Rassismus in Israel

Zerstörungen beim Al-Rantisi-Kinderkrankenhaus im Gazastreifen. Bild: Yousef Alnono/CC BY-SA-4.0

Man redet viel über den Zionismus als Rassismus. Ergiebiger ist es, den Rassismus in Israel zu erörtern.

Jedesmal, wenn die Frage periodisch aufflammt, ob der Zionismus rassistisch sei, gerät der Streit darüber schnell ins Abstrakte, und man ergeht sich (auf beiden Seiten) in moralistischen Generalisierungen, historiosophischen Betrachtungen und gegenseitigen Beschuldigungen, die vor allem eines zeitigen: die Abwendung von der politischen Realität und den sichtbaren Manifestationen des in Israel herrschenden Rassismus.

Von selbst versteht sich, dass die in Israel beobachteten rassistischen Erscheinungen nicht zu trennen sind von der zionistischen Ideologie des Landes, mithin vom historischen Vorlauf des Zionismus bis zur Staatsgründung von 1948. Aber gerade angesichts der jüngsten Wahlergebnisse in Israel und der rassistisch getönten Debatte über sie ist es notwendig, sich Rechenschaft über den innerisraelischen Rassismus abzulegen. Unmittelbarer Anlass dafür ist der unverhohlene politische Diskurs über die Beteiligung der arabischen Parteien bei der anstehenden Koalitionsbildeung, von der letzte Woche an dieser Stelle die Rede war. Man erinnere sich: Es geht um 19 Mandate (!), die jetzt schon objektiv den Ausschlag geben werden, ob Netanjahus Katastrophenkoalition gestürzt wird oder nicht. Für alle zionistische Parteien (mit Ausnahme von Yair Golans Partei “Die Demokraten”) gilt es als ausgemacht, dass man die arabischen Parteien nicht aktiv beteiligen, ja sich nicht einmal auf ihre Unterstützung “von außen” unbedingt verlassen will. Man ist hier an eine historische Wegscheide gelangt, an der sich nicht nur die ohnehin nicht rosig anmutende Zukunft Israels entscheiden wird, sondern auch die Frage, ob Israel als Staat und Gesellschaft seinen Rassismus je wird überwinden können.

Ethnonationale Hierarchisierung der Staatsbürgerschaft

Eine zentrale Dimension des innerisraelischen Rassismus liegt im Spannungsverhältnis zwischen dem Anspruch Israels, ein demokratischer Rechtsstaat zu sein, und seiner Selbstdefinition als Nationalstaat des jüdischen Volkes. Der entscheidende Punkt ist dabei nicht die Existenz einer jüdischen nationalen Identität als solche, sondern eine politische Ordnung, in der die Zugehörigkeit zum jüdischen Kollektiv mit besonderen kollektiven Rechten verbunden wird, während die Gleichheit der Staatsbürger unabhängig von ihrer nationalen Zugehörigkeit eingeschränkt bleibt.

Ein wichtiger Bezugspunkt ist das 2018 verabschiedete Grundgesetz über Israel als Nationalstaat des jüdischen Volkes. Es verankert das Recht auf nationale Selbstbestimmung im Staat Israel ausschließlich für das jüdische Volk und bezeichnet die Entwicklung jüdischer Siedlungen als nationalen Wert. Man vergesse nicht: 20% der israelischen BürgerInnen sind nicht Juden, sondern in Israel lebende PalästinenserInnen. Die kritische Frage lautet daher: Wie lässt sich eine demokratische Ordnung rechtfertigen, wenn die nationale Selbstbestimmung verfassungsrechtlich exklusiv einem Teil der Staatsbevölkerung zugeordnet wird? Die Ungleichheit besteht dabei nicht notwendig darin, dass jedem nichtjüdischen Bürger individuelle Rechte abgesprochen würden, sondern auch in der unterschiedlichen politischen Gewichtung kollektiver Zugehörigkeiten. Bezeugt und nachweisbar sind dabei erhebliche Benachteiligungen arabisch-palästinensischer Staatsbürger, unter anderem beim Zugang zu Wohnraum, bei kommunalen Dienstleistungen und im Bildungswesen. Es lässt sich daher von einer ethnonationalen Hierarchisierung der Staatsbürgerschaft sprechen.

Der Begriff des Rassismus ist hier nicht auf biologische Rassenlehren beschränkt, sondern bezeichnet vielmehr Praktiken, durch die Menschen aufgrund ihrer zugeschriebenen ethnischen oder nationalen Zugehörigkeit systematisch ungleich behandelt werden. Dabei sollte allerdings zwischen einer politischen Kritik am ethnonationalen Charakter staatlicher Institutionen und der pauschalen Behauptung unterschieden werden, jede Form jüdischer nationaler Selbstbestimmung sei rassistisch.

Die zweite Dimension betrifft die (wie gesagt) etwa ein Fünftel der israelischen Bevölkerung ausmachenden palästinensischen Bürger des Staates. Obwohl sie formal die israelische Staatsbürgerschaft besitzen, bestehen erhebliche Unterschiede hinsichtlich ihrer sozialen Teilhabe und ihrer materiellen Lebensbedingungen. Dazu gehören insbesondere: Wohnungs- und Bodenpolitik, mithin Schwierigkeiten beim Zugang zu Bauland, restriktive Bauplanung und die ungleiche Anerkennung von Gemeinden. Kommunale Ressourcen, also Unterschiede bei öffentlichen Investitionen, Infrastruktur und Dienstleistungen. Polizeilicher Schutz, mithin die unzureichende Bekämpfung der Gewaltkriminalität in arabischen Gemeinden, die im Zentrum einer anhaltenden gesellschaftlichen Krise steht; Morde an arabischen Bürgern werden von der Polizei deutlich seltener aufklärt als solche an jüdischen Bürgern. Politische Zugehörigkeit, wobei palästinensische Bürger als Staatsbürger anerkannt sein können und dennoch aufgrund ihrer nationalen Identität unter einen besonderen Loyalitätsverdacht geraten. Hinzu kommt sprachliche und kulturelle Ausgrenzung, die sich nicht selten darin ausdrückt, dass die arabische Sprache und palästinensische Identität im öffentlichen Raum als Zeichen mangelnder Zugehörigkeit behandelt werden.

Besonders aufschlussreich ist dabei, wie bereits erwähnt, die Frage der inneren Sicherheit. Wenn eine Bevölkerungsgruppe unter einem überdurchschnittlichen Maß an Gewalt leidet und den Eindruck gewinnt, dass die staatlichen Institutionen sie nicht ausreichend schützen, entsteht objektiv eine doppelte Benachteiligung: Sie ist sowohl von gesellschaftlicher Gewalt als auch von unzureichendem institutionellem Schutz betroffen. Rassismus zeigt sich in diesem Zusammenhang nicht allein in der Feindseligkeit gegenüber einzelnen Menschen, sondern bestehen vor allem darin, daß eine Bevölkerungsgruppe als grundsätzlich weniger zugehörig behandelt wird. Damit entsteht eine paradoxe Konstellation: Die palästinensischen BürgerInnen Israels besitzen individuelle Staatsbürgerrechte, während ihre kollektive nationale Identität zugleich als Problem der staatlichen Loyalität erscheinen mag. Diese Spannung ist ein wesentlicher Gegenstand der israelischen Demokratiekritik.

Wann schlagen legitime Sicherheitsmaßnahmen in eine kollektive Zuschreibung von Schuld um?

Eine besonders wichtige Entwicklung ist die Verschärfung des gesellschaftlichen Klimas nach dem Angriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 und dem anschließenden Gazakrieg. Dabei sei klargestellt: Die traumatischen Erfahrungen der israelischen Bevölkerung und die reale Bedrohung durch politische Gewalt müssen als historische und gesellschaftliche Tatsachen ernst genommen werden. Sie rechtfertigen jedoch mitnichten automatisch jede Form staatlicher Repression oder die pauschale Verdächtigung einer nationalen Minderheit.

Entscheidend ist die Frage, wann legitime Sicherheitsmaßnahmen in eine kollektive Zuschreibung von Schuld umschlagen. Menschenrechtsorganisationen haben seit dem 7. Oktober 2023 eine Zunahme diskriminierender Maßnahmen gegen palästinensische Bürger Israels dokumentiert, etwa Verfahren gegen Studierende, drastische Einschränkungen der Meinungsfreiheit und arbeitsrechtliche Sanktionen im Zusammenhang mit Äußerungen über den Gazakrieg. Ein Bericht der israelischen Menschenrechtsorganisation Adalah aus dem Jahr 2026 beschreibt eine ungleiche Behandlung palästinensischer und jüdischer Studierender durch akademische Disziplinarverfahren. Demnach wurden Äußerungen palästinensischer Studierender häufiger unter Sicherheits- und Loyalitätsgesichtspunkten beurteilt, während bei jüdischen Studierenden andere Maßstäbe zur Anwendung kamen. Von selbst tauchte die Frage auf: Wird eine politische Meinungsäußerung nach ihrem konkreten Inhalt und ihrer möglichen Gefährlichkeit beurteilt oder bereits aufgrund der nationalen Identität ihres Urhebers als verdächtig eingestuft? Eine solche Differenzierung ist für jede Demokratie entscheidend, denn werden vergleichbare Äußerungen unterschiedlich bewertet, weil sie von Angehörigen verschiedener nationaler Gruppen stammen, bildet sich eine institutionelle Diskriminierung heraus. Hier zeigt sich eine Verbindung zwischen Rassismus und autoritären Tendenzen: Die soziale Grenze zwischen legitimer Opposition und angeblicher Illoyalität wird entlang ethnischer und nationaler Zugehörigkeiten gezogen.

Eine weitere Dimension besteht darin, dass rassistische Ressentiments nicht nur sozial vorhanden sind, sondern auch politisch mobilisiert werden können. Das lässt sich an der israelischen Politik gegenüber arabischen Wählern am deutlichsten beobachten, wie z.Z. bei der Frage der Beteiligung der arabischen Parteien an der Koalitionsbildung. Aber schon während des Wahlgangs war das Kommende klar zu erkennen: Am 27. Oktober 2026 berichteten israelische und internationelae Medien über Äußerungen Netanjahus und seiner rechtsnationalistischen Verbündeten, die vor einer hohen Wahlbeteiligung arabischer Bürger warnten. Arabische Politiker kritisierten diese Rhetorik als rassistisch und aufwiegelnd – freilich nur sie, von seiten der allermeisten Israelis und ihren zionistischen Parteien war keine ernstzunehmende Distanzierung von diesen Äußerungen zu vernehmen. Die politische Botschaft stellte die demokratische Beteiligung arabischer Bürger nicht einfach als normalen Bestandteil einer Wahl dar, sondern behandelte sie als potenzielle Bedrohung der politischen Ordnung.

Dieser Vorgang ist deshalb aufschlussreich, weil er eine spezifische politische Logik sichtbar macht: Die eigene Wählergruppe wird als legitime politische Gemeinschaft dargestellt; die politische Mobilisierung einer anderen nationalen Gruppe wird als Gefahr markiert; die demokratische Konkurrenz wird dadurch ethnisch aufgeladen, und die Zugehörigkeit zur politischen Gemeinschaft erscheint als abgestuftes Recht. Die Frage ist nicht, ob eine bestimmte Regierungspolitik gegenüber arabischen Parteien kritisiert werden darf. Das darf sie. Problematisch wird die Rhetorik dort, wo die bloße Beteiligung arabischer Staatsbürger an demokratischen Wahlen als Gefahr erscheint, weil diese Bürger Araber sind. Rassismus erfüllt hier eine politische Integrationsfunktion nach innen: Er stärkt (wie man es auch von Versuchen der Sozialpsychologie kennt) das Zusammengehörigkeitsgefühl der eigenen Gruppe, indem er eine andere Gruppe als feindliche Bedrohung konstruiert.

Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass auch innerhalb der jüdischen Bevölkerung Israels ethnische Hierarchien und Diskriminierungsformen bestehen. So etwa machen die Erfahrungen der israelischen Gemeinschaft äthiopischer Herkunft deutlich, dass die Zugehörigkeit zum jüdischen Volk nicht automatisch vor rassistischer Diskriminierung schützt. Auch die historische Benachteiligung von Juden aus dem Nahen Osten und Nordafrika, die als Mizrachim bezeichnet werden, gehört in eine umfassendere Untersuchung ethnischer Hierarchien. Eine weitere Gruppe bilden in diesem Zusammenhang afrikanische Asylsuchende, insbesondere aus Eritrea und dem Sudan. Hier überschneiden sich Fragen von Rassismus, Migration, Staatsbürgerschaft und nationaler Sicherheit: Die Diskriminierung kann sich sowohl in rassistischen Vorurteilen als auch in einer restriktiven Asyl- und Aufenthaltsordnung äußern.

Die gesellschaftliche Funktion des palästinenserbezogenen Rassismus

Gerade im Hinblick auf diese anderen innerisraelischen Rassimusformen erweist sich die Effektivität der gesellschaftlichen Funktion des palästinenserbezogenen Rassismus. Vier Bereiche dieser Funktion seien hier aufgelistet. Zum einen die Konstruktion eines kollektiven Feindes: Rassismus ermöglicht es, gesellschaftliche Konflikte in Konflikte zwischen scheinbar homogenen Gruppen umzudeuten. Ökonomische Ungleichheit, politische Krisen oder Sicherheitsprobleme werden dann nicht mehr primär als komplexe gesellschaftliche Probleme verstanden, sondern einer bestimmten Bevölkerungsgruppe zugeschrieben, womit die andere Gruppe zum Träger jener Eigenschaften erklärt wird, die man an der eigenen Gesellschaft bekämpfen zu müssen glaubt. Im israelischen Kontext bedeutet dies, dass die palästinensische Bevölkerung nicht als politisch/sozial heterogene Gruppe wahrgenommen wird, sondern als ein einheitliches Sicherheitsproblem. Das erleichtert praktisch kollektive Zuschreibungen und erschwert eine differenzierte politische Auseinandersetzung.

Zum zweiten die Stabilisierung gesellschaftlicher Hierarchien: Rassismus kann darüber hinaus bestehende Machtverhältnisse legitimieren. Wenn etwa soziale Ungleichheit als Folge vermeintlich natürlicher Eigenschaften einer Bevölkerungsgruppe dargestellt wird, erscheint sie nicht mehr als politisch veränderbare Ordnung, sondern als scheinbar selbstverständlicher Zustand, womit Diskriminierung normalisiert wird. Die politische Frage lautet dann nicht mehr, warum bestimmte Gruppen schlechteren Zugang zu Ressourcen haben, sondern ob sie diesen Zugang überhaupt in gleichem Maße verdienen.

Zum dritten die Umwandlung von Angst in Feindseligkeit: Besonders nach traumatischen Gewalterfahrungen kann die Angst vor weiteren Angriffen zu einem allgemeinen Misstrauen gegenüber einer nationalen Gruppe gerinnen. Dabei müssen zwei Sachverhalte auseinandergehalten werden: die reale Bedrohung durch konkrete Täter und die pauschale Zuschreibung von Gefährlichkeit an Menschen, die derselben nationalen Gruppe angehören. Der Übergang von der ersten zur zweiten Ebene ist ein entscheidender Mechanismus rassistischer Verallgemeinerung. In einer solchen Konstellation wird die individuelle Verantwortung durch kollektive Zuschreibung ersetzt.

Zum vierten die moralische Selbstimmunisierung: Schließlich kann Rassismus dazu beitragen, die eigene Gruppe gegen moralische Kritik zu immunisieren. Wenn die andere Gruppe grundsätzlich als feindlich, minderwertig oder gefährlich betrachtet wird, können ihre Rechte leichter relativiert werden. Die eigene Gewalt erscheint dann als notwendige Verteidigung, während die Gewalt der anderen Gruppe als Ausdruck ihres vermeintlichen Wesens interpretiert wird. Diese Asymmetrie ist ein wichtiges Merkmal rassistischer Denkformen: Das eigene Handeln wird historisch erklärt und moralisch gerechtfertigt, das Handeln der anderen dagegen essentialisiert.

Zusammenfassend kann man also behaupten, dass der gegenwärtige innerisraelische Rassismus sich als ein Zusammenspiel von gesellschaftlichen Vorurteilen, ethnonationalen Hierarchien und institutionellen Ungleichheiten manifestiert. Seine politische Bedeutung liegt nicht allein in offenen rassistischen Äußerungen, sondern auch in der Möglichkeit, ungleiche Rechte, ungleiche Sicherheitsstandards und ungleiche gesellschaftliche Zugehörigkeit als selbstverständlich oder notwendig erscheinen zu lassen. Besonders relevant sind dabei, wie dargelegt, drei Entwicklungen: Die ethnonationale Hierarchisierung, mithin die Spannung zwischen der exklusiven Definition jüdischer nationaler Selbstbestimmung und dem Anspruch auf gleiche staatsbürgerliche Rechte. Die sicherheitspolitische Generalisierung, also die Gefahr, dass konkrete Bedrohungen in einen pauschalen Verdacht gegenüber palästinensischen Bürgern umschlagen. Die politische Normalisierung der Ausgrenzung als Folge der Verwendung ethnisch aufgeladener Feindbilder zur Mobilisierung politischer Unterstützung und zur Rechtfertigung gesellschaftlicher Ungleichheit.

Das zentrale Problem, so lässt sich übergreifend postulieren, ist nicht nur darin zu sehen, dass es in Israel rassistische Einstellungen gibt, sondern vor allem darin, dass eine ethnonational definierte politische Ordnung gesellschaftliche Ungleichheiten hervorbringt, verstärkt oder legitimiert und dadurch die universelle Geltung gleicher Rechte infrage stellt. Entscheidend stellt sich daher die normative Frage: Kann eine demokratische Gesellschaft ihre Legitimität dauerhaft bewahren, wenn die Gleichheit ihrer Bürger durch eine ethnonationale Hierarchie begrenzt wird? Die Antwort darauf kann nur rhetorisch sein. Das Schreckliche an dieser Einsicht im Hinblick auf Israel ist, dass die allermeisten jüdischen BürgerInnen Israels und desgleichen ihre politischen Führer von ihr weitgehend unberührt geblieben sind. Und wie es z.Z. aussieht, in absehbarer Zukunft weiterhin bleiben werden.

Moshe Zuckermann

Moshe Zuckermann wuchs als Sohn polnisch-jüdischer Holocaust-Überlebender in Tel Aviv auf. Seine Eltern emigrierten 1960 nach Frankfurt am Main. Nach seiner Rückkehr nach Israel im Jahr 1970 studierte er an der Universität Tel Aviv, wo er am Institute for the History and Philosophy of Science and Ideas lehrte und das Institut für deutsche Geschichte leitete. 2018 wurde er emeritiert. Sein Buch In der Wüste der Gegenwart, das er zusammen mit Florian Rötzer geschrieben hat, ist im Januar 2026 erschienen.
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3 Kommentare

  1. Immer wieder die Weigerung, das Grundsätzliche wahrzunehmen. Juden wurden wegen ihrer Rasse verfolgt. Es nützte ihnen überhaupt nichts, den Glauben abzulegen, wie noch im 19. Jahrhundert. Abstammung entschied über Leben oder Tod, im Dritten Reich wie anderswo. Wenn sie nun als Rasse angegriffen wurden, müssen sie sich als solche verteidigen. Was natürlich sofort wieder als Rassismus ausgelegt wird. Aber es ist ein Rassismus, der ihnen aufgezwungen wurde.

    Die Sicherheitskräfte müssen daher verlässlich diesen Schutz für die jüdische Bevölkerung bereit stellen. Wobei verlässliche Nichtjuden mitwirken dürfen, Drusen etwa, aber auch Araber.

    Wir waren 2019 in Israel. Arabische Restaurants erkennt man daran, dass Aschenbescher auf dem Tisch stehen. Eine wohltuende Subversion in der weltweiten Gesundheitsdiktatur. Das haben wir honoriert und kamen mit den Inhabern sehr gut ins Gespräch. Einen Rassismus der jüdischen Bevölkerung ihnen gegenüber, den gäbe es. Die staatliche Politik als Apardheit zu bezeichnen, lehnten sie allerdings ab. Eigentlich durchweg.

    Was nun halt wieder nicht stimmt ist die Behauptung, die arabischen Parteien seien grundsätzlich von der Regierungsbildung ausgeschlossen. Gadi Eisenkot hat s´das sehr wohl erwogen. Aber die Araber sollten doch wenigstens den 7. Oktober verurteilen. Irgendwie verständlich.

    https://www.timesofisrael.com/eisenkot-takes-heat-for-implying-zionist-opposition-bloc-may-partner-with-arab-parties/

  2. „Bezeugt und nachweisbar sind dabei erhebliche Benachteiligungen arabisch-palästinensischer Staatsbürger, unter anderem beim Zugang zu Wohnraum, bei kommunalen Dienstleistungen und im Bildungswesen.“

    vielen Dank Herr Zuckermann, dass Sie das in dieser Deutlichkeit hervorheben.
    Die „arabischen Parteien“
    in der Knesset stehen eben NICHT für die zitierten „gleichen Bürgerrechte“ der arabischen Israels sondern sind Ausdruck einer ganz perfiden zionistischen Art, man suggeriert den Bürgern und dem Ausland, seht her bei uns sitzen „arabische Parteien“ ja in der Knesset alles ist gut aber in Wirklichkeit werden diese „arabischen Parteien“ ausgegrenzt, nicht gehört, nicht gezählt.
    Bei ALLEN Abstimmungen in der Knesset haben die ultrarechten Parteien stets für eine Mehrheit Netanjahus gesorgt.
    Vielleicht und ich hoffe, dass es diesmal anders kommt.

  3. „Der radikale Islam ist die Herausforderung, die derzeit Länder in Europa zerreißt – und er bedroht auch uns. Von innen durch islamistische Parteien, die den Terrorismus unterstützen. Sie wollen die jüdische Identität des Staates Israel auslöschen – und das sagen sie ganz offen.“ (Videobotschaft Netanyahu vor drei Tagen)

    Das scheint zumindest teilweise die Position der Redaktion zu sein, nimmt man zum Maß, wie das Modell „Christian Hamann“ auf Overton promotet wird, zumindest scheint die Redaktion dabei einem kommerziellen Interesse zu folgen, nimmt man zum Maß, daß eine systemische Hälfte der Kommentatoren die Armutsrevolte in Frankreich zumindest anfangs im Sinne Hamanns „gedeutet“ hat.

    Eine kleine Geschichtsstunde von Wikipedia:
    The Clash of Civilisations and the Remaking of World Order“

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