
Nach der vom Bundesgerichtshof verworfenen Revision muss der Berliner Arzt seine Haftstrafe antreten.
Das Bundesverfassungsgericht räumte mit seinem Urteil vom 26. Februar 2020 Menschen mit Todeswunsch zwar mehr Autonomie ein und erklärte das Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (§ 217 StGB) für verfassungswidrig und damit nichtig. Der deutsche Gesetzgeber hat bis heute aber noch keine neue Regelung zur Sterbehilfe auf den Weg gebracht.
In Belgien und den Niederlanden sind die „Euthanasiegesetz“ genannten Möglichkeiten seit vielen Jahren sehr liberal. Sie gelten für alle medizinischen Gebiete, also auch für die Psychiatrie. Bei ärztlicher Feststellung der Unerträglichkeit und Aussichtslosigkeit des Leids kann eine Sterbehilfe straffrei durchgeführt werden. Diese Möglichkeit wurde später auch auf Minderjährige ausweitet. Ich schrieb darüber schon 2013. Im Wahlkampf 2021 wollte die bürgerlich-liberale Partei D66, die übrigens jetzt den neuen Ministerpräsidenten stellen wird, diese Möglichkeit auch auf Personen ausdehnen, die ihr Leben für „vollendet“ halten (niederländisch: voltooid leven).
Gerade bei Menschen mit (schweren) psychologisch-psychiatrischen Störungen ist eine Bitte um Sterbehilfe besonders problematisch: Ist das Leiden wirklich unerträglich und aussichtslos? Gibt es keine Therapieoptionen mehr? Und vor allem: Ist der Todeswunsch Ergebnis einer freien Willensentscheidung? Für einen Berliner Arzt, der seit 2021 als „Freitodbegleiter“ arbeitete, hat ein Irrtum nun schwere Folgen.
Verurteilung
Der Arzt hatte schon vom Landgericht Berlin I mit dem Urteil vom 4. April 2024 eine Gefängnisstrafe bekommen, doch legte er dagegen Revision beim BGH ein. Diese wurde jetzt verworfen (Pressemitteilung des BGH).
Für die Verurteilung war entscheidend, dass die Frau – laut den Gerichtsentscheidungen – zur Tatzeit eine akute depressive Episode hatte und daher in ihrer freien Willensbildung eingeschränkt war. Tatsächlich hatte sie einen ersten Suizidversuch überlebt, für den derselbe Arzt Mittel zur Verfügung gestellt hatte. Der Arzt habe versucht, die Rettung der Frau zu verhindern – und schließlich für die Psychiatrie, wo sie auf richterlichen Beschluss untergebracht wurde, Hausverbot erhalten. Telefonisch habe er aber weiter Kontakt zu ihr gehalten.
Am Tag der Entlassung der Frau habe er sich mit ihr in einem Hotelzimmer getroffen. Die Frau sei in ihrem Todeswunsch hin- und hergerissen gewesen. Der Arzt habe ihr dann eine Infusion mit einem tödlichen Narkosemittel gelegt, die sie nur noch mit einem Rädchen öffnen musste. Das führte dann zu ihrem Tod.
Keine freie Willensbildung
Nach deutschem Recht ist eine Beihilfe zum Suizid im Prinzip straflos. Das gilt aber nur dann, wenn die betroffene Person in freier Verantwortung handelt. Das dürfte gerade bei Menschen mit schweren psychologisch-psychiatrischen Störungen schwer zu beurteilen sein – und begründete in diesem Fall die Verurteilung. Dazu aus der Pressemitteilung vom BGH:
„Die Geschädigte konnte unter dem Einfluss ihrer depressiven Erkrankung weder die ihr in der Klinik angebotenen Behandlungsmöglichkeiten noch ihr Leben und ihre Zukunftsperspektiven realitätsgerecht einschätzen. Fälschlich sah sie sich als „austherapiert“ an und meinte, in ihrem Leben noch nie glücklich gewesen zu sein und folglich nie mehr glücklich sein zu können. Krankheitsbedingt ambivalent schwankte sie zwischen neu gefasstem Lebensmut und dem Wunsch zu sterben. Mehrfach teilte sie dem Angeklagten mit, seine Unterstützung nicht mehr zu benötigen, da sie weiterleben wolle, um ihn dann – mit Entschuldigung für das ewige ‚Hin und Her‘ – erneut um Unterstützung zu bitten.“
Mit dem Urteil des BGH ist die Verurteilung des Arztes wegen Totschlags zu drei Jahren Gefängnisstrafe nun rechtskräftig. (Aktenzeichen 5 StR 520/24)
Haben sie Suizidgedanken? Zum Beispiel die Telefonseelsorge (0800 111 0 111) oder Nummer gegen Kummer (116 111) können helfen. Im Notfall können Sie auch den Notruf wählen.
Der Artikel wurde zuerst auf dem Blog „Menschen-Bilder“ des Autors veröffentlicht. Zuletzt erschien von ihm das Buch „Perspektiven aus der Depressions-Epidemie. Was Depressionen sind und wie man sie behandelt“.
Ähnliche Beiträge:
- Maschine zur Selbsttötung: das „finale Vehikel“
- Männer nehmen sich in vielen Ländern zwei- bis viermal so oft das Leben wie Frauen
- Sie sind nicht mangelhaft, Sie werden nur von Idioten regiert!
- Studie: Antidepressiva ohne Vorteil bei Therapie, aber verursachen Nebenwirkungen
- Depressionen: „Psychotherapie verändert das Gehirn“



Es gibt doch sooo schöne Methoden zu sterben und so lange man körperlich nicht zu sehr eingeschränkt ist, sollte man doch in der Lage sein, seinem Leben adäquat ein Ende zu setzten.
Wohin genau dies führt:
https://www.imabe.org/bioethikaktuell/einzelansicht/kanada-euthanasie-auch-fuer-long-covid-patienten#:~:text=Die%20Kanadierin%20Tracey%20Thompsen%20(50),und%20anderen%20schwerwiegenden%20Symptomen%20kämpfen.
Sterbehilfe im Bereich Ökonomisches Kriterien , ist eine ganz andere Schiene , und völlig abartig ..
Zu diesem umstrittenen, und auch sensiblen, Thema ein Erfahrungsbericht eines Mitmenschen der sich für diesen Weg entschieden hat:
„[…]Selbstbestimmt Sterben – Meine Geschichte (Teil 2)[…]“
Link:
https://hpd.de/artikel/selbstbestimmt-sterben-meine-geschichte-teil-2-23743
Eine Schweizer Sicht einer Schweizerin auch dazu – dort ist die Sterbehilfe ja legal:
„[…]Rezension. „Mein Leben gehört mir“[…]“
[….]“Mein Leben gehört mir“
Von:
Ulla Bonnekoh
15. Jan 2026
Schlagworte:
Rezension Sterben Sterbehilfe Suizid und Suizidhilfe Selbstbestimmung Schweiz Biografie
Sterbehilfe ist ein sensibles Thema, das viele Menschen persönlich betrifft. Monika Probsts autobiografischer Roman „Mein Leben gehört mir“ bietet einen eindrücklichen Einblick in die Herausforderungen von Familien, wenn ein geliebter Mensch nach einem Schlaganfall selbstbestimmt sterben möchte. Der Roman behandelt Sterbehilfe in der Schweiz, die Rolle der Angehörigen und wichtige Fragen rund um das Lebensende.[…]“
Link:
https://hpd.de/artikel/mein-leben-gehoert-mir-23716
Übrigens auch hinsichtlich Bestattungen ist die Schweiz um einiges liberaler als Deutschland, aber das ist ein anderes Thema.
Gruß
Bernie
Heute zeitig aufgewacht, noch einmal hingelegt und war dann in einem blöden Traum.
Irgendwann Augen auf, und war in der Realität. Augen wieder zu und war gleich im Traum erneut. 2 mal wiederholt und dann aufgestanden und weg war der Spuk… o)
Wissenschaft ist bei weitem noch nicht in der Lage, hier auch nur annähernd verstehen zu können.
„kann kein Glück empfinden“ … rechtfertigt in meinen Augen keinen Suizid, und hat auch wenig mit Freiheit, oder Freiheitlichen Entscheidungen zu tun. Eher wohl mit Notwendigkeiten, die meist auf Gesellschaftlichen Vorgaben aufbauen und damit heute primär von finanziellen Kriterien abhängig sind..
Wenn man solch Entwicklungen zustimmen würde, wäre die ganze Entwicklung Zivilisation wertlos bzw sinnlos..
Es gibt sicherlich Fälle wo Zustimmung auf Humanen Grundsätzen aufbaut, aber dieser Fall gehört mit Sicherheit nicht dazu . Hier hat die Gesellschaft versagt ..
Und ja, ich habe das 2 Jahre lang durch, “ kein Glück empfinden“ … ja steril das Leben, teilweise fast grausam, sogar einiges kurions, aber man kann das abändern, mit Hilfe anderer natürlich aber auch Anforderungen an sich selber .
Aber Sterbehilfe bei „Minderjährigen “ sprengt all meine Vorstellungskraft…
Und dann Arzt als „Freitodbegleiter“, steht das nicht eher für einen Antagonismus zu seinem Eid den Er verpflichtet sich fühlen müsste ?
Ärzte sollten das generell nicht dürfen, dann müsste die Gesellschaft ein neues Berufsbild schaffen ..
Die Dünkelhaftigkeit, die sich in diesem Land durch sämtliche Bereiche zieht, kotzt mich nur noch an.
Die Autonomie von Bürgern ist völlig nebensächlich. Man hat gefälligst mit schwersten Depressionen vor sich hinzuvegetieren, man hat gefälligst mit unheilbaren Krebs vor sich hinzuleiden. „Der Staat“ erlaubt seinen Bürgern nicht, über sich selbst zu bestimmen und verhöhnt uns dann noch damit, dass das eine „Lehre aus der Vergangenheit“ sei, dass das ja in Richtung Euthanasie gehe und überhaupt „Ethik“ und „Verantwortung“ und bliblablubb.
Ich wüsste nicht, dass die Nazis damals fragten, ob jemand sterben wolle, wenn die ihre „Ausmerze“ und „Auslese“ betrieben und Menschen ermordeten, die nicht ins Nazi-Bild passten. Als ob es keinen Unterschied gebe, ob jemand seines Lebens überdrüssig ist oder ob jemand getötet wird, der nicht getötet werden will.
Apropos töten: Wo ist denn die ganze verlogene Empathie, diese ganze widerwärtige heuchlerische „Ethik“, wenn es um Krieg geht?
Da ist das dann plötzlich was völlig anderes.
Es geht nur darum, dass in jeden höchstpersönlichen Bereich hineinregiert, hineingepfuscht werden soll.
Während Corona musste man Alte schützen, da wurde überhaupt nicht abgewogen, aber jetzt in Berlin darf erst nach 5 Tagen gesalzen werden, weil die armen Bäumlein geschützt werden müssen, während die Alten auf die Fresse fliegen und sich Oberschenkelhalsbrüche en masse zuziehen. Die armen Bäumlein werden aber andererseits in Wälderstärke abgeholzt, wenn es um Windkraftanlagen geht. Und auf die armen Tierlein, die so manche Bauprojekte schon stoppten, wird gekackt, wenn es darum geht, Krieg zu führen.
Und wenn es um „Klima“ geht, dann darf man die jetzt lebende Generation massiv einschränken, um die „künftigen Generationen“ zu schützen. Also halt die „künftigen Generationen“, die nicht abgetrieben wurden, was genau die Leute am Liebsten bis zur Geburt freigeben würden, die gleichzeitig vertreten, dass wir für noch lange Ungeborene gefälligst unseren Wohlstand zu opfern haben.
Diese Verlogenheit kotzt mich am allermeisten an. Es passt rein gar nichts zusammen: Der einzige gemeinsame Nenner ist, dass der Bürger wie im 19. Jahrhundert das zu tun und zu lassen hat, was der Staat will und die größte Lüge von allen ist, dass wir alle „der Staat“ wären. Bullshit. Faktisch haben wir keinerlei Einfluss auf Politik und Exekutive, die sich jeglicher Haftung entziehen. Einfach mal googeln, wie es in Sachen Amtshaftung und Staatshaftung aussieht, wenn hier z.B. die Lichter ausgehen, weil die sog. „Energiewende“ scheitert.
Die medizinischen Koniferen des BGH können das posthum und aus der Ferne realitätsgerecht einschätzen.
Respekt!
Na ja – in der Klinik, wo sie behandelt wurde, wird es wohl Unterlagen gegeben haben. Und Chatverläufe mit dem Arzt auf ihrem Telefon. Zeugenaussagen von Klinikpersonal und Angehörigen. Es war Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft, das zu sammeln und ins Verfahren einzubringen. Ebenso konnte die Verteidigung des Arztes Beweise einbringen – und der Arzt selbst aussagen, wenn er denn wollte.
Dafür gibt es Gutachter.
Und in dem Fall pflichte ich dem Urteil bei:
Menschen in einer schweren depressiven Episode neigen dazu,
ihre Situation bilanzierend irreal schlecht zu beurteilen.
Eine Bilanz, die von außen betrachtet oft
gar nicht nachzuvollziehen ist. So jemandem
Sterbehilfe zu leisten ist meines Erachtens zu-
mindestens fahrlässig.
Es ist gut, dass das so nicht erlaubt ist.
Denn sonst sind auch dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Hingegen erscheint Sterbehilfe nach Absicherung durch ein „Ethikteam“ als
gutacherliche Gemeinschaftsentscheidung sinnig und human,
wenn die Rahmenbedingungen es verlangen.
Ein Arzt alleine kann und sollte so etwas
nie und nimmer entscheiden sollen, wollen
oder müssen.
Sollte ich einmal schwer depressiv sein und mir mit Hilfe eines Arztes oder einer anderen Person das Leben nehmen, spreche ich diese schon jetzt von jeglicher Schuld frei.
Ganz egal, welche moralphilosophischen Rabulistiken die Gehirne verkleistern: Mein Leben und mein Sterben gehören mir.