Verfassungsgericht rügt Oberlandesgericht wegen Kriminalisierung von Journalismus

Polizei in den Räumen von Radio Dreyeckland
Polizei in den Räumen von Radio Dreyeckland. Bild: RDL

Hausdurchsuchungen beim ehemaligen Piratenradio Radio Dreyeckland und bei Redakteuren in Freiburg verstießen gegen die Pressefreiheit. Damit kippt das höchste deutsche Gericht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart, das mit der Staatsanwaltschaft wegen eines Links im Internet die Unterstützung einer verboten Vereinigung herbeifabuliert hatte.

Eine juristische Auseinandersetzung um Hausdurchsuchungen 2022 in Freiburg hat fast drei Jahre später nun vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe endlich ein positives Ende für den zentral von der Repression betroffenen Journalisten Fabian Kienert gefunden. Durchsucht wurden am 17.01.2023 auf Anordnung der Staatsanwaltschaft und des Amtsgerichts Karlsruhe die Räumlichkeiten des nicht-kommerziellen Radio Dreyeckland (RDL) und die Wohnungen von zwei Mitarbeitern.

Nach gegensätzlichen Urteilen von untergeordneten Gerichten hat das Verfassungsgericht nun aber der Verfassungsbeschwerde von Kienert gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart stattgegeben. „Einstimmig“ stellen die zwei Richter und die Richterin des 1. Senats der Ersten Kammer fest, dass sein „Grundrecht aus Artikel 5, Absatz 1, Satz 2“ des Grundgesetzes verletzt wurde. In dem Artikel wird das Recht auf Meinungsfreiheit unterstrichen. Der zweite Satz lautet: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“ Weithin wird ausgeführt, dass eine Zensur nicht stattfinden darf.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts hat nun die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) im Internet veröffentlicht. Die GFF hatte gemeinsam mit dem Journalisten und der der Rechtsanwältin Angela Furmaniak die Beschwerde eingereicht. „Das Bundesverfassungsgericht stellt in erfreulicher Deutlichkeit klar, dass die Strafverfolgungsbehörden auch dann die Rundfunk- und Pressefreiheit beachten müssen, wenn sie gegen eine* Journalist*in ein Strafverfahren führen“, erklärt die Rechtsanwältin zum Ergebnis. Furmaniak ist froh, dass das Bundesverfassungsgericht „eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart korrigiert hat, „die gleich in mehreren Punkten ein verfassungsrechtlich unzureichendes Verständnis der Strafprozessordnung offenbarte.“

Auch die GFF meint, dass Karlsruhe erfreulich klare Worte gefunden hat. „Durchsuchungen in Redaktionsräumen und Wohnräumen von Journalist*innen gefährden das Redaktionsgeheimnis und den Quellenschutz“, kommentiert der Jurist David Werdermann, der das Verfahren für die GFF koordiniert hat. „Ein so schwerer Eingriff in die Pressefreiheit kann nicht auf vage Vermutungen gestützt werden.“ Er stellt fest, dass das Bundesverfassungsgericht „der Staatsanwaltschaft, dem Amtsgericht Karlsruhe und dem Oberlandesgericht Stuttgart hier dringend nötige Nachhilfe in Grundrechten“ gegeben worden sei.

Vor allem hat das Verfassungsgericht das Oberlandesgericht Stuttgart abgewatscht. Das habe keine „verfassungsrechtlich tragfähige Darlegung des Tatverdachts“ vorgelegt. So hätte dieses Gericht „konkrete Tatsachen vorlegen“ müssen, dass die 2017 vom Bundesinnenministerium verbotene Vereinigung linksunten.indymedia noch existiert, die Kienert angeblich unterstützt haben soll. Unterstrichen wird der „hohe Rang“, den das Grundgesetz der Rundfunk- und Pressefreiheit einräumt.

Das Oberlandesgericht hatte sich gegen das vorherige Urteil des Landgericht gestellt und doch eine Anklage gegen Kienert zugelassen, da er als Redakteur 2017 als Hintergrund für einen Beitrag über das Verbot von linksunten.indymedia auf einen Beitrag im Archiv des verbotenen Portals verlinkt hatte (Der Satz wurde am 20.11. 15.18 korrigiert). Der Beitrag ist hier weiter online abrufbar „und wurde von der zuständigen Landesmedienbehörde nie beanstandet“, schreibt das Radio. Eine Verlinkung stelle aber keine Unterstützung für die Weiterbetätigung einer Vereinigung dar, hatte aber das Landgericht Karlsruhe den Freispruch auch gegen Kienert im vergangenen Jahr begründet. Die Durchsuchung der Redaktionsräume und einer zweiten Privatwohnung wurden schon damals für unzulässig erklärt. Da dagegen niemand Einspruch einlegte, mussten sich die Verfassungsrichter damit auch nicht mehr befassen. „Ein kritischer Journalist muss Verbote kritisieren dürfen“, hatte der Vorsitzende Richter am Landgericht Karlsruhe dabei schon erklärt.

Kurt-Michael Menzel, Geschäftsführer des ehemaligen Piratenradios und ersten freien Radios in Deutschland begrüßt, dass der Schutz der Presse- und Rundfreiheit und die erlassenen Bestimmungen zu Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmefreiheit auch in den Privaträumen von Journalist*innen bestätigt wurden. Das Radio fordert politische und personelle Konsequenzen angesichts des verfassungswidrigen Vorgehens von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten. Er hofft darauf, dass die endlich daran denken, dass die Pressefreiheit auch für möglicherweise unliebsame Freie Radios gilt.

Als „Genugtuung“ nimmt der angegriffene Journalist im Overton-Gespräch auf, dass er nun real „keine strafrechtlichen Folgen“ mehr befürchten muss und die Staatsanwaltschaft und das Oberlandesgericht in die Schranken verwiesen wurden. Es zeige sich, dass Durchsuchungen ohne rechtliche Grundlage angeordnet werden könnten „und auch der Richtervorbehalt nicht wahnsinnig viel Wert ist“, da solche Beschlüsse leichtfertig durchgewunken würden.

Neben der Tatsache, dass Computer und Datenträger beschlagnahmt wurden, ist er auch über den schweren einschüchternden „Eingriff in seine Privatsphäre“ bestürzt. „Das heilt auch das Urteil des Verfassungsgerichts nicht komplett, wenn man am frühen Morgen acht Polizisten in der Wohnung hat.“ Das hinterlässt Spuren. Er glaubt, dass die Einschüchterung auch eine gewünschte Wirkung zeige. „Vordergründig sagt man als linker Journalist natürlich zunächst, jetzt erst recht, aber im Hintergrund kommt doch die Schere im Kopf und man fragt sich, ob der Bericht zu neuen polizeilichen Maßnahmen führen könnte, wodurch die Pressefreiheit massiv beschnitten wird.“ Das Vorgehen wirke natürlich besonders einschüchternd auf junge Kolleginnen und Kollegen, mit weniger Erfahrung. „Ich hoffe aber, dass wir uns nicht einschüchtern lassen und berichten, was wir wollen, aber eine gewisse Verunsicherung besteht.“

Es bleibe natürlich auch, dass man viel Zeit und Kraft in drei Jahren in dieses Verfahren gesteckt hat, die er lieber dafür verwendet hätte, um über andere beklagenswerte Vorgänge zu berichten. Zum Quellenschutz empfiehlt er, „die Computer und alle Sicherungen zu verschlüsseln“ und auf sichere Kommunikation mit seinen Quellen zu setzen. Doch die soll auch ausgehebelt werden, verweist er auf die Debatte in der EU um die Chatkontrolle und die Versuche, Hintertüren für die Überwachung einzubauen.

Im Rahmen des Verbots gegen linksunten.indymedia wurden in Freiburg etliche Projekte zum Ziel staatlicher Repression. Auch hierzu hatten Gerichte längst geurteilt, dass auch die Razzia im Selbstverwalteten Freiburger Kulturzentrum (KTS) illegal war. Hier wurden das beschlagnahmte Geld und die Computer verschiedener Initiativen sogar erst nach vier Jahren wieder zurückgegeben, wie Overton berichtet hatte. Auch hier hatten die Aktivisten auf eine konsequente Verschlüsselung gepocht.

Ralf Streck

Der Journalist und Übersetzer Ralf Streck wurde 1964 in Flörsheim am Main geboren. Er studierte Politikwissenschaft und Turkologie an der Universität in Frankfurt. Seine journalistische Laufbahn begann bei Radio Dreyeckland in Freiburg, wo er eine Fortbildung zum Fachjournalist für Umweltwirtschaft absolvierte. Er lebt seit mehr als 20 Jahren im Baskenland, ist spezialisiert auf linke Unabhängigkeitsbewegungen und berichtet für diverse Medien in Europa vor allem von der Iberischen Halbinsel.
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52 Kommentare

  1. Und wen interessiert es? Auch bei Compact haben sie einen erhobenen Zeigefinger bekommen unsere ach so“unabhängige“ Justiz. Dem Staatsanwalt der das genehmigt passiert nichts denn einem deutschen Beamten oder gar einem Staatsanwalt zur Verantwortung zu ziehen ist so gut wie unmöglich.

      1. Staatsanwälte sind wie die Polizei Teil der Exekutive und folglich dort in der Befehlskette. Ob man sie eher der Justiz zuordnen sollte kann man natürlich diskutieren. Aber so unabhängig wie sich die Judikative gerne sieht, ist sie ja offenbar auch nicht in der Praxis. Also was wäre gewonnen?

        1. Das kann man sich in Italien anschauen. Dort gibt es in etwa das was man eine unabhängige Staatsanwaltschaft nennt. Jedenfalls war das mal so, vielleicht gilt das heute auch nicht mehr.

    1. Also mich, denn es ist enorm wichtig, diesen Idioten bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Richtern vor das Schienbein zu treten, sonst reißen die alle ohnehin schwachen Dämme komplett ein.

  2. Immer wieder nett anzusehen, wenn Stuttgart sich in Karlsruhe eine Ohrfeige abholt, die bis nach Berlin zu hören ist.
    Zuletzt ist mir das in Erinnerung, als die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen mutmaßlich Linken mit einem „Nazis raus“-Sticker verfolgte wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole: war halt ein Ha***kreuz drauf auf dem Weg in einen Mülleimer. So sind sie halt.

  3. Hausdurchsuchung: X-Kommentar führt erneut zu polizeilichen Maßnahmen samt angedrohter DNA-Sicherung

    Erneut sorgt eine durch einen X-Beitrag ausgelöste Hausdurchsuchung für kontroverse Diskussionen zum Thema Meinungsfreiheit in Deutschland. Dem Betroffenen zufolge sei er auch zur Abgabe einer Blutprobe zur DNA-Sicherung aufgefordert worden und die Polizei habe ihm nahegelegt: „Überlegen Sie sich, was Sie in Zukunft posten.“

    „Fingerabdrücke, ‚Verbrecherfotos‘ und angedrohte Blutentnahme – wegen eines X-Beitrags.“

    https://freedert.online/inland/262254-hausdurchsuchung-x-kommentar-fuehrt-erneut/

    Am Ende des Tages, hat dann natürlich wieder niemand mitgemacht oder auch nur irgendwas gewusst.
    Hatten wir das nicht schon mal ?????

    1. Mehrfach. Kaiserreich, Weimar, drittes Reich, DDR, BRD alle mit politischer Verfolgung

      Ich hatte die Hoffnung wir hätten das im letzten Jahrtausend gelassen. Tja.

      1. Der Deutsche im allgemeinen ist halt ein devoter Untertan und kein stolzer Citoyen. Liegt wahrscheinlich dran, dass es bis ins 20. Jhdt. zu viele kleine und größere Fürstlwürstl gab, die sich jeweils eigene Hörige und Leibeigene hielten. Da konnte sich kein politisch selbstbewusster Bürger entwickeln.

    2. am Ende welchen Tages ???

      ich kann diese HIRNLOSEN GaGa-Phrasen nicht mehr hören ! Ständig geistern i-welche PR-Modebegriffe * durch die Landschaft, und alle fangen an das nachzuplappern. man man. ein bisschen mehr Selbstkontrolle der Sprache bitte, ansonsten wird das nüscht mit Revolution hier !

      *Resilienz – und alle kommen sich so toll vor, wenn sie dieses schwachsinnis Wort ständig benutzen

      Homo-teletubbi !!

      – ging jz nicht an Sie, sondern allgemein ! inhaltlich stimme ich Ihnen natürlich zu.

  4. Die „Demokraten“ werden die „Demokratie“ abschaffen. Und sie werden dies noch mit dem „Schutz der Demokratie“ begründen. Wer weiß, vielleicht kommt irgendwann der Besuch der StaPo auch zu den Verfassungsrichtern?

      1. Falsch falsch falsch. Stuttgart 21 wird ein Haltepunkt. Ein Bahnhof kann das gar nicht werden, weil Bahnhöfe nur waagerechte Gleise haben dürfen aber am Beinsteig die Gleise eine Steigung haben. Also Stuttgart verliert tatsächlich und wirkkch seinen Bahnhof.

  5. So läuft das Spiel mit der „unabhängigen“ Justiz weiter. Deren Part ist, „Demokratie“ vorzuspielen. Die Staatsanwaltschaften werden die nächste Attacke gegen die freie Meinung fahren und gemeinsam werden sie die Grenzen immer weiter in Richtung Unterdrückung verschieben. Die Frösche merken gar nicht, dass sie gekocht werden.
    Die dafür notwendigen personellen Bedingungen auch beim Verfassungsgericht sind schon geschaffen.
    Bis zum nächsten Mal.

    1. Naja, dass das Verfassungsgericht so entschieden hat, ist ja schon mal was. Gut, das ist kein Staatsräson-Verfahren, denn dann wäre das wohl anders ausgegangen.

  6. Was hilft es denn?
    Ich glaube nicht, das die Richterschaft insgesamt sich an dieses Urteil halten und zur Grundlage eigener Rechtsprechung machen wird! Da wird sich immer jemand finden, der Durchsuchungen abnicken wird!
    Das System funktioniert nicht. Die Staatsanwaltschaften sind Weisungsgebunden, ein Unding an sich, selbst europaweite Haftbefehle dürfen die nicht ausstellen ( vielleicht ganz gut so ).
    Es ergibt auch Sinn, das die Gerichte überlastet sind, dadurch kann man Verfahren wunderbar in die Länge ziehen!
    Das die ganzen Chosen sich über Jahre hinzuziehen pflegen, hat für mich System!
    Die Schere im Kopf ist wie beschrieben da, die Einschüchterung funktioniert ganz
    offensichtlich.
    Wie hier geschehen und wie zu allen Zeiten geschehen, werden sich immer irgendwelche Büttel finden, die auch Rechtswidrigkeit bereit sind durchzusetzen!
    Beamten- oder Amtseide sind nur Makulatur, außerdem will man doch vorwärts kommen, nicht wahr?
    Ein Beamtensessel ist weich gepolstert, da bleibt man gerne sitzen und ist gefällig.
    Wenn man sich dann noch vergegenwärtigt, was die EU in Punkto „Demokratieschutz“ z.Z. ausbrütet, dann muss man sich schon fragen, für was die Rotroben dann eigentlich noch gut sind!
    Die Ernennungspraxis dieser Leute hinzu genommen, muss die Frage lauten:
    Was hilft es?

  7. Das Urteil ist natürlich begrüßenswert, aber die Absicht der Repression, die solche Hausdurchsungen haben, bleibt wirksam.
    Wenn es ein Urteil der letzten Instanz in Fragen der Meinungsfreiheit bedarf, dann ist die Meinungsfreiheit faktisch tot, denn der Weg dorthin dauert oft Jahre und ist mühsam und verursacht Kosten. Jeder Mensch, der das mitbekommt, wird dadurch eingeschüchtert und geht in die Selbstzensur (was das Bundesverfassungsgericht so auch bereits geurteilt hat), abgesehen von einer kleinen Gruppe, die dadurch wahrscheinlich erst recht in die Opposition geht.
    In sofern: Gutes Urteil, aber die Ursache für die Repression, die weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften, bleiben bestehen und für deren Unabhängigkeit wird sich ganz sicher kein Politiker ernsthaft einsetzen.

    1. Stimmt, aber der Faktor Einschüchterung und Schere im Kopf sollte man nicht vernachlässigen. Schön, dass sich diese Piraten da stabil seit Jahrzehnten halten. Soweit ich weiß, sind die auf Spenden angewiesen. also los.

    2. Naja, auch das Landgericht hatte das schon drauf, dass die Staatsanwaltschaft (auf Weisung) damit dann noch nach Stuttgart zog, bedeutet, dass man diese politische Struktur aufbrechen muss.

  8. Wo ein NS-Marinerichter (ein „furchtbarer Jurist“) Ministerpräsident werden kann, was sollte man von einem solchen Land erwarten?
    Einen Rechtstaat?

  9. Wenn man bedenkt, das es immerhin nach 3 Jahren eine Entscheidung des Verfassungsgerichts gibt, aber natürlich keinerlei rechtliche Konsequenzen für die beteiligten Beamten, dann weiß man was hier im argen liegt.
    Die in Deutschland Vorherrschende Unterschichtenjustiz funktioniert ja eigentlich nur, weil sich die wenigsten Betroffenen einen Weg durch die Instanzen leisten können. Wer hat schon ein paar Jahre Zeit und einige Tausend Euro übrig um diesen Weg durch die Instanzen überhaupt gehen zu können?
    Ansonsten ist die Justiz in Deutschland in einem genauso beklagenswerten Zustand wie eigentlich alle, angeblich für den Bürger, staatlichen Instanzen. Nur für die Verfolgung Andersdenkender hat dieser Apparat immer genug Geld und Ressourcen, sobald es politisch wird, läuft nicht nur die Justiz zu ihrer Hochform, geboren im 3 Reich, auf.
    Alles in allem ist Deutschland eher ein Rechtsfreier als ein Rechtsstaat.

  10. Es hat nun auf linksunten Aufrufe zur Gewalt gegeben, keine Frage. Es war eine Organisation im globalisierungskritischen Verständnis und von daher konnte dort jedermann und -frau posten. Die Gewaltaufrufe kamen mit einiger Wahrscheinlichkeit von rechts, um eben dieses Verbot zu erwirken. Aber nein, man hat sofort die Redaktion verantwortlich gemacht. Mit Bildung einer kriminellen Vereinigung, wie immer, wenn es gegen links geht. Heißt dann, dass man zehn Jahre Haft bekommen kann, ohne eine einzige Straftat begangen zu haben.
    Auf rechts gibt es das natürlich nicht. Elsässer konnte bei dem geplanten compact-Verbot noch eine Show mit seinem Bademantel abziehen. Er hat sich ausdrücklich für den Werbeeffekt bedankt. Das Presseecho war mindestens das Zehnfache.
    Die Seite von Dreyeckland ist mir angenehm aufgefallen. Es ging um Kurden und Datenschutz. Ja, das sollten linke Kernthemen sein. Sind sie nicht, weder bei Linkspartei noch BSW.

    1. Klar Artur, alle total blind gegen rechts! Deswegen stürmen die ja auch nur alle paar Monate die Wohnungen/Häuser irgendwelcher Reichsbürger Dudes und Staatsanwaltschaften veranstalten auch keine Hausdurchsuchungen wegen rechter Tweets, alles reine Einbildung.

      Und im Fall der „Rollator-Gang“ lässt der Staat die Zügel auch super locker, zwei bereits in Untersuchungshaft gestorben, der Rest bald 3 Jahre eingebuchtet, natürlich unter Terrorrismus Bedinungen.

      Auf gar keinen Fall, die Repression geht definitiv nur gegen links und wird denen dann natürlich auch nur von Rechten als trojanisches Pferd untergeschoben.

      Dein Weltbild ist echt standhaft wie kein anderes, Realität interessiert da nicht.

      1. Der hat gerne VT im Baukasten und natürlich ist Israel für ihn der Vorzeigestaat, egal ob die im Nazi-Stil einen Völkermord begehen. Die Frage ist, ob er nichts ziemlich weit rechtsaußen steht.

      2. Ja, die „Patriotische Union“ ist komplett aus den Nachrichten verschwunden. War ja nur ein geplanter Staatsstreich, ist nicht so wichtig.
        „Bis August 2023 fanden die Ermittler im Umfeld der Gruppe insgesamt 362 Schusswaffen, 347 Hieb- und Stichwaffen, 148.761 Munitionsteile und 17 Sprengmittel.“

        Das sind ja etwas andere Dimensionen als bei Radio Dreyeckland. Und es wurden 26 Verfahren eröffnet, mit einer weit größeren Zahl an Verdächtigen. Die garantiert keinen Rollator brauchen.

        1. Dein eigener Satz: „Mit Bildung einer kriminellen Vereinigung, wie immer, wenn es gegen links geht.“

          Offensichtlich auch wenn es gegen rechts geht oder? Beschreibst du ja selbst gerade.

          Die können übrigens auch 100 Verfahren eröffnen, das ist noch kein Beleg für überhaupt irgendwas. In diesem Land ist das wirklich kein Problem angesichts einer immer schwammiger werdenden Rechtsbasis. Ein Paul Brandenburg hat mittlerweile auch über 50 Verfahren wegen Meinungsdelikten am Laufen. Und?

          Und die brauchen bald alle keinen Rollater mehr, denn die sterben ja eh reihenweise weg.

    2. Welche Redaktion? Das ist genau der Unfug, der für das Verbot herhalten musste, dass es da einen Verein gegeben haben soll, deshalb kam das Vereinsrecht zur Anwendung. Es gab da keine Redaktion, das war ein Portal zum freien Posten. Aber Artur ist nicht nur bei Israel / Palästina auf dem Mainstream.

    1. Auf Streck ist Verlass. Und wenn ich mir seine Vita anschaue…
      „Der Journalist und Übersetzer Ralf Streck wurde 1964 in Flörsheim am Main geboren. Er studierte Politikwissenschaft und Turkologie an der Universität in Frankfurt. Seine journalistische Laufbahn begann bei Radio Dreyeckland in Freiburg…“

  11. Klar, musste ein linksextreme, mit Linksterroristen („Antifa“) verbandeltes Blatt sein um zu so einem Urteil zu kommen.

    Corona-Kritiker zB kommen nicht in den Genuss solchen Schutzes dieses „Rechtsstaates“. (man denke an Ballweg, Richter Weimar, …)

    1. So ein Käse, wie war das mit Ballweg?
      „Das Landgericht Stuttgart sprach Ballweg vom Vorwurf des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs in 9.450 Fällen frei.
      Es konnte laut Gericht nicht nachgewiesen werden, dass er das bei „Querdenken“ eingesammelte Geld privat verwendet hat.“
      Was anderes ist, dass der Typ Steuern hinterzogen hat, dafür wurde er zu Recht verurteilt. Aber die AfD und Corona-Leugner-Truppe wieder mit Fake und VT unterwegs.

      1. Dann mal bitte den Beleg für seine Steuerhinterziehung verlinken! Oder ist dir das dann doch zu peinlich, weil es da gerade mal um ca. 19 EUR Umsatzsteuer geht?

        Die Corona Leugner hatten übrigens in deutlich mehr Punkten recht als die Corona Fanatiker, mittlerweile ziemlich ausreichend gut dokumentiert.

  12. Der Fall, den das Bundesverfassungsgericht nun rügt, ist kein isolierter Ausrutscher eines Oberlandesgerichts, sondern ein Symptom. Wenn Journalismus kriminalisiert wird, dann ist nicht nur ein einzelner Richter zu weit gegangen, sondern ein Mechanismus in Gang, der längst zur Gewohnheit geworden ist: der Staat frisst seine eigenen Schutzorgane und nennt es Ordnung.

    Dass Karlsruhe ein Oberlandesgericht wegen der Kriminalisierung journalistischer Arbeit zurückpfeift, ist deshalb mehr als eine Korrektur im Einzelfall. Es ist ein seltenes Sichtbarwerden der Grundtatsache, dass unser Rechtsgang an entscheidender Stelle so gebaut ist, dass Fehler nicht früh behoben, sondern spät verwaltet werden.

    Was hier sichtbar wird, ist ein Apparat, der nicht korrigiert, sondern erst zuschlägt, dann verteidigt, dann verfestigt. Der Journalismus wird zum „Tatverdacht“, die Nachfrage zum „Angriff“, die Öffentlichkeit zum „Störfaktor“. Das ist keine Laune, das ist die Logik eines Systems, das sich selbst schützen will, indem es seine eigenen Grundregeln verschiebt.

    Die Grundrechte, die in einem solchen Fall berührt werden, sind nicht Dekoration, sondern Betriebsbedingungen. Pressefreiheit ist keine Gnade, sondern die öffentliche Form der Wahrheitssuche. Wer sie kriminalisiert, greift die Verfassung an – auch wenn er dabei einen Paragrafen in der Hand hält.

    Genau hier liegt der Konstruktionsfehler: Die Verfassung setzt voraus, dass Grundrechtsbrüche schnell und wirksam angreifbar sind. Der reale Rechtsweg aber macht aus dieser Angreifbarkeit eine ferne Hoffnung, weil er dem Bürger zuerst die vollständige Rechtswegerschöpfung abverlangt.

    Diese Rechtswegerschöpfung ist nicht bloß eine Verfahrensvoraussetzung. Sie ist eine Zeitmaschine der Verfestigung. Sie zwingt den Betroffenen, Grundrechtsverletzungen zu tragen, während das Verfahren weiterläuft, Kosten steigen, Positionen sich verhärten und der Apparat sich innerlich auf eine Version der Wirklichkeit einigt.

    Bevor der Bürger überhaupt in die Nähe verfassungsrechtlicher Korrektur kommt, ist der Schaden längst produziert. Und der Schaden trifft nicht zuerst ihn, sondern jene, die im Staat handeln sollen: Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richter. Sie werden in eine Logik gezwungen, die Fehler nicht erlaubt, also Fehler nicht sehen will.

    Der Polizeibeamte am Tatort entscheidet im Sekundentakt. Er weiß aber zugleich, dass jeder erkennbare Fehler das Messer der Disziplinarlogik hinter ihm schärft. Dienstaufsicht, Strafverfahren, Karriereknick – all das hängt wie eine Drohung im Raum.

    Das Ergebnis ist kein saubererer Staat, sondern ein nervöser. Der Beamte lernt nicht, Fehler zu korrigieren, sondern sie zu vermeiden – und wo Korrektur fehlt, beginnt Vertuschung. Nicht aus Bosheit, sondern aus Systemdruck.

    So entstehen schon am Anfang eines Vorgangs die ersten Verhärtungen. Statt nüchterner Sicherung tritt der Reflex der Absicherung ein. Wer sich schützen muss, sieht den Bürger schneller als Problem denn als Rechtssubjekt.

    Der Staatsanwalt übernimmt diese Spur nicht als neutrale Prüfung, sondern als Fortsetzungskampf. Denn auch er steht unter dem asymmetrischen Druck, dass ein späterer Fehler nicht als Fehler, sondern als persönliches Versagen gelesen wird.

    Die Folge ist eine institutionelle Eitelkeit: Man verteidigt den eigenen Weg, statt ihn zu prüfen. Man hält an Konstruktionen fest, weil ihr Einsturz als Angriff verstanden würde.

    Der Richter schließlich sitzt im Kern dieser Spirale. Ihm wird Unbefangenheit abverlangt, aber ihm wird zugleich ein System zugemutet, das jede Korrektur als Selbstbelastung auslegt. Das ist der eigentliche Widerspruch.

    Über ihm hängt das Damoklesschwert der Rechtsbeugungsvorwürfe, der Dienstaufsicht, der politischen und medialen Erwartungszwänge. Wer unter ständiger Strafandrohung entscheidet, entscheidet nicht freier, sondern enger.

    So entsteht jene stille Verschiebung, die jeder Betroffene kennt: Der Richter nähert sich der Anklage nicht, weil er böse wäre, sondern weil er den Fehler fürchtet. Er wird zum zweiten Staatsanwalt, weil Korrektur nicht als Stärke, sondern als Schwäche behandelt wird.

    Das Verfahren wird dann nicht mehr Ort der Wahrheit, sondern Ort des Durchsetzens. Was einmal in den Akten steht, wird zur Realität erklärt, weil Rücknahme gefährlich wäre. Das ist der Moment, in dem Recht zu Ritual wird.

    Radio Dreyeckland ist ein Musterbeispiel: Ein Gericht dehnt Strafrecht so weit, bis journalistische Recherche als Delikt erscheint. Nicht, weil Journalismus plötzlich kriminell wäre, sondern weil das System keinen Korrekturkanal kennt, der früh sagt: Halt, hier wird die Verfassung verletzt.

    Stattdessen läuft der Instanzenzug an. Jahre, Geld, Energie. Und am Ende kommt Karlsruhe und sagt, was am Anfang hätte gesagt werden müssen. Das ist nicht Effizienz, das ist verspätete Vernunft.

    Wer glaubt, diese Verspätung sei nebensächlich, verkennt die Folgen. Der Bürger trägt nicht nur den materiellen Schaden. Er trägt die Botschaft, dass Grundrechte in der Praxis erst am Schluss zählen – und oft zu spät.

    Damit wird das Recht zu einer Frage der Ausdauer. Nicht der bessere Grund gewinnt, sondern der längere Atem. Wer die Mittel nicht hat, verliert; wer sie hat, kauft sich Zeit. So wird Gleichheit vor dem Gesetz zu einer Formalie.

    Der Staat baut damit ungewollt eine soziale Selektion in die Verfassung ein. Das ist keine Absicht, aber eine Strukturwirkung. Und diese Wirkung zerstört Loyalität schneller als jede polemische Rede.

    Aus dieser Strukturwirkung entsteht das, was man dann verächtlich „Querulanten“ nennt. Der Apparat produziert sie selbst, indem er Grundrechtsrügen als Störung behandelt und nicht als Korrektursignal.

    Wer früh rügt, wird nicht entlastet, sondern gewarnt. Der Bürger lernt: Beschwerde macht verdächtig. Das ist der Punkt, an dem Rechtsstaatlichkeit zur psychologischen Erziehung wird – zur Erziehung in Stille.

    Diese Stille ist aber nicht Frieden. Sie ist Verhärtung. Sie verwandelt Verfahren in Konflikte, Richter in Parteien, Beamte in Verteidiger ihrer Aktenlage.

    Am härtesten zeigt sich das beim Beschuldigten oder Verurteilten. Grundrechtsverletzungen verschieben die Reflexion. Statt über die Tat kann er nur noch über das Unrecht des Verfahrens nachdenken.

    Das ist kein Luxusproblem, sondern ein Grundmechanismus. Wer sich verfahrensrechtlich misshandelt fühlt, kann nicht zugleich ruhig und ehrlich über sein Verhalten reflektieren.

    Die Folge ist eine blockierte Rehabilitierung. Der Staat will Einsicht, liefert aber vorher Grundrechtsbruch. Er fordert Selbstkritik, erzeugt aber Abwehr. So produziert er das, was er zu bekämpfen vorgibt.

    Nebenfolgen wie MPU, Bewährung, Auflagen werden dann nicht zu Instrumenten der Besserung, sondern zu Fortsetzungen eines Rechtsstreits im Inneren des Betroffenen. Er sitzt nicht bei der Sache, sondern im Kampf mit dem System.

    Der Apparat liest diese Verfassungsschäden als „fehlende Einsicht“ und eskaliert weiter. Damit schließt sich der Kreis: Ein Konstruktionsfehler erzeugt Verhärtung, die Verhärtung erzeugt Sanktion, die Sanktion erzeugt noch mehr Verhärtung.

    Der Kern dieses Konstruktionsfehlers ist die Straflogik, mit der der Staat seine eigenen Bediensteten diszipliniert. Man hat geglaubt, Drohung verhindere Fehler. Das Gegenteil ist der Fall.

    Hohe Strafandrohungen verhindern keine Fehler, sie verwandeln Fehler in Tabus. Wo Tabus regieren, regiert nicht Wahrheit, sondern Schutzreflex.

    Ein System, das Korrektur nur über Angst erzwingt, ist nicht stark, sondern fragil. Es erzeugt genau jene versteckten Loyalitäten, die jeder Rechtsstaat fürchtet.

    Und weil die Rechtswegerschöpfung die Korrektur ans Ende verlegt, bleibt dem Einzelnen im Inneren des Apparats nur der Selbstschutz. Jeder Schritt wird zur Absicherung gegen den nächsten.

    So frisst der Staat seine eigenen Organe. Der Beamte wird nervös, der Staatsanwalt wird starr, der Richter wird parteiisch ohne es zu wollen. Am Ende wird die Verfassung nicht offen gebrochen, sondern leise umgangen.

    Dass Karlsruhe dann korrigiert, ist gut. Aber es korrigiert in einer Lage, in der Korrektur schon teuer geworden ist – teuer für den Bürger, teuer für den Staat.

    Teuer heißt hier nicht nur Geld. Es heißt verlorenes Vertrauen, verlorene Unabhängigkeit, verlorene Wahrheit. Diese Verluste sind irreparabel, auch wenn das Urteil am Schluss aufgehoben wird.

    Was daraus folgt, ist schlicht: Wenn Grundrechtsverletzungen früh angreifbar sein müssen, dann braucht es ein Organ, das sie früh prüft. Nicht als zweite Instanz, sondern als Korrekturscharnier im laufenden Verfahren.

    Eine Grundrechtskammer wäre genau das. Niederschwellig erreichbar, nicht nur für Bürger, sondern auch für Richter, Staatsanwälte, Polizeibeamte selbst.

    Wer einen Fehler erkennt, ruft nicht die nächste Instanz, sondern die Kammer. Sie prüft den Grundrechtsbruch, ordnet Korrektur an, und das Verfahren kann ohne Gesichtsverlust weiterlaufen.

    Damit wird Korrektur zur Stärke, nicht zur Selbstanklage. Der Beamte muss nicht vertuschen, der Richter muss nicht verhärten, der Staatsanwalt muss nicht verteidigen, was falsch ist.

    Eine solche Kammer würde nicht mehr Arbeit erzeugen, sondern weniger. Sie würde Instanzenzüge verkürzen, Streitwerte klein halten, Konflikte entgiften, Verfahren stabilisieren.

    Sie würde vor allem die richterliche Unabhängigkeit stärken. Denn Unabhängigkeit ist nicht die Abwesenheit von Kontrolle, sondern die Anwesenheit fairer Korrekturwege.

    Und sie würde die Amtshaftungsrisiken senken. Früh korrigierte Fehler bleiben klein; spät korrigierte Fehler explodieren zu Haftung, Kosten und politischer Blamage.

    Der Staat hätte also aus eigenem Interesse Grund, so ein Korrekturscharnier einzubauen. Wer es nicht tut, produziert Haftung und Reputationsschaden aus purer Systemträgheit.

    Der Radio Dreyeckland Fall zeigt es im Brennglas: Hätte es einen frühen Grundrechtscheck gegeben, wäre der Angriff auf den Journalismus nicht erst nach Jahren in Karlsruhe gelandet, sondern sofort gestoppt worden.

    Dann hätte das Oberlandesgericht nicht beschämt werden müssen, die Betroffenen nicht jahrelang kämpfen, und die Öffentlichkeit nicht erleben müssen, dass Pressefreiheit nur unter Vorbehalt gilt.

    Es geht also nicht um einen Angriff auf den Staat, sondern um seinen Selbstschutz im richtigen Sinne. Ein Staat, der Korrektur ermöglicht, ist stärker als ein Staat, der Fehler mit Straflogik zementiert.

    Wer den Rechtsstaat bewahren will, muss ihn korrigierbar machen. Nicht am Ende, wenn alles verbrannt ist, sondern am Anfang, wenn der Brand noch ein Funke ist.

    Darum ist die Rechtswegerschöpfung in ihrer jetzigen Form keine Tugend, sondern ein Defekt. Sie macht aus Grundrechten Schlusslichter, wo sie Leitplanken sein müssten.

    Und sie zwingt den Apparat in eine Angstlogik, die er dann nach außen als „Ordnung“ verkauft. Ordnung ohne Korrektur ist aber nur Starrheit.

    Wenn Karlsruhe ernst meint, was es jetzt sagt, dann muss aus dieser Rüge eine Strukturfrage werden: Wie verhindern wir, dass Gerichte Journalismus kriminalisieren, weil ihnen im Verfahren der Grundrechtskompass fehlt?

    Die Antwort ist nicht mehr Strafrecht, nicht mehr Drohung, nicht mehr „Härte“. Die Antwort ist ein Korrekturmechanismus, der die Verfassung im Alltag wirksam macht.

    Ein Rechtsstaat, der seine Grundrechte nur in der Schlussinstanz pflegt, ist ein Rechtsstaat auf Kredit. Eines Tages wird der Kredit fällig – und dann ist nicht der Bürger der Schuldner, sondern der Staat selbst.

    Noch ist Zeit, diesen Fehler zu beheben. Nicht mit Pathos, sondern mit klarem Bauplan: frühe Grundrechtsprüfung, schnelle Korrektur, Entlastung aller Beteiligten.

    Das wäre die eigentliche Lehre aus diesem Fall. Nicht der Triumph über ein Oberlandesgericht, sondern die Einsicht, dass ein System ohne Korrektur sich am Ende selbst bestraft.

    1. Wie ich schon immer bekunde,
      Der Staat muss weg, mitsamt all seinen Protagonisten, sonst wird das nichts.
      Ihr werdet sehen, in ein paar Jahren wird das Leben unerträglich werden , wenn man nicht vom System profitiert.
      Die werden immer weiter machen, bis sie uns alles genommen haben werden…

    2. erneut großen Dank für ihre wertvollen Einsichten. mir geht das seit Jahren so, dass ich mich mit den von ihnen beschrieben Mechanismen auseinandersetzen muss. unsere Demos werden offen mittels Rechtsbruch unterbunden, Plakate und Reden werden geklaut, – nie gab es juristische Konsequenzen, weder das Vorgeworfene noch der Rechtsbrechende wurde belangt –
      ich habe einen dicken Ordner eines 3 jahre währenden Verfahrens gg mich. im Ende wurde das Urteil des 1. Richters durch das Oberlandesgericht bestätigt und erst dort die garstige Staatsanwaltschaft zum Beenden ihrer Rechtsbeugung zwang. es ging um aufklärung über das ’slava ukraini‘ hitler-gruss-äquivalent, was mir damit während 3 entscheidenden Jahre des Krieges nicht erlaubte, dies Kund zu tun und so massiv der Meinungsfreiheit Schaden zugefügt, der nie wie korregiert werden kann.

  13. Schön an der ganzen Sache ist nur, dass es (wieder einmal) nicht gelungen ist, ein Piratenradio in die Knie zu zwingen. Glückwunsch Radio Dreieckland für die tolle Geschichte und den dauerhaften Widerspruch gegen herrschende Zustände.
    Werdet zum Äthertäter.

  14. War von Anfang ein getürktes Unterfangen . . .

    . . . aber in dem „Moral-Apostel und Veraschungskabinett“
    nun einmal zu Hause !
    Eine Moral-Apostel Olivgrüne Partei, die lieber einen neuen Nationalpark in BW haben will und dafür die Spionage-Software PALANTIR in jede brave Bürgerstube
    hinein schleichen lässt, muss auf ihren Geisteszustand untersucht werden.
    „Vertrauen ist gut,aber Kontrolle ist besser !“
    „Kretschmann und die STUTTGART-21 Vertuschungsriege“
    sind Ein Arsch und Eine Seele . . .!
    Kretschmann, der „Spätzle-Mao“ und Laberkopp von Dienst . . . ausser PS is nix gewesen.
    Meinungsfreiheit nur für Reiche und andere Straftäter !

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