Politisches Urteil gegen Le Pen erneut mit Geschmäckle

Marine Le Pen. Bild: Elekes Andor/CC BY-4.0

In Frankreich wurde die Verurteilung wegen Veruntreuung der Chefin des rechtsradikalen RN zwar bestätigt, doch ihre Strafe wurde deutlich gesenkt. Marine Le Pen ist bei den anstehenden Präsidentschaftswahlen Frankreich nun wieder wählbar. Die selbsternannte Sauberfrau, die angeblich für „Recht und Ordnung“ sorgen will, hat als verurteilte Kriminelle angekündigt, antreten zu wollen. Unbemerkt in Deutschland wird, nach Ansicht von Kritikern, den Sicherheitskräften eine „Tötungserlaubnis“ erteilt, worüber sich eine zukünftige RN-Regierung besonders freuen dürfte.

Der französische Staatschef Emmanuel hatte es in der Hand. Der Verschleißer von Regierungen, der in nur drei Jahren sechs neue Regierungschefs ernennen musste, hätte die Präsidentschaftswahl eigentlich längst vorziehen müssen, da er über keine ausreichende Unterstützung mehr verfügt. Damit hätte er es unmöglich gemacht, dass die rechtsradikale Marine Le Pen als Gallionsfigur für die rechtsextreme Partei „Rassemblement National“ (RN) antreten kann. Das tat er aber nicht. Nach dem Urteil des Berufungsgerichts am Dienstag in Paris kann nun Le Pen doch im nächsten Jahr antreten, allerdings mit dem Makel, eine wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilte Kriminelle zu sein.

In dem Verfahren vor dem Berufungsgericht in Paris wurde die Veruntreuung von EU-Geldern bestätigt. Auch Le Pen war mit 24 weiteren RN-Mitgliedern wegen Veruntreuung im Umfang von etwa 4,5 Millionen verurteilt worden. Es ging in dem Verfahren unter anderem um die Scheinbeschäftigung von Assistenten für diverse früheren RN-Europaabgeordnete, die real aber für die Partei gearbeitet hatten. Le Pen hatte mit EU-Geldern aber unter anderem auch ihren Leibwächter und ihre persönliche Sekretärin fürs Kinderhüten entlohnt. Dafür war sie in einem allseits kritisierten Urteil mit „Geschmäckle“ zunächst zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Dazu war ihr für fünf Jahre das passive Wahlrecht entzogen worden, womit sie fünf Jahr unwählbar gewesen wäre.

Im Berufungsverfahren wurde der Entzug des passiven Wahlrechts genauso auf nun 15 Monate verkürzt wie auch die Haftstrafe. Die Zeit der Unwählbarkeit hat Le Pen seit dem Urteil in erster Instanz nun ohnehin schon verbüßt. 30 Monate der einst vierjährigen Strafe wurden zudem zur Bewährung ausgesetzt. In den Knast muss die Frau nicht, sondern lediglich 15 Monate eine Fußfessel tragen. Damit ist ihre Bewegungsfreiheit auch im kommenden Wahlkampf vermutlich massiv eingeschränkt. Diese 15 Monate muss sie eigentlich im Hausarrest verbringen. Sie darf den nur in streng festgelegten Zeiten in einem begrenzten Umkreis verlassen, um sich in ihr Büro zu begeben. Alles andere muss sie Einzelfall im Voraus beantragen.

Da damit ein Wahlkampf schwierig wird, hatte sie stets getönt, dann auch nicht kandidieren zu können. Noch vor wenigen Tagen erklärte sie eindeutig im Interview: „Wenn es darum geht, mir zwar die Kandidatur zu gestatten, mich aber in Wirklichkeit daran zu hindern, einen völlig freien Wahlkampf zu führen, dann ist das, wie Sie sicher verstehen, nicht möglich.“ Nach dem ersten Urteil hatte sie schon am Opfermythos gestrickt und von einem „politischen Prozess“ gesprochen. Man habe zur „Atombombe“ gegriffen, um ihren „politischen Tod“ herbeizuführen und ihren Wahlsieg zu verhindern.

Doch frei nach dem Motto, was interessiert sich mein Geschwätz von gestern, hat Le Pen nun sofort nach dem Urteilsspruch doch ihre Kandidatur angekündigt. Sie erklärte im Fernsehsender TF1: „Heute Abend bin ich Kandidatin für die Präsidentschaftswahl.“  Sie starte sogleich ihren Wahlkampf unter dem Motto „Pour la France, la Renaissance“ (Für Frankreich, die Wiedergeburt). Um ihre Ankündigung zu umschiffen, mit einer Fußfessel nicht antreten zu wollen, behauptet sie nun, dass in einer Revision, die sie nun beantragen will, „die Wirkungen des Urteils ausgesetzt werden“, sie ihren Wahlkampf ohne elektronische Fußfessel führen könne.

Klar ist, dass sie massiv die Opferkarte im Wahlkampf einer angeblichen politischen Justiz spielen wird, die angeblich ihren Wahlsieg unmöglich machen wolle. Dabei kann man eher davon ausgehen, dass in der Justiz alles getan wurde, um ihre Kandidatur zu ermöglichen. So wurde zum Beispiel im Urteil als strafmildernd eingestuft, dass sich die rechtsextreme Le Pen nicht bereichert haben soll. Das ist falsch. Denn sie hätte eigentlich ihren Leibwächter, die Assistentin zum Kinderhüten, etc. aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Da sie das nicht getan hat, hat sie sich real doch bereichert.

Nach Angaben des Deutschlandfunk-Korrespondenten in Frankreich, der Autor hat sich das Urteil mit mehr als 300 Seiten nicht auf die Schnelle durchlesen können, habe das Gericht genau den politischen Charakter des Urteils bestätigt. Stephan Detjen meinte, es sei „in einer gewissen Weise ein politisches Urteil“ gefallen. Denn das Gericht habe sehr deutlich gemacht, dass es „die besonderen politischen Umstände des Verfahren und der entscheidenden Strafe der Unwählbarkeit berücksichtigt habe. Es ist also, da hat Le Pen dann doch Recht, eher ein politisches Verfahren, allerdings zu ihren Gunsten. Ein Normalbürger wäre bei Veruntreuung von einer halben Million Euro, die Le Pen zugeschrieben wurde, wohl für Jahre hinter Gittern verschwunden.

Dass es die Wählerinnen der RN beeindruckt, ob die Gallionsfigur der extremen Rechten in Frankreich nun wegen Veruntreuung verurteilt wurde, darf bezweifelt werden. Als Beispiel kann hier der US-Präsident Donald Trump gelten. Der wurde in einem Schweigegeldprozess ebenfalls im Frühjahr 2024 in allen 34 Anklagepunkten verurteilt. Doch auch Trump blieb praktisch straffrei und wurde schließlich trotz der Verurteilung zum Präsidenten gewählt. Einen ganz ähnlichen Vorgang darf man nun in Frankreich befürchten, weil Le Pen die Opferkarte weiterspielen wird.

Nach Umfragen sind schon jetzt bis zu 45 Prozent der Franzosen bereit, die RN und ihren Kandidaten oder Kandidatin bei den Präsidentschaftswahlen zu wählen, die im nächsten Frühjahr anstehen. In anderen Umfragen sind sich 37 Prozent sicher und 12 Prozent noch unsicher. Damit ist klar, dass Le Pen in die zweite Runde kommen wird. Man kann heute nicht einmal ausschließen, dass es im ersten Wahlgang mit mehr als 50 Prozent der Stimmen reicht. In einer Umfrage gaben sogar 52 Prozent an, dass der RN-Parteichef Jordan Bardella der beste Kandidat sei. https://www.leparisien.fr/elections/marine-le-pen-candidate-a-lelysee-a-combien-etait-elle-testee-dans-les-derniers-sondages-07-07-2026-3H7SCHRMJBHYVEOPACMICF44RM.php

Der 30jährige gilt als beliebter als Le Pen. Somit könnte deren Kandidatur sogar zur Belastung für die rechten Ultras werden, noch dazu nach ihrer Verurteilung. Die Gallionsfigur der Partei, die in drei Wahlgängen gescheitert ist, in zwei Fällen in der Stichwahl gegen Macron, will es aber endlich auf den Präsidentenstuhl schaffen. Ihr Ego könnte zum Stolperstein für die Partei werden. Sie kündigte aber an, mit dem beliebten jungen RN-Parteichef weiterhin „ein Tandem“ bilden zu wollen. Im Fall ihres Sieges bei der Präsidentschaftswahl wolle sie Bardella zum Regierungschef machen.

Angesichts der Gesetze, die derweil unter dem Macron-Regierungschef Sébastien Lecornu gemacht werden, fragt man sich ohnehin, ob nicht längst die Rechtsextremen in Frankreich regieren. So wurde in der Nationalversammlung am Dienstag ein Gesetz verabschiedet, dass als „Tötungserlaubnis“ für die Sicherheitskräfte im Land gesehen wird. Mit den Stimmen der Regierungspartei, der RN und anderen rechten Parteien billigte die Nationalversammlung ein neues Gesetz, das allerdings noch im Senat verabschiedet werden muss.

Es war eine sehr angespannte Sitzung, in der Abgeordnete der Linken den Gesetzesentwurf als potenziellen „Freibrief zum Töten“ anprangerten. Sie versuchten eine Abstimmung durch eine Flut von Änderungsanträgen zu verhindern, was die Regierung jedoch mithilfe eines Verfassungsartikels umschifft hat. „Die Straffreiheit der Polizei wird gerade legitimiert“, wurde aus der Linken erklärt. „Die Nationalversammlung hat soeben eine Tötungserlaubnis für Polizisten und Gendarmen verabschiedet“, erklärte nach der erzwungenen Abstimmung Clémence Guetté, Fraktionsvorsitzende der linken Partei „La France insoumise“ (Unbeugsames Frankreich/LFI) auf X.  „Keine Gerechtigkeit, kein Frieden“, riefen nach der Abstimmung Vertreter von Initiativen für Opfer von Polizeischüssen von den Besucherbänken. Man habe wieder einmal über einen Rechtsbruch eine Abstimmung erzwungen, fügte Guetté an, was ein „Bruch mit dem Rechtsstaat“ sei. Den habe eine Allianz aus Macronisten und der extremen Rechten möglich gemacht.

Auch Amnesty International (AI) spricht von einer „Abstimmung der Schande“. Im Vorfeld hatte die Menschenrechtsorganisation erklärt, dass der Polizei und der Gendarmerie eine „Tötungserlaubnis“ erteilt werde. Der Gesetzentwurf zur „Vermutung der Notwehr für die Ordnungskräfte“ wäre ein „historischer Wendepunkt“, sollte er definitiv verabschiedet werden, schreibt die Menschenrechtsorganisation.

Bisher müssen sich die Sicherheitskräfte rechtfertigen, wenn sie einen Schuss mit ihrer Waffe abgeben. Sie müssen nachweisen, dass er unbedingt notwendig und verhältnismäßig war. Das soll nun geändert werden und jeder Schuss soll künftig automatisch als rechtmäßig gelten. Der Gesetzentwurf stützt sich auf eine ältere, schon im Jahr 2017 verabschiedete Verschärfung über das Gesetzes zur inneren Sicherheit. Damit wurden schon die Bedingungen deutlich gelockert, unter denen die Polizei oder die Gendarmerie ihre Schusswaffen einsetzen dürfen. So dürfen die Sicherheitskräfte schon jetzt auf eine Person schießen, von der der sie annehmen, dass sie eine Gefahr darstellen „könnte“.

AI weist aus, dass sich schon seit der Verabschiedung dieses Gesetzes die Zahl der tödlichen Schüsse von Polizisten auf Fahrzeuge im Vergleich zum Zeitraum vor der Verschärfung 2017 verfünffacht habe. „Anstatt die Mängel des Gesetzes von 2017 zu beheben, verschärft das von der Regierung unterstützte neue Gesetz diese noch“, resümiert die Organisation. Bislang müsse noch geprüft werden, ob geforderte Voraussetzungen erfüllt worden seien. „Mit dem neuen Gesetz wäre diese Überprüfung nicht einmal mehr erforderlich: Jedes Mal, wenn ein Polizist seine Waffe einsetzt, gilt der Schuss automatisch als rechtmäßig.“

 

 

Ralf Streck

Der Journalist und Übersetzer Ralf Streck wurde 1964 in Flörsheim am Main geboren. Er studierte Politikwissenschaft und Turkologie an der Universität in Frankfurt. Seine journalistische Laufbahn begann bei Radio Dreyeckland in Freiburg, wo er eine Fortbildung zum Fachjournalist für Umweltwirtschaft absolvierte. Er lebt seit mehr als 20 Jahren im Baskenland, ist spezialisiert auf linke Unabhängigkeitsbewegungen und berichtet für diverse Medien in Europa vor allem von der Iberischen Halbinsel.
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6 Kommentare

  1. „… allerdings mit dem Makel, eine wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilte Kriminelle zu sein.“

    Der einzige Unterschied zu den meisten anderen Kandidaten, hüben wie drüben, ist das Wörtchen „verurteilt“. Weitere Ausführungen erspare ich mir, auch weil entsprechende Auflistungen mit den hier vorgesehen 10k Zeichen unmöglich zu bewerkstelligen sind; nichtmal in Steno! 😉

    1. Das dürfte wohl auch der Grund sein, weshalb man das Verfahren eben doch als „politisch“ bezeichnen kann. Nicht weil das Urteil nicht gerechtfertigt wäre, sondern wegen der selektiven Verfolgung. Die im Artikel als Gegenargument erwähnte strafmildernde Auslegung ist daher eher ein (wenn auch vermutlich unbeabsichtigter) Strohmann.

  2. … selbsternannte Sauberfrau…. verurteil- te Kriminelle …. Tatsächlich ? ja, das ist doch amtlich, nicht ?

    Wer hat die Liste der in Frankreich vor Wahlen aus dem Verkehr gezogenen Kandidaten samt der Hintergründe dazu veröffentlicht ? . War es Thomas Röpers ?

    Alle erinnern sich noch an die russische Einflussnahme vor den Wahlen in Ru –
    mänien. Tatsächlich war es eine massive Manipulation durch die Leyen- Union. So arbeitet man den Rechten in die Hände.

  3. Der Journalist als Aktivist scheint eine Berufskrankheit des 21. Jahrhunderts zu sein . Der Journalismus ist offenbar mau
    setot.

  4. ZITAT: Angesichts der Gesetze, die der-zeit von der Regierung Lecornu beschlos-sen werden, fragt man sich, ob nicht längst die Rechtsextremen in Frankreich regieren.
    .
    Hat der Autor da Zweifel ? Betrachtet man die Politik in UK, D und Frankreich, muss man feststellen: Es wird rechte Politik gemacht. Kriegstreiberei ist extrem rechte Politik

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