
„Ich habe meine Wohnung verloren und lebe nun auf der Straße. Ohne Wohnung habe ich kein Anspruch auf Bürgergeld – und dadurch habe ich ab dem 1.1.2026 keine Krankenversicherung mehr. Dann muss ich alle Medikamente wie Blutverdünner, die ich für meine thrombotischen Störungen im Bein brauche, selbst bezahlen. Am 31.12. werde ich noch mal zum Arzt gehen, um mir für die erste Zeit meine Medikamente zu sichern. Wie es dann weiter geht, weiß ich nicht.“
Das hat mir Andreas E. an einem eisigen Montag zwischen den Jahren erzählt, als ich ihn nach längerer Zeit wieder in der Stadt getroffen habe. Ich konnte das nicht glauben und habe ein wenig recherchiert. [1] – [4]
Die gute Nachricht: Es gibt Hilfe. Nur wissen das viele Betroffene nicht. Für sie gibt es keine bunten Paraden und keine Solidarität. Wer kaputt ist, stört, passt nicht ins Bild einer heilen Welt. Für Andreas E. und alle, denen es ähnlich geht, ist dieser Text geschrieben.
Das deutsche Gesetz unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Gruppen von Personen:
- Menschen, die mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Von der Bundesagentur für Arbeit bekommen sie Arbeitslosengeld, wenn sie sich arbeitslos gemeldet haben und in den 30 Monaten davor mindestens 12 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet haben. Ist das nicht der Fall, muss beim Jobcenter Bürgergeld beantragt werden, das aus Steuermitteln finanziert ist. Das wird gezahlt, wenn man seinen ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann und niemand da ist, der einen unterstützt. Das Jobcenter übernimmt dann die auch Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung.
- Menschen, die nicht in der Lage sind, drei Stunden täglich zu arbeiten, gelten als „erwerbsunfähig.“ Sie müssen beim „Sozialamt“ einen Antrag stellen. Das sind die Kommunalbehörden der Städte, Kreise, Landschaftsverbände und Bezirke oder die Landessozialämter. Aber aufgepasst: Ein Hilfebedürftiger kann einen formlosen Antrag stellen. „Auch nach einem Hinweis Dritter, wie etwa der Familie oder Nachbarn, muss das Sozialamt tätig werden (Amtsermittlungsgrundsatz).“ So steht es auf der Homepage der Bundesregierung. [3]
Solange die Erwerbsunfähigkeit nicht von einem Arzt festgestellt und von einem Amt, in Hessen z.B. vom Hessischen Amt für Versorgung und Soziales, bescheinigt worden ist, sollte man als Obdachloser im erwerbsfähigen Alter zuerst zum zuständigen Jobcenter gehen. Ganz wichtig: Um Geld vom Jobcenter zu bekommen, braucht man einen gültigen Personalausweis und die Berechtigung, sich dauerhaft in Deutschland aufhalten zu können.
Andreas E. glaubt, dass er mit seiner Wohnung auch sein Anrecht auf Bürgergeld verloren hat. Damit ist er vermutlich nicht allein. Stimmen tut das aber nicht. Das Jobcenter braucht eine „ladungsfähige Anschrift“. Das kann auch die Postadresse von Freunden oder Bekannten sein. Obdachlose scheuen sich, andere um diesen Gefallen zu bitten, um sie nicht in Schwierigkeiten zu bringen. Der Obdachlose muss beim Jobcenter angeben, dass es sich nur um seine Postadresse handelt, nicht um seine Wohnadresse, sonst wäre er ja nicht obdachlos. Wenn das Amt vermutet, dass da eine „Bedarfsgemeinschaft“ gebildet worden ist, kann sie die Bezüge von dem kürzen, der helfen will. So hat es mir Andreas E. erzählt. Wenn Lebenspartner zusammenleben oder Eltern mit ihren Kindern trifft dies in der Tat zu. Wenn andere Personen einen Obdachlosen aufnehmen und mit ihm eine Haushaltsgemeinschaft bilden, ist folgendes wichtig: Nachweislich getrennte Konten, Essen getrennt einkaufen, der Aufnehmende zahlt wie bisher die volle Miete. Wenn die Aufnahme nur von kurzer Dauer ist (1 Monat), sollte man dies dem Jobcenter mitteilen. Wer auf der Straße lebt, kann auch eine karitative Einrichtung als Postadresse angeben oder ein Postfach einrichten.
Es ist auch großartig, wenn Menschen Obdachlosen in Garagen, Kellerräumen oder Gartenlauben Unterschlupf gewähren, gerade in dieser kalten Jahreszeit. Aber man muss dann alle Probleme im Blick haben. Augen auf ist der beste Schutz vor Bränden und sonstigen Problemen. Die private Hilfe wird immer auf Einzelfälle beschränkt bleiben. Um so mehr sind die Profis gefragt, bei den staatlichen Behörden, bei Diakonie, Caritas, Notfallübernachtungen, Teestuben und Tafeln. Politik, Medien und auch die Kirchen schauen gerne in die Ferne, obwohl die Not doch oft so nah ist.
Mit dem Beginn des neuen Jahres braucht man auf jeden Fall ein Bankkonto. Zum Glück hat jeder Anspruch darauf. Sparkassen sind als öffentlich-rechtliche Institution dazu verpflichtet, jeder Person, die sich rechtmäßig in der EU aufhält, ein Konto einzurichten. Nur bei Verdacht auf Betrug oder Geldwäsche darf sie ablehnen.
Hier in Form eines Laufzettels zusammengefasst was Obdachlose wie Andreas E. tun sollten (Laufzettel zum Herunterladen):
- Schnorren Sie sich 50, besser 100 Euro zusammen. Wenn Sie süchtig sind nach Alkohol oder Drogen und zu einer anderen Person mehr Vertrauen haben als zu sich selbst, geben Sie das Geld, was Sie zurück legen können, in deren Obhut, bis der Betrag zusammen ist.
- Als nächstes brauchen Sie eine Anschrift, unter der man Sie erreichen kann. Das geht, auch wenn Sie obdachlos sind. Dazu gibt es drei Möglichkeiten A, B und C:
- A) Sie finden eine karitative Einrichtung, die sich bereit erklärt, Ihre Post in Empfang zu nehmen und zu verwahren, bis Sie diese abholen. Gehen Sie mindestens einmal pro Woche dorthin, sonst kann Ihnen das Postfach gekündigt werden.
- B) Sie finden eine Privatperson, die Ihnen Folgendes bestätigt:
„Hiermit bestätige ich, Max Mustermann, geboren am 1.1.1980 in Klein-Kleckersdorf, wohnhaft in der Bahnstraße 1, in 12345 Tüdelhausen, dass Hans Hilflos, geboren am 1.1.1990 in Babbelburg, Inhaber des Personalausweises mit der Nummer A1B12345C, unter meiner Postanschrift Briefe und sonstige postalische Nachrichten erhalten kann. Er wohnt unter dieser Anschrift nicht und ist dort auch nicht gemeldet.“
- C) Sie gehen zur nächstgelegenen Post und richten ein Postfach ein, wo Sie Ihre Briefe abholen können. Das kostet derzeit 29,95 € pro Jahr. Das Geld müssen Sie dabei haben.
- Gehen Sie zur Sparkasse und eröffnen Sie ein Konto. Das kann ein „Comfort“-Konto sein für derzeit 9,99 € pro Monat. Wer sein Konto nur wenig nutzt (1x im Monat Geld vom Jobcenter, 2x Geld abheben, 1x Kontoauszüge ausdrucken) gibt es je nach Sparkasse Konten, wie das Giro Flex, die nur die Hälfte kosten. Bringen Sie Ihren Personalausweis, eine bestätigte Adresse (siehe Punkt 2) und mindestens 30 € mit. Damit decken Sie die Kosten für die Kontoführung bis die erste Zahlung vom Jobcenter kommt.
- Mit Personalausweis, Ihrer bestätigten Adresse und Bankverbindung gehen Sie zum Jobcenter und beantragen Bürgergeld. Dort wird geprüft, ob Sie Vermögen haben und wie viel Geld Sie bekommen. Vor allem: Sie sind wieder gesetzlich krankenversichert. Das kann Ihnen wirklich das Leben retten. Wenn zu vermuten ist, dass bei Ihnen dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vorliegt, wird man dort weitere Schritte in die Wege leiten.
Ich habe Uli Steiert, einen Bekannten, der im Jobcenter Frankfurt arbeitet, gebeten, diesen Text Korrektur zu lesen. Er hat wertvolle Hinweise und Ergänzungen geliefert. Hierfür herzlichen Dank! Hoffen wir, dass dies für Andreas E. und andere Obdachlose eine erste Hilfe ist. In Deutschland leben etwa 50.000 Menschen auf der Straße. Tendenz steigend. [5]
[1] https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/obdachlos-buergergeld/
[3] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/sozialhilfe-und-buergergeld-2253064
[4] https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/arbeitslose/
[5] https://www.deutschlandfunk.de/ursachen-obdachlosigkeit-wohnungslosigkeit-100.html




Selten so einen Bobo-Scheiß gelesen,
alleine schon als Pflichtversicherter bei der gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung springt so fort die Schulduhr an. Bei mir waren da über 1550€ pro Monat fällig. Von so ein Nettoeinkommen träumt jeder Obdachlose!
Soweit ich den Text verstanden habe, wird der Betrag vom Jobcenter übernommen; er ist also nicht aus dem Betrag zu bestreiten, den der Betroffene vom Jobcenter erhält.
Davon ab: Dinge wie diese zu recherchieren, ist dem Autor hoch anzurechnen!
Hübsche Geschichte, gibt es die auch ohne Paulanergarten und Pinocchionase?
Hübsche Antwort für deine personalisierte Apple Intelligence
alter NPC
Nun, immerhin hast du ein neues Hobby, das deinen grauen und tristen Alltag zumindest für ein paar Stunden ein wenig erhellt.
Obdachlose, jene unsichtbaren Schatten in unseren Innenstädten: Sie stolpern nicht nur über die Ritzen des Bürgergeld-Systems, sondern auch über die Amtssprachen der Bürokratie. Der Staat spricht von „Hilfe“, wenn er gleichzeitig Voraussetzungen schafft, die niemand ohne Adresse, Konto oder warmen Mantel erfüllen kann. Während Abermilliarden in die Ukraine fließen – ein Geldregen, dessen Verwendung und Versickern so undurchsichtig ist wie ein Nebel über dem Finanzmarkt – bleibt für diejenigen ohne festen Boden unter den Füßen meist nur der bittere Frost. Wie viele Prozent dieser Milliarden in sinnvolle Hilfe für Leidende fließen versus wie viel in Verwaltung, „Beratung“, „Berater“ und zweifelhafte Abschlüsse, kann man nur spekulieren.
Und wie passend, dass Merz, der selbst durch ein Leben in finanzieller Sicherheit spaziert, ausgerechnet über finanziell Benachteiligte herzieht, um von seinem Totalversagen in der sozialen Frage abzulenken. Er redet von Leistungsdruck, als seien Obdachlose nur bockige Spieler in einem gesellschaftlichen Videospiel – ohne zu begreifen, dass sie im echten Leben nicht einmal das Passwort kennen.
Fehlt nur noch eine neue Zielgruppe in diesem grotesken Narrativ: „EU-Sanktionierte“ – jenen armen Seelen, denen nach EU-Verordnung jede offizielle Hilfe amtlich verboten ist. So schlimm wie im Mittelalter „vogelfrei“ erklärt zu werden: Rechtlich geächtet, abgeschoben in die rechtliche Wildnis einer Bürokratie, die weder Verantwortung noch Empathie kennt und das nur weil diese anderer Meinung sind, als gewünscht.
Kurzum es ist alles nur noch komplett irre!
Es soll ja auch Leute geben, die auf keinen Fall ein Bankkonto haben wollen und vom mittlerweile fingerabdruckpflichtigen „Personalausweis“ ganz zu schweigen.
Aber die sind ja eh keine „richtigen Menschen“ in Vater Staates Augen….
Und außerdem ist die Zahl von 50.000 stark untertrieben.
In D sind ja schon alleine 470.000 Personalausweise mit dem Vermerk O.f.W. (ohne festen Wohnsitz) im Umlauf.
Ja „richtigen Menschen™️„ kann man auch noch Angst machen, darüber sind Obdachlose hinweg.(einem nackten kann man nicht in die Taschen greifen)
Lustig ist auch die Assoziation von Obdachlosigkeit mit Alkohol und Drogen gebrauch damit das Weltbild in Ordnung bleibt.
Wer würde schon Obdachlos sein wollen weil er von einem extrem übergriffigen „Vater Staat“ die Schnauze voll hat (was für ein ungedanke).
Ich glaube auf die 470.000 können Sie noch mal locker das Doppelte drauflegen.
Weil bei diesen handelt es sich um die als wohnungslos gemeldeten, die auch in
Einrichtungen unterkommen. Ganz viele aber fallen mit der Zeit durch den Raster
und sind niergendwo mehr registriert.
Die Bundesregierung hat die Ukraine bisher mit ?? Milliarden Euro unterstützt……
aber fuer Menschen die in Not geraten sind hat Friedrich Merz, Bundeskanzler der Deutschen, kein Herz und keinen Euro uebrig.
Merz: „Es wird in Deutschland niemand obdachlos“!
Oh, hat sich Fritz um bezahlbare Wohnungen bemueht? NEIN hat er nicht!
Dass Merz keine Obdachlosen sieht, glaube ich ihm sofort, denn seine Wege kreuzen nicht die Wege der Obdachlosen, die Obdachlosen sind fuer ihn unsichtbar, das Stadtbild stoert ihn zwar aber…..nicht wirklich!
Friedrich Merz ist nicht zu Fuss oder mit der Bahn unterwegs,er steigt zuhause ins Auto und steigt am Kanzleramt wieder aus, wird dann zu Terminen mit dem Auto wieder abgeholt oder steigt in den Privat-/Regierungsflieger.
Abends steigt er wieder ins Auto und faehrt nach Hause zu Mutti……oh Pardon zur Gattin!
Die Obdachlosen und die Menschen, die ihre Arbeit wegen der irren Politik verloren haben, interessieren ihn auch nicht wirklich. Was interessiert ihn eigentlich ausser Geld und Macht?