
In der Ukraine gibt es zwar seit 1991 nach Art. 35 der Verfassung theoretisch die Möglichkeit, den Kriegsdienst aus Gewissensgründen zu verweigern und einen Ersatzdienst zu leisten. Nach Art. 64 ist auch bei Verhängung des Kriegsrechts nicht vorgesehen, das Recht einzuschränken. Das wurde allerdings nur Mitgliedern einiger kleiner religiöser Gemeinschaften gewährt. Seit Verhängung des Kriegsrechts gibt es auch diese Möglichkeit nicht mehr, wie auch das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung bestätigt. Das ukrainische Verfassungsgericht wandte sich an die Venedig Kommission (Europäische Kommission für Demokratie durch Recht) des Europarates, um die Frage zu klären, ob im Krieg das Recht auf Kriegsdienstverweigerung durch Gewissensgründe nach europäischem Recht eingeschränkt werden kann.
Hintergrund ist die Klage eines Wehrdienstverweigerers aus Gewissensgründen, der langjähriges Mitglied der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten ist. Sie ist als religiöse Organisation anerkannt ist, nach der weder der Gebrauch von Waffen noch die Integration in einen militärischen Dienst ohne Waffen erlaubt ist. Nach den Urteilen des ukrainischen Berufungs- und das Kassationsgericht sieht das ukrainische Recht keinen Ersatz für den Militärdienst während der Mobilisierung vor. Die Berufung auf die persönliche Religion oder Weltanschauung gelte nicht absolut, sondern werde durch die verfassungsmäßige Pflicht eingeschränkt, die territoriale Integrität und Souveränität des Staates gegen ausländische Aggressionen zu verteidigen. Das bedeutet letztlich, dass im Krieg das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht gelten soll.
Die Venedig Kommission verweist in ihrem Rechtsgutachten darauf, dass nach Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention die Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit für alle garantiert wird. Bis 2011 sei umstritten gewesen, ob sich das auch auf das Recht zur Kriegsdienstverweigerung bezieht, nach einem Präzedenzfall sei das aber vom Gericht anerkannt worden. Ähnlich sei es bei Art. 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der das „Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“ gewährt. 2012 hat die Menschenrechtskommission in einem Kommentar explizit erklärt, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit hervorgeht.
Die EU hat die Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung zur Bedingung der Aufnahme neuer Mitglieder gemacht. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union heißt es in Art. 10 Artikel 10 – Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit § 2: „Das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen wird nach den einzelstaatlichen Gesetzen anerkannt, welche die Ausübung dieses Rechts regeln.“
Betont wird, dass es keine allgemeine Definition der Kriegsdienstverweigerung gibt, trotzdem gilt das Recht auch im Verteidigungsfall: „Es besteht jedoch kein Zweifel daran, dass eine Situation der Mobilisierung oder Einberufung zum Kampf gegen einen ausländischen Aggressor eine besondere Bedrohungssituation darstellt, in der eine staatliche Gemeinschaft besondere Opfer von ihren Bürgern erwarten kann. Umgekehrt müssen die Bürger Einschränkungen ihrer individuellen Rechte und Freiheiten hinnehmen, die in Friedenszeiten nicht hinnehmbar wären. Genau in dieser Situation befindet sich die Ukraine heute. Das bedeutet jedoch nicht, dass andere Rechte, wie das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen, das sich aus der Religionsfreiheit ableitet, außer Kraft gesetzt werden.“
Nach dem Europäischen Gericht für Menschenrechte muss sie auch und gerade im Kriegsfall anerkannt werden, wenn es sich um eine „entschiedene, dauerhafte und aufrichtige Ablehnung jeglicher Kriegsbeteiligung“ handelt. Wie das festgestellt wird, wird nicht weiter bestimmt. Das kann, wie das Ältere wissen, auch ziemlich restriktiv und abschreckend geregelt sein.
In Richtung Ukraine heißt es sehr deutlich:
„Die Venedig-Kommission vertritt die Auffassung, dass der Kern des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung darin besteht, dass ein Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen unter keinen Umständen gezwungen werden darf, Waffen zu tragen oder zu benutzen, auch nicht zur Selbstverteidigung. Außerdem muss die Notwendigkeit des Ausschlusses eines Ersatzdienstes im Falle einer Mobilmachung oder eines Verteidigungskrieges von der Regierung nachgewiesen werden.“
Nicht berücksichtigt hat die Venedig-Kommission das vor kurzem gefällte Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs, der einem Ukrainer in Deutschland, der ausgeliefert werden soll, verwehrt hat, das in Deutschland verbürgte Recht auf Kriegsdienstverweigerung wahrzunehmen. Der Senat urteilte hier, dass dann, wenn ein Land sich gegen einen völkerrechtswidrigen Angriff verteidigt, „ein Recht zur Kriegsdienstverweigerung nicht gewährleistet ist“. Demgemäß würde es auf die Art des Krieges ankommen, ob das Recht gilt oder ausgesetzt werden kann. Das öffnet der Willkür des Staates Tor und Tür (BGH: Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung kann ohne Verfassungsänderung im Kriegsfall ausgesetzt werden).
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Resumè: Es ist zu erwarten, dass die „humane“ EU die Menschenrechte noch weiter schleifen wird, als dies im ehemaligen Ostblock der Fall war. Selbst zu DDR-Zeiten hatte man das Recht, den Dienst an der Waffe zu verweigern, und das galt auch beim Einmarsch in die Tschechoslowakei 1967 und im kalten Krieg so um 1980. Man musste allerdings trotzem dienen, z.B. als Bausoldat. Es kommen finstere Zeiten, die Mehrheit möchte es so.
Ja, leider, Wunderlich, genau so ist es. Die Mehrheit möchte es so. Und wenn das Land dann endlich „kriegstüchtig“ geworden ist und es losgehen kann, kommt das böse Erwachen, Jammern und Wehklagen. Wenn Ehemänner, Söhne und Brüder an die Front MÜSSEN! Dann wird es zu spät sein. Wie immer. Und das Wehklagen wird weitergehen, wenn sie zurückkehhren: ob tot, halbtot oder als psychisches Wrack. Ich kann mich an die Erzählungen meiner Mutter noch sehr gut erinnern, als mein Opa aus Russland heimkehrte, das man damals sooo gerne erobern wollte. Er kam als anderer „Mensch“ zurück – ja, ‚Mensch‘ in Anführungszeichen, denn er war keiner mehr! Er war total dem Alkohol verfallen und vegetierte dahin, bis er sich 1957 „dem Strick ergab“. Würde Deutschland wieder dieses „Abenteuer“ wagen, würde ich mich und mein Leben, mein Erspartes, kurzum: ALLES daran setzen, meinen Sohn und meine Enkelsöhne davor zu bewahren. Ich würde vor NICHTS zurückschrecken, denn das NIE WIEDER KRIEG ist mir in Fleisch und Blut übergangen und DASS KEINE MUTTER MEHR IHREN SOHN BEWEINT.
Die DDR hatte aber auch nie einen heißen Krieg auszufechten. Ob sich das ZK der SED weiter so hochmoralisch verhalten hätte oder doch jeden wehrfähigen Mann eingezogen?
Man weiß es im Nachinein natürlich nicht. Aber wie es jetzt in DE aussieht, wird der heiße Krieg in der Ukraine als Verteidigungskampf für DE deklariert, obwohl ein Angriff Russlands auf deutsches Territorium solange als unwahrscheinlich einzustufen ist, solange man sich nicht aktiv in der Unraine beteiligt. Genau wie das GG ist auch das Völkerrecht dehnbar. RU sagt, es verteidigt seine ethnischen Russen in der Ukraine, die ja nachweislich beschossen wurden und denen Kultur, Sprache, Wasser und Geld (Renten) abgestellt wurden. Die Ukraine sagt, sie sei völkerrechtswidrig angegriffen worden. Beide haben Recht. Aber DE wurde nicht angegriffen. Wenn natürlich Taurus mit deutscher Unterstützung gegen Moskau fliegen, dann ist der Sachverhalt anders. Allerdings würde ich eine gegen Moskau fliegende Taurus nicht als Verteidigung Deutschlands sehen. Aber genau für diesen Fall wird nun die Wehrpflicht reaktiviert. Das Recht und auch das Menschenrecht werden gebeugt, so wie es den jeweiligen Machthabern passt. Internationale Gerichte und die UN sind Papiertiger, also wirkungslos, mit deutscher Unterstützung (Merz möchte Netanjahu einladen). Die ganze Entwicklung ist brandgefährlich, jeder wird sich im Recht sehen, nur der kleine Soldat hat keinerlei Rechte und es wird definitiiv keine Sieger mehr geben. Das scheint aber niemanden zu interessieren, das Gehirn wird abgeschaltet, vermutlich mit so weißem Pulver.
Für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gilt in der BRD folgendes:
„BUNDESGERICHTSHOF
4 ARs 11/24
BESCHLUSS
vom 16. Januar 2025“
„50 cc) Wie gesehen, sind Grundrechtsverkürzungen im Verteidigungsfall aber auch der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung selbst – auch in Bezug auf die Gewissensfreiheit – nicht fremd, sondern in ihr angelegt. Dabei erscheinen sogar weitergehende verfassungsimmanente Einschränkungen des Kriegs
dienstverweigerungsrechts bis hin zu dessen Aussetzung in existenziellen Krisen des Staates prinzipiell nicht undenkbar.“
Alles klar? Zudem wird erwähnt, dass man auch auf andere Grundrechte pfeifen kann.
Das Grundgesetz enthält einerseits bombastische Versprechungen und andererseits vage und zweideutig Formulierungen und ist inzwischen bis zur völligen Unkenntlichkeit verändert worden. Und jetzt kommen auch noch die Kriegskredite rein.
Weitere Beispiele.
Sehr gut klingt GG Art 26
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Wer bestimmt welche Handlungen das friedliche Zusammenleben der Völker stören und einen Angriffskrieg vorbereiten. Was ist ein Angriffskrieg? Noch nie hat jemand nach Selbsteinschätzung einen solchen geführt und das Völkerrecht erlaubt auch präventive Verteidigung. Nicht umsonst bezeichneten die Römer das Kriegführen als pacare = Frieden stiften.
Westerwelle besuchte am 04.12.2013 den „Maidan“-Platz, um die ukrainische Opposition zu unterstützen. Er wurde nicht bestraft. Man stelle sich mal vor, Lawrow würde zusammen mit Alice Schwarzer auf einer Friedensdemonstration in Berlin eine Rede halten.
Absatz (2) erlaubt dazu noch Waffen zur Kriegsführung mit Genehmigung der Bundesregierung in Krisengebiete zu liefern. Also pacare auf Seite der Ukraine ist erlaubt, obwohl die Russen die BRD nicht angegriffen haben, und die Ukraine nicht mit Deutschland verbündet ist.
Richtig ergreifend ist GG Art 20
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Was für Abstimmungen wird leider nicht gesagt, und auch nicht wie sie durchgeführt werden. Das regeln dann die Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung, die wohl in besonderer Weise den Willen des Volkes repräsentieren. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ klingt jedenfalls gut, auch wenn anschließen klar gestellt wird, dass das nicht wahr ist.
Das GG bietet auch bei klaren Formulierungen keine Rechtssicherheit mehr. P. 1 „Würde des Menschen“ –> „Ratten…“, „Putintroll“, „Anitisemit“, alles zulässige Beschimpfungen für Leute, die sich für Frieden einsetzen und weder Putin vergöttern noch etwas gegen Juden haben. Demokratie war gestern.
@Wunderlich: Wer so ein wenig Jura-Grundkenntnisse hat, sollte sich mal die Kommentare zum Grundgesetz anschauen. Dann weißt du wie es tatsächlich um unsere Grundrechte aussieht.
Und ich sage mal so: Das ganze ist keinesfalls mit dem Verständnis was ich von einem Rechtsstaat habe vereinbar.
Ein Demokratischer Staat bei der Menschenjagd für den Fleischwolf
https://youtu.be/fL-VmNRy0i4?si=6QVy6oGvJn0kBHVf
https://youtu.be/Kp26UsVbwtQ?si=n7dFvC5uYfME5XX9
„Demokratischer Staat“, der is‘ wirklich gut, auch wenn ich weiß, dass Sie das superironisch gemeint haben.
Was erleben wir? Eine wichtige Stütze des Kapitalismus wirft ihren Schafspelz ab und bleckt die Zähne. Alles normal in Zeiten, in denen eine andere Stütze, die Regierung, zum Sturm auf den Feind, der sich nicht ergeben will, mit Tatarenrufen bläst.
Immer wieder lächerlich… DIE WELT ÜBER DIE SIE SCHREIBEN EXISTIERT MICHT !!!!! Was genau verstehen sie denn daran nich, Herr Rötzert?
„Auch bei der Verteidigung gegen einen ausländischen Aggressor kann das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht außer Kraft gesetzt werden. “
Sowas fällt unter Menschenverblödung. Leute wie den Autor kann man beim ehemaligen Nachrichten Magazin oder dem Süddeutschen Beobachter sicher brauchen.
Eben, wer sollte das denn durchsetzen, wenn sich ein Staat nicht daran hält?
Ja… wenn man mal einen Gut-Menschen bräuchte, ist keiner da…. alles nur Schwätzer. Realität? Uninteressant.
Was treibt sie an?
Jürgen Scherer
https://www.sicht-vom-hochblauen.de/was-treibt-sie-an-juergen-scherer/
„Wie mag sich so etwas erklären?
Da kann man mit Blick auf die Geschichte nur mutmaßen.
Allerdings mit m.E. plausiblen Wahrscheinlichkeiten:
Zunächst einmal sind da die Alten, die am Ruder waren resp. sind; in Europa an maßgeblicher Stelle Frau von der Leyen, ein Kind des „Kalten Krieges“ und groß geworden im Widerstand gegen die Brandt’sche Friedenspolitik, also mit antikommunistisch-antirussischen Ressentiments und schon sehr zuverlässig-militaristisch als „Panzeruschi“ in unserem Land unterwegs, als sie sich noch als Verteidigungsministerin unter Merkel im „Männerverein des Verteidigungsministeriums“ bewähren musste. Insgesamt bringt sie also gute Voraussetzungen im Hinblick auf das Feindbild Russland mit, was sie ja auch tagtäglich als EUkommissionspräsidentin, wider den Geist des Friedensnobelpreises, unter Beweis stellt.
In unserem Land sind das einerseits die ebenfalls im „Kalten Krieg“ sozialisierten Politiker Scholz und Pistorius von der SPD, für die Brandt anscheinend nur eine verirrte Episode war, und natürlich der vermutlich nächste Bundeskanzler Merz.
Dass allerdings auch die „jungen Leute“ von den Grünen und der FDP zu den RusslandhasserInnen gehören, bedarf schon einer Erklärung.
Eine mögliche ist, dass sie das Narrativ ihrer Großeltern verinnerlicht haben, das von den „bösen Russen“, den „gefährlichen Bolschwiken“ und den „schlimmen Kommunisten“; all diesen Konsorten sollte letztlich nicht vertraut werden – außer vielleicht dem „lieben Gorbatschow“. Aber den gibt es ja nun nicht mehr.
„Anmerkung: Warum denke ich da an Baerbocks Opa Waldemar auf den sie so stolz ist“
Fazit: Die Gefahr kommt weiterhin aus dem Osten!
Außerdem, so ein weiteres Narrativ, welches uns tagtäglich angeboten wird, sei ja die „SED-Diktatur“ auch nicht vom Himmel gefallen. Und so kann die schon in der DNA unserer Republik angelegte Furcht vor dem, was Kommunismus bzw. Sozialismus genannt wird, sorgfältig gepflegt von „glaubwürdigen Zeugen“ wie Herrn Gauck, weiterhin fröhliche Urständ feiern – bis in die politische Verantwortung der jungen Politikergeneration hinein. Parole: Dem Russen ist nicht zu trauen.
Dass allerdings Frau Merkel zugegeben hat, dass das Abkommen Minsk II nur abgeschlossen wurde, um der Ukraine Zeit für Aufrüstung zu geben, nicht um es umzusetzen, zeigt, wie hohl die Parole ist von dem Russen, dem man nichts glauben kann.
Ein weiteres Negativnarrativ im Hinblick auf Russland bringen die osteuropäischen Länder des Baltikums, Tschechiens, der Slowakei, Rumäniens Polens usw. ins Spiel. Ihre durchweg negativen, zum Teil traumatischen Erfahrungen mit den Sowjetischen Regierungen konnten durch das kurze Glasnost und Perestroika Zwischenspiel Gorbatschows nicht geheilt werden. So nimmt es nicht wunder, dass die erlittenen Traumata aus sowjetischen Zeiten durch den Krieg Russlands mit der Ukraine wieder an die Oberfläche gelangten und ihre misstrauisch-wütende Politik gegen Russland ein nicht unwesentlicher Faktor im Konzert der EU Staaten ist. Die EU sollte sich aber eigentlich nicht vor diesen verständlichen Angstkarren spannen lassen. Dass sie es aber zu großen Teilen doch tut, erklärt sich nicht zuletzt aus der jahrzehntelang und auch heute noch gepflegten Kommunistenfurcht in ganz Europa.
Interessant dass irgendwelche korrupten Drecksäcke, die die Bevölkerung aufs tiefste ausbeuten auch noch verlangen das man für diese stirbt… Was für erbärmliche Kreaturen!
Und dass das die deutsche Gerichte auch noch richtig finden… Interessant!