Moral statt Völkerrecht?

Bild: UN Photo/Joao Araujo Pinto
Flaggen vor dem UN-Hauptquartier. Bild: UN Photo/Joao Araujo Pinto/CC BY-NC-2.0

Herfried Münklers Stellung zum Irankrieg.

 

„Machtapparate, die sich nicht durch Gesetzeskonformität, sondern durch den Anspruch der Gerechtigkeitsverwirklichung legitimieren, . . . usurpieren das Definitionsmonopol in Fragen der Gerechtigkeit und programmieren so sich selbst.“ – Ingeborg Maus1

 

1. Steht Moral über dem Völkerrecht?

Der Emeritus Herfried Münkler, dem nachgesagt wird, die Weltlage „mit großem seismographischem Gespür“ zu beobachten2, hat dem Handelsblatt am 11. März 2026 ein zweiseitiges Interview gegeben. Gefragt danach, ob der Angriff gegen den Iran „völkerrechtswidrig war“, sagte er: „Es gibt keine Zweifel, dass es sich um einen Angriffskrieg handelt, der rein formal betrachtet völkerrechtswidrig ist.“

Auf die Entgegnung des Interviewers, dass „rein formal“ nach einer Relativierung des Völkerrechts klinge, reagierte Münkler mit Beschimpfung der iranischen Führung: „Es fällt sicher schwer, im Fall Irans das sonst immer wieder aufgerufene Argument der Völkerrechtswidrigkeit des Krieges ins Spiel zu bringen. Man mag Verbrechern dieses Typs nicht mit völkerrechtlichen Argumenten zur Seite stehen.“

Für die „Verbrecher dieses Typs“ gilt kein Völkerrecht, will Münkler uns sagen. Was „rein formal“ völkerrechtswidrig sein mag, soll seiner Meinung nach materiellrechtlich noch lange nicht völkerrechtswidrig sein. Was nun? Gilt das Völkerrecht für diese „Verbrecher“ nicht und dürfen sie deswegen zerbombt werden?

Als der Interviewer dagegen einwendete, dass es „doch nicht so etwas wie ein Zwei-Klassen-Völkerrecht geben (kann)“, sagte Münkler: „Die rechtliche Konstruktion kollidiert hier mit der moralischen Überlegung. Denn niemand kann wirklich wollen, dass das Völkerrecht ein Regime schützt, das so brutal gegen seine eigene Bevölkerung vorgegangen ist.“

Folgt man Münklers Argumentation, so lässt sie nur einen Syllogismus zu:

 

Völkerrecht kollidiert mit Moral.

Moral steht über dem Völkerrecht

Conclusio: Das „brutale Regime“ steht außerhalb des Gesetzes und ist vogelfrei.

 

Steht Moral über dem Völkerrecht? Darf das Völkerrecht zum Schutz des „brutalen Regimes“ aus moralischen Erwägungen außer Kraft gesetzt werden? Der Politikwissenschaftler Münkler ist davon anscheinend überzeugt.

Wer aber wie Münkler die „Moral“ über das Völkerrecht stellt, muss folgerichtig auf das „brutale Regime“ mit der Brutalität des Krieges reagieren und damit einer noch brutaleren Gewalt das Wort reden. Von welcher „Moral“ ist aber hier überhaupt die Rede?

Was Münkler postuliert, ist letztlich dasjenige, was der Soziologe Karl Otto Hondrich (1937-2007) bereits vor einem knappen Vierteljahrhundert 2003 „Weltgewaltordnung“ nannte, die wir heutzutage in vollem Ausmaß mit Trumps Amerika erleben.

Indem Hondrich den Krieg als die „Hoch-Zeit der Moral“ charakterisierte und damit Moral als eine modale Form der Gewalt – sozusagen als Gewaltmoral – apostrophierte, lehnte er gleichzeitig eine andere, „gesteigerte Moral“ als Ausfluss des „Gebots der Gewaltlosigkeit“ ab, weil diese nur im Zustand einer der „höheren Kultur“ zugeordneten „gewaltfreien Gesellschaft“ existieren kann3.

Dem schließt sich Münkler uneingeschränkt an und liegt damit ganz im Trend der Zeit, stimmt seine Geisteshaltung doch vollkommen mit dem vom Donald Trump maßgeblich geprägten Zeitgeist überein. Das Völkerecht ist offenbar für Münkler wie für Trump Ansichtssache und aus der Moral ableitbar. In einem Interview mit der „New York Times“ erklärte Trump Anfang Januar 2026, welche Grenzen er für sich zieht: „Mein eigener Sinn für Moral. Mein eigener Verstand. Er ist das Einzige, was mich aufhalten kann.“

„Ich brauche kein internationales Recht. Ich will niemandem wehtun“, beteuerte Trump. Zwar gab er im gleichen Atemzug zu, dass die USA an das Völkerecht gebunden seien, schränkte aber wieder ein: „Es hängt davon ab, was sie als internationales Recht ansehen“. Wovon es abhängt, wissen wir spätestens seit dem Kriegsausbruch im Iran: von Trumps Gewaltmoral.

Zum ersten Mal haben die USA diese Art von „Moral“ im Kosovo-Krieg 1999 praktiziert, den man nicht etwa einen Angriffskrieg, sondern euphemistisch eine „humanitäre Intervention“ nannte. Der Nato-Luftkrieg im Kosovo (Operation Allied Force) dauerte vom 24. März bis zum 10. Juni 1999. 78 Tage lang hat die Nato-Allianz im Namen der „Humanität“ und „Menschlichkeit“ „erfolgreich“ gebombt und den „Feind“, Slobodan Milošević, in die Knie gezwungen. Dabei wurden schätzungsweise 12 Tausend Zivilisten ermordet, von den verheerenden Zerstörungen des Landes ganz zu schweigen.

Im Gegensatz zum Geistlichen und Obersten Führer der Islamischen Republik Iran, Ali Chamenei, wurde Milošević nicht gleich am ersten Tag dieses „neuen militärischen Humanismus“ (Noam Chomsky) umgebracht. Glück gehabt!

Chameneis Nachfolger, sein Sohn Modschtaba Chamenei, hat inzwischen Rache geschworen. Wer soll ihm das verdenken? Seine ganze Familie (Vater, Mutter, Ehefrau, Schwester und Nichte) wurde am 28. Februar 2026 beim „humanitären“ Bombardement ausgelöscht. Für die Angreifer galten sie offenbar auch als militärische Ziele. Das humanitäre Völkerrecht (Kriegsvölkerrecht) lässt grüßen!

Trumps Weltgewaltordnung hat sich insbesondere sein Kriegsminister, Pete Hegseth, verschrieben, der die Außerkraftsetzung des Völkerrechts im Namen der Gewaltmoral bereits in der Karibik praktizierte. Berichten zufolge soll Hegseth im Zusammenhang mit Angriffen auf die sog. „Drogenboote“ in der Karibik Befehle erteilt haben, die als „Tötet sie alle“ interpretiert wurden. Mit seiner aggressiven Rhetorik hat er eine „ideologische Kehrtwende“ beim Militär angekündigt, um den „Kriegergeist“ zu stärken.

„Die dummen politisch korrekten Kriege der Vergangenheit sind das Gegenteil von dem, was wir hier machen. Sie hatten vage Ziele mit einschränkenden minimalistischen Regeln für den Einsatz. Das ist vorbei“, sagte der Pentagon-Chef am 6. März 2026.

Hegseth vertritt offen extremistische, muslimfeindliche und radikal christliche Ansichten. Zuletzt deutete er an, dass alle Iraner Ziel der amerikanisch-israelischen Angriffe seien. Der US-Kriegsminister sieht sich als Kreuzritter unserer Zeit. Einst diente er in der US-Armee und war in Afghanistan und im Irak stationiert.

Aus dieser Zeit stammten die Tattoos, die Hegseths Körper bis heute schmücken, wie der lateinische Kreuzfahrerspruch „Deus Vult“ („Gott will es“), das sog. Jerusalem-Kreuz und das arabische Wort „Kafir“ („Ungläubiger“), das ausdrückt, dass er kein Muslim ist.

All diese Tattoos stehen für eine rechtsextreme, muslimfeindliche und radikal christliche Symbolik und spielten zu Zeiten des „War on Terror“ eine nicht unbedeutende Rolle. Aus diesem Milieu stammt Hegseth, der auch nie ein Geheimnis daraus gemacht hat. 2020 veröffentlichte er ein Buch mit dem Titel „American Crusade“.  Darin schrieb er u. a., dass patriotische Amerikaner einen Kreuzzug gegen Linke, Liberale, Migranten und Muslimen führen müssen, um ihre Heimat zurückzuerobern4.

Wenn man das Völkerrecht relativiert, bekommt man eben eine Weltgewaltordnung samt ihrer Gewaltmoral à la Pete Hegseth. Münkler befindet sich, wie man sieht, in einer „guten Gesellschaft“. Sein Interview lässt freilich die Frage unbeantwortet, welche „Moral“ der Relativierer des Völkerrechts eigentlich selber vertritt.

Ein Kreuzritter scheint er nicht zu sein. Zu wenig Power hat der gealterte Moralist! Stattdessen greift er lieber frontal China und Russland an, „die jetzt das Völkerrecht hochhalten“.

„Das sind schöne Kronzeugen für das Völkerrecht“, spottet der Völkerrechtsrelativierer und fährt fort: „China führt ständig Militärmanöver um Taiwan herum, was nicht dem Völkerrecht entspricht. Denn nicht nur der Angriff selbst, sondern auch die Vorbereitung zu einem Angriffskrieg, ist völkerrechtswidrig. Und Wladimir Putin führt einen Angriffskrieg, der völkerrechtswidriger nicht sein könnte. Wenn Putin das Wort Völkerrecht in den Mund nimmt, lügt er.“

Bemerkenswert! Das zeigt, wes Geistes Kind er ist. Nach dem Motto: „Angriff ist die beste Verteidigung“ will Münkler offenbar vergessen machen, wie viele völkerrechtswidrigen Angriffskriege die Nato unter Führung des US-Hegemonen im vergangenen Vierteljahrhundert geführt hat. Und „lügt“ Münkler nicht, wenn er das Wort „Moral“ in den Mund nimmt, um die Nato-Kriegsverbrechen der vergangenen Jahrzehnte zu verharmlosen? Nein?

Was er als „Präventivschlag“ im Falle des Angriffskriegs gegen den Iran nennt, hält er im Falle des Ukrainekriegs für „einen Angriffskrieg“.

Ein Repräsentant der westlichen Funktionselite, die im vergangenen Vierteljahrhundert nichts lieber getan hat, als zahlreiche völkerrechtswidrigen Angriffskriege der Nato vom Kosovo-Krieg (1999) über den Irakkrieg (2003) bis zum Libyen-Krieg (2011) tatkräftig zu unterstützen, wirft China, das keinen einzigen Krieg seit Jahrzehnten geführt hat, ein völkerrechtswidriges Verhalten vor und bezichtigt Putin gar der Lüge. Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen!

Und was die Moral angeht, so verkennt Münkler als Politikwissenschaftler die Natur des modernen Völkerrechts, die ihn dazu verleitet, die Moral über das Völkerrecht zu stellen.

2. Die geopolitische Dysfunktionalität des Völkerrechts

„Am Ende geht es doch um die Frage, ob das Völkerrecht durchsetzbar ist“, rechtfertigte Münkler seine Relativierung des Völkerrechts und fügte gleich hinzu: „Und die Erfahrung lehrt, gegen eine Atommacht kann man es nicht durchsetzen, weil der Preis der Durchsetzung zu hoch wäre. Insofern ist Völkerrecht im Prinzip so etwas wie der Hilferuf der Schwachen.“

Durchsetzbarkeit ist in der Tat ein wichtiges Kriterium der Geltung des Völkerrechts. Nur hat das mit der Relativierung des Völkerrechts nichts zu tun, wohl aber mit dessen geopolitischen Dysfunktionalität. Die Völkerrechtsordnung des 21. Jahrhunderts ist eine diffizile Ordnung. Sie befindet sich in einer Legalitätsfalle, deren Dreh- und Angelpunkt die geopolitischen Spannungen zwischen den Großmächten sind.5

Es ist kein Zufall, dass die Befolgung des Völkerrechts erst dann gefordert wird, wenn es um dessen unterstellten Bruch seitens des geopolitischen Rivalen geht. Sehr schnell wird die Keule der völkerrechtlichen Legalität aus der geopolitischen Schublade genommen und mit ganzer Wucht der verbalen Gewalt auf den geopolitischen Gegner eingedroschen. „Völkerrechtsbrecher“, „Aggressor“ und „Kriegsverbrecher“ sind nur die „vornehmsten“ Ausdrucksweisen.

Was dann völkerrechtlich als „illegal“ proklamiert wird, hat primär einen geopolitischen Hintergrund. Die Forderung, das Völkerrecht zu achten, hat freilich zur Voraussetzung, dass diejenigen, die diese Forderung aufstellen, sie selbst auch befolgen. Wenn man aber selber das Völkerrecht relativiert, indem man es den „moralischen Überlegungen“ unterordnet, dann entkernt man den Sinn und Zweck des Völkerrechts und entwertet seine friedenssichernde und friedensstiftende Funktion.

Das Völkerrecht wird sodann axiologisch überhöht und geopolitisch missbraucht. Allein im Horizont dieses Völkerrechtsverständnisses kann Münkler die abstruse These aufstellen, „dass das Völkerrecht ein Regime schützt, das so brutal gegen seine eigene Bevölkerung vorgegangen ist“.

Münkler fällt mit dieser These selbst hinter Kissingers Erkenntnis zurück, dass nämlich die Verfassungsordnung der Großmächte als legitim erachtet und deren Existenz getreu dem Motto anerkannt wird: „Nicht der Kommunismus, sondern die internationale Anarchie sei die größte Gefahr.“6.

Diese Maxime der friedlichen Koexistenz des „Kalten Krieges“ wurde von Münkler – stellvertretend für das gesamte transatlantische Establishment – seit dem Ende des Ost-West-Konflikts verworfen und axiologisch bzw. moralisch überfrachtet.

Die Folge ist eine axiologisch verklärte Geopolitisierung des Völkerrechts. Das führt aber dazu, dass die Legalität des Völkerrechts durch die axiologisch sanktionierte Legitimität substituiert wird, die ihrerseits auf eine nicht weiter zu begründende Prämisse zurückgeht, dass die innerwestliche Liberalität das staatenzentrierte Völkerrecht präjudiziert.

Demgegenüber basiert das Völkerrechtsverständnis der außerwestlichen Welt bzw. der Weltmehrheit auf der Vorstellung vom unbedingten Souveränitätsrecht jeden Staates als Nicht-Einmischungsprinzip. Dieses Völkerrechtsverständnis wird gewöhnlich in der sog. „freien Welt“ als „illiberal“, „menschenrechtsfeindlich“ und neuerdings als „autokratisch“ verunglimpft.

Was heute als „illiberal“ und „autokratisch“ denunziert und als Schutz der „brutalen Regime“ verworfen wird, ist nichts anderes als das Selbstverständnis des klassischen Völkerrechts. Das europäische Völkerrecht (jus publicum Europaeum) war bis zum Ersten Weltkrieg ein zwischenstaatliches Recht europäischer Souveräne. Dem staatenzentrierten Völkerrecht lag ein Staatsbegriff zugrunde, der einen Staat der Souveräne und nicht einen souveränen Staat verkörperte.

Dieses klassische Völkerrecht war ursprünglich das Recht der Souveräne auf der Grundlage der raumbezogenen Machtordnung, deren Bindeglied die Vorstellung vom Gleichgewicht der europäischen Mächte war. Das klassische Völkerrecht war keine Rechtsordnung zur Durchsetzung einer abstrakten Gerechtigkeit und/oder der – wie auch immer gearteten – universalen Werte.

Im Vordergrund stand zuallererst die Regelung der zwischenstaatlichen Beziehungen zwecks Schlichtung unterschiedlicher Machtinteressen. Eine solche Staatenwelt lässt naturgemäß viel Raum für die eigene, innen- und außenpolitische Machtausübung zu.

Erkennt das klassische Völkerrecht an, was sich faktisch durchsetzt, und kommt es durch die Legitimierung des Stärkeren in Einklang mit den tatsächlichen Machtverhältnissen, so kann das moderne Völkerrecht in Widerspruch zur Macht des Faktischen treten.

Je nachdem wie die Macht des Faktischen sich durchsetzt, kann das moderne Völkerrecht in einen solch starken Gegensatz zur Machtfaktizität treten, dass es de facto zu existieren aufhört. Diese Macht des Faktischen birgt in sich immer die Gefahr der Unmöglichkeit des Völkerrechts, sich selbst durchzusetzen.

Wenn etwa die gewaltsamen Gebietsänderungen vom modernen Völkerrecht nie anerkannt werden, obgleich sie sich faktisch durchsetzen, dann treten Legalität und Faktizität so weit auseinander, dass das Völkerrecht seine Glaubwürdigkeit verliert.

„Der Rigorismus der modernen Friedenssicherung durch das moderne Völkerrecht raubt dem Völkerrecht seine friedenssichernde Funktion“7, verschärft ungewollt die geopolitischen Spannungen zwischen den Groß- und Mittelmächten und gefährdet den Weltfrieden.

Woran liegt es aber, dass das moderne Völkerrecht eine „Friedenssicherung als Sicherung des Status quo mit der Gefahr“ postuliert, „dass Recht und tatsächliche Verhältnisse soweit auseinandertreten, dass das Recht jede Realisierbarkeit verliert“8? Das könnte zur Folge haben, dass die Gefahr des Krieges heraufbeschwört und die friedensstiftende Funktion des Völkerrechts irreparabel gemacht wird.

Das klassische Völkerrecht ist das Zeitalter der Vorherrschaft des absoluten Souveränitätsbegriffs im Völkerrecht. Was heute nur wenigen Staaten zuteilwird, galt für jeden Staat des klassischen Völkerrechts.

Mit der Entstehung des sog. „humanitären Völkerrechts“ wird der Absolutheitscharakter des Souveränitätsbegriffs in Frage gestellt, wobei die Deutungshoheit darüber und die davon abgeleiteten humanitären Interventionen de facto allein dem „Westen“ als „Hüter“ der „heiligen“, „universalen“, überstaatlichen Menschenrechte obliegt.

Diese einseitige Zuschreibung der Deutungsmacht über das „humanitäre Völkerrecht“ einem privilegierten Teil der Staatenwelt erzeugt zwangsläufig Spannungen in den internationalen Beziehungen. Die moderne Völkerrechtsordnung ist darum eine prekäre, spannungsgeladene, ambivalente Weltordnung; sie ist ein Widerspruch in sich: Zum einen ist sie eine staatenzentrierte, auf die unbedingte, staatliche Souveränität pochende internationale Ordnung und zum anderen ein halbstaatliches und halbprivates, geoökonomisch und monetär raumüberwindendes, die Menschenrechte beachten sollendes überstaatliches Ordnungssystem.

Die Folge einer solchen völkerrechtlichen Ambiguität des modernen Völkerrechts sind die geopolitischen Spannungen, die zu dem führen, worauf Carl Schmitt uns längst aufmerksam gemacht hat: „Von dem einen Pol her sind unabsehbare ‚humanitäre‘ Interventionen völkerrechtlich zulässig, von dem anderen her ist die kleinste ‚Einmischung‘ ein völkerrechtliches Delikt“9.

Genau das erleben wir heutzutage bei der Würdigung des Ukraine- und Irankrieges. Gilt der Irankrieg unausgesprochen als ein „Präventivschlag“ gegen das „brutale Regime“ und ist aus moralischen Erwägungen „völkerrechtlich zulässig“, so ist der Ukrainekrieg demgegenüber „ein völkerrechtliches Delikt“ und von daher „völkerrechtswidrig“.

Es gibt, anders formuliert, de facto zwei parallellaufende, sich gegenseitig aufhebende Völkerrechtsverständnisse. Welches von den beiden sich durchsetzt, entscheidet nicht etwa „ein leerer Normativismus“ (Carl Schmitt) oder die abstrakten Rechtsnormen des Völkerrechts, sondern allein die geoökonomische, monetäre und militärische Machtstellung eines Staates im globalen Raum.

Das moderne Völkerrecht ist bereits in seinen Denkvoraussetzungen als Folge der axiologisch und moralisch verklärten Geopolitisierung des völkerrechtlichen Denkens dysfunktional angelegt. Und dieser Dysfunktionalität des völkerrechtlichen Denkens ist der Politikwissenschaftler Münkler zum Opfer gefallen, ohne sich der Ambiguität des modernen Völkerrechts bewusst zu sein.

Wer aber wie Münkler jahrzehntelang einer systemimmanenten, sprich: axiologisch induzierten Indoktrination unterzogen wird, will solche begrifflichen Feinheiten und Distinktionen gar nicht wissen. Er sonnt sich lieber im grellen Licht einer ahnungslosen, aber Anerkennung spendenden Öffentlichkeit. Was will man mehr?

 

Anmerkungen

 

  1. Maus, I., Die Folgen politologischer Inkompetenz in Rechts- und Verfassungsfragen (2006), in: ders., Über Volkssouveränität. Elemente einer Demokratietheorie. Berlin 2011, 292-358 (296).
  2. Höre die Sendung „NDR Kultur à la carte“, 21. Februar 2025, 13:00 bis 14:00 Uhr.
  3. Zitiert nach Silnizki, M., Im Würgegriff der Gewalt. Wider Apologie der „Weltgewaltordnung“. 30. März 2022, www.ontopraxiologie.de.
  4. Näheres dazu Emran Feroz, Heiliger Krieg à la Pete Hegseth, 10. März 2026.
  5. Zum Nachfolgenden siehe Silnizki, M., Außenpolitisches Denken in Russland. Im Strudel von Geopolitik und Identitätsdiskurs. Berlin 2018, 102 ff.
  6. Junker, D., Power and Mission. Was Amerika antreibt. Freiburg 2003, 108.
  7. Stark, Ch., Zum Annexionsproblem im Völkerrecht, in: Recht und Staat. Festschrift f. Günther Küchenhoff zum 65 G. am 21.08.1972. Berlin1972, 851-867 (859).
  8. Stark (wie Anm. 7), 860.
  9. Schmitt, C., Raum und Großraum im Völkerrecht (1940), in: des., Staat, Großraum, Nomos. Arbeiten aus den Jahren 1916-1969, hrsg. v. Günther Maschke. Berlin 1995, 234-268 (251).
Michael Silnizki

Michael Silnizki (20. Juni 1957) immigrierter 1976 nach Israel aus der Sowjetunion, wo ich 6 Jahre verbrachte. Im Januar 1982 wanderte ich nach Deutschland ein. An der Uni. zu Köln absolvierte ich geisteswissenschaftliche Studien (Philosophie, gr. Philologie, kath. Theologie). 1987 und in den 1990er-Jahren arbeitete für Forschungsinstitute: BIOst (Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien) und Max-Planck-Institut f. Europäische Rechtsgeschichte. Ab Anfang des Jahrhunderts bin ich sozusagen ein Privatgelehrter und habe mehrere Bücher und zuletzt ca. 250 Studien geschrieben, die auf meiner Webseite: www.ontopraxiologie.de zu finden sind.
Mehr Beiträge von Michael Silnizki →

Ähnliche Beiträge:

    None Found

33 Kommentare

      1. @Aquaman
        Wenn man die Qualität der Informationen nicht einordnen kann, wird es schwierig.
        Fragen sie ihren Nachbarn, vielleicht kann der es.

        1. Dein Geschwätz demonstriert die Schwächen dieser Art Informationsquelle. Tipp: Es gibt Bücher. Und darin findet man möglicherweise mehr Erkenntnisse als in Youtubefilmchen,
          Und nein, „das Völkerrecht“ ist nicht „soft law“, wie viel man von diesem Begriff halten mag.

  1. Die Fragestellung hat mir gereicht. Völkerrecht ist Moral und umgekehrt. Es gibt keinerlei Rechtfertigungen, fremde Völker zu bombardieren, auszulöschen oder zu unterjochen. Dahingehend greifen Moral und Völkerrecht auch in Gaza, im Westjordanland, Venezuela, Iran und auch in der Ukraine, die dortigen Russen auf konzentriertem Gebiet haben auch das Recht auf Selbstbestimmung. Gaza und den Iran mit der Ukraine vergleichen ist Sand in die Augen streuen. Genauso wie die Mehrheit der Südafrikaner das Recht hatte, die Appartheid zu beenden, haben dieses Recht auch Palästinenser und ukrainische Russen, die definitiv benachteiligt wurden. Mag sein, dass die Mullahs auch menschenfeindlich sind, aber wenn eine Mehrheit im Iran hinter Ihnen steht, verbietet sich ausländische Einmischung und Bombardierung sowieso. Solche Probleme können intern oder mit UN-Sanktionen gelöst werden, nicht mit Krieg. Aber das wissen die Verbrecher selbst, nur zur Sicherung ihrer verwerflichen Verhaltensweisen werden ganze Battalione von Propagandamaschinen in Gang gesetzt, um aus schwarz weiß zu machen.

    1. solche Probleme können intern oder mit UN-Sanktionen gelöst werden, nicht mit Krieg.

      Auch Sanktionen sind Krieg, Wirtschaftskrieg, und haben ebenfalls Tote zur Folge, vor allem dann Schwächere und Kinder.

      Nein, auch die UN hat kein recht, irgendwelche Sanktionen zu verhängen.

      Daneben, zum Iran: das Land mit den meisten Ingenieuren, auch weiblichen, unterdrückt also ua die Frauen.
      Naja, man glaubt, was man glaben will.
      Es gibt viele Resieberichte, welche da ein ganz anderes Bild zeichnen.

      1. @Enrico: Sehr guter Kommentar !! Immer noch glauben sehr viele Menschen nur
        das, was der Mainstream verbreitet. Iran=Turban tragende Mullahs, die Gegner an Kränen
        erhängen und Frauen nur vollverschleiert herumlaufen lassen. Diese Mullahs bieten gerade
        den USA und Israel sowie einigen Golfstaaten mit ausgefeiltester Technik und Taktik die Stirn.
        Ohne die, wie Sie auch schreiben, bestens ausgebildeten Männer und !! Frauen wäre das sicher
        nicht möglich. Die Iraner die ich in den 80ern im Studium kennenlernte, Männer und Frauen,
        waren uns Deutschen in der Vorbildung weit überlegen. Ja klar, es waren Muslime, aber mit
        Sicherheit keine Islamisten oder Babaren. Wenn ich schon seit Langem mörderische Babaren sehe,
        dann in den USA und vor allem in Israel. Aber auch in den von uns so geschätzen Ländern wie
        Saudi Arabien geht es bei der Behandlung vorn Regimgegnern und Verbrechern babarisch wie
        im Mittelalter zu.

    2. Die UN/WHO ist auch nur ein Konglomerat imperialistischer Begehrlichkeiten, genau so wie die ganze Bagage in Brüssel auch.
      Wer das immer noch nicht verstanden hat, ist naiv oder blöd, oder er ist ein Profiteur und steht eh auf der anderen Seite.

  2. Der ganze Münkler, den ich vor längerer Zeit mal nicht schlecht fand, ist eine einzige Schleimspur, die sich zum Olymp der Politikberatung zieht.
    Ein Freund schenkte mir vor einiger Zeit ein Buch von ihm. Im Vorwort war schon zu lesen, daß jetzt alles anders wäre, weil der böse Putin unsere schöne Welt zerstört habe. Danach habe ich kein weiteres Wort mehr gelesen. Wenn ich Propaganda bräuchte, müßte ich schließlich nur das TV-Gerät einschalten.

  3. Was brauchen wir einen Münkler als Politikwissenschaftler um UNS die Welt zu erklären.
    „Das Völkerrecht ist ein Hilferuf der Schwachen“.
    Deswegen müssen wir jetzt stark sein und die vermeintlich Starken endgültig beseitigen.
    Denn es gilt „die oder wir“!
    Vergesst nicht, das die Kriege gegen UNS geführt werden.
    Die wollen uns töten, weil sie UNS nicht mehr brauchen…soo einfach ist das.

  4. Deshalb warnt die SGP ja schon seit Jahren vor Herfried Münkler.
    Die Grünen 1986: „Raus aus der NATO!“
    Donald Trump 2026: „Raus aus der NATO!“

  5. Hegseth [ us Kriegsminister] vertritt offen extremistische, muslimfeindliche und radikal christliche Ansichten.“ ? extremistisch ? ja. muslimfeindlich ? ja. christlich ? nein! n e i n !

    1. Auch „Christlich“ bedeutet immer exkludierend und Menschenfeindlich.
      Denn Religionen wollen aus dem Menschen etwas machen, das er vom Wesen gar nicht ist, wie alle anderen Religionen ebenfalls.
      Daher auch die neumodisch sogenannte „Kognitive Dissonanz“ weil fast alle Menschen religiös konditioniert worden sind..bewußt oder unbewußt.

    2. @Lichtenberg: Christlich bedeutet seit 2.000 Jahren Elend, Mord und Meucheln. Jeder
      Nichtchrist mußte mit allen Mitteln bekehrt werden. Ließ er sich nicht bekehren, wurde er
      abgeschlachtet. Genau so geht heute Hegseth vor. Der Typ ist ein kranker perverser Spinner,
      der sein Hass auf Nichtchristen freien Lauf läßt.

      1. @ Träumer 21:43 Offenbar haben Sie ein Problem und setzen das Christen -tum (s. zB. Bergpredigt) mit der Institution Kirche gleich

  6. Die moralische Entrüstung über ein angeblich brutales Regime der Mullahs legitimiert dann dazu 175 iranische Mädchen umzubringen.
    Schöne Moral.

  7. Münkler und ähnliche Gestalten predigen für die westlichen Kleptokraten und da auch noch mit dem Argument der Moral. Münkler hat dabei nur vergessen das Amoralische Gestalten wie besagte Kleptokraten als Eigentum der Oligarchen, definitiv Moralbefreit sind. Münkler und Genossen die sich mit den Verbrechern Nethanjahu und Trump gemein machen, zeigen allein dadurch das ihre angebliche Moral überhaupt nicht existiert. Klassische Pseudointelektuelle Zäpchen der Macht, mehr nicht.

  8. Herfried Münkler, emeritierter Professor für Politikwissenschaft an der Humboldt Universität zu Berlin, hat – nach meinem bescheidenen Dafürhalten – in seinem ganzen Leben noch nie etwas von sich gegeben, das man originell, wegweisend, inspirierend oder was auch immer nennen könnte. Seine Einlassung auf den Ersten Weltkrieg ist ob seiner Auslassungen eine reine Enttäuschung. Er ist einer von zahlreichen organischen Intellektuellen, die das etablierte politische System gedanklich stützen und normalisieren, sonst wäre auch nicht an der Humboldt Universität zu Berlin Professor geworden.

    1. „Er ist einer von zahlreichen organischen Intellektuellen, die das etablierte politische System gedanklich stützen und normalisieren, “

      Das ist die Aufgabe der Wissenschaft in jedem System und in jedem Staat. Und berufen werden Sie nur zum Zweck der Apologie des Bestehenden und nicht, um eine Revolution anzuzetteln. Silnizki macht auch nichts anderes, weil er nie etwas anderes machte und für nichts anderes zuständig war -er macht das als Russe aus der Perspektive und im Verhältnis zum Russischen Imperium, während Münkler es im Verhältnis zum deutschen Staat und dem Westen allg. betrachtet macht. Den Begriff „Staat“ verwende ich nicht in Bezug auf Russland, weil ich mich an Silnizkis Terminologiie halte, wonach Russland kein Staat, sondern per Definition ein Imperium sei.

  9. Schöner Text, der dem Ungeist und der
    pseudomoralistischen Bigotterie die
    Maskenfratze herunterreisst.

    Der eigentliche Geist dieser Zeit ist
    nämlich die Heuchelei. Mit Moral hat
    das Geschwätz a la Münkler und
    Konsorten nichts zu tun. Gar nichts.
    „Widerlichkeit“ ist das passendere Wort.

  10. Etwas viel argumentativer Aufwand für einen Menschen, der sich seinen juristischen Relativismus qua Mitgliedschaft zu einem Herrenvolk zu leisten können glaubt. Stattdessen wärs vielleicht angebracht, die Münklers Argumentation begründenden Vorgänge, die angeblich massenweise Tötung friedlicher Demonstranten, näher anzuschauen. Es wird von bis zu 40’000 Tausend Getöteten gesprochen, was in den europäischen MSM kolportiert und schnell zur Wahrheit erklärt wurde. Die Zahlen stammen von Organisationen, die sich bei etwas Recherche schnell als Mossad und / oder CIA-gesteuert herausstellen. Die iranische Regierung nannte eine Zahl von etwas über 3’000 Toten, darunter über 600 Polizisten und andere Staatsvertreter. Unter dem Rest befinden sich viele, die von Provokateuren umgebracht wurden. Die Unruhen wurden, wie sich dieser selber brüstet, von Mossad-Agenten organisiert, inner-iranische Oppositionsgruppen wurden bewaffnet und angeleitet Attentate zu begehen, Moscheen und staatliche Einrichtungen anzuzünden. Das ist im Wesentlichen nachweisbar. Dazu kommt, dass, wie der u.s.-Finanzminister stolz erzählte, die Landeswährung durch entsprechende Manipulationen massiv geschwächt wurde, wodurch es zu einer starken Inflation kam, die viele Unzufriedene – nach Jahrzehnten nicht wirkungslosen Wirtschaftskrieg nicht weiter erstaunlich -, auf die Barrikaden bringen sollte, was allerdings nur in Ansätzen gelang. Mit anderen Worten – der Westen, allen voran die Aggressoren Israel und USA, haben das, was sie und Heuchler wie Münkler der iranischen Führung moralisch vorhalten, soweit es stattgefunden hat, selbst in die Wege geleitet. Darum einigt man sich ja eben auf Gesetze, um die wie immer und oft verlogen begründete Selbstjustiz zu verhindern. Das gehört zum kleinen Einmaleins der Rechtskunde und gerade einem Münkler ist das mehr als bewusst. Aber wenns darum geht, das Bild Russlands, um das all seine Einlassungen stets kreisen, als einmaligem Weltschurken aufrechtzuerhalten, ist Revanchisten wie ihm auch das durchschaubarste Mittel recht. Was die deutschen MSMs aber nicht davon abhält – im Gegenteil! – ihn weiter als wissenschaftlich ausgewiesenes Orakel unters Volk zu bringen.

  11. Ich habe mal in einer Bibliothek in ein Buch von Herfried Münkler reingeschaut, „Der Dreißigjährige Krieg: Europäische Katastrophe, deutsches Trauma 1618–1648“
    Nachdem ich ein paar Seiten gelesen hatte, fand ich den Text merkwürdig. Deshalb wollte ich mir im Stichwortverzeichnis ein Thema heraussuchen, mit dem ich mich mal beschäftigt hatte, Es gab keines. Seltsam, nichts ist heutzutage leichter als ein Stichwortverzeichnis zu erstellen. Dass nach dem Prager Frieden die Deutschen bis nach Paris vordrangen, wird einfach weggelassen. Den Westfälischen Frieden, der dafür sorgte, dass das HRR in den nächsten 150 Jahren zerfiel, lobt er aber als Vorläufer des Völkerrechts, weil viele Mächte daran mitwirkten.
    Als ein echter Nationalist mag Münkler das HRR, das Heilige Römische Reich nicht, in dem so viele Völker wohnten. Der mag Kleindeutschland, in dem nur Deutsche wohnen, das aber inzwischen den dritten Krieg gegen Russland führt, genau genommen sogar den vierten. Verstehe jemand diese Leute.
    Eigentlich argumentiert Trump nicht mit Recht oder Moral. Es geht ihm vielmehr darum, dass der Iran Atombomben bauen will, die USA hasst und als Großen Satan bezeichnet, und Israel (m. E. zu Recht) als den kleinen Satan, und die Stellung der USA im Nahen Osten gefährdet. Machtpolitik gegen Machtpolitik bewegt sich jenseits von Recht und Unrecht sowie von Gut und Böse. Ja! Das gibts nun mal auch.

  12. Wie ist das eigentlich, jetzt abseits von Moral (ja klar) und Völkerrecht (wann galt das), … ist das Gewitter oder Theaterdonner:

    Hormus-Theater: Krieg oder inszenierter Energie-Reset?
    31. März 2026von Thomas Oysmüller
    Der Iran-Krieg hat eine Neuausrichtung der globalen Energiepolitik ausgelöst. Die Folgen können dramatisch sein und sind noch nicht absehbar. Die Gewinner kommen dabei vor allem aus den USA.

    Erleben wir einen echten Krieg? Freilich, die Bomben, die Zerstörung und die Opfer sind real. Doch nicht wenige sehen hinter der militärischen Eskalation eine Inszenierung, um die globale Energieinfrastruktur grundlegend zu verändern, Marktanteile umzuverteilen, alte Anlagen abzuräumen, neue Kapazitäten aufzubauen und Handelswege neu auszurichten. Das vermutet die geopolitische Analystin Morgan – und gibt eindeutige Indizien, die kaum Zufall sein können.

    Am 19. März 2026 schlugen iranische Raketen im Ras-Laffan-Industriegebiet in Katar ein, dem weltgrößten LNG-Exportzentrum. QatarEnergy meldete „umfangreiche Schäden“, die Produktion wurde gestoppt, Force-Majeure-Erklärungen folgten. Innerhalb weniger Stunden stiegen die Aktien von US-LNG-Exporteuren wie Cheniere Energy auf ein 52-Wochen-Hoch bei über 260 Dollar. Venture Global legte im Monatsverlauf 61 Prozent zu.

    Wenn sieht, was schon 17 Tage vor dem Angriff auf Ras Laffan geschehen ist, dann würde es verwundern, dass damit niemand gerechnet hat. Venture Global und Trafigura unterzeichneten am 2. März einen bindenden LNG-Liefervertrag über 0,5 Millionen Tonnen pro Jahr ab 2026. Europäische und asiatische Abnehmer hatten ähnliche Vorabverträge geschlossen. Mit den Schäden in Katar ergab sich „plötzlich“ eine Lücke, die mit diesen Verträgen gefüllt wird.

    Auch Katar kann den iranischen Angriff für sich nutzen. Man will seit Jahren die Produktion von 77 auf 142 Millionen Tonnen pro Jahr bis 2030 ausbauen– ein langfristiges Projekt mit festen Verträgen und Baugenehmigungen. Die „Force-Majeure“-Ereignisse lieferten nun den perfekten Vorwand, veraltete Anlagen abzuschreiben und den Ausbau zu beschleunigen.

    Solche iranischen Treffer gibt es auch in Saudi-Arabien. So soll der alte Flughafen getroffen worden sein, während der neue Jeddah Terminal 1 (eröffnet 2018/2019, Kapazität für bis zu 80 Millionen Passagiere) nicht angegriffen wurde. In Kuwait blieb der Neubau des Flughafens (Kosten: 4,3 Milliarden Dollar) verschont.

    In Israel wurde die Raffinerie Bazan in Haifa getroffen. Wusste man im Iran nicht, dass schon 2022 die komplette Verlegung der Anlage beschlossen worden war. Ein McKinsey-Gutachten hatte die Kosten auf 5,2 Milliarden Dollar geschätzt und den Standort als lukratives Waterfront-Grundstück hervorgehoben. Nach den Bomben werden diese Pläne wohl leichter umgesetzt werden können. Dem benachbarten Hafen, kürzlich von Adani für 1,15 Milliarden Dollar übernommen, geschah nichts.

    Auch beim Dimona-Komplex in Israel fielen die Einschläge in ein Wohngebiet, das seit Jahren für Sanierung vorgesehen war – nicht am Reaktor selbst. Die IAEA bestätigte null Schäden am nuklearen Kern und keine Strahlung.

    Und während im Nahen Osten die Bomben fallen, explodiert in den USA die LNG-Exportkapazität. Nordamerika plant, die Kapazität von 300 auf bis zu 900 Millionen Kubikmeter pro Tag bis 2029 fast zu verdreifachen – mehr als die Hälfte aller globalen Neubauten. Der vorübergehende LNG-Export-Stopp unter Biden war nur eine regulatorische Bremse; unter Trump wurde er am ersten Amtstag aufgehoben. Die Infrastruktur für diese Explosion stand schon längst.

    Die öffentliche Meinung ist sich (auffällig seltsam?) weitgehend einig: Egal ob liberale Mainstream-Presse oder antiamerikanische Beobachter – der Iran leistet erfolgreich erbitterten Widerstand und hat die USA bereits jetzt empfindlich getroffen. Von einem Regime-Change ist keine Rede mehr, die Islamische Republik wird somit deutlich gestärkt aus dem Krieg hervorgehen. Trumps angeblichen Sieg glaubt niemand. Eher kann man aber US-Wirtschaftsnachrichten glauben, die Amerikas LNG-Exporteure zum großen Kriegsgewinner erklärt haben.

    Das Muster wäre dabei keinesfalls neu: Krise schaffen, Krise nutzen, alte Strukturen abräumen (man denke etwa an die Ukraine, wo man altes Militärmaterial der NATO „verwerten“ ließ, um dann neue Aufträge für die Rüstungsindustrie abzustauben), neue Märkte besetzen. Kapital war bereits investiert und Infrastruktur wurde bereits vor Jahren aufgebaut.

    Das Timing ist jedenfalls bemerkenswert genau. Man mag wenig an Zufall glauben. Vor allem, während gerne erklärt wird, das Weiße Haus habe „keinen Plan“, sei „überfordert“ und wisse überhaupt nicht, was es tut. Während die Welt aber auf Raketen starrte, wird der Energiemarkt neu sortiert. Die Gewinner stehen schon fest. Die Verlierer auch. Im schlimmsten Fall geht es für die Bürger in eine Art Lockdown, im besten Fall gibt es eine saftige Inflation.

    https://tkp.at/2026/03/31/hormus-theater-krieg-oder-inszenierter-energie-reset/

    Die Antwort muß wohl lauten, sowohl als auch. Kommt auf die Klasse an in die man geboren ist.

    1. Auf die Gefahr hin, das ich mich wiederhole.
      Kriege, werden immer aus wirtschaftlichen Gründen gegen das Volk geführt.
      Verlierer, ist am Ende immer das Volk und der Kapitalismus bildet den Rahmen dazu.
      Die werden uns alles nehmen, das ist der Plan der herrschenden Klasse.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert