Neue Rätsel um Peggy K. und den NSU

Stadt Lichtenberg, aus der Peggy stammte. Bild: Helmut Welt/CC BY-SA-3.0

Während die Mutter des ermordeten Mädchens gegen einen ehemaligen Nachbarn auf Schmerzensgeld klagt, wird bekannt, dass die Polizei seit Jahren einen dramatischen Befund verheimlicht: Wurde der Unterkörper abgetrennt, ehe das Kind vergraben wurde?

 

Im Fall der neunjährigen Schülerin Peggy Knobloch, die 2001 verschwand und deren sterbliche Überreste 2016 gefunden wurden, spielt sich seit Monaten vor bayerischen Gerichten ein weiteres, bizarres Kapitel ab: Die Mutter von Peggy verlangt von einem früheren Nachbarn Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 Euro, weil er angeblich gewusst haben soll, wo das tote Kind vergraben lag. Nachdem das Landgericht Hof im April 2024 im Beisein von Susanne Knobloch und dem Beklagten Manuel S. den Sachverhalt erörterte, wies es im Mai 2024 die Klage als unbegründet ab. Knobloch ging in Berufung, über die das Oberlandesgericht Bamberg zu entscheiden hat. Damit ist frühestens im Dezember 2024 zu rechnen.

Zugleich ist jetzt ein Befund bekannt geworden, den die Ermittler seit acht Jahren erfolgreich verheimlicht haben: Die Anfang Juli 2016 in einem Wald gefundenen Knochen Peggys gehören fast ausnahmslos zu ihrem Oberkörper (Rippen, Armknochen, Hals, Schädel). Es fehlen der rechte Unterarm sowie Knochen der Hände. Der Unterkörper mit Becken, Bein- und Fußknochen fehlt jedoch komplett, bis auf ein wenige Zentimeter langes Stück eines Oberschenkelknochens, der abgetrennt worden sein muss. Dieser auffällige Spurenbefund führte die Ermittler zu der Hypothese, dass der Körper des Mädchens zertrennt worden sein könnte. Bekannt gemacht haben die Behörden diesen Sachverhalt nie. Vermittelt wurde lediglich, dass nicht sämtliche Knochen gefunden worden seien.

Sollte es zutreffen, dass der Unterkörper gezielt abgetrennt wurde, stellt sich eine Vielzahl von Fragen: Warum zerteilt jemand eine Mädchenleiche? Waren daran mehrere Personen beteiligt? Was geschah mit dem Unterkörper? Was für Spuren sollten möglicherweise verwischt werden? Und warum haben Polizei und Behörden diesen Befund nie kommuniziert?

Fragen, die zugleich Manuel S. entlasten könnten, weshalb man zwischen diesen beiden Bereichen auch einen Zusammenhang entdecken kann.

Erster Verdächtiger musste freigesprochen werden

Um die Widersprüche einzuordnen, muss man kurz zurück zum Anfang des mit Ungereimtheiten durchzogenen – mutmaßlichen – Mordfalles. Die begannen direkt am ersten Tag nach dem Verschwinden der Neunjährigen am Abend des 7. Mai 2001 in ihrem Heimatort Lichtenberg in Nordbayern. Nach ihr wurde mit einem drei Jahre alten Foto einer Sechsjährigen gesucht, was einen großen Unterschied im Aussehen des Kindes bedeutet. Dann legten sich die Ermittler auf einen geistig Behinderten als Täter fest, den Deutsch-Türken Ulvi K. Und obwohl er zur angeblichen Tatzeit am frühen Nachmittag ein Alibi hatte, das sich sogar über den gesamten Tag erstreckte, gelang es der Polizei, mit Gewalt und Täuschungen von ihm ein falsches Geständnis zu erpressen. Er wurde bei den Verhören, die zum Großteil ohne Rechtsbeistand stattfanden, angefasst und angeschrien. Obwohl Ulvi K. das Geständnis widerrief, wurde er dennoch verurteilt und in der forensischen Psychiatrie untergebracht. Das war 2004. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision und bezeichnete das Urteil als korrekt und rechtsfehlerfrei.

Vor allem aufgrund des rechtswidrigen und willkürlichen Vorgehens der Polizei gründete sich in dem Ort eine Bürgerinitiative für den Verurteilten. Ihr gelang das eigentlich Unmögliche: Die Wiederaufnahme des Verfahrens, ein neuer Prozess im Jahr 2014 und schließlich der Freispruch von Ulvi K. Damit war aber der gesamte Fall wieder offen. Es fehlten der oder die Täter, Peggy blieb verschwunden.

Bis zum Juli 2016, als ihre sterblichen Überreste gefunden wurden, wenige Kilometer von Lichtenberg entfernt im Wald bei Rodacherbrunn auf Thüringer Seite. Die Rechtsmedizin stellte fest, dass die Knochen zu einem acht- bis zehnjährigen Kind gehörten. Peggy, die gerade neun geworden war, könnte nach ihrem Verschwinden noch einige Zeit gelebt haben. War das Kind möglicherweise verschleppt und fortgesetzt missbraucht worden?

An Peggys Skelett wurden DNA-Spuren von Uwe Böhnhardt gefunden

Mit achtjähriger Verspätung ist jetzt ein Spurenbefund bekannt geworden, der irritiert und dazu passen könnte. Die Knochen Peggys gehörten fast ausnahmslos zu ihrem Oberkörper, vom Unterkörper wurde bis auf das kleine Stück des Oberschenkelknochens mit der auffälligen Schnittfläche nichts gefunden.

Den Ermittlern fiel diese Spurenlage sofort auf. Sie verfolgten zwei Hypothesen: Die erste war, dass Tiere die Knochen verteilt haben. Dagegen spricht, warum nur Knochen vom Unterkörper betroffen sein sollten und nicht im selben Maße auch vom Oberkörper. Außerdem fanden sich an den Knochen nur vereinzelte leichte Schartspuren von Tieren, aber keine markanten Verletzungen.

Die zweite Hypothese ist dramatischer: Die Leiche könnte professionell zerteilt worden sein. In ihrer Bewertung können die Ermittler keine der beiden Möglichkeiten ausschließen. Kommuniziert wurde nur die erste: Tiere. Die zweite wurde verschwiegen. Die Verteilung und Beseitigung von Knochen durch Tierfraß wäre ein natürlicher Vorgang, der keine besondere Geschichte erzählt. Das Fehlen der Unterkörperknochen aufgrund einer Zertrennung des Mädchenkörpers erzählt dagegen eine hochdramatische Geschichte mit sehr vielen Fragen. Die gehen zum Beispiel in Richtung von Kindesmissbrauch, Kinderhandel, Rotlichtmilieu, Organisierte Kriminalität.

An der Fundstelle von Peggy gab es dann aber noch eine weitere aufsehenerregende Entdeckung: Bei der Spurensicherung am 3. Juli 2016 wurde ein kleines Kunststoffteilchen festgestellt, an dem, wie die Öffentlichkeit im Oktober 2016 erfuhr, DNA von Uwe Böhnhardt haftete, der zum NSU-Trio gehörte.

Das führte bemerkenswerter Weise zu vielfachen Aufgeregtheiten, Abwehrreflexen und Spekulationen über eine mögliche Spurenverschleppung etwa durch Verunreinigung von Geräten der Kriminaltechnik. Eine Erklärung für den Fund der Böhnhardt-DNA kann die federführende Behörde, die Staatsanwaltschaft Bayreuth, jedenfalls nicht anbieten. Auch nicht die der Verunreinigung von Instrumenten der Spurensicherung.

Trotzdem und wider besseren Wissens wird diese Pannentheorie bis heute von Medien vertreten. So verbreitete der Bayerische Rundfunk noch im Oktober 2020 fälschlich: “Wie sich herausstellte hatte wohl die Spurensicherung selbst das Teilchen, das zu einem Kopfhörer Böhnhardts gehörte, versehentlich auf Peggys Fundort übertragen – über einen Zollstock, der Jahre zuvor im ausgebrannten Wohnmobil des Terror-Trios Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe in Eisenach im Einsatz war.” Und die Deutsche Presseagentur dpa schrieb ebenfalls Ende Oktober 2020: “Zudem entdeckten Ermittler am Fundort von Peggys Skelett DNA-Spuren des NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt. Diese stellten sich später aber als Verunreinigung eines Geräts der Spurensicherung heraus.” Selbst in der sechsteiligen TV-Dokumentation “Höllental” über den Fall Peggy von 2021 wird diese Version immer noch kolportiert.

So wird eine eigene Wirklichkeit geschaffen.

Was verbindet den Fall Peggy mit dem NSU?

Unbestritten ist: Die Spur an sich ist Fakt. Das Stoffteilchen mit der Böhnhardt-DNA, immerhin halb so groß wie ein Centstück, gehörte zu einer Kopfhörermuschel, die sich in jenem brennenden Wohnmobil befand, in dem im November 2011 Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos tot aufgefunden wurden. Damit fällt Böhnhardt als Überbringer weg. Und dass es sich bei dem fremden Asservat um Schlamperei gehandelt hat, dass also ein Teil von dieser Größe fast fünf Jahre lang, von November 2011 bis Juli 2016, an den Werkzeugen der Kriminaltechniker selbst beim wiederholten Reinigen übersehen worden sein soll, kann man praktisch ausschließen. Bleibt, dass das Asservat bewusst zur Fundstelle von Peggy gebracht worden sein muss. Keine “Trugspur” also, sondern eine “Fremdspur”. Eine, die echt ist und die die zwei Tatkomplexe “Peggy” und “NSU” verbindet.

Gesetzt worden sein kann die Spur nur von jemandem, der in Besitz des Asservates war, etwa das LKA Thüringen oder das BKA. Aber warum diese Manipulation? Sollte mit der Ablage der DNA des NSU-Mannes Böhnhardt eine Botschaft verbunden werden, etwa ein Hinweis auf organisierten Kinderhandel? Damit würde sich ein Kreis schließen.

Dazu existieren im Gesamtkomplex NSU mehrere Anknüpfungspunkte: So wurden auf einem Rechner des Trios in der Zwickauer Wohnung kinderpornographische Bilder entdeckt. Hat die Polizei in den vielen bundesweit konfiszierten Missbrauchsvideos und -fotos auch nach Peggy K. gesucht?

Das Städtchen Lichtenberg selber liegt nahe der Tschechischen Republik mit verbreiteter Straßenprostitution und Kinderbordellen sowie einer Drogenlinie von Ost nach West.

Als das verurteilte NSU-Mitglied Beate Zschäpe im Mai 2023 vom bayerischen NSU-Untersuchungsausschuss II als Zeugin vernommen wurde, machte sie eine bemerkenswerte Aussage: Sie wollte nicht ausschließen, dass Böhnhardt und Mundlos weitere Morde begangen haben und sprach dabei von sich aus explizit den Fall Peggy K. an. Sie selber will von möglichen anderen Morden zwar nichts gewusst haben, wie sie gegenüber dem Ausschuss erklärte, sagte aber wörtlich: “Ich weiß nicht, ob Ihnen das geläufig ist mit dieser Peggy Knobloch…, da war es dann bei mir wirklich schon so weit, dass ich…, für mich war nachher klar, dass das der Böhnhardt war. Also, obwohl ich ihn in so einer Beziehung überhaupt nicht mit reingebracht habe. Aber die Wahrscheinlichkeit war nachher für mich auch schon da.” Sie habe Böhnhardt den Mord an Peggy zugetraut (Was weiß Beate Zschäpe?).

Trotz des merkwürdigen und offenen Knochenfundes Peggys vom Juli 2016 präsentierte die Polizei im September 2018 auf einmal einen neuen Täter beziehungsweise Mittäter: jenen Manuel S. Samen, Pollen, Torfrückstände und kleinste Farbsplitter am Liegeort von Peggy hätten ihn überführt. Von der Polizei konfrontiert, “gestand” auch Manuel S., wie schon der erste falsch Beschuldigte Ulvi K., etwas mit dem Tod von Peggy zu tun zu haben. Am Nachmittag des 7. Mai 2001 habe er, mitten in Lichtenberg, das tote Mädchen von einem anderen Mann, bei dem es sich um Ulvi K. gehandelt haben soll, entgegengenommen und im Wald vergraben.

Bereits der angebliche Zeitpunkt widerlegt die Aussage, denn Peggy wurde von mehreren ortsansässigen Zeugen bis zum Abend noch mehrmals in Lichtenberg gesehen. So von verschiedenen Klassenkameraden, die allerdings wiederholt von der Polizei bedrängt wurden, ihre Wahrnehmung zu korrigieren. Nach dem offiziellen Narrativ, das sich hartnäckig hält, soll das Mädchen am Nachmittag verschwunden sein. Manuel S. konnte auch sonst kein “Täterwissen” offenbaren, wie man es von einem Geständigen erwartet hätte. Er konnte zum Beispiel keine zutreffenden Angaben zu den Schuhen machen, die etwa 15 Meter entfernt von der Fundstelle Peggys abgestellt waren. Die Polizei zur genauen Vergrabungsstelle zu führen, lehnte er ab. Weil er sie möglicherweise gar nicht kannte? Manuel S. widerrief bereits am nächsten Tag sein Geständnis, wie sein Anwalt in der Verhandlung vor dem Landgericht Hof im April 2024 zu Protokoll gab.

Er schilderte dem Gericht, dass er von der Polizei massiv zu dem Geständnis gedrängt worden war. Zehn Stunden dauerte damals die Vernehmung, ohne dass er einen Anwalt hinzuziehen durfte. Bei dem Verhör wurde S. zeitweise im fensterlosen Keller des Hauses eingesperrt. Methoden, die man als “Folter” bezeichnen kann.

Dieselben Ermittler, die 15 Jahre alte Erdpollen und Farbsplitter untersuchen, um einen Täter zu überführen, fragen gleichzeitig nicht nach dem möglicherweise zertrennten Mädchenkörper. Nach ihrer Theorie vom angeblichen Mittäter und Verbringer der Leiche hätte Manuel S. sie vor Ort zertrennt haben müssen. Oder noch abstruser, er hätte nur eine halbe Leiche entgegengenommen. Das ganze Thema kommt in der Vernehmung nicht zur Sprache. Und Manuel S. selber hat nie von einer halben Leiche gesprochen. Das Verhalten der Polizei ist das Gegenteil von Tat- und Täterermittlung: Es ist Verschleierung (Der Fall Peggy, ein fehlender Täter, eine Schmerzensgeldklage und die Spur zum NSU).

Soll jemand geschützt werden?

Dass der Fall ein handfester Polizeiskandal ist, kommt auch in der Begründung der Klageabweisung durch das Landgericht Hof gegenüber Susanne Knobloch vom Mai 2024 zum Ausdruck. Das Hofer Gericht weist die Klage als “unbegründet” ab und befindet: “Die Zivilkammer konnte sich unter Gesamtwürdigung aller Umstände und angebotener Beweise keine sichere Überzeugung davon bilden, dass der Beklagte tatsächlich die Leiche von Peggy in das Waldstück in Thüringen verbracht hat.” Sie habe “Zweifel am Wahrheitsgehalt” der damaligen polizeilichen Aussage des Beschuldigten. Aus dem Protokoll würden sich Anhaltspunkte ergeben, dass “das Gesagte ausgedacht” gewesen sei und dass Teile seiner Aussage “nicht wahr” seien. Die Klägerin habe also keinen Anspruch auf Schmerzensgeld von ihm.

Das Hofer Gericht hat damit zugleich die Entscheidung des Amtsgerichtes Bayreuth vom Dezember 2018, den Haftbefehl gegen S. aufzuheben, indirekt bestätigt. Im Oktober 2020 hatte die Staatsanwaltschaft Bayreuth dann das Verfahren gegen Manuel S. eingestellt.

Susanne K. hat gegen das Urteil des Landgerichts Hof vor dem Oberlandesgericht Bamberg Berufung eingelegt. Dort ist der Fall inzwischen ein halbes Jahr anhängig.

Die Parteien haben die Fristen für die Berufungsbegründung und die Berufungserwiderung mehrfach verlängert. Anfang Dezember 2024 läuft die letzte Frist ab.

Von einem möglicherweise zertrennten halben Opfer wissen die Gerichte bisher nichts. Dieser Befund findet sich ausschließlich in den Akten von Polizei und Staatsanwaltschaft.

Die sterblichen Überreste Peggys wurden 2022 von der Staatsanwaltschaft an die Mutter freigegeben und sollen an einem geheim gehaltenen Ort bestattet worden sein.

Die Täterfrage ist offen, der Fall ungelöst und eine der Grundfragen lautet: Wer oder was soll geschützt werden, wenn derart rücksichtlos und in Permanenz Unschuldige verfolgt werden?

Der Artikel ist zeitgleich in der Berliner Zeitung erschienen.


Ina Jung arbeitete als Reporterin und Dokumentarfilmerin über zwei Jahrzehnte für den Bayerischen Rundfunk, vornehmlich in den Bereichen Sozialpolitik und Kultur, bevor sie sich auch als Drehbuchautorin für Spielfilme einen Namen machte. Ihr Buch “Der Fall Peggy – Die Geschichte eines Skandals” erschien 2013 und trug zur Wiederaufnahme und dem Freispruch des zu Unrecht beschuldigten Ulvi K. bei.

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21 Kommentare

  1. Bizarr.
    Das zeigt wieder mal, dass Polizei und Justiz wie alle Institutionen einen Doppelcharakter haben. Da gibt es die redlichen pflichtbewussten Mitarbeiter und dann daneben, man könnte sagen als Myzel des tiefen Staates Mitarbeiter die ganz andere Interessen verfolgen und vertreten, als es ihre offizielle Aufgabe wäre,
    Doppelt bizarr wäre, wenn es so ist, die Verbindung in rechte Kreise, die ja gerne mal -Todesstrafe für Kinderschänder. als Heckscheibenaufkleber führen. Das ist das oft zu beobachtende Phänomen, dass als Moralapostel Auftretende oft genau das Gegenteil dessen sind, was sie öffentlich darstellen. Das hat man in vielen Organisationen und Institutionen.

  2. Um keine weiteren Verwirrungen aufkommen zu lassen: unter den Bedingungen wie die die Knochen wohl gefunden wurden (Klima und lebenden (Mikro-)Organismen, aber auch Insekten, Schnecken, etc. ausgesetzt) konnten sich keine anhaftenden DNA-Spuren länger als etwa 4 Wochen halten. DNA hält sich nur unter ganz besonderen Bedingungen, etwa innerhalb von Knochen oder in trockenen Gebieten, oder tiefgefroren längerfristig.

    Damit ist eindeutig sicher, dass die DNA kurz vor, während oder nach der Auffindung der Knochen dazu kam bzw. hinzugefügt wurde.

    Man denke an das “Phantom von Heilbronn” und dort wie hier deutet alles darauf hin, dass dilettantische Geheimdienstler oder ähnliches Gesocks und dilettantische Ermittler Täuschung verursacht haben und solchen aufgesessen sind.

    1. Übrigens strickte ein hier schreibender Autor ganz massiv an der Legende der angeblichen Verwicklung von Bönhardt in den Fall Peggy mit.

      1. @Knackwurst
        Naja. Der Autor stammt aus dem Landkreis Heilbronn und hat vielleicht am Heilbronner NSU-Phantom (Stichwort Wattestäbchen) deshalb mehr persönliche Interessen. Im Heilbronner Raum hat er sicher noch Kontakte. Inwieweit seine Quellen, auch der Tatsache geschuldet, dass er langjährig abhängig beschäftigt beim Spätzlesender SWR war, zuverlässig waren oder sind, ist ein anderes Thema. Bei seinen Ausführungen habe auch ich des öfteren den Eindruck, dass er Faulheit, Überforderung, Einfalt, Schlamperei, Inkompetenz und Unfähigkeit der Ermittlungsbehörden schlichtweg unterschätzt.

    2. Zum “Phantom”: da wurde dieselbe DNA bei verschiedensten Verbrechen in ganz Europa entdeckt. Dann stellte sich heraus, dass es die DNA der Dame war, die die Stäbchen verpackte. Soweit glaubhaft. Aber die Polizei nutzte den Vorfall, um alle bisherigen DNA-Spuren zu verwerfen. Am Auto der ermordeten Polizisten fand man keine DNA der beiden Uwes. Was unwahrscheinlich ist, denn wer einen Schuss abgibt, hinterlässt DNA-Spuren. Gefunden hingegen wurde DNA eines Mitglieds von der Islamistengruppe um Mevlüt Kar, das ist der, der die Sauerlandgruppe inszenierte. Dieser Befund wurde dann verworfen, mit dem Hinweis auf das Phantom.

      Was ist nun dire Konsequenz aus Deiner Behauptung? Es gab da offenbar einen Jemand, der das Plättchen bei der Leiche deponierte und dann einen Pilzsammler beauftregte, die Leiche zu “finden”. Dann wäre dieser Pilzsammler ein interessanter Zeuge.
      Was wissen wir über diesen Jemand? Er muss Mitarbeiter einer Behörde sein, sonst hätte er das Plättchen nicht beschaffen können. Eine Behörde, die offenbar längst wusste, wo die Leiche liegt, aber dies verheimlichte. Dann wollte dieser Jemand eine Spur legen, die zur Leiche und dann auch zum wohl richtigen Täter führt. Das Ganze spricht sehr für diese These. Denn wenn es um den NSU geht, hat der Staat biel zu verbergen. Wenn es ein Zivilverbrechen war, macht er nicht diesen Aufwand, um den Vorgang zu vertuschen.
      Der Pilzsammler wäre ein Anhaltspunkt.

      PS: der Copilot gibt der Behauptung von Knackwurst recht:
      “In einem offenen, ungeschützten Umfeld wäre es jedoch unwahrscheinlich, dass DNA über 15 Jahre hinweg intakt bleibt und nachgewiesen werden kann”

      1. Geheimdienste haben u.a. als Aufgabe, die Kindermißbrauchsringe zu organisieren, die in Kreisen der Macht als Werkzeug benötigt werden. Ihre Handlanger sind gerne Neonazis, die machen eh jeden Mist mit und wissen sehr genau, daß sie die Hand die sie füttert (BND, etc.) nicht beissen.
        Wer das für Quatsch hält, sollte weggehen – hier gibt es nichts zu sehen. In Deutschland wurde das noch halbwegs gut vertuscht, in anderen Ländern (England, Niederlande) flog bereits wesentlich mehr auf. In den nächsten Monaten werden noch so einige Geheimnisse öffentlich.

    3. Für jeden Laborant ist es gelernte und geübte Praxis, neben den Untersuchungsmaterial Blind- und Vergleichsproben laufen zu lassen: In Kriminallaboren nicht?

      Wer ernstlich glaubt, dass das auf Schlamperei (bei dem Stäbchenproduzenten, bei dem BKA-Einkäufer der nicht auf die garantierte Spezifikation geachtet hätte, UND auch noch in den verschiedensten behördlichen Laboren – und das über Jahre hinweg) zurück gehen könnte, ist ein qualliger Lachsack – und mehr nicht. Und sowas will die Realität verbergen und verbiegen durch schwachsinnige, herbeigeholte, nicht belegbare und nicht wiederlegbare, also völlig unüberprüfbare Theorien über angeblichen Zufall und Schlamperei.

      Die einzige plausible Erklärung für alles vom “Phantom von Heilbronn” bis hin zum “NSU”-Komplex ist Geheimdienstwühlarbeit “auf dem Feld”, vor Ort, und noch viel mehr in den Behörden.

  3. Offenbar sollen den beiden „geselbstmordenden“ Uwes auch der Fall Peggy K. untergeschoben werden. Entweder der wahre Täter soll geschützt oder die Ermittler wollen den Fall endgültig zu den Akten legen. Kann natürlich auch sein, das die in die Konstruktion des Falles „NSU“ verwickelten „Dienste“ zusätzliche Spuren legen, um zu verwirren.
    Bleibt noch die Frage, woher der DNA-Spurenträger stammt und wer ihn an den Fundort der Leichenteile verbracht bzw. woher die „Dienste“ wussten, wo die Leiche gefunden wird…
    Unabhängig davon ist davon auszugehen, das in den „Sicherheitsorganen“ kriminelle Strukturen vorhanden sind. Eine Häufung von Zufällen oder totale Unfähigkeit ist auszuschließen.

    1. @Ronald
      Das Eine schließt das Andere nicht aus. Ein gerissener Intrigant der gehobenen, ach so geheimen, Dienste wird die intellektuellen Defizite und deren Kadavergehorsam schon für seine Zwecke zu verwenden wissen.
      Und wer nicht pariert und den vorgebenen Chorgesang verweigert, kommt eben weg (Stichworte: Dienstgeheimnis, mangelnde Teamfähigkeit, Illoyalität, Beförderungssperre, Versetzung, etc.).

  4. Was Sachkunde, behördenübergreifende Kommunikation und Zusammenarbeit, oder schlicht logisches Schlussfolgern bei Beamten der Exekutive angeht, sei jedem Interessenten die Dokumentation von Herrn Benecke mit dem Titel “Mord im geschlossenen Raum” empfohlen. Die verurteile Leidtragende verbüsst noch immer die Haftstrafe für einen Mord, den sie nicht begangen hat…
    “Ermittlungsergebnisse” bedeuten erstmal gar nichts.
    Wer rudimentäre Reste seines Glaubens in unser System behalten möchte, sollte sich das lieber nicht antun.
    Ein tatsächlicher Rechtsfall in diesem Land, der an Komödien wie “Die nackte Kanone” erinnert, mit heftigen Auswirkungen auf das Wohlbefinden…

  5. Parallelen zur Spontanen menschlichen Selbstentzündung von “Oury Jalloh” sind nicht Ausgeschlossen, die Bundeskanzlerin Merkel hatte in dem Fall eine brutalstmögliche Aufklärung gefordert!

    Demnächst die Erzählung von Uwe & Uwe den Klabautermänner’s, die auf der Andromeda mit den Nordstream Scoop für eure kalten Wohnungen und geplatzten Wohlstand verantwortlich sind!

  6. Die gesamte “Aufklärung” des NSU-Programms ist Verschleierung von der übelsten Sorte: Ich lese das seit über 10 Jahren nicht mehr mit, weil klar ist, dass aus Gründen überhaupt keine Wahrheiten gesucht werden dürfen.
    Diese Überschrift erschien mir jedoch so überraschend, dass ich eine Ausnahme gemacht habe: Jetzt kommt also noch ein deutsches Grusel-Pädophilie-Drama hinzu.
    Wundert mich das wirklich???

    1. Es gab einige Dinge, die ich merkwürdig fand

      – unter den aufgefundenen Dingen im verkokelten WoMo befanden sich eine Kinder-Sandale (linke?), eine Kindersonnenbrille und ein Sand-Schäufelchen

      – Frau Tschäpe nahm in Begleitung eines kleinen Mädchens ein WoMo entgegen, die Frau T. mit Mutter ansprach. An sich schon etwas merkwürdig, aber dazu kam, es wurden keinerlei Bemühungen darauf verwendet, dieses Mädchen ausfindig zu machen.

      Aber für ein Drama ist das zu wenig, ich weiß.

      1. Klar und das ist alles sicher und unzweifelhaft. ROFL

        Da ist einer mit seinem Kinderglauben an hochanständige Behörden Ermittler und Exekutive unterwegs. Achtung: Schülerlotsen schnell auf die Straße und Traumabetreuer auf die andere Seite: das Dany kommt.

  7. Beate Zschäpe vom bayerischen NSU-Untersuchungsausschuss II als

    Zeugin

    vernommen wurde,

    Frau Beate Tschäpe kann seit ihrer Inhaftierung als ‚Zeugin’ nicht mehr ernst genommen werden, weil völlig unklar ist, ob und wann sie lügt oder die Wahrheit erzählt. Die Möglichkeit des Geheimdienstes, sie beispielsweise gezielt als Verbreiter falscher Fährten zu missbrauchen, macht ihre Aussagen obsolet.

    Da ist noch nicht mal mehr das berühmte Stochern im Nebel möglich, dazu müsste man den Nebel erst mal finden.

    .

    1. klingt ja fast wie Erhellung was das Dany hier schreibt.

      Also halten wir doch bitte erst einmal fest:

      was Geheimdienstwühlarbeit und Behördenaußensteuerung und Sabotage erst einmal verhuntzt hat ist nicht mehr anders zu verstehen als mit plausiblen Annahmen und naheliegenden Verdachten – aber keineswegs anhand von offiziellen Erklärungen.

      Für was brauchte man “NSU”? Vor allem musste das Gespenst des “rechten Nazi-Ostens” aufgebaut werden. Und dann natürlich die üblichen Sachen: Angst, Schock, Unsicherheit in der Bevölkerung schüren. Das Programm geht weiter über Breitscheidtplatz, die Verpollerung und Wagenburg-Einkreisung von Jahrmärkten und Stadtfesten bis hin zu den heutigen, lächerlichen Messerverboten auf Weihnachtsmärkten – ohne das irgendjemand öffentlichkeitswirksam einen Zusammenhang zwischen “Zuwanderung”, Migration und diesen Entwicklungen benennen darf …

      1. „klingt ja fast wie Erhellung was das Dany hier schreibt.“

        Ich habe den Rest deines Textes nicht gelesen, da du zur Sache offensichtlich nichts beitragen willst.

        1. Also “geleakte polizeiliche Ermittlungen” könne man trauen, aber der Tschäpe nicht …

          Wo Dein Denkfehler liegt, will jetzt nicht gleich verraten angesichts soviel Gottvertrauens. Du hast Dir auch immer von den netten Onkels Süßigkeiten geben lassen auf dem Spielplatz?

          (Und jetzt die Auflösung für Dany:
          *”Geleakt” ist oft genug erst recht gefälscht
          *polizeiliche Ermittlungen sind dann falsch, wenn sie in die Irre gehen, insbesondere wenn klandestine Täuschungen vorliegen, wenn übergeordnete Interessen reinspielen, wenn Beamte Beamte irreführen oder von “oben” fehlleitende Anweisungen kommen, etc.)

          Dany hat wohl noch nichts davon gehört wie die Spurenlage im Wohnmobil von den “Ermittlern” zerstört und wohl auch gefälscht wurde – aber will mitreden und ernst genommen werden …

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