
Die Dortmunder Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen 105-jährigen, der als Wachmann in einem NS-Straflager stationiert war. Das Verfahren ist vor allem eines: der Beleg einer skandalösen Verspätung.
Es liegt mehr als acht Jahrzehnte zurück: Bei der Befreiung des Kriegsgefangenenlager Stalag 326 VI K Senne in Nordrhein-Westfalen durch die US-Armee am 2. April 1945 wurden zwischen 180.000 und 200.000 Kriegsgefangene registriert. Jeder dritte Kriegsgefangene aus der Sowjetunion, der seit 1941 nach Deutschland gebracht wurde, durchlief das Lager. Neben sowjetischen waren auch französische, polnische, serbische, italienische und belgische Kriegsgefangene untergebracht. Sie alle mussten hier oft Zwangsarbeit in naheliegenden Unternehmen und Betrieben verrichten. Viele erlebten das Lager nicht.
Nun hat die Staatsanwaltschaft Dortmund Ermittlungen gegen einen ehemaligen Lager-Wachmann eingeleitet. Dem mittlerweile 105-jährigen Mann wird Beihilfe zum vielfachen Mord vorgeworfen. Ins Rollen gebracht hat das Verfahren die „Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ in Ludwigsburg. Sollte es zu einem Prozess kommen, wäre es nicht der erste Prozess gegen ehemalige NS-Täter im Greisen-Alter. Zuletzt hatte das Landgericht Itzehoe 2022 eine ehemalige Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen verurteilt. Die damals 97-Jährige wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Urteil war Folge einer neuen Rechtspraxis, wonach jeder, der in einem nationalsozialistischen Straflager arbeitete, sich der Beihilfe zum Massenmord schuldig machte. Zuvor galt das nur für jene, denen nachgewiesen werden konnte, dass sie sich nachweislich direkt am Töten beteiligten.
Nicht wenige zweifeln am Sinn solcher Verfahren: Sie fragen, was es bringe, belastete Greise vor Gericht zu stellen. Tatsache ist: die Entscheidung, einen Einhundertfünfjährigen vor Gericht zu bringen, ist vor allem eines: der Beleg einer skandalösen Verspätung. Jahrzehntelang waren Verfahren nicht eröffnet oder beinahe routinemäßig eingestellt worden.
Der Justiz reichte es jahrzehntelang nicht für eine Anklage, dass jemand eine Funktion in einem Vernichtungslager innehatte. Vielmehr musste der jeweilige Beitrag zu mörderischen Taten nachgewiesen werden. Es fehlte durchweg an gesetzgeberischen Signalen. Es fehlte das “Wollen”, NS-Täter, als diese noch keine Greise waren, vor Gericht zu bringen. Persönliche Schuld verschwand so im Dickicht von Beweisakten, Gutachten und Verteidiger-Strategien. So konnten Täter und Täterinnen unbehelligt ihr Leben führen. Erst nach dem Urteil gegen John Demjanjuk, ein Wachmann, der als “ukrainischer Hilfswilliger” im Vernichtungslager Sobibór tätig gewesen war und 2011 in München verurteilt wurde, ist die Justiz nach jahrzehntelanger Untätigkeit wieder aktiv geworden. Wer als kleines Rädchen beim großen Massenmorden der Nazis dabei war, der kann seither auch ohne konkreten Tatverdacht wegen Beihilfe zum Mord angeklagt werden. Mord verjährt nicht.
Langsam, zu langsam hat sich die deutsche Justiz von ihrer “zweiten Schuld” befreit: der mangelnden Strafverfolgung von NS-Tätern und -Täterinnen in der Bundesrepublik nach den Schandurteilen des Nationalsozialismus. Doch auch nach dem Urteil gegen betagte Rentner und Greise bleibt die Frage: Kann die Justiz nach Jahrzehnten diese Verbrechen noch sühnen? Kann ein Gericht jemanden angemessen bestrafen für die Beteiligung an einem kollektiven System der Barbarei – dafür, am “reibungslosen Ablauf der Tötungsaktionen” teilgenommen zu haben? Vor allem aber: Kann den Opfern und ihren Hinterbliebenen überhaupt Gerechtigkeit, späte Wiedergutmachung widerfahren? Und ist der Aufwand dieser Verfahren tatsächlich gerechtfertigt? Andererseits: Verpflichtet uns der Respekt vor den Hinterbliebenen nicht dazu, die Schuld und die Schuldigen zu benennen und vor Gericht zu bringen, solange es noch möglich ist, gleich, wie alt die Täter sind? Einige sehen hier allenfalls eine symbolische Anklage, andere von einem notwendigen rechtstaatlichen Verfahren.
Man darf festhalten: Die Ermittlungen der Dortmunder Staatsanwaltschaft sind ein Beleg für jahrzehntelange Versäumnisse und Verzögerungen. Die Justiz hat hier gründlich versagt, nicht nur im Falle des Hundertfünfjährigen, der sich nun in Dortmund verantworten soll. Ein beschämendes Versagen.




Mord und Beihilfe dazu verjähren nicht.
Damit war alles geschrieben.
Zu Fragen der Moral hätten sich die
Beschuldigten früher Gedanken machen
können.
Manch einer hat den Fehler begangen, sich nicht nach Südamerika oder Kanada abzusetzen. Unter 100 Zeichen geht gar nichts.
Im Prinzip ja, aber wie Herr Ortner ganz richtig schreibt ist es Versagen der deutschen Justiz das nicht schon in den 50er und 60er Jahren erledigt zu haben. Ist das absichtlich verzögert worden ist? Was die von Ortner „zweite Schuld“ genannten der deutschen Justiz sogar irgendwie schlimmer macht als die Schuld durch das dritte Reich, weil das so lange nicht zur Anklage zu bringen obwohl man immer sich so sehr mit Freiheit , Demokratie und Rechtsstaat brüstet in der BRD. Das widerspricht mehr als offenbar der gelebten Praxis die Altnazis in Ruhe zu lasse. Dazu kommt noch das im neuen Jahrtausend ganz viele Nazijäger sich produzieren wollen. Gleichzeitig sterben die letzten paar Nazis aus, einfach weil sie alt sind. Hat was von Ersatzhandung sich jede Schreibkraft oder Bengel auf dem Wachtturm zu greifen, weil Nazis mit Verantwortung wie ein SS-Lagerkommandant oder Gauleiter oder so lebt keiner mehr. Also reagiert man sich an den kleinen Mitläufern ab.
Man könnte sich ja stattdessen dafür einsetzen daß derzeit laufende Völkermorde beendet werden. Aber das wäre ja anstrengend. Manchmal sogar gefährlich. Also lieber sich an der Vergangenheit abarbeiten, die eigentlich heute ungefährlich ist u ND man Applaus bekommt statt mit den heutigen Drahtziehern ins Gehege zu kommen, wenn sie heute Völkermorde anzetteln.
Und was bringt es einen 105 jährigen zu verteilen? Was soll den noch schrecken? Der hat sein Leben hinter sich und verstirbt ziemlich wahrscheinlich vor Ende des Verfahrens.
„…ganz richtig schreibt ist es Versagen der deutschen Justiz das nicht schon in den 50er und 60er Jahren erledigt zu haben. Ist das absichtlich verzögert worden ist?”
Wahrscheinlich schon, denn die bundesrepublikanische Justiz und viele Ämter mit Entscheidungsgewalt waren ja bis in die 80er Jahre hinein mit Alt-Nazis besetzt.
Wenn es reicht, „dabei“ gewesen zu sein, kann man sich den Prozess auch gleich sparen. Was in den Lagern passiert ist, steht außer Zweifel. Dass die Angeklagten dort beschäftigt waren, ebenfalls.
Was soll da noch verhandelt werden?
Dazu die Verhandlung nach Jugendstrafrecht, bei dem bekanntlich der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Was will man bei einem 100jährigen noch erziehen, der sich seit 80 Jahren nichts weiter zuschulden hat kommen lassen?
Wenn es um Strafe geht, fehlt den Urteilen jegliches Maß. Wenn man wirklich jeden zum Mittäter am millionenfachen Mord erklärt, dann muss man sie auch entsprechend verurteilen – lebenslang, besondere Schwere der Schuld.
Dass es stattdessen seichte Bewährungsstrafen gibt, ist der Beweis, dass es nur um die Schauprozesse geht, betrieben von Leuten, denen für ihren aufrechten „Kampf gegen Nazis“ die Nazis weggestorben sind.
Diese ganzen Nazijäger heute sind auch fixiert auf die Nazis von damals. Wo sich heute Nazis herumtreiben und Völker ermorden, kümmert sie nicht. Aber man kann billig Applaus einheimsen das Böse an sich besiegt zu haben. Den Drachen getötet ganz mutig.
Lächerlich. Die Schreibtischtäter und Organisatoren hat man oft unbehelligt gelassen oder sie wurden nach Verurteilung bald amnestiert und einige konnten sogar ihre Karriere fortsetzen und hatten in der bundesrepublik der 1950er und 1960er Jahre gute aufstiegschancen. Sie selbst oder ihre Witwen kassierten dann noch jahrelang üppige Pensionen. War natürlich alles ganz rechtsstaatlich, was denn sonst.
Alles rechtsstaatlich. Der Verrat Anne Franks war rechtsstaatlich und nach damaligen Maßstäben sogar vorbildlich. Genau wie die Meldungen der Coronapartys oder der Blinddarmvergleich von Madame Bosetti.
Das sollten Simon Wiesenthal und Sascha Moll beurteilen. Ach so, die sind ja schon tot. Ja dann wird’s wohl nichts mehr.
Was werden die ewig gestrigen Nazi-Strafverfolger machen, wenn sie nun gar keinen
potentiellen Täter aus der Nazizeit mehr aus den Pflegeheimen pulen können. Die Meisten
die in den Lagern Wache schieben mußten, taten das ja nicht freiwillig. Im Gegensatz zu
den Piloten, die die Atombomben auf Japan geworfen haben. Was ist eigentlich aus den
US Bewachern geworden, die tausende Deutscher Gefangene in den Rheinwiesen krepieren
haben lassen? Es gab sicherlich noch sehr viele andere, die sich in diesem Kriegswahnsinn
irgendwie schuldig gemacht haben. Die Deutschen haben nur das Problem, dass sie den Krieg
(zum Glück) verloren haben. Da es heute keinen direkten Belastungszeugen mehr geben wird,
sollte man den alten Mann in Ruhe lassen.
Das ist offenkundiger Unsinn. Selbstverständlich konnte jeder dieser Schlächter seien sadistischen Dienst im Lager quittieren und sich zum Einsatz an der Ostfront melden. Dort wurden stets „der Sache ergebene Volksgenossen“ gesucht.
Soviel zum Thema ewig-gestrig.
Faschos, die bei solchen Themen aufheulen, illustrieren übrigens stets anschaulich, für wie „links“ sie die Nazis wirklich halten.
Ach toll, und da haben sie dann keine Wache geschoben sondern haben Dörfer mitgeholfen von Partisanen zu befreien, was das Massentöten von Zivilisten bedeutete. Das ist natürlich weniger grausam und verbrecherisch.
Auf dem KZ-Wachturm war auch erheblich sicherer für einen selbst als an der Ostfront zu kämpfen. Was für eine bescheuerte Idee von Besdommy auf seinem bequemen Sofa.
Haben sie Kinder, oder Brüder im Wehrpflichtigem Alter? Werden Sie die auch so beschimpfen,
wenn die demnächst in den Krieg ziehen müssen? Sind das dann auch alle Faschos? Werden das
dann auch sadistische Schweine, wenn sie Gefangene bewachen müssen.
@Inninör
Dass die Meisten in den Lagern Wache schieben mussten, bezweifle ich, auf jeden Fall gibt es hinreichend Berichte, wonach bezeugt ist, dass ihnen ihre Arbeit richtig Spass machte.
Es gibt es Aufzeichnungen aus Farm Hall, aus denen hervorgeht, dass kriegsgefangene Wachen damit prahlen, Gefangene bestialisch zu Tode gefoltert zu haben.
Es gibt außerdem in jedem Land – nicht nur in Deutschland – genug Sadisten auf die man zurückgreifen konnte, sodass man nicht auf Wachen angewiesen war, denen man den Wachdienst aufzwingen musste.
Vollkommen überflüssiger Schwachsinn.
Statt sich aktuellen Strafverfolgungsverfahren zuzuwenden, um diese zu beschleunigen oder überhaupt einmal erst ins Rollen zu bringen, verfolgt man 100+- jährige wegen eines Verbrechens, das 80 Jahre zurück liegt? Wie geistig behindert ist das denn?
Wie wäre es denn mal damit, die Täter des Terroranschlags gegen unsere Gaspipelines und ihre Auftraggeber rechtskräftig zu verurteilen und entsprechende Konsequenzen zu ziehen? Keine Eier in der Hose, liebe deutsche Staatsanwälte und Gerichte?
Wie kann man einen Auftraggeber zur Zerstörung vitaler Infrastruktur – und wir alle leiden unter den exorbitant gestiegenen Energiekosten seither – weiterhin jährlich mit Milliarden an Euros deutscher Steuerzahler noch belohnen, als wäre nichts gewesen, oder es waren Peanuts?
Aber Hauptsache einen 105-jährigen Greis, der wahrscheinlich froh sein kann, den nächsten Silvester noch zu erleben mit einem Gerichtsverfahren belästigen, das keinerlei messbaren Nutzen für die Gesellschaft hat, höchstens hohe Kosten für die Strafverfolgung.
Da passt auch wieder perfekt die heutige Rede unseres Bundesclowns ins Bild einer Bananenrepublik.
Ich gebe zu, dass die „Entnazifizierung“ nur unzureichend erfolgte. Viele „Fachkräfte“ benötigte man nach 1945 weiter. Daher würden sie eilig entnazifiziert. Doch das größte Übel war die nicht erfolgte Entnazifizierung in der Führungsetage. Filbinger, Kiesinger, Gehlen … Alles unschuldige Opfer der Nazis? Die kleinen hat man schnell abgeurteilt. Andere wurden z.B. über die „Rattenlinie“ nach Südamerika ausgeflogen. Nun jagt man die letzten Überlebenden. Welch ein Hohn! Aber spätestens in 10 Jahren existiert keiner mehr, denn dann ist das Ende Krieges 91 Jahre her und damit kein Täter mehr am Leben.
Tja, bei derartigen Praktiken, müssten alle Ärzte, die gespritzt habe alle Biontechmitarbeiter, alle Politiker die diesen Impfung beworben haben, alle Medienvertreter im Knast landen.
Aber erst in achtzig Jahren, bitte!
Noch siebzig Zeichen muss ich tippen bis ich den Kommentar abschicken kann
Das Gesetz muss hier gnadenlos angewendet werden. Ich verlange Lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung. Sollte die AFD an die Macht kommen, wird der 105 jährige doch sofort wieder als Fachkraft eingestellt…
Diese Verfahren sollen doch stellvertretend für später eventuell zu führende Verfahren stehen. Der einzelne 105 jährige ist in dem Fall Mittel zum Zweck, ohne dessen Mitschuld zu bewerten.
Rückwirkend werden bestimmt auch noch die Toten verurteilt. Alles Beispiele, die darstellen sollen, dass der deutsche Staat durchgreift, früher oder später und dass sich niemand in Sicherheit wiegen kann.
Er greift in diesen speziellen Fällen wohl eher später „brutalstmöglich“ durch. Dann, wenn die sog. „Eliten“ es nicht mehr kratzt und sie sich ohne Risiko sogar noch in die Pose des „wehrhaften Demokraten“ werfen können. Ihr „Haltungzeigen“ ist gratis und daher nichts wert. Wie allenthalben deutlichst erkennbar.
Eigentlich muessen auch diejenigen bestraft werden ,die hinter den Gardinen gestanden und beobachtet haben wie die Juden aus den Wohnungen gejagt und zum Transport in Arbeitslager gesammelt wurden.Ein junges Mädchen soll ihre Mutter gefragt haben warum hilft uns keiner. Nur die zu bestrafen ,welche dann am Ende der Todesleiter standen greift zu knapp.Ich kann nicht beurteilen welche Chance die hatten ,welche in den Lagern tätig waren Bei IG Farben waren die Angestellten Arbeiter in den Fabrikhallen ja auch von der SS umgeben und täglich kamen Transporte aus allen Ländern.Die Verantwortung nur auf die zu schieben?
Am besten jetzt alle Kinder die geboren wurden, als die Juden vorbei geschleppt wurden,
auch vor Gericht stellen. Da werden sicherlich ja noch eineige von Leben. Und die sind ja auch
erst anfang 80, da kann man sie ja noch ein paar Jahre in den Knast stecken. Netanjahu der
Massenmörder darf unbekümmert seine Rede vor der UN halten……….
Ich wollte damit nur gesagt haben ,das viele Menschen daran beteiligt waren den Massenmord an den Juden zu vollziehen und n ur die als Taeter benannt werden ,welche als letzte Handlanger dort waren .
@Dagmar
Diejenigen zu bestrafen, die hinter den Gardinen gestanden und beobachtet haben wie die Juden aus den Wohnungen gejagt und zum Transport in Arbeitslager gesammelt wurden, das ginge zu weit.
Ich habe mich gefragt, wie ich mich damals als Volksgenosse verhalten hätte und ich muss ehrlich eingestehen, dass ich mir nicht vorstellen kann, heldenhaft gehandelt zu haben, und was ich mir selbst nicht zutraue, darf ich nicht von anderen fordern.
Was ich aber verurteile ist, dass sehr Viele nach dem Krieg, anstatt froh darüber zu sein so glimpflich davongekommen zu sein, sofort mit der Aufrechnung der Kriegsverbrechen der Alliierten begannen.
Und noch schlimmer finde ich die Versuche den Nationalsozialismus mit dem Kommunismus gleichzusetzen, die Ideologie des Nationalsozialismus, wonach zum Beispiel Ehen zwischen Juden und Ariern als Verbrechen geahndet wurden, war verbrecherisch, dazu gibt es im Kommunismus nichts vergleichbares.
Wenn die Propaganda eine Mehrheit soweit hysterisiert hat daß sie die Ereignisse mindestens hinnimmt, wenn nicht gar gutheißt und ggf. aktiv unterstützt, dann hat das eigene Nichteingreifen wenig mit fehlendem Mut zu tun sondern mehr mit der Einsicht, daß ein eigenes Eingreifen zwar einem selbst, vielleicht sogar sehr endgültig, schaden wird, aber am Ergebnis nichts ändern wird.
Ein sehr aktuelles Beispiel für einen solchen Sachverhalt (Bevölkerungshysterisierung durch Propaganda; sonst weder Vergleich noch Gleichsetzung) gab es ab Frühjahr 2020.
Es handelt sich wohl um den Abschluss der Verzögerungstaktik, die von Anfang an darauf angelegt war.
War nicht von Beginn der „Aufarbeitung“ die Dortmunder Sonderstatus- Anwaltschaft, dominiert von alten Nazis dafür auserkoren, Verfolgung zu verhindern?
Die Fälle, die besonders F.K. Kaul auch veröffentlicht hat, sind Legionen.
Der Trick dabei war, nur nach Nachweis von persönlicher Beteiligung vorzugehen, wobei das Nürnberger Urteil, dass die Zugehörigkeit zu SS und anderen Vernichtungsorganen die Schuld ausreichend belegt, übergangen wurde.
Aber die „verbrecherischen Organisationen“ (Nürnberg) wurden in der BRD hoffiert und verniedlicht.
„Das Urteil war Folge einer neuen Rechtspraxis, wonach jeder, der in einem nationalsozialistischen Straflager arbeitete, sich der Beihilfe zum Massenmord schuldig machte. Zuvor galt das nur für jene, denen nachgewiesen werden konnte, dass sie sich nachweislich direkt am Töten beteiligten.“
das ist amerikanische Rechtspraxis, die in Deutschland nun eingeführt wird (nachdem die wirklichen Täter ihre Pensionen genossen haben und gestorben sind), um jeden Demonstranten, der an einer Demonstration teilnahm, bei der es z. B. tote Polizisten gab, mit anzuklagen. Und es muss nicht so extrem sein, wie ich es darstelle. Mitangeklagt wird dann auch jeder, der dabei war, als einige das Bundeskanzleramt anzündeten, oder einfach ein Polizeiauto … Somit kann man in Zukunft jeden anklagen, der bei einer Demo dabei ist, die sich gegen den Staat richtet, denn da gibt es meistens Sachschaden und Verletzte. Mit den Nazis oder ihren Verbrechen hat das Ganze nichts zu tun … das ist nur das Framing.
Wenn ich dann lese, dass Menschen tatsächlich über Recht oder Rache bei solchen Verhandlungen debattieren … und ja, viele finden diese neue unrechtsstaatliche Vorgehensweise auch noch richtig. Diese Menschen unterstützen ihre „Henker“.
Nein, das ist in Deutschland nicht neu eingeführt worden und auch der Autor hat das nicht auf dem Schirm. Es entspricht tatsächlich genau der Spruchpraxis in der DDR. Ob das der sowjetischen Besatzungsmacht geschuldet ist oder das selbst so entschieden wurde, weiß ich nicht.
Ich erinnere mich eines Vortrages an der Uni – das war eine offene Veranstaltung, keine Vorlesung für Juristen- wo genau das erläutert wurde: es war ein kollektives Verbrechen, das arbeitsteilig begangen wurde und nur funktionierte, weil jeder an seinem Platz seine Aufgabe erfüllte.
In diesem Vortrag habe ich auch zum ersten Mal gehört, dass kein einziger Fall nachgewiesen wurde, bei dem jemand bestraft, gar umgebracht wurde, der sich weigerte, an Morden teilzunehmen oder Dienst in einem Lager zu machen.
Jedenfalls kein Deutscher. Es gab ja sowjetische Kriegsgefangene, die sich für solche Aufgaben bereit erklärten. Da konnte es dann doch um Leben und Tod gegangen sein. Man ließ sie zu hunderttausenden verhungern und die ersten Opfer in Auschwitz waren sowjetische Soldaten, die „zur Probe“ im Gas ermordet wurden.
Ich überlege eben, ob der russische Verteidigungsminister nicht sehr viel mehr Grund hätte, von Deutschland als ewigem Feind zu sprechen?
Das glaube ich dir. Aus meinen Beobachtungen im Westen kann ich diese Praxis nicht bestätigen.
Dass es in der DDR so war, entspricht ja dem, was ich andeutete. Es ist ein Instrument, um Mitläufer oder auch Unbeteiligte, die man in Verbindung zu den Tätern bringen kann, zu verurteilen. Diese Rechtspraxis ist die Vorbereitung auf kommende Unruhen. Das hat nichts mit dem zu tun, worüber hier geredet wird.
Es ist nur eine kleine Umstellung einer Weiche, doch die Folgen werden für viele widerständische Menschen hart sein. Und dann sagen die Verantwortlichen: „Das ist doch schon 20 Jahre Rechtspraxis …“ Und es ist nicht mal eine Lüge. Den Opfern der Nazis ist der Regierung/Justiz doch völlig schnuppe. Sonst würden sie GAZA nicht zulassen.
Das glaube ich dir. Aus meinen Beobachtungen im Westen kann ich diese Praxis nicht bestätigen.
Dass es in der DDR so war, entspricht ja dem, was ich andeutete. Es ist ein Instrument, um Mitläufer oder auch Unbeteiligte, die man in Verbindung zu den Tätern bringen kann, zu verurteilen. Diese Rechtspraxis ist die Vorbereitung auf kommende Unruhen. Das hat nichts mit dem zu tun, worüber hier geredet wird.
Es ist nur eine kleine Umstellung einer Weiche, doch die Folgen werden für viele widerständische Menschen hart sein. Und dann sagen die Verantwortlichen: „Das ist doch schon 20 Jahre Rechtspraxis …“ Und es ist nicht mal eine Lüge. Den Opfern der Nazis ist der Regierung/Justiz doch völlig schnuppe. Sonst würden sie GAZA nicht zulassen.
Die westdeutsche Justiz war nach 1945 noch lange von einem obrigkeitsstaatlichen und autoritär geprägten Rechtsverständnis beeinflusst. Es knüpfte vielfach an ältere juristische und staatliche Traditionen an, die bereits im Kaiserreich geprägt worden waren. Zugleich wurden nicht alle belasteten Juristen aus der NS-Zeit entfernt. Der Wandel der Justiz war ein langwieriger Generationen- und Mentalitätswandel.
Ein anderer Punkt ist, dass der Wunsch nach umfassender Aufarbeitung und Verfolgung von NS-Verbrechern in der Gesellschaft schnell als Teil eines gesellschaftlichen Verdrängungsprozesses nachließ. Das machte für die soziale Stabilität im Land Sinn, bedeutete jedoch auch, dass die Politik keine gesteigerte Motivation hatte, das Thema zu priorisieren – auch wenn es größere Handlungsmöglichkeiten gegeben hätte.
Um an diesem Punkt noch einmal auf die Justiz zurückzukommen: Sie war ab etwa den 1960er-Jahren eher ein – wenn auch uneinheitlicher und politisch gebremster – Motor der Aufarbeitung. Und bei sehr späten Verfahren steht heute – neben der Feststellung der individuellen Schuld – vor allem die Anerkennung des erlittenen Unrechts, die Feststellung historischer Verantwortung und die Zurückweisung eines nachträglichen Vergessens im Vordergrund.
Man kann selbstverständlich und zu Recht eine zu späte und insgesamt viel zu lückenhafte Aufarbeitung beklagen. Die Justiz sollte dabei jedoch nicht isoliert betrachtet werden.
In solchen Fällen möchte ich an eine transzendentale Gerechtigkeitsinstanz glauben, die die durchs absichtlich lörchrige Justiznetz geschlüpften Schwerverbrecher zur Rechenschaft zieht. Wie oben bereits erwähnt: die Bestrafung eines 105-jährigen halte ich für eine im Grunde erbärmliche, leere Pose. Nicht mehr und nicht weniger.
Vor ein paar Wochen habe ich einen erschütternden Artikel über den Mord an etwa 90 Kindern vor 85 Jahren in Bjelaja Zerkow gelesen. Anschließend habe ich recherchiert, inwiefern Verantwortliche nach Kriegsende zur Rechenschaft gezogen wurden, und bin dabei auf Informationen über den „Einsatzgruppen-Prozess“ von 1947/1948 gestoßen, bei dem 24 Personen angeklagt waren. Das Urteil lautete 14 mal „Todestrafe“. Tatsächlich hingerichtet wurden 4 Personen (1951). Bei den übrigen Angeklagten lese ich „195X entlassen“. Schaut selber:
https://de.wikipedia.org/wiki/Einsatzgruppen-Prozess#Liste_der_Angeklagten
Besonders stimmungsaufhellend waren für mich dabei Angaben wie diese:
Dem möchte ich Zitate aus dem oben erwähnten Artikel gegenüberstellen:
Achja:
Quelle: Das ehemalige Nachrichtenmagazin, 03.02.2018
Ich habe es zwar schon in einem anderen Beitrag geschrieben, möchte es aber gern unter deinem wiederholen: Was für eine geschichtsvergessene Infamie, wenn ein deutscher Minister davon spricht, dass Russland unser ewiger Feind ist. Es wäre mehr als verständlich, das von russischen Ministern über uns zu hören.
Ich fürchte, es war einer von Stalins schlimmen Fehlern, den amerikanischen Plänen zur Auslöschung Deutschlands und der Deutschen nicht zugestimmt zu haben.
“ … wurden ukrainische Kollaborateure mit der Erschießung der Kinder beauftragt …“
Ja, die gab es reichlich (Bandera etc.), und ihre Nachfahren im jetzigen Ukraine-Regime feiern sie mit nationalen Ehren ! Präsident Putin bezichtigt diese korrupte Bande völlig zurecht des Faschismus!
Ich würde es heute selbstverständlich finden, wenn die übelsten 1000 (oder 10000?) Naziverbrecher nach Kriegsende hingerichtet worden wären!
Unser großer westlicher Wertepartner hatte aber andere Pläne. Da wurden dann Leute wie Klaus Barbie sogar aktiv geschützt. Und auf der anderen Seite der Erdkugel kamen zum Beispiel Schwerstverbrecher, die allerbrutalste Menschenversuche durchgeführt hatten, straffrei davon:
https://de.wikipedia.org/wiki/Einheit_731
Der Bedarf an sadistischen Massenmördern und Menschen, die geeignet sind in deren Auftrag zu handeln, scheint nie endgültig gedeckt zu sein.
Die Kleinen hängt man, die Großen… haben schon die „Vergangenheitsbewältigung“ gemacht.
Und hinter solchen Feigenblättern arbeitet man heute sehr gerne mit den stolzen Nachfolgern derjenigen zusammen, die in „Generalgouvernement“ und „Reichskommissariat“ die Züge zu den Lagern mit Gefangenen befüllt haben, im Namen der Demokratie.
Es gibt ja noch einiges an Tätern zu verfolgen, die bisher aus politischen Gründen verschont wurden.
Und die sind im Gegensatz zu Altnazis auch noch zum guten Teil verhandlungsfähig:
All jene Denunzianten, Polizisten, Staatsanwälte und Richter, die im Adenauer-Rechtsstaat – allesamt aus niederträchtigen Motiven – Schwule verfolgt haben.
Das passiert nicht. Wundert mich bei diesem Unrechtsstaat auch wieder nicht.
Diese Prozesse sind Spätfolge der Verfahren gegen DDR-Politiker und Soldaten. Um die führen zu können, hat der BGH in den 90ern seine bisherige Rechtsprechung zu NS-Tätern als falsch beurteilt. Für Tätereliten (Offiziere, Richter usw.) spielte das keine Rolle mehr, die waren schon tot.
Bei Interesse Mal die Geschichte der Radbruch-Formel nachschlagen, und die Arbeiten von Uwe Wesel FU Berlin.
Einen Filbinger mochte man damals nicht anklagen, Damit hat es etwas höchst unapetitliches, einen 105-jährigen vor Gericht zu zerren. Diesen dann noch nach dem Jugendstarfrecht zu verurteilen, entbehrte nicht einer gewissen Komik.
Kennt jemand den Bayrischen OLG Richter August Stern?
Der hat vor 20 Jahren – damals noch als Staatsanwalt – die Strafverfahren gegen Wehrmachtsangehörige wegen der Erschießung von 5000 italienischen Kriegsgefangenen durch die Wehrmacht eingestellt.
Begründung: Der Tat fehle es an niedrigen Beweggründen, sei mithin verjährt. Einschub: Nachdem die deutsche Justiz die Verfolgung 50 Jahre verschleppt hat.
Es geht also schon. Kommt halt auf die Motive an. Offensichtlich rechnet die westdeutsche Justiz damit, dass deutsche Landser wieder massenhaft Kriegsgefangene umbringen werden, nicht jedoch im Stalag am Wachturm stehen.
Ich hätte gerne auch noch was zur deutschen Justiz geschrieben, aber dass würde die KI ja wieder zu Löschung motivieren.
Mir fehlt irgendwie die Info was diese Menschen im extrem fortgeschrittenen Alter so zwischenzeitig getrieben haben.
In Rente durften sie schon mal früher.
Wäre vielleicht ganz erhellend.
Mir fehlt die Information was diese Herrschaften im extrem fortgeschrittenen Alter so zwischenzeitlich gemacht haben.
In Rente durften sie schon mal früher.
Wäre irgendwie erhellend.