Recht oder Rache?

Lagerzaun mit mehrfachen Stacheldrahtrollen, vermutlich 1941/42. Bild: Fotograf/in unbekannt, Archivalische Sammlung der Gedenkstätte Stalag 326 (VI K) Senne.

Die Dortmunder Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen 105-jährigen, der als Wachmann in einem NS-Straflager stationiert war.  Das Verfahren ist vor allem eines: der Beleg einer skandalösen Verspätung.

Es liegt mehr als acht Jahrzehnte zurück: Bei der Befreiung des Kriegsgefangenenlager Stalag 326 VI K Senne in Nordrhein-Westfalen durch die US-Armee am 2. April 1945 wurden zwischen 180.000 und 200.000 Kriegsgefangene registriert. Jeder dritte Kriegsgefangene aus der Sowjetunion, der seit 1941 nach Deutschland gebracht wurde, durchlief das Lager. Neben sowjetischen waren auch französische, polnische, serbische, italienische und belgische Kriegsgefangene untergebracht. Sie alle mussten hier oft Zwangsarbeit in naheliegenden Unternehmen und Betrieben verrichten. Viele erlebten das Lager nicht.

Nun hat die Staatsanwaltschaft Dortmund Ermittlungen gegen einen ehemaligen Lager-Wachmann eingeleitet. Dem mittlerweile 105-jährigen Mann wird Beihilfe zum vielfachen Mord vorgeworfen. Ins Rollen gebracht hat das Verfahren die „Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ in Ludwigsburg. Sollte es zu einem Prozess kommen, wäre es nicht der erste Prozess gegen ehemalige NS-Täter im Greisen-Alter. Zuletzt hatte das Landgericht Itzehoe 2022 eine ehemalige Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen verurteilt. Die damals 97-Jährige wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Urteil war Folge einer neuen Rechtspraxis, wonach jeder, der in einem nationalsozialistischen Straflager arbeitete, sich der Beihilfe zum Massenmord schuldig machte. Zuvor galt das nur für jene, denen nachgewiesen werden konnte, dass sie sich nachweislich direkt am Töten beteiligten.

Nicht wenige zweifeln am Sinn solcher Verfahren: Sie fragen, was es bringe, belastete Greise vor Gericht zu stellen. Tatsache ist: die Entscheidung, einen Einhundertfünfjährigen vor Gericht zu bringen, ist vor allem eines: der Beleg einer skandalösen Verspätung. Jahrzehntelang waren Verfahren nicht eröffnet oder beinahe routinemäßig eingestellt worden.

Der Justiz reichte es jahrzehntelang nicht für eine Anklage, dass jemand eine Funktion in einem Vernichtungslager innehatte. Vielmehr musste der jeweilige Beitrag zu mörderischen Taten nachgewiesen werden. Es fehlte durchweg an gesetzgeberischen Signalen. Es fehlte das “Wollen”, NS-Täter, als diese noch keine Greise waren, vor Gericht zu bringen. Persönliche Schuld verschwand so im Dickicht von Beweisakten, Gutachten und Verteidiger-Strategien. So konnten Täter und Täterinnen unbehelligt ihr Leben führen. Erst nach dem Urteil gegen John Demjanjuk, ein Wachmann, der als “ukrainischer Hilfswilliger” im Vernichtungslager Sobibór tätig gewesen war und 2011 in München verurteilt wurde, ist die Justiz nach jahrzehntelanger Untätigkeit wieder aktiv geworden. Wer als kleines Rädchen beim großen Massenmorden der Nazis dabei war, der kann seither auch ohne konkreten Tatverdacht wegen Beihilfe zum Mord angeklagt werden. Mord verjährt nicht.

Langsam, zu langsam hat sich die deutsche Justiz von ihrer “zweiten Schuld” befreit: der mangelnden Strafverfolgung von NS-Tätern und -Täterinnen in der Bundesrepublik nach den Schandurteilen des Nationalsozialismus. Doch auch nach dem Urteil gegen betagte Rentner und Greise bleibt die Frage: Kann die Justiz nach Jahrzehnten diese Verbrechen noch sühnen? Kann ein Gericht jemanden angemessen bestrafen für die Beteiligung an einem kollektiven System der Barbarei – dafür, am “reibungslosen Ablauf der Tötungsaktionen” teilgenommen zu haben? Vor allem aber: Kann den Opfern und ihren Hinterbliebenen überhaupt Gerechtigkeit, späte Wiedergutmachung widerfahren? Und ist der Aufwand dieser Verfahren tatsächlich gerechtfertigt? Andererseits: Verpflichtet uns der Respekt vor den Hinterbliebenen nicht dazu, die Schuld und die Schuldigen zu benennen und vor Gericht zu bringen, solange es noch möglich ist, gleich, wie alt die Täter sind? Einige sehen hier allenfalls eine symbolische Anklage, andere von einem notwendigen rechtstaatlichen Verfahren.

Man darf festhalten: Die Ermittlungen der Dortmunder Staatsanwaltschaft sind ein Beleg für jahrzehntelange Versäumnisse und Verzögerungen. Die Justiz hat hier gründlich versagt, nicht nur im Falle des Hundertfünfjährigen, der sich nun in Dortmund verantworten soll. Ein beschämendes Versagen.

Helmut Ortner

HELMUT ORTNER hat bislang mehr als zwanzig Bücher, überwiegend politische Sachbücher und Biografien, veröffentlicht. Zuletzt erschienen: „Heimatkunde – Falsche Wahrheiten. Richtige Lügen“ (2024), „Das klerikale Kartell. Warum die Trennung von Kirche und Staat überfällig ist“ (2024) und „Volk im Wahn – Hitlers Deutsche oder Die Gegenwart der Vergangenheit“ (2022). Seine Bücher wurden bislang in 14 Sprachen übersetzt. Helmut Ortner ist Mitglied bei Amnesty International und im Beirat der Giordano-Bruno-Stiftung.
www.helmutortner.de
Foto: Peter Hönnemann
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2 Kommentare

  1. Mord und Beihilfe dazu verjähren nicht.
    Damit war alles geschrieben.
    Zu Fragen der Moral hätten sich die
    Beschuldigten früher Gedanken machen
    können.

  2. Wenn es reicht, „dabei“ gewesen zu sein, kann man sich den Prozess auch gleich sparen. Was in den Lagern passiert ist, steht außer Zweifel. Dass die Angeklagten dort beschäftigt waren, ebenfalls.

    Was soll da noch verhandelt werden?

    Dazu die Verhandlung nach Jugendstrafrecht, bei dem bekanntlich der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Was will man bei einem 100jährigen noch erziehen, der sich seit 80 Jahren nichts weiter zuschulden hat kommen lassen?

    Wenn es um Strafe geht, fehlt den Urteilen jegliches Maß. Wenn man wirklich jeden zum Mittäter am millionenfachen Mord erklärt, dann muss man sie auch entsprechend verurteilen – lebenslang, besondere Schwere der Schuld.

    Dass es stattdessen seichte Bewährungsstrafen gibt, ist der Beweis, dass es nur um die Schauprozesse geht, betrieben von Leuten, denen für ihren aufrechten „Kampf gegen Nazis“ die Nazis weggestorben sind.

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