
Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Vorgehen der Strafverfolger gegen einen Redakteur von Radio Dreyeckland im Rahmen des „Indymedia Linksunten-Komplex“ als verfassungswidrig einstufte, hat nun das Landgericht Karlsruhe auch Hausdurchsuchungen gegen angebliche Betreiber als „rechtswidrig“ abgeurteilt. Es handelt sich um einen Skandal, dass sogar ohne „hinreichenden Anfangsverdacht“ Grundrechte von fünf Menschen verletzt wurden. Ein Kommentar.
„Das ganze Vorgehen der Staatsanwaltschaft war verfassungswidrig“, erklärt der Rechtsanwalt Lukas Theune zu einem klar rechtswidrigen Vorgehen. Der Anwalt, der einen von fünf massiv kriminalisierten Freiburger*innen vertritt, hofft im Interview, dass Ermittlungsrichter bundesweit aus diesem Urteil lernen und in Zukunft die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft kritischer würdigen. Solange aber ein solch willkürliches Vorgehen, von Staatsanwälten und Ermittlungsrichtern keine Folgen hat, wird das wohl eine fromme Hoffnung bleiben und wir werden uns auch in den kommenden Jahren mit einem von Ideologie getriebenen massiven Verfolgungswillen gegen linke Strukturen beschäftigen müssen.
Dabei ist es ein veritabler Skandal, der Folgen haben sollte. Denn das Vorgehen der Ermittlungsbehörden gegen die „Indymedia Linksunten“ hat sich für die Ermittler, und allen voran für den baden-württembergische Staatsanwalt Manuel Graulich, in nunmehr fast neun Jahren zum totalen und teuren Desaster entwickelt. Die, die eigentlich für Rechtssicherheit sorgen sollen, werden in einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe, das Overton vorliegt, massiv kritisiert. Die Staatsanwaltschaft meinte einst, die fünf Personen aus Freiburg hätten angeblich die Internetplattform weiterbetrieben, die 2017 vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in einem zweifelhaften Vorgehen verboten worden war. Die Freiburger*innen sollten angeblich für die „Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts dieser verbotenen Vereinigung“ verantwortlich sein.
In dem Urteil wird festgestellt, dass sowohl die Durchsuchungen im August 2023 als auch die „vorläufige Sicherstellung der elektronischen Datenträger der Beschwerdeführer rechtswidrig war“. Diese Durchsuchungen im „Gesamt-Komplex“ gegen Linksunten Indymedia waren angeordnet worden, nachdem im Januar 2020 das Archiv der Internetplattform unter der Adresse https://linksunten.archive.indymedia.org wieder im Internet aufgetaucht ist. Dort können allerdings keine Beiträge mehr veröffentlicht werden.
Dass die fünf Freiburger*innen etwas damit zu tun hatten, dafür gab es nach Ansicht des Landgerichts noch nicht einmal einen „hinreichenden Verdacht“. Ohnehin war schon 2022 das Verfahren gegen angebliche Plattform-Betreiber definitiv eingestellt worden. Die Ermittler zeigten aber trotz fehlender Indizien einen enormen Verfolgungswillen. Dabei war es ihnen nicht einmal gelungen, dem von de Maizière konstruierten „linksextremen Verein“ auch Mitglieder zuzuweisen. Einen Verein gab es ohnehin nie, der die Plattform betrieb. Auf Linksunten konnten alle Menschen frei veröffentlichen und dort finden sich auch Beiträge des Autors dieser Zeilen.
Eigentlich ist es, betrachtet man die Vorgänge einigermaßen unvoreingenommen, keine Überraschung, dass mit dem Urteil vor allem dem Staatsanwalt hart vor das Schienbein getreten wird. Darin wird ausgeführt: „Es ist bereits zweifelhaft, ob im Zeitpunkt der Anordnung der Durchsuchungen ein Anfangsverdacht wegen eines Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot gemäß § 85 Abs. 1 Nr. 2 StGB bestand.“ Das Gericht belehrt die Kollegen am Amtsgericht darüber, dass es dafür einen „konkreten Verdacht“ geben müsse, der „über bloße Vermutungen“ hinausgeht, dass „eine Straftat begangen wurde und der Verdächtige als Täter oder Teilnehmer an dieser Tat in Betracht kommt“.
Das war aber ganz offensichtlich nicht gegeben, weshalb das Karlsruher Landgericht die Durchsuchungsbeschlüsse als „nicht verhältnismäßig“ bewertet. Die Staatsanwaltschaft wird besonders abgewatscht, denn die habe als „Herrin des Ermittlungsverfahrens gewissenhaft dafür Sorge zu tragen, dass der Ermittlungsrichter seine Entscheidungen auf der Grundlage aller maßgeblichen, bis zu dem jeweiligen Zeitpunkt angefallenen – be- und auch entlastenden – Ermittlungsergebnisse treffen kann“. Das war aber nicht der Fall.
Entlastet wird aber auch das Amtsgericht nicht, denn das hätte längst Zweifel am Vorgehen der Staatsanwaltschaft haben können. Schon im Oktober 2020 wurden Durchsuchungen gerichtlich als illegal eingestuft und im April 2021 mussten schließlich auch die beschlagnahmten (verschlüsselten) Computer und Datenträger zurückgegeben werden, die im „Linksunten-Komplex“ im autonomen Zentrum in Freiburg „beschlagnahmt“ worden waren, wie Overton berichtete.
Die Freiburger*innen unterstreichen, dass das Urteil im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im November steht. Das höchste Gericht hatte eine Hausdurchsuchung bei einem Redakteur des freien Radios Radio Dreyeckland als „verfassungswidrig“ abgeurteilt hatte. Fabian Kienert habe angeblich die verbotene Linksunten unterstützt, da er in einem Beitrag auf das Archiv verlinkt hatte.
Auch in diesem Fall war der Verfolgungswille einiger Instanzen auffällig, weshalb sogar am Verfassungsgericht darüber entschieden werden musste. Ob wie im Fall von Kienert erneut Rechtsmittel gegen dieses neue Urteil eingelegt werden, bleibt abzuwarten. Auch Kienert war am Landgericht Karlsruhe schon freigesprochen worden. Vermutlich dürfte es angesichts des Desasters für die Strafverfolger aber um das letzte Verfahren im ergebnislosen Vorgehen gegen Linksunten gehandelt haben, für das die Staatskasse nach dem Urteil die Kosten trägt. Die schweren Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre und die jahrelange grundlose Verfolgung von Aktivisten und Journalisten bleiben aber. Die Betroffenen bekräftigen angesichts der illegalen Vorgänge von Justizbehörden, Computer und Datenträger konsequent zu verschlüsseln, um die Privatsphäre wenigstens einigermaßen gegen illegale Durchsuchungen zu schützen.
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Plonk
Vielleicht gehen die Freiburger ja seit Corona gar nicht mehr nach draußen?
Genau da habe ich aufgehört zu lesen. Schön , dass ich nicht der Einzige bin dem sich bei solch einer Vergewaltigung der deutschen Sprache die Nackenhaare aufstellen.
Peinlich über was sich diese AfD Trolle aufregen.
@ Dan
Donk förn Plonk!
100% d´accord 👍
Wo ist das Problem? Oder will Herr Macho nicht, dass auch erwähnt wird, dass es nicht nur um Männer geht?
Wer im Jahr 2026 immer noch nicht weiß, daß mit dem Plural ALLE gemeint sind, egal ob sie Männlein, Weiblein, „nonbinär“, sächlich oder Schrankwand sind, der sollte nicht anderen „Probleme“ unterstellen!
Es sei denn es legt es auf Beleidigungen an. Und das fällt dann aber auf dich zurück. Auf dich ganz allein! SINGULAR!
Heinz
Nicht von sich auf andere schließen.
Geht nämlich grundsätzlich schief.
@Dan
Cheeseburger*innen………..viel besser……….
Ich schätze die Arbeit des Autoren durchaus und mein Bild von spanischer Innenpolitik wird seit Jahren durch ihn geprägt, auch wenn ich seine Zuneigung für den Katalanischen Separatismus nicht teile.
Aber ich verstehe wirklich nicht, warum man sich als Autor mit unbestritten aufklärerischem Anspruch einer Sprache bedient, die 66% bis 80% aller potentiellen Leser ablehnen. Ich habe es diesmal gelesen, weil mich das Thema interessierte. Normalerweise lese ich Texte, die sich dieses abgrundtief hässlichen und dysfunktionalen Idiotendeutschs bedienen, nicht. Wenn man sich einer Sprache bedient, die die Mehrheit ablehnt, steht dahinter der Anspruch, es “ besser zu wissen“, uns, die wir zurückgeblieben sind, zu erziehen. Das will ich nicht, nicht mal von Leuten, deren Haltung mir ansich naheliegt. Und eigentlich sollte man doch als Berufsjournalist schon aus Gründen des guten Geschmacks dieser Sprachverschweinung verweigern?
Tätigkeitsbericht von Herrn Staatsanwalt Graulich:
https://rdl.de/beitrag/wie-ein-karlsruher-polit-staatsanwalt-immer-wieder-die-vollen-gegen-die-grundrechte-geht
Und er kann weitermachen mit der Rechtsbeugung.
Wer „Gendert“ ist raus!
„Gendern“, sowie dieser ganz „LGBTQI+“ Wahn, zeigt halt eine ganz bestimmte Gesinnung, von der man sich m.M.n. unbedingt abgrenzen muss.
Weil diese Leute eben auch nix kapiert haben und das geht schon seit einer Dekade so.
Haltung ist eben doch alles und die verleiht seinem Leben die Struktur, die einen weitermachen lässt.
Es ist in diesen Zeiten ungeheuer wichtig, ethische Paradigmen zu verteidigen, denn, wer die nicht hat, bleibt ein elender Opportunist.
Echte Widerständler müssen einen gemeinsamen Kodex erarbeiten, nachdem aussortiert werden muss, sonst kann das nix werden.
@motonomer*innen
https://youtu.be/hJ9dkgZ_4pM
Was gestern „recht“ und Recht war, ist auch heute noch und wieder „recht“ und Recht. Daran ändert ein „harter Tritt gegen das Schienenbein“ eines Staatsanwaltes rein gar nichts, bestenfalls verlegt es ihm eine politische Karriere, aber nicht einmal das ist gewährleistet, es kann auch genau anders herum ausgehen.
Kann weg.
Ist möglich, meint ja auch der Autor.
Naja, auf deinen Schrott kann man auch verzichten. Welche Probleme hier einige haben. Das tut weh.
Immerhin ist der Verfasser alles andere als konsequent im „Ver*innerlichen“ dieses Fehlers. Das läßt hoffen.
Da hat vielleicht nur die Günstige Intelligenz geschludert….
Zitat aus Indymedia vom 27.05.2020:
„Es geht uns mit körperlichen Angriffen darum, das öffentliche Auftreten der Faschisten soweit wiecmöglich zu unterbinden. Wir treiben den gesundheitlichen, organisatorischen und materiellen Preis dafür in die Höhe. Sie sollen mit Schmerzen, Stress und Sachschaden rechnen und dadurch möglichst isoliert, gehemmt, desorganisiert und abgeschreckt werden. Außerdem zeigen sie oft genug selbst, wieviel ihre angebliche „Kameradschaft“ zählt, wenn es mal ernst wird. Dieser Wirkungsgrad politischer Gewalt erfordert keine gezielten schweren/tödlichen Verletzungen hat sich in der Vergangenheit immer wieder als wirkungsvoll erwiesen.“ https://de.indymedia.org/node/84673
Ich finde solche Gewaltrechtfertigungen schon einen Grund für die Justiz dort genauer hinzuschauen.
Bei „Putinverstehern“ holt man sonst gleich den Knüppel aus dem Sack.
Bei den „Sanktionierten“ der EU dauert es hoffentlich auch nur 6 Jahre, bis ein Gericht feststellt, daß sie zu unrecht verhungert sind….
Ich finde die Genderei ebenfalls zum Kotzen, das ist für mich der letzte Rotz.
Aber die Art und Weise, wie viele hier reflexartig und mit Schnappatmung deshalb über jemanden wie Ralf Streck, der ansonsten immer wieder interessante und gute Beiträge schreibt, herfallen, geht mir mittlerweile auch mächtig auf den Keks.
Mann, entspannt Euch mal und kümmert Euch um den Inhalt seines Beitrages!
Wehret den Anfängen! 🧌
Widerstand jetzt! 🏴☠️
Ja, das Gendern ist unschön und stört den Lesefluss.
Dass aber diejenigen, die das Gendern aus ideologischen Gründen (woke!) ablehnen aus der gleichen Schüssel löffeln wie diejenigen, die es aus ideolgischen Gründen anwenden, scheint wieder einmal niemand zu bemerken.
„Dabei ist es ein veritabler Skandal, der Folgen haben sollte. Denn das Vorgehen der Ermittlungsbehörden gegen die „Indymedia Linksunten“ hat sich für die Ermittler, und allen voran für den baden-württembergische Staatsanwalt Manuel Graulich, in nunmehr fast neun Jahren zum totalen und teuren Desaster entwickelt.“
„… hat sich vor allem für Staatsanwalt Graulich zum teuren Desaster entwickelt?
Hoppla! Wieviel muss dieser Staatsanwalt denn jetzt aus eigener Kasse zahlen?