Norman Paech: „Der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Putin erschwert mögliche Friedensverhandlungen“

Norman Paech im Zoom-Gespräch mit Florian Rötzer am Donnerstag, den 16. März.

Der Völkerrechtler über die russischen Kriegsverbrechen, das Internationale Strafgericht,  das mögliche Sondertribunal und warum die Kriegsverbrechen der USA/Nato ungesühnt blieben.

Prof. Dr. Norman Paech lehrte Politische Wissenschaften an der Fakultät Jura II der Hamburger Universität und Öffentliches Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Politik in Hamburg. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist das Völkerrecht. Paech war 2005-2009 Mitglied des Deutschen Bundestages und Außenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke. Das Gespräch mit Norman Paech wurde am Donnerstag, den 16. März geführt. Da am Freitag der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen Putin erließ, wurde das Gespräch nachträglich noch ergänzt.

Es ist ja schon seit geraumer Zeit die Rede davon, dass Russland wegen des Angriffskrieges und der begangenen Kriegsverbrechen ein Prozess gemacht werden soll. Einerseits gibt es den Internationalen Strafgerichtshof, der Kriegsverbrechen ahnden kann, aber offenbar keinen Angriffskrieg, weswegen überlegt wird, ein Sondertribunal einzurichten. Jetzt erst mal zum Beginn: Ist denn der Krieg, den Russland gegen die Ukraine führt, ein klassischer Angriffskrieg?

Norman Paech: Ja, das kann man sogar präzisieren. Seit dem ersten Tag, seit dem 24. Februar vor einem Jahr, war man sofort dabei, um nicht nur Kriegsverbrechen, die bei solch einem Krieg möglich und immer wahrscheinlich sind, zu verfolgen, sondern direkt auch Putin. In allen Kriegen ist noch nie so schnell vom UN-Sicherheitsrat, vom Internationalen Strafgerichtshof und auch vom Internationalen Gerichtshof reagiert worden, die  Verbrechen zu verfolgen. Das ist weder im Irak noch in Afghanistan, Libyen oder Syrien geschehen. Nur hier ist man außerordentlich spitz und hat das sofort verfolgt. Das nur zur Einleitung.

Dass es ein Angriffskrieg ist, ist meines Erachtens vollkommen klar.  Es wird immer wieder versucht, die Invasion als Verteidigungskrieg darzustellen. Hier muss man sehr deutlich trennen zwischen einer politischen und einer juristischen Einschätzung. Die politische Einschätzung muss fragen, warum Putin plötzlich die Invasion, die immer wieder einmal angekündigt wurde, dann am 24. Februar auch gemacht hat. Juristisch wird aber ganz eindeutig nur danach gefragt, wer einen Krieg beginnt.

Die Nato-Formel lautet seit Beginn, es sei „unprovozierter und ungerechtfertigter“ Angriffskrieg. Spielen die beiden Beschreibungen völkerrechtlich eine Rolle?

Norman Paech: Nein, es spielt keine Rolle, ob der Krieg provoziert war oder nicht, er ist ein Angriffskrieg. Man sagt das nur deswegen so deutlich, um alle Überlegungen oder Einwürfe, dass es doch ein Verteidigungskrieg ist, gar nicht gelten zu lassen. Und die UN-Charta sagt ganz eindeutig in Artikel zwei Ziffer vier: Gewalt ist verboten. Es gab ja schon 1928 den berühmten Briand-Kellogg-Pakt, nach dem Krieg verboten ist. Aber weil das nichts bewirkt hat, wurde nach dem Zweiten Weltkrieg das Gewaltverbot in der UNO-Charta verschärft und absolut gemacht. Danach kann ein Krieg nur aus insgesamt drei Gründen gerechtfertigt sein. Erstens: Wenn man angegriffen wurde, darf man sich nach Artikel 51 verteidigen. Oder es gibt ein Mandat des Sicherheitsrats nach Artikel 42 der UN-Charta. Das ist z.B. seinerzeit erteilt worden, nachdem der Irak Kuwait überfallen hat. Die USA haben das Mandat seinerzeit wahrgenommen. Und der dritte Grund ist, dass der angegriffene Staat um Unterstützung bittet.

Alle drei Gründe liegen nun wirklich nicht vor. Selbst wenn aus Donezk und Lugansk Bitten gekommen sind, den „Volksrepubliken“ zu helfen, ist das nicht relevant. Es kann keine einzelne Region eines Staates einen anderen Staat zur Intervention auffordern. Wir müssen immer bedenken, dass das Völkerrecht für alle möglichen Fälle gelten muss, also auch für Israel und die Türkei, und eben auch für die Ukraine. Wenn aus Lugansk und aus Donezk ein Hilfeersuchen kommt, dann kann das vor den UN-Sicherheitsrat gebracht werden, aber das ist keine Ermächtigung zur einseitigen Intervention. Wenn die vier Regionen nach ihrer Annexion durch Russland ein Hilfeersuchen stellen, weil sie von Kiew angegriffen wurden, so gibt das Russland kein Verteidigungsrecht. Denn die Gebiete sind durch die rechtswidrige Annexion nicht russisches Territorium geworden.

Es ist also ein Angriffskrieg. Warum kann der Internationale Strafgerichtshof aber deswegen nicht tätig werden? Offenbar kann wegen eines Angriffskriegs noch nicht ermittelt werden.

Norman Paech: Der Chefankläger Karim Khan des Internationalen Strafgerichtshofs hat sofort die Untersuchung und Beweissicherung für mögliche Kriegsverbrechen aufgenommen. Er hat insgesamt 42 seiner Leute in die Ukraine geschickt, um Beweismaterial für mögliche Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu sichern. Das kann der Internationale Strafgerichtshof untersuchen. Das einzige Problem ist, dass man Wladimir Putin, den Oberbefehlshaber und Staatspräsidenten nicht wegen des Tatbestandes der Aggression/Angriffskrieges vor Gericht stellen kann. Die Staaten haben seinerzeit im Römischen Statut Staatsoberhäuptern die Immunität vorbehalten. Deshalb wird jetzt ein Sondertribunal gefordert, was auch dem Antrag der CDU/CSU im Bundestag zugrunde lag.

Die Nato hatte ja einen ungesühnten Angriffskrieg auf Serbien 1999 ausgeführt. Danach wurde der serbische Präsident Milosevic vor Gericht gestellt. Das lässt sich aber nicht vergleichen?

Norman Paech: Das möchte man jetzt genau so machen. Auch Milosevic konnte man nur durch ein Sondertribunal, das berühmte Jugoslawien-Tribunal, vor Gericht bringen. Mit dem Ruanda-Tribunal konnte man die Verfolgung wegen Völkermordes aufnehmen. Diese Tribunale dienen nun als Vorbild für ein Sondertribunal gegen Putin. Man kann sich das Recht dann stricken, dass es keine formalen Hindernisse gibt, auch den Präsidenten von Russland vor Gericht zu bringen.

„Das Sondertribunal ist eine letztmögliche Sanktionsandrohung gegen Putin, die den Internationalen Strafgerichtshof schwächt“

Nun mal eine Nebenfrage. Der Irakkrieg 2003 war ja auch ein Angriffskrieg. Könnte man denn jetzt nachträglich, also wenn zum Beispiel ein Sondertribunal gegen Russland eingerichtet würde, auch Anklage gegen die amerikanischen Kriegsverantwortlichen erheben? Oder ist das schon verjährt?

Norman Paech: Nein, nach Art. 29 des Römischen Statuts ist Verjährung nicht möglich. Man könnte die Täter immer noch vor ein Tribunal stellen. Ich habe gestern einen sehr interessanten Film gesehen über die gigantischen Demonstrationen gegen den Irak-Krieg im März 2003  in den USA, Europa, in Australien, in der ganzen Welt. Es waren die wirklich größten Demonstrationen, die es überhaupt je gegeben hat, größer als gegen den Vietnamkrieg. Und dort gab es immer wieder den Ruf, Bush, Rumsfeld, Cheney und Blair vor Gericht zu bringen. Aber es hat sich niemand darum gekümmert.

Das ist einer meiner Gründe, weswegen ich gegen die Einführung dieses Tribunals bin. Wenn Putin in Abwesenheit verurteilt würde, denn er wird ja nie erscheinen, stellt man das Sondertribunal wieder ein. Würde man es weiterführen und sagen, jetzt nehmen wir uns Bush etc. vor, dann wäre das was anderes. Aber dieses Sondertribunal ist einfach eine letztmögliche Sanktionsandrohung gegen Putin, die man sich erdacht hat, eine symbolische Demonstration, die den Internationalen Strafgerichtshof und seine Rechtsprechungsmöglichkeiten nur schwächt.

Putin kann man nicht holen, weil er nicht kommen wird. Es sei denn, es findet den Umsturz statt und er wird ausgeliefert. Aber was wären denn die Bedingungen für ein solches Sondertribunal? Wie kann man eines einrichten?

Norman Paech: Man hat es ja gemacht, und zwar auch dort mit sehr unterschiedlichem Erfolg. Nehmen wir das Jugoslawien-Tribunal, das immer als sehr erfolgreiches Tribunal angesehen worden ist. Aber die damalige Chefanklägerin Carla Del Ponte hat in ihrer Biographie „Ich bin keine Heldin“ eingestanden, dass sie dann aufgelaufen ist, als sie auch die möglichen Nato-Kriegsverbrechen in Jugoslawien untersuchen wollte. Ihr wurden alle Beweisdokumente in Brüssel verweigert, sie musste die Untersuchungen einstellen. Das war beim Ruanda-Tribunal ähnlich, als es um mögliche Kriegsverbrechen der Tutsi ging. Ihr wurde von Großbritannien und den USA bedeutet, dass das nicht in ihrem Interesse sei.  Das heißt, das waren nur Teilerfolge. Genau das ist die Kritik an diesem Sondertribunal. Es sind politische Tribunale, und das bleiben sie auch.

Ist es denn beim Internationalen Strafgerichtshof ganz anders? Es haben sich ja schon afrikanische Staaten beschwert, dass immer nur die Dritte Welt vor Gericht kommt. Burundi, Südafrika und Gambia haben erklärt, austreten zu wollen. Die Trump-Regierung hat gegen den Internationalen Strafgerichtshof und Ankläger Sanktionen verhängt, weil gegen CIA-Mitarbeiter wegen Folter in Afghanistan ermittelt wurde. Die Ermittlungen wurden daraufhin eingestellt. Ist denn der Strafgerichtshof auch wirklich als unabhängig einzuschätzen?

Norman Paech: Das ist sehr problematisch. Sie haben die Untersuchungen wegen Foltervorwürfen in Abu Ghraib (Irak) und Bagram (Afghanistan) angeführt. Beide sind eingestellt worden, natürlich auf Druck der britischen und amerikanischen Regierung. Trump hat ja gesagt, ihr werdet nie einen GI von uns anklagen. Die Engländer waren etwas klüger und gaben vor, die wegen Folter von zahlreichen Irakern beschuldigten Soldaten unter Berufung auf den Komplementaritätsartikel des Römischen Statuts selbst vor Gericht zu stellen. Der erlaubt dem Gerichtshof in Den Haag ein Verfahren einzustellen, wenn es gesichert ist, dass der Staat der Täter das macht. Die Soldaten waren natürlich ungeheuer dankbar, denn die Engländer haben niemanden vor Gericht gestellt.

Das musste London wohl auch machen bzw. vorgeben, weil Großbritannien dem Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs beigetreten ist, während die Amerikaner außen vor blieben.

Norman Paech: Ja, aber auch wenn sie ratifiziert hätten, sie hätten das nie gemacht. Das ist das große Problem, dass die großen Staaten sich immer über das Recht hinwegsetzen können. Der Internationale Strafgerichtshof hat bisher nur Täter aus Afrika verurteilt. Das hat ihm den Vorwurf eingebracht, ein afrikanischer Strafgerichtshof zu sein. Also politisch ist auch der Strafgerichtshof natürlich, aber nicht in dem Umfange wie ein Sondertribunal.

„Das große Problem ist, dass die großen Staaten sich immer über das Recht hinwegsetzen können“

Die Ukraine hat das Rom-Statur auch nicht ratifiziert, aber ab 2014 die Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs zugelassen, um die von Russland begangenen Verbrechen zu untersuchen und zu ahnden. Wenn der Strafgerichtshof in der Ukraine tätig wird, müsste er beide Seiten untersuchen, also die Kriegsverbrechen von Russen, aber auch die von den Ukrainern. Ist denn schon abzusehen, ob das tatsächlich erfolgt?

Norman Paech: Das ist eine politische Frage, die ich nicht beantworten kann. Aber ich bin ganz sicher, dass auf jeden Fall alle oder die meisten Kriegsverbrechen der Russen erfasst werden. Inwieweit dann auch Kriegsverbrechen der Ukrainer vor Gericht kommen, wage ich zu bezweifeln, denn in der politischen Diskussion in den Medien wird immer dann, wenn gegenüber den Ukrainern auch solche Vorwürfe laut werden, abgewiegelt. Die Erfahrungen sind allerdings nicht ermutigend.  Der Internationale Strafgerichtshof mit seinem Chefankläger Karim Khan hat z.B. die Untersuchungen gegen die Amerikaner in Afghanistan mit der Begründung eingestellt, dass die Kapazitäten des Gerichts dafür nicht groß genug seien. Untersucht würden daher nur die möglichen Kriegsverbrechen gegen die Taten der Taliban. Das sei erfolgversprechender. Hier erkennt man sehr deutlich die politischen Machtstrukturen hinter dem Recht und hinter den rechtlichen Institutionen, die auch jetzt wahrscheinlich wieder funktionieren werden.

Es soll eine Anklage wegen der Bombardierung von zivilen Zielen und dem Verschleppen von Kindern aus der Ukraine erhoben werden. Bei dem Beschuss von zivilen Zielen kann das Problem entstehen, dass eine Rakete zum Beispiel abgeschossen wird und dann Teile auf ein Gebäude fallen und Zivilisten töten. Das führt Russland gerne an. Vermutlich bleibt es eine Schuld der Angreifer.Oder tragen diejenigen, die über bevölkertem Gebiet eine Rakete abschießen, auch eine Mitschuld?

Norman Paech: Das sind schwierige Fragen, die sich nur mit der Untersuchung des Tatbestandes beantworten lassen. Es kommt ja auch vor, dass Raketen vom Ziel abkommen. Das ist mit einer offensichtlichen ukrainischen Rakete geschehen, die in Polen gelandet ist. Daraufhin ist nichts juristisch geschehen.

Anders ist es, wenn Raketen direkt zum Beispiel in Krankenhäuser einschlagen. Das ist das Problem in Jugoslawien gewesen. Dort ist beispielsweise eindeutig das Rundfunkgebäude in Belgrad mit Raketen bombardiert worden, aber das ist nie verfolgt worden. Oder die Brücke von Vavarin, die sogar zweimal bombardiert wurde. Dabei wurden Menschen getötet, Carla Del Ponte musste ihre Untersuchungen einstellen. Das nach 1945 geschaffene internationale Strafrecht ist ein großer Fortschritt und sehr zu begrüßen, aber seine Wirkung ist nur stark oder schwach wie die politische Kultur dieser Staaten, die dahinter stehen.

Was müsste man oder was könnte man machen, um das internationale Strafrecht zu verbessern?

Norman Paech: Der Strafgerichtshof tut seine Pflicht und sucht jetzt nach Straftaten sowohl der Russen als auch der Ukrainer. Man muss das abwarten. Es gibt ein juristisch Instrumentarium. Wichtig wäre es aber, dass bei den allen Kriegen, an denen Staaten der Nato beteiligt sind, sagen wir beim Irak-Krieg oder beim noch laufenden Syrien-Krieg, genau so vorgegangen wird. Das ist eine politische Frage, die sich an die Bundesregierung wendet. Sie müsste fordern, dass nun die Großmächte, also die USA ebenso wie Russland, Indien und China, aber auch alle anderen Staaten, die bisher ihre Unterschrift unter das Römische Statut verweigert haben und Kriege führen wie Israel, endlich das internationale Strafgesetzbuch unterschreiben und es auch gegen sich selbst gelten lassen – und am besten ihre Kriege beenden.

Angeblich will das Pentagon im Unterschied zur restlichen US-Regierung keine Beweise für das Begehen von Kriegsverbrechen der Russen liefern, weil man fürchtet, dann auch belangt werden zu können, obwohl die USA ja kein Mitglied im Strafgerichtshof ist.

Norman Paech: Das kennen wir schon.  Kissinger hatte immer dann, wenn er nach Deutschland reiste, vorher gefragt, ob gegen ihn juristisch ermittelt wird. Denn wir haben auch ein Völkerstrafgesetzbuch, mit wir diese Leute verfolgen könnten, so wie man das mit Pinochet gemacht hat. Auch Tzipi Livni, die ehemalige Außenministerin von Israel, hat sich vor ihrer Reise nach England erkundigt, ob gegen sie etwas vorliege, weil sie Angst hat, dass sie eventuell dort plötzlich vor Gericht erscheinen muss. Das Recht hat diese  Möglichkeiten geschaffen, aber das ist immer eine Frage der politischen Entwicklung und der politischen Kultur. Ich erinnere immer wieder an das, was der US-amerikanische Ankläger Robert Jackson während der Nürnberger Prozesse am 21. November 1945 erklärte: „Denn wir dürfen niemals vergessen, dass nach dem gleichen Maß, mit dem wir heute die Angeklagten messen, auch wir morgen von der Geschichte gemessen werden.. Diesen Angeklagten einen vergifteten Becher zu reichen, bedeutet, ihn an unsere eigenen Lippen zu bringen. Wir müssen mit unserer Aufgabe mit soviel innerer Überlegenheit und geistiger Unbestechlichkeit herantreten, dass dieser Prozess einmal der Nachwelt als die Erfüllung menschlichen Sehnens und Gerechtigkeit erscheinen möge.“ Leider alles vergessen.

Eine Zusatzfrage. Am Freitag, nach unserem Gespräch, hat der Brite Karim Khan, der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs Haftbefehle gegen Präsident Putin und Lvova-Belova, die russische Kommissarin für Menschenrechte, Haftbefehle ausgestellt. Nach gerichtlichen Ermittlungen sei davon auszugehen, dass beide verantwortlich für die Illegale Deportation und Überführung von „mindestens hunderten“ ukrainischer Kinder aus Waisenhäusern und Kinderpflegeheimen von den besetzten Gebieten nach Russland seien. Wie ist es einzuschätzen, dass gleich direkt der Präsident angeklagt wird? Ist das bereits ein unüblicher Vorgang?

Norman Paech: Das ist noch keine Anklage, sondern ein Haftbefehl – von eher symbolischer Bedeutung. Khan stand unter starkem Druck, immer noch nichts Sichtbares unternommen zu haben. Es ist erst der zweite Haftbefehl des Gerichtshofes. Der erste erging 2009 gegen das sudanesische Staatsoberhaupt Omar al Bashir. Er blieb auf seinen Reisen lange Zeit unbehelligt. Im August 2021 hat die sudanische Regierung aber beschlossen, ihn auszuliefern.

Putin und Lvova-Belova sollen für das Kriegsverbrechen der rechtswidrigen Vertreibung bzw. Überführung der Bevölkerung aus den besetzten Gebieten der Ukraine in die Russische Föderation verantwortlich sein. Das ist nach Art. 8 Abs. 2 Rom-Statut strafbar und verfolgbar.

Russland weist die Jurisdiktion des Internationalen Strafgerichtshofs zurück, den man nicht anerkenne. Müssten nun Staaten, die Mitglied sind, Putin festnehmen, wenn er zu Besuch käme? Oder gibt es da Spielräume? Und wird mit dem Vorgehen eventuell erschwert, dass es zu Friedensverhandlungen kommt, weil Putin dann selbst nicht nach Genf in die eigentlich neutrale Schweiz reisen könnte, die Mitglied des Strafgerichtshofs ist?

Norman Paech: Zur Vollstreckung des Haftbefehls muss der IStGH grundsätzlich auf die über 120 Staaten vertrauen, die das Rom-Statut unterzeichnet haben. Das ist keine einklagbare Pflicht, ergibt sich aber aus der allgemeinen Verpflichtung der Staaten, den Gerichtshof in seiner Arbeit zu unterstützen. Das ist also auch für Putin eine langwirkende Warnung. Natürlich erschwert dieser Haftbefehl mögliche Friedensverhandlungen mit dem Kreml, die Reaktionen zeigen das schon deutlich. Man muss auch nicht lange danach suchen, wer dahinter steht und die Entscheidung jetzt lobt in der Sicherheit, nie selbst in diese Situation zu geraten. Putin wird aber bestimmt genügend Staaten finden, in die er reisen kann, die ihm zusichern, ihn nicht auszuliefern. Und echte Friedensverhandlungen kann man auch in Moskau führen.

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67 Kommentare

  1. Es war der Sinn Friedensverhandlungen zu erschweren, da es zu keinen Frieden kommen darf. Die USA brauchen diesen Krieg und England und Polen wollen diesen Krieg. Die USA brauchen ihn für ihre Wirtschaft, um die EU auszupressen, damit deren Wirtschaftsleistung gedrosselt wird. Außerdem soll Russland geschwächt werden, damit es China nicht beistehen kann. Polen hat Begehrlichkeiten auf ukrainische Gebiete und sie warten auf eine günstige Gelegenheit und England ist nicht nur der Erfüllungsgehilfe der USA, da sie eine starke EU auch nicht gebrauchen können, sie haben auch über City of London finanzielle Interessen, da sie von Blutgeld lebt.

  2. Hat Putin nicht bereits deutlich gesagt, dass er in den westlichen Ländern keine vertrauenswürdigen Verhandlungspartner mehr sieht? Nach den Offenbarungen zu Minsk2 ist das durchaus auch nachvollziehbar.

    In sofern wird Frieden wahrscheinlich eh durch andere Vermittler zustande kommen müssen und angesichts der endlosen Geschichte von Doppelstandards und -moral hier im Westen würde ich das sogar als eine durchaus positive Entwicklung sehen.
    Der Internationalen Strafgerichtshofs hat wenigstens Fakten geschaffen und sich klar im westlichen Block positioniert. Damit dürfte klar sein, dass diese Institution für den Rest der Welt keine Bedeutung mehr hat… bzw. wahrscheinlich eh nie hatte.

    1. „In sofern wird Frieden wahrscheinlich eh durch andere Vermittler zustande kommen müssen“

      Ich denke, dass es für die nächsten Jahrzehnte, so lange die USA in Westeuropa noch die bestimmende Macht sind, maximal einen Waffenstillstand geben wird.

      Der wird kommen, sobald die USA die Überzeugung haben, dass sie mehr bezahlen müssen, als sie gewinnen (oder andere – die EU – schädigen) können.

      Die Beziehungen zwischen EU-Staaten und Russland sind jetzt tiefgreifend zerrüttet. Ich denke, dass das ein US-Kernziel war, seit bei Georgien und der Ukraine klar wurde, dass die Nato-Osterweiterung auf friedliche Weise nicht mehr fortführbar ist. Schweden und Finnland waren schon lange Nato-Staaten ohne Mitgliedsausweis. Da ist der Zoff, den die Türkei mit Schweden inszeniert ein Lehrstück für jeden, der sich für die viel zitierten Westlichen Werte interessiert.

  3. „Aber die damalige Chefanklägerin Carla Del Ponte hat in ihrer Biographie „Ich bin keine Heldin“ eingestanden, dass sie dann aufgelaufen ist, als sie auch die möglichen Nato-Kriegsverbrechen in Jugoslawien untersuchen wollte. Ihr wurden alle Beweisdokumente in Brüssel verweigert, sie musste die Untersuchungen einstellen. Das war beim Ruanda-Tribunal ähnlich, als es um mögliche Kriegsverbrechen der Tutsi ging.“

    Diese Geschichten und zusätzlich jene, wie US-Präsident Trump die Chefanklägerin Bensouda bedrohte, reichen ja wohl, um dieses Gericht als Internationalen NATO-Strafgerichtshof zu bezeichnen.

    Schön wäre es allerdings, wenn alle Straftäter vor Gericht kämen und nicht bloß solche, die einigen Westoligarchen in den Kram passen. Die westliche Führungsmacht könnte da ein paar erstklassige Kandidaten stellen. Ansonsten ist der Vorgang klasse Propaganda und zeigt mal wieder, dass ohne ein Mindestmaß von Ehrlichkeit und Wahrheitswillen kulturelle Leistungen unmöglich sind. Nur Propaganda kann grundsätzlich auf diese Voraussetzungen verzichten.

  4. Selbst wenn aus Donezk und Lugansk Bitten gekommen sind, den „Volksrepubliken“ zu helfen, ist das nicht relevant. Es kann keine einzelne Region eines Staates einen anderen Staat zur Intervention auffordern.

    Das möchte ich mal challengen.

    Wer sagt denn, dass es sich bei Donezk und Lugansk im juristischen Sinne um Regionen eines Staates und nicht etwa bereits um unabhängige Staaten handelte? Das ist sowohl eine politische wie auch juristische Frage die keineswegs eindeutig ist.

    Zunächst haben beide Regionen bereits 2014, nach einem Referendum ihre Unabhängigkeit erklärt. Russland hat unmittelbar vor der Intervention deren Unabhängigkeit anerkannt. Deren Regierungen haben daraufhin Russland explizit und offiziell um militärisches Eingreifen ersucht. Aus russischer Perspektive waren es also sehr wohl unabhängige Staaten, welche zur militärischen Intervention aufforderten.

    Aber deren Unabhängigkeit sei international nicht anerkannt? Was soll das heißen? Wann ist eine Unabhängigkeitserklärung international anerkannt? Wenn sie von USA anerkannt ist? Und von Russland nicht? Warum nicht?

    Desweiteren, welche Rolle spielt es überhaupt? Bedarf eine Unabhängigkeitserklärung überhaupt einer internationalen Anerkennung um im juristischen Sinne gültig zu sein?

    Das wage ich zu bezweifeln. Denn es gibt einen Präzidenzfall. Kosovo.

    Aus dem Gutachten des Internationalen Gerichtshof im Fall Kosovo:

    Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat in seinem Gutachten vom 22. Juli 2010 festgestellt, dass die einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovo vom 17. Februar 2008 nicht
    gegen das Völkerrecht verstößt.


    Der IGH geht in seinem Gutachten davon aus, dass eine Unabhängigkeitserklärung dann im Einklang mit dem Völkerrecht steht, wenn sie gegen keine anwendbare Regel des Völkerrechts verstößt. Nicht erforderlich sei hingegen eine Legitimation durch eine völkerrechtliche Norm.

    Daraus ergeben sich folgende juristische Fragen:

    1. Verstößt die Unabhängigkeitserklärung der beiden Volksrepubliken Donezk und Lugansk vom 7.04.2014 gegen eine anwendbare Regel des Völkerrechts?
    Ich wüsste nicht welche.

    2. Weshalb ist eine Legitimation etwa durch die Anerkennung der USA oder der EU erforderlich?
    Dies ist nicht erforderlich! Ebenso wie die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo etwa eine Anerkennung durch Russland oder auch Spanien erfoderte.

    Jeder Staat entscheidet frei ob er die Souveränität nach einer einseitigen Unabhängigkeitserklärung anerkennt oder nicht. Manche mögen sie anerkennen, andere mögen sie nicht anerkennten. Wie etwa im Falle von Kosovo welche nicht einmal von Allen EU Mitgliedern anerkannt wird. Wenn USA oder EU Staaten die einseitige Unabhängigkeit der Volksrepubliken Donezk und Lugansk nicht anerkennen, folgt daraus nicht, dass sie ungültig sei. Es gilt das Selbstbestimmungsrecht der Völker und Niemand hat das Recht den beiden Volksrepubliken dieses Recht zu verweigern.

    Insofern, ist die Aussage, dass es sich bei Volksrepubliken Donezk und Lugansk angeblich um keine Staaten, sondern um Regionen der Ukraine handele, juristisch zu mindestens fragwürdig und deshalb ist es selbstverständlich relevant wenn diese Russland, welches deren Unabhängigkeit auch anerkannt hat um eine militärische Internvetion ersuchen. Das stellt nehmlich auch die These über den Angriffskrieg in Frage.

    1. Aus staatsrechtlicher Sicht gibt es drei Kriterien für die Existenz eines Staates:

      1. Es gibt ein Staatsvolk
      2. Es gibt Staatsgrenzen
      3. Es gibt ein durchsetzbares Rechtssystem.

      Die Ukraine hat die in der Ukraine lebenden Russen als nicht zum Staat gehörig erklärt und zum Beispiel die Zahlung von staatlichen Transferleistungen wie Renten eingestellt. Durch den beständigen Beschuss des Donbass wurde eine Grenze zwischen Ukraine und den Republiken gezogen und die neuen Republiken haben auf ihrem Boden ein eigenes Rechtssystem erstellt und durchgesetzt. Sichtbar zum Beispiel an der Ausstellung eigener Ausweise. Eigene Ausweise auszustellen wurde notwendig, weil die Ukraine keine Papiere mehr ausgeben wollte.

      Die Republiken habe alle Kriterien erfüllt. Und neben sprachlichen Aspekten gibt es obendrein eine Geschichte, die Ost- und Westukraine deutlich trennt.

      Die Ukraine hätte als föderaler Staat wunderbar und stabil existieren können, es gibt in Europa eine mehrere Staaten mit mehreren Sprachen. Nicht nur Dialekte (so wie Bayerisch und Plattdeutsch), sondern tatsächlich unabhängigen Sprachen und Kulturen (Schweiz: Deutsch, Französisch, Italienisch), Belgien (Deutsch, Französisch, Dutch), Deutschland (Deutsch, Dänisch, Sorbisch). Es hätte so einfach sein können und zum Beispiel Ost- und Westukraine als autonome Gebiete mit eigener Geschichte und Sprache zu betrachten, den autonomen Gebieten das Recht auf regionale Steuern und Rechtsprechung zu geben und sich trotzdem als gemeinsamen Staat zu betrachten. Es hätte neben geschichtlichen Unterschieden ja auch eine gemeinsame Geschichte gegeben. Etwa Kiev als Gründungsort des heutigen Russlands, die Ukraine als westliches Grenzland Russland oder die beständige Besetzung von ukrainischen Gebieten durch ausländische Mächte, von Ost, West, Norden und Süden.

      Wie gesagt, es funktioniert genauso ja auch in anderen Staaten. Aber der Westen wollte den Osten unbedingt als Feind sehen…

      1. Ja, natürlich hast du recht, die beiden Volksrepubliken haben Alle Merkmale von Souveränen Staaten.

        Aber man muss hier gar nicht erst in Staatsrecht einsteigen, reicht bereits die Völkerrechtsebene um die These vom Angriffskrieg in Frage zu stellen.

        Herr Paech nennt die drei Kriterien selbst, wann ein Krieg völkerrechtlich rechtfertigt ist.

        Danach kann ein Krieg nur aus insgesamt drei Gründen gerechtfertigt sein. Erstens: Wenn man angegriffen wurde, darf man sich nach Artikel 51 verteidigen. Oder es gibt ein Mandat des Sicherheitsrats nach Artikel 42 der UN-Charta. Das ist z.B. seinerzeit erteilt worden, nachdem der Irak Kuwait überfallen hat. Die USA haben das Mandat seinerzeit wahrgenommen. Und der dritte Grund ist, dass der angegriffene Staat um Unterstützung bittet.

        Herr Paech erkennt nur die Souveränität der Volksrepubliken nicht an, aber das ist sein persönliches Problem, denn aus völkerrechtlicher Sicht sind das unabhängige Staaten schon alleine deshalb, weil sie sich in einem Akt der Selbstbestimmung bereits am 07. April 2014 einseitig unabhängig erklärt haben. Demnach ist die Ukraine der Aggressor, welcher seine Nachbarn angreift und die unabhängigen Staaten DNR und LNR sind die angegriffen, welche Russland unmittelbar vor der russischen Intervention offiziell um Unterstützung gebeten haben. Daher steht die russische Intervention im Einklang mit dem Völkerrecht. Putin hat diesen Krieg nicht begonnen. Putin beendet ihn. Und begonnen hat ihn der durch nichts legitimierte selbsternannte Präsident der Ukraine Turchinow. Gleich nachdem die beiden Volksrepubliken ihre Unabhängkeit erklärt haben, noch am selben Tag verkündigte Turchinow live im ukrainischen Fernsehen den Beginn einer s.g. „Antiterroroperation“ im Osten der Ukraine. Mit anderen Worten den Militäreinsatz gegen die beiden abtrünnigen Republiken die bis dahin sich bereits unabhängig erklärt hatten.

        Um es auf Kosovo zu übertragen: Auch Serbien hatte versucht die einseitige Unabhängigkeitserklärung Kosovos militärisch rückgängig zu machen. Das hat die NATO damals dazu bewogen Serbien zu bombardieren. Und IGH hat bestätigt dass die Unabhängigkeitserklärung Kosovos im Einklang mit dem Völkerrecht gewesen ist, und dass das Prinzip der territorialen Integrität Serbien nicht dazu berechtigte Kosovo das Selbstbestimmungsrecht zu verweigern. Insofern macht Russland überhaupt nichts anderes als was NATO mit Serbien wegen Kosovo machte.

    2. @Russischer Hacker:
      Vielleicht kannst Du mir mal an dieser Stelle weiterhelfen. Mir ist Dein Anfangszitat „Wenn die vier Regionen nach ihrer Annexion durch Russland ein Hilfeersuchen stellen, weil sie von Kiew angegriffen wurden, so gibt das Russland kein Verteidigungsrecht.“ auch sauer aufgestoßen, und zwar im Zusammenhang damit, daß Paech im ganzen Interview nicht ein einziges Mal Minsk2 und die Garantiemächte erwähnt (der Interviewer übrigens hat auch nicht danach gefragt – verabredet?). Da ich nun auch im WP-Artikel dazu (offenbar aus übler Absicht…) auch nicht den Text der Minsker Vereinbarung finden kann, würde mich schon interessieren, ob es dazu eine Quelle gibt. Kennst Du eine?

      Im Übrigen hat Paech auch überhaupt nicht darüber nachgedacht, daß die Garantiemacht Russland ja wohl (weil aus Minsk2 eine einstimmig angenommene UNO-Resolution, also Völkerrecht geworden ist) eine Schutzverantwortung für die körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung in der Ostukraine hat, die ja schon direkt angegriffen wurde, bevor Russland einmarschierte. Wenn er den Kriegsbeginn also auf das Eingreifdatum Russlands festlegt, bedient er nur die Propaganda der Ukronazis.
      Für mich wäre auch noch interessant, ob die Schutzverantwortung Russlands (die ja durch den von Merkel zugegebenen Betrug mit Minsk2 noch wichtiger geworden war) irgendwo festgelegt ist. Weißt Du da was?
      Daß in der russischen Propaganda nicht viel öfter auf die Schutzverantwortung Russlands hingewiesen wird, erstaunt mich auch. Gibt es die nicht, bin ich da auf dem falschen Dampfer, oder ist das für die Russen so selbstverständlich, daß sie meinen, daß müßten doch automatisch alle im Hinterkopf haben? Hier im Westen haben sie es natürlich nicht…

    3. Vielen Dank für die Darstellung der russischen Sicht. Wie immer in der Juristerei gibt es unterschiedliche Beurteilungen derselben Tatbestände. Erst ein (wirklich) unabhängiges Gericht und ein ggf. entsprechender Instanzenweg schafft üblicherweise Klarheit. Insofern ist der Herr Paech als Anwalt des westlichen Narrativs zu sehen.
      Dass sich der Westen seiner Sache durchaus nicht sicher ist, beweist in meinen Augen die Formulierung „unprovozierter Angriffskrieg“, die selbst in Artikeln , die mit Politik nichts zu tun haben, penetrant verwendet wird. Gemäß der Goebbelschen Maxime: „Das Wesen der Propaganda ist deshalb unentwegt die Einfachheit und die Wiederholung.“

  5. Paech redet wie die Katze um den heissen Brei herum, wenn es um ukrainische Kriegsverbrechen geht. Die Ukrainer haben vom ersten Tag an solche begangen. Schwere Artillerie wurde in Wohngebieten aufgestellt, Zivilisten wurden als Geiseln in Kellern und Wohnungen unter Feuerstellungen festgehalten und erschossen, wenn sie fliehen wollten. Soldaten sind in Krankenwagen zum Kampfeinsatz gefahren. Kriegsgefangene wurden gefoltert und ermordet.

    Wenn der „IStGh“ Verbrechen untersucht, dann ist inakzeptabel, dass er sich von einer Kriegspartei einladen lässt und deren Propaganda zur Grundlage von Anklagen macht.

    1. Genau. Wenn es den Ukrainern um Menschenrechte ginge, würden sie sich nicht in Städten verschanzen und die Zivilbevölkerung, die nicht flüchtet oder flüchten kann als Geiseln nehmen. Oder 8 Jahre lang in Wohngebiete in Donezk mit Artillerie schießen.

      Aber das kennen wir ja schon aus Syrien, wo sich die Dschihadisten in der Altstadt von Aleppo verschanzten und von dort die restliche Stadt und die Mehrheit der Bevölkerung beschossen. Dafür wurden sie noch vom Wertewesten als Freiheitskämpfer gefeiert. Jahrelang ging das so und wird heute noch so erzählt.

      Oder die weiträumigen Minenfelder in der Ukraine, wo auch gebannte Antipersonen-Minen verlegt wurden, auch das sind Kriegsverbrechen. Genauso wie das Verschießen von „Schmetterlingsminen“ nach Donezk. Deutsche Helfer werden als Minenräumer für die Ukraine gefeiert im TV, also das genaue Gegenteil vermittelt von dem, was Sache ist. Sie beschweren sich aber über russische Napalm- und Streubomben, wenn die die Festungen nicht geknackt kriegen, von denen aus die jetzt russischen Teile der Ukraine beschossen werden.

      Es zeigt sich, dass die westlichen Juristen nicht in der Lage sind – mal wieder – den Vorkrieg mit in ihre Rechtsprechung einzubeziehen oder kriegerische Handlungen der „eigenen“ Seite auch zu verfolgen. Wie ich schon schriebt: Das ist imperialistische Siegerjustiz.

  6. Paech redet wie die Katze um den heissen Brei herum, wenn es um ukrainische Kriegsverbrechen geht. Die Ukrainer haben vom ersten Tag an solche begangen. Schwere Artillerie wurde in Wohngebieten aufgestellt, Zivilisten wurden als Geiseln in Kellern und Wohnungen unter Feuerstellungen festgehalten und erschossen, wenn sie fliehen wollten. Soldaten sind in Krankenwagen zum Kampfeinsatz gefahren. Kriegsgefangene wurden gefoltert und ermordet.

    Bei den angeblichen Kindesentführungen hat sich der „Gerichtshof“ offenbar nicht einmal die Mühe gemacht, die Fakten zu untersuchen, etwa ob Eltern der betreffenden Kinder unter dem ukrainischen Regime leben und eine Rückführung fordern, ob das IKRK eine Rückführung ermöglichen kann etc.

    Wenn der „IStGh“ Verbrechen untersucht, dann ist inakzeptabel, dass er sich von einer Kriegspartei einladen lässt und deren Propaganda zur Grundlage von Anklagen macht.

  7. Also, das russische Militär findet während Kriegshandlungen in der Ukraine ein Kinderheim vor. Etwa einhundert Kinder sind noch vor Ort, deren Pfleger und Betreuer sind bereits geflohen.
    Das russische Militär beschließt, die Kinder in Sicherheit zu bringen und deren Versorgung zu gewährleisten.
    Es glaubt, dass dies in Russland am besten zu bewerkstelligen sei und bringt die Kinder außer Landes.

    Putin bekommt einen Haftbefehl ausgestellt, weil er das Militär als oberster Militärführer nicht hinreichend hat schulen lassen, denn die Rettung von Kindern kann juristisch betrachtet eine Verschleppung, ein Kriegsverbrechen sein.

    Aha, ich glaub, ich mach mir jetzt mal ein Bier auf.

  8. dazu:

    Die Staaten haben seinerzeit im Römischen Statut Staatsoberhäuptern die Immunität vorbehalten.

    Ich darf darauf hinweisen, dass Russland das Römische Statut gar nicht ratifiziert hat. Ebensowenig wie USA, China und eine ganze Reihe anderer Staaten einschließlich der Ukraine übrigens. Insofern erstreckt sich die Gerichtsbarkeitsbarkeit des internationalen Straafgerichtshof weder auf Russland noch auf die Ukraine. Jüristische Sackgasse.

    Für Russland hat das internationale Strafgerichtshof daher in etwa die gleiche Autorität wie ein niederländischer Dorfverein und sein „Haftbefehl“ den Wert von Toilettenpapier.

  9. Auch ein Sondertribunal der Vereinten Nationen wie etwa im Fall gegen Milosevic ist aussichtslos. Denn dies bedarf einer Entscheidung des UN Sicherheitsrats wo Russland im Gegensatz zu Serbien über ein Veto Recht verfügt. Darüber hinaus muss auch mit einem Veto Chinas gerechnet werden. Das könnt ihr euch also ebenfalls abschminken.

  10. Mir bekannte Kriegsverbrechen mit Video wurden von Ukrainern begangen. War ja klar, dass da nichts passiert. Es gibt die Kriegsverbrecher vom Tornado Bataillon, die sogar von ukrainischen Gerichten verurteilt wurden und dann wieder freigelassen und an die Front geschickt wurden.

    Die Anklage gegen Putin wegen „rechtswidrigen Vertreibung bzw. Überführung der Bevölkerung aus den besetzten Gebieten der Ukraine in die Russische Föderation“ ist sehr wackelig, genauso wie die angebliche Verschleppung von Kindern. Man spürt förmlich die ukrainische nationalistische bis faschistische Ideologie hinter den Anklagen.

    Die Russen argumentieren, dass ein großer Teil der Bevölkerung von Cherson z.B. zu Russland wollte. Die hatten sich auch kampflos ergeben und wurden dann von den Ukrainern angegriffen. Die Kinder wurden evakuiert, damit sie nicht im Kriegsgebiet leben müssen. Flüchtlinge haben es in Russland auch besser als wenn sie in der Ukraine bleiben, denn in Russland kriegen sie mehr Sozialleistungen laut Thomas Röper.

    Das sind jetzt die großen Völkerrechtsverbrechen von Putin und nicht der Angriffskrieg?

    Man muss sich wieder das Timing vergegenwärtigen, warum der „Haftbefehl“ kam: Weil sie in Bachmut gerade den Krieg verlieren.

    Statt das zu berichten und zuzugeben, wurden heute Eilmeldungen von staatlichen Propaganda-Institutionen mit blauen Logos vom „Haftbefehl gegen Putin“ in den asozialen Medien gepusht in der üblichen wüsten Propagandasprache „Russland tobt“ „Putin am Ende“. Jetzt haben wir es den russischen Untermenschen aber gezeigt! Der Endsieg ist nahe!

    Die vielen Beispiele im Artikel zeigen, dass es sich bei dem ICC um reine Siegerjustiz handelt, egal wohin man schaut, Ruanda, Jugoslawien etc. Das Interview hat diese Justiz praktisch demaskiert. Davor den Andreas Zumach mit Hans Jessen anzuschauen, und deren Selbstgerechtigkeit im Bezug auf Russland, die Welt und die UN hat jetzt auch nicht für mehr Vertrauen in diese supra-nationalen Institutionen geführt. Das sind alles westliche imperialistische Institutionen. Wenn man anfängt die zu hinterfragen, wird es schnell ganz düster.

    Ja, das wird genauso ein Boomerang wie die Sanktionen und der Krieg in der Ukraine.

  11. Das Problem der Neutralität ist natürlich nicht wirklich zu lösen.

    Gestern war die Pressekonferenz zur Untersuchung durch die UN-Mission.

    Hier Pressekonferenz vom 16.3.23:
    https://media.un.org/en/asset/k1c/k1cqpqyep9

    dazu nochmal die Dokumente
    https://www.ohchr.org/en/hr-bodies/hrc/iicihr-ukraine/index

    Aber wie repräsentativ sind diese Untersuchungen insgesamt?

    Den UN-Bericht werde ich deshalb auch mir Vorsicht lesen.
    Zumal wir wissen, dass die ukrain. Seite vor keiner Lüge zurückgeschreckt ist, zusätzlich zu den faschistischen Aktivitäten.

    Andererseits kann man nicht davon ausgehen, dass alle Befragten lügen.
    Laut Grafik 350 Frauen und 250 Männer wurden befragt.

    Vergleiche zu anderen UN-Missionen in anderen Kriegen wären da hilfreich.

    1. Wieso kann man nicht davon ausgehen, dass alle Befragten lügen? Welche Konsequenzen hätte es für sie, ein der Ukraine unwillkommenes Zeugnis abzulegen? Welche Beziehungen haben/hatten die Befragten zu ukrainischen Verfolgungsbehörden oder faschistischen Gruppierungen, sei es als Komplizen oder Bedrohte? Wo sind die materiellen Belege?

      Mal abgesehen vom generellen Problem der Zeugenaussage, worüber es Bände von Erhebungen und Literatur von Juristen, Kriminologen, Psychologen und empirischen Sozialforschern gibt.

  12. Natürlich erschwert dieser Haftbefehl mögliche Friedensverhandlungen mit dem Kreml

    Das schließt echte Friedensverhandlungen grundsätzlich aus, und das ist wie man annehmen muss auch der einzige Zweck dieser Farce, denn mehr bewirkt sie nicht wie bereits aufgezeigt, da dieses „Haftbefehl“ auf Putin juristisch nicht anwendbar ist und rein technisch gar nicht vollstreckt werden kann. Jedenfalls nicht ohne eine Invasion in Russland, was ohne jeden Zweifel das Armageddon-Szenario bedeuten würde, nachdem es keine Gewinner, kein Den Haag und folglich keinen Strafgerichtshof mehr geben würde.

  13. Putin wird aber bestimmt genügend Staaten finden, in die er reisen kann, die ihm zusichern, ihn nicht auszuliefern.

    Also „Putin ausliefern“ wie stellt ihr euch das überhaupt vor? Putin wird also in eine Falle gelockt und irgendwo am Flughafen verhaftet. Das wäre eine offene Kriegserklärung gegen eine Atommacht mit den meisten Atomsprengköpfen der Welt und Hyperschalltechnologie. Es folgt ein Utlimatum seines nächsten Stellvertreters den gewählten Präsidenten Russlands frei zu lassen um einen umfassenden Atomschlag zu verhindern mit einer Frist von 15 Minuten. Und dann? Lasst ihr es darauf ankommen?

    1. Ich glaube kaum, dass die russische Militärdoktrin die Vorschrift enthält, im Falle einer Verhaftung des Präsidenten gegen die Stadt Den Haag Atomwaffen einzusetzen. LOL

      1. Jeder Staat der Welt würde die Verhaftung dessen gewählten Präsidenten als einen Anschlag auf seine Souveränität und als eine offene Kriegserklärung traktieren.

  14. Wie von Herrn Paech erläutert: Menschenrechte gelten ja nach westlicher herrschender Auffassung universell und Kriegsverbrechen können überall verfolgt werden.

    Vor deutschen Gerichten sind ja auch bereits Kriegsverbrecher aus Afrika angeklagt und verurteilt worden.

    ich wäre nicht überrascht, wenn Russland nun ggf. seine Gesetze anpasst (falls überhaupt erforderlich), einen Strafgerichtshof einrichtet und reihenweise US-Amerikaner wegen Kriegsverbrechen in Jugoslawien, Irak, Afghanistan, Libyen usw. anklagen wird. Da wird sich auch was gegen Ex-US-Präsidenten finden lassen.

    Und wenn Putin zu Hause bleiben muss: Zur Unterschrift unter die Kapitulations-Urkunde wird Selenskij oder sein Nachfolger ohnehin nach Moskau reisen müssen.

  15. Ich verstehe nicht, warum Paech im Zusammenhang mit den bisherigen Sondertribunalen (Jugoslawien und Ruanda) nicht erwähnt, dass diese jeweils per Resolution des Uno-Sicherheitsrates geschaffen wurden. Dergleichen ist wohl für ein „Sondertribunal gegen Putin“ nicht zu erwarten, denn mindestens ein ständiges Mitglied des Sicherheitsrates wird dagegen höchstwahrscheinlich ein Veto einlegen. (Es sei denn der russische UN-Botschafter würde bestochen, während der Abstimmung auf dem Klo eingeschlossen oder auf anderem Wege an seinem Veto gehindert.)

  16. In Russland lachen sich die Russen übrigens einen Ast darauf. Ich kam gestern beim Lesen der Kommentare in sozialen Netzwerken gar nicht mehr aus dem Lachen heraus. Mir schmerzt es auch heute noch ein wenig im Bauch von gestern.

    Ein Paar Perlen:

    Mist! Dann bleibt uns nichts anderes übrig als bis nach Den Haag zu marschieren.

    Wir sollten ein Kopfgeld auf die Richter des Strafgerichtshofs in Den Haag aussetzen.

    Über wieviele Divisionen verfügt das s.g. „internationale Strafgerichtshof“ eigentlich?

    Putin hat seine Anwälte nach Den Haag geschickt um sich mit dem Fall vertraut zu machen

    Putin macht sich schon auf den Weg zum Gericht. Gibt bereits die Adresse im Navi ein.

    Die Ausstellung eines Haftbefehls gegen Putin ist Alles womit der Westen auf die Demütigung mit der amerikanischen Drohne vor der Küste der Krim antworten können.

  17. Auch in der Kiew werden offenbar Kinder verschleppt. So veröffentlichte das US-Investigativ-Portal Organized Crime and Corruption Reporting Project (OCCRP), das vom US-Aussenministerium co-finanziert wird, erst vor wenigen Wochen einen Bericht, wonach in der Ukraine gegen die Leihmütter-Agentur Subrogalia wegen Baby-Handels ermittelt wird.
    Verstörend: Der Eigentümerkreis besteht aus dem verurteilten spanischen Pädophilen Hill Prados, sowie Diego Sánchez, den Prados als 12-Jährigen sexuell missbraucht hatte, und wofür er mehrere Jahre im Gefängnis war. Auch zwei Adoptivsöhne von Hill Prados habe Anteile, bzw. leitende Funktionen. Dabei handelt es sich um das ältere von zwei Brüderpaaren, die Hill Prados in den 90ern über eine von ihm selbst gegründete Wohltätigkeitsorganisation als alleinstehender Mann aus russischen Waisenhäusern adoptierte. Alle vier brachten als Teenager Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs gegen Prados vor.

    Der Artikel zitiert die ukrainische Frauenrechtlerin Nina Potarska:

    „Es ist absolut entsetzlich, dass ein verurteilter Sexualstraftäter in einem so sensiblen Bereich wie der Leihmutterschaft tätig sein darf, die auf der Ausbeutung von in Armut lebenden Frauen beruht“, sagte Nina Potarska, ukrainische Vorsitzende der Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit.

    „Vor dem Hintergrund einer solchen Ausbeutung ist es nicht verwunderlich, dass es Vorwürfe von Missbräuchen wie dem Handel mit Babys gibt.“

    Übersetzt mit http://www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

    Zu dem Firmennetzwerk von Prados und Sánchez gehört auch eine In-Vitro-Fertilisationsklinik, gegen die ebenfalls ermittelt wird, und die Reputationsfirma Eliminalia, die gegen Geld negative Nachrichten aus dem Internet entfernt.

    englisch: https://www.occrp.org/en/storykillers/figures-behind-eliminalia-also-run-surrogacy-businesses-accused-of-baby-trafficking
    russisch: https://www.occrp.org/ru/storykillers/figures-behind-eliminalia-also-run-surrogacy-businesses-accused-of-baby-trafficking

    Die Zeitschrift El Confidencial wurde misstrauisch, als Diego Sánchez, ein Junge ohne Studium aus dem Armenviertel Barcelonas, 2015 mit 22 zum gefeierten Jungunternehmer wurde. Angeblich hatte er in nur vier Jahren aus dem Nichts 18 Firmen gegründet mit 50 Millionen Umsatz. El Confidencial recherchierte, und stiess so auf die bizarre Verbindung zu Hill Prados.

    https://www.elconfidencial.com/tecnologia/2015-09-11/pederastia-mentiras-y-cuentas-opacas-la-cara-oculta-del-emprendedor-didac-sanchez_2800512/
    https://www.elconfidencial.com/tecnologia/2015-09-22/el-imperio-empresarial-no-es-de-didac-sanchez-sino-del-pederasta-del-raval_1016483/

    Deutschsprachige Medien berichteten kürzlich über Eliminalia, erwähnten das Leihmutter-Geschäft allerdings allenfalls am Rande und erwähnen Hill Prados überhaupt nicht.

    https://www.srf.ch/news/schweiz/story-killers-schweiz-der-digitale-auftragsmoerder-verwischt-unliebsame-spuren-im-netz

    Auch El Pais stellt das Verhältnis von Sánchez und Hill Prados nur unvollständig dar:

    https://english.elpais.com/international/2023-02-17/mexican-ex-governors-drug-traffickers-and-venezuela-officials-hired-spanish-disinformation-firm-to-whitewash-their-online-image.html

    «Eliminalia wurde 2013 von Diego (Didac) Sánchez Jiménez gegründet, einem 30-Jährigen, der sich selbst als „Selfmade“-Unternehmer bezeichnet und Autor des Buches „Das Geheimnis des Erfolgs“ ist, und hat sein Netzwerk auf 12 Länder ausgedehnt. Italien, die Schweiz, die Türkei und die USA sind Teil eines Organigramms, das einen seiner Hauptsitze in Tiflis (Georgien) hat, wohin das Unternehmen im Februar 2022 nach der russischen Invasion in der Ukraine von Kiyv umgezogen ist.

    Zusammen mit Sánchez ist José María Hill Prados, 62, der Unternehmensstratege. Der Gründer der russischen Kinderhilfsorganisation Padres para Siempre (Eltern für immer) hat die internationale Expansion von Eliminalia eingefädelt. Der spanische Geheimdienst beschrieb die Wahl der Ukraine als Epizentrum der Operationen von Eliminalia bis zum letzten Jahr als wirtschaftlich motiviert: „Die Ukraine ist ein Land, in dem es fast keine Geldwäschekontrollen gibt.“

    Über Firmengeflechte kontrolliert der Gründer von Eliminalia zusammen mit seinem Partner Hill Prados, der 2005 von einem Gericht in Barcelona wegen Missbrauchs einer Minderjährigen zu acht Jahren Gefängnis verurteilt wurde, mehrere Unternehmen.»

    Übersetzt mit http://www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

    Ich finde es seltsam, dass der Fall einerseits von Organisation wie OCCRP recherchiert und veröffentlicht wird, dann aber nicht von den Medien übernommen wird, und kurz darauf gegen Putin ein Haftbefehl ausgerechnet wegen Kindesentführung ausgestellt wird.

    1. Danke für die umfassende Auflistung / den Bericht.
      Es sollte eine einfache Regel gelten:
      Erst einmal an die eigene Nase fassen oder anders gesagt, zeigt man mit einem Finger auf andere, zeigen gleichzeitig drei auf einen selbst.

      Um die tatsächlich geschädigten Menschen oder das Unrecht, geht es nicht. Im Gegenteil, diese Themen werden strategisch/taktisch eingesetzt, um erwünschte Ziele zu erreichen. Nur die Fälle sind gerade wichtig oder werden zusätzlich noch inszeniert, die gerade nützlich erscheinen. Das ist Missbrauch auf vielen Ebenen. Gerechtigkeit / Humanistische Intensionen – Fehlanzeige.
      Bei den USA und transatlantischen Geheimdienst-Netzwerken ist seit langem bekannt, dass sie in diesem Sinne vorgehen und doch funktioniert es immer wieder.

      Solange es so läuft, fällt es mir schwer den Gerichtshof oder gewisse ermittelnde moralische Autoritäten, auch in anderen Fällen, ernst zu nehmen.
      Alles was hier gerade zählt ist Putin/Russland soweit in den Dreck zu ziehen, um jegliche Annäherung zu verhindern. Alles auf Grundlage der vermeintlichen Moral. Widerlicher geht es nicht.

      1. @Julia

        „Solange es so läuft, fällt es mir schwer den Gerichtshof oder gewisse ermittelnde moralische Autoritäten, auch in anderen Fällen, ernst zu nehmen.“

        So geht es mir auch.

    2. Danke für diesen Bericht. Ich störe mich nur an der Formulierung „Auch in Kiew werden offenbar Kinder verschleppt“. Das insinuiert nämlich, die Haftbefehlsbegründung für richtig zu halten. Von Russland wurden aber keine Kinder verschleppt, sondern vor den Bomben und Raketen der fascistischen Mörderbanden in Sicherheit gebracht,

  18. Der Internationale Strafgerichtshof, bzw, der Pole und der Brite, die massgeblich entschieden haben, hat gestern Harakiri begangen. Auf deutlichst mögliche Weise ist vorgeführt worden, dass es sich um ein reines politisches Instrument unter rein westlicher Kontrolle handelt. Nun werden bei erster Gelegenheit Mitgliedsstaaten von der Fahne gehen. Und das ist auch gut so. Man kann nicht alles judizialisieren, normalerweise resultiert Siegerjustiz. Diesmal ist es allerdings anders.

    Und ja, Verhandlungen sind damit in noch weitere Ferne gerückt. Diese Leute spielen mit unser aller Leben.

    1. Sie spielen aber auch mit ihrem eigenen Leben. Und das ist gut so.
      Irgendwann werden sie schon begreifen, wie törricht es ist, gesellschaftlich privilegierte Positionen wegen pathologischer Großmannssucht derart zu gefährden.

  19. Nun wurde vom Westen neben dem Wirtschaftskrieg und dem Krieg mit Söldnern und Waffen auch ein juristischer Krieg entfesselt. Es gibt ein Sprichwort, das sagt, auf hoher See und vor Gericht befindet man sich in Gottes Hand. Deshalb finde ich es absolut sinnlos, darüber zu streiten, wie legal oder illegal die militärische Unterstützung der russisch bevölkerten Gebiete durch Russland ist, die sich nach einem russenfeindlichen Putsch mit dem langfristigen Ziel, die Russen aus der Ukraine zu vertreiben, von der Ukraine lösten. Das muss Gott entscheiden. Aber man kann sich fragen, welche Folgen dieser juristische Angriff auf Putin und andere haben könnte. Könnte es passieren, dass Selenskyj in Russland angeklagt und in Abwesenheit verurteilt wird, oder je nach Lage sogar in Belarus, wo es für schwere Straftaten gegen den Staat die Todesstrafe gibt? Schließlich werden in den Russland beigetretenen Gebieten von ukrainischen Söldnern ständig Kriegsverbrechen verübt, und unabhängig davon, wie man den Beitritt juristisch bewertet, wohl auch gegen russische Staatsbürger. Ich wäre gespannt, wie man im Westen darauf reagieren würde, und wie Selenskyj das fände, und wie er sich fühlen würde. Denn es ist klar, dass Russland den Krieg gewinnen und Putin nicht ausliefern wird, und dass es nach einer Niederlage der Ukraine für Selenskyj brenzlig würde, egal wohin er flieht, zumal sich in diesem Fall wohl auch ukrainische Gerichte um ihn kümmern würden.

    1. Aber man kann sich fragen, welche Folgen dieser juristische Angriff auf Putin und andere haben könnte.

      Hmm, vielleicht könnte Kadyrow Kopfgeld auf die Richter des Strafgerichtshofs aussetzen? Ich meine, dem kann man das zutrauen und wenn Alles erlaubt ist, warum nicht?

      So oder so, es wird sicherlich eine Antwort darauf geben. Ich bin selbst gespannt was es sein wird.

  20. EIne sehr präzise und meines Erachtens korrekte Darstellung Paechs über die herrschenden rechtlichmoralischen Verhältnisse bzg. Krieg, Menschenrecht und Völkerrecht.
    Und ich komme zur Schlußfolgerung; das ist doch alles völlig fürn Arsch.

    Weder wird es global und ohne Rücksicht auf hegemoniale Interessen angewendet, auch rückwirkend nicht, noch bildet es vollständig Problemfälle ab
    Es ist das Stückwerk kolonialer VÖLKISCHER Interessensgemeinschaften

  21. „Russland weist die Jurisdiktion des Internationalen Strafgerichtshofs zurück, den man nicht anerkenne. Müssten nun Staaten, die Mitglied sind, Putin festnehmen, wenn er zu Besuch käme? Oder gibt es da Spielräume? Und wird mit dem Vorgehen eventuell erschwert, dass es zu Friedensverhandlungen kommt, weil Putin dann selbst nicht nach Genf in die eigentlich neutrale Schweiz reisen könnte, die Mitglied des Strafgerichtshofs ist?“
    Wozu sollte es Friedensverhandlungen geben?
    Diese würden der Ukraine und ihren tollwütigen Unterstützern nur erlauben, sich zu reorganisieren, sich neu aufzubauen, und in 10 jahren geht alles erneut los – dann aber gewiss unter schlechteren Vorzeichen für Russland.
    Nein, egal ob das Russland so kommuniziert oder nicht: nur eine bedingungslose Kapitilation der Ukraine mit anschliessender rigoroser Säuberung der gesamten Ukraine (nicht vergessen: der gesamte Westen der Ukraine hat den jahrelangen Beschuss des Ostens gestützt) kann den Frieden für lange Zeit stabilisieren.
    Was den IGH betrifft, so ist zu hoffen, dass enige Mitglieder diesen verlassen.

  22. Fast alle monieren diese verantwortungslose selbstdiskreditirende Maßnahme des Strafgerichshofes. Aber was ist der Zweck der Übung?
    Der Zweck liegt m.era. darin, mögliche Kritiker des Verhaltens des Wertewestens zu kriminalisieren. Es war bis dato schon immer schwer gegen die MSM anzukommen. Sachliche Argumente wurde mit der „Tränendrüse“ weggewischt und unterstellt, das es im Falle des großen Leides der Ukraine „unmenschlich“ sei, rational zu argumentieren. Jetzt werden Argumente mit dem Hinweis auf diese ausgesprochenen Haftbefehle nicht mehr wahrgenommen. Vereinzelt wird man der Komplizenschaft mit „Kriminellen“ bezichtigt.

    1. „Vereinzelt wird man der Komplizenschaft mit „Kriminellen“ bezichtigt.“ ohne zu erkennen, dass man selbst mit den „Kriminellen“ im Boot sitzt, heißen sie nun Albright, Rumsfeld, Bush, Obama oder sonstwie.

      Warum sitzt Gerhard Schröder nicht im Knast und kommt trotz Geständnis nicht gemeinsam mit Fischer und Scharping vor Gericht? Weil alle, alle, wirklich alle mit Rang und Namen mitgemacht haben beim völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Serbien. Motto: Die Gesetze gelten solange bis sie von der Regierung ausser Kraft gesetzt werden.

      1. Warum Schröder, Fischer etc. vom Internationalen Strafgerichtshof nicht belangt worden sind?
        Weil dieser versagt hat aufgrund des Umstandes, dass er parteiisch ist und somit eine wesentliche Voraussetzung zu dessen Funktionieren, die Gleichheit vor dem Gesetz, mit Füßen getreten hat.
        Eigentlich müssten die dafür Verantwortlichen schon lange belangt und verurteilt worden sein, falls Recht Recht sein würde und einen Funken Gerechtigkeit und Anstand beinhalten würde.

          1. Deshalb hat man flugs den §80 StGB abgeschafft und in das Völkerstrafrecht verlegt. Und mit entsprechenden Klauseln versehen, die darauf hinauslaufen, Überfälle auf Staaten zu legalisieren, sofern sie im Rudel passieren:
            § 13 VStGB Verbrechen der Aggression: „… (4) Beteiligter einer Tat nach den Absätzen 1 und 2 kann nur sein, wer tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.“
            Da die NATO militärisch immer unter US-Führung steht, dürfen deutsche Politiker straflos an jedem Verbrechen der NATO teilnehmen.

  23. Was bedarf es da vieler Worte.
    Das Völkerrecht mit zweierlei Maß gemessen und geopolitisch für niedere Zwecke instrumentalisiert wird und welche zweifelhafte Rolle die Nato und das Kriegsverbrechertribunal in Den Haag spielt, ist offensichtlich (zumal die Werte USA letzteres logischerweise nicht anerkennt).
    Wieviele Mio. Menschen dürfen noch für als Demokratie, Freiheit und westliche Werte verkleidete, neokoloniale Kriege sterben, ohne das die zahlreichen Kriegsverbrecher (namentlich die US Präsidenten) zur Verantwortung gezogen werden.
    Fragt sich nur von wem….

    1. Es bedarf tatsächlich nicht vieler Worte.
      Schon Karl Marx sagte sinngemäß das Recht sei das Machtinstrument der herrschenden Klasse. Dem ist nichts hinzuzufügen.
      Auf die globale zwischenstaatliche Ebene übertragen ist das Recht das Machtinstrument der herrschenden Staaten, bzw. der hinter diesen stehende Personen /Organisationen.
      Dem zu folge wird es nach Gutdünken dieser Kreise eingerichtet, ausgelegt, angewandt, gebeugt, gebrochen, ignoriert…
      Recht, so wie es Juristen verstehen, kann es daher nur dort geben, wo die äußersten Sehnsüchte, Ziele, Interessen des genannten Personenkreises nicht vital bedroht werden. Sobald dies der Fall ist gibt es nur noch das Faustrecht des Stärkeren.
      Deshalb haftet Beiträgen wie dem obigen immer etwas seltsam überflüssig metaphysisches an, wenn sie es nicht schaffen dies klar zu benennen.

      1. Danke für die marx’sche rechtsphilosophische Einlassung!
        Da fehlt nur noch die hegel’sche Definition von ‚Recht im Bewusstsein von Freiheit‘ um zu erkennen, wie dogmatisch gesetzte Begriffe wie ‚Recht und Freiheit‘ sowie fehlendes gesellschaftliches Bewusstsein für beides letztlich in Barberei enden müssen.

    2. Vielleicht doch noch ein paar Wort mehr dazu.
      Nach der Spieltheorie kann man im Spiel (hier das Rechtssystem) einen Vorteil erlangen, wenn man von anderen die Einhaltung der Spielregeln einfordert, bzw diese sich daran halten, sich selbst aber nicht daran hält. Das funktioniert aber nur so lange, wie die anderen das mitmachen. Sollten die anderen Mitspieler das nicht mehr mitmachen, also sich ebenfalls nicht mehr an die Spielregeln halten, ist das Spiel zu Ende. Auf das Rechtssystem bezogen: völlige Willkür.
      Damit fällt dann auch der Vorteil des Betrügers weg.
      Das ist natürlich denen bekannt, die die beschriebene Vorteilsposition, also selbst Regeln zum eigenen Vorteil brechen aber von anderen Einhaltung einfordern, wahrnehmen wollen. Daher muss es deren oberstes Ziel sein gegenüber den Mitspielern den Schein aufrecht zu erhalten, alles ginge nach den Spielregeln zu, das Spiel sei immer noch im Gange.

  24. Oberhalb der Staaten gibt es keine Macht die Wohlverhalten erzwingen könnten, auch keine Transzendentalie Gerechtigkeit inkarniert im Recht.
    Das alles ist gegenstandsloser Juristenfasel bzw Idealistenillusion.
    Putin wird sich halt hüten dem Strafgerichtshof (den Russland eh nie anerkannt hat) übern Weg zu laufen.
    Russland will die Ordnung aber nicht daß die USA sich aufspielen als Garanten sondern Selbstbehauptung aus eigener Stärke.
    https://www.youtube.com/watch?v=MsGo3mnC0_w
    https://www.youtube.com/watch?v=2bCTQbuAfMo

    Wirklich erschreckend ist daß die Diskussion auf das Niveau einer Affenhorde zurückgefallen.
    Der Krieg endet wenn er zu teuer geworden ist.

    1. „Oberhalb der Staaten gibt es keine Macht die Wohlverhalten erzwingen könnten,“

      Das ist eine interessante Frage. Oberhalb, oder wenn man so will hinter den Staaten gibt es aber noch Machtstrukturen, die genau das versuchen. Der Weg, der dazu derzeit am intensivsten beschritten wird, scheint mir gegenwärtig die Manipulation des Denkens und Fühlens der der Menschen zu sein.

  25. „Oberhalb der Staaten gibt es keine Macht die Wohlverhalten erzwingen könnten,“

    Das ist eine interessante Frage. Oberhalb, oder wenn man so will hinter den Staaten gibt es aber noch Machtstrukturen, die genau das versuchen. Der Weg, der dazu derzeit am intensivsten beschritten wird, scheint mir gegenwärtig die Manipulation des Denkens und Fühlens der der Menschen zu sein.

  26. OT: Vor einer Woche erstechen In Freudenberg ein 12 und ein 13jährige Mädchen ein anderes 12jähriges Mädchen.

    Das scheint schon soweit gesellschaftliche Normalität zu sein, dass das hier nicht weiter Erwähnung findet.
    Dabei ist die gesellschaftliche Verrohung und zunehmende Gewaltbereitschaft durch die hier sonst ausführlich diskutierte politische Verrohung und Gewalt eigentlich offensichtlich.
    Mir ist nicht bekannt, dass die gesellschaftlich-psychosoziale resp. sozialpsychologische Komponente beim OT Magazin überhaupt groß thematisiert wurde.

    Den Angehörigen gilt mein tiefes Mitgefühl für diese unfassbare Tat….

  27. Ich habe den Eindruck, der gute Mann sitzt auf dem „Thron“ und bemüht sich krampfhaft mit rotem Kopf, seine Exkremente rauszudrücken. Kein anderer Gedanke hat dabei derzeit Platz.
    Er stiert mit Scheuklappen auf die „regelbasierte internationale Ordnung“ und erklärt sie ebenfalls zum Völkerrecht. Nach dieser Version gibt es ein allein geltendes vorrangiges Gebot, in ein Land einzugreifen, egal, was dort geschieht, einschließlich Völkermord an einem Teil der Bevölkerung.
    Wenn er „Arsch in der Hose“ hat, stellt er sich der Argumentation dagegen und nimmt den Disput zum Beispiel mit Thomas Röper, der seit langem nach einem Kontrahenten sucht, auf.
    Wenn nicht, trinkt er auch heimlich Wein 🍷 und predigt öffentlich Wasser.

  28. … Friedensverhandlungen erschweren …
    Die Welt (so verkauft es uns die Tagesschau, meint aber die Minderheit aus Nato- und EU-Regierungen) hat doch gar kein Interesse an Friedensverhandlungen. Das zeigen sämtliche Vorkommnisse rund um den Krieg. Gekämpft werden muss bis zum letzten Ukrainer. Wer dann an die Reihe kommt, darüber darf noch spekuliert werden.
    Gleichzeitig muss man sich einmal mehr über die Ungerechtigkeiten des Lebens, verursacht durch die deutschen Machthaber, ärgern. Hier führen die sog. ukrainischen Flüchtlinge, die aus ihrem Status längst ein gutes Geschäft gemacht haben, ein sorgenfreies Leben – besser als viele deutsche Rentner – während in der Ukraine fehlende Soldaten mit Gewalt von der Straße entführt werden. Was wir sehen, ist die Perversion des Krieges in seiner denkbar schlimmsten Form.

    1. “ une drole de guerre“, wie man auch den Sitzkrieg 1939 bezeichnet hat. Ich würde hier noch ergänzen, dass in den Kiewer Cafés dieses geschundenen, vor der „völligen Auslöschung“ stehenden Landes die Jungen, Starken und Reichen sich bei Champagner amüsieren, ihr Führerpaar sich für „Vogue“ ablichten lässt, während in anderen Teilen des Landes jeden Tag Zivilisten und Soldaten verrecken und ganz Europa mit aller Macht und unumkehrbar in diesen Krieg hineingezogen und -gezwungen wird.
      Perversion ist dafür noch ein viel zu schwaches Wort.

      1. Tut mir leid, mir fiel kein anderes Wort ein. Aber was ich fühle, ist stark genug. Und, ich kann es leider nicht anders umschreiben: neben aller Trauer wächst mein Hass auf Politiker und den Journalismus mit jedem Tag.

        Ich kann auch Putin keinen Freibrief ausstellen (was genug andere tun), aber ich erinnere auch hier an den großen „Baby-Raub“ durch die USA am Ende des Vietnamkrieges. Sie packten 500 der kleinen Erdenbürger in ein Flugzeug, um sie in den USA zu verscherbeln.
        Das Flugzeug stürzte ab – alle tot. Es gab damals immerhin noch etwas moralische Unruhe in der Welt, aber keinen Prozess. Das war nur eines von Abertausenden Kriegsverbrechen, obwohl man schon Krieg als solchen als das größte denkbare Verbrechen bezeichnen kann. Bei Krieg denke ich ebenso an Wirtschafts- und Informatioskrieg, zwei besonders abscheuliche Abarten.

  29. Wenn selbst ein „hauptberuflicher“ Völkerrechtler wie Paech die R2P-Konstruktion anscheinend nicht hinreichend kennt, erübrigt sich jede Stellungsnahme von ihm aufgrund hinreichender Minderkenntnis.
    Wenn der Schutz der körperlichen Unversehrtheit und des Lebens trotz Eingang in die UN-Charta keine hinreichende Durchdeklinierung im Völkerrecht erfährt, dann ist dieses unfähig genug, um sich alleine darauf ohne notwendige Ergänzungen zu verlassen.
    Frontferne Luftikusse mögen das zwar anders sehen, aber jeder anständige und anpackende Mensch schenkt ihnen ausreichende Nichtbeachtung. Solche Einwände sind somit belanglos.
    Die Evakuierungen in den beiden Donbass-Republiken haben schon eine Woche vor dem angeblichen Kriegsbeginn begonnen, weil die ukrainische Seite sich darauf verlegt hatte, mit dem Einschießen zu beginnen, was man auch als Artillerieangriffe bezeichnen kann.
    Und ohne diesen Umstand hätte es keine russische Invasion mit vorheriger Anerkennung der beiden Volksrepubliken gegeben.
    Wer diese Fakten nicht zur zentralen Grundlage juristischer Interpretationen machen kann, ist heillos überfordert und sollte sich ein anderes Betätigungsfeld suchen.

  30. Es ist doch ganz einfach: Wer selbst im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen auf andere werfen!

    Der kollektive Westen hat viel mehr völkerrechtswidrige Angriffskriege geführt, gefoltert (Guantanamo etc.) geraubt und gemordet, als es die Russen jemals taten. Deshalb hat der kollektive Westen JEDES moralische Recht verloren, andere derselben Verbrechen anzuklagen.

    Erst muß der Westen für seine zahlreichen Verbrechen angeklagt und bestraft werden, bevor er jemals wieder andere anklagen darf

    Das wäre so was wie Gerechtigkeit. Aber ich weiß das herrschende Recht ist immer das Recht der herrschenden Klassen, national und global! Justiz hat nicht, aber auch gar nichts, mit Gerechtigkeit zu tun! Allen Juristen wünsche viele Mandate, damit sie ein gutes Leben führen können..

  31. Schade um das Interview….
    Eigentlich müssten doch bei einem VölkerRECHTSgeleehrten jetzt die Bänder glühen!
    Denn hier gelten ja grundsätzlich Fragen: Ist eine Justiz noch im Recht wenn es dermaßen im Unrecht handelt?
    Ist eine künstl.Gebilde „Staat“ mehr wert als seine Menschen?
    Was passiert wenn Staat und eine Gruppe vereint gg eine andere Gruppe kriegerisch/politisch/rechtlich vorgeht?
    Hätte es da nicht SOFORT 2014 Ermittlungen geben MÜSSEN?
    Ab wann darf eine „Volksgemeinschaft“ sich abspalten? Und warum nicht? Katalanen, Kosovarer … etc

    Und hier auch: eine Gruppe russisch fühlender wird von einer internationalen Orga USANATOEU incl Kiewer Monstranz angegriffen … darf es sich da nicht Hilfe holen?

    Aus meiner Sicht hatten sich 3 Bluthunde mit ihren vampirigen Oligarchen bis an die RU Tür gedrängt: USA, NATO und EU. (Und die haben in den letzten 30 Jahren bewiesen, dass sie vor nix zurückschrecken!!!)
    Daher die Frage aller Fragen: was hätte RU, was hätten die Donzeker noch tun müssen?
    (Sich weiter massakrieren lassen, Hauptsache die regel-basierte-Weltordnung ist befriedet?)

    Bei diesem Interview habe ich den Eindruck dass der von mir ansonsten hochgeschätzte N.P. sich hinter deiner BildungsBürgerBiedermeier Fassade versteckt … obwohl er erkennt dass es nicht mehr mit rechten Dingen zugeht hält er an der Fassade Justiz/Paragraphen/Vorgänge fest …

    Wir Deutschen müssten aber wissen wie dünn dieses Eis ist!!
    33-45/ und ab 45, spätestens ab 49
    (wo unter Adenauer fleissig Nazis in Amt und Würden kamen! bzw mit Rotem Kreuz vorrübergehend m Ausland gesichert wurden)

    1. Hallo Marla,
      wenn Menschenrechte universell gelten sollen und keine bloßen Plattitüden sind, ist die Antwort eindeutig: für den Menschen und dessen Leben und Wohlergehen.
      Ein Experte tendiert gerne dazu, die Welt nur noch verklärt nach seinem Interpretationsgusto zu sehen und Voraussetzungen für das Wirken desselbigen auszuklammern. Man sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht. Diese Form von Minderintelligenz ist die Folge spezieller Bildung ohne hinreichende Kontext-Bezogenheit.

      Dadurch, das das Ganze orchestriert war, und das über lange Zeiträume hinweg, waren Pseudo-Interpretationen schon für die breite Masse fertig, bevor überhaupt eine Aktion am Anlaufen war.
      In einer OSZE-Veranstaltung wurde sich dabei versprochen und der 22.02. als Kriegsbeginn genannt.
      Aber der westliche Dilletantismus, gepaart mit osteuropäischer Voreingenommenheit und Schäbigkeit, verspekulierte sich mit seinen Karten, kann sich sein operatives Siechtum und strategisches Debakel aber nicht eingestehen.
      Und der Ochs in Kiew und dessen Meute sind sich nicht zu schade, anstelle einer Anerkennung der Realität im Fieber ihrer Wahnvorstellungen wesentliche Bevölkerungsschichten zu verheizen.
      Aber vielleicht gelingt ihm der in Aussicht gestellte Transfer in den Westen gar nicht, weil auch hier die Kriegshetzer den Gang zum Galgen befürchten müssen.
      Denn ein nachhaltiges Lieferkettenproblem mit China und Südostasien würde auch im Westen wesentlichen Teilen der Mittelschicht die Panik ins Gesicht treiben und mit etwas rauheren Umständen konfrontieren.
      Aufgrund der ungelösten Bankenkrisen rechnet sich auch eine Investitionssubstitution im Westen nicht so einfach. Und um die salbvollen Worte eines Olaf Scholz kümmern sich mangels Trosts dann auch nur noch die wenigsten.

  32. Ach ja: in meinem Rechtsgefühl hätte man auch dringend Nuland und die USA ab 2014 haftbar machen müssen!!
    Und Merkel, Hollande und co: „bewusst unterlassene Hilfeleistung“ „Anstiftung zum Krieg“

    Ich habe mich gewundert, warum Merkel ohne Not ihre Verfehlung zugab! Heute denke ich: sie wollte zeigen dass „westl.Herrschende“ unantastbar geworden sind!!!
    (Wie Albright ganz unbefangen und unbehelligt von den 400 000 getöteten Kindern labern kann, oder die ü 3000 Drohnenmorde a la Obama schulterzuckend hingenommen werden!)

    „Ami go home“ so wichtig wie nie zuvor… der europäische WerteWeste hat ein USAnisches „Monster“ groß werden lassen und schmeißt sich gerade auf den Rücken um gestreichelt zu werden!!
    „Ami go home!“

  33. @Grottenolm: Das internatiomale Finanzjudentum?

    Der Antisemit attributiert dem Juden was Eigenschaft des Geldes selbst ist; er kann sich Machtstrukturen nur personalisiert vorstellen. Auch Nazis haben ne Kritik am Kapitalismus, aber ne personalisierte: K. wäre prima wenn man die paar Drecksäue umbringt.

    Der Marxist kritisiert das Eigentum. Es ist Herrschaft ohne Personal, anonyme Prozesse ohne Zentralsteuerung.
    Der K. macht das Gegenteil von dem was die Leute drin wollen. Man kann ihn nicht steuern. Nur abschaffen.

    Der ‚Fetischcharakter‘ gilt als Urtext jeglicher Kulturkritik. Undurchschaubar und Personal sind verschieden.
    Aber dazu müßt man ja Denken. Tut der Nazi nicht. Kann er nicht.

    1. Internationales Finanzjudentum ?
      Es fallt zwar auf, daß recht viele Personen in den obersten Machtpositionen so einen Hintergrund haben. Warum, Zufall , kulturelle, historische Gegebenheiten oder Ereignisse, das wäre ein eigenes Thema. Dennoch finde ich den Begriff zu verallgemeinernd, irreführend. Er verdeckt auch bestimmte Aspekte des Antriebes für Geld- und Machtstreben, siehe weiter unten.
      „Der Marxist kritisiert das Eigentum. Es ist Herrschaft ohne Personal, anonyme Prozesse ohne Zentralsteuerung.“
      Auch, wenn ich die Theorien von Marx / Engels zum Kapitalismus als rein funktionelle Beschreibung für richtig, und rational nicht widerlegbar halte, genau das ist mein Kritikpunkt an ihnen. Sie betrachten einen Profitzwang losgelöst vom Menschen, als dem System innewohnend. Und hier muss man tiefer graben und Fragen warum. Das System realisiert sich ja aus dem handeln der Menschen. Ohne selbst eine ganz schlüssige Antwort zu haben, woher dieses Profit und Machtstreben kommt, das Menschen so unersättlich macht, es gibt doch einige Dinge die die Richtung zu den Ursachen weisen. Welcher Handlungsantrieb kann also stärker sein als die Ratio ? Das ist der Instinkt . Welche Triebe sind die stärksten ? Arterhaltunsgtrieb- und Selbsterhaltungstrieb. Da muss man suchen. Das kann aber unangenehm werden. Da muss man sich auch solchen Fragen stellen, welchen Einfluss z.B. Hypergamie auf Verhalten hat, kulturelle Prägungen, frühkindliche Erfahrungen usw.. Das wird dann gerne in die Ecke des Biologismus gestellt. Ein Abwehrreflex aus Furcht vor dem Blick in den Spiegel.
      Das nur mal kurz angedeutet. Das ganze Thema ist recht vielschichtig. Die meisten Ebenen werden gewöhnlich ausgeblendet. Aber das führt jetzt vom Thema weg.
      War nur mal um kurz anzudeuten, wie verkürzt und an der Oberfläche die meisten Diskussionen verlaufen.

  34. Ist es nicht schrecklich, wie „RECHT“ für politische Interessen missbraucht wird?
    Ist es nicht schrecklich, wie „RECHT“ für ein ‚Virus‘ missbraucht wurde?
    Ist es nicht schrecklich, wie Staaten nach ihrer Willkür Recht beurteilen?
    Ist es nicht schrecklich, wie Demokratien sich als Willlkütstaaten demaskieren?
    Ist es nicht schrecklich, das mündige Bürger an der Leine geführt werden?
    In Ordnung das reicht…

  35. Putin, how dare you? (Frei nach Zopf-Gretel, zwischenzeitlich mit abgeschnittenen Zöpfen).

    Die armen Kinder hatten schließlich einen Anspruch auf edle Erziehung mit Herz in Waisenhäusern der Ukrofaschos mit schließlich 140.000-jähriger Tradition (das variiert aber je nach Tagesform), von denen die Europäer abstammen und aus deren Mitte auch Jesus von Nazareth hervorgegangen war. Wers nicht glaubt, der soll mal einen Blick in die mit westlichen Hilfsgeldern umgeschriebenen Ukro-Geschichtsbücher für Schüler werfen.

    Und Paech ist imho ein Schwätzer, der bei den relevanten Punkten wie Irak, Black-Sites, Jugoslawien etc. ausweicht. Guantanamo ist übrigens auch kein Song-Titel sondern ein immer noch real existierendes Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Wahrscheinlich hat Paech das Schicksal von z.B. Ulrike G. bei abweichender Meinung vor Augen.

    Deutschland müsste nicht fordern, dass die USA & Co. dem ICC beitreten… Deutschland müsste fordern, dass der ICC auch die Verbrechen der Nato und der Amis verfolgt. Ob beigetreten oder nicht. Auch oder gerade weil Deutschland auch bei jugoslawien beteiligt war. Ach, ja, und hiesige – weisungsgebundene – Generalbundesanwaltschaft sollte gegen diese Kriegsverbrecher auch mal ermitteln. Und dann publik machen, weshalb sie zurückgepfiffen wird.

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