Iran: Wenn Wissenschaft zum Sicherheitsrisiko wird

Bild: Fars News Agency

Nach dem Krieg mit Israel will die Islamische Republik Iran härter gegen ausländische Infiltration vorgehen. Doch ein Gesetzentwurf im Parlament reicht weit über klassische Spionageabwehr hinaus. Er erfasst auch Wissenschaft, Medien und gesellschaftliche Kontakte mit dem Ausland – und stößt deshalb selbst innerhalb der politischen Führung auf Widerstand. Dahinter steht eine grundsätzlichere Frage: Wie weit darf ein Staat bei der Abwehr realer Sicherheitsgefahren gehen, ohne normale Beziehungen zur Außenwelt unter Verdacht zu stellen?

Der Krieg mit Israel hat der Islamischen Republik ein Sicherheitsproblem hinterlassen, das sich nicht einfach wegdiskutieren lässt. Gegnerische Nachrichtendienste konnten offenbar Personen und Strukturen erreichen, die für die Sicherheit des Landes von erheblicher Bedeutung waren. Dass die Islamische Republik seine Spionageabwehr überprüfen und nach den Ursachen dieser Sicherheitslücken suchen muss, bestreiten selbst Kritiker des jetzt diskutierten Gesetzentwurfs kaum.

Umstritten ist etwas anderes: gegen wen sich die Konsequenzen daraus richten.

Im Parlament wird derzeit über einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der „Infiltration durch Nachrichtendienste sowie ausländische Staaten oder Institutionen“ beraten. Was zunächst nach einer Verschärfung klassischer Spionageabwehr klingt, reicht in den veröffentlichten Fassungen erheblich weiter. Erfasst werden können unter anderem wissenschaftliche Kooperationen, Stipendien, Publikationen, Geldtransfers, die Weitergabe von Berichten und Statistiken sowie Tätigkeiten in Medien, Kultur und Zivilgesellschaft.[1]

Damit verschiebt sich eine entscheidende Grenze. Nicht mehr allein verdeckte Agententätigkeit oder die Weitergabe geschützter Informationen stehen zur Debatte. Auch legale Beziehungen zu ausländischen Einrichtungen können sicherheitspolitisch relevant werden.

Genau dagegen regt sich inzwischen Widerstand – und zwar keineswegs nur bei Gegnern der Islamischen Republik.

Kritik aus dem eigenen politischen System

Am 16. August billigte das Parlament mit 183 Stimmen die Grundzüge des Entwurfs. Vier Abgeordnete stimmten dagegen, fünf enthielten sich.[2] Inzwischen hat die Beratung der einzelnen Artikel begonnen.

Der Entwurf war bereits vor dem jüngsten Krieg mit Israel vorbereitet worden. Die während des Krieges sichtbar gewordenen Sicherheitsprobleme verliehen der Diskussion über ausländische Nachrichtendienste jedoch neue Dringlichkeit.[3]

Gerade deshalb ist die Kritik von Ahmad Bakhshayesh Ardestani bemerkenswert. Er gehört selbst der parlamentarischen Kommission für nationale Sicherheit und Außenpolitik an und bestreitet die Gefahr ausländischer Infiltration keineswegs. Der Krieg habe gezeigt, welchen Schaden menschliche Infiltration und Sicherheitslücken anrichten könnten.

Sein Einwand richtet sich gegen die politische Antwort darauf: Der Staat dürfe nicht die Gesellschaft unter Druck setzen, anstatt die tatsächlichen Schwachstellen zu untersuchen. Universitäten, Nichtregierungsorganisationen, Vereinigungen und Bürger könnten durch den Entwurf eingeschränkt werden.[4]

Damit berührt Ardestani den Kern des Problems. Wenn ein Nachrichtendienst Zugang zu sicherheitsrelevanten Strukturen erhält, stellt sich zunächst die Frage, welche Schutzmechanismen versagt haben. Ein Gesetz, das stattdessen weite Bereiche gesellschaftlicher Auslandskontakte erfasst, verschiebt den Blick von konkreten Sicherheitslücken auf die Gesellschaft selbst.

Wann wird ein Auslandskontakt zum Sicherheitsfall?

Besonders deutlich wird das im Wissenschaftsbereich.

In veröffentlichten Fassungen des Entwurfs werden wissenschaftliche Kooperationen, Stipendien, Forschungsprojekte, Publikationen und wissenschaftliche Veranstaltungen zu möglichen Anwendungsbereichen der neuen Regeln. Der Begriff des ausländischen Akteurs ist dabei weit gefasst. Gemeint sind nicht nur Staaten und deren Behörden, sondern auch Organisationen, Unternehmen und Personen, die unmittelbar oder mittelbar unter ausländischer Unterstützung, Leitung oder Kontrolle stehen.

Weitere Bestimmungen knüpfen an Begriffe wie nationale Einheit, staatliche Souveränität, islamische Normen und „iranisch-islamische Kultur“ an.

Ardestani verweist deshalb auf alltägliche Fälle: einen Studenten, der ein Stipendium einer ausländischen Stiftung erhält, oder einen Wissenschaftler, der mit einer ausländischen Universität zusammenarbeitet. Solche Vorgänge dürften nicht ohne Weiteres in die Nähe strafbarer ausländischer Einflussnahme gerückt werden.

Das bedeutet nicht, dass Wissenschaft grundsätzlich außerhalb sicherheitspolitischer Interessen stünde. Nachrichtendienste können wissenschaftliche, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Kontakte nutzen, um Beziehungen anzubahnen und Informationen zu gewinnen.

Gerade deshalb kommt es auf die Abgrenzung an: Wann wird aus einem normalen Auslandskontakt ein Sicherheitsfall?

Die Regierung warnt vor den Folgen

Auch die Regierung von Präsident Masoud Pezeshkian hält Teile des Entwurfs für problematisch.

Majid Ansari, der für Rechtsfragen zuständige Vizepräsident, erklärte, die Bekämpfung ausländischer Infiltration sei notwendig. Die bestehenden Gesetze gäben den Sicherheitsbehörden jedoch bereits Möglichkeiten, gegen entsprechende Straftaten vorzugehen. Sollten Lücken bestehen, müssten Regierung, Justiz und Parlament gemeinsam über gezielte Ergänzungen beraten. Allgemein formulierte Straftatbestände könnten dagegen Bürgerrechte verletzen.[5]

Die Regierung hatte ihre Einwände bereits im Oktober 2025 an das Parlament übermittelt. Nach ihrer Darstellung könnten die vorgesehenen Regelungen außerdem wissenschaftliche Kontakte behindern und die Abwanderung qualifizierter Fachkräfte fördern.[6]

Noch deutlicher wurde der Erste Vizepräsident Mohammadreza Aref. Er warnte davor, Wissenschaftler könnten nach der Teilnahme an internationalen Konferenzen mit Vorladungen oder Spionagevorwürfen konfrontiert werden. Forschung brauche ein Umfeld, in dem Hochschullehrer und Wissenschaftler sich auf ihre Arbeit konzentrieren könnten.

Aref erklärte am 24. August, Parlamentspräsident Mohammad Bagher Qalibaf habe zugesagt, das Vorhaben von der Tagesordnung zu nehmen.[7]

Am folgenden Tag widersprach der stellvertretende Parlamentspräsident Ali Nikzad. Er habe mit Qalibaf gesprochen; dieser bestreite, eine solche Zusage gemacht zu haben.[8]

Damit war der Konflikt keineswegs beendet. Das Parlament setzte die Beratungen fort.

Auch Mahmoud Vaezi, ehemaliger Stabschef von Präsident Hassan Rohani und heute stellvertretender Vorsitzender der Partei für Mäßigung und Entwicklung, schaltete sich inzwischen ein. Er argumentiert, zwischen Kontakten mit dem Ausland und strafbaren Handlungen zugunsten ausländischer Akteure müsse rechtlich klar unterschieden werden. Wissenschaftliche Zusammenarbeit, Medienarbeit oder wirtschaftlicher Austausch dürften nicht allein aufgrund ihres Auslandsbezugs in die Nähe einer Straftat gerückt werden.[9]

Bemerkenswert ist daran weniger, dass es Kritik gibt, als woher sie kommt. Die Auseinandersetzung verläuft nicht einfach zwischen der Islamischen Republik und ihren Gegnern. Teile des politischen Systems bestreiten die Notwendigkeit von Spionageabwehr nicht – sie streiten darüber, wie weit der dafür verwendete Sicherheitsbegriff reichen darf.

Journalismus und bestehendes Sicherheitsrecht

Ähnliche Fragen stellen sich für die Medien.

Veröffentlichte Fassungen des Entwurfs beziehen journalistische und publizistische Tätigkeiten in den Regelungsbereich ein. Dazu gehören je nach Bestimmung Interviews sowie die Weitergabe von Informationen und Analysen. Kontakte zu Medien, die von iranischen Sicherheitsbehörden als feindlich eingestuft werden, können besondere strafrechtliche Folgen haben.

Dass journalistische Auslandskontakte bereits nach bestehendem Sicherheitsrecht verfolgt werden können, zeigt der Fall der Fotojournalistin Yalda Moayeri. Sie teilte im August mit, ein Revolutionsgericht in Teheran habe sie in Abwesenheit zu 15 Jahren Haft verurteilt. Iranische Medien berichteten ebenfalls über das Urteil. Als Grund nannte Moayeri den Vorwurf, im Interesse Israels und der Vereinigten Staaten gehandelt zu haben.[10]

Ihr Urteil beruht nicht auf dem jetzt beratenen Entwurf. Gerade deshalb ist der Fall von Bedeutung: Die iranische Justiz verfügt bereits über Sicherheitsgesetze, mit denen Tätigkeiten verfolgt werden können, die den Interessen feindlicher Staaten zugerechnet werden.

Damit stellt sich die von Ansari aufgeworfene Frage umso deutlicher: Welche konkreten Gesetzeslücken soll das neue Vorhaben schließen – und welche zusätzlichen Bereiche geraten dadurch unter strafrechtlichen Verdacht?

Protest von Wissenschaftlern und Intellektuellen

Inzwischen hat die Auseinandersetzung auch Teile der iranischen Zivilgesellschaft erreicht.

Eine Gruppe iranischer Schriftsteller, Journalisten, Wissenschaftler und zivilgesellschaftlicher Aktivisten warnt in einer gemeinsamen Erklärung vor dem Entwurf. Die Unterzeichner werfen seinen Initiatoren vor, unter dem Eindruck des Krieges mit Israel Wissenschaft, Medien und gesellschaftliche Kontakte mit dem Ausland unter sicherheitspolitischen Verdacht zu stellen. Sie rufen Journalisten, Schriftsteller, Studierende und Hochschullehrer zu Protest und zivilem Widerstand auf.[11]

Die Erklärung erschien am 26. August auf „Tribune Zamaneh“, einer von Radio Zamaneh bereitgestellten Plattform für Beiträge aus der Öffentlichkeit. Zu den Erstunterzeichnern gehören unter anderem Homa Hoodfar, Azadeh Kian, Faraj Sarkohi, Mehrdad Darvishpour, Mohammad-Reza Nikfar, Mansoureh Shojaee, Effat Mahbaz und Monireh Baradaran.

Die Autoren formulieren ihre Kritik scharf. Wissenschaft und die Suche nach Wissen seien keine Spionage; ebenso wenig dürften die Öffnung gegenüber der Welt, Freiheitsstreben und unabhängiges Denken mit Spionage gleichgesetzt werden.

Sie unterstellen der Führung der Islamischen Republik darüber hinaus, von eigenen Sicherheitsversäumnissen ablenken und stattdessen Wissenschaftler, Intellektuelle, Journalisten und Aktivisten ins Visier nehmen zu wollen.

Das Gesetz ist noch nicht beschlossen

Das Parlament hat bislang kein fertiges Gesetz verabschiedet. Am 25. August beschloss es Artikel 2 des Entwurfs mit Änderungen. Dieser enthält zentrale Begriffsbestimmungen. Die Artikel 3 und 4 wurden dagegen nach Einwänden und Änderungsanträgen zur weiteren Prüfung an die Kommission für nationale Sicherheit und Außenpolitik zurückverwiesen.[12]

Der Wortlaut des Vorhabens kann sich im weiteren Verfahren also noch erheblich verändern.

Deshalb wäre beispielsweise die Behauptung voreilig, künftig müsse jeder Kontakt eines iranischen Bürgers mit einem Ausländer registriert oder genehmigt werden. Fest steht allerdings, dass der Entwurf nicht, wie zeitweise von Regierungsvertretern erhofft, von der Tagesordnung verschwunden ist. Nach Angaben des parlamentarischen Präsidiums soll die Beratung in der kommenden Sitzungswoche fortgesetzt werden.[13]

Die eigentliche Sicherheitsfrage

Damit führt die Auseinandersetzung zurück zu dem Problem, mit dem sie begonnen hat.

Die Islamische Republik muss erklären, wie gegnerische Nachrichtendienste Zugang zu Personen und Strukturen gewinnen konnten, die für die Sicherheit des Landes von zentraler Bedeutung waren. Nach dem Krieg ist diese Frage alles andere als theoretisch.

Doch aus einer realen Sicherheitsbedrohung folgt nicht automatisch, welche politische Antwort angemessen ist.

Der Staat kann versuchen, konkrete Einfallstore gegnerischer Dienste zu identifizieren, Sicherheitsstrukturen zu überprüfen und vorhandene Gesetze dort zu ergänzen, wo tatsächlich Lücken bestehen.

Oder der Begriff der Infiltration wird so weit ausgedehnt, dass Wissenschaftler, Journalisten, Organisationen und Bürger bei normalen Kontakten mit der Außenwelt zunehmend damit rechnen müssen, in den Blick der Sicherheitsbehörden zu geraten.

Genau vor dieser zweiten Entwicklung warnen inzwischen nicht nur Gegner der Islamischen Republik, sondern Vertreter ihrer Regierung und Mitglieder des politischen Systems.

Darin liegt die Besonderheit der Auseinandersetzung. Pezeshkians Regierung erkennt die Gefahr ausländischer Nachrichtendienste ausdrücklich an. Ihr Einwand richtet sich gegen einen Sicherheitsbegriff, der Bürgerrechte, Forschung und internationale Zusammenarbeit beeinträchtigen könnte.

Der Konflikt lautet deshalb nicht Sicherheit oder Freiheit. Er beginnt eine Stufe früher: Welche Handlungen stellen tatsächlich eine Sicherheitsbedrohung dar?

Was aus dem Entwurf wird, entscheidet sich in den weiteren parlamentarischen Beratungen. Nach einer Verabschiedung müsste der Text zudem das Gesetzgebungsverfahren der Islamischen Republik einschließlich der Prüfung durch den Wächterrat durchlaufen.

Unabhängig vom endgültigen Wortlaut hat die Debatte jedoch bereits einen grundsätzlichen Konflikt sichtbar gemacht: Wo endet notwendige Spionageabwehr – und wo beginnt ein Sicherheitsdenken, das normale Beziehungen zur Außenwelt selbst unter Verdacht stellt?

Quellen und Anmerkungen

[1] Veröffentlichte Fassungen des Entwurfs und Berichte über dessen Reichweite, insbesondere Iran International sowie die am 25. August von Tasnim veröffentlichte 33-Artikel-Fassung. Da das parlamentarische Verfahren läuft, sind Entwurfsfassungen nicht mit dem endgültigen Gesetzestext gleichzusetzen.

[2] Iran International, 16. August 2026; 183 Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen.

[3] Berichte und Äußerungen von Ahmad Bakhshayesh Ardestani über Entstehung und sicherheitspolitischen Hintergrund des Vorhabens.

[4] Berichte über Äußerungen Ardestanis als Mitglied der Kommission für nationale Sicherheit und Außenpolitik.

[5] Tasnim News Agency, 25. August 2026, Äußerungen von Vizepräsident Majid Ansari.

[6] Iran International, 19. August 2026, zu den Einwänden der Regierung und möglichen Folgen für Wissenschaft und Fachkräfteabwanderung.

[7] IranWire, 24. August 2026, zu Äußerungen des Ersten Vizepräsidenten Mohammadreza Aref.

[8] Tasnim News Agency und IranWire, 25./26. August 2026, zur Zurückweisung der Darstellung Arefs durch den stellvertretenden Parlamentspräsidenten Ali Nikzad.

[9] Mahmoud Vaezi, Stellungnahme vom 27. August 2026; iranische Medienberichte über seine Kritik an unbestimmten Straftatbeständen und seine Forderung nach einer klaren Unterscheidung zwischen Auslandskontakten und strafbarer Tätigkeit zugunsten ausländischer Akteure.

[10] Iranische Medienberichte und öffentliche Mitteilung von Yalda Moayeri über ihre Verurteilung durch die 29. Kammer des Revolutionsgerichts in Teheran.

[11] Tribune Zamaneh, „بیانیه‌ی همگانی در محکومیتِ ترفندِ امنیتی‌سازی جامعه و فراخوان به اعتراض و سرپیچی“, 26. August 2026; Radio Zamaneh, gleichlautende Veröffentlichung; Liste der Erstunterzeichner auf Daadkhast.

[12] ISNA, Tasnim News Agency und parlamentarische Berichte, 25. August 2026: Artikel 2 wurde mit Änderungen beschlossen; Artikel 3 und 4 wurden zur weiteren Prüfung an die Kommission für nationale Sicherheit und Außenpolitik zurückverwiesen.

[13] Mitteilung über die Tagesordnung des iranischen Parlaments vom 27. August 2026: Die Fortsetzung der Beratung des Entwurfs zur Bekämpfung ausländischer Infiltration ist für die kommende Sitzungswoche vorgesehen.

Nima Mina

Dr. Nima Mina lehrt Persisch und Iranistik am Institut für Orient- und Asienwissenschaften der Universität Bonn. Darüber hinaus hatte er Lehr- und Forschungspositionen an der School of Oriental and African Studies der University of London, am Institut National des Langues et Civilisations Orientales in Paris sowie an der University of Utah inne. Zu seinen Forschungs- und Lehrschwerpunkten zählen die zeitgenössische iranische Gesellschaft und Kultur, die persische Sprache sowie die Erforschung der iranischen Diaspora.
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