NSU: Warum dieser seltsame Prozess in Dresden?

Erster Tag des Prozesses gegen Susann Eminger vor dem OLG Dresden. Bild: Ove Landgraf

Die Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht bleibt dubios. Ist sie ein Schritt zur Aussetzung von Zschäpes Strafe und ihrer „Befreiung“?

 

Im NSU-Prozess gegen Susann Eminger hat Ende Januar 2026 Beate Zschäpe zum dritten Mal als Zeugin ausgesagt. Für die Bundesanwaltschaft soll die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe Verurteilte die Hauptbelastungszeugin gegen die Angeklagte sein. Das funktioniert zum wiederholten Male nicht. Warum dieser Prozess überhaupt durchgeführt wird, will sich auch nach drei Monaten Dauer nicht erschließen, wenn man auf die offizielle Begründung blickt. Eminger soll das NSU-Trio unterstützt und von den Morden gewusst sowie Beihilfe zu einem Raubüberfall geleistet haben.

Die Hauptverhandlung ist diffus; überzeugende Zeugen, die die Anklage stützen, fehlen; was die Beteiligten wollen, bleibt nebulös. Deshalb drängt sich immer mehr die Frage auf, ob die Veranstaltung überhaupt etwas mit der angeklagten Susann E. zu tun hat – oder ob etwa andere Zwecke damit verfolgt werden? Geht es in Wahrheit möglicherweise nicht um Eminger, sondern um Zschäpe? Soll sie durch ein entsprechendes Auftreten Begünstigungen erhalten? Und wenn das so ist, warum? Gibt es unbekannte Verstrickungen und Verbindlichkeiten? Das sind die eigentlichen Fragen dieses Prozesses.

Zschäpes letzter Zeugenauftritt Anfang Dezember 2025 war beim Fragerecht der Verteidigung von Susann E. stehen geblieben. Einer ihrer zwei Rechtsanwälte beginnt, indem er die Verurteilte nach der sogenannten Vollzugsplankonferenz in der JVA Chemnitz in ihrem Falle fragt. Zschäpe ist überrascht, dass er davon weiß. „Hat Ihr Aussageverhalten hier im Prozess darauf Einfluss gehabt?“, will er wissen. Die Befragte wartet nicht ab, bis die Frage zu Ende gestellt ist, sondern antwortet umgehend mit „Nein“. Er fragt nach: „War ein Vertreter der Bundesanwaltschaft dabei?“ Zschäpe: „Nein!“

Rechtsanwalt Uwe Schadt erwähnt nun, dass sie ja 13 Jahre, von 1998 bis 2011, mit den beiden Männern zusammen gewesen sei, und will wissen, was ihre persönliche Motivation gewesen sei. Zschäpe erklärt, sie habe mit beiden eine Beziehung gehabt, sie seien ihre Bezugspersonen gewesen. Aber, sagt sie, sie hätte jederzeit gehen können, sie hätte sich nur der Polizei stellen müssen. Der Verteidiger fragt Zschäpe: „In die konkreten Planungen der Mordtaten waren Sie nie eingebunden?“ Und die antwortet: „Es hätte sonst nicht funktioniert, wenn ich eingebunden gewesen wäre.“ Als der Kontaktmann Carsten Schultze die beiden nach der Flucht einmal konspirativ besuchte, wollten sie nicht, dass sie mitbekomme, was zwischen den dreien besprochen wurde.

Der Verteidiger will schließlich von Zschäpe noch wissen, ob seine Mandantin in der Wohnung des Trios in Zwickau einmal Waffen habe liegen sehen? Nein, antwortet die, an so etwas habe sie keine Erinnerung.

Das Gericht will weiteres Wissen von Beate Zschäpe abfragen und spricht die zeitliche Lücke von knapp viereinhalb Jahren an, in denen keine Taten verübt worden waren: 2007 geschah der letzte Mord, erst 2011 gab es wieder Banküberfälle. Die Vorsitzende Richterin fragt: Was war dazwischen? Gute Frage. Zschäpe antwortet: Weil sie Geld benötigt haben, hätten die Überfälle nie aufgehört. Falsche Antwort, denn die Raubüberfälle hatten wie die Mordtaten im Jahr 2007 ebenfalls aufgehört. Das Gericht besteht seltsamerweise nicht auf seiner Frage, was zwischen 2007 und 2011 geschehen ist.

Vor allem im Jahr 2011, als die drei die Wohnung in der Frühlingstraße mit Kameras und Überwachungstechnik zu einer regelrechten Festung ausbauten. Was war der Grund? Warum das Trio sich in dieser Weise eingebunkert hat, weiß man bisher nicht. Zur selben Zeit, im Sommer 2011, nahm das LKA Baden-Württemberg auf einmal die Ermittlungen im Mordfall Kiesewetter in deren thüringischen Heimatstadt Oberweißbach wieder auf. Das Gericht geht mit der Zeugin die Skizze der Wohnung in der Frühlingstraße durch. Zschäpe selber liefert eine Vorlage, indem sie von einem Überwachungsmonitor spricht. Doch das Gericht reagiert nicht auf das Stichwort und fragt nicht nach. Das tut auch die Bundesanwaltschaft nicht, als sie mit ihren Fragen an der Reihe ist.

Das Anmeldeformular für einen Campingaufenthalt des Trios wurde von einer fremden Person ausgefüllt, möglicherweise einer Frau. Die Vorsitzende Richterin fragt: „War das Frau Eminger? War sie bei der Anmeldung dabei?“ Zschäpe verneint: „Definitiv nicht!“

Immer wieder entlastet Zschäpe Susann E. Unter anderem will sie ihr gegenüber auch gesagt haben, sie seien aus Jena abgehauen, weil sie die Verjährungsfrist abwarten wollten, ehe sie wieder auftauchen würden. „Wissen Sie, wann Mord verjährt?“, fragt der Eminger-Verteidiger sie. „Nein“, antwortet Zschäpe, „das Thema hatten wir ja nicht. Es ging um die Legende und darum, die Leute in der Szene ruhig zu halten.“

Im Wohnmobil, wo am 4. November 2011 die Leichen von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gefunden wurden, lag eine große Menge von Waffen sowie Bargeld. Zschäpe erklärt, sie sei selber überrascht gewesen, habe das nicht gewusst. Auch nicht, dass die beiden Geld von zuhause mitgenommen hatten. Bei der Vorbereitung des Banküberfalls und beim Packen sei sie nicht dabei gewesen.

Keine politischen Diskussionen, keine Gespräche über die Mordtaten, was wusste Zschäpe überhaupt davon und was hätte Susann Eminger dann davon wissen können – mit diesem Befund ist Zschäpe keine Belastungs-, sondern eher eine Entlastungszeugin. Das entspricht aber nicht der Intention der Bundesanwaltschaft, die mit Zschäpes Wissen Frau Eminger verurteilt sehen will. Angeblich. Doch wenn das nicht funktioniert, warum dann überhaupt dieser Prozess und diese Anklage?

Auch die Bundesanwaltschaft selber fragt nicht konsequent. Wo in der Wohnung lagen die DVDs mit dem Bekennervideo?, will ihr Vertreter wissen. Antwort Zschäpe: Im Lager. Der Staatsanwalt fragt nicht weiter. Seit wann lagen sie dort? In welcher Anzahl? Was sollte damit geschehen? Wer nichts wissen will, will auch nichts aufklären.

Die oberste Anklagebehörde der BRD ist in diesem Staatsschutzprozess nur noch mit einem Staatsanwalt vertreten, ursprünglich zählten noch ein Bundesanwalt und ein Oberstaatsanwalt zur Delegation. Das kann man auch als Statement verstehen, so wenig Bedeutung misst die Karlsruher Behörde der Aussage von Zschäpe inzwischen bei. Die dritte Vernehmung hat ganze zweieinhalb Stunden gedauert.

Das Bild, dass Zschäpe wenig bis nichts von den Mordtaten weiß, verdichtet sich immer mehr. Sie sagt zwar: „Die Straftaten sind nun mal Fakt“, wer dafür verantwortlich war, muss sie aber trotzdem nicht unbedingt gewusst haben. Möglich bleibt, dass Böhnhardt und Mundlos nicht die einzigen Täter waren oder dass sie zu einer größeren Tätergruppierung gehörten. Das wiederum würde den möglichen Tatbeitrag der Angeklagten relativieren.

Inzwischen werfen die fünf Vernehmungen Zschäpes durch das BKA im Jahr 2023 nach ihrem Auftritt im bayerischen NSU-Untersuchungsausschuss Nummer 2 Zweifel auf, ob sie Susann E. dabei tatsächlich belastet hat. Die Vernehmungen sind als geheim eingestuft: Entspricht das ihrem Wert oder ist das Bluff? Wird mit der angeblichen Einstufung ein Inhalt suggeriert, den es nicht gibt?

Die Vorsitzende Richterin erwähnte gegenüber Beate Zschäpe die Perspektive einer „Aussetzung“. Aussetzung der Haftstrafe? Ist der Prozess gegen Susann Eminger und die Vorladung Zschäpes als Zeugin ein Manöver für dieses Ziel? Soll Zschäpe für ein bestimmtes Aussageverhalten eine Gegenleistung erhalten? Handelt es sich genau genommen um eine Operation mit dem Ziel der „Befreiung“ von Beate Zschäpe? Keine Befreiung im herkömmlichen Sinne mittels Gewalt, sondern mit den Mitteln und Möglichkeiten des Rechtsstaates, scheinbar normal und unauffällig, wenn auch kompliziert. Und wenn ja: Warum? Was ist das Besondere bei ihr?

Vor wenigen Jahren, im Fall von Walter Lübcke, hat so eine Aktion schon einmal stattgefunden. Beim Mord an dem CDU-Politiker waren ziemlich sicher zwei Täter dabei: Stefan Ernst, der Schütze, wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, der mutmaßliche Mittäter Markus H. wurde freigesprochen.

Thomas Moser

Thomas Moser ist freier Journalist und Autor, der unter anderem für das Online-Magazin Overton und ARD-Anstalten arbeitet. Er tritt für eine Erneuerung und Demokratisierung der Öffentlich-Rechtlichen Medien ein. Der Politologe beschäftigte sich mit dem NSU-Komplex und veröffentlichte hierzu mehrere Bücher (u.a. „Ende der Aufklärung. Die offene Wunde NSU“). Er berichtete über die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zum Anschlag vom Berliner Breitscheidplatz und schrieb dazu das Buch „Der Amri-Komplex“.

Bild von Angela Margarethe Lehner.
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2 Kommentare

  1. Das NSU- Bild aufhellen kann man nur wenn man über die zugewiesenen Handlungen der rechten Gruppierungen in Thüringen und Sachsen nach der Wende nachdenkt und dabei die Interessen der verschiedenen Geheimdienste beachtet.

  2. Vielleicht kann das Herr Moser nicht schreiben, es gibt aber zahlreiche Vermutungen, dass die Zschäpe selbst eine V-Frau gewesen sein könnte. Wenn die beiden Bs einen nicht selbstgewählten Tod erlitten, während Zschäpe noch am Leben ist.
    Während Schorlaus lesenswerter Krimi zum NSU-Komplex wirklich spannend ist, erleben wir jetzt „in echt“ die langweiligste Schmierenkomödie des 21. Jahrhunderts.

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