
Die Organisation des Bösen – das Böse der Organisation.
1. Das Böse hat kein Gesicht
Es ist eine mittlerweile etablierte gesellschaftliche Erkenntnis: Nähert man sich den mutmaßlichen Adressaten des Bösen, den schlimmsten Verbrechern gegen die Menschlichkeit, so tauchen nicht etwa Teufel in Menschengestalt auf – wie man angesichts der ungeheuerlichen Gräueltaten naiverweise erwarten könnte –, sondern Personen „wie du und ich“.
Es war die Inkongruenz der Monstrosität des Holocausts als Verbrechen der Nazis in Deutschland einerseits und die „beunruhigende Normalität“ eines unterwürfigen, bürokratisch denkenden, sich bis zuletzt lediglich als Befehlsempfänger darstellenden Adolf Eichmann in seiner Funktion als einer der Hauptorganisatoren der Deportation und Ermordung der europäischen Juden andererseits, die Hannah Arendt dazu bewog, in diesem Zusammenhang von der „Banalität des Bösen“ zu sprechen.
Auch Hermann Göring, verantwortlich für den Aufbau der Gestapo, die Einrichtung der ersten Konzentrationslager und die Planung der sogenannten „Endlösung“, erschien als das Gegenteil von verabscheuungswürdig. Er war leutselig und volksverbunden und erschien sogar dem Gefängnispsychiater während der Nürnberger Prozesse als „charmant, überzeugend, intelligent und charismatisch“.
Pol Pot, der Führer der Khmer Rouge, unter deren Schreckensregime von 1975 bis 1979 1,7 bis 2 Millionen Kambodschaner – ein Viertel der damaligen Bevölkerung – starben, war laut dem Journalisten Nate Thayer bei einem der wenigen Interviews mit westlichen Journalisten im Jahr 1997 „auffallend charmant, mit sanfter Stimme, sehr charismatisch und sympathisch“. Vor seiner Machtübernahme arbeitete er als Lehrer, galt als warmherzig und geistesgegenwärtig, liebte Musik und Dichtung und hatte ein „einladendes, engagiertes Lächeln“.
Auch im Fall von Radovan Karadžić kollidiert seine vom Internationalen Strafgerichtshof festgestellte Verantwortlichkeit für den Genozid in Srebrenica mit 8.000 Toten mit seiner Persönlichkeit als Psychiater und Lyriker sowie mit Beschreibungen, die ihn als „charismatisch, mitunter clownesk, listig und spielerisch” charakterisieren.
Offenkundig ist die Persönlichkeit bzw. der Charakter individueller Personen die falsche Adresse, um zu klären, wie es zu Verbrechen in einem Ausmaß wie dem Holocaust kommen konnte – und auch zukünftig kommen kann. Denn daraus folgt, dass es nicht ausreicht, einzelne Personen unschädlich zu machen, um derart monströse Verbrechen zu verhindern. Diese Erkenntnis ist mit dem Diktum der „Banalität des Bösen“ verbunden und verlangt, sich nicht nur mit der Schuld einzelner Personen, sondern auch mit den gesellschaftlichen Ursachen und Bedingungen zu befassen, die Menschheitsverbrechen ermöglichen.
Von Naivität gegenüber dem Bösen ist dort zu sprechen, wo dieses ausschließlich individuellen Personen zugeordnet wird – als gäbe es eine direkte Entsprechung zwischen Personen und ungeheuerlichen Formen von Verbrechen wie denen der Khmer Rouge.
Komplementär dazu ist die Naivität zu beobachten, das Gute ausschließlich an individuellen Personen festzumachen. Auch hier sind Enttäuschungen möglich, wie sich anhand der mittlerweile bestehenden Möglichkeiten zeigt, sich online über die NS-Vergangenheit eigener Familienmitglieder zu informieren. Die liebevolle Mutter oder Großmutter, der gütige Vater oder Großvater, der hilfsbereite Onkel – sie können sich als Person mit ganz anderen Facetten herausstellen. Allein die Beobachtung einer frühen und freiwilligen NSDAP-Mitgliedschaft eines Familienmitglieds erzeugt kognitive Dissonanzen.
2. Zwischen Soziologie und Strafrecht: Eine notwendige Unterscheidung
Wir stellen fest: Es sind nicht die einzelnen Menschen, sondern die Form der Organisation, die Verbrechen in dem Ausmaß ermöglichen, die mit Personen wie Eichmann, Göring oder Pol Pot verknüpft sind. – Und müssen sogleich angesichts des zu erwartenden Protestes innehalten: „Damit entschuldigst du ja Verbrecher wie Hitler und Göring. Es sollen nicht Personen, sondern abstrakte Organisationen schuldig sein? Du machst dich mit einem Eichmann gemein, der sich für schuldlos hielt und sich lediglich als Befehlsempfänger und Rädchen im Getriebe eines Staates sah. Wenn das richtig wäre, könnten Verbrecher wie Eichmann und Pol Pot ungestraft nach Hause gehen statt ins Gefängnis.“
Dem ist zu entgegnen, dass es sich hier schlicht um zwei unterschiedliche Sachfragen handelt: Zum einen die – hier: massenmedial – diskutierte Frage, wie es zu Menschheitsverbrechen im Ausmaß z. B. des Holocausts kommen kann. Zum anderen die – rechtlich bzw. juristisch – zu klärende Frage nach der Schuld von Personen. Selbst einem Gericht, das sich primär mit der Schuld von Personen befasst, wird schließlich allenfalls peripher zugemutet, die gesellschaftlichen Bedingungen zu klären, die zu einem Verbrechen geführt haben. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass auch Organisationen Schuld im juristischen Sinne zugerechnet werden kann.
Dabei kokettieren wir mit dem Verweis auf den Ort unserer Reflexion (Massenmedien) keineswegs mit der offensichtlichen eigenen Belanglosigkeit: „Glaubst du ernsthaft, dass sich der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag von einer Reflexion in den Massenmedien – zumal von einem faktisch in seiner Reichweite und Bedeutung marginalen Medium wie „Overton“ – beeinflussen ließe? Hätte das Gericht Radovan Karadžić mit Verweis auf einen Artikel in „Overton“ freilassen müssen?“ Koketterie ist hier fehl am Platz: Ein unrichtiges Argument lässt allenfalls noch Raum, den Argumentierenden zu diskreditieren.
Das Argument, dass es sich um zwei getrennt zu behandelnde Sachfragen handelt, ist sachlich gemeint und keine Koketterie. Der Einwand, ein Verweis auf die Verantwortlichkeit von Organisationen im Zusammenhang mit Menschheitsverbrechen entledige Personen ihrer Schuld, hätte nur unter totalitären Bedingungen Gültigkeit. Nur dort können massenmediale Reflexionen auf die Justiz durchschlagen. Genau diese Bedingungen sollen durch funktionale Differenzierung überwunden werden.
Erfahrungsgemäß sind es nicht die Massenmedien, sondern die organisierte Politik, die eine durchschlagende Wirkung auf andere gesellschaftliche Sphären, wie etwa das Recht, haben kann. Politische Macht vermag in totalitärer Weise alle anderen gesellschaftlichen Sphären zu dominieren und sie „gleichzuschalten“. Unter diesen Bedingungen, wenn das Rechtssystem politischen Zielen eines Regimes untergeordnet wird, wäre es statthaft, das genannte Argument aufzugreifen: „Aber gemäß diesen – hier: politischen – ‚Argumenten‘ sprichst du ja Verbrecher wie Hitler, Göring oder Eichmann frei.“ Und genau das war unter den Bedingungen des NS-Regimes empirisch der Fall.
In totalitären Systemen wird nicht nur die Rechtsprechung nach Maßgabe politischer Richtlinien korrumpiert (Gesinnungs- und Terrorjustiz), sondern es werden auch alle anderen für die Politik relevanten gesellschaftlichen Bereiche beeinflusst: Die Wirtschaft erscheint als Plan- bzw. Zentralverwaltungswirtschaft, Wissenschaft wird ideologisiert, etwa im Sinne einer „Deutschen Physik”, Kunst erscheint als Propagandakunst, Staatskunst oder Agitprop, Religion wird zu Patriotismus bzw. Loyalität gezwungen, Lehrpläne werden nach Maßgabe politischer Ideologien umgeschrieben, die Massenmedien werden als Propaganda nach Vorgabe eines staatlichen Informationsmonopols instrumentalisiert und Sport wird ideologisiert und für das Prestige eines Regimes genutzt.
Aufmerksamen Lesern wird auffallen, dass diese Argumentation zirkulär ist – und zirkulär sein muss. Die Forderung, unterschiedliche Sachfragen gesellschaftlich getrennt zu behandeln – etwa rechtliche anders als wissenschaftliche und diese wiederum anders als politische – setzt eine bereits in ihren Funktionen differenzierte Gesellschaft voraus, in der genau dies möglich ist. Hingegen werden solche Forderungen in totalitären Gesellschaftsformen, in denen diese gerade nötig wären, charakteristischerweise – etwa durch politische Zensur der Massenmedien – effizient unterdrückt.
Zirkuläre Argumentationen sind hier unvermeidlich, da die Instanzen, die anzusteuernde Verhältnisse einfordern, auf derselben gesellschaftlichen Ebene liegen wie die zu verändernden Verhältnisse. Es gibt keine Position außerhalb der Gesellschaft, von der aus kausale Steuerung möglich wäre. Die Steuerung der Gesellschaft beschränkt sich daher auf Selbststeuerung – mit den ihr eigenen, stets begrenzten und korrumpierbaren Möglichkeiten, Kontrolle und Erfolg abzusichern.
Festzuhalten ist: Es ist die Form der Organisation, durch die Menschheitsverbrechen wie der Holocaust möglich werden und zu erklären sind. Dies schließt – zumindest unter den Bedingungen einer funktional differenzierten Gesellschaft, in der unterschiedliche Sachfragen unterschiedlich behandelt werden und nicht ausschließlich politischer Ideologie unterworfen sind – nicht aus, dass auch individuelle Schuld von Personen bezogen auf Menschheitsverbrechen festzustellen ist.
3. Die operative Unabhängigkeit der Organisation von der menschlichen Psyche
Allerdings ist der Verweis auf Organisation im allgemeinen Sinne kaum geeignet, um zu klären, warum ausgerechnet diese Gesellschaftsform Menschheitsverbrechen im genannten Ausmaß ermöglichen soll. Zu klären sind die spezifischen Bedingungen, die es Organisationen ermöglichen, als Tötungsmaschinerien zu fungieren. Denn die Form der Organisation hat erst jene Bedingungen geschaffen, die es heute 8 Milliarden Menschen ermöglichen, zu überleben.
Die moderne Gesellschaft wäre ohne Organisation undenkbar. Moderne Landwirtschaft ist nur durch Agrarkonzerne, Genossenschaften, staatliche Regulierungsbehörden und Fließbandproduktion möglich. Massenproduktion von Gütern, Logistik und globale Lieferketten sind gleichermaßen von Organisation abhängig.
Das gilt auch für Politik und Recht: staatliche Verwaltung in Form von Ministerien, Ämtern und Behörden, politische Parteien, Gerichte, Staatsanwaltschaften und Rechtsanwaltskanzleien sowie das Militär wären ohne Organisation undenkbar. Dasselbe gilt im Gesundheitswesen für Krankenhäuser, Krankenkassen, die Pharmaindustrie und Pflegeeinrichtungen ebenso wie, das Erziehungssystem betreffend, für Schulen, Universitäten, Verlage und Fachzeitschriften. Die Abhängigkeit von Organisation ist für die moderne Gesellschaft konstitutiv.
Doch wie kann die Form der Organisation so pervertieren, dass sie Massenmord produziert? Um diese Frage zu beantworten, muss zunächst geklärt werden, was diese Gesellschaftsform spezifisch ausmacht. Anschließend ist zu untersuchen, unter welchen Bedingungen Organisationen zu Tötungsmaschinerien mutieren können.
Kennzeichnend für Organisationen ist, dass es sich um sich kommunikativ reproduzierende Systeme handelt – genauer: um Systeme, die sich aufgrund, mittels und zum Zweck von Entscheidungen in ihrem Bestand aufrechterhalten. Entscheidungen in Organisationen sind durch vorausgegangene Entscheidungen bedingt und bedingen wiederum zukünftige Entscheidungen (vgl. Luhmann, Niklas (2000), Organisation und Entscheidung, Westdeutscher Verlag).
Der abstrakte Bezug auf Entscheidungen als Form der Operation, mittels derer sich Organisationen reproduzieren, ist notwendig, um so disparate Organisationen wie Supermarktketten, Hedgefonds, Gefängnisse, Bauämter, Altenheime, Forschungsinstitute, Medienkonzerne, Opernhäuser, Moscheeverbände oder NGOs wie Amnesty International miteinander zu vergleichen. Das Prozessieren von Entscheidungen ist das Merkmal, das diese Organisationen bei aller Unterschiedlichkeit der sachlichen Bezüge als Organisationen auszeichnet.
Wenn ein Krankenhaus angesichts begrenzter Kapazitäten zu entscheiden hat, welcher Patient prioritär zu operieren ist, oder eine Militärorganisation entscheidet, ob es ausreicht, Hiroshima atomar zu bombardieren, werden hier bei aller Unterschiedlichkeit des Sachbezugs Entscheidungen prozessiert, die auf bereits getroffenen Entscheidungen beruhen und weitere Entscheidungen nach sich ziehen. Gerade diese Form charakterisiert Organisationen als Organisationen.
Daraus wird deutlich, dass Organisationen in ihrem Bestand nicht davon abhängig sind, dass „ganze Menschen“ an ihnen beteiligt sind. Vielmehr nutzen sie lediglich ein Personen zurechenbares kommunikatives Potenzial – das Potenzial, den Erwartungen gerecht zu werden, die eine Organisation mit ihren spezifischen Strukturen und Sachbezügen an Personen stellt. Ob ein Fließbandarbeiter gedanklich mit seinem Job hadert, ist für die Organisation irrelevant, solange keine Erwartungen enttäuscht werden. Erst wenn Erwartungen nicht mehr erfüllt werden, reagiert die Organisation mit einer Entscheidung – etwa mit der Entlassung des Mitarbeiters.
Dies gilt für alle Organisationen: Eine Lehrerin mag am Rande eines Burnouts stehen oder das Notensystem für pädagogisch falsch halten, ein Soldat mag einen konkreten Auftrag für moralisch fragwürdig halten, eine Richterin mag die Anwendung eines Gesetzes für verfehlt halten, ein Arzt mag die Priorisierung profitabler Eingriffe für falsch halten und eine Mitarbeiterin eines Wahlkampfteams mag den Kandidaten für eine Fehlbesetzung halten. Solange diese Vorbehalte auf gedanklicher Ebene bleiben und keine kommunikativen Auswirkungen auf die Erwartungserfüllung haben, sind sie für die Organisation irrelevant. Organisationen sind weder von psychischer „Compliance“ (Motive, Gefühle, Überzeugungen) noch von körperlicher Anwesenheit abhängig – wie die Arbeitsweisen im Homeoffice oder bei digitalen Nomaden zeigen.
Da Organisationen lediglich davon abhängig sind, dass ihre spezifischen Erwartungen, die von ihren Strukturen und Sachbezügen abhängen, erfüllt werden, sind sie auch nicht von einzelnen Persönlichkeiten bzw. „ganzen Menschen“ abhängig. Dadurch ist die Teilnahme von Personen in komplett unterschiedlichen Organisationen möglich. So kann eine Person ihr Geld in einem Erdölkonzern verdienen und sich gleichzeitig beim Fundraising von Greenpeace engagieren. Es ist daher nicht überraschend, dass Personen, die im NS-Regime Karriere gemacht haben, auch in andersartigen Organisationen im Nachkriegsdeutschland Karriere machen konnten.
Da für Organisationen nicht eine spezifische (menschliche) Personalität entscheidend ist, sondern sie lediglich davon abhängig sind, dass ihre Erwartungen im Rahmen der sie konstituierenden Entscheidungen erfüllt werden, ist es durchaus realistisch, dass sich zukünftig viele Organisationen im Rahmen von Kostenoptimierungen dafür entscheiden könnten, die Erfüllung dieser Erwartungen mittels fortschrittlicher KI-Software bei limitiertem oder anders geartetem Personal („Chatbots“) zu realisieren. Hinzu kommt, dass die Erwartungen von Organisationen in hohem Maße kleinteilig fragmentiert werden können, was eine Entlastung von Verantwortlichkeit – auch in psychischer Hinsicht – ermöglicht.
Organisationen rekrutieren somit keine „Menschen“, sondern lediglich die Erwartung, dass ihre Erwartungen erfüllt werden – gleich, ob dies durch KI-Agenten oder durch Personen geschieht, die ihre Tätigkeit innerlich ablehnend, zähneknirschend oder mit Schuldgefühlen erledigen. Solange die Erwartungen erfüllt werden, sind solche inneren Zustände irrelevant.
Organisationen funktionieren, weil sie Menschen in ihren Gedanken nicht korrumpieren können – und nicht korrumpieren müssen. Ihre Funktionalität ist nicht von einem unmittelbaren kausalen Einfluss von Kommunikation auf das Denken von Personen abhängig. So werden monströse Konstellationen möglich, wie ein „idyllisches“ Familienleben in unmittelbarer Nachbarschaft des Konzentrationslagers Auschwitz.
Das Potenzial, Erwartungen erfüllen zu können, ist gesellschaftlich von so zentraler Bedeutung, dass es selbst funktional (im Erziehungssystem) bzw. organisatorisch (etwa mittels Schulen, Universitäten oder Fortbildungsstätten) etabliert und erprobt wird. Das Endprodukt von Bildungsinstitutionen ist letztlich ein Ranking von Personen hinsichtlich ihres durch Tests, Klassenarbeiten, Klausuren oder Examen geprüften Potenzials, Erwartungen erfüllen zu können.
4. Wann Organisationen zu Tötungsmaschinen werden
Doch unter den bisher diskutierten Bedingungen ist noch immer nicht hinreichend geklärt, warum Organisationen zu Tötungsmaschinen pervertieren können. Krankenhäuser oder Sportvereine werden nicht leichtfertig zu Institutionen des Massenmords. Es gilt, weitere Bedingungen zu bestimmen, die organisierten Massenmord ermöglicht haben – etwa wie eine extremistische Hutu-Miliz in Ruanda innerhalb von 100 Tagen 800.000 Tutsi und moderate Hutu töten konnte, wie sudanesische Regierungstruppen bis zu 300.000 Menschen töten konnten oder wie es im Gazakrieg (bis zum jetzigen Zeitpunkt) zu mehr als 80.000 Toten kommen konnte.
Charakteristisch für Organisationen ist zudem, dass sie in ihrer Eigendynamik über ein stark eingeschränktes Potenzial zur Selbstreflexion verfügen. „Eigendynamik“ meint hier, dass sie zukünftige Entscheidungen aufgrund vergangener Entscheidungen mittels gegenwärtiger Entscheidungen treffen – bei unterschiedlichem sachlichem Bezug. Unter üblichen Bedingungen ist dies kein Problem. Auf organisatorischer Ebene wird dieses strukturelle Defizit – kaum überraschend – organisatorisch gelöst, etwa durch Unternehmens- und Managementberatungen wie McKinsey oder PricewaterhouseCoopers.
Auch auf gesellschaftlicher Ebene, also auf der Ebene von Funktionssystemen wie Politik, Wirtschaft, Wissenschaft oder Erziehung, fungieren Organisationen üblicherweise unter Bedingungen, die Reflexivität ermöglichen. In der Wirtschaft operieren Unternehmen unter Marktbedingungen: Sie sollen sich – hinsichtlich Qualität und Preisen – im Wettbewerb mit konkurrierenden Unternehmen selbst reflektieren. Versagt dieser Mechanismus, können externe Organisationen wie Kartellbehörden (etwa das Bundeskartellamt oder EU-Kommissionen) eingreifen.
In der Politik beschränken und reflektieren sich Regierung und Opposition gegenseitig; Parteien konkurrieren um Stimmen und Mandate. Institutionell wird die Exekutive durch Parlament, Verfassungsgericht und Föderalismus eingehegt – alles organisierte Gegenspieler, die Reflexivität ermöglichen.
Im Rechtssystem reflektieren sich Gerichte durch organisatorisch getrennte Instanzenzüge – etwa Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof. Staatsanwaltschaften und Verteidiger stehen sich organisatorisch gegenüber. Anwaltskammern kontrollieren Berufszugang und Berufsethik; Ombudsleute und Verfassungsgerichte begrenzen die Justizorgane.
Die Massenmedien kontrollieren und reflektieren sich üblicherweise durch Wettbewerb um Aufmerksamkeit und Reputation, der durch eine vielfältige Medienlandschaft aus unterschiedlichen Redaktionen, Verlagen und Sendern erreicht werden soll. Hinzu kommen organisierte Kontrollinstanzen wie Presserat, Rundfunkrat oder Landesmedienanstalten und gegebenenfalls Gerichte.
Allein die Vielzahl dieser Kontroll- und Reflexionsinstanzen verdeutlicht, dass die Form der Organisation in ihrer Eigendynamik und ihrer mangelnden Kapazität zur Selbstreflexion gesellschaftlich als prinzipiell gefährlich gilt – unabhängig vom jeweiligen sachlichen Bezug. Monopolistische Unternehmen, Sekten oder unkontrollierte Bildungsinstitutionen können in ihren jeweiligen Sphären gleichermaßen gefährlich werden. Notwendig sind daher nicht nur Reflexionsinstanzen innerhalb von Funktionssystemen, sondern auch ein kontrollierendes Verhältnis der Funktionssysteme untereinander.
Ein unabhängiges Rechtssystem sollte politische Entscheidungen kontrollieren können. Massenmedien sollten in der Lage sein, Ungereimtheiten in allen gesellschaftlichen Sphären aufzudecken. Die Wissenschaft sollte fehlgeleitete politische Programme kritisieren können. Die Politik sollte nicht auf dysfunktionale Weise in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sein – etwa durch wirtschaftliche Zwänge wie den „Steuerwettbewerb“ zwischen Staaten – und am Allgemeinwohl orientierte Programme durchsetzen können.
Unter diesen Voraussetzungen lässt sich nun genauer benennen, unter welchen Bedingungen Organisationen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Institutionen des Massenmords mutieren.
- Erstens handelt es sich um Organisationen, die über Macht verfügen und Entscheidungen treffen können – üblicherweise Staaten als politische Organisationen oder, unmittelbarer und weniger komplex, militärische Organisationen wie Milizen oder „reguläre“ Truppen.
- Zweitens muss es diesen Organisationen gelingen, reflektierende und kontrollierende Instanzen auf organisatorischer und gesellschaftlicher Ebene auszuschalten oder deren ohnehin vorhandene Abwesenheit auszunutzen.
Die Vorgänge der Machtergreifung der NSDAP in Deutschland sind hinlänglich bekannt. Innerhalb von 18 Monaten gelang es, nahezu alle kontrollierenden und reflektierenden Instanzen auszuschalten – alle organisatorischen und funktionalen Gegengewichte zu beseitigen und nahezu jede gesellschaftliche Sphäre – Recht, Wirtschaft, Massenmedien, Bildungssystem – in Instrumente der politischen Herrschaft zu verwandeln.
5. Wenn ein Rechtsstaat seine Schutzwälle abbaut
Die vorangegangenen Überlegungen sind nicht nur historisch, sondern auch aktuell von Interesse – etwa hinsichtlich der Erosion kontrollierender Instanzen wie der Massenmedien und der Justiz, wie sie in den USA zu beobachten ist, oder der Vorgänge im Krieg in Gaza. Die Bedingungen, die den Massenmord der Hamas mit etwa 1.200 Toten am 7. Oktober 2023 ermöglicht haben, sind dabei weniger erklärungsbedürftig als diejenigen, die den Massenmord an Palästinensern mit gegenwärtig mehr als 80.000 Toten – in der Mehrzahl Zivilisten – ermöglicht haben.
Der Massenmord der Hamas am 7. Oktober 2023 lässt sich mit dem hier entwickelten Erklärungsrahmen unmittelbar fassen: Eine Miliz mit minimalen innerorganisatorischen Reflexionsinstanzen und direkter Machtverfügung erfüllt die genannten Bedingungen in ihrer einfachsten Form. Gerade weil das Erklärungsmodell hier ohne Zusatzannahmen greift, bedarf dieser Fall keiner weiteren Ausführung – nicht weil er moralisch weniger verabscheuenswert wäre, sondern weil er theoretisch bereits erklärt ist. Analytisch interessanter und daher eingehender zu untersuchen ist der Fall Israel: Ein demokratisch verfasster Rechtsstaat verfügt strukturell über eben jene Reflexions- und Kontrollinstanzen, die Massenmord verhindern sollen. Dass es gleichwohl zu einer Tötung von mehr als 80.000 Menschen – in der Mehrzahl Zivilisten – kommen konnte, verlangt nach einer differenzierteren Analyse der damit verbundenen Erosionsprozesse.
Aus unserer Perspektive muss es Tendenzen geben, die die reflexiven Instanzen eines Rechtsstaats schwächen oder beseitigen – als Voraussetzung für einen Massenmord, den reputierliche Organisationen als Genozid klassifizieren.
Genau diese Tendenzen sind in Israel zu beobachten. In Bezug auf die Politik gibt es strukturelle Gründe, die die Regierung mit einer großen Machtfülle ausstatten und die Opposition als Kontroll- und Reflexionsinstanz schwächen. Es gibt nur eine Kammer (die Knesset), keine föderalistische Struktur und kein Vetorecht des Präsidenten. Das Wahlrecht mit einer niedrigen Sperrklausel von 3,25 % führt zu großen, koalierenden Machtblöcken, in denen rechtsradikale und ultraorthodoxe Parteien großen Einfluss gewinnen. Gleichzeitig entsteht eine durch Zersplitterung geschwächte Opposition.
Zudem versucht die Regierung, die Massenmedien als reflektierende Instanz zu schwächen. Die Tageszeitung Haaretz ist seit November 2024 Ziel eines koordinierten staatlichen Boykotts: Keine Regierungsstelle darf in dieser Zeitung inserieren oder mit ihr kommunizieren. Staatliche Abonnements wurden gekündigt. Das Al-Jazeera-Gesetz (April 2024) ermöglicht die Sperrung ausländischer Medien bei diffus definierter „Sicherheitsgefährdung“ – was einer Regierung, die sich in einem dauerhaften Kriegszustand wähnt, eine weitreichende Handhabe zur Medienkontrolle gibt. Die Berichterstattung zum Gazakrieg findet unter massivem Druck, Drohungen und Zensur statt.
In Bezug auf das Rechtssystem versucht die rechts-ultraorthodoxe Koalition um Netanjahu, dieses so umzubauen, dass die Strafverfolgung von Regierungsmitgliedern – einschließlich des wegen Korruption angeklagten Premierministers – dauerhaft erschwert oder unmöglich gemacht wird. Dies soll beispielsweise durch die Abschaffung der Angemessenheitsdoktrin, die politische Kontrolle über die Ernennung von Richtern und eine De-facto-Immunisierung des Regierungschefs gegen Amtsunfähigkeitsverfahren erreicht werden.
Das israelische Rechtssystem war in seiner Kontrollfunktion gegenüber der Politik ohnehin nie stark ausdifferenziert: Ohne Verfassung, zweite Kammer oder Föderalismus konzentriert sich die Kontrolle über Regierung und Parlament nahezu allein beim Obersten Gerichtshof. Dessen Befugnisse – Angemessenheitskontrolle, Richterwahl, Möglichkeit zur Aufhebung von Gesetzen – will die Regierung nun einschränken und untergräbt damit den einzigen wirksamen rechtsstaatlichen Kontrollmechanismus.
Die außerparlamentarische Protestbewegung gegen die Justizreform – eine notgedrungene Form der Kontrolle des Regierungshandelns – ist im Zuge des Massenmords der Hamas vom 7. Oktober 2023 als Gegenkraft praktisch weggefallen. Darüber hinaus erschwert die Regierung durch Gesetzgebung die Arbeit regierungskritischer Organisationen wie „Breaking the Silence“ oder „B’Tselem“ oder verhindert sie.
Das Erziehungssystem lässt kaum eine gemeinsame staatsbürgerliche Öffentlichkeit entstehen. Stattdessen werden vier autonome Parallelwelten erzeugt: Der ultraorthodoxe Sektor (24 % der Erstklässler) erhält Staatsgelder ohne Bildungsaufsicht und unterrichtet keine Kernfächer, der nationalreligiöse Sektor (17 % der Schüler) sozialisiert messianisch-nationalistisch, der arabische Sektor ist chronisch unterfinanziert. Die Wahrscheinlichkeit, dass daraus eine (selbst-)kritische demokratische Öffentlichkeit entsteht, ist gering – umso mehr, als sich der Staat selbst als religiös-nationalistisch (zionistisch) verortet und ein stark religiös orientiertes Bildungssystem Reflexionsmechanismen somit eher abschwächt.
Die Kunst als gesellschaftliche Reflexionsinstanz steht in Israel seit Jahren unter Förderentzug und Loyalitätsdruck. Bereits unter Kulturministerin Miri Regev (Likud) wurde die staatliche Förderung von Kultureinrichtungen davon abhängig gemacht, ob sie bereit waren, in Siedlungen in besetzten Gebieten aufzutreten. Das „Loyalitätsgesetz“ für Kulturförderung ist zwar nicht förmlich verabschiedet, wirkt aber faktisch bei der Mittelvergabe.
Die israelische Wirtschaft fungierte 2023 kurzzeitig als Reflexions- und Kontrollinstanz: Kapitalflucht, eine Bonitätswarnung durch Moody’s und ein Einbruch der Start-up-Finanzierungen um fast 70 % zwangen die Regierung, die Justizreform vorübergehend auszusetzen. Diese Kontrollfunktion erwies sich jedoch als strukturell begrenzt: Der kriegsbedingte Rüstungsboom macht den Hightech-Sektor zunehmend staatsabhängig, gewerkschaftliche Gegenmacht fehlt weitgehend. Die Wirtschaft wirkt als kurzfristiger Schockmechanismus, nicht als dauerhafter Gegenspieler.
Wenn die Politik das Recht beschneidet, Medien zensiert, die Zivilgesellschaft durch das Bildungswesen fragmentiert und Kunst auf Loyalität verpflichtet, entdifferenziert sich die Gesellschaft. Der Staat wird zu einer Organisation, die ihre Entscheidungen – den Einsatz massiver militärischer Gewalt eingeschlossen – durch keine unabhängigen gesellschaftlichen Sphären mehr reflektieren lassen muss. Israel liefert das gegenwärtig deutlichste Beispiel dafür, dass die Wahrscheinlichkeit für organisierten Massenmord in dem Maß steigt, in dem ein Gemeinwesen seine funktionalen Kontrollinstanzen beseitigt.
6. Vom Sachprimat zum Personprimat: Eine gefährliche Transformation
In besorgniserregender Weise ist aktuell zu beobachten, dass die zunehmend dominante Form digitaler Kommunikation zu einem Wandel der primären Gesellschaftsform führt. Die Form der Organisation wird auf Kosten funktionaler Differenzierung privilegiert. Das bislang gültige Primat sachlich unterschiedlich zu behandelnder funktionaler Sphären – Politik, Wirtschaft, Erziehung, Recht, Kunst, Religion – wird zugunsten personeller Belange zurückgedrängt. Identitätspolitische moralisch ausgerichtete Strömungen – „woke“ wie „anti-woke“ – sind der gegenwärtig sichtbarste Ausdruck dieser Entwicklung.
Dabei wird nicht behauptet, dass diese Strömungen inhaltlich gleichwertig wären oder dieselben politischen Ziele verfolgten. Die hier relevante Frage ist ausschließlich eine strukturelle: Beide privilegieren – bei aller inhaltlichen Verschiedenheit – Personmerkmale und moralische Zuschreibungen gegenüber den sachlich-funktionalen Kriterien der Funktionssysteme. Gegenstand der Analyse ist diese strukturelle Gemeinsamkeit, keine moralische Gleichsetzung.
Eine detailliertere Erläuterung dieser Entwicklungen würde an dieser Stelle zu weit führen (vgl. ausführlicher Räwel (2022) und Räwel (2025)). Es lässt sich dieses Geschehen jedoch anhand markanter gesellschaftlicher Veränderungen veranschaulichen:
Noch 1983 waren Boykottaufrufe in Deutschland gegen eine geplante Volkszählung, die die Anonymität von Personen bedrohte, nicht nur als Protestbewegung erfolgreich, sondern auch institutionell: Aufgrund rechtlicher Bedenken musste der Zensus auf das Jahr 1987 verschoben werden.
Dieses Geschehen lässt sich als Ausdruck der gesellschaftlichen Etablierung funktionaler Differenzierung interpretieren: das Primat sachlicher vor persönlichen Belangen. Anonymität ist dabei als gesellschaftliche Struktur zu verstehen, die den Zugang zu Funktionssystemen und ihren Organisationen – anders als in feudalen Gesellschaftsformen – von sachlichen Erwartungen (Leistung) abhängig macht, nicht von persönlichen Merkmalen wie Herkunft, Rang, Geschlecht, Alter oder Hautfarbe.
Der Zugang zu gesellschaftlichen Sphären soll im Prinzip universell offenstehen – nicht qua Stand oder Herkunft, sondern qua Leistung, orientiert an den Leitunterscheidungen der Funktionssysteme. Wer zahlen kann, nimmt am Wirtschaftssystem teil; wer eine rechtlich relevante Klage hat, erhält Zugang zum Rechtssystem. In der Wissenschaft ist nicht die Person entscheidend, sondern ob ihre Aussagen methodisch begründet, überprüfbar und mit dem Forschungsstand vereinbar sind. Der Zugang zu politischen Ämtern und Organisationen sollte über Wahlen, Mandate und demokratische Verfahren geregelt sein, nicht über Protektion oder Herkunft.
Anonymisierung und formale Verfahren sind das strukturelle Mittel, um diese Logik gegen die Eigendynamik persönlicher Bindungen, sozialer Vorurteile und stratifikatorischer Rangordnungen abzusichern – das Individuum tritt dem System als Rollenträger, nicht als ganze Person gegenüber. Diese angestrebten Verhältnisse sind natürlich nie vollständig realisiert. Abweichungen von ihnen können aber als Korruption beobachtet werden.
Digitale, an Nutzerprofilen orientierte Kommunikation kann dazu führen, dass persönliche Belange Vorrang vor funktionssystemspezifischen Erwartungen erhalten. Stabile Nutzerprofile – nicht zuletzt durch soziale Medien – ermöglichen eine funktionssystemübergreifende Identifizierbarkeit von Personen. Dadurch wird es grundsätzlich möglich, den Zugang zu gesellschaftlichen Sphären erneut von persönlichen Charakteristika abhängig zu machen – wie in stratifizierten oder organisierten gesellschaftlichen Formen.
Damit kann (technisch) die Form der Organisation – mit identifizierbaren „Mitgliedern“ – gegenüber der funktional differenzierten Gesellschaft, die strukturell auf Anonymität angewiesen ist, Vorrang gewinnen.
Veranschaulichen lässt sich dies an der Art, wie die Gesellschaft mithilfe digitaler Kommunikation der Corona-Pandemie begegnet ist. Mit den 2G- und 3G-Regeln wurde ein einziger, funktionssystemübergreifender Zugangscode eingeführt: der persönliche medizinische Körperstatus, dokumentiert per digitalem Zertifikat. Dieser entschied über die Teilnahme an nahezu allen gesellschaftlichen Sphären – Arbeit, Bildung, Gesundheitsversorgung, Kultur, Gastronomie, öffentlicher Verkehr. Das Prinzip, nach dem jeder Bereich seinen Zugang nach eigenen sachlichen Regeln organisiert und persönliche Merkmale keine Rolle spielen, konnte so vorübergehend außer Kraft gesetzt werden.
Dass diese Maßnahme zeitlich begrenzt blieb und durch Gerichte, parlamentarische Debatten und öffentlichen Widerstand zurückgedrängt wurde, belegt nicht deren Harmlosigkeit. Es waren noch funktionierende Reflexionsinstanzen, die das Potenzial dieser Möglichkeit eingehegt haben. Die technische Infrastruktur für systemübergreifende personenbezogene Klassifikationen bleibt jedoch bestehen – und mit ihr die Möglichkeit, Kontroll- und Reflexionsinstanzen durch Ausnutzung dieses Potenzials zu schwächen oder außer Kraft zu setzen.
Die Erosion gesellschaftlicher Kontroll- und Reflexionsmechanismen, wie sie aktuell in den USA zu beobachten ist, könnte darauf hindeuten, dass die zunehmend digitale Reproduktion der modernen Gesellschaft die Form der Organisation auf gesellschaftlicher Ebene vorantreibt. Damit evolviert möglicherweise eine Gesellschaftsform, die – wie gezeigt – extrem gefährlich und potenziell selbstzerstörerisch ist. Nicht zuletzt deshalb, weil es jenseits der Gesellschaft keine Kontroll- und Steuerungsmittel gibt, die solchen Entwicklungen Einhalt gebieten könnten. Ein Primat weltgesellschaftlicher Organisation vermag kaum eine außer Kontrolle geratene, Weltherrschaft anstrebende Organisation einzuhegen – wie es einem alliierten Staatenverbund zur Zeit des Zweiten Weltkriegs noch möglich war.


Auch hier heißt das Problem Kapitalismus …nichts weiter.
So lange es den Kapitalismus gibt, wird sich nichts ändern.
Da könnt ihr noch so viel über »Umweltschutz« fabulieren wie ihr wollt, denn der kapitalistischen Verwertungsprozess führt immer zur Akkumulation des Kapitals bei ein paar wenigen.
Massaker und Mordfeldzüge gab es auch schon vor dem Kapitalismus. Dennoch bin ich weit davon entfernt, dies als eine Art „menschliches Naturgesetz“ zu sehen. Es sind aber immer Herrschaftsstrukturen der Wenigen über die Vielen. Ob Feudalismus, Kapitalismus… Mit dem Kapitalismus kam allerdings eine besonders unmenschliche Motivation hinzu: die des „wirtschaftlichen Nutzens“ von Mord und Massenmord.
Pol Pot war allerdings kein Kapitalist, der war eher Steinzeitkommunist.
Stalin und Mao waren auch keine Kapitalisten.
Aber der Kapitalismus und Imperialismus regiert die Welt.
Alle anderen haben eh von vornherein das Nachsehen.
Es ist ganz einfach, denn, wenn Niemand mehr reich werden kann gibt es auch keine Korruption.
Und weil der Pol Pot Commie war, haben die Demokraten, insbesondere die in Washington und ihre Wurmfortsätze in Bonn, die Roten Khmer gegen die Vietnamesen unterstützt.
Offensichtlich haben die Demokraten Menschenleben noch nie interessiert, wenn sie ihren Profiten im Weg standen.
Weil eines habe ich noch nie beobachtet: das Demokraten gegen jemanden vorgehen, der ihren kleinen schäbigen Kapitalismus förderlich ist.
Es ist auch ein Alleinstellungsmerkmal das der Genozid in Gaza nicht wegen sondern trotz des Holocausts stattfand!
Kluger Artikel. Aber warum nach Amerika und Israel schweifen, wenn das Übel im eigenen Land längst besteht? Der deutsche Wenigparteienstaat hat die verschiedenen sonstigen Institutionen – Verwaltung, Rechtssystem, Medien (nicht nur öffentlich-rechtliche), Verbände usw. – seit langem vereinnahmt, wie schon 1965 von Karl Jaspers – nicht zufällig ein guter Freund von Arendt – vorausgesehen («Wohin treibt die Bundesrepublik?»). Überhaupt wurde der in der Nazizeit geschaffene korporatistische Staat in Westdeutschland, mit gleichem Personal und dem Wohlwollen der Alliierten, im wesentlichen weitergeführt. Die «gesellschaftlichen Kontroll- und Reflexionsmechanismen» waren in der Deutschland nie so weit entwickelt, wie in Amerika.
Kann man inzwischen von einem Wissenschaftler nicht mehr erwarten, dass er zumindest offensichtliche Widersprüche zu seiner Aussage zu Karasicz zur Kenntnis nimmt?
Nimmt er Alexander Dorins „Sebrenica“ bewusst nicht zur Kenntnis?
Dorins Analyse ist bis heute nicht wiederlegt worden, nur seine Teilnahme an Buchmessen wurde aktiv hintertrieben und seine Zeugen verloren auf misteriöse Weise ihr Leben.
Geht die „Wissenschaft“ ans Werk, schielt sie immer nach dem Brotkorb?
Das absolut böse findet ununterbrochen mitten in unseren Städten und außerhalb statt. In Schlachthäusern. Hier werden Tiere mit Stromschlägen, Kehle durchschneiden, VERGASEN , verbrühen, lebend zersägen usw. ins Jenseits befördert. Die Kinder werden aus Schwangeren Bäuchen herausgeschnitten und auf dem Boden erschlagen. Kann ich tausendfach dokumentieren. Und dieses furchtbare Ende beinhaltet ein fast immer von extremer Gewalt und Gefangenschaft geführtes Leben. Wer Tiere und deren Produkte frisst und Tierkonzentrationslager duldet, braucht sich wirklich nicht über menschliche Konzentrationslager zu beklagen. Diese sind die zwangsläufige Folge davon. Erst wenn es keine Schlachthöfe mehr gibt wird es keine Schlachtfelder mehr geben. Ignoranz und Egoismus sind grenzenlos.
Sowas von falsch verstandener so genannter Tierliebe.
Wir sind schon rein genetisch dazu bestimmt alles zu Essen und wer sich dem Verweigert hat es einfach nicht kapiert.
Die Transhumanisten wollen uns das aber austreiben, wahrscheinlich gehörst du auch zu denen.
„Das absolut böse findet ununterbrochen mitten in unseren Städten und außerhalb statt. In Schlachthäusern. [.] Die Kinder werden aus Schwangeren Bäuchen herausgeschnitten und auf dem Boden erschlagen. Kann ich tausendfach dokumentieren.“
Zum Fürchten – da kann man direkt froh sein, von derartigen Halluzinationen verschont zu sein!
ist Ihnen schon aufgefallen wie „grausam“ es in der Tierwelt zugeht….
„Fressen und gefressen werden“ ist die Devise.
Allerdings sind „prekäre Tierhaltung und „Lebentiertransporte“ streng zu kontrollieren, da bin ich Ihrer Meinung.