„Sterbehilfe“ für eine 37-jährigen Frau mit schweren Depressionen war Tötungsdelikt

Bild: Nils Werner/CC BY-NC-SA-2.0

Nach der vom Bundesgerichtshof verworfenen Revision muss der Berliner Arzt seine Haftstrafe antreten.

Das Bundesverfassungsgericht räumte mit seinem Urteil vom 26. Februar 2020 Menschen mit Todeswunsch zwar mehr Autonomie ein und erklärte das Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (§ 217 StGB) für verfassungswidrig und damit nichtig. Der deutsche Gesetzgeber hat bis heute aber noch keine neue Regelung zur Sterbehilfe auf den Weg gebracht.

In Belgien und den Niederlanden sind die „Euthanasiegesetz“ genannten Möglichkeiten seit vielen Jahren sehr liberal. Sie gelten für alle medizinischen Gebiete, also auch für die Psychiatrie. Bei ärztlicher Feststellung der Unerträglichkeit und Aussichtslosigkeit des Leids kann eine Sterbehilfe straffrei durchgeführt werden. Diese Möglichkeit wurde später auch auf Minderjährige ausweitet. Ich schrieb darüber schon 2013. Im Wahlkampf 2021 wollte die bürgerlich-liberale Partei D66, die übrigens jetzt den neuen Ministerpräsidenten stellen wird, diese Möglichkeit auch auf Personen ausdehnen, die ihr Leben für „vollendet“ halten (niederländisch: voltooid leven).

Gerade bei Menschen mit (schweren) psychologisch-psychiatrischen Störungen ist eine Bitte um Sterbehilfe besonders problematisch: Ist das Leiden wirklich unerträglich und aussichtslos? Gibt es keine Therapieoptionen mehr? Und vor allem: Ist der Todeswunsch Ergebnis einer freien Willensentscheidung? Für einen Berliner Arzt, der seit 2021 als „Freitodbegleiter“ arbeitete, hat ein Irrtum nun schwere Folgen.

Verurteilung

Der Arzt hatte schon vom Landgericht Berlin I mit dem Urteil vom 4. April 2024 eine Gefängnisstrafe bekommen, doch legte er dagegen Revision beim BGH ein. Diese wurde jetzt verworfen (Pressemitteilung des BGH).

Für die Verurteilung war entscheidend, dass die Frau – laut den Gerichtsentscheidungen – zur Tatzeit eine akute depressive Episode hatte und daher in ihrer freien Willensbildung eingeschränkt war. Tatsächlich hatte sie einen ersten Suizidversuch überlebt, für den derselbe Arzt Mittel zur Verfügung gestellt hatte. Der Arzt habe versucht, die Rettung der Frau zu verhindern – und schließlich für die Psychiatrie, wo sie auf richterlichen Beschluss untergebracht wurde, Hausverbot erhalten. Telefonisch habe er aber weiter Kontakt zu ihr gehalten.

Am Tag der Entlassung der Frau habe er sich mit ihr in einem Hotelzimmer getroffen. Die Frau sei in ihrem Todeswunsch hin- und hergerissen gewesen. Der Arzt habe ihr dann eine Infusion mit einem tödlichen Narkosemittel gelegt, die sie nur noch mit einem Rädchen öffnen musste. Das führte dann zu ihrem Tod.

Keine freie Willensbildung

Nach deutschem Recht ist eine Beihilfe zum Suizid im Prinzip straflos. Das gilt aber nur dann, wenn die betroffene Person in freier Verantwortung handelt. Das dürfte gerade bei Menschen mit schweren psychologisch-psychiatrischen Störungen schwer zu beurteilen sein – und begründete in diesem Fall die Verurteilung. Dazu aus der Pressemitteilung vom BGH:

„Die Geschädigte konnte unter dem Einfluss ihrer depressiven Erkrankung weder die ihr in der Klinik angebotenen Behandlungsmöglichkeiten noch ihr Leben und ihre Zukunftsperspektiven realitätsgerecht einschätzen. Fälschlich sah sie sich als „austherapiert“ an und meinte, in ihrem Leben noch nie glücklich gewesen zu sein und folglich nie mehr glücklich sein zu können. Krankheitsbedingt ambivalent schwankte sie zwischen neu gefasstem Lebensmut und dem Wunsch zu sterben. Mehrfach teilte sie dem Angeklagten mit, seine Unterstützung nicht mehr zu benötigen, da sie weiterleben wolle, um ihn dann – mit Entschuldigung für das ewige ‚Hin und Her‘ – erneut um Unterstützung zu bitten.“

Mit dem Urteil des BGH ist die Verurteilung des Arztes wegen Totschlags zu drei Jahren Gefängnisstrafe nun rechtskräftig. (Aktenzeichen 5 StR 520/24)

Haben sie Suizidgedanken? Zum Beispiel die Telefonseelsorge (0800 111 0 111) oder Nummer gegen Kummer (116 111) können helfen. Im Notfall können Sie auch den Notruf wählen.

Der Artikel wurde zuerst auf dem Blog „Menschen-Bilder“ des Autors veröffentlicht. Zuletzt erschien von ihm das BuchPerspektiven aus der Depressions-Epidemie. Was Depressionen sind und wie man sie behandelt“.

Stephan Schleim

Stephan Schleim ist studierter Philosoph und promovierter Kognitionswissenschaftler. Seit 2009 ist er an der Universität Groningen in den Niederlanden tätig, zurzeit als Assoziierter Professor für Theorie und Geschichte der Psychologie. Sein Schwerpunkt liegt in der Erforschung von Wissenschaftsproduktion und –kommunikation. Schleim ist Autor mehrerer Bücher zu Neurowissenschaften, Psychologie und Philosophie.
Bild: Elsbeth Hoekstra
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103 Kommentare

  1. Es gibt doch sooo schöne Methoden zu sterben und so lange man körperlich nicht zu sehr eingeschränkt ist, sollte man doch in der Lage sein, seinem Leben adäquat ein Ende zu setzten.

      1. Das Problem ist, ist das Tor zur Sterbehilfe erstmal gegöffnet dann gibt es kein Halten mehr.
        Deutschland hat ja genug Erfahrung mit Sterbehilfe.
        https://www.annefrank.org/de/timeline/211/die-ermordung-behinderter-menschen/

        Wenn ich das heute im Radio richtig verstanden habe sollen alle Kosten für den Zahnarzt demnächst vollständig selbst getragen werden. Zähne gibt es dann nur noch für die Reichen, der Rest der Arbeitsfaulen darf, so er kann, sein Mittagessen lutschen aber nurfalls er sich das noch leisten kann. Dafür darf er aber dann auch 18 Stunden oder mehr am Tag arbeiten.

        Nicht das eine auf die Idee kömmt es könnte sich um Vernichtung durch Arbeit handeln.

      1. Unwertes Leben gehört nunmal für solche Leute ausgemerzt. Früher nach Kriterien zur Stärkung des deutschen Volkskörpers und der arischen Rasse, heute wird der Unwert nach wirtschaftlicher Verwertbarkeit bestimmt. Im realexistierenden Kapitalismus nur konsequent. Und verkauft als liberal und human. Schöne neue Welt.

        Zuerst fängt man mit Fällen an bei denen man mitGefühl und Verständnis haben kann. Todkranke um deren Leiden zu verkürzen zum Beispiel. U d weitet das dann immer weiter aus mit der Zeit, weil es doch gefühllos wäre es den Einen zu gewähren und den Anderen zu verweigern. Am Ende wird das dann wie bei „… Jahr 2022 … die überleben wollen“ oder der Raumschiff Enterprise – Das nächste Jahrhundert Staffel 4 Folge 22 „Die Auflösung“. In beiden Geschichten ist bei erreichen eines bestimmten Alters das Ableben vorgeschrieben für das höhere Wohl der Gesellschaft. Gibt noch mehr solcher S-F Geschichten.

  2. Zu diesem umstrittenen, und auch sensiblen, Thema ein Erfahrungsbericht eines Mitmenschen der sich für diesen Weg entschieden hat:

    „[…]Selbstbestimmt Sterben – Meine Geschichte (Teil 2)[…]“

    Link:

    https://hpd.de/artikel/selbstbestimmt-sterben-meine-geschichte-teil-2-23743

    Eine Schweizer Sicht einer Schweizerin auch dazu – dort ist die Sterbehilfe ja legal:

    „[…]Rezension. „Mein Leben gehört mir“[…]“

    [….]“Mein Leben gehört mir“

    Von:
    Ulla Bonnekoh

    15. Jan 2026
    Schlagworte:

    Rezension Sterben Sterbehilfe Suizid und Suizidhilfe Selbstbestimmung Schweiz Biografie

    Sterbehilfe ist ein sensibles Thema, das viele Menschen persönlich betrifft. Monika Probsts autobiografischer Roman „Mein Leben gehört mir“ bietet einen eindrücklichen Einblick in die Herausforderungen von Familien, wenn ein geliebter Mensch nach einem Schlaganfall selbstbestimmt sterben möchte. Der Roman behandelt Sterbehilfe in der Schweiz, die Rolle der Angehörigen und wichtige Fragen rund um das Lebensende.[…]“

    Link:

    https://hpd.de/artikel/mein-leben-gehoert-mir-23716

    Übrigens auch hinsichtlich Bestattungen ist die Schweiz um einiges liberaler als Deutschland, aber das ist ein anderes Thema.

    Gruß
    Bernie

      1. @Zebraherz

        Danke für Ihren Hinweis, ich wies weiter unten bereits darauf hin – sehe es genauso wie Sie 😉

        Kenne die strengen Kriterien schon, die EXIT für ihre Sterbehilfe voraussetzt, daher mein Hinweis auf das Buch aus der Schweiz 😉

        Gruß
        Bernie

  3. Heute zeitig aufgewacht, noch einmal hingelegt und war dann in einem blöden Traum.
    Irgendwann Augen auf, und war in der Realität. Augen wieder zu und war gleich im Traum erneut. 2 mal wiederholt und dann aufgestanden und weg war der Spuk… o)
    Wissenschaft ist bei weitem noch nicht in der Lage, hier auch nur annähernd verstehen zu können.
    „kann kein Glück empfinden“ … rechtfertigt in meinen Augen keinen Suizid, und hat auch wenig mit Freiheit, oder Freiheitlichen Entscheidungen zu tun. Eher wohl mit Notwendigkeiten, die meist auf Gesellschaftlichen Vorgaben aufbauen und damit heute primär von finanziellen Kriterien abhängig sind..
    Wenn man solch Entwicklungen zustimmen würde, wäre die ganze Entwicklung Zivilisation wertlos bzw sinnlos..
    Es gibt sicherlich Fälle wo Zustimmung auf Humanen Grundsätzen aufbaut, aber dieser Fall gehört mit Sicherheit nicht dazu . Hier hat die Gesellschaft versagt ..
    Und ja, ich habe das 2 Jahre lang durch, “ kein Glück empfinden“ … ja steril das Leben, teilweise fast grausam, sogar einiges kurions, aber man kann das abändern, mit Hilfe anderer natürlich aber auch Anforderungen an sich selber .
    Aber Sterbehilfe bei „Minderjährigen “ sprengt all meine Vorstellungskraft…
    Und dann Arzt als „Freitodbegleiter“, steht das nicht eher für einen Antagonismus zu seinem Eid den Er verpflichtet sich fühlen müsste ?
    Ärzte sollten das generell nicht dürfen, dann müsste die Gesellschaft ein neues Berufsbild schaffen ..

    1. Zitat: „„kann kein Glück empfinden“ … rechtfertigt in meinen Augen keinen Suizid….“

      Aber sie gestehen anderen Menschen schon eigene Wertsysteme zu?

      1. Werte System, das aber der davon Betroffenen in seinem Zustand geistig nicht erfassen kann …
        Ich habe 17 Jährigen sehen müssen der sich an einer Kette Wasserkasten Toilettenspülung aufgehängt hatte , in einer Psychatrie wohlgemerkt, und einen NVA Offizier den ich die Nahrungsaufnahme wieder beibringen musste, weil Er nicht mehr fähig dazu war. Das hatte eine Gesellschaft aus diesen Menschen gemacht.
        „Kein Glück empfinden“ , das werden Ihre Angehörigen nun auch so sehen. Mensch-Sein ist eben auch mit Pflichten verbunden. Als der Arzt Sie dann das erste mal besuchte nach Ihrer Entlassung , war sich Sie nicht mehr sicher..
        Spätestens ab da, hätte dieser „Arzt“ sein Angebot zurücknehmen müssen .
        Freiheit steht nicht dafür, tun und lassen zu können auf was man gerade mal „Bock hat“ , und ein Wertesystem sollte das auch nicht hergeben. zumindest kein vernünftiges !

        1. Es steht ihnen nicht zu, andere abzuwerten, und sie zu bevormunden, wenn diese etwas zu tun gedenken, solange es sich um diese selbst dreht, und andere dabei keinen Schaden nehmen.

          Bravo: „vernünftiges Wertesystem“ nach ihren Wünschen: na, dann kann ja nichts mehr schiefgehen.

          Und wenn wir schon dabei sind: ich habe oben ein „e“ vergessen, das stimmt:
          Aber „Werte System“ heisst es garantiert nicht.

  4. Die Dünkelhaftigkeit, die sich in diesem Land durch sämtliche Bereiche zieht, kotzt mich nur noch an.

    Die Autonomie von Bürgern ist völlig nebensächlich. Man hat gefälligst mit schwersten Depressionen vor sich hinzuvegetieren, man hat gefälligst mit unheilbaren Krebs vor sich hinzuleiden. „Der Staat“ erlaubt seinen Bürgern nicht, über sich selbst zu bestimmen und verhöhnt uns dann noch damit, dass das eine „Lehre aus der Vergangenheit“ sei, dass das ja in Richtung Euthanasie gehe und überhaupt „Ethik“ und „Verantwortung“ und bliblablubb.

    Ich wüsste nicht, dass die Nazis damals fragten, ob jemand sterben wolle, wenn die ihre „Ausmerze“ und „Auslese“ betrieben und Menschen ermordeten, die nicht ins Nazi-Bild passten. Als ob es keinen Unterschied gebe, ob jemand seines Lebens überdrüssig ist oder ob jemand getötet wird, der nicht getötet werden will.

    Apropos töten: Wo ist denn die ganze verlogene Empathie, diese ganze widerwärtige heuchlerische „Ethik“, wenn es um Krieg geht?

    Da ist das dann plötzlich was völlig anderes.

    Es geht nur darum, dass in jeden höchstpersönlichen Bereich hineinregiert, hineingepfuscht werden soll.

    Während Corona musste man Alte schützen, da wurde überhaupt nicht abgewogen, aber jetzt in Berlin darf erst nach 5 Tagen gesalzen werden, weil die armen Bäumlein geschützt werden müssen, während die Alten auf die Fresse fliegen und sich Oberschenkelhalsbrüche en masse zuziehen. Die armen Bäumlein werden aber andererseits in Wälderstärke abgeholzt, wenn es um Windkraftanlagen geht. Und auf die armen Tierlein, die so manche Bauprojekte schon stoppten, wird gekackt, wenn es darum geht, Krieg zu führen.

    Und wenn es um „Klima“ geht, dann darf man die jetzt lebende Generation massiv einschränken, um die „künftigen Generationen“ zu schützen. Also halt die „künftigen Generationen“, die nicht abgetrieben wurden, was genau die Leute am Liebsten bis zur Geburt freigeben würden, die gleichzeitig vertreten, dass wir für noch lange Ungeborene gefälligst unseren Wohlstand zu opfern haben.

    Diese Verlogenheit kotzt mich am allermeisten an. Es passt rein gar nichts zusammen: Der einzige gemeinsame Nenner ist, dass der Bürger wie im 19. Jahrhundert das zu tun und zu lassen hat, was der Staat will und die größte Lüge von allen ist, dass wir alle „der Staat“ wären. Bullshit. Faktisch haben wir keinerlei Einfluss auf Politik und Exekutive, die sich jeglicher Haftung entziehen. Einfach mal googeln, wie es in Sachen Amtshaftung und Staatshaftung aussieht, wenn hier z.B. die Lichter ausgehen, weil die sog. „Energiewende“ scheitert.

    1. „Die Dünkelhaftigkeit, die sich in diesem Land durch sämtliche Bereiche zieht, kotzt mich nur noch an.“
      Das zieht sich durch praktisch alle Lebensbereiche.

    2. Gut gesprochen.

      Zitat: „Apropos töten: Wo ist denn die ganze verlogene Empathie, diese ganze widerwärtige heuchlerische „Ethik“, wenn es um Krieg geht?“

      Hier möchte ich noch ergänzen: und wo ist die Empathie mit den ganz vielen Menschen, die in Sachen „C.“ – Gentherapie zu Schaden gekommen sind, bis hin zum Tod?

      Wenn dieses Gericht Recht sprechen möchte, dann könnte es sich mal an die Aufarbeitung der C.-Zeit machen.

    3. Zur Autonomie von Bürgern: Wer braucht denn Sterbehilfe? Das sind meiner Meinung nach Menschen, die durch starke körperliche Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, Suizid zu begehen. Eine junge Frau in Vollbesitz ihrer körperlichen Fähigkeiten ist in der Lage ihr Leben selbst zu beenden. Wozu braucht es da einen Arzt, der die Nadel führt?

      1. Das habe ich mich allerdings auch gefragt.

        Immerhin möglich, dass es Menschen gibt, die in einer solchen Situation Hilfe benötigen, z.B. für einen „sanften Tod“, oder so.

  5. Das dürfte gerade bei Menschen mit schweren psychologisch-psychiatrischen Störungen schwer zu beurteilen sein – und begründete in diesem Fall die Verurteilung.

    „Die Geschädigte konnte unter dem Einfluss ihrer depressiven Erkrankung weder die ihr in der Klinik angebotenen Behandlungsmöglichkeiten noch ihr Leben und ihre Zukunftsperspektiven realitätsgerecht einschätzen. Fälschlich sah sie sich als „austherapiert“ an und meinte, in ihrem Leben noch nie glücklich gewesen zu sein und folglich nie mehr glücklich sein zu können. …“

    Die medizinischen Koniferen des BGH können das posthum und aus der Ferne realitätsgerecht einschätzen.
    Respekt!

    1. Na ja – in der Klinik, wo sie behandelt wurde, wird es wohl Unterlagen gegeben haben. Und Chatverläufe mit dem Arzt auf ihrem Telefon. Zeugenaussagen von Klinikpersonal und Angehörigen. Es war Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft, das zu sammeln und ins Verfahren einzubringen. Ebenso konnte die Verteidigung des Arztes Beweise einbringen – und der Arzt selbst aussagen, wenn er denn wollte.

    2. Dafür gibt es Gutachter.

      Und in dem Fall pflichte ich dem Urteil bei:
      Menschen in einer schweren depressiven Episode neigen dazu,
      ihre Situation bilanzierend irreal schlecht zu beurteilen.

      Eine Bilanz, die von außen betrachtet oft
      gar nicht nachzuvollziehen ist. So jemandem
      Sterbehilfe zu leisten ist meines Erachtens zu-
      mindestens fahrlässig.

      Es ist gut, dass das so nicht erlaubt ist.
      Denn sonst sind auch dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

      Hingegen erscheint Sterbehilfe nach Absicherung durch ein „Ethikteam“ als
      gutacherliche Gemeinschaftsentscheidung sinnig und human,
      wenn die Rahmenbedingungen es verlangen.
      Ein Arzt alleine kann und sollte so etwas
      nie und nimmer entscheiden sollen, wollen
      oder müssen.

    3. Ja, genau das ist der Punkt, ob – wie von Herrn Schleim argumentiert – oder ob nicht:
      eine Situation, die in einem Menschen den Gedanken an „Freitod“ hervorbringt, wird wohl häufig eine sein, in der „nicht realiätsgerecht“ eingeschätzt werden kann.
      Und für „austherapiert“ könnte man das Synonym „hoffnungslos“ heranziehen.

      Wer sich an einen Freitod heranmacht, wird wohl hoffnungslos bezüglich eines Weiterlebens sein, oder nicht?

      Insofern halte ich den Hinweis „tp83″s für sehr berechtigt.

  6. Sollte ich einmal schwer depressiv sein und mir mit Hilfe eines Arztes oder einer anderen Person das Leben nehmen, spreche ich diese schon jetzt von jeglicher Schuld frei.
    Ganz egal, welche moralphilosophischen Rabulistiken die Gehirne verkleistern: Mein Leben und mein Sterben gehören mir.

    1. Deiner Aussage könnte _ich_alleine_ Dutzende von Kasuistiken entgegen stellen,
      hinter denen Menschen stehen, die unfassbar dankbar sind, dass sich jemand
      zwischen sie und ihre krankheitsbedingte Todessehnsucht geworfen haben.

      Im Ernst: Wir reden aneinander vorbei, wenn Du glaubst, Menschen wie ich wollten
      Dir Deinen Wunsch nach selbstbestimmtem Freitod nehmen.
      Die Sache wird nur bei einer Erkrankung eine völlig andere Nummer,
      nur das ist hier der Punkt. Ohne Psychiatrieerfahrung ist das wirklich schwer zu sehen,
      geht vielen so.

      Genau aus dem gleichen Grund ist ein paranoid-halluzinatorischer Patient,
      der jemanden unter dem Eindruck imperativer Stimmen und wahnhafter
      Verkennung der Realität umbringt, absolut alles aber sicher nicht schuldfähig
      und für die Tat zu betrafen.

      Übrigens eine Seltenheit. Meistens tun sich diese Patienten selbst etwas an.
      Nur, um das hier deutlich klar zu stellen.
      Die Rate an Delinquenz liegt bei letzterem Patientenkollektiv beim Gesamtdurchschnitt.
      Jede andere Aussage ist Verleumdung psychisch Kranker.

      1. Ein wenig Bescheidenheit täte ihnen vielleicht gut, Zitat:
        „Die Sache wird nur bei einer Erkrankung eine völlig andere Nummer,
        nur das ist hier der Punkt. Ohne Psychiatrieerfahrung ist das wirklich schwer zu sehen,
        geht vielen so.“

        Die Frage müsst doch wohl eher sein, ob ein Mensch, der an Selbstmord denkt, nicht schon krank ist,
        zumindest könnte man das Urteil des Gerichtes im o.g. Fall so verstehen.

        Im Freitod die Lösung eines Problems zu sehen, ist Ausdruck einer Notsituation: ob hier Hilfe dann wirklich „Hilfe“ ist, müsste zuerst einmal eruiert werden.

        Zudem frage ich mich, ob sie mit ihrer Psychiatrieerfahrung nicht auch „das Kind mit dem Bade ausschütten“.

    2. @Routard
      Patientenverfügung reicht vollkommen aus, dann geht alles ruckzuck. Man kann dann nur noch hoffen dass nicht noch Brauchbares rausgeholt und an einen reichen Bonzen verkauft wird.

  7. Wie ein Vorredner anmerkte, das ganze Thema ist so heuchlerisch und verlogen wie es eben standard im Rahmen der global vorherrschenden (nennen wir sie) Ordnung ist. Davon zeugt nicht allein die Implementierung der vierten industriellen Revolution, salopp Great Reset, mit zig Millionen Totan global.
    Selbst einen assistierten Freitod vergönnen einem die Apologeten der Bevölkerungsreduktion in diesem Höllenloch nicht, obwohl gerade das die von ihnen angestrebte Quote näher kommen ließe. Kapitalverwertungsgerecht ließe sich das auch gestalten.
    Stattdessen der Zwang an die Spritze oder ans Gewehr um im Rahmen des üblich praktizierten Prozederes verwertungsgerecht sein Ableben gestaltet zu bekommen. Wie einfallslos.

    Schon recht, ihr wisst schon, oder vlt. auch nicht, daß gerade diese eure Handhabe der 2020 begonnenen und immer weiter gesteigerten Faschisierung und Militarisierung, euch das alles entgleiten läßt.

    Bei Abstimmung und Handhabe bin ich für ein Format wie das popkulturell in Soylent Green vorgestellt wird und für eine zügige Umsetzung.

    1. Gerichte werden – in dem von Ihnen gezeigten Zusammenhang – auch nach der Devise handeln:
      „nach unten treten, nach oben buckeln“.

  8. Hier noch ein Hinweis, aus Sicht der eidgenossenschaftlichen Schweiz, wo Sterbehilfe ja erlaubt ist:

    „[…]Hugo Stamm fordert mehr Anerkennung für Exit.

    Sektenblog

    «Sterbehilfe-Organisationen verhindern unsägliches Leid. Das müsste doch auch Gott einleuchten»
    Warum die katholische Kirche lernen muss, den begleiteten Freitod vom Ruch der Sünde zu befreien.

    Exit, die grösste Schweizer Sterbehilfe-Organisation, feierte kürzlich das 100’000. Mitglied. Den Blumenstrauss erhielt die 46-jährige Nina Blatter, wie die «Exit-Info» schreibt.

    Ihre Grossmutter wollte sterben, wurde aber trotz Patientenverfügung am Leben erhalten. Sie litt längere Zeit. Ein solches Lebensende will Nina Blatter nicht erleben. Sie war 2004 bei einer Freitodbegleitung dabei, was sie als friedvolles und humanes Lebensende empfunden hat[…]“

    Link:

    https://www.watson.ch/sektenblog/religion/146092803-sterbehilfe-organisationen-verhindern-leid-das-muesste-doch-auch-gott-einleuchten

    Ohne Kommentar.

    Gruß
    Bernie

      1. @YGL

        Mag schon sein, aber haben Sie es den verlinkten Artikel vom Sektenblog ganz gelesen?

        Die schwerwiegenden Beispielfälle auf die Hugo Stamm hinweist?

        In diesen Fällen, und nur nach strenger Überprüfung, erlaubt die Schweizer Sterbehilfeorganisation Exit den Freitod – insofern haben Sie recht, der Fall in Deutschland ist anders gelagert, und ich persönlich glaube, dass so ein Fall nicht einmal in der Schweiz von der Sterbehilfeorganisation erlaubt würde.

        Gruß
        Bernie

    1. @Bernie
      Ich kann nicht verstehen warum Leute schnell sterben wollen das Leben ansich ist doch schon kurz genug.
      Es gibt bestimmt viele ukrainische und russische Soldaten die lieber leben würden.

  9. … Die Geschädigte konnte unter dem Einfluss ihrer depressiven Erkrankung weder die ihr in der Klinik angebotenen Behandlungsmöglichkeiten noch ihr Leben realitätsgerecht einschätzen.

    Was bedeutet in diesem Zusammenhang ‚realitätsgerecht einschätzen‘?
    Die depressive Erkrankung ist doch offensichtlich die Ursache Ihres Leidens. Austherapiert heißt, das Leiden hat für Sie ein Ende. Erst dann, so unterstellt das Gericht, sei Sie in der Lage, sich realitätsgerecht zu entscheiden, ob Sie leben oder sterben will. Folgt man dieser Logik, hätten nur ,psychisch intakte‘
    Menschen ein Recht auf Sterbehilfe.
    Beispiel Sokrates, der sich dem wahnwitzigen Urteil des Gerichts freiwillig unterwarf.
    Das Leiden des Einzelnen, welches den Wunsch zu sterben erst hervorruft, ein realitätsgerechtes Urteil also ausschließt, betrachtet das Gericht als Nebensache. Es zieht sich damit zugleich geschickt aus der Affäre.
    —-
    „… Fälschlich sah sie sich als „austherapiert“ an und meinte, in ihrem Leben noch nie glücklich gewesen zu sein…“
    —-
    Gilt man, nach Meinung des Gerichts, nur als austherapiert, wenn man glücklich durchs Leben taumelt?
    —-
    „… Entschuldigung für das ewige ‚Hin und Her‘…
    —-
    Das ewige ,Hin und Her‘ ist keine Entschuldigung, sondern das Krankheitsbild. Ursache Ihres Leidens.
    Das Gericht stellt die Krankheit aber so dar, als hätte sie 2 Ursachen.
    Im Hin ist sie unglücklich, also unzurechnungsfähig, im Her ist sie glücklich, also zurechnungsfähig.
    Deshalb begreift es Ihren Wunsch zu sterben als Entschuldigung.

    1. Genau, psychisch kranken Personen wird die Möglichkeit der freien Entscheidung abgesprochen. Oder anders: Irgendwelche Fremde legen fest, ob Deine Erkrankung es dir erlaubt, „ klar“ zu entscheiden. Und Fremde legen fest, dass du mit psychischem Leiden keinesfalls „ klare“ Entscheidungen treffen kannst.

      Und Richter können ohne medizinische Ausbildung besser als jeder studierte Arzt entscheiden, dass der Kranke noch ganz bei Sinnen oder eben auch nicht ist. Ich frage mich, wozu ich 6 Jahre Medizin studiert, 2 Jahre Assistenzzeit, 4 Jahre in Krankenhaus Facharztausbildung, 10 Jahre Tätigkeit in Krankenhaus … absolviert habe, wenn ein Jurist doch alles besser weiß.

    2. Sehe ich ähnlich.

      Für das Gericht gab es nur eines:
      „leben wollen“ = „richtige“ Motivation: „das ist erlaubt“.

      Die zweite Version:
      „nicht leben wollen“ = „falsche Motivation“: „nicht zurechnungsfähig“.

      Wenn ein Gericht besser wissen will, was der Mensch – gefälligst – wollen soll….

  10. Ich habe nie so schwer gestörte Menschen kennengelernt wie Psychologen es sind.
    Ein Arzt sollte doch eigentlich dem Menschen helfen. In den letzten 25 Jahren mußte
    ich feststellen, dass es nur sehr wenige Ärzte gibt, die wirklich helfen wollen. Zum
    Glück wurde ich nur psychatrisch begutachtet, weil das Arbeitsamt meinte, ich bildete
    mir den angebrochenen Halswirbel und die von Athrose zefressenen Gelenkköpfe nur ein.
    Depressionen sind wirklich etwas ganz übles. Wenn im Umfeld eines depressiven Menschen
    keine Freunde zu finden sind, die es schaffen können, dass eine positive Athmosphäre geschaffen
    wird, ist ein totales Abrutschen schnell geschehen. Leider mußte ich das bei einer Bekannten
    erleben. Sie hat sich tot gehungert, willentlich mit dem Ziel zu sterben. Wahrscheinlich sind
    Depressionen der Preis dafür, dass der Mensch nicht nur denken kann, sondern sein Gehirn auch
    noch die Phantasie hervor bringt. Allerdings hat man bei Haustieren und eingesperrten Wildtieren
    ja auch immer wieder Depressionen festgestellt.

    1. kann ich so pauschal nicht bestätigen. Es gibt sehr gute genauso wie absolute Versager in ihrem Fach. Hatte durch meine Frau schon mit beiden Kontakt. Im Extremfall hast du da eine Pfeife vor dir sitzen, die ob deines Leidens vor Verzweiflung in Tränen ausbricht. Ist tatsächlich passiert. Wenn man dann anfängt, sich zu fragen, wer hier Arzt und wer Patient ist……

    2. Ich bin auch schon ein paar Herren (und Damen?) dieser Berufszunft – hier jedoch speziell Psychiatern / Neurologen – begegnet, ähnlich wie bei ihnen, zu Untersuchungen anderer Art, aber auch ich habe den Eindruck gewonnen: mit solchen Personen möchte ich nichts zu tun haben, wenn ich mal wirklich – in dieser Richtung – schwer krank wäre, …. aber das wäre ja bei solchen Erkrankungen wie oben im Text sehr wahrscheinlich der Fall…. die armen Patienten.

      Bei Psychologen hingegen ist noch Hoffnung….

  11. „Sterbehilfe“ für eine 37-jährigen Frau mit schweren Depressionen war Tötungsdelikt

    Sterbehilfe

    Nach der Lektüre der Begründung des Urteils des BGHs zum besprochenen Fall hier (PDF) wird ersichtlich, warum dieser Fall schwerlich als Sterbehilfe bezeichnet werden kann. Der Pressebericht ist in diesem Falle nicht ausreichend aussagefähig, da stark gekürzt.

    Für alle, die wenig Zeit oder Muße haben: Seite 3 letzter Absatz bis Seite 4 mitte.

    1. @Dan

      Danke für den Hinweis 😉

      Und ganz unabhängig vom geschilderten Fall deutsches Recht ist für Laien oft schwer verständlich – hab dazu mal über Weihnachten ein sehr aufschlußreiches Buch einer sächsischen Verfassungsrichterin, und Strafrechtlerin, gelesen, die nebenher noch interessante Romane zu ihrem Rechtsgebiet schreibt 😉

      Man ist oft geneigt zu sagen, dass wäre Unrecht, aber bei näherer Betrachtung ist das Urteil doch gerechtfertigt – mal ganz unabhängig vom Fall.

      Wie gesagt deutsches Strafrecht ist nicht einfach zu beurteilen, und genau deswegen gibt es ja Anwälte und Juristen die diesen Beruf studiert haben.

      Wäre mal interessant hier was von einem Juristen zu lesen, denn wie mehrfach oben erwähnt deutsches (Straf-)recht ist für uns Laien oft schwer zu durchschauen – und erst bei näherer Aufklärung durch Juristen, oder reinlesen in den Fall wird klar das Urteil ist völlig zu recht ergangen.

      Für uns Laien hier wäre so eine Analyse einer juristischen Fachperson sicher mal interessant zu lesen, aber die verirren sich ja selben hier zu Overton 🙁

      Gruß
      Bernie

      1. Vor einiger Zeit habe ich aus beruflichen Gründen Urteilsbegründungen lesen müssen (Thema AGB) und bin prompt eingeschlafen. Vernünftig wie ich bin, habe ich die Dinger zukünftig als Einschlafhilfe genutzt. Kam selten zum Einsatz; aber insgesamt oft genug, um letztlich ihre Wirkung zu verlieren.
        Seitdem haben diese und andere juristischen Expertisen ihren ,Schrecken‘ für mich verloren und ich greife bei solchen Fällen immer auf die Urteilsbegründungen zurück.
        Wegen ihrer logischen Solidität sind diese mittlerweile für mich auch durchaus faszinierend.

        Und ja, es mangelt hier im Kommentarbereich an Experten aus den verschiedensten Fachgebieten, was der Themenauswahl bei Overton geschuldet ist. Mehr naturwissenschaftliche Artikel würden auch mehr Naturwissenschaftler locken; dito bei allen anderen Fächern wie beispielsweise Jura (Rechtswissenschaft).

        Schönen Samstag noch 😉

      1. Es ist vielleicht ein Grund zum Amüsement, aber ich habe das auch erst bei der wiederholten Lektüre wahrgenommen und nachdem ich die Urteilsbegründung des BGHs gelesen hatte.
        Deshalb entschloss ich mich einen Kommentar zu verfassen, der nochmals explizit darauf hinweisen sollte.

        Nützt offenbar nur wenig.

        1. Laut der Verteidigung war es Sterbehilfe. Die Gerichte sahen es (aus den genannten Gründen) als Tötungsdelikt. In der Diskussion geht es auch primär um Sterbehilfe.

          Aber man kann natürlich aus allem ein Skandälchen machen, wenn man das will.

          Meine Hinweise nutzen offenbar nur wenig.

          1. @all, Herr Schleim

            Ich nehme an Sie meinen diesen Fall:

            „[…] BGH sieht Totschlag in mittelbarer Täterschaft Arzt muss wegen Ster­be­hilfe ins Gefängnis.
            Arzt muss wegen Ster­be­hilfe ins Gefängnis von von Joschka Buchholz.

            Immer wieder sorgt Sterbehilfe für Aufsehen. Oft geht es um die Abgrenzung: Gab es einen freiverantwortlichen Suizidentschluss oder liegt eine strafbare Handlung seitens der Ärzte vor? Der BGH hatte nun den Fall Turowski zu entscheiden.
            […]“

            https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/5str52024-bgh-sterbehilfe-arzt-gefaengnis-mittelbare-taeterschaft

            Habe ich heute in einem juristischen Portal entdeckt – Ergo ist das Urteil, wie wir hier ja erörtert haben, jetzt sogar laut Bundesgerichtshof rechtmäßig ergangen.

            Ist dennoch interessant wie das Rechtsanwaltsportal „LTO.de – Legal Tribune Online – Aktuelles aus Recht und Justiz“ diesen Fall sieht, und darüber für uns Laien aufklärt 😉

            Gruß
            Bernie

  12. Der kriminelle totalitäre Staat will sogar bestimmen an was und woran wir sterben. Sterben durch experimentelle Gentherapie gegen Schnupfen oder im Krieg gegen den Ivan ist ok, aber selbstbestimmtes sterben ist böse.

    1. Bei der Gentherapie hat ja jemand noch Geld verdient, sogar mehrere: wo kommen wir denn dahin, dass man selbstbestimmt gehen kann, ohne dass jemand anderes was dabei verdient.

  13. In so einem Fall verstehe ich es sehr gut, wenn der BGH gesagt hat:
    Stopp, so nicht, Herr Arzt!
    Es ist schlimm, wenn Patienten an solche Stümper geraten wie diesen Arzt.
    Ein seriöser Arzt hätte bemerken müssen, daß die Patientin zutiefst ambivalent ist („ewiges hin und her“) und keineswegs den klaren Wunsch hatte, zu sterben.
    Nein, diese Frau mag verzweifelt gewesen sein (das sind viele), aber sie wollte eigentlich aus der Verzweiflung rauskommen, wusste aber nicht wie. Deshalb war sie wohl auch in der Psychiatrie.
    Was diese Frau gebraucht hätte, ist ein guter Therapeut und ein stabiles, soziales Umfeld, aber keinen Arzt, der offensichtlich auf einem Tötungstrip war.

    1. Ich würde meinen, der Arzt war auf einem Verdientrip.
      Zitat „Die Frau sei in ihrem Todeswunsch hin- und hergerissen gewesen.“
      Also bei unsicheren Patienten immer mal gleich die finale, nicht mehr korrigierbare Lösung anzusetzen halte ich nicht nur für unethisch. Das ist ein Verbrechen.
      Gibt es da nicht eine Klausel im Sterbehilfegesetz, daß der feste, klare Wille des Patienten deutlich dokumentiert sein muss? Oder ist das nur in der Schweiz so? Nix mit hin und hergerissen.

      1. Es gibt in Deutschland ja noch gar kein Sterbehilfegesetz, weil die Parteien sich darauf nicht einigen können.

        Worauf man sich berufen kann, ist, dass Suizid nicht verboten ist und darum Beihilfe zum Suizid auch nicht. Aus den im Artikel genannten Gründen funktionierte das in diesem Fall aber nicht.

    2. Zitat:
      „Nein, diese Frau mag verzweifelt gewesen sein (das sind viele), aber sie wollte eigentlich aus der Verzweiflung rauskommen, wusste aber nicht wie. Deshalb war sie wohl auch in der Psychiatrie.“

      Wollte sie das?

      Oder ist das nur Ihr Wunsch?

      Dieser Abschnitt lässt Ihre Aussage zweifelhaft erscheinen:
      „Krankheitsbedingt ambivalent schwankte sie zwischen neu gefasstem Lebensmut und dem Wunsch zu sterben. Mehrfach teilte sie dem Angeklagten mit, seine Unterstützung nicht mehr zu benötigen, da sie weiterleben wolle, um ihn dann – mit Entschuldigung für das ewige ‚Hin und Her‘ – erneut um Unterstützung zu bitten.““

      Mir scheint, der Grundtenor war eher Verzweiflung und nicht mehr leben wollen.
      Und es gab nur Augenblicke, oder kurze Phasen, des Weiterlebenwollens.

    3. Zitat:
      „Nein, diese Frau mag verzweifelt gewesen sein (das sind viele), aber sie wollte eigentlich aus der Verzweiflung rauskommen, wusste aber nicht wie. Deshalb war sie wohl auch in der Psychiatrie.“

      Ist das so, oder ist das nur Ihr Wunsch?

      Zitat aus dem Text:
      „Krankheitsbedingt ambivalent schwankte sie zwischen neu gefasstem Lebensmut und dem Wunsch zu sterben. Mehrfach teilte sie dem Angeklagten mit, seine Unterstützung nicht mehr zu benötigen, da sie weiterleben wolle, um ihn dann – mit Entschuldigung für das ewige ‚Hin und Her‘ – erneut um Unterstützung zu bitten.““

      Mir scheint hier mehr der Schwerpunkt auf „gehen wollen“ gelegen zu haben, mit hin und wieder erscheinenden Punkten
      von Lebensmut.

      1. „Er der lernen will muss leiden,
        selbst in der Stunde des Schlafs tröpfelt die Qual zum Herzen .
        Und Widerstrebend werden Wir dabei klug“

        (Aischylos)

  14. Es ist eine unverschämte Anmaßung dieses Dreckssystems, dessen krankhaften Auswüchse obendrein sicherlich zahllose Menschen überhaupt erst in schwere Depressionen treibt, selbstbestimmtes Sterben zu untersagen.
    Fremdbestimmtes Sterben durch Schuften bis in den Tod, Krepieren in Armut und Obdachlosigkeit, Einsätze in Kriegen etc. ist dagegen natürlich überhaupt kein Problem.
    Und dann werden einem noch vielleicht hilfreiche, stark sedierende Medikamente oder Drogen vorenthalten, weil diese ja süchtig machen können, gaaanz böööse! Statt dessen nur nutzlose Antidepressiva oder sinnlose Laberstunden in psychotherapeutischen Sitzungen verschreiben, damit das Geschäft für die entsprechenden Pharmakonzerne und Ärzte weiter brummt und die betroffenen Menschen weiter leiden müssen.

    Auch bloß nichts an den sozialen Ursachen für schwere Depressionen ändern und die Menschen eben mit ihren Qualen im Stich lassen, so funktioniert dieses Scheiß-System, wie ich es leider zu Genüge aus eigener Erfahrung kenne.
    Und auch in mir ist dadurch schon einige Male der Wunsch zu sterben aufgekeimt, aber ich kämpfe wegen der Tatsache, dass wir nur dieses eine Leben haben und auch wegen der Menschen, die mir etwas bedeuten, dagegen an.

    Außerdem habe ich jetzt einen längst überfälligen Arztwechsel, in den ich große Hoffnung setze, vollzogen, wobei ich leider noch bis April auf einen Termin warten muss, aber das werde und will ich schaffen!

    1. „Und auch in mir ist dadurch schon einige Male der Wunsch zu sterben aufgekeimt, aber ich kämpfe wegen der Tatsache, dass wir nur dieses eine Leben haben und auch wegen der Menschen, die mir etwas bedeuten, dagegen an.“

      Genau so funktion es, das mit den “ Menschen achten “ …. o))
      Nichts anderes steht am Ende für „Persönlichkeit “ in der Summe …

  15. In der Pressemitteilung ist von „mittelbarer Täter eines Totschlags“ die Rede. Das wäre mehr als die Bereitstellung von Mitteln. In diesem Fall dürfte die aktive Beeinflussung eines anderen Menschen, dass der sich umbringt gemeint sein. Das geht über Sterbehilfe hinaus.

    1. Ja. Das ist Juristensprache. Man nimmt an, dass er gewissermaßen die Frau gegen sie selbst als Instrument verwendete. Um das nachzuvollziehen, müsste man tiefer in das rechtswissenschaftliche Denken einsteigen, als es für die Overton-Leserschaft interessant wäre.

  16. Ich bin als Pflegefachkraft für Palliativpflege zertifiziert und habe mehrjährige Hospizerfahrung aufzuweisen. Ich habe mehrere Dutzend Sterbebegleitungen durchgeführt.
    Ich schicke voraus, das dies ein längerer Post wird, zu dem Urteil werde ich mich erst am Ende äußern.
    Als ich eine junge Fachkraft war, noch ohne Hospizerfahrung, habe ich einen 56 Jahre alten Mann betreuen müssen.
    Er hatte einen inoperablen Blasenkrebs mit Metastasenbildung, die Metastastasierung erstreckte sich über die unteren Extremitäten, Lunge und Gehirn waren davon nicht betroffen. Ihn korrekt zu lagern war nicht möglich, da bei unvorsichtigen Berührungen und fehlerhaften Lagerungen Spontanfrakturen auftraten. So ist man überhaupt erst zur Diagnosestellung gekommen, denn morgens beim Aufstehen brach ihm das Schienenbein durch, vorher hatte er nie irgendwas gemerkt, aber da war es schon zu spät. Er
    hat dadurch den größten Decubitus entwickelt, den ich in 43 Berufsjahren je gesehen habe, ein Kind hätte seinen Kopf dort hineinlegen können, bei der Versorgung waren Kotsteine in der Wunde, zur Versorgung mussten wir zu zweit arbeiten, einer hielt den Mann in Seitenlage, einer führte die Wundversorgung durch, das Ganze dauerte zweieinhalb Stunden. Er hatte furchtbare Schmerzen, gegen die er Dilaudid bekam, ein Morphiumderivat.
    Opioide haben gewisse Nebenwirkungen, dazu gehört Darmträgheit, also Obstipation, die lebensbedrohlich werden kann, weil ein Darmverschluss entstehen kann, eine sehr schmerzhafte Sache, die eine sofortige Operation erfordert. Außerdem sind Opioide atemdepressiv, sie lähmen in Überdosierung das Atemzentrum. Bei Junkies, die man tot auffindet, ist genau das passiert, da Heroin ein Morphiumderivat ist. Bei besagtem Patienten waren die Schmerzen so groß, das er immer öfter vor Schmerzen dauerhaft schrie und die Wirkung des Dilaudids durch Gewöhnung immer stärker nachließ. Es war Mitte der 80er, die Schmerztherapie steckte in den Kinderschuhen. Als ich ihm eine Infusion legen musste, war ich alleine mit ihm. Er quetschte voller Verzweiflung, mit rinnenden Tränen meine Hände, mich anflehend, ihm doch etwas zu geben, damit endlich Schluss ist. Da stand ich nun mit meinen 23 Jahren!
    Mir war klar, das es ein Leichtes wäre, z.B. eine Überdosis oder Insulin zu injizieren, niemand würde etwas merken, alle Kollegen wären froh gewesen, wenn diese hochgradig belastende Situation vorbei wäre und er es endlich geschafft hätte! Ich habe lange gezögert und mich dagegen entschieden, da mir klar war, das ich da eine Grenze überschreiten würde, einen Weg einschlagen würde, von dem ich nicht wusste, wo er mich hinführen würde! Man kann mir glauben, das es nicht leicht ist, einen Menschen zu töten, selbst unter diesen Umständen nicht. Selbst nach über 40 Jahren denke ich immer noch daran; nicht das ich Albträume habe deswegen, so ist das nicht! Ich bin nur nicht sicher, ob ich richtig entschieden habe. Ich weiß aber ganz genau, das wenn ich es getan hätte, ich mir dieselbe Frage stellen würde!
    Da kann man nicht „gewinnen“! Das Decubitalgeschwür kann ich heute noch präzise beschreiben. Tja…..jedenfalls war das der Auslöser, in die Palliativpflege zu gehen, sicher bin ich ein harter Hund mit breiten Schultern, die eine Menge tragen können, aber ohne diesen Entschluss hätte ich das niemals verarbeiten können.
    Heute muss niemand mehr solche Schmerzen ertragen, die Palliativ- und Schmerzmedizin hat große Fortschritte gemacht, es gibt neuere, bessere und andere Wirkstoffe. Wenn dennoch Schmerzen im Finalstadium Probleme machen, ist da was schief gelaufen. Man muss immer aufpassen, das nicht zu früh zu stark rein gegangen wird, da natürlich Gewöhnungseffekte eintreten können. Gerade bei behandelnden Hausärzten habe ich die unmöglichsten Sachen erlebt. Da gibt es welche, die sich weigern, die Dosis zu erhöhen, weil man davon abhängig werden kann, andere sagen, drehen sie auf, Hauptsache keine Schmerzen, wenn sie eine Woche eher geht, egal!
    Die letzteren waren mir lieber!
    Ich selbst habe mich oft in rechtlichen Grauzonen bewegt und Dinge getan, die justiziabel sein mögen, daher werde ich da nicht ins Detail gehen.
    Meine Frau war bipolar, eine fürchterliche psychische Erkrankung, 19 Jahre waren wir zusammen, 12 verheiratet. Sie hat mir vorher gesagt, das sie diese Krankheit hat, es hat mich nicht abgeschreckt, da ich beruflich auch psychiatrische Erfahrung habe. Wir hatten auch schöne gemeinsame Jahre, ich habe sie durch drei Phasen begleitet ( hier spricht man von Phasen, in der Schizophrenie von Schüben, beides sind die schwersten psychischen Erkrankungen, die es gibt), in der letzten, als sie aus der Manie in die Depression fiel, hat sie sich erschossen, in unserem Schlafzimmer. Ich hatte die ganze Nacht die Polizei im Haus, Kripo, Tatortermittler, das volle Programm. Sie hatte einen Jagdschein, daher hatten wir Schusswaffen im Hause. Das ich nichts damit zu tun hatte, konnte zweifelsfrei nachgewiesen werden.
    Was diesen Arzt aus dem Artikel angeht, so ist er zurecht verurteilt worden, die Begründung des Gerichts ist für mich nachvollziehbar! Der Mann hat sich völlig unethisch verhalten, gerade bei schweren psychischen Erkrankungen, auch schweren Depressionen ist nichts sicher und wirklich vorhersehbar. Meine Frau ist von ihrer Erkrankung überwältigt worden, ich habe es nicht vorher gesehen und ihre Psychiater, mit denen ich in Kontakt stand ( denn so vermessen war ich nicht, mich nur auf meine beruflichen Erfahrungen zu verlassen) auch nicht!
    Sie hätte aber die Chance gehabt, nach Überwindung der depressiven Phase ein Krankheitsfreies Intervall zu erleben, wie vorher auch, das längste dauerte neun Jahre, schöne Jahre. Der im Artikel beschriebene Arzt hat Gott gespielt, er kommt dahin, wo er hin gehört.
    Ich habe mittlerweile meine erste Frau zum zweiten Mal geheiratet, die Mutter unseres Sohnes. Wir haben uns damals im Krankenhaus kennengelernt und sie kannte den eingangs beschriebenen Patienten ebenfalls, sie ist Krankenschwester und wir haben ausführlich über das gesprochen, was wir in bestimmten Situationen tun werden, um das Leben des Anderen im Bedarfsfall zu beenden. Was der Gesetzgeber dazu sagt, interessiert uns nicht, die Konsequenzen würden wir auf uns nehmen. Wir wissen beide verdammt genau, worüber wir da reden!
    Überhaupt der Gesetzgeber!
    Ich bin durchaus dafür, Assistenz zum Suizid straffrei zu stellen, aber nur und ausschließlich bei Menschen, die noch wissen, was sie wollen, also noch Herr ihrer Sinne sind.
    Alles darüber hinaus lehne ich strikt ab!
    Das hat politische Gründe!
    Wir leben in einer menschenfeindlichen kapitalistischen Gesellschaft, wo der Wert eines Menschen nach seinem ökonomischen Nutzen definiert ist!
    Der Ausdruck „Ballastrexistenzen“, gerne von den Nazis verwendet, wird zwar so nicht ausgesprochen, sozial schwache, Empfänger der Grundsicherung, Rentner aber genau so im öffentlichen Diskurs behandelt, als Menschen, die die Gesellschaft belasten!
    Da sollen wir die Tür für Sterbehilfe öffnen? Bei einer Parteienoligarchie, die die Meinungsfreiheit gegen jede Rechtsprechung und Gesetze im Begriff ist abzuschaffen? Die Existenzvernichtende Sanktionen zulässt?
    Wie könnte denn ein nächster Schritt aussehen, wenn wir Sterbehilfe zulassen?
    Bei dem gewissenlosen Pack das uns regiert?
    „Den Gnadentod gewähren“ hatten wir schon, was mediales Dauerfeuer anrichten kann, brauche ich den meisten hier nicht zu erklären!
    Daher sage ich ganz klar Nein zur Sterbehilfe!
    Und ich weiß genau wovon ich rede, ich hoffe, mein Beitrag hat dies deutlich gemacht!
    Danke an alle, die das hier gelesen haben, war viel und heftig!

    1. Danke fürs (ausführliche) Teilen Ihrer Erfahrungen – da haben Sie schon in jungen Jahren Heftiges miterlebt. Es kann nicht sein, dass die Gesellschaft solche Entscheidungen einfach auf die Pflegekräfte abwimmelt. Daher denke ich, dass Sie damals richtig gehandelt haben.

      Tja – und dann das mit Ihrer Frau. Sehr Traurig. Es gab hier in den Niederlanden so einen Fall, wo eine psychisch kranke Frau sich mit dem Messer das Leben nahm, während ihr Mann mit dem Fahrrad unterwegs war. Als er zurückkam, fand er sie tot und die Blutlache – und fasste auch noch das Messer an. Er wurde wegen Mordes verurteilt – und wurde erst vor wenigen Jahren freigesprochen, weil sich Verfahrensfehler herausstellten. Das muss man sich mal vorstellen: Erst bringt sich die Partnerin um, dann diese furchtbaren Bilder – und dann wird man auch noch falsch als ihr Mörder verurteilt!

      Die Gefahr, weniger ökonomisch produktive Menschen zur Sterbehilfe zu drängen, sehe ich auch. Tatsächlich steckt das in vielen meiner Artikel zu solchen Themen, z.B. Verursachen psychisch Kranke finanziellen Schaden? (2017). Dass das auch viele in der Wissenschaft vorantreiben, weil das opportun ist, und das obendrein „public health“ nennen (früher sprach man im Deutschen von „Volksgesundheit“), ist schon ziemlich daneben.

      So ganz falsch ist das Denken der christlichen Religion in diesem Sinne nicht, dem Menschen seine unveräußerliche Würde zuzusprechen. Das darf man dann eben nicht dogmatisch übertreiben, indem man auch ein würdevolles Sterben verbietet. Darauf sollten sich gerade die Parteien mit „C“ im Namen einmal wieder besinnen, anstatt für die Schwächsten die Daumenschrauben anzuziehen.

  17. So wie ich es verstanden habe gab es diese ärztliche Feststellung, zumindest von dritter Seite nicht. Der Sterbehelfer hatte sogar ein Hausverbot, was eher auf eine gegenteilige ärztliche Einschätzung hindeutet. Insofern ist die gerichtliche Entscheidung vernünftig.

    Suizid bei Depression scheint oft als ein Ausweg. Aber gerade hier halte ich eine Sterbehilfe für gefährlich, eine vorhergehende langfristige medizinisch psychologische Betreuung für zwingend notwendig.

  18. „… Und Fremde legen fest, dass du mit psychischem Leiden keinesfalls „ klare“ Entscheidungen treffen kannst…“
    —-
    Das bringt es auf den Punkt.
    Und Ärzte werden durch Urteile, wie dieses und durch die Gesetzgebung, genötigt, Entscheidungen zu treffen,
    die ihren Überzeugungen widersprechen. Und wenn der Patient Suizid begeht, sucht man die Schuld zuerst beim Arzt.
    Suizid haftet in Deutschland, so scheint es mir, immer noch der Makel des Anstößigen an. Konsequenterweise tut man es sich mit der Sterbehilfe auch so schwer.
    Mitleid ( mit leiden) und Verständnis für dem Patienten
    bringen die wenigsten auf.

  19. Meiner Meinung nach (die ohnehin fast niemanden interessiert), ist das Urteil ein Skandal.
    Ein Fehlurteil.
    Ganz egal wie depressiv die Frau war, bleibt sie verantwortlich für ihr eigenes Handeln.
    Man hatte sie in staatlicher Obhut( (Psychiatrie) und hat sie gehn lassen.
    Man war also überzeugt, man kann diese Frau frei herumlaufen lassen. Der Staat fühlte sich nicht in der Verantwortung, für ihr, von ihr selbst, bedrohtes Leben.
    Soweit ich es verstanden habe, hat der Helfer ihr nur die Möglichkeit eröffnet, das Rad zu drehen, welches das tödliche Schmerzmittel freisetzte. Die finale Entscheidung hat sie selbst getroffen.
    Egal wie krank wir sind, tragen wir trotzdem weiterhin die Verantwortung für alles, was wir tun. Auch wenn die Krankheit uns von aller Schuld reinwaschen kann, die Verantwortung bleibt immer beim Handelnden (oder eventuell beim Nicht-Handelnden, der hätte handeln können)
    einen Menschen für etwas zu bestrafen, das er nicht getan hat, ist falsch.
    Ich denke, eine kranke Umgebung( unsere Gesellschaft und das kranke System, welches dahintersteht) kann keine gesunden Menschen hervorbringen . Wir sind alle psychisch krank.
    Nun gilt als gesund, wer dem Krankheitsdurchschnitt entspricht. Verhaltenstypische Personen gelten als normal und ihr Verhalten als gesund.
    So wird also durch die Mehrheit definiert, wer gesund ist.
    Schon das ist krankes Denken …

    1. Super Kommentar, ganz meine Meinung.

      Zitat:
      „Soweit ich es verstanden habe, hat der Helfer ihr nur die Möglichkeit eröffnet, das Rad zu drehen, welches das tödliche Schmerzmittel freisetzte. Die finale Entscheidung hat sie selbst getroffen.“

      So habe ich das auch verstanden.

    2. Ging es Ihnen schon einmal so schlecht, dass Sie sich ein Weiterleben nicht vorstellen konnten? Was hätten Sie gemacht, wenn dieser „Arzt“ Ihnen so eine Infusion angeboten und gelegt hätte?

      Und wenn nicht – wären Sie hinterher nicht froh gewesen, dass das Leben weiterging?

      1. Wissen Sie es?

        Wissen Sie, was nach dem Tod kommt?

        Vielleicht ist es dort besser?

        Zudem ging es in diesem Fall nicht um „Ging es Ihnen schon einmal so schlecht….“: der Frau scheint es über längere Zeit so schlecht gegangen zu sein: das kann stark zehren, und weitere Entscheidungen nach sich ziehen.

      2. @ stefan schleim
        Nein, mir ging es nie so schlecht, dass ich mich umbringen wollte.
        Aber mir ging es schon so schlecht, dass ich ernsthaft daran gedacht hatte, die Beamten umzubringen, die mich in diese Situation gebracht hatten. Ansonsten habe ich früher, so bis Mitte 40, jedem in den Allerwertesten getreten, der mir in die Suppe gespuckt hat.
        Mein bester Freund denkt hingegen schon sein Leben lang darüber nach, sich umzubringen. Er wird sich selbst töten, wenn seine geliebte Frau an der Krankheit stirbt, an der sie schon vor ca. 15 Jahren (Krebs) sterben sollte. Seit der Operation und der folgenden Chemotherapie geht es dieser Frau oft recht schlecht.
        Und um ihre Frage zu beantworten: Ich hätte keinen Arzt aufgesucht. Das Berufsbild Arzt wird stark überschätzt, und daran leiden auch viele arrogante Vertreter dieser Zunft.
        Wir bräuchten nicht mehr, sondern weniger Ärzte und Krankenhäuser. Auch die Krankenversicherung trägt nicht dazu bei, uns gesund zu verhalten. Menschen fühlen sich nicht mehr selbst verantwortlich für ihre Gesundheit. Kein Wunder, dass sie andauernd krank sind.

        Die beiden Freunde haben sich selbst genügend Schmerzmittel besorgt, um ihrem Leben ein Ende zu setzen.
        Das gefällt mir überhaupt nicht. Sehr traurig fände ich das.
        Wir haben darüber geredet. Ich kann ihn nicht verstehen. Aber ich akzeptiere seine Entscheidung.
        Was ich aber beobachtet habe, ist, dass es seiner Frau gutgetan hat.
        Für ihn wäre es die Ausrede, auf die er sein Leben lang gewartet hatte. Beides sind sehr liebe, hilfsbereite Menschen.
        Nein keiner von beiden ist depressiv, beide stehen mit beiden Füßen auf der Erde … haben sich nicht impfen lassen.

        Einem anderen Freund habe ich mal das Seil vom Hals genommen und ihn zusammen geschissen, weil er sich auf meinem Grundstück an meinem Lieblingsbaum erhängen wollte. Später hat er mir erzählt, dass es ihm sehr gut getan hat, dass ich nicht über seine Idee, sich umzubringen, sondern über die Wahl des Platzes geschimpft hatte.

        Der war depressiv, hat sich aber gefangen und nun geht es ihm gut. Ich habe gut 6 depressive Jahre mit ihm erlebt, im selben kleinen Haus … das ist nicht einfach. Da habe ich mit zwei Depressiven zusammengelebt, lebe heute noch immer mit beiden zusammen und es geht ihnen gut.
        Ich schrieb es neulich schon: Ich denke, Depressiven fehlt unter anderem Liebe, und Zuwendung. Sie versuchen ja mit allen Mitteln deine Liebe zu zerstören. Wohl, weil die Liebe sie hindert, zu tun, was sie tun möchten … Vielleicht auch nicht. Was weiß ich schon?

  20. Mir scheint hier ein bizarrer Fall von Anmassung seitens des Gerichtes vorzuliegen:
    einem Schwerkranken Menschen zu unterstellen, er könne sich nicht frei, und solle sich scheinbar nicht frei entscheiden können.

    Was wäre die Alternative gewesen: weiterleben in der Psychiatrie, unter permanentem Einsatz der „Segnungen der Pharmaindustrie“: wäre das Ausdruck des „freien Willens“ gewesen?

    Jeder Mensch, der sich mit X Promille zu Tode fährt, in einer Lebenskrise steckt und keinen Ausweg sieht, aus dem Flugzeug springt ohne (oder mit nichtfunktionierdem) Fallschirm, vom Berg springt, weil er keinen Sinn mehr sieht, eine Überdosis Tabletten nimmt, hat zumindest den Vorteil, dass ihm kein Richter vorher erzählt hat, dass er nicht zurechnungsfähig war.

    Wenn Richter die Entscheidung von Menschen in Lebenskrisen / schweren Krankheiten besser beurteilen zu können, als die Betroffenen selbst.

    Was uns hier in Deutschland noch fehlt, ist dass Selbstmord unter Strafe gestellt wird, mit mindestens 10 Jahren Haft: Richter finden sich sicherlich auch dafür.

    1. Ich finde, wir sollten allen Soldaten, die in irgendeinem Krieg in einer Stresssituation waren, z.B. wenn „der Feind“ vor der Tür stand, und sich dann selbst erschossen oder sonstwie selbst getötet haben, im Nachhinein „strafbaren Selbstmord wegen „mangelnden freien Willens“ anrechnen, oder in Anlehnung an oben:
      „Der Geschädigte konnte unter dem Einfluss seiner Drucksituation weder ….. noch sein Leben und seine Zukunftsperspektiven realitätsgerecht einschätzen.“, und sie posthum zu Gefängnis verurteilen,

      Soweit ich weiss, ist in einer Stresssituation häufiger Mal der Horizont eingeschränkt.
      Da treffen Menschen die komischsten Entscheidungen.
      Aber das ist menschlich.

      Wehe uns, wenn es dann einen selbsterklärten „Vormund“ gibt, der uns für unmündig erklärt….

    2. Fahrradheinrich

      Was wäre die Alternative gewesen: weiterleben in der Psychiatrie, unter permanentem Einsatz der „Segnungen der Pharmaindustrie“: wäre das Ausdruck des „freien Willens“ gewesen?

      Das stand nicht zur Debatte, außerdem wurde sie aus der Psychiatrie entlassen. Sie halluzinieren.

      1. Mir scheint, dass sie halluzinieren.
        Der Weg wäre – wenn dieses Gericht oder ein Fachmann (z.B. Psychiater) dazwischengekommen wäre – wieder zurück in die Psychiatrie gewesen:
        zuerst denken, dann schreiben.

        1. „wenn“

          Sie halluzinieren immer noch.

          Fakt ist, sie wurde entlassen.

          Haben sie sie Urteilsbegründung gelesen?
          Da steht alles drin, was man zum Ablauf wissen muss, um die Situation in Gänze erfassen zu können.

          1. @Dan
            Die Urteilsbegründung enthält (nur) die Sicht des Gerichtes, der Richter. Dass die nur aufschreiben, was sie für richtig halten, ist reiner Selbstschutz.
            Urteilsbegründungen sollte man als satirische Texte betrachten.
            Mir scheint, du gibst tatsächlich etwas auf das, was diese Relikte aus einer vergangenen Zeit, die Richter, sagen.
            Das mit dem Halluzinieren ist unfreundlich. Warum gleich unfreundlich werden, wenn Menschen eine andere Sicht auf die Dinge haben?

            1. Hast du die Urteilsbegründung immer noch nicht gelesen?

              Lies die doch einfach mal.

              Und wenn mir einer was erzählen will, es wäre so gekommen wenn, dann fällt das für mich unter Halluzination. Das hat mit Unfreundlichkeit gar nichts zu tun, wenn ich auf Fabulation hinweise.

              bonnie

              Die Urteilsbegründung enthält (nur) die Sicht des Gerichtes, der Richter.

              Das ist Unsinn. Die Richter denken sich gar nichts aus, sondern stützen sich auf Aussagen von Zeugen, Expertisen und bekannten Sachverhalten.
              Die agieren nicht im luftleeren Raum. Außerdem hatte der Verurteilte einen Rechtsanwalt zur Seite. Der sorgt im Allgemeinen dafür, dass nicht geschummelt wird.

              1. @Dan, hast du schon mal eine Urteilsbegründung gelesen von einem Fall, den du selbst beurteilen konntest?. Was du schreibst, zeugt von bürgerlichem Glauben an zivile Gerichtsbarkeit.
                Wie oft hast du vor Gericht gestanden? Und vor was für Gerichten? Amtsgericht, Landgericht? Du scheinst selbst null Erfahrung zu haben.
                Richter sind immer parteiisch.
                5 Zeugen, die einen Unfall beschreiben, beschreiben 5 verschiedene Unfälle. Expertisen??? … von Experten wohl, Ich bitte um Verzeihung, weil ich lachen muss.
                Was lässt dich glauben, dass Gerichtsexperten anders sind als die Experten (Professoren et. ) die uns andauernd die Welt erklären wollen.
                Richter glauben, was sie glauben wollen. Auch Richter sind (meist recht eingebildete, arrogante) Menschen.

                1. Um die Gesamtsituation zu begreifen, musst du dir wohl oder übel die Urteilsbegründung durchlesen. Ohne diese minimale Grundlage kannst du dir kein eigenes Urteil bilden.

                  Und was hast du an meinem Argument „Außerdem hatte der Verurteilte einen Rechtsanwalt zur Seite.“ nicht verstanden.

                  Selbstverständlich gibt es Fälle, wo getrickst und geschummelt wurde. Aber in dieser von dir angenommenen Absolutheit ist das einfach nicht wahr.

                  Lies doch einfach mal die Urteilsbegründung, dann kannst du wenigstens mit Substanz kritisieren.

                  1. @dan
                    was ist daran so schwer zu verstehen, dass Urteilsbegründungen die Meinung des Gerichtes begründen….Und so natürlich das Urteil stützen bezw. Rechtfertigen.
                    Hast du denn auch das Plädoyer des Anwalts gelesen und die Einlassung des Angeklagten?
                    Kennst du wenigstens die Anklageschrift, um beurteilen zu können, wem das Gericht gefolgt ist?

                    1. Hast du irgendwelche Hinweise, die deine Voreingenommenheit in diesem Falle stützen? Nein?

                      Du ignorierst verfügbare Informationen, hast keine eigenen, verlangst von anderen, Infos zu beschaffen, die deine Voreingenommenheit stützen und stellst deine Verweigerungshaltung ostentativ zur Schau.

                      Alles Dinge, die normalerweise ausschließen, substantiierte Kritik äußern zu können.

                      Ich finde das schon sehr merkwürdig.

          2. Fakt wird sein, wenn man weiterdenkt, dass sie nicht lange „entlassen gewesen wäre“.
            Spätestens nach einem Selbstmordversuch wäre sie wieder in der Psychiatrie gelandet.
            Aber scheinbar gefällt ihnen das nicht, und so wischen sie es vom Tisch.

            Und da man weiter unten nicht mehr kommentieren kann:
            Entscheidungen von Richtern sind sehr wohl persönlich gefärbt: alleine zu meinen, Richter würden „objektiv“ entscheiden oder ähnlich, ist Realitätsverweigerung.

            Richter stehen leider in der misslichen Lage, Vorgänge (zu) entscheiden (zu) müssen, die sie nicht verstanden haben (können).

            1. @Fahrradheinrich

              Jetzt mal Grundsätzliches:

              Der Tod ist irreversibel.

              Jede äußere Hilfe zum irreversiblen (tödlichen) Zustand muss unter den rigoros wachsamen Augen der Gesellschaft stehen. Wir – und ich schreibe bewusst wir – Wir können uns auch nicht den kleinsten Patzer leisten, weil dieser tödliche Zustand unumkehrbar ist. Es wäre hochgradig Fahrlässig.

              Falls jetzt immer noch Verständnisschwierigkeiten auftreten:

              UNUMKEHRBAR

    1. Kommt, nur keine Bange, Sie dürfen ihren Zahnarzt demnächst vollständig selbst bezahlen, nix mehr mit Zuzahlung der Krankenkassen.
      Trotzdem wird das Loch immer größer werden, anschließend dürfen Sie nur einzahlen und überhaupt keine Leistungen mehr inanspruch nehmen.
      Da kommt Freude auf denn die USA ist unser großes Vorbild 🙂

  21. Diese Thema ist ein schönes Beispiel wie seitens der Politik Recht, Rechtsprechung und Bürgerrechte misschtet werden, wenn diese nicht ihren Vorstellungen entsprechen. Ein Gesetz zur Sterbehilfe wie in BE/NL ist überfällig.

    Dennoch ist dieser Fall grenzwertig. In ihrer depressiven wirren Situation die Entscheidung der Frau zu überlassen, war verantwotungslos und nicht angemessen.

  22. Mein „Wunsch“ spielt hier einfach keine Rolle.
    Wir alle kannten diese Frau nicht.
    Aber wer will schon, daß sich ein Mensch umbringt?
    Mir tut diese Frau sehr leid, denn sie war in einer schlimmen Lage.
    Schauen Sie mal in den von „Dan“ verlinkten BGH-Beschluss. Das ist sehr aufschlussreich.
    Dieser Arzt hat sich lediglich neunzig Minuten lang mit der Frau unterhalten und dann einen Termin für den Suizid vereinbart, der eine gute Woche später lag. Dieser erste Versuch ging gründlich schief.
    Lesen Sie sich mal die Seiten drei bis fünf aus dem Beschluss durch. Da sollte vieles klar werden.
    Es ist offensichtlich, daß dieser Arzt fahrlässig und kriminell gehandelt hat. Und die drei Jahre Haft wegen Totschlags halte ich noch für sehr milde.

    1. Eigentlich sollte dieser Beitrag eine Antwort auf „f“ unter meinem obigen Beitrag sein.
      Ich dachte, daß ich das auch so eingegeben hatte.
      Vielleicht könnte das die Moderation korrigieren. Danke.

  23. Jetzt mal Grundsätzliches:

    Der Tod ist irreversibel.

    Jede äußere Hilfe zum irreversiblen (tödlichen) Zustand muss unter den rigoros wachsamen Augen der Gesellschaft stehen. Wir – und ich schreibe bewusst wir – Wir können uns auch nicht den kleinsten Patzer leisten, weil dieser tödliche Zustand unumkehrbar ist. Es wäre hochgradig Fahrlässig.

    Falls jetzt immer noch Verständnisschwierigkeiten auftreten:

    UNUMKEHRBAR

  24. „[…]Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) vermittelte im Jahr 2025 in insgesamt 898 Fällen eine Suizidhilfe. Eine neue Kampagne soll für die Selbstbestimmung am Lebensende werben.

    Der Suizid der Kessler-Zwillinge im November 2025 hat das Thema bei einem großen Teil der Bevölkerung ins Bewusstsein gerückt. „Darüber wurde in Illustrierten und Zeitungen geschrieben, in denen dieses Thema normalerweise nicht aufgegriffen wird.“ Das sagt Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). Und eben diese DGHS, die auch im Fall der Kessler-Zwillinge die Suizidhilfe vermittelt hatte, bekommt es besonders zu spüren, dass das ernste Thema in weiten Kreisen der Gesellschaft ins Bewusstsein gelangt. Roßbruch betont bei der Jahrespressekonferenz gestern in Berlin, dass der Zuwachs in der Organisation im vergangenen Jahr mit 24.000 neuen Mitgliedern auf nunmehr rund 65.000 Mitglieder besonders hoch war.

    Ellen und Alice Kessler hatten zwei Tage vor ihrem begleiteten Freitod schriftlich gegenüber der DGHS erklärt: „Wir sind froh, dass es die DGHS gibt und wir mit Würde unser Leben beenden können.“ Roßbruch hatte danach betont: „Die Schwestern waren außergewöhnliche und bewundernswerte Menschen. Ihr letzter Schritt und ihr Wunsch, dass die Öffentlichkeit davon erfährt, fördert die Diskussion über die Freitodbegleitung.“

    Roßbruch legt Wert darauf, dass sich die DGHS selbst nicht als Sterbehilfe-Organisation sehe, sondern als Bürgerrechts- und Patientenschutzorganisation, die die Mitglieder etwa zum Thema Patientenverfügung berate. Erst Mitte 2020 habe man begonnen, den Mitgliedern eine legale ärztliche Freitodbegleitung in Deutschland zu ermöglichen. „Eine Reise zu einer Schweizer Organisation ist nicht länger erforderlich“, sagt Roßbruch[…]“

    Link:

    https://hpd.de/artikel/zahl-begleiteten-suizide-steigt-23764

    Ohne Kommentar.

    Gruß
    Bernie

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