
In Frankreich wurde die Verurteilung wegen Veruntreuung der Chefin des rechtsradikalen RN zwar bestätigt, doch ihre Strafe wurde deutlich gesenkt. Marine Le Pen ist bei den anstehenden Präsidentschaftswahlen Frankreich nun wieder wählbar. Die selbsternannte Sauberfrau, die angeblich für „Recht und Ordnung“ sorgen will, hat als verurteilte Kriminelle angekündigt, antreten zu wollen. Unbemerkt in Deutschland wird, nach Ansicht von Kritikern, den Sicherheitskräften eine „Tötungserlaubnis“ erteilt, worüber sich eine zukünftige RN-Regierung besonders freuen dürfte.
Der französische Staatschef Emmanuel hatte es in der Hand. Der Verschleißer von Regierungen, der in nur drei Jahren sechs neue Regierungschefs ernennen musste, hätte die Präsidentschaftswahl eigentlich längst vorziehen müssen, da er über keine ausreichende Unterstützung mehr verfügt. Damit hätte er es unmöglich gemacht, dass die rechtsradikale Marine Le Pen als Gallionsfigur für die rechtsextreme Partei „Rassemblement National“ (RN) antreten kann. Das tat er aber nicht. Nach dem Urteil des Berufungsgerichts am Dienstag in Paris kann nun Le Pen doch im nächsten Jahr antreten, allerdings mit dem Makel, eine wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilte Kriminelle zu sein.
In dem Verfahren vor dem Berufungsgericht in Paris wurde die Veruntreuung von EU-Geldern bestätigt. Auch Le Pen war mit 24 weiteren RN-Mitgliedern wegen Veruntreuung im Umfang von etwa 4,5 Millionen verurteilt worden. Es ging in dem Verfahren unter anderem um die Scheinbeschäftigung von Assistenten für diverse früheren RN-Europaabgeordnete, die real aber für die Partei gearbeitet hatten. Le Pen hatte mit EU-Geldern aber unter anderem auch ihren Leibwächter und ihre persönliche Sekretärin fürs Kinderhüten entlohnt. Dafür war sie in einem allseits kritisierten Urteil mit „Geschmäckle“ zunächst zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Dazu war ihr für fünf Jahre das passive Wahlrecht entzogen worden, womit sie fünf Jahr unwählbar gewesen wäre.
Im Berufungsverfahren wurde der Entzug des passiven Wahlrechts genauso auf nun 15 Monate verkürzt wie auch die Haftstrafe. Die Zeit der Unwählbarkeit hat Le Pen seit dem Urteil in erster Instanz nun ohnehin schon verbüßt. 30 Monate der einst vierjährigen Strafe wurden zudem zur Bewährung ausgesetzt. In den Knast muss die Frau nicht, sondern lediglich 15 Monate eine Fußfessel tragen. Damit ist ihre Bewegungsfreiheit auch im kommenden Wahlkampf vermutlich massiv eingeschränkt. Diese 15 Monate muss sie eigentlich im Hausarrest verbringen. Sie darf den nur in streng festgelegten Zeiten in einem begrenzten Umkreis verlassen, um sich in ihr Büro zu begeben. Alles andere muss sie Einzelfall im Voraus beantragen.
Da damit ein Wahlkampf schwierig wird, hatte sie stets getönt, dann auch nicht kandidieren zu können. Noch vor wenigen Tagen erklärte sie eindeutig im Interview: „Wenn es darum geht, mir zwar die Kandidatur zu gestatten, mich aber in Wirklichkeit daran zu hindern, einen völlig freien Wahlkampf zu führen, dann ist das, wie Sie sicher verstehen, nicht möglich.“ Nach dem ersten Urteil hatte sie schon am Opfermythos gestrickt und von einem „politischen Prozess“ gesprochen. Man habe zur „Atombombe“ gegriffen, um ihren „politischen Tod“ herbeizuführen und ihren Wahlsieg zu verhindern.
Doch frei nach dem Motto, was interessiert sich mein Geschwätz von gestern, hat Le Pen nun sofort nach dem Urteilsspruch doch ihre Kandidatur angekündigt. Sie erklärte im Fernsehsender TF1: „Heute Abend bin ich Kandidatin für die Präsidentschaftswahl.“ Sie starte sogleich ihren Wahlkampf unter dem Motto „Pour la France, la Renaissance“ (Für Frankreich, die Wiedergeburt). Um ihre Ankündigung zu umschiffen, mit einer Fußfessel nicht antreten zu wollen, behauptet sie nun, dass in einer Revision, die sie nun beantragen will, „die Wirkungen des Urteils ausgesetzt werden“, sie ihren Wahlkampf ohne elektronische Fußfessel führen könne.
Klar ist, dass sie massiv die Opferkarte im Wahlkampf einer angeblichen politischen Justiz spielen wird, die angeblich ihren Wahlsieg unmöglich machen wolle. Dabei kann man eher davon ausgehen, dass in der Justiz alles getan wurde, um ihre Kandidatur zu ermöglichen. So wurde zum Beispiel im Urteil als strafmildernd eingestuft, dass sich die rechtsextreme Le Pen nicht bereichert haben soll. Das ist falsch. Denn sie hätte eigentlich ihren Leibwächter, die Assistentin zum Kinderhüten, etc. aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Da sie das nicht getan hat, hat sie sich real doch bereichert.
Nach Angaben des Deutschlandfunk-Korrespondenten in Frankreich, der Autor hat sich das Urteil mit mehr als 300 Seiten nicht auf die Schnelle durchlesen können, habe das Gericht genau den politischen Charakter des Urteils bestätigt. Stephan Detjen meinte, es sei „in einer gewissen Weise ein politisches Urteil“ gefallen. Denn das Gericht habe sehr deutlich gemacht, dass es „die besonderen politischen Umstände des Verfahren und der entscheidenden Strafe der Unwählbarkeit berücksichtigt habe. Es ist also, da hat Le Pen dann doch Recht, eher ein politisches Verfahren, allerdings zu ihren Gunsten. Ein Normalbürger wäre bei Veruntreuung von einer halben Million Euro, die Le Pen zugeschrieben wurde, wohl für Jahre hinter Gittern verschwunden.
Dass es die Wählerinnen der RN beeindruckt, ob die Gallionsfigur der extremen Rechten in Frankreich nun wegen Veruntreuung verurteilt wurde, darf bezweifelt werden. Als Beispiel kann hier der US-Präsident Donald Trump gelten. Der wurde in einem Schweigegeldprozess ebenfalls im Frühjahr 2024 in allen 34 Anklagepunkten verurteilt. Doch auch Trump blieb praktisch straffrei und wurde schließlich trotz der Verurteilung zum Präsidenten gewählt. Einen ganz ähnlichen Vorgang darf man nun in Frankreich befürchten, weil Le Pen die Opferkarte weiterspielen wird.
Nach Umfragen sind schon jetzt bis zu 45 Prozent der Franzosen bereit, die RN und ihren Kandidaten oder Kandidatin bei den Präsidentschaftswahlen zu wählen, die im nächsten Frühjahr anstehen. In anderen Umfragen sind sich 37 Prozent sicher und 12 Prozent noch unsicher. Damit ist klar, dass Le Pen in die zweite Runde kommen wird. Man kann heute nicht einmal ausschließen, dass es im ersten Wahlgang mit mehr als 50 Prozent der Stimmen reicht. In einer Umfrage gaben sogar 52 Prozent an, dass der RN-Parteichef Jordan Bardella der beste Kandidat sei. https://www.leparisien.fr/elections/marine-le-pen-candidate-a-lelysee-a-combien-etait-elle-testee-dans-les-derniers-sondages-07-07-2026-3H7SCHRMJBHYVEOPACMICF44RM.php
Der 30jährige gilt als beliebter als Le Pen. Somit könnte deren Kandidatur sogar zur Belastung für die rechten Ultras werden, noch dazu nach ihrer Verurteilung. Die Gallionsfigur der Partei, die in drei Wahlgängen gescheitert ist, in zwei Fällen in der Stichwahl gegen Macron, will es aber endlich auf den Präsidentenstuhl schaffen. Ihr Ego könnte zum Stolperstein für die Partei werden. Sie kündigte aber an, mit dem beliebten jungen RN-Parteichef weiterhin „ein Tandem“ bilden zu wollen. Im Fall ihres Sieges bei der Präsidentschaftswahl wolle sie Bardella zum Regierungschef machen.
Angesichts der Gesetze, die derweil unter dem Macron-Regierungschef Sébastien Lecornu gemacht werden, fragt man sich ohnehin, ob nicht längst die Rechtsextremen in Frankreich regieren. So wurde in der Nationalversammlung am Dienstag ein Gesetz verabschiedet, dass als „Tötungserlaubnis“ für die Sicherheitskräfte im Land gesehen wird. Mit den Stimmen der Regierungspartei, der RN und anderen rechten Parteien billigte die Nationalversammlung ein neues Gesetz, das allerdings noch im Senat verabschiedet werden muss.
Es war eine sehr angespannte Sitzung, in der Abgeordnete der Linken den Gesetzesentwurf als potenziellen „Freibrief zum Töten“ anprangerten. Sie versuchten eine Abstimmung durch eine Flut von Änderungsanträgen zu verhindern, was die Regierung jedoch mithilfe eines Verfassungsartikels umschifft hat. „Die Straffreiheit der Polizei wird gerade legitimiert“, wurde aus der Linken erklärt. „Die Nationalversammlung hat soeben eine Tötungserlaubnis für Polizisten und Gendarmen verabschiedet“, erklärte nach der erzwungenen Abstimmung Clémence Guetté, Fraktionsvorsitzende der linken Partei „La France insoumise“ (Unbeugsames Frankreich/LFI) auf X. „Keine Gerechtigkeit, kein Frieden“, riefen nach der Abstimmung Vertreter von Initiativen für Opfer von Polizeischüssen von den Besucherbänken. Man habe wieder einmal über einen Rechtsbruch eine Abstimmung erzwungen, fügte Guetté an, was ein „Bruch mit dem Rechtsstaat“ sei. Den habe eine Allianz aus Macronisten und der extremen Rechten möglich gemacht.
Auch Amnesty International (AI) spricht von einer „Abstimmung der Schande“. Im Vorfeld hatte die Menschenrechtsorganisation erklärt, dass der Polizei und der Gendarmerie eine „Tötungserlaubnis“ erteilt werde. Der Gesetzentwurf zur „Vermutung der Notwehr für die Ordnungskräfte“ wäre ein „historischer Wendepunkt“, sollte er definitiv verabschiedet werden, schreibt die Menschenrechtsorganisation.
Bisher müssen sich die Sicherheitskräfte rechtfertigen, wenn sie einen Schuss mit ihrer Waffe abgeben. Sie müssen nachweisen, dass er unbedingt notwendig und verhältnismäßig war. Das soll nun geändert werden und jeder Schuss soll künftig automatisch als rechtmäßig gelten. Der Gesetzentwurf stützt sich auf eine ältere, schon im Jahr 2017 verabschiedete Verschärfung über das Gesetzes zur inneren Sicherheit. Damit wurden schon die Bedingungen deutlich gelockert, unter denen die Polizei oder die Gendarmerie ihre Schusswaffen einsetzen dürfen. So dürfen die Sicherheitskräfte schon jetzt auf eine Person schießen, von der der sie annehmen, dass sie eine Gefahr darstellen „könnte“.
AI weist aus, dass sich schon seit der Verabschiedung dieses Gesetzes die Zahl der tödlichen Schüsse von Polizisten auf Fahrzeuge im Vergleich zum Zeitraum vor der Verschärfung 2017 verfünffacht habe. „Anstatt die Mängel des Gesetzes von 2017 zu beheben, verschärft das von der Regierung unterstützte neue Gesetz diese noch“, resümiert die Organisation. Bislang müsse noch geprüft werden, ob geforderte Voraussetzungen erfüllt worden seien. „Mit dem neuen Gesetz wäre diese Überprüfung nicht einmal mehr erforderlich: Jedes Mal, wenn ein Polizist seine Waffe einsetzt, gilt der Schuss automatisch als rechtmäßig.“
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„… allerdings mit dem Makel, eine wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilte Kriminelle zu sein.“
Der einzige Unterschied zu den meisten anderen Kandidaten, hüben wie drüben, ist das Wörtchen „verurteilt“. Weitere Ausführungen erspare ich mir, auch weil entsprechende Auflistungen mit den hier vorgesehen 10k Zeichen unmöglich zu bewerkstelligen sind; nichtmal in Steno! 😉
Das dürfte wohl auch der Grund sein, weshalb man das Verfahren eben doch als „politisch“ bezeichnen kann. Nicht weil das Urteil nicht gerechtfertigt wäre, sondern wegen der selektiven Verfolgung. Die im Artikel als Gegenargument erwähnte strafmildernde Auslegung ist daher eher ein (wenn auch vermutlich unbeabsichtigter) Strohmann.
… selbsternannte Sauberfrau…. verurteil- te Kriminelle …. Tatsächlich ? ja, das ist doch amtlich, nicht ?
Wer hat die Liste der in Frankreich vor Wahlen aus dem Verkehr gezogenen Kandidaten samt der Hintergründe dazu veröffentlicht ? . War es Thomas Röpers ?
Alle erinnern sich noch an die russische Einflussnahme vor den Wahlen in Ru –
mänien. Tatsächlich war es eine massive Manipulation durch die Leyen- Union. So arbeitet man den Rechten in die Hände.
Ja, das ist aber ein entscheidender Unterschied. In einer Demokratie gilt jeder als unschuldig, solange er oder sie nicht rechtskräftig verurteilt ist.
Wo genau sehen sie diese Art von „Demokratie“? ( die Sie mit Rechtsstaat zu verwechseln scheinen, so hätte man zu meiner Zeit keinen Schulabschluss geschafft…)
Das würde mich interessieren. In der EU der Definition nach ja wohl nicht -?
Ist der Rechtsstaat nicht der Ausdruck von Demokratie? Und genau, wenn es den nicht mehr gibt, gibt es auch keine Demokratie. Ich gehe da mit dir, dass man beides in der EU eigentlich praktisch kaum noch findet.
In dieser Ausführung geht leider unter, das es ohne ideologische Beweggründe selten bis gar nicht erst zu Ermittlungen gegen diese Spezies kommt, welche sich Volksvertreter nennt; von Verhandlungen oder gar Verurteilungen ganz zu schweigen.
Was sind diese Millionen beispielsweise im Vergleich zu unbegrenzten Milliarden, welche Merz zugunsten von BlackRock veruntreut, um nicht nur den Krieg der Ukraine endlos am köcheln zu halten, sondern auch die ihm anvertrauten Schützlinge, die deutschen Bürger dazu nötigt, daran teilzunehmen❓
Oder im kleineren Rahmen den vergesslichen Scholz für seine Rückendeckung von hochkorrupten Banken (cum-cum) anzuklagen❓
Unzählige andere Fälle mit weit höherem Schadensvolumen als jene angesprochenen Veruntreuungen Le Pens…
Alle unschuldig… Weil immun? Weil politisch wie ideologisch nützlich? Weil auf der richtigen Seite? Weil im Grunde doch gute Menschen? Oder einfach nur, weil eine Krähe der anderen kein Auge aushackt?
So mancher würde das als organisierte Kriminalität bezeichnen oder auch Verschleierung von Sraftaten, aber nicht mehr öffentlich, um nicht in Verdacht von Delegitimierung des Staates zu geraten…
@Theo Noestonto
„In dieser Ausführung geht leider unter, das es ohne ideologische Beweggründe selten bis gar nicht erst zu Ermittlungen gegen diese Spezies kommt, welche sich Volksvertreter nennt; von Verhandlungen oder gar Verurteilungen ganz zu schweigen“
Ich bin zwar kein Befürworter von Le Pen, aber bestraft wird wohl immer wer nicht systemtreu ist.
Anders verhält es sich bei Christine La Garde, veruteilt wegen Veruntreuung von 400 Millionen Euro aber die Strafe wurde ausgesetzt um ihren Ruf nicht zu schädigen, peng 🙂
Zudem bekam sie weitere hochdotierte Pöstchen und wird sie auch weiterhin bekommen.
@ Peter Schelm:
Richtig! In einer (unserer!) wehrhaften Demokratie muß aber auch gelten: „Unschuld schützt vor Strafe nicht!“ – alles andere käme ja einer Kapitulation vor Subjekten wie Dogru oder Baud (unseren! Feinden) gleich und wäre somit zutiefst undemokratisch!
Der Journalist als Aktivist scheint eine Berufskrankheit des 21. Jahrhunderts zu sein . Der Journalismus ist offenbar mau
setot.
Was ist denn deine Kritik an dem Artikel und den Ausführungen des Autors? Ich verstehe dein Geschreibe nicht.
Auch wieder so ein Troll aus dem ganz rechten Lager, der natürlich nie inhaltlich was kritisiert, sondern einfach wilde Vorwürfe erhebt. Wieso ein so dummer Angriff auf den Overton-Autor hier stehen bleibt, verstehe ich angesicht der neuen Regeln nicht.
Die Justiz ist auch nur noch verkommen. Man lässt sie jetzt zu, weil es mit Bardella noch schlimmer kommen würde.
ZITAT: Angesichts der Gesetze, die der-zeit von der Regierung Lecornu beschlos-sen werden, fragt man sich, ob nicht längst die Rechtsextremen in Frankreich regieren.
.
Hat der Autor da Zweifel ? Betrachtet man die Politik in UK, D und Frankreich, muss man feststellen: Es wird rechte Politik gemacht. Kriegstreiberei ist extrem rechte Politik
Du wirfst also rechte Politik und ultrarechte Todesschuss-Politik einfach in einen Topf? Mann o Mann.
Es gab/gibt auch linke Kriegstreiber. Links heißt nicht gleich gut. Rechts auch nicht gleich böse. Aber so ein manichäisches Weltbild gibt Ihrem Tag vermutlich die nötige Struktur. Hindert aber beim kritischen Denken. Und alles wegzureden, daß sei doch alles nicht echt links ist auch nur eine billige Ausrede statt sich mit der Sache zu beschäftigen.
Nicht aufregen.
In D bekommen uniformierte Killer im Normalfall auch Sonderurlaub und eine Beförderung.
Das gehört zu den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentum, auf die man sich so gerne beruft.
Ist überall so ähnlich. In Spanien wurde der Guardia Civil Mörder und Folterer Galindo von den sooooooooo fortschrittlichen Spezialdemokraten zum General befördert, nachdem er dafür in den Knast geschickt wurde. Da kam er schnell raus, als die Postfaschisten ihn begnadigten. Alles die gleiche Mischpoke.
Wer Videos aus Frankreich gesehen hat, wie jugendliche Gewalttäter ständig Molotowcocktails in besetzte Polizeiautos werfen, die Polizisten sich retten und einfach davongehen müssen, obwohl es sich um einen Mordversuch handelt, oder wie sie von Dealerbanden mit Kalaschnikows unter Feuer genommen werden, dem kann die lächerliche Argumentation der realitätslosen Happynessfraktion die Zornesröte ins Gesicht treiben.
Eine robustere Aufstellung der französischen Polizei, ohne staatsanwaltliche Befragung und dutzende Formulare für jeden abgegebenen Schuß, ist dringend nötig. Man wird sonst bald keinen vernünftigen Menschen mehr für den Dienst an der öffentlichen Ordnung bekommen.
Ja ind wo sind deine Videos? Dass sich die Zahl des Schusswaffengebrauchs verfunffacht hat, macht natürlich klar, dass die sich einfach umdrehen und weggehen müssen. Kopfschüttel.
Das typische Geraune aus dem ganz rechten Lager, die ja am liebsten auf alles schießen würden, was nicht in ihr Weltbild passt. Klar, dass dann nichts kommt.
Pffft, die Olle hat doch selbst für dieses Gesetz gestimmt was sie jetzt erwischt hat, dieselbe Doppelmoral wie bei der AFD.
Als ob andere Politiker anderer Parteien nicht auch Wasser predigten und Wein söffen.
Noch ein paar Buchstaben für das Zeichenlimit
Ohne LePen das Wort zu reden, aber genau diese Veruntreuung von EU-Geldern ist in Brüssel der routinemäßige Normalfall! Praktishc jeder macht das, und kein Schwein interessiert sich dafür. Benutzt wird es nur, wenn es politisch ins Konzept paßt. Hier um eine aussichtsreiche Konkurrentin aus dem Weg zu räumen. Und da gibt es ja in Frankreich eine gewisse „Tradition“.
Höre ich da „Strauss Kahn“? Der stand doch auch einen anderen im Wege und wurde vor einer möglichen Kandidatur um das Präsidentenamt in Frankreich kaltgestellt. Die Vorwürfe wurden später alle niedergeschlagen. Definitiv mehr am Dreck am Stecken hat die aktuelle EZB-Chefin Christine Lagarde. Sie wurde sogar rechtskräftig verurteilt. Aber die gehört ja im „inner Circle“ des kleinen Napoleon Macron…..
Sitzt, passt, wackelt nicht, hat Luft!
Wie verlautbart der NTenkanal heute 08.07.2026, 17:35 Uhr:
„Überraschungsgerücht – Verlässt Lagarde die EZB, weil sie Frankreich regieren will?
Christine Lagarde lässt einen vorzeitigen Abschied von der EZB offen und sagt, Frankreich brauche im Wahlkampf eine starke europäische Stimme. In Paris wächst die Spekulation, ob sie als Überraschungskandidatin der politischen Mitte antritt.“
Nur Frankreich regieren? Das wundert mich jetzt aber doch. Würde wetten wollen, dass sie oberrattenscharf auf Uschi’s Thron ist.
Genau das hatte Streck ja zum ursprünglichen Urteil auch schon geschrieben, dass das auch ein Geschmäckle hatte, weil eben nur gegen bestimmte Leute vorgegangen wird. Nun ist das Urteil aber wieder politisch motiviert, denn offenbar will man, dass die Ultra-Tante befleckt antritt, damit der junge Bardella das mit größeren Chancen nicht kann.
„Das ist falsch. Denn sie hätte eigentlich ihren Leibwächter, die Assistentin zum Kinderhüten, etc. aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Da sie das nicht getan hat, hat sie sich real doch bereichert.“
Ich will ja nicht die LePen verteidigen, aber den prominenten Politiker möcht ich sehen, der solche Ausgaben aus eigner Tasche bestreitet. Ich halte es für eine Bankrotterklärung der sogenannten politischen Mitte, dass das einzige, was ihr zur Bekämpfung der Rechtsextremen einfällt (halt, Übernahme der Inhalte ist auch beliebt), die Kriminalisierung ist. Aber klar, bewährt sich doch immer, auch gegen Linke, Klimabewegte etc. Nur, in diesem Fall wird es sich nicht bewähren, sondern bloss einen Pobrecito-Effekt bei der Anhängerschaft auslösen. Die Mitte, also diejenigen, die seit Ende des 2. Weltkrieges die europäischen Fäden in den Händen halten, würden gern, wie Brecht mal meinte, ein anderes Volk wählen. Selbst haben sie selbstverständlich alles richtig gemacht und sind ganz sicher nicht schuld am Aufkommen der harten Rechten. Da muss man den Fehler bei ihren eizelnen Exponenten suchen. Sind doch alle korrupt – im Gegensatz zu… aber was solls?
Naja, es geht um Millionen insgesamt und da ist das Kinderhüten ja nur ein winziger Teil, vor allem geht es um Assistenten, die für die Partei gearbeitet haben, da hat sich Le Pen zwar nicht bereichert, aber ihre Partei.
Ja, stimmt. Aber die anderen machen das ja genauso. Le Pen hat sich nur an die Gepflogenheiten gehalten. Ist ja das schöne bei solchen Sitten, daß man sie bei Bedarf zur Bestrafung benutzen kann. Oder werden jetzt alle Mitglieder des Parlamentes mal einer gründlichen Buchprüfung unterzogen?
Ob das fieber anderen machen, müsste bewiesen werden. So generalisiert ist das entweder falsch oder kann ohne Beweise so nicht behauptet werden. Bei Le Pen ist es bewiesen, sie hat das Geld dogar zurückgezahlt.
Und dann das noch!
„So wurde in der Nationalversammlung am Dienstag ein Gesetz verabschiedet, dass als „Tötungserlaubnis“ für die Sicherheitskräfte im Land gesehen wird. Mit den Stimmen der Regierungspartei, der RN und anderen rechten Parteien billigte die Nationalversammlung ein neues Gesetz“
Da haben wir ihn, den Unterschied zwischen den Froschfr****** in Großgallien und den Boches! Bei Ersteren braucht es für diesen Akt der ‚Menschenliebe“ erst einmal ein Gesetz, und das im Jahre 2026. Hierzulande geht bzw. ging das schneller und ohne. Wer erinnert sich denn heute noch der ‚Kleinkriminellen‘ (Wiki) Rammelmayr&Todorov anno 1971 zu ‚Menga? Ersterer wurde wohl als Erster – und ohne gesetzliche ‚Tötungserlaubnis‘ – bei beabsichtigter Geiselbefreiung vom Leben in den Tod befördert. Wie weiß Wiki zu berichten, Schaun’mermal:
„Es gab in den Reihen der Polizei keine ausgebildeten „Präzisionsschützen“, so dass Beamte mit Jagdschein und Jagderfahrung abgestellt wurden, da diesen der Einsatz von Zielfernrohren vertraut war. Laut einer NDR-Reportage[3] absolvierten diese noch am Einsatztag ein Schießtraining in einer Kiesgrube, um sich auf ihren Einsatz vorzubereiten…Von den Fenstern des gegenüber der Bank liegenden Edelrestaurants Feinkost Käfer aus beobachteten die Gäste, darunter Franz Josef Strauß und der damalige Innenstaatssekretär Erich Kiesl, die Szenerie.[6] Franz Josef Strauß soll dabei sein eigenes Jagdgewehr zur Lösung des Falles angeboten haben, mit den Worten: „Diese Schweine knall ich persönlich ab.“…Als Folge der Ereignisse (und teilweise in Überlagerung mit der ein Jahr später stattfindenden Geiselnahme von München) wurde eine Reihe von Maßnahmen ergriffen: Spezialeinsatzkommandos (SEK) als speziell ausgebildete Einheiten für entsprechende Einsätze wurden gegründet,[8] ausgebildete Präzisionsschützen wurden in die SEKs integriert, die organisatorischen Verantwortlichkeiten wurden definiert (Festlegung der Einsatzführung in Händen der Polizei).“
Und wie verlautbarte direkt nach der Aktion o.g. Ministerpräsident damals in die bereitgestellten Mikrofone noch „Do hatts padscht!“. Eine andere Auusage von FJS – um zum Thema zurück zu kommen – passt scho oder besser:
Rechts neben der CSU hat vor der Wand nichts Platz! So oder so ähnlich.
Ah, du glaubst, in Frankreich wären nicht längst etliche Menschen abgeknallt worden? Woher kommen denn die Vertreter von Opfervereinigungen, die genau die schon längst gängigen Todesschüsse anprangern? Das Ding ist, dass jetzt die Mörder komplett straffrei gestellt werden sollen, es nicht einmal eine Untersuchung geben soll, bei der was rauskommen könnte, das da nix mit Notwehr oder so war.
Le Pen´s Veruntreuung ist zwar auch verwerflich und sollte verurteilt werden aber wer verurteilt eigentlich die Kriegstreiber die Milliarden über Milliarden aus dem Land in die Ukraine schaffen damit Selenskijs Onkel jede Woche oder jeden Monat Millionen nach Dubai schaffen kann?
Bei dem Lesen des Artikels ging mir immer wieder der Name Wiesheu durch den Kopf.
Wegen eines Unfalles durch Trunkenheit am Steuer, den der Herr DR. Wiesheu verursachte, wurde er wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs , es gab noch neben dem Todesopfer eine schwerverletzte Person zu beklagen, zu 12 Monaten Haft auf Bewährung und zu einer Auflage von 20.000 DM verurteilt. Das war 1985. Die Nebenklage hatte man sich vorher vom Hals gekauft.
1993 wurde die Herr unter Edmund Stoiber Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Verkehr….. . Zuvor hatte der Dr. ein sehr großzügiges Resozialisierungsprogramm durchlaufen. Dazu gab es dann nach der Verurteilung zahlreiche Verdienstorden und Auszeichnungen bis zum Bundesverdienstkreuz 1. Klasse. Auch Gewerkschaften ließen es sich nicht nehmen diesen Mann mit der Hans – Böckler – Medaille trotzdem zu ehren. Die Krönung seines beruflichen Wirkens war dann die Teilnahme an der nachhaltigen Hinrichtung der „Bundes Bahn“ als ein Vorstand der Bahn.
Was ich bemerkenswert finde ist, dass einige, die genug Geld haben um sich ein Taxi leisten zu können oder sogar einen Dienstwagen mit Fahrer haben, sich immer noch betrunken ans Steuer setzen und wenn es schief läuft, mit sehr verständigen Richtern rechnen können.
Ein Staat und eine Gesellschaft, die sich das erlauben, sollten erstmal in sich gehen, bevor sie andere mit Lehm bewerfen wie im Falle Le Pen. Das hat nämlich etwas von Skrupellosigkeit an sich und ist geschmacklos.
Der lästige alte Sack wünscht den Forenten einen friedlichen und schönen Tag!
P.S. Die Karrieren ehemaliger und überführter Nazigrößen der 2. Reihe in der BRD sind Legion und auch sehr beeindruckend. Globke u.s.w.
Warum die sich ans Steuer setzen? Weil sie wissen, dass ihnen im Zweifelsfall gar nichts passieren wird. Die Zwei-Klassenjustiz ist doch mehr als deutlich.
Na ja! Der Wiesheu! Wenn ich mich recht erinnere hat er doch einfach bei stockdunkler Nacht auf dem Highway einen – damals wurde gemutmaßt – Spargel-Polen (die soll es damals noch häufiger gegeben haben, auf rechter wie auch linker Spur bei Tempo Sechz’ge bis Achtz’ge) in einem der kleinsten kleinen Italiener-Kisten übersehen und versucht, ihn via overhead hinter sich zu lassen. Hat nicht ganz geklappt. Klar, bei 0,199% Allohol im Blut auch kein Wunder.
Übrigens….
Könnte es sein, dass uns dieses Manöver noch einmal teuer zu stehen kommen sollte. Wenn nämlich lange Zeit später ein – versteht sich, wie meist blau-weißer – Bundesverkehrsminister versuchen sollte, solche Vorkommnisse rigoros zu verhindern suchte indem er solcherlei Flotten-Invasionen per Ausländer-Maut zu beschränken?
Na ja! Der Wiesheu! Wenn ich mich recht erinnere hat er doch einfach bei stockdunkler Nacht auf dem Highway einen – damals wurde gemutmaßt – Spargel-Polen (die soll es damals noch häufiger gegeben haben, auf rechter wie auch linker Spur bei Tempo Sechz’ge bis Achtz’ge) in einem der kleinsten kleinen Italiener-Kisten übersehen und versucht, ihn via overhead hinter sich zu lassen. Hat nicht ganz geklappt. Klar, bei 0,199% Allohol im Blut auch kein Wunder.
Übrigens….
Könnte es sein, dass uns dieses Manöver noch einmal teuer zu stehen kommen sollte. Wenn nämlich lange Zeit später ein – versteht sich, wie meist blau-weißer – Bundesverkehrsminister versuchen sollte, solche Vorkommnisse rigoros zu verhindern suchte (per (Ausländer-)Maut Flotten-Invasionen wenn nicht den plebs generell einzuschränken nämlich).
„Dass es die Wählerinnen der RN beeindruckt, ob die Gallionsfigur der extremen Rechten in Frankreich nun wegen Veruntreuung verurteilt wurde, darf bezweifelt werden.“
Wie auch? Man sieht doch, wie die Justiz funktioniert. Ganz so unabhängig, wie sie sein sollte, ist sie nirgends, dies gilt in besonderen für Deutschland. Und veruntreut hat sie das Geld, in dem Sinne, dass sie sich die Taschen gefüllt hat, auch nicht. Man könnte sagen, sie hat die EU-Gelder im Sinne ihrer Partei zweckentfremdet. Aus Sicht von RN-Wählern ist dieses Verhalten wahrscheinlich aller Ehren wert.
Die Assistentin zum Kinderhüten nicht selbst zu bezahlen, ist natürlich fraglich, allerdings frage ich mich, ob diese Assistentin dies als Fulltime-Job gemacht hat oder nebenbei. Und was den Personenschützer betrifft, stellt sich mir die Frage: Ist es Aufgabe eines politischen Kandidaten für den eigenen Personenschutz zu sorgen? Wäre da nicht der Staat gefragt?
Da sieht man, was die Faschisten von Recht und Ordnung halten. Rein gar nichts. Was ihnen nutzt ist Revcht.
Es geht auch gar nicht um Recht und Ordnung, sondern um weiße Vorherrschaft und ranzigen rechten Nationalismus. Die einfachen Leute werden, wie in den USA, dass bitter bereuen, wenn die RN die Axt ansetzt.
Damit kommt Streck garnicht klar: Le Pen gewählt!? Er müßte auswandern – nur wohin? Russland?
Sylt, wäre meine Empfehlung – dort kann man oberhalb von 2,7 Promille noch ganz offen diskutieren…