Und wieder tötet ein Kind. Und wieder tut das Strafrecht nichts.

Bild: Geralt/Pixabay.com/Pixabay Content License

Die Tat in Dormagen (NRW) wirft erneut die Frage auf, ob die Untergrenze des Strafrechts von 14 Jahren noch zeitgemäß ist.

 

Natürlich will keine Gesellschaft gerne Kinder vor Gericht sehen. Und natürlich wissen wir auch, dass die Einsicht in richtig und falsch und das Vermögen, nach dieser Einsicht zu handeln, in jungen Jahren noch nicht voll ausgeprägt ist.

Aber „noch nicht voll ausgeprägt“ bedeutet nicht unbedingt vollständig abwesend. Wenn zum Beispiel 12- oder 13-Jährige mit Steinen Scheiben einwerfen, dann mag das dumm oder impulsiv sein. Zumindest manchen von ihnen dürfte aber klar sein, dass man so etwas nicht macht.

Nun fand am gestrigen 6. Februar die Trauerfeier für den 14-jährigen Yosef statt. Dessen Leiche war laut Medienberichten am Mittwoch, den 28. Januar, von Spaziergängern in einem See in Dormagen-Hackenbroich gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund der Stich- und Schnittverletzungen inzwischen sicher von einem Tötungsdelikt aus.

Da der mutmaßliche Täter erst zwölf Jahre alt sein soll, wird es wahrscheinlich zu keinem Strafverfahren kommen. Wie sieht das aus rechtlicher und psychologischer Sicht aus?

Ob die Untergrenze für die strafrechtliche Verantwortung gesenkt werden soll, war sogar Thema der letzten Bundestagswahlen. Für die Empfehlung des Wahl-O-Mats konnte man damals eine Entscheidung abgegeben. Quelle: Bildzitat nach Vorlage

 

100.000 Straftaten

Laut der neuesten Polizeilichen Kriminalstatistik wurden von Kindern im Jahr 2024 rund 100.000 Straftaten erfasst. Es ging dabei meistens um Diebstähle (rund 32.000), Körperverletzungen (27.000) und Sachbeschädigungen (11.000). In den letzten Jahren steigen die Zahlen, was als „Coronaviruspandemie-Nachholeffekt“ gedeutet wird.

Die Straftaten von Kindern sind damit aber wieder in etwa auf dem Niveau von 2009. Dazwischen hatte die Zahl abgenommen.

Von den 100.000 genannten Fällen waren 24 Straftaten gegen das Leben. Vor allem diese schweren Fälle schaffen es in die Medien. Für minderjährige Verdächtige und insbesondere für Kinder gilt aber auch ein besonderer Persönlichkeitsschutz. Daher wird bei Verfahren nach dem Jugendstrafrecht die Öffentlichkeit allgemein ausgeschlossen. Bei Kindern – das bedeutet hier: unter 14 Jahren – kann es nach heutigem Recht aber auch prinzipiell gar kein Strafverfahren geben.

Die Anzahl der Straftaten in verschiedenen Altersgruppen im zeitlichen Verlauf. Hinweis: Da die Gruppen sehr unterschiedlich groß sind, sollte man sie nicht direkt miteinander vergleichen. Datenquelle: Polizeiliche Kriminalstatistik

 

Harte Altersgrenzen

Im Strafgesetzbuch (StGB) wird nämlich vor dem 14. Geburtstag von der Schuldunfähigkeit des Kindes ausgegangen: „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist“ (§ 19 StGB). Wie man sieht, gibt es hier keine Ausnahmen für besondere oder besonders schwere Fälle. Damit ist aber nicht nur eine strafrechtliche Verurteilung, sondern auch eine nähere Aufklärung der Tat – sieht man von der allgemeinen polizeilichen Ermittlungsarbeit ab – grundlegend ausgeschlossen.

Weitere Altersgrenzen finden sich im Jugendgerichtsgesetz (JGG). Dieses gilt für Jugendliche (14 bis einschließlich 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis einschließlich 20 Jahre). Für Letztere gilt eine Übergangsphase: Nach den individuellen Umständen können sie unters Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht fallen.

In Deutschland ist man eher mild und wendet in rund zwei Drittel der Fälle das Jugendstrafrecht an, wenn auch mit Unterschieden zwischen den Bundesländern und in jüngerer Zeit vielleicht fallendem Trend.

Zum Vergleich: Im Nachbarland Niederlande könnte man zwar sogar bis zum Alter von 22 Jahren das Jugendstrafrecht anwenden. Mit dieser oberen Altersgrenze, die auch mit Hinweisen auf die Gehirnentwicklung begründet wurde, habe ich mich intensiv in meiner Forschung beschäftigt. Doch trotz dieser auf den ersten Blick milder scheinenden Regelung werden hier ab 18 Jahren so gut wie alle (will sagen: über 90 Prozent) nach Erwachsenenstrafrecht angeklagt. Durch die Anhebung der Altersgrenze auf 22 Jahre im Jahr 2014 erhöhte sich das nur leicht. Als Untergrenze gilt hier im Strafrecht übrigens das Alter von zwölf Jahren.

Ziele des Strafrechts

Im Prinzip verfolgt das Strafrecht mindestens vier Ziele: Es soll, erstens, abschrecken, damit es erst gar nicht zu Straftaten kommt; es soll, zweitens, strafen – manche Sprechen auch noch von „Vergeltung“ –, um den Schaden des Opfers und an der Rechtsordnung (zumindest symbolisch) wiedergutzumachen; drittens soll es schützen, einfach indem es Menschen, die Straftaten begangen haben, einsperrt; viertens soll es aber auch resozialisieren, um den Verurteilten eine Wiedereingliederung und Rückkehr in die Gesellschaft zu ermöglichen.

Es leuchtet schnell ein, dass manche dieser Ziele im Widerspruch zueinanderstehen: Insbesondere gilt das für das Strafen und Schützen auf der einen Seite und das Resozialisieren auf der anderen. Außerdem gilt auch das verfassungsrechtliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Jemanden zum Beispiel für einen Ladendiebstahl lebenslang wegzusperren, würde zwar zukünftige Ladendiebstähle dieser Person verhindern. Das wäre aber ein zu starker Eingriff in ihre Freiheit.

Auch wer sich für das Prinzip Menschlichkeit überhaupt nicht erwärmen kann, sollte zumindest die Konsequenzen drakonischer Strafen mitbedenken: Das Gefängniswesen muss nämlich auch finanziert, personell und mit anderen Ressourcen ausgestattet werden. Wer weggesperrt bleibt, obwohl er Reue zeigt, kann nur wenig Positives zur Gesellschaft beitragen. Und wer nicht resozialisiert wird, begeht mit höherer Wahrscheinlichkeit wieder Straftaten.

Im Jugendstrafrecht wird das pädagogische Ziel der Resozialisierung höher gewichtet. Hier geht man davon aus, dass die Persönlichkeit noch nicht so gefestigt ist und man auf den Täter oder die Täterin noch besser positiv einwirken kann. Neben geringeren Höchststrafen kennt das Jugendstrafrecht hierfür sozialere Alternativen zur Gefängnisstrafe.

Denken an die Opfer

Die Diskussion um ein mögliches Herabsenken der Untergrenze für das Strafrecht dreht sich meist um die psychologische Entwicklung der Täterinnen oder Täter. „Aber es sind doch Kinder!“, rufen mitunter Gegner einer Absenkung.

Ja – es sind aber auch junge Menschen, die einem anderen das Leben genommen haben, teils unter brutalen Umständen. Eine deutsche Professorin, deren Namen ich in der politisch aufgeladenen Diskussion bewusst nicht nenne, setzt sich sogar für eine Anhebung der Altersgrenze auf 16 Jahre ein. Dann würden noch einmal viel mehr als die erwähnten 100.000 Straftaten nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.

Obwohl Opferschutz sonst groß geschrieben wird, scheint sich das bei manchen zu ändern, sobald die Täter unter 14 Jahre alt sind. Dabei sollte man bedenken: Ohne Strafrecht gibt es auch keine strafrechtliche Aufklärung der Tatumstände, von einer Bestrafung ganz zu schweigen.

Für die Betroffenen sind die Taten ohnehin schon schwer belastend. Das eigene Kind für immer zu verlieren und dann auch noch durch das absichtliche Handeln eines anderen Menschen, dürfte so ziemlich das Schlimmste sein, was jemandem im Leben passieren kann.

Hinweis: In den folgenden Absätzen werden bildliche Details schwerer Gewaltverbrechen genannt. Wer das nicht lesen will, kann den zweiten Teil weiterlesen.

Hier sei noch einmal an den Fall der zwölfjährigen Luise erinnert. Sie wurde am 11. März 2023 in Freudenberg bei Siegen von zwei zwölf- und dreizehnjährigen Bekannten in ein Waldstück gelockt und dann mit vielen Messerstichen getötet.

Die Täterinnen hatten das zuvor in einem Chat geplant und das Mädchen eigentlich mit einer Plastiktüte ersticken wollen. Als Luise sich wehrte, wurde sie Dutzende Male gestochen. Anschließend nahmen die Beiden ihrem Opfer noch das Telefon ab und ließen die hilflose Luise dann einsam verbluten. Man fand sie erst, als sie schon tot war – und für den Finder muss so eine Szene übrigens auch ein schwerer Schock sein.

Es mag für Außenstehende schwer nachvollziehbar sein, doch für Luises Angehörige drehte sich zum Beispiel viel um die Frage, wie lange das Mädchen noch bei Bewusstsein war, also wie lange das Leiden andauerte. Solche Fragen würden in einem Strafprozess aufgeklärt werden – jedenfalls soweit das möglich ist. Doch mit Verweis auf den zitierten § 19 StGB und dass die Täterinnen noch Kinder sind, lässt der Staat die Familie mit ihren schmerzhaften Fragen allein.

Umweg übers Zivilrecht

Da übers Strafrecht nichts zu erreichen war, versuchten die Angehörigen, sich übers Zivilrecht zu wehren. Hier handelt nicht der Staat, sondern stehen sich zwei bürgerliche Parteien gegenüber. Das Gericht wacht sozusagen über die Einhaltung der Spielregeln, der geltenden Gesetze. In so einem Verfahren fehlen aber nicht nur die weitreichenden Möglichkeiten der Staatsanwaltschaft, sondern ist die klagende Partei in der Beweispflicht und trägt sie auch das Kostenrisiko.

Durch die Verhandlung am Landgericht Koblenz erfuhr im Sommer 2025 schließlich die Öffentlichkeit nähere Details über die Tat: dass es sich um eine geplante, grausame Tötung handelte. Ein Strafgericht würde in so einem Fall vermutlich einen Mord feststellen. Dann wäre das Höchstmaß nach Jugendstrafrecht 15 Jahre Freiheitsstrafe, nach Erwachsenenstrafrecht wäre automatisch lebenslänglich die Strafe. Und auch hier noch ist das deutsche Recht eher mild und sieht wegen des hohen Stellenwerts der Menschenwürde 25 Jahre als höchste Strafdauer an, die später unter Umständen auf 15 Jahre verkürzt werden kann.

Stattdessen fordern Luises Hinterbliebene nun Schadensersatz. Dafür ist die oben genannte Frage relevant, wie lange das hilflos zurückgelassene Mädchen tatsächlich noch litt. In Zahlen ausgedrückt geht es dann um einen Schadensersatz von vielleicht eher 40.000 oder 60.000 Euro. Dass das den Verlust eines Kindes nicht aufwiegen kann, ist klar. Ich nenne das hier zur Veranschaulichung der Unterschiede zwischen zivil- und strafrechtlichen Möglichkeiten.

Unabhängig von dem Schadensersatz und insbesondere seiner Höhe wäre so eine Verurteilung vielleicht ein minimaler Funken von Gerechtigkeit für die Familie. Wenn sie aber Pech hat und das Gericht nicht überzeugen kann, müsste sie die Anwalts- und Verfahrenskosten selbst tragen, sogar der Gegenseite.

Das gilt nicht nur für das – nach allem, was bekannt ist, noch laufende – Verfahren am Landgericht. Danach könnte es noch zu einem Berufungs- oder Revisionsverfahren kommen. Wohlgemerkt, mit einer Verlängerung der Unsicherheit und Vergrößerung des Kostenrisikos. Und das bei einer Familie, deren junge Tochter umgebracht wurde und die noch tief trauert.

Historischer Exkurs

Die Tötung der zwölfjährigen Luise und jetzt des 14-jährigen Yosef erinnert an einen historischen Fall, den ich durch meine Forschung wiederentdeckte: Im November 1834 lockte der neunjährige Major Mitchell einen achtjährigen Schulkameraden in ein Waldstück in Durham nahe der Stadt Portland im US-Bundesstaat Oregon. Er versuchte mehrfach, den Achtjährigen in einem Bach zu ertränken, doch dafür war das Wasser wahrscheinlich nicht tief genug.

Stattdessen fesselte Mitchell sein Opfer nackt an einen Baum, misshandelte es stundenlang mit Stockschlägen und verstümmelte es mit einem Stück Metall. Selbst nach dieser Folter gelang es dem Täter nicht, das jüngere Kind zu ertränken.

Der Fall kam vor Gericht und Phrenologen wollten aussagen, dass der Täter wegen einer früheren Kopfverletzung ein größeres Schädelorgan für „Zerstörungskraft“ habe. Laut der phrenologischen Lehre lag das über dem Ohr. Ein Zeichner will hier eine Vergrößerung gesehen haben.

Auf dieser Zeichnung ist der Kopf des neunjährigen Angeklagten festgehalten. Die Phrenologen meinten, darauf Gründe für eine Strafminderung zu erkennen. Bild: gemeinfrei

 

Den Richter überzeugte das allerdings nicht. Es sei nicht nachgewiesen, dass Kopfverletzungen wie die hier vermutete regelmäßig zu Straftaten führen. Mitchell wurde trotz seines jungen Alters zu neun Jahren Gefängnisstrafe verurteilt. Die Phrenologen freuten sich trotzdem, da man sie als Sachverständige gehört hatte, ohne dass man sie auslachte. 1835 publizierten sie über den Fall in ihrer eigenen Zeitschrift. Es dürfte sich dabei um den ersten dokumentierten Fall von „Neurorecht“ handeln.

Im nächsten Teil kehren wir in die Gegenwart zurück und überlegen wir uns, ob und wie die Altersgrenze für die Schuldfähigkeit im deutschen Strafrecht angepasst werden könnte.

Der Artikel wurde zuerst auf dem Blog „Menschen-Bilder“ des Autors veröffentlicht.

 

Dieser und ähnliche Fälle werden in meinem neuen Buch über die Gehirnentwicklung und Altersgrenzen ausführlicher diskutiert. Die englische Fassung (links) steht dank der finanziellen Förderung durch unsere Universitätsbibliothek gratis zum Download verfügbar. Die aktualisierte und erweiterte deutsche Fassung erscheint diesen Sommer beim Hogrefe Verlag. Darin geht es ausführlicher auch um die Untergrenze des Strafrechts. Das Buch kann jetzt schon vorbestellt werden.

Stephan Schleim

Stephan Schleim ist studierter Philosoph und promovierter Kognitionswissenschaftler. Seit 2009 ist er an der Universität Groningen in den Niederlanden tätig, zurzeit als Assoziierter Professor für Theorie und Geschichte der Psychologie. Sein Schwerpunkt liegt in der Erforschung von Wissenschaftsproduktion und –kommunikation. Schleim ist Autor mehrerer Bücher zu Neurowissenschaften, Psychologie und Philosophie.
Bild: Elsbeth Hoekstra
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127 Kommentare

  1. Wenn man überlegt, welchem brutalen und menschenverachtenden Schrott die Kinder in ihren Netzwerken ausgesetzt sind und dazu noch PC-Spiele, bei denen es drum geht, möglichst viele umzubringen. Und nein, das ist nicht der einzige Grund, aber ein Mosaikstein.
    Und selbst in den ÖRM werden permanent Mord und Totschlag gezeigt, aber gleichzeitig die Zuschauer und-hörer vor ungehörigen Worten und Verletzungen der empfndsamen Seele gewarnt

    1. „…und dazu noch PC-Spiele, bei denen es drum geht, …“

      Überlegen wir doch mal kurz: In Deutschland spielen Millionen von Kindern häufig PC-Spiele. Wie viele werden zum Mörder? 2 oder 3 pro Jahr?

      Da gibt es ganz offensichtlich keinen Zusammenhang.

      Abgesehen davon, dass in den Spielen wohl eher selten Messer vorkommen.

  2. Im Strafgesetzbuch (StGB) wird nämlich vor dem 14. Geburtstag von der Schuldunfähigkeit des Kindes ausgegangen: „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist“ (§ 19 StGB).

    Im StGB gibt es noch eine Grenze von 14 Jahren: § 176.
    In beiden Fällen geht der Gesetzgeber von einer fehlenden Reife des Kindes aus, selbstverantwortlich zu entscheiden und zu handeln.

    Die müßte dann konsequenterweise auch fallen.
    Wenn nicht, hätte ich da gerne eine (sehr gute) Begründung.

    Was sagt die Hirnforschung zu dem Thema?

    1. Ich weiß nicht, ob die Begründung gut ist, aber sie ist meines Erachtens zutreffend und deckt alle scheinbaren Widersprüche ab: „Moral“.

      (Die Anführungszeichen sind Teil der Begründung.)

    2. Aus meinem Vorschlag – näher ausgeführt im zweiten Teil –, die Schuldfähigkeit unter 14 Jahren im Ausnahmefall und bei schweren Verbrechen zumindest zu prüfen zu schlussfolgern, sexuelle Beziehungen zu Kindern seien okay, finde ich ziemlich daneben.

      Ich verkneife mir jetzt noch eine weitere Bemerkung, weil ich in dieser Sache lieber keine Antwort von Ihnen will.

        1. Verzeihung. Dann habe ich Sie falsch verstanden.

          Aber ich finde Ihren Vergleich trotzdem schräg. Im zweiten Teil gehe ich noch etwas genauer darauf ein, auch mit Verweis auf die Altersgrenzen des Zivilrechts. Vielleicht können wir die Frage dann noch einmal diskutieren. Oder hat sie sich dann auch schon erübrigt.

          1. Wie oben schon gesagt, ich bin einer guten Begründung, warum Kinder in Einzelfällen dann zu Jugendlichen erklärt werden sollen. gegenüber offen.
            Was eigentlich nicht richtig ist: Kinder werden dann pauschal zu Jugendlichen erklärt, um überhaupt ermitteln zu können, dann untersucht und ggf. wieder zu Kindern zurückgestuft.
            Und zum 2. Teil:
            Es gibt einige Ungereimtheiten bzgl. der Altersgrenzen.
            Das ist aber m.E. kein Grund, eine weitere Ungereimtheit in die Gesetze reinzubauen. Im Gegenteil.
            Und zu den Vergleichen mit anderen Ländern: andere Länder, andere Sitten.
            Östereich z.B. sexuelle Handlungen/Sex ab 12/13. Mit Ihren Worten: Sex mit Kindern ist dort (mit Einschränkungen) ok.
            Nach unserer Gesetzeslage verboten.
            Eine Begründung für diese unterschiedliche Beurteilung der Reife der Kinder habe ich auf die Schnelle auch im 2. Teil nicht gefunden.
            Um meine Meinung klar zu sagen: Strafmündig ab 14, ohne „wenn“ und „aber“, Und keine Salamitaktik mit „nur für schwere Straftaten“ etc.

            Und zumindest hat mein Post verhindert (glaube/hoffe ich…), dass die Protagonisten der „Strafmündig ab X Jahren“-Fraktion hier zu einem Unterbietungswettbewerb antreten.
            Siehe https://denken-erwuenscht.com/die-strafmuendigkeit-muss-runter-auf-12-jahre/

            1. Ich habe mich mit der sexuellen Mündigkeit überhaupt nicht befasst und dazu als Wissenschaftler nichts zu sagen. Warum Sie sich so auf diesen Paragraphen einschießen, ist mir nicht klar.

              So viel noch zum Thema meines Beitrags: In der Schweiz beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit mit zehn Jahren, in den Niederlanden mit zwölf. Man sollte sich vielleicht nicht so starr an einer Definition festklammern, die eine bestimmte Gruppe nach dem Zweiten Weltkrieg ins deutsche Gesetz schrieb.

              1. mit 10 Jahren, wow…

                Aber Unternehmensstrafrecht gibt es nicht, man kommt gut aus Straftaten in diesem Bereich weil das Strafrecht auf Personen begrenzt ist …. o))
                Wie bitte soll Ich solch Art Recht achten ? …
                Einige Konzerne verfügen heute über mehr Macht als Regierungen von Ländern..
                Aber Strafrecht gibt es keines in diesem Bereich… Dat nenne ich Moral…

              2. Warum ich mich auf den $ 176 einschieße sollte klar sein:
                In Fragen der sexuellen Selbstbestimmung sowie der Strafmündigkeit wird Kindern (U14) die notwendige Reife abgesprochen, dort verantwortlich handeln zu können,
                Pauschal.
                Man kann das gut finden oder auch schlecht.

                Zumindest bei der sexuellen Selbstbestimmung ab 14 gibt es keine Einwände, Kindern bis 14 pauschal die dafür notwendige Reife abzusprechen.
                Da ist sich wohl das gesamte Forum einig.
                Da würde auch keiner auf die Idee kommen, zu sagen, man solle sich vieleicht nicht so starr an Definitionen halten, die eine bestimmte Gruppe nach dem 2. Weltkrieg ins deutsche Gesetz schrieb.

                Bei der Strafmündigkeit wird aktuell versucht, individuell zu werden.
                Nichts mehr mit Pauschal.

                Ich weigere mich, hier urplötzlich doppelte Standards zuzulassen, weil es, aus welchen Gründen auch immer, opportun erscheint.
                Wie ich oben schon mehrfach schrieb, ich bin einer sehr guten Begründung gegenüber offen.
                Es kommt nur keine Begründung, von einer guten oder gar sehr guten ganz zu schweigen.
                Von niemanden.
                Erwartungsgemäß.
                Weil auch mir keine Begründung einfällt, die auch nur einer oberflächlichen Prüfung standhalten würde.

                Statt dessen Scheinargumente: kann man nicht vergleichen
                Strohmänner bauen (s. u., unsere Monegassin)
                Wertungen: schräg. Nein. Gerade. Sehr gerade. Schnurgerade. Deshalb außerst unangenehm.
                Und beim „an Definitionen festklammern“-Abschnitt … ich habe dazu oben schon was geschrieben. Das ist die Antwort auf die sich zwangsweise stellende und hier nicht niedergeschriebene Frage.

    1. „Tierquälerei“

      Genau da lernen viele Kinder auf Ihre Gefühle zu hören, und die meisten machend das bei genau 1 Tier, dann nie wieder , weil auf einmal „Mitgefühl“ sich in Ihren Bewusstsein eingenistet hat.. o(

      1. Ein Standardproblem mit Kindern:
        „Fass nicht an die Herdplatte, die ist heiß. Du verbrennst Dich!“

        Lösung für Eltern: Hand des Kindes nehmen, langsam(!) der Herdplatte nähern….
        Das ist auch einem Kind im Bereich 3 bis 5 Jahren verständlich, ohne Schäden anzurichten.
        Und beim Kind hoffentlich die Erkenntnis verankert, daß die Eltern eventuell unter Umstäanden vieleicht….

    1. Genau das ist ja das Problem des heutigen Strafrechts. Wenn unter 14 Jahre alt, wird nach dem
      Wie und Warum gar nicht geforscht. Die „Kinder“ müssen heute schon viel mehr ertragen als
      vor 50 Jahren. In den Medien werden sie mit Gewalt bombadiert. Harry Potter oder Herr der Ringe
      sind für mich brutale Filmschinken, die garantiert keinen positiven Einfluß auf Kinder haben.
      Ohne jetzt rassistisch rüber zu kommen. Die Kinder aus anderen Kulturen sind den deutschen
      Kindern in der Entwicklung oft weit voraus. Ich war früher in Hamburg -Harburg schon immer
      wieder überrascht, wenn „Ausländerkinder“ mit 10-12 Jahren schon mit richtigen Messern herum
      wedelten. Sie schüchterten damit natürlich die deutschen Kinder ein. Bis die sich auch bewaffneten!
      Sogar Lehrer wurden in der Schule bedroht, wenn sie versuchten ein Kind zu maßregeln.
      Auch Kinder müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Die wissen ganz genau was sie tun und
      das sie ggf. anderen Schmerzen zufügen. Wenn Kinder mit 8 Jahren schon ihr eigenes Smartphone
      haben und damit unbegrenzt im Net herumwuseln, dann wissen sie spätistens mit 10 Jahren wo
      es lang geht.

      1. Einige Anmerkungen:
        Ich bin auch schon mit „10 -12“ mit einem (richtigen! )Messer durch die Gegend gelaufen. Es war normal, mit einem sog. „Fahrtenmesser“ eine längere Wanderung zu machen, damls noch mit meinen Eltern. Ein großes, frisch gebackenes Brot damit aufzuschneiden? Kein Problem. Sich einen Wanderstock zu verschönern, dort in die Rinde schöne Muster reinzuschnitzen? JA! Wer kennt die schönsten Muster?? Mein Vater hat sie mir einige gezeigt.
        Diese Messer, die ich als Kind (< 14 Jahre) besessen und offen getragen hatte, sind heute nach Waffengesetz verboten. Ob ich mich da auf "Brauchtum" rausreden könnte? Nicht mal mehr die Bayern trauen sich, ihre eigentlich zur Tracht gehörenden Hirschfänger zu tragen.
        Zum Thema "Brutale Schinken Harry Potter" habe ich schon im Thread https://overton-magazin.de/top-story/und-wieder-toetet-ein-kind-und-wieder-tut-das-strafrecht-nichts/#comment-352432 meinen Senf zu abgegeben. Brutal war schon vor 50+ Jahren usus. Trotzdem sind aus uns mit Masse "normale" Leute hervorgegangen. Merkwürdig, oder?

        1. „Erfahrung ist der beste Lehrmeister, und das nur im Einzelunterricht“ pflegte mein Vater (Jahrgang 1915) zu sagen.
          Leben ist IMMER risikobehaftet. Für alle Lebewesen – vom Bakterium bis zum nach artspezifischer Ansicht höchst entwickelten Säuger namens Mensch. Vielleicht sollte man mehr Männern Kochkurse gönnen. In meiner Altersgruppe (1950) kenne ich jedenfalls keine Frauen, die nicht wüssten, was ein scharfes Messer und eine Pfanne mit heißem Fett bewirken können. Ganz ohne Pfadfinderromantik. Allein auf Grundlage von friedensfördernder Lektüre über pferdenärrische, pubertierende weibliche Weicheier. Was auch immer lebt, ist gefährdet. Nicht nur in „Extremwintern“.
          Sagt eine selbstverteidigungswillige Frau, die das in Deutschland von Alice Schwarzer aufgebrachte Recht auf den Soldatenberuf für ein Eigentor hält.
          „Brutal“ ist zwischen Menschengruppen – also Verbänden der gleichen Art – nämlich seit langem in Abständen durchaus üblich. Deshalb werden sie möglicherweise die Art sein, die nach kürzester Überlebensgeschichte auf diesem Planeten aus guten Gründen ausstirbt. Im Unterschied zu den übrigen Säugern, deren weibliche Versionen in aller Regel in der Lage sind, gefahrbewusste Nachkommen mit kollektiver Handlungsfähigkeit gegenüber anderen Arten zu erziehen. Immer gegen ANDERE Arten und nie ohne Risiko!
          Ich hoffe darauf, dass der Göttern zugeschriebene Fehlentwurf der Evolution der Arten einer vernünftigeren Version Platz macht. „Trans“ muss ja nicht gepaart sein, mit leitenden Bauteilen, wie von einem Herrn E. M. favorisiert.

  3. Absurderweise führt vermutlich gerade die Diskussion über die fehlende Strafbarkeit auch angesicht schlimmster Gewaltverbrechen bei Kindern unter 14 Jahren in Zeiten von Internet/Social Media zu einer Zunahme von Taten.

    Meines Wissens haben die beiden Mädchen, die Luise auf brutalste Weise getötet haben, vor der Tat gegoogelt, ob sie das straffrei tun können oder nicht.

    Zuerst: Wer sich über die rechtlichen Folgen einer Tat Gedanken macht, der IST in meinen Augen schuldfähig.

    Absurderweise wird aber nur über die fehlende Strafbarkeit gesprochen, aber nicht darüber, dass damit nur die strafrechtliche Strafbarkeit gemeint ist. Nicht gesprochen wird darüber, dass sich für die juvenilen Täter sehr wohl das ganze Leben zum Negativen verändert: Man kommt in die Jugendhilfe, weil angenommen wird, dass angesichts der Tat das „Kindeswohl“ von den Eltern (der Täter) offenbar nicht hinreichend geschützt wurde. Man verliert damit alle seine sozialen Kontakte. Manchmal wendet sich die Familie von einem ab. Und wer will mit einem Mörder, einer Mörderin befreundet sein, auch wenn das Strafgesetzbuch das nicht als Mord einordnet? Aber das Umfeld wird das tun! Ja, man sitzt nicht im Gefängnis, aber die Konsequenzen einer solchen Tat sind massivst spürbar! Diese Kinder zerstören nicht nur das Leben der Opfer-Familie, sondern auch ihr eigenes und das ihrer Familie!

    Ich finde es fast fahrlässig, Kinder unter 14 Jahren vorzuspiegeln, sie hätte keine Konsequenzen aus einer solchen Tat zu befürchten. Das ist absolut falsch. Sozial sind diese Kinder erledigt und zwar in einer Phase des Lebens, in der man annehmen kann, dass die Auswirkungen das ganze restliche Leben beeinflussen werden. DARÜBER sollte meines Erachtens massiv informiert werden, das wäre viel wirksamer als eine Veränderung der Strafbarkeitsgrenze (die man mittelfristig aber m.E. auch in Angriff nehmen sollte, denn es ist absurd anzunehmen, dass Kinder unter 14 Jahren in Hinblick auf schwere Kapitalverbrechen a) keine Steuerungsfähigkeit und b) kein Unrechtsbewusstsein hätten).

    1. (die man mittelfristig aber m.E. auch in Angriff nehmen sollte, denn es ist absurd anzunehmen, dass Kinder unter 14 Jahren in Hinblick auf schwere Kapitalverbrechen a) keine Steuerungsfähigkeit

      Siehe https://overton-magazin.de/top-story/und-wieder-toetet-ein-kind-und-wieder-tut-das-strafrecht-nichts/#comment-352258
      Also: es ist absurd anzunehmen, dass Kinder unter 14 Jahren in Hinblick auf sexuelle Selbstbestimmung a) keine Steuerungsfähigkeit [hätten]?

      1. Sie möchten sexuellen Kindesmissbrauch (ein Kind unter 14 Jahren kann selbstverständlich die (u.a. seelischen und körperlichen) Folgen von Sexualität nicht überblicken, ganz abgesehen davon, dass es einem (manipulativen) Erwachsenen massiv unterlegen ist) mit dem Wissen verknüpfen, dass man keine Menschen umbringen darf?

        Wenn das Kind das eine nicht kann, dann weiß es auch das andere nicht?

        Das ist Pseudologik. Erkennen Sie das nicht? Oder wollen Sie das nicht erkennen?

        1. Das manipulative „Erwachsene“ zieht nicht:
          13 mit 14-17 -> Straftat
          Es wird manipulativ „Folgen überblicken können“ „Wissen“ gegenübergestellt.
          Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.
          Und ICH verknüpfe die nicht.
          Und damit kommt diese „Pseudologik“ nicht von mir.

    2. „Wer sich über die rechtlichen Folgen einer Tat Gedanken macht, der IST in meinen Augen schuldfähig.“

      Ja, das geht meiner Meinung nach in die richtige Richtung. Im Strafgesetz reicht aber nicht die Einsicht – man muss auch dazu in der Lage sein, nach ihr zu handeln. Man kann ja unter Umständen auch etwas Falsches tun, obwohl man das weiß aber es gar nicht will. (Denken wir z.B. an eine Psychose.) Aber gut, das war jetzt wahrscheinlich nicht die Fallkonstellation bei den im Text erwähnten Straftaten.

      „Ich finde es fast fahrlässig, Kinder unter 14 Jahren vorzuspiegeln, sie hätte keine Konsequenzen aus einer solchen Tat zu befürchten.“

      Die sind wohle alle in der „Obhut“ des Jugendamtes. Was das genau bedeutet, z.B. betreutes Wohnen, wie es im Leben weitergeht, sollte man auch mal in einer Dokumentation behandeln. Vielleicht gibt es das aber auch schon. Gut jedenfalls, dass Sie darauf hinweisen.

        1. Jain…
          Persönliche Erfahrung:
          Die dann Volljährigen werden ggf. weiter „begleitet“, d.h.
          – die jetzt Volljährigen können machen was sie wollen (wie alle Volljährigen)
          – man tifft sich auswärts einmal in der Woche zum Gespräch bei einer Pizza
          – ganz wichtig: die Einrichtiung erhält weiter erhebliche Mittel für diese „Begleitung“
          – Nach Ende der „Begleitung“ stehen diese „Begleiteten“ plötzlich mit 10k € Schulden da
          – die „Begleitung“ kann natürlich nichts dafür, weil: a: „Begleitung“ und b: „Volljährig“
          ->Genug „Begleitungen“ und die Einrichtung ist ohne viel Aufwand(1x pro Woche Pizza, am besten alle „Begleiteten“ zusammen) saniert.

  4. Hr. Schleim entwickelt ein sagenhaftes Talent den Elefanten im Raum zu übersehen. Wie wäre es denn mal nachzufragen wie ein 12-13jähriges Kind auf die Idee kommen könnte, ein Messer mit sich zu tragen und dieses Teil nicht zum Holzschnitzen, sondern als Waffe zu benutzen? Als Angriffswaffe?

    Eltern irgendwo? Elterliche Aufsichtspflicht irgendwo, irgendwie? Wie erziehungstechnisch verwahrlost muß ein Kind sein, um diese Dinge zu tun? Ist das Kind verantwortlich, oder die Eltern? In welcher Welt lebt Herr Schleim überhaupt, um sich an Kindern, anstatt Erziehungsberechtigten und -Verpflichteten (!) abzuarbeiten?

    Gegen wen muß also das Strafrecht verschärft werden? Gegen Erwachsene, die ziellos Kinder in die Welt setzen um sie dann sich selbst zu überlassen, um sie geistig u. ethisch total verwahrlosen zu lassen, oder gegen Kinder, denen niemals jemand auch nur den Hauch von Moral oder Ethik beigebracht hat?

    § 832 BGB + (StGB)§ 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht müßten verschärft und kompromißlos konsequent angewandt werden, zusätzlich müssen Eltern das Recht zurück erhalten ihrem Nachwuchs den Hosenboden bei Bedarf stramm zu ziehen. Ohne Kinder halbtot zu prügeln. Alles andere ist Gaga, da sonst nächstens auch mal 3jährige in den Knast wandern.
    ____________________________

    Mir geht Herr Schleim gewaltig auf den Geist mit dümmlichem Geschwafel, das an der Realität komplett vorbeigeht.
    Bei der Gelegenheit, letztens hatte ich keine Zeit für seinen Autismus Artikel:
    Tja, Herr Schleim, was meinen Sie denn, was passiert, wenn man Kindern und Jugendlichen ein mit allen Mitteln gehyptes Role model vorsetzt, das seine Akzeptanz in erster Linie aus seinem jugendlichen Alter+seiner behaupteten Autismuserkrankung zieht. GRETA! Und zu allem Überfluß die reichsten Typen dieser Erde, von Gates über Thiel bis Musk von sich behaupten mit dem Asperger Syndrom geschlagen zu sein. Da will doch jeder Jugendliche Autist sein, er könnte sich ja als Genie erweisen, oder wenn´s dann doch nicht klappt mit den Millionen, ist der Autismus schuld. Übrigens auch eine hervorragende Entschuldigung für mangelnde Empathie gegenüber seinen Mitmenschen.

    Wollte ich nur nochmal nachgetragen haben. Und falls Herr Schleim sich jetzt wieder mal aufregt: Nur zu! Mit Ihren Artikeln machen Sie Ihrem Namen wirklich Ehre….!

    1. Es ist ja gut, darauf hinzuweisen, dass solche Taten eigentlich immer einen größeren sozialen Kontext haben; darüber erfahren wir in solchen Fällen – auch aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes – wenig bis gar nichts. In einem Strafprozess könnte das sehr wohl thematisiert werden.

      Im Übrigen denke ich, dass man niemanden gesetzlich dazu zwingen kann, eine gute Mutter oder ein guter Vater zu sein. Manchen fehlen auch schlicht die Fähigkeiten dazu. Und es gibt auch Fälle, in denen jemand in einer Pflegefamilie erst so richtig misshandelt wird. Mir ist einer persönlich bekannt, wo das von den Pflegeeltern missbrauchte Mädchen mehrmals weglief und von der Polizei immer wieder zurückgebracht wurde mit dem Hinweis, „Sei doch froh, dass du überhaupt Eltern hast!“ Tja.

      „Und falls Herr Schleim sich jetzt wieder mal aufregt: Nur zu! Mit Ihren Artikeln machen Sie Ihrem Namen wirklich Ehre….!“

      Erstens rege ich mich selten über Leser*innenkommentare auf. Und zweitens „diskutiere“ ich lieber nicht auf diesem Kindergartenniveau.

      1. Doch, Herr Schleim, man kann Eltern durchaus zwingen ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Nämlich mit Bestrafung! Wir haben zwar die beiden Paragraphen, die ich in obigem Posting genannt habe, aber das ganze bleibt Wischiwaschi, und wird so gut wie nie angewendet. Es mag Ihnen ja genehm erscheinen, wenn Eltern für die Taten ihrer minderjährigen Kinder keine Verantwortung tragen müssen, sondern den Psychologen in Anspruch nehmen,aber dies füllt lediglich Ihren Geldbeutel, hilft aber keinem Kind.

        Was Ihr Hinweis auf Pflegefamilien soll, ist mir nicht klar. Wir reden hier über die Pflichten von Eltern(teilen) in Familien. Pflegekinder sind ein ganz anderes Thema. Da müssen wir übers System reden, was Sie ja elegant zu vermeiden wissen.

        Was Ihren Schlußsatz angeht: Natürlich diskutieren Sie lieber nicht. Das „Kindergartenniveau“ ist übrigens Ihre berufsgeschuldete Vermeidungsstrategie unangenehmen Diskussionen aus dem Weg zu gehen u. Ihr Gegenüber gleich schon mal lächerlich erscheinen zu lassen. In dieser Beziehung haben Sie durchaus berufliche Kompetenz.
        In Ihrer Haut hätte ich mich ähnlich verhalten, man lernt diese Dinge im ersten Semester Psychologie, wenn man nicht ganz dumm ist…..

        1. Mal zur Faktentreue: Weder habe ich jemals einen Cent mit der Therapie irgendwelcher Eltern verdient, noch ist es wahrscheinlich, dass ich das jemals tun werde.

          Stichwort Verantwortung: Nehmen Sie doch einmal Ihre wahr und verfassen Sie vernünftige Kommentare, ohne Ihr Gegenüber gleich so durch den Schlamm ziehen zu wollen.

          1. „Faktentreue“:
            Tatsächlich habe ich mich hier mißverständlich ausgedrückt. Es ging nicht um Therapie für Eltern, die ja damit Verantwortung übernehmen würden, die sie gar nicht haben wollen, sondern um Therapie für die mißratenen Sprößlinge. Gab es früher Einzelfälle dieser Art, so haben wir heute ganze Horden messerschwingender Teenager in Therapie, die nichts bringt !

            „Vernünftige Kommentare“:
            Nun, Herr Schleim Sie haben sich während der Coronakrise als Stramme Stütze der Vergewaltigung jeglicher gesetzlicher und grundgesetzlich garantierter Rechte geoutet. Ich zitiere:

            „Ein provokanter Vorschlag
            Am 25. Oktober schrieb ich hier über eine neue Studie zur Berechnung der Sterblichkeit. Darin machte ich einen provokanten Diskussionsvorschlag: Warum nicht Menschen, die ohne medizinische Notwendigkeit auf die Impfung verzichten, an den Behandlungskosten beteiligen, falls sie später wegen Covid-19 ins Krankenhaus müssen und sie sich das finanziell leisten können?“
            Quelle: https://www.telepolis.de/article/Was-heisst-Solidaritaet-in-der-Corona-Aera-6245180.html

            Sie besitzen ein sagenhaftes Talent nach alternativ zu blinken und nach Mainstream abzubiegen. Jegliche substanzierte, echte Kritik an den herrschenden Figuren ist Ihnen fremd, stattdessen ziehen Sie – anstatt echter Diskussion zum Thema – tränenschwangere Einzelfälle wie Karnickel aus dem Zauberhut.

            Weshalb also sollte ich mich an Ihre vermessene Forderung nach „Vernunft“ halten, so wie Sie das verstehen. Vernunft als ein „bitte nicht Klartext reden, denn das tut weh“ Ich rede Klartext, Herr Schleim, denn Sie und ich sind in dieser Gesellschaft nicht mehr kompatibel. Es reicht mir, betrogen zu werden. Es reicht mir, mich für blöde verkaufen lassen zu müssen, weil der Typ am anderen Ende mehr Macht hat u. mehr Reichweite hat. Weil dieser Typ meine Antwort zensieren lassen kann.

            Und – nein es tut mir nicht leid – anfangs wollte ich Ihre Artikel kritisieren, inzwischen sind Sie mir persönlich zuwider.

            Keine Angst, ich habe nicht die Absicht mich in Zukunft negativen Emotionen wegen Ihres Geschreibsels hinzugeben. Ich kann durchaus ignorieren. Und ich bin sicher, jede Menge Forenten hier werden weiterhin über jedes Stöckchen springen, das Sie ihnen hinhalten – so wie bei diesem unsäglichem Machwerk eines Heuchlers.

  5. Ihr debattiert hier wieder, ob Kinder weggesperrt werden sollen, während die wirklich Schuldigen gerade dabei sind auszubaldowern wie sie euch alle loszuwerden können.

    1. Ich debattiere nicht, ob Kinder weggesperrt werden sollen.
      Ich biete die einmalige Gelegenheit, sich dazu zu bekennen, es einigen der wirklich Schuldigen gleichtun zu wollen.

      Bisher ist die Reaktion … eher zurückhaltend.
      Das finde ich positiv.

    2. Die wirklich Schuldigen schieben gerade Panik wegen der Epstein-Files, da sind nämlich auch einige Bevölkerungsreduktionsapostel dabei u.a. Bill Gates.

      1. Selbst da wird schon wieder relativiert und wie bei den Spritzen, Corona, 9/11,Tonking, Mutter Theresa eben auch, wird nichts passieren.

        1. Allein, dass es (teilweise) veröffentlicht wurde, ist eine Sensation und zeigt eine m.E. zunehmende Schwäche dieser Kreise. Ob es zu Verurteilungen kommt, mal abwarten, betrifft ja viele verschiedene Länder und in einigen laufen wohl schon Ermittlungen. Übermässig optimistisch bin ich aber nicht, folgenlos wird es trotzdem nicht bleiben…

          Bin gespannt, ob sie Epstein noch finden, der müsste eigentlich noch leben, denn die anatomischen Details bei den veröffentlichten Todesfotos stimmten nicht (hatte ich damals selbst anhand von Fotos nachgeprüft). Ich tippe auf Israel als Aufenthaltsort, dort wo sich auch die anderen Verbrecher gern zurückziehen, etwa Kolomojskyj und irgendwann sicher sein Schützling, der gute Selenskyj, nachdem er die Ukraine erfolgreich monetarisiert (und sich selbst eine goldene Nase dabei verdient) hat…

          1. Ha, als ob ich es gewusst hätte. Nicht nur RT hat einen Artikel dazu, dass da was nicht stimmt (es gibt Aussagen mind. eines Wärters, dass der fortgebracht wurde), es gibt sogar vermeintliche Fotos von ihm (mit Vollbart) aus Tel Aviv (na sowas aber auch, der Schei** Mossad glaubt wirklich, sich alles erlauben zu können, aber diesmal sind sie zu weit gegangen):
            https://www.youtube.com/watch?v=1EjlKNzYsBg

  6. „Roblox“ ist ein Spiel das online gespielt wird. Dort findet man diverse Spiele…
    Eine Teilhabende Spielerin hatte sich wohl das falsche Spiel ausgesucht.
    Sie, die Spielerin hatte mit ’13Jahren‘, ihre Mutter mit 17 Messerstiche getötet…
    Als die Polizei ankam, saß sie unbekümmert neben ihrer toten Mutter….
    Die letzte Generation ist wahrlich die letzte, die im Kursus der ideologischen Gehirnwäsche verloren wird.
    Die Ideologie kümmert das nicht, aber der Mensch durch seine eigene Blendung, ist nicht mehr in der Lage zwischen real und fiktiv zu entscheiden.
    „Es lebe der Exitus generiert durch die Eugenethik“.
    Das heutige Problem besteht darin, das die Gesellschaften auf dieser Welt extrem unterschiedliche Ansichten vertreten, die Gesellschaft, die vernünftige Ansichten vertritt, wird überleben….

  7. Ich wollte ja eigentlich nur mitlesen, aber hier doch Kommentare von mir dazu:

    Sieht eigentlich niemand den „großen (kriegstüchtigen) Elefanten“ im (neoliberalen) Raum?

    Die Länder, die am meisten militarisiert, und marktradikalisiert, werden, oder schon sind, sind doch die, die solche Morddelikte – nicht nur bei Kindern – zu beklagen haben.

    Herr Schleim erwähnt zwar die Kinder vergißt aber dabei die Opfer der letzten Wochen völlig die keine Kinder waren – so hat bespielsweise ein Mann eine 18jährige mit sich vor einem Zug in den Tod gerissen, und ein Zugkontrolleur starb aufgrund Gewalteinwirkung eines Fahrgastes, außerdem gab es vereinzelt Mordversuche an Obdachlosen, und das sind nur die Opfer der letzten Zeit – die der letzten Jahre habe ich hier ja noch gar nicht erwähnt.

    Die Kriegstüchtigkeit-Macherei unserer Medien, der Wirtschaft und der Politik, haben nämlich den wohl gesellschaftlich völlig unerwünschten Nebeneffekt, dass die Gewaltbereitschaft in der Bevölkerung, ebenso wie der Frust aufgrund anderer Aktivitäten der Politik (z.B. Sozialabbau; auch gegenüber Jobcentermitarbeitern hat die Gewalt ja so zugenommen, dass mittlerweile Sicherheitsdienste bei den Jobcentern für Ordnung sorgen müssen) der Betroffenen stark zunimmt, die sich eben in einer stark gesellschaftlich zunehmenden Gewaltbereitschaft manifestiert.

    Wer das nun für eine möglicherweise abwegige Theorie hält dem empfehle ich mal heutige total militarisierte, und neoliberalisierte, wertewestliche Gesellschaften hinsichtlich Kriminalität und Gewaltbereitschaft zu analysieren – hier sticht vor allem schon seit Jahren z.B. die stark neoliberalisierte, und militarisierte, USA hervor.

    Gruß
    Bernie

    1. Lassen Sie es mich kurz fassen: Ich denke, dass funktionierende soziale Institutionen und Infrastruktur unterm Strich gut für alle sind. Es würde mich freuen, wenn man sich in der politischen Führung daran erinnert.

      1. „funktionierende soziale Institutionen“???
        Die gab es nur nie!
        Ist und war ja auch nie so intendiert.
        Es ging immer ums wegsperren, oder umerziehen.. niemals wurde nach der Ursache, gesamtgesellschaftliche Entfremdung (Kapitalismus) gefragt.

      2. „Jemanden zum Beispiel für einen Ladendiebstahl lebenslang wegzusperren, würde zwar zukünftige Ladendiebstähle dieser Person verhindern .“

        komplett falsch … Gewaltdelikte würden zunehmen, jeder würde sein Leben so teuer wie möglich verkaufen wollen dann. Genau so funktioniert eine Spirale der Gewalt o((
        Härtere Strafen führen ab einem bestimmten Punkt zu dem Gegenteil von dem was Sie eigentlich bewirken sollten.

        1. @kd

          Stimme zu, aber irgendwie passt das Zitat nicht zu meinem obigen Text 😉

          Ist da etwas verrutscht?

          Gehört das Zitat unter einen anderen Text?

          Frägt Bernie

  8. Ich weiß schon ganz genau, warum ich diesen Kelch an mir vorübergehen hab lassen.
    Im Übrigen gab es Zeiten, da gab es keinen Tag ohne Straftat…das nur mal nur so nebenbei. 😉

    1. mein Sohn will keine Kinder, zuerst habe ich das bedauert aber, wenn man sieht, liest und hoert welche Probleme
      selbst schon in den Kita’s auftreten, bin ich ganz froh darueber, dass ich keine Enkel habe.
      Auch Grosseltern machen sich Sorgen!

      1. Er muss nur in eine Ecke des Landes ziehen, die noch funktioniert (oder in ein anderes Land), Großstadt würde ich generell meiden.

        Kinder sind wichtig und sinnstiftend und sie finden ihren Weg ganz von allein, wenn man sie ein bisschen unterstützt. Angst ist ein schlechter Ratgeber, die meisten bereuen ihre Kinderlosigkeit irgendwann, aber letztlich muss auch das jeder selbst entscheiden.

  9. Ich denke, schuldfähig ist jeder Mensch, der eine Tat plant. Wer jemanden auf der Straße trifft und dort ersticht oder vergewaltigt, wo es jeder sehen kann, mag tatsächlich schuldunfähig sein (verantwortlich ist er trotzdem). Doch wer sein Opfer hinter die Büsche zieht, an eine unbeobachtete Stelle lockt, der plant, der ist sich auch bewusst, dass das, was er/sie tut, nicht rechtens ist, sonst würde er/sie es ja nicht heimlich, versteckt, tun.
    Dass die Eltern auch Verantwortung tragen sollten, spielt bei allen nicht Volljährigen auch eine Rolle.
    Und so sollten auch die Eltern wegen Totschlags oder fahrlässiger Tötung, Körperverletzung mit Todesfolge etc. vor Gericht stehen, wenn die Kinder töten.
    Videospiele, in denen getötet wird, sollten nirgends erlaubt sein. Es ist kein Spaß und sicher kein Spiel, wenn man Menschen, im Video, tötet.
    Ich denke, dass auch in Filmen nicht gezeigt werden sollte, wie Menschen töten oder andere schlagen.
    Dafür sollte lieber gezeigt werden, wie sich Menschen lieben, bumsen, sich streicheln etc.
    das, was wir von klein auf sehen, schafft einen Möglichkeitsraum. Was wir nicht sehen, ist in diesem Raum nicht vorhanden. Es kann also in unseren Planungen auch nicht vorkommen.
    Kinder sollten auch nicht mit digitalen Medien in Berührung kommen. Sie sollte sich selbst Spiele ausdenken, mit ihresgleichen den Tag verbringen und Spiele spielen, die ihre Sozialkompetenz erhöhen und nicht unterspülen.
    Und jetzt gehe ich selbst raus in die Natur, mein Hund meint, ich sei bescheuert, hier drin herumzusitzen, der zieht an meinem Arm …

    1. „Videospiele, in denen getötet wird, sollten nirgends erlaubt sein. Es ist kein Spaß und sicher kein Spiel, wenn man Menschen, im Video, tötet.“

      Wie ist das denn mit Gedichten, z.B. den mordträchtigen Werken des Herrn Schiller?
      Die müssten dann doch wohl auf jeden Fall auch gecancelt werden?

      Oder mit Büchern, da wird ja auch getötet, vergewaltigt, geraubt was das Zeug hält.
      Allein schon die Bibel, meine Güte…

      1. @teichtaucher
        Nein, du vergisst dass der Mensch ein „Augentier“ ist. Im Übrigen braucht niemand etwas zu canceln. Es würde reichen, den Verkauf und die Weitergabe zu unterbinden. Alle, die schon süchtig nach diesen Spielen sind, sollen gerne weiterspielen. Die schon Geborenen sind ohnehin verloren. Man kann im Gehirn nichts löschen.
        Ich bin selbst spielsüchtig, snookersüchtig. Und ich habe nichts gegen Kriegsspiele. Würde solch einen Scheiß aber nie spielen.
        Meine Einlassung versucht nur, einen Weg aufzuzeigen. Das wird sicher nicht gegangen werden wird.
        Lesen und Bilder sehen, sind zwei grundverschiedene Dinge. Sollte dir das nicht bewusst sein, solltest du dich mit der Macht von Bildern einmal auseinandersetzen.

    2. Lange vor irgendwelchen Videos haben wir ganze Schlachtschiffe und Flugzeugträger versenkt.
      Mann und Maus wurden verdrängt.
      Nannte sich euphemistisch „Schiffe versenken“.

      Und als Kinder zugesehen, wie im Fernsehen mit Dynamit geworfen, mit Kanonen geschossen, mit Fäusten aufeinander eingeprügelt wurde. Brutalstmöglich.
      Schweinchen Dick, Silvester, Tweety, Lucky Luck, Roadrunner, Popeye etc.

      Zu den Altersgrenzen im Film:
      ab 16: Gewalt
      ab 18: blanker Busen
      (ist etwas überspitzt…)

      1. @tp83
        Bevor du einen Kommentar abgibst, in dem du das beantwortest, was du dir ausgedacht hast, wäre es interessanter, wenn du auch den Kommentar, auf den du antwortest, liest.
        Die Antwort auf deine Einwände stand schon, bevor du geantwortet hast, im Antwortpost an den Teichtaucher.

        1. Welchen sollte ich lesen?
          Deinen?
          In dem ging es doch nur um Verkauf/Weitergabe von Videospielen. Und um Snooker.
          Kein Ton davon, das schon seit 50+ Jahren Gewaltdarstellung extra für Kinder produziert wird.

          Bevor du einen Kommentar abgibst, in dem du das beantwortest, was du dir ausgedacht hast, wäre es interessanter, wenn du auch den Kommentar, auf den du antwortest, liest.

          Den gebe ich mal unbenutzt zur eigenen Verwendung zurück.

    3. Zumindest hat es bis heute Einfluss auf die Justiz wenn eine Tat geplant wurde ,weil eben das den Vorsatz mit sich bringt.
      Man sollte eigentlich die Wissenschafter zu diesem Thema bemühen, werden kinder heute zeitiger erwachsen ? ..
      Geistige Reife von Menschen einschätzen zu wollen, gar nicht so einfach …
      Starker Magnet auf der Linken Hirnseite soll wohl durchaus dazu führen können das zb ein Mensch nur noch sich selber als relevant ansehen kann…

  10. Das hatte Vorteile, Nachteile, für wem auch immer ..

    Aber ich erinnerte mich ganz genau nach der Wende, wo einige aus diesen, damals meinen Kreisen völlig durchknallten, zb mit ner Schrotflinte durch Kneipen gezogen sind, und um sich ballerten.
    Einen davon kannte ich sogar sehr gut, eben weil Er immer ein „Sanftes Gemüt“ hatte ..
    Ich war echt erschrocken über diese Gewalt nach der Wende die im Osten zu sehen war, die es vorher so in dieser Form nicht gab .Warum gab es das in der DDR nicht ?
    Mein Letzter Konflikt (lange her) , ich musste vor ein Jugendgericht als Erwachsener und das erste mal im Leben schämte ich mich für etwas was ich getan hatte, nichts schlimmes, aber mir wurde da klar, das ich negativen Einfluss auf andere junge Menschen hatte, und so wollte ich niemals sein .
    Keine Gewalt oder Strafe oder Androhung solcher, erreichte das jemals bei mir. Aber die Scham.
    Der Vollzug hinterher, ( da musste ich noch durch) ich hatte zb mit einem 14 Jährigen Jugendlichen zu tun, der Sicherheitsverlegt war zum eigenen Schutz in diese Einrichtung , der eine Freundin einfach tötete, und dann nach Hause ist Abendbrot Essen, als wenn es nichts hat. Es gab Mordrohungen gegen Ihn in der UHaft die ursprünglich für Ihn zuständig war.
    Ich hatte da Job mit Leiter-Freigabe für diesen Bereich (ohne die kam man nicht in solche Bereiche) und war viel mit diesen Jugendlichen zusammen.
    Der Leiter dieser Einrichtung holte mich vorher zum Gespräch und sagte “ Ich habe mir deine dicke Akte einmal durchgelesen, Du gehörst nicht in ein Gefängniss“ o)))
    Und Worte dieser Art führten zu Änderungen meinerseits, die Strafe oder Gewalt niemals hätte erreichen können bei mir ..
    Ich war damals der Platzhirsch in diesem Bau, und Er hatte wohl auch Respekt vor meiner Erscheinung, aber Er taute mit der Zeit immer mehr auf , was dann zu langen Gesprächen führte.
    Klug , empathisch, neugierig, aufgeschlossen, so lernte ich diesen Jungen kennen.Wir haben Uns oft unterhalten, und ich habe seine Akte (dicker Wälzer) lesen können. Gutes Bürgerliches Elternhaus, gutes Einkommen die Eltern usw..Eines aber ist mir aufgefallen, die Regale in seinem Zimmer voller Horror Filme ..
    Er war kein gewalttätiger Mensch, auch wenn Wir heute noch nicht verstehen was da in seinem Hirn damals abgelaufen ist. Jedoch 1 Zimmer mit Horror Filmen gefüllt in diesem Alter, ich wüsste wo ich anfangen würde mit der Suche nach den Ursachen.
    Ähnliches ist mir schon DDR Zeiten Jugendhaus über den Weg gelaufen, grauenvolle Gewalt von 5 Jugendlichen eine anderen Jugendlichen gegenüber in einem Schlafraum , stundenlang gefoltert des Nachts.
    Kluge,gut gebildete , zur Empathie fähige Jugendliche, und waren mir sogar richtig sympatisch , feine Kerle, und niemals aufgefallen wegen so etwas ..
    Ich frage mich heute noch, was diese Jugendliche damals getrieben hat zu solch Handeln, weil ich es heute noch nicht begreifen kann. Das Opfer hat überlebt, aber ich habe Ihn nicht erkannt als einen aus meiner Gruppe wo mich die Bullen frühs 4 Uhr rausgeholt hatten aus meinen Schlafraum und mich in eine Zelle brachten, wo man diesen Jugendlichen erst einmal untergebracht hatte, bis Er in ein Krankenhaus geschafft wurde, Sie wollten mir damit wohl klarmachen das ich Zuständig war für diese Gruppe. Aber eigentlich waren Sie das !!!
    Stundenlang gefoltert, „Kambodscha spielen“ nannte Sie das o(((
    Völlig gesunde, gut gebildete Jugendliche ..
    Strafrecht macht nicht den besseren Menschen, viel zu viel Faktoren bleiben einfach unberücksichtigt .
    Achtung vor dem Leben anderer ? Wie will man das Kids beibringen in einer Gesellschaft wo Bankraub wesentlich härter zum Teil bestraft wurde als Gewaltdelikte zb , anderes zu achten ?
    „Sicherungsverwahrung“ zb hatte man vor über 10 Jahren untersucht, und was hat man gefunden ?
    Fast die Hälfte aller waren Bankräuber o))
    Schutz Eigentum geht vor …
    Wie soll ein Mensch andere achten,wenn Er nie die Chance hatte lernen zu können , sich selber zu achten !
    Viele Dinge die mit Empathie zu tun haben, kann man nicht rational vermittel , nur über das „selber erlebte“ manifestieren sich solche Dinge im eigenem Bewusstsein.
    Und da sieht es in dieser Gesellschaft auch nicht gerade gut aus mit Vorbildern…
    Moderne Ökonomie stehen doch an sich schon für Gewalt , ohne Gewalt in welcher Form auch immer, können diese nicht überleben …
    Solche Kids sind nicht Ursache solcher Entwicklung , sondern Folge ..
    Ein anderes Strafrecht wird nichts an dieser Entwicklung ändern können, einfach weil die Ursachen für solche Dinge kein Strafrecht in diesem Universum aus der Welt schaffen könnte.
    Es soll Grenzen ziehen damit Menschen Ihr handeln am Wohlergehen aller ausrichten können. Das kann aber nur funktionieren, wenn dieser Art Recht für Alle gleich gilt o))

    1. Es ist die Art wie wir leben, diese völlige Entfremdung, weil eben nichts so ist wie es scheint.
      wenn spätestens der Jugendliche merkt, das sich niemand an die Regeln hält die sie proklamieren.

  11. In der Nähe meiner Wohnung gibt es eine Baustelle. An der Umzäunung hängen Schilder: „Betreten der Baustelle verboten! Eltern haften für ihre Kinder!“ Warum ist das bei Baustellen möglich, bei einem zwölfjährigen Kind, das von dessen Eltern zur mörderischen Bestie erzogen bzw. das gar nicht erzogen wurde, nicht?
    Das Strafrecht ist keine Lösung für solche Fälle. Aber eine (auch strafrechtliche, bis zur Abschiebung!) Haftung der Eltern muss möglich sein. Und die Verwahrung (und Erziehung) der Delinquenten in einer geschlossenen Einrichtung der Jugendhilfe ist das mindeste. In der DDR gab es Jugendwerkhöfe und Kinderheime für solche straffälligen Kinder und Jugendlichen.
    Allerdings stellt sich auch die Frage, was in dieser bundesrepublikanischen Gesellschaft ein Kind noch zählt…

    1. Die Baustelle ist Zivilrecht (Beziehung zwischen Bürgern bzw. Rechtspersonen wie Firmen). Der Strafprozess ist Strafrecht (Beziehung zwischen Bürger und Staat). In Teil 2 werden die dort unterschiedlich geltenden Altersgrenzen näher erörtert. Schauen Sie dann gerne noch einmal herein.

      1. @ Stephan Schleim
        Was, wenn das Kind tot bleibt
        auf der Baustelle?
        Wer trägt dann die Schuld?
        Bei wem liegt also die Hauptverantwortung?
        Und Verantwortung für seine Kinder zu tragen, ist das nicht
        worauf es ankommt. Darauf weist Du selbst in Deinem Artikel hin. Mehr noch, Du bedauerst sogar, dass die Eltern
        des ermordeten Mädchens, sich
        einem demütigenden zivilrechtlichen Verfahren stellen müssen. Was aus allgemeiner Sicht auch verständlich ist.
        Nochmal: Die Verantwortung für sein Kind zu übernehmen und dieser Verantwortung gerecht zu werden, sollte das oberste Gebot aller Eltern sein.
        Und aus dieser Verantwortung heraus, sollte man einem Kind nicht nur erklären, dass es Baustellen nicht betreten soll, weil das zu gefährlich ist, sondern man sollte ihm dann auch erklären, dass es erst recht keine Straftaten begehen darf.
        Egal, wie der Staat dies später einordnet.
        Ich glaube, das ist das, was @Ronald mit seinem Beispiel klar machen wollte.
        Du machst ihn zwar elegant mundtot, was aber den Eindruck hinterlässt, als wolltest Du ihn nicht verstehen.
        „Warum versteht uns denn keiner“ werden sich die Eltern des ermordeten Mädchens auch gefragt haben.
        Weil die Eltern der beiden Mörder ihrer Verantwortung nicht gerecht wurden, ihre Zöglinge vielleicht noch zu Straftaten ermunterten und trotzdem straffrei davonkamen. Der Staat macht‘s möglich.
        Ich kann die Haltung von @Ronald deswegen schon verstehen. So, wie ich viele andere Kommentare auch verstehen kann.
        Dein Artikel ist sehr lesenswert,
        allerdings hätte ich mir gewünscht, Du wärest auch ein wenig darauf eingegangen, wie man in der Vergangenheit, sagen wir in den letzten 1000 Jahren, mit dem Problem umgegangen ist. Vielleicht liegt es auch daran, dass dies zu wenig dokumentiert wurde.

    2. Der Zusatz „Eltern haften für ihre Kinder!“ auf einem Betreten-verboten-Schild ist in der Regel rechtlich belanglos. Entscheidend ist, ob Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen. Der Hinweis auf die Haftung auf dem Schild ändert daran nichts.

  12. Als ich in dem Alter war, bis 14, hatte fast niemand eine Rechtsschutzversicherung.
    Kleine Rechtsverletzungen wurden so gut wie nie zur Anzeige gebracht. Das wurde im Umfeld geregelt, aber ein Kind in diesem Alter hatte Geschwister und Freunde!
    Die soziale Erziehung unter Geschwistern und einem festen Freundeskreis( die Clique) war meist mehr wert als als durch die Eltern.
    Deutsche Kinder sind heute Einzelkämpfer und schon in diesem Alter neoliberale sozialisiert, das heißt, das du an allem was dir passiert selbst schult bist. Also Panzers du dich schon mit 10 Jahren wie Kriegsveteranen früherer Zeiten.
    Lieber Herr Schleim, googeln Sie mal das Gesetz des Minimums. Was im Bereich der Biologie, der Physiologie Grundwissen ist, sollte auch in der Psychologie Eingang ins Denken finden.

    Kinder im Jahr 2026 sind lost. Verängstigte Eltern mit Existenzsorgen und Orientierungslosigkeit in einer zerfallenden Gesellschaft sind für Heranwachsende toxisch.

    Fehlende Sprachkompetenz, fehlende Verbote der Nutzung von Fremdsprachen in Schulen und Grundschullehrer die das Verpuppungsstadium als “ Schneeflöckchen“ bis zur Pensionierung nicht verlassen bedeuten mir, daß es auch in Zukunft keine Verbesserung der von Herr Schleim beschriebenen Zustände geben wird.

    Zum Schluss, vor dem Namen eines Menschen hat man spätestens als Erwachsener Mensch Respekt zu haben, niemand hat sich seinen NMen ausgesucht, Späße darüber sind keine, und sollte man unterlassen um selbst Respekt zu erfahren.l

  13. „In der DDR gab es Jugendwerkhöfe und Kinderheime für solche straffälligen Kinder “

    Wir hatten eine Schülerin in der KLasse, die noch Bettnässer war, und oft machten sich kerle über SIe lustig deswegen und das öffentlich. Dachten wohl Sie sind die besseren Menschen.
    Und dann habe ich die verdroschen also ohne das Ihr Leben in Gefahr war dabei…
    Einer der Gründe warum man mich in solch ein Kinderheim steckte und warum ich dann die Achtung verlor vor dieser Gesellschaft..
    Es wäre eigentlich Aufgabe der Lehrer gewesen dem Mädel beizustehen in solch Art Not o(

    Und es waren vor allem Sowjetische Bücher über den W2K die mir beibrachten, das man anderen in der Not bestehen sollte als guter Mensch o)))

  14. Ich glaube nicht, dass es der Sache dienlich ist, in der Diskussion extreme Einzelfälle auszubreiten. Dass sie vorkommen, ist angesichts der Offenheit der menschlichen Natur nicht weiter erstaunlich, sie sind aber äusserst selten. Eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters sollte sich sich nicht auf sie stützen, denn ein solches würde dann eine Mehrheit an Kindern in ein bekanntlich äusserst unvollkommenes, dysfunktionales Strafsystem hineinkatapultieren, das zur Reduktion schwerer Straftaten nichts beiträgt. Man muss auch nicht den Eindruck erwecken, der angeblich 12jährige Täter werde, aufgrund seiner Strafunmündigkeit, komplett ungeschoren davonkommen. Seine Tat wird ihn aller Vermutung nach ein Leben lang zeichnen und auch, wie auch immer geartete, unmittelbare Folgen für ihn haben. Sowohl die Unterrichtung der Öffentlichkeit, wie auch eine Schadenersatzforderung sind hilflose, unter Umständen kontraproduktive Reaktionen. Das Geschehene wird dadurch nicht weniger grausam und schmerzhaft für die Angehörigen. Auch ein Gerichtsverfahren, in dem allen Details nachgegangen würde, vergrösserte wohl eher den Schmerz und würde nichts Positives beitragen. Und nochmals, die meisten Fälle, die nach einer Senkung des Strafmündigkeitsalters verhandelt würden, wären wesentlich harmloser und man würde damit nur unnötig und unsinnig mehr Geschirr zerschlagen, als unbedingt nötig.

    Der Begriff ‚Zeitgemässheit‘ kommt interessanterweise fast ausschliesslich in Zusammenhängen vor, in denen es um die Verschärfung gesellschaftlier Praktiken geht. Er ist daher ideologieverdächtig, gerade in einer Zeit politischen Rechtsrutsches, was ja nichts anderes bedeutet, als ein Wiedererstarken autoritärer Tendenzen. Warum gerade jemand wie Schleim, der sich im Bereich psychoaktive Substanzen immer wieder für eine permissivere Rechtspraxis einsetzt, es für angebracht hält, Öl in dieses rechte Feuer zu giessen, entzieht sich meinem Vorstellungsvermögen. Was soll es heissen, wenn, reichlich ungenau, im Titel Untätigkeit des Strafrechts beklagt wird? Warum wird im Titel ein handelndes Subjekt ausgespart? ‚Das Strafrecht‘ ist keine Person. Geht es nicht um, selbstverständlich implizit bleibende, Rachebedürfnisse? Und was hätte deren Befriedigung für gesellschaftliche positive Auswirkungen? Und, sollte es zutreffen, dass schwere Straftaten sehr junger Menschen zunehmen – das müsste erst noch nachgewiesen werden -, wäre es nicht naheliegend sich primär mit den Gründen dafür auseinanderzusetzen? Einer womöglich psychopathologisierenden Lebenswelt nachspüren?

    1. Wie im Text dargestellt, wurden 2024 rund 100.000 Straftaten von Kindern polizeilich erfasst, davon „nur“ 24 gegen das Leben. Sie übersehen die Möglichkeit einer Ausnahmereglung für schwere Fälle, wie es sie in manchen Ländern schon gibt. Teil 2 wird das ausführlicher ansprechen.

      Den Nachweis der Zunahme sehen Sie übrigens auf der Abbildung. Ob Straftaten von Kindern zunehmen oder abnehmen, ist für meine Begründung nicht direkt relevant. Mir geht es um die schweren Fälle. Darum läuft Ihre Kritik, warum ich mich auf schwere aber seltene Einzelfälle konzentriere, auch am Ziel vorbei.

      P.S. Ihr Vergleich zu Betäubungsmitteln hinkt: Das sind „Straftaten ohne Opfer“. In den hier diskutierten Fällen sind die Opfer tot und die Hinterbliebenen wahrscheinlich bis ans Ende ihres Lebens todunglücklich.

    2. P.S. Oh ja, ich vergaß: Dass das Strafrecht keine Person ist, ist mir klar. Der durchschnittliche Leser dürfte verstehen, dass die Wendung hier in einem übertragenen Sinne gebraucht wird. Außer Ihnen hat sich darüber auch noch keiner beschwert.

    3. Interessantes Thema ist es schon, denn wenn der wissenschaftliche Nachweis gelänge das zb fehlende Bildung, oder auch Medien mit aggressiven Auftreten zb zu solch Taten mit beigetragen haben, müsste man das Strafrecht wirklich komplett überarbeiten .. o)
      Kein Hirn im Kindesalter denkt sich so etwas alleine aus, oder ohne irgendeinem Zutun anderer ..
      Aber die Bürgerlichen, Scheinheiligkeit ist Ihre eigentliche Stärke …
      Gehe ich auf der Strasse an einem Verwundeten vorbei , greift das Strafrecht…
      Tötet ein Bundeswehr-angehöriger auf einem Schlachtfeld nicht seinen Gegenüber, kann auch das Strafrecht zum Zuge kommen… Dialektisch kann man solche Dinge geistig nicht mehr auflösen.

  15. Immer wieder die gleiche Leier, Strafrecht verschärfen, damit es dann prima zweckentfremdet werden kann.

    Und dieses elegante Übersehen der Gemengelage, der Kontext zum Kind, seiner Entwicklung, einfach so mal weggeschnitten.

    Denn in erster Linie sind Eltern verantwortlich für das was ihre minderjährigen Kinder tun. In zweiter Linie ist die Gesellschaft und wie sie mit Kindern umgeht verantwortlich und drittens der vom Volk finanzierte Staat, der die Grundlagen schaffen sollte, dass Kinder auch wie Kinder aufwachsen können. Einen Hort der Geborgenheit, nicht zwei Elternteile, die beide zwei Jobs machen müssen, damit sie über die Runden kommen während das Kind sich Essen in der Mikrowelle aufwärmen muss.

    Jene, die beim Strafrecht vorpreschen sind mir höchst suspekt. Keine Verschärfung hat je das grundlegende Problem entschärft. Und natürlich ist Mord und ein ausländischer Name in diesen Zeiten ein probates Mittel um Stammtische gröhlen zu lassen.

    Lieber Gruss (leicht angewidert von der Forderung)

  16. studierter Philosoph und promovierter Kognitionswissenschaftler, naja.
    Vom deutschen Sozialsystem hat Herr Schleim ersichtlich keine Ahnung (wie über so manch andere Dinge, über die er sich verbreitet) oder will keine Ahnung haben. Seit der Reform des Jugendhilferechts funktioniert das deutsche Sozialsystem nach dem Subsidiaritätsprinzip. Klingt super, ist aber vor allem ein Geldsparprogramm. Statt gute außerfamiliäre Einrichtungen zu schaffen, gibt man lieber den oft überforderten Eltern Kindergeld, das vor allem die unteren Einkommensschichten motiviert, mehr Kinder zu haben, als diesen guttut.
    Ich kenne zahlreiche Fälle, bei denen suchtkranken Eltern das Fürsorgerecht für ihre Kinder nicht entzogen wurde. Deren Kinder geraten häufig auf die schiefe Bahn werden kriminell.
    Dann kommt Herr Schleim um die Ecke und will ausgerechnet die Opfer solcher Zustände ins Gefängnis stecken – mit einem Text, der der Bildzeitung alle Ehre machte.

    1. Interessant, wie Sie hier Opfer und Täter vertauschen.

      Auch wenn man Eltern mit Drogenproblemen hat (wohlgemerkt, worüber wir hier gar nichts wissen), muss man darum nicht andere Menschen abstechen. Was für eine Logik!

      Im Übrigen vertrete ich seit bestimmt 20 Jahren den Standpunkt, dass man den sozialen Kontext berücksichtigen muss. In einem Strafverfahren könnte das strafmindernd wirken. Und, wie’s im Text steht, ist das Ziel des Jugendstrafrechts sowieso pädagogisch.

      1. Sie haben nicht verstanden, dass die minderjährigen Täter selbst Opfer eines Systems sind, das jeden Anspruch auf Humanität – auch im Strafvollzug selbst – aufgegeben hat. Dann ist es der Täter, der seine Stafe verdient, dem die ganze Verantwortung für sein verpfuschtes Leben aufgebürdet wird. „Und wie’s im Text steht“: soll ich darüber lachen oder weinen. Was meinen Sie wohl, was mit ihm geschehen wird, mit dem 13 jährigen, im Jugendstrafvollzug, mhh? Achso, ja, ich vergaß : Er ist ein Täter!

    2. „Vom deutschen Sozialsystem hat Herr Schleim ersichtlich keine Ahnung (wie über so manch andere Dinge, über die er sich verbreitet) oder will keine Ahnung haben.“

      Dafür gibt es ja in jedem Forum mindestens eine Kommentar-Konifere, die jeweils alles besser weiss und besser kann.

  17. In Deutschland wird Täterschutz großgeschrieben. Kinder werden im vollen Bewusstsein der Gefährdung (s. RKI Protokolle) nicht nur potenziell tödlichen Genspritzen ausgeliefert, die Täter werden nicht mal angeklagt.
    Je schlimmer die Verbrechen, desto wahrscheinlicher, dass die Täter nicht belangt werden.
    Kinder, die andere Kinder geplant ermoden, gesetzlich zu „schützen“ ist klar falsch, menschenfeindlich und realitätsfremd.
    Der Paragraph ist undurchdacht und viel zu allgemein: es muss zwischen Verbrechen differenziert werden. Es muss die Möglichkeit geben festzustellen, dass einige vorher schon strafmündig sind.

    Ansonsten werden Banden geradezu dazu aufgefordert Kinder einzusetzen. Das ist das Gegenteil von Kinderschutz.

    Aber die jetzige Regierung schützt ausschließlich sich selbst und ihre Herrchen in den US-Konzernen, an Gerechtigkeit haben die offensichtlich keinerlei Interesse. An Kinderschutz schon gar nicht, sonst würden sie nicht mit krankem Eifer den nächsten Krieg vorbereiten und verherrlichen.

  18. Leider finde ich es nicht mehr, aber ich meine vor Jahren mal gelesen zu haben wie manche „Naturvölker“ die Bestrafung von Mördern praktizieren:

    Der/die Täter müssen ein Leben lang für die Familie des Opfers aufkommen bzw. sorgen.

    Wie gesagt eine sehr „salomonische Lösung“, aber ich weis nicht mehr genau wo, in welcher Quelle, ich diese gefunden habe.

    Ob Buch, oder Web….aber ich meine mich genau an eine solche „salomonische Lösung“ zu erinnern, die Mörder „resozialisieren“ soll. 😉

    Vielleicht entdeckt ja wer anderes mal was zu diesem sehr interessanten Punkt?

    Gruß
    Bernie

        1. Ich denke , dass heutzutage solche durch gruppendruck erzeugten Wirkungen unterschätzt werden. Allerdings, so sagte man mir jedenfalls, funktioniert die berühmte kehrwoche auch nur aufgrund des gruppendrucks.

          1. @Otto Motto

            Wer weis wer weis – wie schon gesagt ich hab’s vergessen wie das genau geregelt wurde – kann mich nur noch an die salomonische Bestrafung der Mörder erinnern…. 🙁

            Gruß
            Bernie

    1. Bei den Aymara (Bolivien) wurden Straftäter aus der Gemeinschaft ausgeschlossen. Da man nicht einfach von einer anderen Gemeinschaft aufgenommen wurde und alleine letztendlich nicht überleben konnte, war das der sichere Tod.

      1. @Otto Motto

        Danke für den Hinweis, passt nicht zu meiner Erinnerung, aber ist dennoch interessant zu wissen 😉

        Ich tippe da eher auf Native Americans aus den USA was meine Erinnerung angeht, aber wie gesagt müßte selber noch einmal nachforschen – Pueblo? Sioux? Cheyenne? Schade, ich hab’s vergessen, also lassen wir das Thema und vertiefen es nicht weiter….

        Gruß
        Bernie

    2. Der/die Täter müssen ein Leben lang für die Familie des Opfers aufkommen bzw. sorgen.

      Na ja, da gibts verschiedene Verfahren. Sehr gebräuchlich ist/war wohl, dass der gesamte Clan des Täters Wiedergutmachung leisten muss („Blutgeld“), z.B. im Islam:
      https://de.wikipedia.org/wiki/Diya_(Islam)

      Tut der Clan das nicht, kommt es u.U. zur „Blutrache“, die auch mal die komplette Familie auslöschen kann, wenn sie sich hochschaukelt:
      https://de.wikipedia.org/wiki/Blutrache

      In Clangesellschaften gibt es i.d.R. nämlich keine äußere Instanz, die irgendein Recht durchsetzen könnte, das machen die Clans unter sich aus.

      Der Täter wird dann natürlich innerhalb des Clans abgestraft, wenn man ihn tatsächlich als schuldig ansieht. Da innerhalb von Clans i.d.R. alles allen gehört, bezahlt der Täter wahrscheinlich oft mit seinem Status und Privilegien oder auch mit seinem Leben („Ehrenmord“).

      Salomonisch ist das alles nicht wirklich, sondern praktiziertes selbstregulierendes Naturrecht, so würde ich es mal nennen. Primitiv, brutal, wirksam… und uns seltsamen individualistischen Menschen kommt es i.d.R. reichlich ungerecht vor. Aber so ähnlich lief die Rechtssprechung in der Frühzeit auch bei uns, die Haftung der Verwandtschaft für einen Täter, wurde m.W. erst im Mittelalter abgeschafft.

      1. @Scheinregen

        Danke für die Hinweise, aber ich denke nicht, dass hier „Blutrache“ oder „Islam“ in meiner Erinnerung reaktiviert wird Ich denke da eher an Stammesgesellschaften, wo es eben so geregelt ist wie ich es hier beschrieben habe – „Blutrache“ kann ich mir z.B. gut in Papua-Neuguinea vorstellen, wo schon der Verdacht auf „Verhexung“ bei urplötzlichen Todesfällen durch Krankheiten z.B., zu regelrechten Stammeskriegen bei den dortigen Natives führen kann.

        Ich tippe eher auf Native Americans aus den USA in meiner Erinnerung, aber wie schon gesagt müßte selber noch einmal recherchieren – habe mich als ich ein Jungspund war viel mit Native Americans auch „Indianer“ genannt beschäftigt…..vielleicht stammt meine Erinnerung daher?

        Egal, Sie haben natürlich recht was „praktiziertes selbstreglierendes Naturrecht angeht“.

        Es scheint auch nur in Stammesgesellschaften zu funktionieren, auf nächsthöherer gesellschaftlicher Stufe wird das wohl eher schwieriger….

        Gruß
        Bernie

    3. Das Rechtssystem der indigenen Völker wird am Beispiel der Wendat im Buch ‚Anfänge’ von Gräber/Wengrow vorgestellt.
      Kurz zusammengefasst: Körperstrafen oder gar die Todesstrafe gab es nicht. Statt einen Einzelnen zu bestrafen, bestand die ganze Gemeinschaft darauf, dass seine Familie oder Sippe einen einmaligen Schadensersatz leistet.

      „Statt die Missetäter zu bestrafen, bestanden die Wendat darauf, die gesamte Familie oder Sippe solle eine Kompensation leisten. Daraus erwuchs die Verantwortung aller, die eigene Verwandtschaft unter Kontrolle zu halten.“

      Effektiv war dies, um Blutrache zu vermeiden und dienten dem allgemeinen „Friedenserhalt“.

      „Wenn ein Hurone einen Algonkin oder einen anderen Huronen getötet hatte, kam man von weither zusammen, um über die Anzahl der Geschenke für die trauernden Verwandten zu verhandeln, »damit diese die ihnen zustehende Rache nicht übten.«“

      (beide Zitate aus ‚Anfänge‘, Graeber/Wengrow, dt. Ausgabe 2024 Klett-Cotta, Seite 57)

      1. @Dan

        Danke für die Hinweise, dass klingt wohl eher wie meine Erinnerung 😉

        Der Name David Graeber kommt mir auch bekannt vor, als Autor 😉

        Schönen Abend Ihnen noch Ihnen.

        Gruß
        Bernie

  19. Man muss leider feststellen, dass die autoritäre Regression der deutschen Gesellschaft munter fortschreitet.
    Verwundern muss das natürlich nicht, bei einer Obrigkeit, die immer unverschämter gegenüber den Bürgern auftritt.
    Der Fisch stinkt ja immer vom Kopf her.

    BTW:
    Das kann man auch hier im Forum schön feststellen, bei der sich die blauen/rosa Pfeiffen gar nicht genug aufregen können, wenn ihnen die Obrigkeit wegen Petitessen vors Bein tritt, die beim gleichen Vorgehen gegen den wahrgenommenen politischen Feind aber immer nur „bravo, hängt ihn höher“ kennen.

    Und im stillen Kämmerlein lachen sich die Vögel in den Innenministerien und bei der Gestapo bar ins Fäustchen.

    Ihr dummen Vögel werdet es nie lernen.

  20. Das Strafrecht ist der äußerste Rahmen menschlichen Handelns in einer Gesellschaft. Ihm liegt ein sehr bestimmtes bürgerlich-liberales Verständnis von Gesellschaft zugrunde, in der alle Menschen gleichermaßen sozialisiert werden.

    Demnach wachsen Kinder in Familien heran, die weder Gewalt noch sexuellen Missbrauch oder Armut kennen, in denen positive Werte, aber auch die berühmten Sekundärtugenden wie Ordnungsliebe und Fleiß vermittelt werden.

    Weil die Gesellschaft aber nicht so ist, gibt es entsprechende Gesetze und Strukturen, die dann greifen sollen, wenn das nicht gegeben ist. Das ist ganz konkret SGB 8 mit den entsprechenden Regeln für „Hilfe zur Erziehung“. Dies setzt voraus, dass Länder und Kommunen die entsprechenden Mittel haben für Beratung, Betreuung und auch Unterbringung.

    Mehr Geld für die Unterbringung verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlicher zu fordern, ist natürlich nicht so populär wie der Ruf nach der Senkung des Strafbarkeitsalters oder der Strafverschärfung.

    Es gibt sehr vieles zu diskutieren.
    Was sind die Ursachen von Verhaltensauffälligkeit? Welche Ursachen liegen beispielsweise in der Schwangerschaft, wie das fetale Alkoholsyndrom oder andere Folgen von Drogenkonsum? Wann erfolgt die Diagnose und wie gehen wir mit diesen Kindern um?
    Wie sieht es mit der Sozialisation aus? Das betrifft sowohl deutsche Familien aber auch besonders Familien aus anderen Kulturen, die etwas andere Methoden der Konfliktbewältigung und des Rechtsverständnisses aufweisen.
    Wie sieht es aus mit Erwachsenen, die die besten Freunde ihrer Kinder sein möchten, die auch keine Selbstkontrolle aufweisen, die keine Werte vorleben können oder wollen?

    Wie sieht es aus mit einer Sozialisation, bei der „Eliten“ Promiskuität, sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, aber auch Drogenkonsum als wünschenswerte Zustände vorgeben und teilweise auch vorleben? Siehe den Artikel über „Troubled“.

    Wir leben in einer Welt des Irrwitzes. Indem das Recht bemüht wird, damit Straßen nicht vom Eis befreit werden und Menschen sich sicher bewegen können. Der Mord an Menschen in Südamerika oder dem Nahen Osten oder Osteuropa findet seine Rechtfertigung in leeren Phrasen.
    Welcher Erwachsene ist hier eine Leitfigur?
    Das Strafrecht ist das letzte, an dem wir hier herumschrauben sollten.

  21. Auch, wenn ein hochkriminelles Kind juristisch noch nicht strafmündig sein sollte, also z.B. „nur“ 13 Jahre und 10 Monate alt ist, muss doch trotzdem eine Art von Strafe erfolgen. WIE diese zu erfolgen hat und wer sie ausübt, ist hier für mich und und uns hier nicht die Denkaufgabe, aber es kann und darf nicht sein, dass so ein Kind nur mit Psychotherapie und Reden in der Art von „Du, du, das war schlecht, das darfst du aber nicht wieder tun! Stell dir mal vor …usw. usf.“ bedacht wird.

    Schon ein zehnjähriges Kind weiß, was Recht und Unrecht ist. Der Gedanke, dass ein noch nicht 14-jähriger Mensch gewissermaßen unfähig ist, schuldig zu werden („schuldunfähig“), ist schlichtweg falsch und stammt aus einer alten Zeit, da sich derartige Straftaten bei Kindern entweder kaum ereigneten oder – wenn es doch dazu kam – durch die eigenen Eltern(!) auf scharfe Weise bestraft wurde. Dieses Strafen durch die Eltern wurde damals von der Gesellschaft erwartet.

    Mit derselben Begründung der Schuldunfähigkeit ließe sich ja ansonsten auch auch im Schulbetrieb eine Eigenverantwortung von noch nicht 14-jährigen Schülern für ihr Sozialverhalten und ihre Leistungsbereitschaft verneinen. Das ist aber bekanntlich nicht der Fall. Ansonsten wäre ja jeder Schulverweis sozusagen falsch. Und hier geht es nicht um Stören in der Schule, sondern um Mord.

    Nein, es darf nicht sein, dass solche jungen Täter straffrei davonkommen!! Es muss gebüßt werden, nicht nur resozialisiert.
    Es wäre zutiefst ungerecht, wäre eine Verhöhnung der Opfer, könnte Nachahmungstäter motivieren und wäre insgesamt eine wahnwitzige Kapitulation des Rechtsempfindens.

    1. Ich werweise hier gerne noch einmal auf den Thread https://overton-magazin.de/top-story/und-wieder-toetet-ein-kind-und-wieder-tut-das-strafrecht-nichts/#comment-352258 und meiner Aufforderung, eine sehr gute Begründung zu liefern.
      Zum Thema „Wissen“ auf meine Antwort https://overton-magazin.de/top-story/und-wieder-toetet-ein-kind-und-wieder-tut-das-strafrecht-nichts/#comment-352338

      Ich erwarte jetzt also Begründungen, am besten sehr gute Begründungen

      1. @tp83

        Ich habe den von Ihnen verlinkten Thread, der mir nur wenig im Gedächtnis war, (an diesen Stellen) noch einmal etwas überflogen, doch vermag ich nicht zu sagen, was Sie mit „Begründung“ genau einen? Was soll denn sehr gut begründet werden? Nicht mal das ist mir klar.

        Weiterhin verstehe ich nicht recht, auf welche Gedanken meines obigen Kommentars Sie sich denn nun besonders beziehen?

        1. Ich beziehe mich hauptsächlich auf

          Der Gedanke, dass ein noch nicht 14-jähriger Mensch gewissermaßen unfähig ist, schuldig zu werden („schuldunfähig“), ist schlichtweg falsch

          und

          Nein, es darf nicht sein, dass solche jungen Täter straffrei davonkommen!!

          Ich unterstelle mal, daß Sie dem Folgenden nicht zustimmen
          „Der Gedanke, dass ein noch nicht 14-jähriger Mensch gewissermaßen unfähig ist, voll verantwortlich seine Sexualität auszuleben, ist schlichtweg falsch.
          Nein, es darf nicht sein, daß diese voll verantwortlichen Menschen daran gehindert werden, ihre natürliche Sexualität auszuleben“

          Und jetzt hätte ich gerne eine sehr gute Begründung für die Ungleichbehandlung beider Themen.

          1. @tp83

            Wie kommen Sie denn nun vom Strafrecht auf Sexualität?
            Die spielt doch in Schleims Artikel gar keine Rolle.
            Egal.
            Anscheinend erkennen Sie eine unlogische Ungleichbehandlung.

            Trotzdem – ich weiß nicht, was Sie genau meinen.

            1. Ja, das würde ich auch gerne mal wissen.
              Ich hab auch schon unter 14 jährige gevögelt, auch als ich noch selbst unter 14 war.
              Soll das jetzt heißen, das ich dann straffällig sein soll weil ich angeblich voll verantwortlich für meine Sexualität war?
              Seinen natürlichen Trieben nachzugehen ist sowieso etwas ganz anderes, als jemanden vorsätzlich umzubringen.
              Ich denke weniger, das sich hier irgendetwas vergleichend beurteilen lässt.

              1. Ich hab auch schon unter 14 jährige gevögelt, auch als ich noch selbst unter 14 war.

                Wenn man das „auch“ streicht: unkritisch, da beide strafunmündig (noch….)
                Mit dem „auch“: riskant…. äußerst riskant!
                Es gibt da einen Notausgang:

                (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.

                Klassischer Täterschutz. Aber nicht für alle.
                „Gering“ ist kein juristisch eindeutig definierter Begriff, also Auslegungssache.

                Seinen natürlichen Trieben nachzugehen ist sowieso etwas ganz anderes, als jemanden vorsätzlich umzubringen.

                Juristisch gesehen: nur in puncto Strafbarkeit und Strafmaß.

            2. @Wolfgang Wirth

              Die Begründung des § 176 lautet:

              „Da Kinder aufgrund ihres Alters (unter 14 Jahren) noch nicht über die notwendige Reife verfügen, um die Tragweite sexueller Handlungen zu erfassen oder wirksam einzuwilligen, verbietet der Paragraph jeden sexuellen Kontakt mit ihnen.“

              Das korreliert mit dem § 19 StGB:

              schuldunfähig wegen nicht vorhandener notwendiger Reife

              1. Danke.
                Ich hatte mich noch nicht so schnell von meinem Schleudertrauma erholt.
                Ich meinte egentlich, das oben schon lang und breit erklärt zu haben.

                1. @tp83 (von 2.22 Uhr)

                  Ich lese doch nicht alle Kommentare.
                  Wenn jemand auf meinen eigenen Kommentar antwortet, sollte diese Antwort auf meinen Kommentar beziehen und aus sich selbst heraus verständlich sein, ohne dass auch vorangegangene Beiträge zu lesen sind.

                  1. Als ehemaliger Softwareentwickler:
                    DRY -> don’t repeat yourself.

                    Aber gut, dass Sie sich outen und zugeben, den verlinkten Thread nicht gelesen zu haben.

  22. Ich empfehle die sehr gute britische Netflix- Serie “ Adolescence“ zu diesem Thema. Bei den Briten konnen 10Jährige strafmündig sein…Und ich stimme dem zu, dass Kinder in dieser Gesellschaft… verloren sind. Peace✌

  23. Ich empfehle unter anderem den Roman „Dunkle Momente“ der Professorin für Strafrecht an der Universität Leipzig und Richterin am Sächsischen Verfassungsgerichtshof Elisa Hoven.

    Hier wird anhand von realen Beispielfällen das deutsche Strafrecht in Form eines Romans schön auf den Punkt gebracht – mit all seinen juristischen Fallstricken und Tücken sowie für jeden/jede von uns juristischen Laien überaus verständlich.

    Wer schon immer wissen wollte warum ein deutscher Kannibale nur wegen „Leichenschändung“ statt Mordes an seinem Opfer verurteilt worden ist nach Strafrecht, der kann diesen, und andere Fälle, wie erwähnt bei Elisa Hoven nachlesen, ist bei ihr goldrichtig aufgehoben ☺️👍

    Gruß und bis die Tage
    Bernie

  24. Wenn ich es richtig verstanden haben sollte, dann geht es dem Herrn Schleim im Grunde gar nicht um Strafmündigkeit, Bestrafung oder Resozialisierung von Tätern.

    Es geht um Wahrheit.
    Der Staat sollte sich bei schweren Taten nicht aus seiner Pflicht nehmen können die Tatumstände genaustens zu ermitteln und gerichtlich die Wahrheit festzustellen, mit der Ausrede der Täter sei zu jung um strafmündig zu sein.

    Gerichte haben in erster Linie die Aufgabe die Wahrheit wiederherzustellen, die durch ein Verbrechen in die Brüche gegangen ist. Das ist ihre primäre Aufgabe. Strafen auszusprechen ist eine wichtige Konsequenz daraus und sicher muss bei der Bestrafung eines zwölfjährigen anders entschieden werden als bei sechzehnjährigen oder erwachsenen Personen.
    Aber bei schweren Taten wie Mord, solle sowohl der Allgemeinheit als auch den Angehörigen in erster Linie die Wiederherstellung von Wahrheit zu stehen und zwar völlig unabhängig davon, wie alt ein Täter ist.

    Das Prozedere eines öffentlichen Gerichtsprozesses mit Richter, Anwälten, Zeugenvernehmung und abschließenden Richterspruch, ist ein Ritual zur Wiederherstellung der durch einen Verstoß in die Brüche gegangen Wahrheit. Ohne die Wiederherstellung von Wahrheit nimmt das gesellschaftliche Zusammenleben einen hohen Schaden.

    Das Aussprechen einer Konsequenz bzw. einer Strafe bei Vergehen ist nicht minder wichtig. Sie ist aber erst der zweite Schritt.

    Die Absenkung der Strafmündigkeit ist aber hier der falsche Schritt.
    Vielmehr sollte darauf hingewirkt werden, dass Justiz ihre vornehmsten Aufgabe gerecht wird. Auf eine Justiz die sich je nach Alter oder der gesellschaftlichen Stellung von Verbrechern in die Büsche schlägt, kann die Gesellschaft gerne verzichten.

    1. Ich gehe konform mit dem Ansinnen, derartige Straftaten zu untersuchen, nicht einfach nur mit „Tja, da kann man machen: nix“ beiseite zu legen.
      Und auch für die Kinder muss es eine Konsequenz geben. Und das so schnell wie irgend möglich.
      Ich kann mich noch an eine Geschichte erinnern, wo einige der Täter, ich glaube es waren schon Jugendliche, großkotzig feixend vorm Richter standen nach dem Mottto: mir kann keiner.
      Er hat dann angeordnet: sofort nach Hause, Sachen packen, ab in eine geschlossene Jugendeinrichtung, und die war weit weg von zu Hause..
      Da war das Gejammer groß! Es sollen Tränen geflossen sein.
      So etwas in der Art als Bestrafung, ist aber wohl eher eine erzieherische Maßnahme. Gleichzeitig auch als Warnschuß bzw. Weckruf an die Eltern brauchbar, wenn diese für die Unterbringung auswärts aufkommen müssen.

  25. Die Entwicklung war absehbar. Aus zwei Gründen:

    1) durch Zuwanderung werden sicher geglaubte politische Errungenschaften hinfällig und müssen den weltweit niedrigeren Standards angepasst werden

    2) Lücken werden ausgenutzt (und nicht alle Ethnien sind gegenüber Kindern so sentimental wie die Mittel- und Nordeuropäer, Diversität ist bekanntlich Stärke 😉 ):
    https://www.morgenpost.de/panorama/article407810324/elfjaehriger-junge-als-auftragskiller-in-schweden-angeheuert.html

    Wie war es im vorliegenden Fall? Über den Täter konnte ich nichts in Erfahrung bringen, außer dass er sich wohl gemobbt fühlte und offenbar Zugang zu Messern und eine geringe Hemmschwelle hatte, das Opfer (und Mobbing-Täter?) war m.W. ein 14jähriger Eritreer.

    Nun denn, ich weiß nicht, welche Möglichkeiten es gibt, vermutlich ist das auch mal wieder abhängig vom Bundesland, der Situation der Eltern (kann man sie in Haftung nehmen?), der Psychologie des Kindes usw. aber man sollte immer im Hinterkopf behalten, dass unsere Rechtsphilosophie auf Strafe basiert, der „Schuld“-Begriff läuft m.E. aber fast immer in eine Rechtfertigungsfalle, denn die wenigsten Täter sind rational „einsichtsfähig“ und emotional stabil, egal wie alt, bei Kindern ist es nur offensichtlicher. Trotzdem sie daher keine oder nur eine Teilschuld haben, kann man sie nicht einfach konsequenzlos wieder in die Gesellschaft entlassen ohne das Rechtsverständnis der Bürger mit Füßen zu treten und evtl. Nachahmer oder Wiederholungstaten zu ermutigen.

    Bei Erwachsenen behilft man sich in solchen Fällen mit „Sicherungsverwahrung“, was im Prinzip die normale Justizlogik ein Stück weit komplett aushebelt. Bei Kindern müsste es ein Pendant geben, geschlossene Heimunterbringung oder sowas… keine Ahnung wie das in Deutschland geregelt ist, jedenfalls sollte es eine Regelung geben, sonst werden wir solche Diskussionen absehbar noch öfter führen und zwar im selben Maße, wie die überwiegend handzahmen Autochthonen ausgetauscht werden…

    1. Scheinregen
      Bei Kindern müsste es ein Pendant geben, geschlossene Heimunterbringung oder sowas… keine Ahnung wie das in Deutschland geregelt ist, jedenfalls sollte es eine Regelung geben,

      Ein typischer ‚Scheinregen‘.
      Keine Ahnung, aber munter drauflosschwätzen.

      Irgendeine KI

      „Ein 13-Jähriger ist in Deutschland gemäß § 19 StGB strafunmündig und kann für einen Mord nicht strafrechtlich verfolgt oder verurteilt werden. Es folgen jedoch Maßnahmen durch das Familiengericht, wie die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung (Heim/Psychiatrie), intensive sozialpädagogische Betreuung oder Maßnahmen des Jugendamtes, um den Täter zu resozialisieren.

      Hier sind die Details:

      Keine Strafhaft: Eine Verurteilung zu einer Jugendstrafe im Gefängnis ist ausgeschlossen.

      Familiengerichtliche Maßnahmen: Das Familiengericht kann Maßnahmen anordnen, um eine Gefahr für die Allgemeinheit abzuwenden. Dazu zählt die Fremdunterbringung in einer geschlossenen Heimeinrichtung oder einer psychiatrischen Klinik, wenn eine psychische Störung vorliegt.

      Schadensersatz/Schmerzensgeld: Zivilrechtlich können Eltern haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, was zu langfristigen zivilrechtlichen Forderungen führen kann.
      Jugendamt: Das Jugendamt wird intensiv eingeschaltet, um das Umfeld zu prüfen und erzieherische Maßnahmen einzuleiten.

      Die Tat hat trotz fehlender Strafe gravierende soziale und psychologische Folgen für den Jugendlichen, wird polizeilich erfasst und führt in der Regel zu einer kompletten Neuordnung des Lebensumfeldes.“

      1. Das Problem ist, dass solche Einrichtungen einfach nicht so ausgestattet sind, um kriminellen Jugendlichen wirklich zu helfen.
        Das war weiter oben mein Punkt: Weil der Staat sparen will, lässt er völlig überforderten Eltern viel zu lange das Sorgerecht und ist „das Kind in den Brunnen gefallen“, kommen Leute wie H.Schleim daher und fordern auch noch eine frühere Strafmündigkeit.
        Die Debatte oben (gesundes Rechtsempfinden usw.) zeigt, wie weit entfernt wir vom Ziel eines humanen Erziehungs- und Rechtssystems entfernt sind.
        Dieses würde versuchen, Kriminelle wieder einzugliedern, ihnen eine Zukunft zu geben – aber bei 500.000 Obdachlosen, wer würde ein solches Ziel überhaupt noch formulieren wollen?

  26. Der deutsche Staat kann zwar Familien mit 7 Kindern, die im Wohnzimmer des Eigenheims wild toben, diese wegnehmen, verweigert aber bei asozialen Konsequenzen.

    Das erste ist der Fall Haase, EGMR 50.000 €, m.E. 2 Kinder in Obhut des Jugendamtes gestorben.

    Ansonsten wird in Deutschland jeder Terror toleriert, Messer, Diebstähle, Ruhestörungen, Sachbeschädigungen, Bedrohungen, Nachstellung. Die Polizei ist untätig. Es sei denn, Notwehr wird angekündigt. Dann droht man mit konsequenten Einsatz, kurzerhand mit der Schusswaffe die Selbstjustiz zu beenden und wieder freie Bahn für die Kinder zu schaffen.

    Die Abhilfe wäre einfach. Ein höfliches Schreiben an die Eltern, der Aufsichtspflicht nachzukommen. Ein unfreundliches mit Hinweis auf das Jugendamt. Ein äusserst unfreundliches mit dem Hinweis auf Inobhutnahme. Und, letzte Möglichkeit, Inobhutnahme und geschlossenes Jugendheim.

    Karges Zimmer, weder Smartphone noch Internet. Schule, Sport, Beschäftigungstheraphie. Früher gab es in Schulen den Karzer, eine Art Zelle für unverbesserliche. Das wäre heute, ohne Smartphone, bereits sehr eindrücklich. Man muss ja nicht gleich, wie nun die Mehrheit der britischen Eltern, wieder nach dem guten alten Rohrstock rufen.

    Deutschland, das Shithole !

  27. Im Westen sich über Strafrecht zu äussern, ist in ihrem international festgelegten Grundsätze ein richtiger Lacher, da der Westen nach Gutdünken handelt.
    Habt ihr die letzten Dekaden der Verbrechen durch dem WESTEN schon wieder ausgeblendet?
    Und wir schwadronieren über, daß Strafrecht.
    Welch eine Parodie…

  28. Tja, hier wurde bis jetzt viel aufbasis von ‚Meinungen‘ geschwatzt ‚aus dem Bauch heraus‘ was auch immerv

    Hat denn ueberhaupt jemend von euch Ahnung:
    – Wie die Ausbildung der Nrurnalen Netzstruktur der einzelnen Hirnareale bei Menschen ablaeuft t – also welche Entwicklungsstufen durchlaufen werden, auf welche Weise – und in Welchem Aussmass , bei welcher Entwicklungsstufe sich Dies oder Jenes Verhalten der Mutter negativ auswirkt, auf welche Weise sich Traumata je unterschiedlich waerend Sauglingzeit, Klienkindzeit, und so weiter sich mit welcher jeweiligen Gewichtuntung auswirken?
    Wie und auf welche Weise bestimmte Botensotffe Gefuehlswahrnehmeung steuern und auf welche Weise dies aufgrund negativegtiver Einfluesse waerend der Entwiclung gestoert sein kann?

    Ob es ueberhaupt einen ‚freien‘ Willen‘ gibt – oder ob der nur Illusion ist?

    Ja, das alles wurde – und wird weiterhin – erforscht. Ich habe hier Fachliteratur..

    Ich nehme mal an, etliche von euch wuerden der Meinung sein, dass Strafe primaer der Gerechtigkeit gegenueber dem Opfer diene – also sich wohler fuehlen durch Rache.

    Ach, ich finde es traurig.

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