
Brave Erfüller von Kanzleramt + BND: Akten zum SS-Offizier Adolf Eichmann bleiben verschlossen.
Nach mehreren Wochen haben die Richter des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) das schriftliche Urteil von der Verhandlung am 4. Juni 2026 in Leipzig vorgelegt. Es ging um die Frage, ob der Bundesnachrichtendienst (BND) für alle Ewigkeit und ohne Begründung seine Akten zum SS-Offizier Adolf Eichmann geheim halten darf. Und die Richter beugten sich, wieder einmal, dem Willen des Kanzleramtes und des Geheimdienstes. Jawoll, er darf, auf ewig, ohne weitere Begründung und ohne Anhörung alles geheimhalten – obwohl im Bundesarchivgesetz (BArchG) ausdrücklich die maximale Schutzfrist von 60 Jahren genannt ist. Die jahrzehntelange Desinformation kann also weitergehen. So ist das in der Bundesrepublik: von Transparenz, Rechtstaatlichkeit und Pressefreiheit keine Rede mehr. Es zählt das “Wohl des Bundes”. Und worin das besteht, das bestimmt ganz alleine ein handverlesener Kreis von Robenträgern.
“Die Klage, über die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz gemäß § 50, Abs. 1, Nr. 4 VwGO entscheidet, (hat) keinen Erfolg. Sie ist zulässig aber unbegründet”.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
VwGO steht für Verwaltungsgerichtsordnung und soll die Organisation der Verwaltungsgerichte regeln. Das Urteil muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, um das Ausmaß der politisch motivierten Auslegung abseits der herkömmlichen Auslegungsregeln zu erkennen. Ausnahmen zum archivrechtlichen Zugangsanspruch werden entgegen jeder Methodik weit interpretiert, andere Ausnahmen, wie die „Third Party Rule“ werden schlicht erfunden. Es gibt sie nicht im Gesetz. Fristen werden mit willkürlichen Argumenten auf Ewigkeit verlängert, um den archivrechtlichen Zugangsanspruch auf Dauer zu vereiteln. „Es ist nicht Aufgabe des BVerwG Rechtspolitik zu betreiben“, so Rechtsanwalt Christoph Partsch, der die Klage vertrat.
Aber der Reihe nach: Am 4. Juni hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über meine Klage gegen den Bundesnachrichtendienst verhandelt. Es geht – erneut – um den Zugang zu den BND-Akten über die Festnahme des NS-Offiziers Adolf Eichmann im Jahr 1960 in Argentinien, die 65 Jahre nach den Ereignissen noch immer unter Verschluss gehalten werden. Ich hatte bereits 2008 – als erste Journalistin – den BND auf Aktenherausgabe verklagt, relativ erfolgreich. Damals erhielt ich über den Gerichtsweg etwa 80 % der Unterlagen. Der Rest sollte geheim bleiben, da „die Vorlage der Akten dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten würde”, hieß es in der Sperrerklärung des Kanzleramts. Mit “Wohl des Bundes” ist das Interesse des Mossad gemeint, der wahrheitswidrig behauptet, den SS-Offizier Eichmann “heldenhaft jahrelang in Argentinien gesucht” und ihn, wieder “heldenhaft”, nach Israel entführt zu haben. Hollywood und die Presse spielten mit. Auf jeden Fall waren bei dem ersten Verfahren die 60 Jahre Schutzfrist noch nicht vorbei, weshalb ich damals auf eine Verfassungsbeschwerde verzichtete und erst 2020 auf den Rest klagte. Im BArchG steht klar und deutlich:
- 11 Schutzfristen: (1) Die allgemeine Schutzfrist für Archivgut des Bundes beträgt 30 Jahre, sofern durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist. (…)
- 12 (3) Das Bundesarchiv kann die Schutzfrist nach § 11 Absatz 3 um höchstens 30 Jahre verkürzen oder verlängern, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.
Ich vertraute damals darauf, dass sich die bundesdeutschen Behörden bzw. wenigstens die Richter an Recht und Gesetz halten. Das war natürlich naiv.
Ich beantragte vor sechs Jahren die noch geheimen Dokumente, deren Registriernummern und Aktenzeichen ich ja bereits kannte und konkret benennen konnte.
BND und Kanzleramt wollten trotz der eindeutigen Rechtslage die Papiere nicht komplett herausgeben und beriefen sich wieder auf das “Wohl des Bundes”. Das angerufene BVerwG schickten die Sache an ihren sog. Fach-Senat, und der prüfte Kopien – nicht mal die Originale – in einem In-Camera-Verfahren, ohne meine Anwälte und ohne das erkennende Hauptsachegericht. Und der entschied, dass die strittigen Dokumente weiterhin streng geheim sein sollen – “zum Wohl des Bundes”, so der immer wiederkehrende Textbaustein des F-Senats. Über die gesetzlich vorgeschriebene zeitliche Begrenzung von maximal 60 Jahren setzte er sich hinweg. Er berief sich stattdessen auf den “Quellen- und Methodenschutz” sowie auf die “Third Party Rule”, die – so Rechtsanwalt Partsch – das Gesetz gar nicht kennt, ebensowenig wie die Sperrung bis in alle Ewigkeit.
Das Urteil
Die Richter machten es sich einfach und entschieden, dass nicht alle Unterlagen der Geheimdienste auch “Archivgut des Bundes” und damit “Gegenstand eines Nutzungsanspruchs” seien können – etwa, wenn sie von ausländischen Diensten stammen oder wenn der “Quellen- und Methodenschutz” entgegenstünden. Das steht, wie gesagt, so in keinem deutschen Gesetz und ist auch lächerlich: welche Methoden aus dem Jahr 1960 gibt es heute noch zu schützen? Das Loch in der Bildzeitung? Die Plattfüße?
Dann wird der § 13 BArchG erwähnt. Dort heißt es:
“Das Bundesarchiv hat die Nutzung nach den §§ 10 bis 12 einzuschränken oder zu versagen, wenn 1. Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Nutzung das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet würde, (…) 3. durch die Nutzung Rechtsvorschriften des Bundes über die Geheimhaltung verletzt würden.”
Diese Argumentation übersieht, dass das Bundesarchiv (das übrigens weisungsgebunden vom Kanzleramt ist) in meinem Verfahren gar keinen Kommentar abgegeben hat. § 13 setzt die maximale Schutzfrist nicht aus, erwähnt diese nicht einmal sondern gibt dem Bundesarchiv – wo immerhin Historiker und nicht Juristen am Werke sind – lediglich die Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebene Schutzfrist zu erweitern, also etwa von 30 Jahren auf 60. Wie gesagt, weder das Bundesarchiv noch irgendwelche anderen Historiker wurden gefragt. Das Gericht versteckte sich hinter dem Beschluss des F-Senats und hielt ihn für bindend. Presse-, Informations- und Wissenschaftsfreiheit werden im schriftlichen Urteil zwar am Rande erwähnt, sie hätten sich aber den anderen, wichtigeren Normen wie dem Wohl des Bundes unterzuordnen.
Zwar gibt das Urteil zu, dass der Gesetzgeber das In-Camera-Verfahren durch den F-Senat gar nicht kennt und dass es einen Widerspruch zur “Garantie auf effektiven Rechtsschutz” (§ 19 GG) geben könne, aber auch in diesem Punkt bricht eine Hinterzimmer-Vorschrift das Verfassungsrecht.
“Nach dem Konzept des § 99 VwGO (ist) die erforderliche Abwägung des Rechtsschutzinteresses der Betroffenen und dem öffentlichen Interesse an der Wahrheitsfindung im Prozess auf der einen Seite und den legitimen Geheimhaltungsbedürfnissen auf der anderen Seite abschließend durch den Fachsenat in einem gesonderten Zwischenverfahren vorzunehmen”.
Mit anderen Worten: die Wahrheitsfindung wiegt weniger als die BND+Mossad-Lügen. So einfach ist das. Während die ganze Welt davon spricht, wie gegen die Flut von Desinformation vorzugehen ist, erfinden die Leipziger Richter einen Sonder-Senat, der die historische Wahrheitsfindung in die Tonne tritt, mit der Worthülse “Wohl des Bundes”.
Die Botschaft, die die Leipziger Richter damit in die Welt senden, ist nicht nur juristisch absurd, sondern auch politisch beschämend. Während an den Gedenktagen die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit vollblumig verkündet wird, breitet man zugleich den Mantel des Schweigens über ein peinliches Kapitel der Nachkriegsgeschichte aus: nämlich wie und warum der SS-Mann Eichmann im Mai 1960 in Israel kam.
So wird die Justiz am Ende Teil der Desinformation, jedenfalls der eigenen, nützlichen Desinformation. Fake News, so das herrschende Narrativ, verbreitet ja lediglich die andere Seite, die Schurkenstaaten. Die eigenen Lügenschichten scheinen auch nach 65 Jahren immer noch so heilig, dass sich sogar die Robenträger der deutschen Obergerichte dazu hergeben, die Paragraphen zu verbiegen, um das von Mossad+BND gewünschte Ergebnis irgendwie zu begleiten.
„Weil die Klägerin und wir keine Chance hatten, vor dem in Camera-Senat sachgerecht vorzutragen, sehen wir eine Verletzung von Art. 103 GG, dem Recht auf Anhörung. Deshalb mussten wir zunächst eine Anhörungsrüge beim BVerwG erheben. Sowie diese abgewiesen ist, womit wir rechnen, können wir die Verfassungsbeschwerde anhängig machen, in der wir darüber hinaus auch die Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG rügen, dem Recht auf ein Gericht. Denn wenn der Senat die Entscheidung des in camera Senats schlicht übernimmt, haben wir keinen wirklichen Zugang zum Gericht gehabt.“
Dieser Prozess wurde – bisher – mit Spenden finanziert. Wer dies unterstützen will, bitte per Banküberweisung bitte auf den Namen Gabriele Weber IBAN DE43120300001207441294, bic BYLADEM1001 oder über Paypal: gaby.weber@gmx.net.
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Dankeschön, daß wir Sie haben, Frau Weber. Ich sollte Ihnen mal langsam einen Dauerauftrag für Spenden einrichten, verdient haben Sie es weißgott.
Guter Artikel Frau Weber, DANKE!
Machen Sie bitte weiter so!
Was soll man von einem Land auch anderes erwarten in dem Nazis nach dem Krieg in hohe Regierungsämter gekommen sind, auch Richter.
Offensichtlich hat man nicht nur bezüglich Eichmann etwas zu verbergen und der braune Geist har nie ganz aufgehört zu existieren
Ich finde es vorstellbar das Veröffentlichung dieser Unterlagen dem Staat Deutschland schaden. Das man damals vielleicht über so einiges an Gesetzen hinweg gegangen ist um Eichmann zu schnappen, ist nicht wirklich ehrrührig. Was der Artikel allerdings zurecht kritisiert ist das es dafür scheinbar keine gesetzliche Grundlage gibt. Also wieder etwas was uns ein wenig weniger Rechtsstaat sein lässt. Also eine schwierige Frage die das Gericht hier zu beantworten hat. Würde sehr gerne dazu lesen, wie sich die Gegenseite dazu stellt, was aber eben das Problem hat, das man ja veröffentlichen müsste, um eine gute Argumentation zu haben. Aber eines wäre noch zu klären: Was würde es nutzen, wenn man diese Unterlagen veröffentlicht?
„Das[s] man damals vielleicht über so einiges an Gesetzen hinweg gegangen ist[,] um Eichmann zu schnappen, ist nicht wirklich ehrrührig.“ Der Zweck heiligt die Mittel? Gesetze, Verträge und so weiter sind immer einzuhalten, unabhängig davon, um was es sich dreht. Beispiele für Nichteinhalten haben wir derzeit zur Genüge, man muss sich nur kurz die Politik Israels und der USA (nicht nur!) ansehen.
„Aber eines wäre noch zu klären: Was würde es nutzen, wenn man diese Unterlagen veröffentlicht?“ Das würde zwar die eventuellen Sauereien nicht ungeschehen machen, jedoch eventuell den Glorienschein einer bestimmten Nation etwas ins Trübe schieben. Ausserdem reizt es im vorliegenden Fall immer mehr, herauszubekommen, warum die Veröffentlichung der Unterlagen mit dieser immensen Verbissenheit verhindert wird. Das ist doch nicht normal!
Vielleicht weiss ja niemand mehr, warum die Akten immer noch geheimgehalten werden sollen. Vielleicht ist es mittlerweile Tradition sie geheimzuhalten. Haben sie schon immer so gemacht. Da könnte ja jeder kommen.
Da passen die Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz, die gerade gemacht werden, auch sehr gut dazu. Wo kamen wir denn da hin, wenn ungesalbten Bürgern Auskünfte von staatlichen Stellen erteilt werden müssten? Vielleicht deswegen auch die verbissene Verteidigung der Geheimhaltung, nicht daß der Regierungsapparat noch ganz andere Akten herausgeben müsste nach einer Präzedenzentscheidung.
Wir Bundesbürger sollen artige Obrigkeitsdiener sein, nicht darüber nachdenken was über uns gespeichert wird und es auch nicht wissen. So der spätere Bundespräsident 2004 in einem Vortrag zum Informationsfreiheitsgesetz 2004 im Haus der deutschen Geschichte. Es gab da noch Tumulte unter den Zuhörern. Akten werden immer geheim gehalten wenn der israelische Dienst mit drinhängt, siehe auch NSU und andere Vorfälle.
Ja. Es ist alte Tradition der deutschen Verwaltung dem bittstellenden Untertan nichts zu erzählen und geheimniskrämerisch alles für sich zu behalten. Transparenz und Informationsfreiheit sind das genaue Gegenteil dessen, was der deutsche Verwaltungsapparat schon immer gemacht hat. Und alte Gewohnheiten ändern selbst Organisationen ungern. Obwohl ja keiner der vom alten Fritz verbeamteten noch leben.
Das ist ein Verwaltungsgerichtsurteil, ob und in welcher Weise Verwaltungsverfahren und Verwaltungsgerichtsverfahren korrekt und rechtmäßig durchgeführt wurden.
Die Äußerungen von Frau Weber in Bezug auf die Geschichte, die Person Eichmann, sind irrelevant, insbesondere für ein Verwaltungsgericht, und führen ins Leere. Das gilt noch mehr für angedeutete Verdunkelungs- und Vertuschungsabsichten beteiligter Stellen.
Frau Weber hat Einsicht erhalten, nur nicht in dem von ihr gewünschten Umfang.
Eichmann ist tot, seine Geschichte, auch im Bezug auf deutsche und andere Dienste, ist bekannt, auch die Geschichte des BND oder die des Mossad sind bekannt.
Wirklich interessant wäre es, darüber zu schreiben, warum der Spiegel so besessen ist vom Thema der NS-Zeit. Warum an die Deutschen, mit Ausnahme von bestimmten Politikern, die Aufforderung ergeht, sich in die „Schuld“ ihrer Großeltern einzuarbeiten.
Also bevor man sich weiter aufregt, sollte man das Urteil lesen und eventuell noch die Verwaltungsgerichtsordnung.
https://testphase.rechtsinformationen.bund.de/gerichtsentscheidungen/WBRE202600446
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/BJNR000170960.html
Da findet sich auch das in camera Verfahren.
§ 99 und § 189 VwGO
Offensichtlich haben Sie keinen Schimmer über das, was im Mai 1960 geschehen ist. Falls es Sie interessiert, können Sie dazu mein Buch lesen: „die drei Kreise des Abgrunds“, Buchmacherei, Berlin 2025.
Das in-Camera-Verfahren wird in keinem Gesetz beschrieben sondern lediglich in einer Verordnung. Eine Verordnung steht deutlich unter dem Gesetz, eine Verordnung regelt die internen Dinge einer Verwaltung aber nicht das Verhältnis der Verwaltung zu einem Bürger und schon gar nicht einen Eingriff in ein Grundrecht. Ein Grundrecht beschränken kann nur ein Gesetz. Vielleicht fragen Sie einfach mal einen Juristen oder benutzen Ihren Menschenverstand.
Gaby Weber, die Autorin
Es interessiert mich nicht, was 1960 passiert ist. Ich muss mich auch nicht rechtfertigen. Meine Angehörigen waren im Widerstand und das vor dem 9. Mai 45.
Mich muss auch niemand über die Geschichte der BRD oder des BND aufklären, ich weiß genug. Ein Gleiches gilt für die Geschichte des Mossad. Es gibt Menschen, die das Faktische vom Narrativ trennen können.
Da gibt es auch keine neuen Erkenntnisse, es sei denn, Sie würden jemanden aus der Normannenstraße fragen können.
Fragen Sie sich lieber, womit der BND sein Budget rechtfertigt, da er ja keine Aufklärung vor Ort betreibt, sondern nur die Erkenntnisse anderer Dienste aufarbeiten darf.
Und ansonsten gilt, vielleicht sollten sie das VwGO und das Urteil in aller Ruhe einfach lesen.
@ omikron
„Es interessiert mich nicht, was 1960 passiert ist. “
Zitat August Bebel
„Nur wer die Vergangenheit kennt, kann die Gegenwart verstehen und die Zukunft gestalten.“
aber wenn Sie die Vergangenheit nicht interessiert (Beispiel 1960 Argentinien……)
„Gemäß drei Präsidialerlassen aus den Jahren 1960, 1962 und 1963 lieferte Argentinien etwa 90 Tonnen ungesicherten Yellowcake (Uranoxid) an Israel zur Befeuerung des Dimona-Reaktors und schuf damit Berichten zufolge das spaltbare Material für Israels erste Atomwaffen .“ [ 15 ] quelle en.wiki.org
wie koennen Sie dann die Gegenwart verstehen? Und die Zukunft gestalten, wenn Sie nix wissen wollen, dann wiederholen Sie die Fehler der Vergangenheit, denn viele Zustaende heute haben ihre Ursache in der Vergangenheit!
„Frau Weber hat Einsicht erhalten, nur nicht in dem von ihr gewünschten Umfang.
Eichmann ist tot, seine Geschichte, auch im Bezug auf deutsche und andere Dienste, ist bekannt, auch die Geschichte des BND oder die des Mossad sind bekannt.“
Es geht nicht um die Akten, in die sie Einsicht erhalten hat, sondern um die, wo es ihr verweigert wurde. Es wäre auch der offiziellen Version dienlich, wenn sie die Akten freigeben werden. Dann könnten sie ihre Version bestätigen oder sie korrigieren. Ich würde gerne den guten Grund wissen, warum man die Akten sperren will bis zum St. Nimmerleinstag.
Lesen Sie einfach das Urteil, gehen Sie zu den weiter aufgeführten Urteilen. Es ist alles da und es ist nicht so schwer.
@omikron
Eine ganz einfache Frage: Wer hat hier was 2026 und damit mehr als 60 Jahre ‼️ nach dem Prozess gegen Adolf Eichmann zu verbergen und/oder verheimlichen und/oder zu vertuschen 🙈 🙉 🙊, das die Öffentlichkeit nicht erfahren darf? Wir leben doch angeblich in der besten „Demokratie“, die wir in Deutschland jemals hatten und einem“ Rechtsstaat“ oder etwa nicht?
Auch ich bin Teil der Öffentlichkeit und mich würde das schon interessieren. Falls sich bei der Recherche nichts „Neues“ ergibt, dann wäre das doch egal oder? Oder ⁉️
Können Sie diese einfache Frage beantworten?
Außerdem geht es hier nicht um „Schuld“ sondern um Verantwortung und darum, aus der Geschichte zu lernen. Oder sind Sie etwa gar ein „Fan“ von Herrn Eichmann und dieser schwarzbrauen Terror-Partei, die in Deutschland von 1933 bis 1945 regierte?
Manche AfD-Fans und Politiker sagen zu dieser Zeit heute auch: „Hitler und die Nazis sind nur ein Vogelschiss in über 1.000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte.“ Ein kleiner „Vogelschiss“ war das sicherlich nicht. Das war schon ein gigantischer Elefanten 💩 Haufen oder sehen Sie das anders?
Hier scheint es ja wirklich mit dem Leseverständnis zu hapern.
Das ist ein Verwaltungsgericht, das die vorangegangenen Urteile auf ihre Richtigkeit überprüft hat, mehr nicht. Es geht hier um „Verwaltungsrecht!“. Das Urteil ist verlinkt. Von da können Sie die Aktenzeichen googeln und die anderen Urteile aufrufen, ganz einfach.
Es geht nicht um Geschichte, nicht um Eichmann, nicht um den Mossad.
Was war und ist in Deutschland zu verheimlichen, dass bis zum 7. Mai noch 80 % dafür waren und am 9. Mai alle entweder im Koma, im Widerstand – auch ganz tief drinnen, quasi am Zellkern – oder einfache Mitläufer. Dass diese Aussage besonders für die sogenannte Führungselite galt, in Verwaltung, Justiz, Politik, Bildung, Medien, Industrie, bis in die 70er Jahre. Das wusste jeder und jeder wusste wer in den europäischen Ländern und den USA mit den Nazis zusammengearbeitet hatte und dies bis heute tut.
Hier gibt es keine Geheimnisse und keine Überraschung, es sei denn, man wundert sich, dass im Wald Bäume sind.
Es geht darum, ob die Zurückhaltung und Schwärzung der Texte rechtens waren.
Der Einwand des Bundeskanzleramtes in Bezug auf die Sperrverke bezog sich auf die Einbeziehung von Daten anderer Dienste (und das können unterschiedliche sein), die erst nach deren Einverständnis freigegeben werden dürfen. Das ist eine Frage der Vertraulichkeit, auch der Zuverlässigkeit im Umgang mit den Daten anderer. Dann haben wir den Aspekt, dass die Unterlagen des BND überhaupt nicht der Zuständigkeit des Bundesarchivs unterliegen.
Alles ist im Urteil zu finden.
Das ist nicht zufriedenstellend, wenn man Verschwörungstheorien bevorzugt, die dann die üblichen Verdächtigen in den Fokus rücken, auch wenn der zu spannende Bogen extrem abenteuerlich ist. (SS Eichmann, Mossad, amerikanische Atomversuche in Argentinien) Das ist mehr als „Tote tragen keine Karos“.
Was man hier feststellen muss: Nicht nur die US-Amerikaner haben sehr mangelhafte Geschichtskenntnisse und glauben den größten Unsinn, weil er ihrem festgefügten, selbstgebauten Weltbild entspricht.
Selbst so etwas Banales wie das Öffnen eines Links und das Lesen eines Urteils stellt eine olympiareife Hürde dar, ein Blick in die dem zu Grunde liegenden Gesetze noch mehr.
Übrigens: Dimona wurde mit Uran aus französischer Produktion gestartet. Erst in den 70er Jahren kam Uran aus Südafrika und dann aus dem Negev.
Wo ich politisch herkomme, habe ich übrigens auch in einem Kommentar angemerkt.
Es existieren wohl gewisse Akteure, die gerne eine Demokratie simulieren, die keine ist!
Diese Akteure, die eine Veröffentlichung verhindern, sind genau diese Akteure, die das Monstrum aufgebaut haben.
Diese Leute besaßen die psychologische Expertise, um Massen zu bewegen ins Nirvana.
Das heutige Problem weltweit besteht darin, das man über Demokratie schwätzt und sich faktisch im Totalirismus befindet.
Das liberale kapitalistische bestehende System.
Schon 1948, zu Beginn des Kalten Krieges, hat der US-Diplomat George Kennan diese Wahrheit mit brutaler Aufrichtigkeit ausgesprochen: „Wir besitzen 50 Prozent des Reichtums der Welt, stellen aber nur 6,3 Prozent ihrer Bevölkerung. In dieser Situation besteht unsere wahre Aufgabe darin …, diese Ungleichheit aufrechtzuerhalten. Um das zu tun, müssen wir alle Sentimentalität beiseiteschieben … Wir sollten aufhören, über Menschenrechte, über die Verbesserung des Lebensstandards und über Demokratisierung nachzudenken.“
das ist es, was unsere „Demokratie“ ausmacht
In der Tat, hier wird etwas vertuscht. Worauf wir am Ende angeblich erfahren, dass es nicht der heldenhafte Mossadwar, der Eichmann entführte. Sondern? Gsby könnte das mal darlegen, auch ohne die Akten zu haben.
Am Ende jedenfalls war der Eichmann in Tel Aviv. Von wem dorthin gebracht? Der BND war’s nicht.
Dazu hat Gaby Weber Filme und Bücher herausgebracht. Sie hat eine Webseite und einen Youtubekanal mit etlichen Filmen zum jeweils aktuellen Stand ihrer vielen Jahre dauernden Recherchearbeit, zBspl https://www.youtube.com/watch?v=2M2NMMlXMNU&t=1195s&pp=ygUTZ2FieSB3ZWJlciBlaWNobWFubg%3D%3D
Es geht dabei insgesamt aber nicht nur um die Frage, wer denn nun tatsächlich die Entführer waren. Das ist nur der Einstieg: Zitat aus der Buchbeschreibung ihres Buches „Drei Kreise des Abgrunds“:“Drei sensationelle Vorfälle passierten zwischen dem 11. und 23. Mai 1960: der Gipfel der vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges in Paris am 16. Mai, auf dem Kremlchef Nikita Chruschtschow die atomare Abrüstung und die Wiedervereinigung eines neutralen Deutschlands vorschlagen wollte; das Mega-Erdbeben am 22. Mai in Chile, bei dem die Erdkruste auf tausend Kilometern aufbrachsowie das Auftauchen des gefangenen SS-Offiziers Adolf Eichmann in Israel am folgenden Tag. Drei Ereignisse, die auf den ersten Blick nichts miteinander zu tun hatten. Die langjährige Auslandskorrespondentin Gaby Weber stieß bei ihrer Recherche auf den kausalen Zusammenhang zwischen diesen Ereignissen, den drei Kreisen nahe am Abgrund.“ https://www.hugendubel.info/fachbuecher/kunst/darstellende-kunst/detail/ISBN-9783982619934/Weber-Gaby/Drei-Kreise-des-Abgrunds
als Ergaenzung
https://amerika21.de/video/154352/krater-fuer-frieden-mik
Frau Webers unermuedlicher Einatz kann gar nicht hoch genug bewertet werden. Danke!
Soviel zum Thema „Entnazifizierung“ und Aufarbeitung des NS-Terrors nach dem Ende des ⬛ 🟫 schwarz-braunen Regimes (1933 bis 1945) inkl. Weltkrieg, Euthanasie und Holocaust.
Wer weiß schon, dass die Witwe von Roland Freisler, Marion Freisler, geb. Russegger (1910–1997), nach dem Zweiten Weltkrieg bis zu ihrem Tod 1997 vom ⬜🟦⬛ bayerischen Freistaat auf Kosten der Allgemeinheit eine staatliche und stattliche 💰 Witwen-Versorgung bekam, damit sie nicht arbeiten gehen muss.
Und warum bekam sie diese „Witwenrente“? Antwort: Diese Witwenrente bekamm sie, weil ihr Ehemann Roland Freisler am Ende des Zeiten Weltkrieges 1945 durch eine britische oder auch amerkanische Fliegerbombe ums Leben kam. Ab 1974 die Witwe von Herrn Freisler zusätzlich sogar einen „Berufsschadensausgleich“ nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Diese „Rente“ darf man nicht mit der Witwenrente gesetzlich Rentenversicherter vergleichen, denn Beamte und ihre Witwen bekommen in unserem „christlichen“ Sozialstaat auf Kosten der Allgemeinheit eine „besondere“ Rente. Ein Euro unterscheidet sich zwar nicht von der Rente des gemeinen Volkes, aber es sind mehr Euro.
Nur so am rechten Rande: ➜▐
Herr Roland Freisler war Jurist, aber ein „besonderer“ Jurist. Er war NS-Jurist und von 1942 bis 1945 Präsident des Volksgerichtshofes, der „im Namen des deutschen Volkes“ zahlreiche Todesurteile ⚖️ ✒️ ⚰️ 🪦 verhängte anderem gegen:
Sophie Scholl, († 1943)
Hans Scholl († 1943)
Christoph Probst († 1943)
Erwin von Witzleben ( † 1944)
Alfred Delp († 1945)
Julius Leber († 1945)
Kienzle: Noch Fragen Hauser?
Hauser: Nein Kienzle, diesmal nicht. Was soll man da auch noch fragen?
Das ist der Unterschied zur DDR. Die Stasi-Akten waren umgehend veröffentlichungspflichtig, nicht nur zur Forschung, sondern ausdrücklich und vor allem auch für die darin aufgeführten Opfer von Überwachung. Die westlichen Akten sogar zu einem Massenmörder aus Hitlerzeiten werden dagegen geschützt…..
Gut, daß wir verglichen haben!
Stasiakten sind nicht für jeden und nicht alle Akten über jeden sind einsehbar. Die Akte Angela Merkel z.B. ist verschlossen [1]. Die Spekulation darüber, ob diese Akte nicht bei Gelegnheit „einem Wasserrohrbruch zum Opfer fällt“ oder ein vergleichbares Schicksal erfährt, führe ich hier nicht.
[1] z.B.: https://archive.ph/nerw0
Ja. Klar alle Akten veröffentlicht. Nicht die von IM Erika (Merkel). Nein natürlich nicht alle. Die sind zu einem guten Teil geschreddert worden und nicht alles konnte rekonstruiert werden. Und wer weiss ob alle Säcke mit Schnipseln sichergestellt wurden. Akten und Schnipsel haben mit Sicherheit auch ausländische Dienste mitgenommen. Die Rosenholz Compterdatei hatte ja auch die CIA. Wird nicht das einzige gewesen sein, was in fremder Hand ist.
In Summe scheint der Machtaparat der Bundesrepublik bezüglich Aktenverwahrung und Einsichtverhinderung seit Eichmann ja vorangekommen zu sein. Die Kohl-Akten sind erst gar nicht dort gelandet. Und die Versuche, sie dorthin zu bekommen, sind als eher halbherzig zu bezeichnen.
Tja wie zwingt man einen Staat zur Umsetzung der eigenen Gesetze und Vorschriften wenn er partout nicht will? Die Kohl-Kanzler-Akten müssten eigentlich ins Bundesarchiv laut Gesetz. Die Akten rund um Eichmann müssten auch freigegeben werden nach so vielen Jahrzehnten. Aber es gilt wohl Wasser ins Gesetz schreiben und Wein saufen.
Wer möchte denn auch die Rolle des Mossads aufdecken, die seit Dekaden dafür sorgen, das überall ihre partikularen Interessen gewahrt werden, die seit der Gründung Israels nichts weiter als Krieg und Verwüstung beinhalten?
Und, In Deutschland so gar nicht, denn der Schutz Israels ist ja Staatsraison.
das hat doch nicht etwa was mit diesem alten beitrag aus der mottenkiste zu tun ….?
vor vielen jahren wurde in unseren „qualitätsmedien“ etwas berichtet, was zweifel an den täglichen beschönigungen der fraktion unseredemokratie® aufkommen lässt.
es wäre schön wenn die „qualitätsmedien“ weiterhin so ambitioniert wären, auch wenn es um aktuelle akten wie z.b. nordstream terror, corona verbrechen usw usw geht.
Streng geheime Akten in Geheimarchiven unter Verschluss. 3sat Kulturzeit! die Bananenrepublik
https://www.youtube.com/watch?v=MzBgFCdjPrc