
Der Saarländische Landtag hat eine Verfassungsänderung beschlossen, die unter anderem die Ergänzung der Präambel um einen Gottesbezug umfasst. Nun soll „in der Verantwortung vor Gott“ auch im Saarland Politik gemacht werden.
In der Verfassungsänderung ging es darum, „den Verfassungsgerichtshof zu stärken und damit den demokratischen Rechtsstaat krisenfest zu machen“, so steht es im Protokoll des Verfassungsausschusses. Dazu brauchte es eine Zweidrittelmehrheit im Landtag. Die CDU machte dabei den Gottesbezug in der Präambel zur Bedingung für ihre Zustimmung.
Aus dem Protokoll des Verfassungsausschusses geht hervor, dass unter den 20 geladenen Sachverständigen zehn Befürworter des Gottesbezugs waren, darunter sieben Religionsgemeinschaften – aber keine einzige Gegenstimme. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes, Prof. Roland Rixecker, verstieg sich sogar zu der Aussage, „Verantwortung vor Gott und den Menschen ist kein religiöses Bekenntnis“, um dann hinzuzufügen, er fände es „ganz gut, wenn ihr Schöpfer nicht außer Betracht gelassen würde“. Der Staatsrechtler Prof. Christoph Gröpl von der Universität des Saarlandes, bezeichnete sich als Befürworter, „nicht, weil ich das eng führen möchte in Bezug auf einen christlichen Gott, sondern in Bezug auf ein transzendentales Wesen“. Der Gottesbezug bringe „die Demut, die Fehlbarkeit von uns Menschen“ zum Ausdruck. Kurzum: die CDU forderte und bekam den Gottesbezug. Und so beginnt die Verfassung des Saarlandes nun – ab Mai 2026 – mit Gott.
Es ist das siebente Bundesland, das einen Gottesbezug in seiner Landesverfassung hat. Auch in Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen wird – meist in der Präambel – die „Verantwortung vor Gott“ betont. In der rheinland-pfälzischen Verfassung wird Gott als „Urgrund des Rechts“ und „Schöpfer aller menschlichen Gemeinschaft“ bezeichnet. Die Mehrheit der Bundesländer (9) verzichtet in ihren Verfassungen auf solche Formulierungen. Rechnet man allerdings die Sitze/Stimmenverhältnisse im Bundesrat, haben die Bundesländer mit Gottesbezug in der Landesverfassung die Mehrheit der Stimmen. Der Bibel-Gott wird zum Präambel-Gott. Er mischt mit in der deutschen Politik.
Die Präambel des Grundgesetzes (GG) beginnt mit „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen…“. Dies gilt als Ausdruck der kulturellen Wurzeln, nicht als Staatsreligion und wird als Begrenzung staatlicher Macht interpretiert. Der Bezug auf Gott in der Präambel verletzt nicht das Neutralitätsgebot des Staates, da er keine bestimmte religiöse Praxis vorschreibt – so der Gesetzgeber.
Vor allem säkular-gesinnte Verfassungsrechtler erheben hier Einwände. Horst Dreier, ehemals Professor für Rechtsphilosophie an der Uni Würzburg, verweist in seinem vieldiskutierten Buch „Staat ohne Gott“ darauf, dass Gottesbezüge in Verfassungen historisch „weniger dem Lobe Gottes als der Abwehr der Volkssouveränität und der Demokratie gedient“ haben. Das Neutralitätsgebot des freiheitlichen Verfassungsstaates, das vom Bundesverfassungsgericht seit 1965 in ständiger Rechtsprechung bestätigt wird, ist laut Dreier „umso wichtiger, je mehr sich das religiöse Feld ausdifferenziert und zerklüftet“.
Zu Erinnerung: Wir leben in keinem homogen Kirchen-Staat, sondern in einem säkularen Verfassungs-Staat. Es herrscht Glaubensfreiheit. Gläubige, Andersgläubige und Ungläubige müssen miteinander auskommen. Jeder Bürger darf seinen Gott, auch mehrere Götter haben. Jeder darf glauben, was er will, beten, zu wem er will. Jeder darf sich seinen Sehnsüchten und Paradiesträumen hingeben, wodurch er sein immerwährendes Seelenheil zu erlangen erhofft. Das private Illusionsglück steht unter staatlichem Schutz – solange es Privatsache bleibt. In einer freien Gesellschaft gibt es keine Eintracht der Glaubensbekenntnisse. Die Glaubensfreiheit des einen endet, wo jene des anderen beginnt. Das ist das Prinzip der Religionsfreiheit. Es gibt keinen Verfassungsgott – auch nicht in einem verdeckten Schrein unseres Grundgesetzes.
Gott mag für einige Menschen ein sinnhaftes Zukunftsversprechen sein, für andere eine attraktive Möglichkeit, die Gegenwart zu bewältigen. Der Staat selbst aber muss „gottlos“ sein. Die Deutungsmacht über metaphysische Wahrheitsfragen gehört nicht in den Aufgabenkatalog des Staats – und Gott nicht in die Verfassung.
Vom Autor erschienen: Helmut Ortner: Das klerikale Kartell. Warum die Trennung von Staat und Kirche überfällig ist. Nomen Verlag. 272 Seiten, 24 Euro.



Damit ist ja alles in Ordnung. Wenn man Scheisse baut, hat man einen Verantwortlichen.
Ist ja auch richtig human, auch Atheisten auf einen Gott einzuschwören, ob sie wollen oder nicht.
Das ist eh nur die Präambel, das ist nix als hohles Geschwafel ohne jeden sittlichen Mehrwert. Davon abgesehen: Die verfassungsmässig garantierte unverbrüchliche Völkerfreundschaft zur Sowjetunion hat diese auch nicht retten können. Interessanter finde ich dabei die „Verpflichtung zur Bewahrung seiner wirtschaftlichen Grundlagen“. Was wohl damit gemeint ist?
Die werden immer bekloppter. Verwandeln diese Typen das Land jetzt auch in einen Gottesstaat oder wie soll ich das deuten?
Heißt es dann, wenn es wieder Richtung Russland geht, „Gott will es!“?
Ich halte diesen ganzen Gottes- und Schöpferkram für ausgemachten Schwachsinn.