendet das Blatt? Selbst die allerbeste Narrativ-Kontrolle verliert irgendwann ihre Wirkung, wenn Menschen direkt mit der Realität konfrontiert werden. Zuvor lassen sich noch alternative Narrative verbannen. Aber auch das verhindert letztendlich die Realitätskollision nicht.

    Etliche Millionen Zweifler werden sie schon noch auf ihre Seite bekommen, spätestens dann, wenn Russland 2029, wie vorhergesagt, angreift. Auf jeden Fall dann aber auch zu einer bestimmten festen Uhrzeit zurückgeschossen wird. Dann werden sie rufen: »Wir haben es euch immer gesagt: Die werden uns angreifen! Und jetzt geschieht es! Ihr törichten Lumpenpazifisten, schämt euch für eure Naivität! Jetzt geht’s los, das haben die immer so geplant.«

    1. „Nun meine Arbeitshypothese:
      Das Jahr 2029, in dem in Europa der Verteidigungsfall ausgerufen wird, um all diese Wahlen zu verhindern.“

      Sobald es „uns“ (= den Führern des Westblocks) endlich gelungen ist, Russland zu Angriffen auf Nato-Staaten zu nötigen (= zu zwingen) und erste russische Raketen auf deutschem Staatsgebiet eingeschlagen sind, gehe ich davon aus, dass umgehend der Spannungsfall ausgerufen wird, wenn nicht gar der Verteidigungsfall.

      Fall das bereits im August dieses Jahres passiert, dann halte ich es für höchst fraglich, ob die eigentlich anstehenden Landtagswahlen im Herbst noch stattfinden werden.

    2. Die Gesellschaft hat jetzt über 40 Jahre lang zugeschaut, sich in Toleranz geübt, „Political Correctness“ eingeführt und was hat es gebracht?
      Die herrschende Klasse ist mittlerweile so gut aufgestellt, das sie uns ganz offen anträgt uns die Behausungen, die Autos, überhaupt den Individualverkehr, das Bargeld und sogar das Fleisch wegzunehmen und zukünftig uns und auch die Tiere mit mRNA zu spritzen, die Pflanzen bakteriell zu so zu verändern, das sie hin Form unserer Nahrung die Darmflora nachhaltig schädigen um uns alle krank zu halten.
      Ganz nebenbei werden wir quasi dazu gezwungen uns alle digital registrieren zu lassen und an einem Genexperiment und teilzunehmen, das schon Millionen Menschen das Leben gekostet hat.
      Die sich anschickende neue Weltordnung durch den Pandemievertrag mit der Führung durch den Jesus von der WHO, sorgt gerade dafür, dass unsere Versklavung international verrechtlicht wird.
      Auf diese Weise hat die herrschende Klasse somit die Handhabe dass das immer so weitergeht und werden dann weiterhin in bewährter Salamitaktik unsere letzten Rechte beschneiden.
      Die werden uns total überwachen, manipulieren, krank machen, einen weiteren Teil von uns töten, uns alles nehmen und den Rest versklaven.

      Die werden uns alles nehmen und am Ende auch das Leben!

      1. Guter Kommentar. Gerade das im letzten Satz Genannte scheint das finale Ziel zu sein.
        Und wenn „die“ selbst nicht dabei sein, wird es sie auch nicht kümmern.

  5. Ja, so langsam gibt es ein sinnvolles Bild. Klar, dass man bei der Corona-Generalprobe keinen gebrauchen konnte, der mit dem Grundgesetz herum wedelte. Denn das war und das wird dann nur noch Makulatur sein, wenn „es“ losgeht. Und – wie immer – mittendrin: die unsägliche sPD.

  6. Als meine Frau und ich Anfang der 80er unsere Krankenpflegeexamen ablegten, wurde uns bedeutet, das wir im Spannungs- bzw. Verteidigungsfall auf Grund unseres Berufes dienstverpflichtet werden können.
    Das weiß ich schon seid vierzig Jahren, das ist so neu nicht!
    Da gibt es Listen, Frau 60, ich 66 und Rentner.
    Ich glaub nicht, das ich raus aus der Nummer bin!
    Mein Vater war wohl der Einzige in der Familie, der damals gegen die Notstandsgesetze eingestellt war und aktiv dagegen auf die Straße ging. Nach dem Warum gefragt, sagte er mir, da wurde eine Tür errichtet, deren Öffnung Ungeheuerliches mit sich bringen wird, das Ende der Freiheit nämlich. Irgendwann macht einer die Tür auf und dann könnten wir uns alle warm anziehen.
    Jetzt sind wir wohl so weit, was Gutes wird nicht dabei heraus kommen, das ist mal sicher

    1. “ Jetzt sind wir wohl so weit, was Gutes wird nicht dabei heraus kommen, das ist mal sicher“
      es kommt darauf an für wen, die Clique um Trump mit ihrem Insiderwissen haben schon bei dem Iran Überfall Millionen eingesteckt…
      und das perverse ist, eine Selbsttötung wird als unmoralisch angesehen…

  7. Ob die Arbeitsleistung von Zwangsverpflichtungen und die verrichte Arbeitsleistung bei Pflichtdiensten nun dann auch die entsprechenden (Arbeits-)Resultate liefern würden? Die Motivation und Arbeitsleistung könnte durchaus geringer sein (im Gegensatz zur „regulären Arbeit“ eines Lohnsklaven) und die Fehlerquote bei solchen Diensten etwas höher (jedenfalls ohne die Nutzung von Motivationshilfen, z.B. solche wie diese in Plantagen in den USA noch im 19ten Jahrhunrdert genutzt wurden oder solche die in der Antike genutzt wurden, um jeweils die Arbeitsleistung und Motivation von Sklaven zu erhöhen).

  8. Und irgendwann fällt dann der Angriff bzw. die Vorwärtsverteidigung = Mobilmachung gegen Russland vom Himmel so wie der Krieg in der Ukraine, der Krieg in Afghanistan, der Krieg in Vietnam, der 1. und der 2. Irakkrieg, der Zweite Weltkrieg und viele andere Kriege vom Himmel gefallen sind. Wer bis dahin noch eine Partei bzw. Politikerinnen/Politiker wählt, die das zu verantworten haben, der darf sich nicht darüber beklagen und trägt eine Mitschuld daran.

    Irgendein Anlass wird sich schon finden lassen. Das war auch bislang immer so.

    „WER HINDENBURG WÄHLT, WÄHLT HITLER, WER HITLER WÄHLT, WÄHLT DEN KRIEG!“ war 1932 ein oder das Wahlkampfmotto der Kommunistischen Partei Deutschlands. Man muss weder Kommunist noch Sympathisant dieser Partei sein, aber mit ihrer Werbebotschaft lagen sie historisch nicht ganz falsch oder will das jemand bestreiten?

    1945 konnte sich allerdings kein anständiger, aufrechter, aufrichtiger, blonder, brauner, brünetter, christlicher, ehrlicher, ehrbarer, fleißiger, gesetzestreuer, grundgütiger, honoriger, moralisch integerer, lauterer, ordentlicher, pünktlicher, rechtschaffener, redlicher, sauberer, schwarzhaariger, sittsamer, tüchtiger, tugendhafter und züchtiger Deutscher in Deutschland mehr daran erinnern.

    Oder sollte man treffender sagen: Es wollte sich keiner mehr daran erinnern? Schließlich wurde der Widerstandskämpfer Georg Elser nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges fast vier Jahrzehnte lang totgeschwiegen.

    Die Witwe des VGH-Richters Roland Freisler, Marion Freisler geb. Russegger, bekam dagegen vom Freistaat Bayern auf Kosten der Allgemeinheit Jahr für Jahr für Jahr für Jahr und Monat für Monat für Monat bis zu ihrem Tod im Januar 1997 eine „Kriegsopferversorgungswitwenrente“, weil ihr Ehegatte, der Beamte und VGH-Richter Roland Freisler, kurz vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges von einer Fliegerbombe getroffen wurde. Da sage noch einer, der Freistaat Bayern wäre ein unchristliches Bundesland.

    Die Höhe der Witwenrente ist allerdings bis heute streng geheim. Das darf niemand erfahren. Das könnte vermutlich heute noch lebende Zwangsabeiterinnen/-arbeiter und noch lebende KZ-Häftlinge, die keine Rente und keine müde Mark Entschädigung bekommen haben, verunsichern.

    Die Witwe des ehemaligen VGH-Richters wurde fast 87 Jahre alt. Georg Elser wurde mit 42 Jahren wenige Tage vor dem Ende des Krieges von einem der anständigen, aufrechten … tugendhaften und züchtigen deutschen Mitbürger im Konzentrationslager Dachau (Bayern) ermordet.

    R.I.P.
    Wilhelm Leuschner (1890 – 1944)
    Am 8. September 1944 vom Volksgerichtshof und dem vorsitzenden Richter Roland Freisler zum Tode verurteilt.
    Hingerichtet am 29. September 1944 im Alter von 54 Jahren im Gefängnis Berlin-Plötzensee durch Erhängen.

  9. Zwangsverpflichtet kämpft und arbeitet es sich super und mit viel Einsatzbereitschaft.
    In einer extrem arbeitsteiligen Gesellschaft wird das mit Sicherheit gut funktionieren.

    1. Positiv denken !
      Immerhin kommt man durch die Verpflichtung an Stellen, wo man effizient sabotieren kann und ohne diese Verpflichtung vielleicht nie hingekommen wäre. Also wenn man sich fühlt und einen nicht gerade der Strahlenkater* plagt, ruhig hingegen zu dem zugewiesenen Job.

      *https://flexikon.doccheck.com/de/Strahlenkater

  10. Die entsprechenden Gesetze sind von 1968, ihre Verschärfung von 2025. Was kann man daraus lernen?

    1. Der Staat bereitet sich auf allerhand Situationen vor, die ihn bedrohen. Seine Souveränität beruht auf der Macht, die er entfalten kann. Nach innen wie nach außen. Die und deren Grundlagen sind also zu schützen. Dafür werden alle Szenarien durchgespielt und die entsprechenden Vorkehrungen getroffen, bzw. an die aktuellen Szenarien angepasst.

    2. Freiheit(en) sind gewährte Rechte. Können also auch entzogen werden.

    3. das ist ein Widerspruch zum freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat. Den die Einschränkung der Rechte erfolgt Rechtsstaatskonform. Wer das nicht glaubt, kann ja eine Klage auf dem dafür vorgesehenen Rechtsweg einreichen

    4. Freiheit wird dort gewährt, wo sie funktional ist. Und eingeschränkt, wenn sie nicht mehr funktional ist.

    5. Offenbar interessiert das niemanden. Und schon gar nicht die freie Presse.

    6. den normalen Bürger aber auch eher nicht. Der sieht ja sich(!) und seine Freiheit(!!) durch Putin(!!!) bedroht.

  11. Gewerkschaften die nicht beim Staat auf dem Schoß sitzen, gabs zuletzt vor 50 Jahren (von kleinen Neo Gewerkschaften mal abgesehen). Wer von da was erwartet erwartet zuviel.

    1. Das muss man aber schon ein paar auf dem Buckel haben, wenn man diese Zeit selbst noch miterlebt hat und sich auch noch daran erinnern kann.

      Die Leute sagen, die Zeiten werden immer schlimmer. Ich sage, die Zeiten sind wie immer, das Rückgrat der Gewerkschaftsfunktionäre wird immer krummer.

      Ich erwarte von Gewerkschaftsfunktionären, dass sie die Interessen der arbeitenden Bevölkerung, der Arbeitslosen, der Kranken, Behinderten und Rentner vertreten und nicht die Interessen einer neoliberalen Regierung und die Interessen der Bankmanager, der Immobiliensprekulanten, der Aktionäre und der Reichen und Superreichen.

    2. Eigentlich haben die Gewerkschaftsbonzen schon vor 111 Jahren dafür gesorgt, dass die Arbeiter ruhig blieben.
      Da haben sich anständig gebliebene Genossen bereits auf dem SPD-Parteitag in Jena drüber beschwert…

  12. >>>Es ist das erste Mal, dass sich die Arbeitsagentur überhaupt mit dem ASG und seiner konkreten Umsetzung befasst.<<<
    Dies ist falsch. Und es ist auch nicht erst ab 1968 im ASG verfasst. Es ist dort erneut aufgenommen worden. Dass was das ASG darstellt, war seit dem 23.01.1934 Gesetz ("Ordnung nationaler Arbeit", siehe Reichsgesetzblätter 1934) und vom Inhalt identisch ("Treuhänder der Arbeit" wurden diese genannt) . Keiner durfte kündigen wie er wollte, das Arbeitsamt hatte immer einzuwilligen. Und die Arbeitsämter hatten selber Selektionen durchgeführt und auch eigene Arbeitslager.
    Und mit seiner konkreten Umsetzung hat sich die Arbeitsagentur schon einmal voll und ganz befasst und schon einmal voll umfänglich umgesetzt (Treuhänder der Arbeit waren Reichsbedienstete des Reichsarbeitsministeriums). Dies wird seit dem Ende des Nationalsozialismus auch als Zwangsarbeit bezeichnet. Die Arbeitsämter waren für jede Arbeitskraft zuständig in der NS Zeit. Sogar in den KZ waren sie mit eigenen Agenturen vertreten.

    Die Arbeitsämter und auch die Judenabteilungen dieser (sind im Übrigen die heutigen Jobcenter, siehe dazu die Fontanenpromenade in Berlin – googlen!) waren vollumfänglich der Motor der Zwangsarbeit und für den Terror, auch in den KZ, Hauptakteure.
    Jeder heutige Mitarbeiter im Jobcentern, wiederholt die Judenverfolgung der NS Zeit, zum Teil sogar an Originalschauplätzen (siehe Villa von Saukel), mit gleichlautendem Gesetz (SGB II Ursprung war am 19.11. 1938 – Fürsorge für Juden).

    Dass was diese Regierung (SPD, Grüne und CDU/CSU) seit 2005 hier etablierten, ist im Nationalsozialismus entstanden und wurde daraus wieder erneut entnommen. Hauptakteur war immer Bertelsmann (siehe "Die Anstalt" zu Hartz IV), welcher im NS auch die Propaganda der Wehrmacht druckte.

    Spannendes Thema, was wohl niemanden wirklich interessiert…
    VG nochten

  13. Es wäre nett gewesen, wenn in dem Artikel mehr Quellen verlinkt wären. Mich hätten alle hierfür relevanten Gesetzesänderungen seit 2020 interessiert.

    1. Da sind sie anders als demokratische Regierungen. Die messen der Gesetzeslage meist eine eher untergeordnete Bedeutung zu.

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