
Susann Eminger bekommt zwei Jahre Haft, die sie nicht antreten muss. Die Frage bleibt: Wurde das Verfahren inszeniert, um der Verurteilten Beate Zschäpe eine Chance zu geben, sich als geläuterte Staatsbürgerin zu präsentieren?
Der reichlich seltsame Prozess gegen Susann Eminger ging am 17. Juli 2026 mit der Urteilsverkündung zuende. Wegen Unterstützung der terroristischen Vereinigung NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) und Beihilfe zu einem Raubüberfall wurde sie zu zwei Jahren Haft verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre Haft (ohne Bewährung) gefordert, die Verteidigung der Angeklagten einen Freispruch. Prozessbeobachter gingen tatsächlich schon zu Beginn des Verfahrens davon aus, dass eine solche oder ähnliche Strafe verhängt werde: keine wirkliche Verurteilung, aber auch kein Freispruch.
Dahinter steht die Frage, was mit diesem verspäteten Verfahren tatsächlich bezweckt wurde. Will die Bundesanwaltschaft endgültig einen Schlussstrich unter die unappetitliche Mordserie an neun Männern mit migrantischen Wurzeln und einer Polizeibeamtin ziehen, in die der Sicherheitsapparat der BRD in großem Maße verwickelt ist? Oder ging es dabei gar nicht um eine Verurteilung von Susann E., sondern zielte man auf eine – indirekte – Begünstigung der NSU-Hauptverurteilten Beate Zschäpe?
Für eine längere Haftstrafe der Angeklagten fehlte diesem Strafprozess die Substanz. Auf der anderen Seite war ein Freispruch Emingers, der nach der dürftigen Hauptverhandlung sogar möglich gewesen wäre, politisch ausgeschlossen. Die Ehefrau eines NSU-Verurteilten (André Eminger) kann nicht ohne Verurteilung davonkommen. Bei acht anderen ursprünglich beschuldigten Unterstützern, zu denen auch Susann E. zählte, ist aber gerade das der Fall. Die Bundesanwaltschaft hat alle Verfahren inzwischen folgenlos eingestellt.
Dieser sogenannte „NSU-Prozess II“ war ein Prozess, der strenggenommen keiner war. Er war ein Manöver, eine Operation, was nebenbei durch das Beweisprogramm dokumentiert ist. Als die Hauptverhandlung Anfang November 2025 vor dem Oberlandesgericht Dresden begann, waren 44 Sitzungstage terminiert. Am Ende haben lediglich 22 stattgefunden. Die Hälfte der Sitzungstage wurde im Laufe des Verfahren abgesetzt und ersatzlos gestrichen. Zum Teil en bloc weit im Voraus, zum Teil kurzfristig vor der entsprechenden Sitzung. Wenn auf so viele Zeugen verzichtet werden kann, kann es keinen großen Aufklärungsbedarf gegeben haben.
Als Anfang Juli 2026 die Plädoyers gehalten wurden (am 3. Juli die Bundesanwaltschaft und am 9. Juli die Eminger-Verteidigung), wurde darüber gar nicht mehr öffentlich informiert. Auch über die Urteilsverkündung jetzt am 17. Juli gab es vorher keine besondere Mitteilung durch das Oberlandesgericht. So viel Zurückhaltung passt nicht zu diesem Verfahren, das anfänglich zum „zweiten NSU-Prozess“ hochstilisiert worden war.
Tatsächlich ist die Beweislage gegen Susann E. nicht so eindeutig, wie es dargestellt wird. Der Dresdener Staatsschutzsenat stützte sich in seiner Entscheidung und Urteilsbegründung auf das große NSU-Verfahren von München von 2013 bis 2018 und nahm dessen Feststellungen als Grundlage für seine eigene Arbeit. Danach war das Trio Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe für alle Taten (zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle) verantwortlich. Auch Zschäpe, obwohl die nicht bei der Ausführung der Taten dabei gewesen sein soll, was sowohl sie selbst als auch die BAW zu Protokoll geben.
Tatsächlich gibt es inzwischen nicht nur ernsthafte Zweifel an der (ausschließlichen) Täterschaft der zwei Männer. Zweifelhaft geworden ist vor allem, ob Zschäpe überhaupt genaues Wissen über die Taten besitzt. Strafrechtlich ein brisanter Punkt: Denn wenn Zschäpe kein genaues Wissen hatte, konnte sie es auch nicht Susann E. weitergeben. Die hätte dann also auch nicht als Mitwisserin, Unterstützerin und Beihelferin beschuldigt werden können. Und sie hätte dann auch nicht drei Attentäter unterstützt, sondern lediglich drei Untergetauchte. Um Susann E. anklagen zu können, braucht es also die Konstruktion vom Trio als Tätervereinigung und Zschäpe als Mittäterin.
Die Veranstaltung dümpelte monatelang vor sich hin. Tatsächlich stagnierte der Prozess von Anfang an. Ausfallende Sitzungstage, keine Zeugen, wenig Fragen durch das Gericht, kaum Fragen seitens der Anklage. Warum verzichtete der Generalbundesanwalt beispielsweise selber auf einen Zeugen, den früheren Wirt einer Kneipe in Nürnberg, auf die im Jahr 1999 ein Anschlag mit einer Sprengfalle verübt wurde, und der Susann E. einmal getroffen haben will? Ob der Anschlag auf das Konto des NSU geht, ist zwar fraglich, den Zeugen nicht zu vernehmen, erscheint aber mutwillig.
Bei derart spärlicher Anklage konnte sich auch die Verteidigung zurückhalten. Dazu passt dann, dass Presseberichte über den Prozess eher selten waren. Ein Nebenprodukt war vielleicht noch, dass das Gericht bei den Zeugenvernehmungen immer wieder darauf stieß, dass die Erstermittlungen durch Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter im Jahr 2012 nicht nur oberflächlich, sondern auch widersprüchlich und zum Teil sogar gesetzwidrig durchgeführt wurden. Ein Arzt wurde nicht auf seine Schweigepflicht hingewiesen.
War der Zweck des Prozesses ein anderer? Aufmerksamkeit erlebte das Verfahren nur, als sich die Hauptverurteilte Beate Zschäpe an drei Tagen als Zeugin den Fragen des Gerichtes stellte, Anfang Dezember 2025 sowie Ende Januar 2026. Das Gerichte stützte sein Urteil auch auf die Aussagen der Zeugin Zschäpe. Die Vorsitzende Richterin Simone Herberger lobte sie: „Sie hat sich hier geöffnet und eine freie Beantwortung möglich gemacht.“ Sie habe Verantwortung übernommen und lasse sich die Taten zurechnen. Zschäpe habe ein Bekenntnis zum „NSU“ abgegeben. Allerdings nahm die Vorsitzende selber direkt eine Einschränkung des angeblichen Erkenntnisgewinns durch Zschäpes Aussage vor. Sie erklärte, Zschäpe habe vor den Morden „schon mitgekriegt, dass etwas passiert“. Sie habe auch Unterschiede festgestellt, ob es um einen Raub oder einen Mord gegangen sei. Damit erklärte die Richterin strenggenommen, Zschäpe hatte kein Wissen von den Taten, sondern lediglich Vermutungen und Annahmen.
Das Besondere ist: Zschäpe ihre Aussage und ihr reumütiges Bekenntnis zu Gute halten zu können, macht nur Sinn, wenn sie eine der drei Terroristen war. Das erfordert die selbe Tat- und Täterkonstruktion wie im Zusammenhang mit der NSU-Unterstützerin Susann E. Für Zschäpe bedeutet das: War sie keine Mittäterin, hat ihre Reue auch keinen Wert. Da sie jedoch als Mörderin verurteilt wurde, kann sie sich nur als reumütige Mörderin eine Verschonung der Strafe, eine „Aussetzung“, verdienen. Sie muss sich dazu bekennen. War die Selbst-Repräsentation Zschäpes also der eigentliche Zweck dieses befremdlichen Prozesses?
Dass dem Gericht dieser Hintergrund klar war, zeigte die Vorsitzende Richterin, die am ersten Tag der Zeugenvernehmung von Zschäpe genau das thematisierte: Die mögliche „Aussetzung“ der Strafe. Allerdings hat eine zu positive Bewertung von Zschäpes Zeugenaussage wiederum den Haken, dass sie dann ja Eindeutiges zur Rolle und zum Wissen von Susann E. beitragen können müsste. Doch genau das tat sie nicht: sie belastete ihre ehemalige Freundin nicht. Das Gericht verfiel nun auf den Kunstgriff, einerseits zu erklären, Zschäpe sei bei ihrer Aussage „detailarm“ gewesen, also nicht konkret genug, so dass es keine Belege gegen Susann E. gibt. Der Senat drehte den Sachverhalt gleichzeitig einfach um: Dass Zschäpe ihre Freundin weitgehend nicht belastet hatte, wertete er so, dass Zschäpe Susann E. nicht habe belasten „wollen“. Das wiederum sah der Senat als Beleg dafür, dass Susann E. belastet sei. Er macht aus einer faktischen Nicht-Belastung erst Recht eine hypothetische Belastung – ein klassisches Vorurteil. Beweistechnisch allerdings haarsträubend.
Ein Großteil der Beweiswürdigung folgte dieser Methode, die mit Annahmen, Unterstellungen und Spekulationen operiert. Nach seiner „Überzeugung“, so die Vorsitzende des Dresdner Staatsschutzsenates, sei Susann E. die beste Freundin von Beate Zschäpe und die engste Vertraute des Trios gewesen. Es sei „nicht vorstellbar“, dass Susann E. von Zschäpe oder von ihrem Ehemann André nichts von den Taten des Trios erfahren habe. Es müsse „zumindest Klärungs- und Gesprächsbedarf“ zwischen diesen Personen gegeben haben. Die Vorsitzende Richterin räumte dann selber ein, etwaige „Gesprächsprotokolle“ gebe es selbstverständlich nicht. Damit entwertete sie beweistechnisch im selben Moment die tendenziösen „Annahmen“ des Gerichtes. Man könnte auch sagen: Die Richter entschieden im Zweifel gegen die Angeklagte.
Die Vorsitzende Richterin Simone Herberger trug die Begründung des Urteils sehr schleppend vor, so als suchte sie noch nach Worten und Kausalitäten. Man hatte den Eindruck, sie improvisiert. Der Staatsschutzsenat des OLG Dresden war vom gesamten NSU-Komplex überfordert. Das führte schon während des Prozesses immer wieder zu Peinlichkeiten. Die gab es auch jetzt in der Urteilsbegründung. So sprach die Vorsitzende bei der Aufzählung der NSU-Taten vom „Mord an den beiden Polizeibeamten“ in Heilbronn. Oder vom „Nagelbombenanschlag in einem Lebensmittelgeschäft“ in einer Gasse in der Kölner Innenstadt. Tatsächlich explodierte in dem Laden eine Sprengfalle in einer Dose. Nebenbei: Der Bombenleger war ziemlich sicher weder Böhnhardt noch Mundlos, sondern wahrscheinlich ein Mann aus der Neonaziszene, der obendrein V-Mann des Verfassungsschutzes war. Die nämliche Nagelbombe explodierte Jahre später in der Keupstraße in Köln und verursachteDdutzende von Verletzten.
Das Ermittlungsverfahren gegen Susann E. war, so wie Verfahren gegen acht weitere Personen, im Januar 2012 eröffnet worden. Inzwischen also mehr als 14 Jahre her. Das wertete das Gericht als strafmildernd, ebenso die „geordneten Verhältnisse“, in denen die Familie Eminger lebe. Zugleich formulierte es ein bisschen Kritik an der Bundesanwaltschaft. Im Jahr 2021 hatten alle Urteile von München Rechtskraft erlangt. Dazu erklärte die Vorsitzende Richterin: „Der Komplex war [2021- TM] ausermittelt, man hätte Anklage erheben können.“ Eine „rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung“ durch den Generalbundesanwalt – soweit wollte das Gericht in seiner Kritik aber nicht gehen.
Erst im Februar 2024 wurde Susann E. angeklagt. Der Generalbundesanwalt erklärte damals: „Nach neueren Erkenntnissen hatte sich der Tatverdacht gegen Susann E. weiter erhärtet.“ Er stützte sich auf angebliche Aussagen von Zschäpe, die sie im Jahr 2023 zwischen August und Oktober bei freiwilligen Vernehmungen im Gefängnis gegenüber dem BKA gemacht haben soll. Den Beleg für die Erhärtung des Tatverdachtes ist die Anklagebehörde bemerkenswerter Weise schuldig geblieben – bis zum Schluss. Keine entsprechenden Zeugen, und Zschäpe entlastete Susann E. eher, als dass sie sie belastete. Auch das alles führt zu derselben Frage: Warum dieser Prozess?
Bleibt noch zu erwähnen, protokollarisch sozusagen, dass die Rolle der V-Leute im NSU-Komplex erneut ausgespart wurde. Was die Strafverfolgungsbehörden durch ihre Informanten wie den Zwickauer Ralf Marschner oder eine Person in der Neonazigruppe der Emingers wussten, wurde auch vor diesem Staatsschutzsenat ausgeklammert.
Der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Wolfgang Barrot, sagte nach der Sitzung gegenüber der Presse, dem Urteil komme neben dem „wichtigen Schuldspruch“ im Einzelfall Susann E. auch eine grundsätzliche Bedeutung zu. Es mache deutlich, dass Ermittlungen auch nach so langer Zeit noch „zu Erfolg“ führen könnten. Der Anspruch der Bundesanwaltschaft sei, keinen Schlussstrich im Tatkomplex „NSU“ zu ziehen. Fragen wollte er nicht beantworten. Bei der Prozesseröffnung hatte die Behörde das noch getan.
Zwei Jahre Haft, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind, das ist nicht wirklich identisch mit der Strafforderung von vier Jahren Haft ohne Bewährung durch die Bundesanwaltschaft. Eher eine Zurückweisung. Wenn man die Perspektive wechselt, hat allerdings auf einer anderen Ebene alles geklappt. Susann E. kann jedenfalls so weiterleben wie bisher.
Und Gewinnerin der Aktion ist Beate Zschäpe. Mit dem Prozess gegen Susann E., der den Zeugenauftritt von Zschäpe möglich gemacht hat, ist die nächste Hürde genommen worden. Die staatliche Operation der Befreiung von Zschäpe kann weitergehen.
Da Zschäpe zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt wurde, muss nach Ablauf der Mindesthaftdauer von 15 Jahren zunächst über die weitere Strafe entschieden werden. Wie lange soll sie in Haft bleiben? Wann könnte sie mit einer Haftverschonung rechnen? Vor dieser Entscheidung gibt es eine Anhörung der Klientin. Zschäpe ist seit dem 8. November 2011 in Haft, die Anhörung muss spätestens am 7. November 2026 stattfinden. Danach entscheidet das Oberlandesgericht München als jenes Gericht, das Zschäpe im 2018 verurteilt hatte, über die weitere Strafe. Dann steht also eine mögliche „Aussetzung“ im Raum.
Die Frage ist nun, warum derartige Anstrengungen unternommen werden, um Zschäpe aus dem Gefängnis zu bekommen.
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Die Vertuschung funktioniert. Vielleicht bekommt der Tiefe Staat in Deutschland so die Gelegenheit, den Aktendeckel dieses wirklich lästigen Falles endgültig zu schliessen.
Da gehe ich mit. Eine völlig unmotivierte Staatsanwaltschaft, die diesen Prozess angeblich wollte. Eine total überforderte Richterin. Es ist der Tiefe Staat, der diesen Prozess wollte.
Aber immerhin gab es eine Urteilsbegründung. Bei Lina E. auf der Gegenseite gab es die nicht, zumindest ist sie nicht öffentlich zugänglich. All das, was da über sie kursiert, insbesondere die Videos, die die Rechten immer verlinken, ist in keiner Weise gerichtlich bewiesen. Immer dabei die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Mit der man jemand zehn Jahre ins Gefängnis bringen kann, ohne dass er/sie eine Straftat begangen hat.
Dann noch mithilfe der Orban-Justiz das Urteil gegen Maja T. Was ein Witz ist. Es soll hier ein gefährlicher Linksextremismus gezeichnet werden, den es so nicht gibt.
Ihr Verbrechen: Sie hat einer untergetauchten Kriminellen ihre Ausweise und Krankenkassenkarte geborgt.
Es wird Zeit, darüber zu sprechen, daß Aktivisten Illegalen Ausweise, Krankenkassenkarten und viele weitere Dokumente borgen und Einkaufsgutscheine umrubeln.
Zwar leicht Off-Topic, aber bisher noch kein Thema bei Overton:
„Marla-Svenja Liebich – offiziell in Deutschland als Frau registriert – soll die Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) für Männer absitzen. Das entschied die Leitung des für Liebich zuständigen Frauengefängnisses im sächsischen Chemnitz.“
Da musste ich herzhaft lachen, dass der Genderzirkus (salopp gesagt) offenbar nicht für alle gilt.