Plädoyer für die Abschaffung der allgemeinen Briefwahl

Bild: Tim Reckmann/ccnull.de/CC BY-2.0

Inzwischen häufen sich vor und nach Wahlen Vorwürfe der Beeinflussung bis hin zur Fälschung, im In- wie im Ausland. Donald Trump ist bis heute der festen Überzeugung, dass ihm 2020 der Sieg „gestohlen“ wurde. Daran will er nun etwas ändern und für den kommenden Urnengang die Wahlkreise so zurechtschneiden lassen, damit sein Kandidat bessere Chancen hat. Liegt da der Verdacht des Wahlbetrugs nicht nahe?

Derzeit kommen die Verdächtigungen vor allem aus der rechten Ecke. So weist etwa die AfD darauf hin, dass sie ohne die Briefwahl eine absolute Mehrheit in Sachsen-Anhalt eingefahren hätte, die CDU hatte vehement dafür geworben. Die Zahlen belegen diesen Vorwurf: auf die AfD entfielen bei der Stimmabgabe im Wahllokal 51,2 Prozent, von den Briefwählern stimmten nur 24,3 % für sie, so die Welt.

Auch Linke scheinen der Versuchung nicht zu widerstehen. Im Oktober 2019 waren in Bolivien Unruhen nach der Präsidentschaftswahl ausgebrochen, nachdem die Stimmenauszählung grundlos unterbrochen wurde und danach Evo Morales entgegen aller Prognosen wieder gesiegt hatte.

In Deutschland ist die Liste der, nennen wir es mal: „Unregelmäßigkeiten“ lang, mit steigender Tendenz. Da werden schon mal Wahlunterlagen doppelt verschickt, in Alters- und Pflegeheimen sollen die Formulare von anderen ausgefüllt worden sein; und beim Transport der Wahlzettel und der Urnen gibt es Probleme – wer im Internet danach sucht, wird fündig. Das mögen Einzelfälle sein, aber Bürger, die an der korrekten Durchführung der Briefwahl zweifeln, sind nicht zwangsläufig Verschwörungstheoretiker. Nicht die Bürger müssen der Regierung vertrauen, sondern umgekehrt sind die Verantwortlichen zur Rechenschaft verpflichtet. Und wenn auch nur der Hauch eines Verdachts auf systematische Unregelmäßigkeiten besteht, muss wiederholt werden. Alles andere nennt sich Bananenrepublik.

Neulich erfuhr ich, ganz privat in meinem Berliner Bekanntenkreis, dass die Zettel, auf denen die Kandidaten für das Abgeordnetenhaus angekreuzt werden, auch an EU-Bürger verschickt werden, die eigentlich nur für die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wählen dürfen. Ich fragte beim Landeswahlleiter nach. Es könne vorkommen, antwortete Stephan Bröchler, dass „versehentlich ein Stimmzettel für die AGH-Wahl übersandt wurde“. Allerdings würden die Briefumschläge der nur für die BVV wahlberechtigten Personen erst später geöffnet, wenn das Ergebnis für die AGH-Wahl bereits ermittelt sei. „Sollte dabei festgestellt werden, dass sich zusätzlich ein AGH-Stimmzettel in dem Umschlag befindet, wird dieser ausgesondert“. Auf meine Frage, ob dies weiter untersucht und ggfs. Strafanzeige erstattet werde, antwortete Bröchler nicht.

Nun könnte das zuständige Amt mit relativ einfachen technischen Methoden die Anzahl der nur für die BVV-Wahlberechtigten mit der Anzahl der verschickten Wahlzettel abgleichen. Geschieht dies? Diese Frage beantwortete er ebenfalls nicht, was darauf schließen lässt, dass diese Wahlzettel nicht wie amtliche Urkunden behandelt werden und dass nicht kontrolliert wird, wie diese verteilt wurden. Meine Frage, ob dabei Amtspersonen oder etwa Notare das Versenden überwachen, blieb auch unbeantwortet.

Der unbekümmerte Umgang mit diesen Unterlagen ist befremdlich, schließlich entscheiden diese Wahlzettel über die Regierungsbildung. Und die Berliner Verwaltung hat bereits 2021 bewiesen, dass sie aufgrund eines gleichzeitig stattfindenden Marathons komplett überfordert war und Teile der Wahlen wiederholen musste. Und dann ist da noch der Antrag des BSW auf Neu-Auszählung der Bundestagswahlen 2025. Obwohl handfeste Indizien vorgelegt wurden, weigert sich die Bundestagsverwaltung strikt gegen eine neue Auszählung.

Apropos BSW: Bei den jetzigen Wahlen in Sachsen-Anhalt hatten alle Umfragen dem Bündnis um die 3 % prophezeit, was vermutlich viele Wähler als einen Hinweis verstanden haben, ihre Stimme nicht an eine Partei zu verschwenden, die die 5 %-Hürde nicht schaffen wird. Am Ende gelang dem BSW der Einzug in den Landtag, aber die Frage steht im Raum, ob diese Umfragen absichtlich falsch waren. Nun gut, das sind private Institute, die sie durchgeführt haben, mit privaten Interessen, also nicht der Staat, der neutral bleiben muss. Eine Wahl hingegen ist eine hoheitliche Aufgabe, und den Behörden obliegt eine korrekte Durchführung, das gilt für die Entscheidung über die Parteien und Abgeordneten aber auch für Plebiszite. Wenn der Staat das nicht garantiert, ist er ein failed state.

Briefwahl ist fragwürdig

Briefwahlen sind besonders anfällig. Viele Staaten kennen diese gar nicht. In Frankreich wurde sie 1975 wegen Angst vor Manipulation abgeschafft, sie gilt nur noch für im Ausland lebende Franzosen. In Deutschland war sie 1957 nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung eingeführt worden; sie sollte nur für diejenigen gelten, die am Wahltag verhindert waren, im Ausland Lebende oder Menschen, die aus beruflichen Gründen nicht im Wahllokal erscheinen konnten: Piloten, Lastwagenfahrer, Urlauber. Damals stimmten nur 4,9 % aller Berechtigten per Post, doch mit der Zeit wurde es immer beliebter, sich die Papiere ins Haus liefern zu lassen, statt in langen Schlangen vor den Urnen auszuharren. 2021, während der Coronazeit, waren es 47,3 %, praktisch jeder zweite Wähler. Heute sind es immer noch knapp 40 %, also wahlentscheidend.

Es ist schon komisch: Auf der einen Seite drängeln sich in den Wahllokalen die Leute, lassen sich vom Fernsehen interviewen, und amtliche Vertreter sowie die Beobachter verschiedener Parteien vergleichen peinlich die Ausweise mit den Wahllisten und sorgen dafür, dass die Zettel in die richtige Urne gelangen. Die Wahlkabinen verhindern, dass ein Unbefugter jemandem über die Schulter guckt. So wird das Wahlgeheimnis garantiert. Und gleichzeitig liegt die Briefwahl, also fast die Hälfte der abgegebenen Stimmen, in den Händen von angeheuerten Bürokräften, nicht von qualifizierten Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die wissen, was eine hoheitliche Aufgabe ist. Diese Risiken der Briefwahl geben auch offizielle Stellen zu. “Ihr Nachteil ist, dass der sensibelste Moment – die Stimmabgabe – aus dem öffentlich kontrollierten Wahllokal in den privaten Raum verlagert wird.”

Mit „privatem Raum“ sind nicht nur Stimmenkäufer gemeint, sondern auch patriarchalische Strukturen, wo das Familienoberhaupt bestimmt, an welcher Stelle das Kreuz gemalt wird. Aber auch in Alters- und Pflegeheime helfen die Angehörigen mal der Oma beim Ausfüllen. Und dann gibt es neben dem dubiosen privaten Raum auch noch den dubiosen amtlichen Raum. Man muss gar keine bösen Absichten unterstellen, es reicht die alltägliche Erfahrung, wie die Berliner Verwaltung arbeitet, nämlich schlecht.

Daher plädiere ich für die Abschaffung der allgemeinen Briefwahl, sie sollte nur noch in Ausnahmefällen erlaubt sein. So könnten sich Auslandsdeutsche in den Botschaften mit ihrem Pass ausweisen und dem geschulten Diplomaten den Wahlzettel im geschlossenen Briefumschlag überreichen. Man könnte Wahldienststellen bei den Rathäusern einrichten, wo Fernfahrer durch Vorlage ihres Dienstplans oder Urlauber durch Vorlage eines Flugtickets von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen dürfen, wenn sie sich zuvor ausgewiesen haben. Mit ein bisschen politischem Willen sollte dies gelingen. Wenn man keine Bananenrepublik sein will.

Stattdessen wird der Vorschlag laut, künftig Abstimmungen über das Internet durchzuführen. Aber das weckt bei mir, ehrlich gesagt, noch mehr Stirnrunzeln. Ich erinnere mich an das Wahldesaster in Bolivien oder die Zwischenwahlen in Argentinien im Oktober vergangenen Jahres. Längst mischt sich Big Tech weltweit schamlos in die Politik ein – und ein normaler Bürger oder eine kommunale Verwaltung kann kaum verhindern, dass auf elektronischem Weg die Ergebnisse gefälscht werden. Daher führt an dem guten alten gedruckten Wahlzettel in der Kabine nichts vorbei. Wie hatte es schon Josef Stalin gewusst: „Die Leute, die die Stimmen abgeben, entscheiden nichts. Die Leute, die die Stimmen zählen, entscheiden alles.“

Gaby Weber

Gaby Weber
Weber studierte Romanistik und Publizistik an der Freien Universität Berlin und promovierte 1982 am Lateinamerika-Institut. Seit 1978 ist die Mitgründerin der taz als Journalistin und seit 1986 als freie Korrespondentin tätig, zuerst aus Montevideo und ab 2002 aus Buenos Aires. Außerdem hat sie mehrere Reportagen und umfangreiche Recherchen zur Geschichte nachrichtendienstlicher Aktivitäten veröffentlicht. 2012 erschien ihr Buch „Eichmann wurde noch gebraucht“.
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4 Kommentare

    1. Ihr Pragmatismus ist so herzlos! Denken Sie doch an die wertvollen Wahlforschungsinstitute, die demokratisch vorbildlichen PR-Agenturen und nicht zuletzt an die freiwilligen Wahlhelfer.

      Und würde Ihnen nicht auch das wahlweise Gejammer, Gezeter und die Selbstbejubelung sowie Selbsttäuschung nach den Wahlen nicht auch fehlen? Oder sprachliche Blüten wie „Wir konnten unser Programm den WählerInnen nicht verständlich machen“ (doch, konntet ihr, deswegen wurdet ihr nicht gewählt).

      Gut, würde mir auch nicht fehlen…

  1. Ich möchte mutmaßen, die Beeinflussung des Wählers durch alle Arten und Ausprägungen von – vorsichtig ausgedrückt – „phantasievollen Darstellungen“ im Umfeld von Wahlwerbung, dürfte um ganze Dimensionen größer sein, als Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl. Ähnlich wie das von Frau Weber angesprochene Thema der „Umfragen“. Und auch die Behauptung der AfD, sie hätte ohne Briefwahl die absolute Mehrheit, ist eine Milchmädchenrechnung erster Kajüte, es ist wohl sehr unwahrscheinlich, daß alle Briefwähler ansonsten überhaupt nicht gewählt hätten.

  2. Dann wird die Wahlbeteiligung geringer und das ist auch nicht gut!
    Da sollte man eher schauen wie man die Unregelmässigkeiten beseitigt! Bei einem Besuch im Altenheim bekam ich mit, dass die Wahlurne mit ins Zimmer des Bewohners genommen wurde. Er setzte sein Kreuzchen im Beisein der Wahlhelfer.

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