Stört die Bundeswehr den „Schulfrieden“?

Bild: Lupus in Saxoni/public domain

Ist die Erziehung zu Resilienz & Kriegstüchtigkeit unbedenklicher Bildungsauftrag? Dürfen Jugendoffiziere die Schuljugend indoktrinieren? Oder sind Waffenträger ein Fremdkörper im pädagogischen Verhältnis?

Die Bundeswehr ist allseits präsent. Nicht nur am Volkstrauertag, an dem seit dem Ende des Ersten Weltkriegs der Opfer des soldatischen Handwerks gedacht wird. Beziehungsweise nach 1933 das Andenken der nationalen Helden hochgehalten wurde, bis dann nach 1945 wieder der Charakter eines Gedenk- und Trauertags in den Vordergrund rückte. Doch auch das ist mittlerweile Historie, denn vor dem mit Trauergedöns begangenen Herbstsonntag kommt jetzt der mit Nationalstolz aufgeblasene Veteranentag im Frühling: „Zum zweiten Mal feiert Deutschland rund um den 15. Juni 2026 den Nationalen Veteranentag. Dieser beruht auf einem Beschluss des Deutschen Bundestages und wird von der Bundesregierung ausgerichtet. Er würdigt die Leistungen aller ehemaligen und aktiven Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten – und stärkt das Band zwischen ihnen und der Gesellschaft.“

Aber nicht nur das. Das deutsche Militär ist vielfältig in der Öffentlichkeit unterwegs – auf Ausstellungen und Berufsmessen, bei Präsentationen und Feriencamps, mit Werbung auf Straßen, Plätzen oder in Kinosälen und natürlich, nicht zu vergessen, im Internet. Dazu noch am 6. Juni mit einem eigenen „Tag der Bundeswehr“, von dem die Veranstalter dieses Jahr verlauten ließen: „Die Bundeswehr steht ganz im Dienst der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands. Als Armee der Demokratie ist sie in der Gesellschaft verwurzelt. Doch viele Menschen kommen nur selten mit dem Militär in Kontakt. Einmal im Jahr lässt sich das ändern…“

Wehrerziehung in der Schule?

Dass der Kontakt mit dem Militär nur selten zustande kommt, ist inzwischen ebenfalls Historie. Seit der Wehrdienstreform vom Dezember 2025 sind die jungen Leute jedenfalls per Medien reichlich informiert und seit dem Januar 2026 (so weit im entsprechenden Alter) per Fragebogen persönlich damit konfrontiert, dass die Zeit der Kontaktscheu vorbei ist. Und die zeitgleich gestarteten Schülerstreiks haben gezeigt, dass das bei der Schülerschaft angekommen ist, was Pistorius im Dezember 2025 mit gekonnter politischer Heuchelei gleich für ein Lob der hiesigen Meinungsfreiheit benutzte. Doch das alles reiht sich sowieso ein in eine Erziehung zur militärischen Resilienz mit Orientierung am Leitbild der „Kriegstüchtigkeit“, die seit der 2022 angesagten „Zeitenwende“ den Bildungsbetrieb längst erreicht hat, u.a. mit regelmäßigen Besuchen von Jugendoffizieren.

In der Schule ist man ja nahe dran an den künftigen Rekruten (inklusive Rekrutinnen), tritt authentisch auf (in Uniform), hat die Kids eine Stunde lang vor der Flinte (Widersetzlichkeiten werden bei Bedarf geahndet). „Auch um den Jugendjargon bemüht man sich sehr“, wie es zuletzt bei Overton hieß. Dort wurden ja auch schon ausführlich die Inhalte der Bundeswehrwerbung – so die aktuelle Plakataktion 70 Gründe für die Bundeswehr – gewürdigt, die ganz im Sinne des obersten deutschen Soldaten, Generalinspekteur Breuer, auf die Hebung der Kriegsmoral zielt. O-Ton Breuer: Kämpfen können, um nicht kämpfen zu müssen, ist nicht mehr genug. Wenn wir in der Zeitenwende glaubwürdig abschrecken und somit Krieg verhindern wollen, müssen wir vor allem eins: Gewinnen wollen, weil wir gewinnen müssen.“

Militär hat in der Schule nichts zu suchen!“ heißt dagegen die Position der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), die auf ihrer Website zu Protest aufruft. Spätestens die Unterzeichnung von „Kooperationsvereinbarungen“ zwischen den Bildungsministerien einzelner Länder und der Bundeswehr hat ja für alle deutlich gemacht, dass Letztere in den Schulen – also unter (zumeist) Minderjährigen – systematisch Nachwuchs rekrutiert. Von der Bildungsgewerkschaft GEW gibt es daher Proteste, so in Bayern, wo die Präsidentin des Lehrerverbandes in einem Interview laut darüber nachgedacht hatte, wie Schüler und Schülerinnen „kriegstauglich“ gemacht werden könnten, indem sie etwa lernen, wie man ein „Maschinengewehr bedient“ oder sich „im Wald orientiert“. Für sie sei das „Selbstverteidigung im kriegerischen Bereich“…

Aus dem Landesvorstand der GEW hieß es dazu, es sei nicht nachvollziehbar, „warum ausgerechnet die Vertretung eines Lehrkräfteverbandes solche Gedankenspiele in die Öffentlichkeit trägt. Sie widersprechen dem Bildungsauftrag unserer Schulen und sind unvereinbar mit einer demokratischen Erziehung. Aus friedenspolitischer Perspektive und im Einklang mit unseren gewerkschaftlichen Grundsätzen stellen wir klar: Eine Militarisierung der Schule ist mit einer demokratischen und friedensorientierten Bildung unvereinbar.“

Die GEW erinnerte übrigens auch daran, dass Deutschland sich mit der UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet hat, Kinder, d.h. Minderjährige, vor der Rekrutierung in bewaffnete Konflikte zu schützen. Artikel 38 fordert die Staaten auf, sicherzustellen, dass Personen unter 18 Jahren nicht zwangsweise zum Militärdienst herangezogen werden. Auch der Beschluss ‚U18 Nie!‘ der GEW Bayern bekräftigt unsere Haltung gegen die Rekrutierung Minderjähriger und fordert ein Ende von Werbemaßnahmen der Bundeswehr an Schulen“, so die GEW.

Politikdidaktik: 50 Jahre „Beutelsbacher Konsens“

Besuche der Bundeswehr sind natürlich kein Novum im bundesdeutschen Schulwesen, früher waren sie – auch nach Regelung durch die Kultusministerkonferenz – als offene Informationsveranstaltung üblich, in der sowohl die Position der Bundeswehr als auch die der Kriegsdienstverweigerung zur Diskussion gestellt wurde. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 galt das als obsolet, aber zunehmend wurden die militärischen Notwendigkeiten als Auftrag an den Schulunterricht herangetragen, bis hin zu den jüngste Forderungen des Innenministers, „das Thema Krisenvorsorge“ – den möglichen Kriegsfall inklusive – „in den Schulalltag einzubinden“ und entsprechende Übungen zu veranstalten (damit auch den Eltern den Ernst der Lage zu vermitteln). Die Grünen äußerten übrigens Verständnis für Dobrindts Vorstoß, doch reiche dieser allein nicht aus: Man sollte vielmehr den bereits existierenden Warntag „zu einem bundesweiten Übungstag“ ausbauen.

Ein erstaunlicher Bildungsauftrag! Immerhin gibt es seit 50 Jahren den „Beutelsbacher Konsens“, der zum Umgang mit politischen Fragen im demokratischen Unterrichtswesen Stellung nimmt. Politische Zurückhaltung ist demnach vom Lehrpersonal nicht verlangt, Einseitigkeit der Informationsvermittlung eigentlich ausgeschlossen. Die drei allgemein anerkannten didaktischen Prinzipien besagen Folgendes, wie die maßgebliche Instanz, die Bundeszentrale für politische Bildung, zusammenfasst:

 

  1. „Überwältigungsverbot“

Es ist demnach nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der „Gewinnung eines selbständigen Urteils“ zu hindern. (Letzteres wäre nämlich Indoktrination.)

  1. „Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.“

Diese Forderung ist mit der vorgenannten aufs engste verknüpft, denn wenn unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten. Zu fragen ist, ob der Lehrer nicht sogar eine Korrekturfunktion haben sollte, d.h. ob er nicht solche Standpunkte und Alternativen besonders herausarbeiten muss, die den Schülern von ihrer jeweiligen politischen und sozialen Herkunft her fremd sind.

  1. „Schülerorientierung“

Das Prinzip besagt: Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen.

Auf den ersten Blick wirkt das wie ein klare Absage an die Forderung einer Kriegsertüchtigung, und in der Diktion erinnert es an die Tradition emanzipatorischer Pädagogik aus den 1970er Jahren. Das Kuriosum ist nur, dass der Konsens damals (siehe den Sammelband von Ahlheim/Schillo über „Politische Bildung zwischen Formierung und Aufklärung“) als Erfolg des konservativen Lagers gefeiert wurde. Die Wortführer einer progressiven Pädagogik, hieß es, hätten endlich (nachdem ihnen einschlägige Berufsverbote schon den Weg gewiesen hatten) die „weiße Fahne gehißt“, zumindest von ihrem Vorhaben Abstand genommen, Schülern eine emanzipatorische Perspektive zur Kritik an Herrschaft und Ausbeutung zu eröffnen und sie damit zur Systemveränderung zu befähigen. Seitdem soll eine Indoktrination der Schuljugend durch die politische Einstellung der Lehrer ausgeschlossen sein, von denen „Ideologiefreiheit“, also im Grunde doch eine Art Neutralität in tagespolitischen Fragen verlangt wird (die übrigens die AfD regelmäßig einklagt, wenn ihrer Partei nicht die gebührende Wertschätzung entgegengebracht wird).

Klar, wenn man die aktuellen Äußerungen von Breuer, Dobrindt oder Verbandsleuten nimmt, dann geht es ihnen definitiv um eine Überwältigung der Schülerschaft: Deutschlands Sieg auf dem Schlachtfeld zu wollen oder probeweise am MG zu stehen, sind eindeutige Ansagen an die Urteile, die sich Schüler und Schülerinnen bilden sollen, und an Haltungen, die sie einzunehmen haben. Der schulstreikende Nachwuchs oder kritische Pädagogen können es natürlich versuchen, sich auf das Überwältigungsverbot zu berufen. Doch dann bekommen sie es mit der Klarstellung des zweiten Grundprinzips, mit dem Kontroversitätsgebot, zu tun. Das wirkt zunächst wie eine Einladung zur Kritik, die man an offiziellen Standpunkten üben darf, ja soll. Doch muss man hier auf die genaue Formulierung achten: „Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist“, was also im Rahmen des herrschenden Pluralismus zur Debatte steht, darf seinen Platz im Unterricht finden.

Das heißt dann auch: Was nicht zu diesem Meinungsspektrum gehört, was etwa als extremistisch ausgegrenzt ist, hat in der Schule keinen Platz. Wenn ein Journalist wie Hüseyin Dogru mit seinem Standpunkt aus dem Bereich des Sagbaren verbannt wird, weil er das NATO- und EU-Narrativ im Fall Ukrainekrieg nicht bedient, ist klar, dass hier kein Fall von berechtigter Kontroversität vorliegt. Und wenn ein Wissenschaftler wie Georg Auernheimer vom „Genozid in Palästina“ spricht, ist klar, dass hier im Prinzip dasselbe gilt, dass diese Position in den Bereich des „israelkritischen“ Antisemitismus gehört, der in Deutschland keinen Platz hat.

Gestörter Schulfrieden?

Der Witz an den großartigen didaktischen Prinzipien, die Ideologiefreiheit garantieren und vor Vereinnahmung schützen sollen, ist also, dass an „die Stelle von durchdachten Urteilen über die Sache, die zu Pro oder Contra führen würden, das Hineindenken in vorhandene konträre Standpunkte, die in der Politik selbst noch offene Fragen darstellen, verlangt“ wird. Das moniert Freerk Huisken in seiner neuen Streitschrift „Schule, die 5. Gewalt“, die gewissermaßen „Das Buch zum Schulstreik“ darstellt. Politische Urteilsbildung in der Schule fordert demnach eine ganz spezielle Selbstständigkeit des Urteilens. Die kritische Überprüfung des „Kriegstüchtigkeits“-Narrativs ist nicht einfach freigegeben, sondern soll auf die zulässigen nationalen Optionen bezogen werden. Begriffen werden soll, so Huisken, deren „jeweilige Berechtigung, sofern die konträre Auffassung in der nationalen Politik zwischen legitimierter Regierung und legitimierter Opposition noch erörtert“, z.B. zum Material des Parteienstreits gemacht wird.

Dies ist übrigens in der didaktischen Diskussion, noch bevor die „Zeitenwende“ frühere Gewissheiten über Bord warf, klargestellt worden. Der Politikdidaktiker Johannes Drerup hat dazu festgehalten: „Eine in der politischen Öffentlichkeit diskutierte Frage sollte dann kontrovers diskutiert werden, wenn für sie auf Basis politischer Grundwerte und -prinzipien“, die als konstitutiv für liberal-demokratische Staaten gelten, „keine eindeutige Antwort abgeleitet werden kann.“ Und das ist keine große Umdeutung, sondern die Bedingung, die im ursprünglichen Kontroversitätsgebot mitgedacht ist. Es bedeutet eben im Umkehrschluss, „dass gefällte und in Durchsetzung befindliche staatliche Entscheidungen nicht unter diesen Diskussionsstoff fallen. Sie stellen ‚eindeutige Antworten‘ dar und sind deswegen als rechtsgültige Wahrheiten zu akzeptieren“ (Huisken). Somit hat die Bildungspolitik auch die Handhabe, ihre Militarisierung des Bildungsbetriebs trotz Überwältigungsverbot umzusetzen: Im Postulat der Kriegstüchtigkeit wird nur der Grundwert unseres Gemeinwesens zur Geltung gebracht, dass es nämlich als Voraussetzung all unserer Freiheiten zu verteidigen ist und so vor fremder Überwältigung schützt.

Und dieser nationale Schulterschluss ist kein spezielles Urteil, das im Schulbetrieb unter anderen vorkommt, sondern Unterrichtsprinzip. Huisken macht dies in seiner Schulkritik ebenfalls deutlich, nämlich an der Schulstreik-Parole „Bundeswehr stört Schulfrieden!“. Natürlich teilt er die Ablehnung einer Bundeswehrpropaganda, die als Ergänzung des Unterrichts oder als Hilfe zur Berufsfindung auftritt. Er befasst sich auch detailliert mit der Bearbeitung der Schuljugend durch die einschlägigen Behörden oder Kampagnen, die die Kriegsvorbereitung als unabdingbare realpolitische Notwendigkeit (wegen der ‚bösen Nachbarn‘) postulieren oder, wahlweise, (weil ‚bloß‘ auf Abschreckung abonniert) als Mittel zur Kriegsverhinderung idealisieren. Mit diesen Legitimationen wird ja der martialische Auftritt von Jugendoffizieren begründet, die einer „friedensverwöhnten“ Jugend die Notwendigkeit von Gewalt nahezubringen versuchen, nämlich unserer Gewalt, da wir die „Guten“ sind.

Erfreulicherweise gibt es dagegen in der neuen Streikbewegung die Bereitschaft zum zivilen Ungehorsam (die nicht wie im Fall der Fridays for Future von Politik und Öffentlichkeit wohlwollend aufgenommen wird). Und es gibt den Mut, eine abweichende Stellung zum eingespielten Betrieb auch angesichts angedrohter und ausgesprochener Sanktionen aufrecht zu erhalten. Doch der Vorstellung vom Schulfrieden, den man gegen die Bundeswehr zu verteidigen habe, liegt ein Fehlurteil zu Grunde: Schule, so wie sie staatlicherseits eingerichtet ist und beaufsichtigt wird, stellt nämlich keine gewaltlose Angelegenheit dar und zielt nicht auf friedfertige Menschen, sondern auf selbstbewusste Konkurrenzsubjekte, die sich in einer Lernkonkurrenz behaupten, gegen andere durchsetzen und vom ganzen Unterrichtsprinzip her auf eine nationales „Wir“ festgelegt werden, in dem die Ausgrenzung der „Fremden“ strukturell angelegt ist und, bei Bedarf, durch Feindbildpflege in aggressiveren Varianten abgerufen werden kann.

Die Schwäche eines Protests, der sich auf den anerkannten Wert Bildung beruft – bis dahin, dass etwa GEWler ganz im Sinne der herrschenden Standortlogik die optimal gebildete Jugend als wichtige Ressource der Staatenkonkurrenz anpreisen –, wird auch daran deutlich, wie der jugendliche Aufbruch und Einspruch vom deutschen Verteidigungsminister im Dezember 2025 aufgegriffen und vereinnahmt wurde: Der Nachwuchs wisse offenkundig, was die Stunde geschlagen hat und was die Nation verlangt. Dass man in unserem freien Land den Wehrdienst – noch – öffentlich ablehnen darf, soll aus regierungsoffiziellem Blickwinkel dafür stehen, dass der Staat, der solche Freiheiten einräumt, auf jeden Fall verteidigungswürdig ist. Dafür wurde sogar das Buch von Ole Nymoen „Warum ich niemals für mein Land kämpfen würde“ hergenommen und der öffentlichen Debatte im TV und bei sonstigen Auftritten für wert befunden – eine erstaunliche Resonanz, die die nationalen Aufsichtsbehörden sonst unterbinden.

Aber zur Einstimmung auf den Ernst der Lage passte es dieses Mal. Auch um klarzustellen, dass dieser Standpunkt politisch im Unrecht ist und dass das Grundgesetz laut Artikel 4,3 allein auf die individuelle Gewissensentscheidung, also gewissermaßen auf einen persönlichen Defekt, Rücksicht nimmt. Ansonsten hat die Schule treu zu den nationalen Herausforderungen zu stehen – wie in den Jahrzehnten des Kalten Kriegs und der Blockkonfrontation, als ein nuklearer Holocaust drohte; wie in den 90ern, als das deutsche Militär wieder in Aktion trat, bis hin zum völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf dem Balkan; oder wie in den 00er Jahren als die Zeit der „Armee im Einsatz“ begann, die als maßgeblicher Truppensteller überall auf dem Globus nach dem Rechten zu sehen hatte. Und jetzt eben in der Vorbereitung auf einen Krieg, den wir „gewinnen müssen“, nämlich gegen Russland.

 

Literatur

Klaus Ahlheim/Johannes Schillo (Hg.), Politische Bildung zwischen Formierung und Aufklärung. Hannover 2012.

Johannes Drerup, Kontroverse Themen im Unterricht – Konstruktiv streiten lernen. Ditzingen 2021.

Freerk Huisken, Schule, die 5. Gewalt – Die Zurichtung des Nachwuchses für Staat und Kapital. Hamburg 2026.

Johannes Schillo

Johannes Schillo arbeitet als Autor, Journalist und Redakteur von Fachzeitschriften. Der Sozialwissenschaftler beschäftigt sich in seinen Artikeln und Büchern mit aktuellen Fragen aus (Weiter-)Bildung und Kultur. Zuletzt ist von ihm erschienen: „Ein nationaler Aufreger – Zur Kritik der Erinnerungskultur“ (Klemm + Oelschläger, 2022) und (zusammen mit Norbert Wohlfahrt) „Deutsche Kriegsmoral auf dem Vormarsch“ (VSA, 2023).
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5 Kommentare

  1. Notiz an mich selbst:

    Das Neulehrerprinzip der jungen DDR als Blaupause für eine Säuberung des Schuldienstes von Nationalsozialisten im Kopf behalten.

  2. Stört die Bundeswehr den Schulfrieden ? Ja, absolut.
    Leute, die dafür bezahlt werden, andere Leute im Ernstfall zu töten, haben an Schulen nichts verloren.

    Schule sollte ein Ort für Frieden und Verständigung sein.

    Werbeveranstaltungen für zerschossene Gesichter, herausquellende Gedärme und abgerissene Gliedmassen sind an Schulen strikt abzulehnen.

  3. Allein schon, diese Fragestellung dient dazu uns an den Krieg zu gewöhnen.
    Auf neudeutsch nennt man das „Nudging“!

  4. Die Bundeswehr, oder besser Wehrmacht, wie einige Kenner der Bundeswehr unlängst in einem Gespräch auf Manova die mittlerweile vorherrschende Einstellung in der BW bezeichneten, stört nicht nur den Schulfrieden, sie stört den generellen Frieden, den sozialen Frieden, kostet unnötig Geld und hat in Schulen überhaupt nichts verloren. Im Atomzeitalter bringt eine Verteidigungsarmee eh nichts, die Bundeswehr ist ja eh eine Angriffsarmee und gehört vollkommen abgeschafft. Lehrer, die ernsthaft die Bundeswehr als möglichen Arbeitgeber in Schulen einladen oder meinen, die Bundeswehr sei ein wichtiger Teil der Gesellschaft, sind aber ebenso in der Schule fehl am Platze und sollten irgendwo Dienst schieben, wo sie keinen Schülern Leid antun können.

  5. Der fragende Titel täuscht sachliche Voreingenommenheit vor und offenbart darin, dass er die Möglichkeit einer anderen Antwort als die selbstverständliche überhaupt einräumt, seine suggestive Absicht. Mag sein, dass dies einem durchaus ehrbaren Impuls einer möglichst unvoreingenommenen Annäherung an das Thema geschuldet sei.
    Jedoch das Unterfangen gleicht darin seinem Sujet: „Wie bekommt man genug Menschenmaterial für eine in jeder Hinsicht für eine so grässliche Sache, wie militärisch organisiertes Massenmorden.”
    Das Verschleiern dieser simplen und durch tausendfache Zeugenschaft verifizierte Tatsache kennzeichnet den Jargon jedweder national-militärischer Einrichtung, die wenn sie dies nicht täte, nicht eine Maus für diesen Frevel gewinnen könnte. Das dies noch immer überhaupt möglich ist, zeigt aber, wie zäh sich die Mechanismen des Machterhalts erneut in die Gesellschaft einzuschreiben versuchen. Der Offizier in der Schule ist in Form und Inhalt ein höchst dummdreister Versuch, weil sie es gar nicht anders können, – eine Heimsuchung längst vergangen geglaubter Idiotie.

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