Das Oberlandesgericht Stuttgart hat eine ganz eigene Definition für das autoritäre Corona-Impfprogramm der Bundes- und Landesregierungen geschaffen: “Das war staatliche Hoheit” – Ein Kommentar
Klagen wegen möglicher Corona-Impfschäden weisen Gerichte bisher regelmäßig ab. So jetzt auch das Oberlandesgericht Stuttgart am 25. Juni 2024.
In seiner Begründung hat es aber etwas Neues in die Debatte eingeführt, eine Erfindung quasi, die dazu taugt, die Impfzumutungen und Impffragwürdigkeiten zu relativieren: Das Gericht bezeichnete das Impfprogramm der Bundesregierung wie der Landesregierungen gegen Covid 19 als eine “hoheitliche Aufgabe”. Es hat damit indirekt und unerklärterweise die einst beabsichtigte staatliche Impfpflicht legitimiert und zugleich den einzelnen Patienten enteignet. Das Vorhaben Impfpflicht war im April 2022 gescheitert, formal im Bundestag, faktisch an den massenhaften Protesten. Welche Medizin ein Mensch zu sich nimmt, ob er sich impfen lässt oder nicht, ist allein seine Sache und die seines Arztes, aber nicht eines irgendwie gearteten Hoheitsträgers.
Für die OLG-Richterinnen ist diese Auslegung aber auch eine Konstruktion, die ihnen die Unterordnung unter das Handeln der Corona-Exekutive erlaubt. Die Justiz bleibt innerhalb des Corona-Systems, egal, wie zweifelhaft, illegitim oder sogar regelrecht illegal es auch war. Das steht in der Logik der sogenannten “Epidemie von nationaler Tragweite”, über die eine Elite allein entscheiden möchte. Es ist aber zugleich eine Falle, in die sich das Gericht selber begeben hat.
Staatliche Impfhoheit
Der Fall, über den das OLG Stuttgart zu entschieden hatte, ist folgender: Im Januar und Februar 2021 wurde eine Auszubildende in einer Heilbronner Pflegeeinrichtung gegen Corona geimpft. Unmittelbar nach der zweiten Impfung mit dem neuartigen mRNA-Impfstoff des Unternehmens BionTech/Pfizer klagte die junge Frau über Beschwerden. In einer Klinik wurden eine “geringgradige” halbseitige Lähmung links sowie eine “geringe” Gangunsicherheit diagnostiziert und der Verdacht auf eine Impfreaktion bescheinigt. Die Betroffene gibt an, infolge des erlittenen Impfschadens dauerhaft arbeitsunfähig zu sein. Durch die Ärztin, die die Impfung vornahm, sei sie nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt worden, sie hätte sich sonst nicht impfen lassen.
Tatsächlich hatte kein Aufklärungsgespräch zwischen der Ärztin und dem Impfling stattgefunden. Der Zu-Impfenden war lediglich ein “Aufklärungsblatt zur Covid 19-Impfung” des Robert-Koch-Instituts ausgehändigt worden, das sie durchlas und den dazugehörenden Anamnesebogen ausfüllte. Sie erhob Klage gegen die Ärztin, verlangte Schadensersatz sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 50.000 Euro.
Das Landgericht Heilbronn wies die Klage im Februar 2023 mit der bemerkenswerten Begründung ab, auf die Corona-Impfung seien die Grundsätze des Bundesgerichtshofes für “Routineimpfungen” anwendbar, da es sich um eine offiziell empfohlene und millionenfach durchgeführte Impfung gehandelt habe. Ein Aufklärungsmerkblatt sei demnach ausreichend, ein ärztliches Aufklärungsgespräch nicht erforderlich.
Eine politisch motivierte Impfung mit unzureichend getesteten Stoffen, die nach wenigen Monaten des Auftauchens der Coronakrankheit zur Anwendung kam, als “Routineimpfung” zu bezeichnen, ist nicht nur ein rhetorischer Fehlgriff, das Landgericht Heilbronn hat damit wie selbstverständlich seinen Platz innerhalb der Corona-Ordnung eingenommen und seine eigene Unabhängigkeit als Organ der dritten Gewalt aufgegeben.
Die Betroffene ging in Berufung, über die nun das OLG Stuttgart zu entscheiden hatte. Das bestätigte nicht nur das Urteil des Landgerichts Heilbronn sowie dessen Begründung und integrierte sich also ebenfalls in die nationale Corona-Ordnung. Es ging aber noch einen Schritt weiter in der Rechtfertigung der sogenannten Corona-Schutzmaßnahmen. Es erklärte: Der Bundestag habe damals eine “Epidemie von nationaler Tragweite” ausgerufen, die Bundes- und Landesregierungen haben Impfstoffe beschafft und bezahlt, Impfzentren aufgebaut und mobile Impfteams zur breiten Verimpfung aufgestellt. Mittels Regierungs-Homepages und Infoflyern sei in einer breit angelegten Kampagne für die Impfung geworben worden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) habe die Impfung empfohlen und die Bevölkerung sei aufgefordert worden, sich zum eigenen Schutz sowie zum Schutz der Allgemeinheit gegen Corona impfen zu lassen.
Es habe sich um eine “nationale Impfstrategie” gehandelt, die, so der Senat des Stuttgarter OLG, als “hoheitliche Tätigkeit” zu qualifizieren sei. Auch die verklagte Ärztin sei bei ihrem Einsatz in einem mobilen Impfteam hoheitlich für den Staat tätig geworden. Sie könne deshalb nicht in persönliche Haftung genommen werden. Etwaige Schadensersatzansprüche müssten stattdessen an den Staat gerichtet werden. Deshalb, so das Gericht weiter, komme es auch nicht darauf an, ob Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldforderungen tatsächlich bestehen, ob ein Impfschaden bei der Klägerin tatsächlich vorliege und ob die Klägerin tatsächlich ordnungsgemäß und ausreichend aufgeklärt worden sei. Das hätten sie als Gericht folglich nicht zu prüfen gehabt.
Mit dieser Konstruktion der staatlichen Impfhoheit konnten sich die drei Richterinnen des Senats also selber von ihren justiziellen Unterlassungen freisprechen. Sie müssen sich nicht der nationalen Corona-Debatte stellen, sondern können erklären, sie hätten nichts damit zu tun. Streng genommen eine Position der Verantwortungslosigkeit.
Der Hinweis auf die staatliche Haftung erweist sich dabei noch als besonders verhängnisvolle Falle. Bei der Bestellung von Impfstoffen akzeptierten die staatlichen Stellen die Forderung der Impfstoffhersteller, keine Haftung für ihre Mittel übernehmen zu müssen. Und in der Folge nahm das auch der Bund für sich selber in Anspruch. Ob er für eventuelle Nebenwirkungen der Impfung haftet, ist nicht geregelt. Mit dem Verweis auf den Staat, schickt das Stuttgarter Obergericht Betroffene, wie die Heilbronner Pflegeauszubildende, geradezu in die Wüste. Das Gericht erweist sich ganz offensichtlich als nicht auf der Höhe der Zeit.
Staatliche Informationspolitik
Schauen wir uns doch einmal die Informationspolitik eines staatlichen Hoheitsträgers an. Beispiel Impfbroschüre Baden-Württemberg vom Mai 2022, mit der die Landesregierung für die Corona-Impfung warb, Titel: “Gute Gründe fürs Impfen”. Das Faltblatt ist heute ein Dokument amtlichen Unsachverstands wie der Mutwilligkeit, mit der Corona-Maßnahmen verordnet und begründet wurden. Im O-Ton liest man da zum Beispiel: “Die Impfung schützt in den allermeisten Fällen vor einer schweren Erkrankung” – “Das Virus nicht weitergeben: Sich selbst, aber auch andere schützen” – “Das Gesundheitssystem vor Überlastung schützen” – “Es gibt viele Behauptungen, welche Risiken die Corona-Schutzimpfung mit sich bringt. Die meisten davon stimmen nicht” – “Stimmt es, dass die Corona-Schutzimpfung zu einer Krebserkrankung führen kann? – Nein, du musst dir keine Sorgen machen” – “Stimmt es, dass die Langzeitfolgen der Corona-Schutzimpfung gefährlicher sind als das Virus? – Nein, auch das stimmt nicht.”
Heute weiß man: Die Krankenhäuser insgesamt waren nie überlastet, Betten gab es genug. So viel, dass mitten in Corona seltsamerweise sogar 10.000 Intensivbetten abgebaut wurden. Was fehlte, waren Pflegekräfte und die fehlen auch heute noch. Impfen schützte weder vor Ansteckung noch vor Weitergabe des Virus’. Die kompliziertesten und langwierigsten Erkrankungen gab es bei Geimpften, nicht bei Ungeimpften. Eine Long-Covid-Erkrankung kann man nicht ohne Post-Vac-Beschwerden betrachten. Die Impfung hat Schädigungen hervorgerufen bei Patienten, die nie an Corona erkrankt waren. Besonders unheimlich ist das Auftauchen von Turbo-Krebserkrankungen vor allem bei jüngeren Leuten.
Amtliche, ja “hoheitliche” Darlegungen, die sich als falsch erwiesen haben und die obendrein auch in der Absicht geschahen, die Öffentlichkeit zu täuschen. Doch dieser Befund kommt in der Urteilsbegründung des Stuttgarter OLG-Gerichts nicht vor. Dessen deklamierte “hoheitliche Impfung” erweist sich als Zweckbegriff.
Da wäre noch der Verweis auf die Ständige Impfkommission, die Stiko, mit ihren angeblichen Impfempfehlungen? Heute ist sie Gegenstand kritischer Nachfragen unter anderem im Corona-Untersuchungsausschuss des Landes Brandenburg, weil bekannt wurde, dass die Politik auf die eigentlich unabhängige Kommission Einfluss ausübte, um Impfempfehlungen zu erwirken.
Die nationale Impfstrategie zerbröselt bei genauer Betrachtung. Das System, auf das sich die Justiz beruft und in das sie sich integrieren möchte, ist löchrig, fragil und rechtsstaatlich nicht belastbar. Die Richterinnen haben es sich zu einfach gemacht.
Sie hätten den Fall der Heilbronnerin doch untersuchen müssen und sich nicht auf Formalitäten zurückziehen dürfen. Dann hätten sie allerdings fürchten müssen, dass sich die Corona-Scharfmacher aus Politik und Medien auf sie stürzen. Dem sind sie ausgewichen.
Der Wirklichkeit kann man aber nicht endlos ausweichen. Corona-Aufarbeitung?
Geredet wird derzeit viel davon, bei Regierungsvertretern und Kolumnisten vor allem aus Angst davor, dass sie kommt. Die Corona-Prozesse zeigen aber das Gegenteil, die Aufarbeitung steht hinten an und muss warten.
Das Corona-System arbeitet derweil weiter, auch im Juni 2024 noch. Und dabei geht recht widersprüchlich zu. Hier der Fall einer Impfärztin, die von Schadensersatz verschont wurde, weil sie für einen Hoheitsträger im Einsatz war. Dort werden Ärzte weiterhin von Prozessen überzogen, weil sie im Interesse ihrer Patienten Atteste ausstellten, die vom Tragen der Mund-Nasen-Maske befreiten. Und das obendrein in Zeiten der telefonischen Krankschreibung, wo es reicht, dass ein Patient von zuhause aus seine Beschwerden benennt, um als arbeitsunfähig zu gelten. Von der gewerkschaftlich erstrittenen Selbst-Entschuldigung von Arbeitnehmern, die als sozialer Besitzstand gilt, ganz zu schweigen.
Wer Aufarbeitung möchte, sollte anfangen, über die Agenda dessen zu reden, was aufgearbeitet werde soll. Und die umfasst nicht nur die Vergangenheit, sondern reicht bis in die Gegenwart.
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Die so genannte qualifizierte „hoheitliche Tätigkeit“ besteht darin, das die herrschende Klasse uns ganz offen, seit dem Auftritt von Bill Gates bei den Tagesmärchen am Abend des 12.4.2020. indem er uns sein Vorhaben erklärte, dass er 7 Milliarden Menschen Impfen wolle, dass die Elite vorhat, den größten Teil von uns zu dezimieren und den Rest zu versklaven.
Dieses Urteil bekräftigt den Anspruch der WHO mit ihrem Folterjesus als Präsidenten, dieses Verbrechen nun auch noch zu verechtlichen.
Soll die Ärztin, die die Impfung vornahm, für die Verschwörung von Pharmafirmen, Regierung, Zulassungsbehörden, Medien und Gerichten aufkommen? Waren Ärzte über die möglichen Nebenwirkungen der Impfung überhaupt informiert? Wie hätten Ärzte denn aufklären sollen und was ist mit den Ärzten passiert die vor der Impfung abgeraten haben?
Ich halte die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart für richtig, wenngleich ich mir eine gerechtere Rechtspraxis vorstellen könnte, bei der die Betroffenen nicht allein im Regen stehen bleiben.
In einer gerechteren Welt, müsste man allen Ärzten die diesen Impfstoff verabreicht haben die Approbation entziehen. Entweder weil sie von Medizin ganz offenbar keine Ahnung haben oder weil sie ihre Kunst nicht zum Wohl ihres Patienten betreiben. Man müsste jede Menge Richter und Polizeibeamte entlassen und die verantwortlichen Politiker, das RKI, das PEI und einige Pharmafirmen wegen Massenmordes geschlossen in den Knast schicken.
In einer gerechteren Welt.
Zur rechtlichen Absicherung gehört, dass Ärzte vor bestimmten Handlungen über Risiken informieren. Dass die Ärzte darüber hinaus allwissend sind, ist nicht gefordert.
Ob bei Corona das Mauern des Bürgertums je aufhören wird, ist fraglich. Da geht’s an den Kern ihres Selbstverständnisses, dass sie unzweifelhaft zur Herrschaft über das Volk berufen sind.
Wer einen Teufelspakt mit dem eigenen Blut unterschreibt, der muß sich nicht wundern, wenn Weltliche Gerichte den Schaden für Leib und Leben nicht anerkennen. Übrigens auch der Versuch einer Nötigung ist Strafbewehrt, Ihr verklagt immer nur die Falschen Täter, Covid-19 kommt aus einem Versuchslabor genau so wie das Gegengift aus einem Versuchslabor stammt.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Milgram-Experiment wer einfacher gestrickt ist, der schaut sich den Film “Abraham – Ein Versuch” an.
Und wo und gegen wen soll man Klage einreichen? Es haben “alle” mitgemacht. Das Verbrechen muss nur groß genug sein un genug Leutee mit hineinziehen, zu Miwissern, zu Mittätern machen, dann passiert nichts. War damals nach den tausend Jahren auch nicht anders. Paar Leute hat man gehenkt oder ins Gefängnis gesteckt, aber die meisten Verantwortlichen konnten weitermachen in der neuen BRD und DDR.
Anhand meiner persönlichen Unterlagen kann ziemlich genau sagen, wie lange ich den Regierungs- und Pharma-zinnober in Sachen Pandemie für diskussionswürdig gehalten habe. Bis zum Frühsommer 2020. Dann hatte ich genug Entwicklung abgewartet. Freunden, auch den politischen, stellte ich meine Zahlen zur Verfügung und meine Kritik an der inhaltlichen Fragwürdigkeit der `Erhebungen´ von RKI und Johns Hopkins. Genutzt hat es – NIX. Es wäre deutlich weniger aufzuarbeiten, hätte 2020 nicht die politische Ebene mit Zustimmung der Dresdnerin mit Schal, Halstuch und Maske mitgeholfen, Notstandsgesetze und eine faktische Aussetzung der parlamentarischen Arbeit zu beschließen.
Meine rechtzeitige moralische Verwerflichkeit hängt mir heute noch nach. Es kann einfach nicht mit rechten Dingen zugegangen sein, wenn Ungeimpfte nicht krank werden, und fast alle Geimpften in meinem Umfeld (vor allem die Jüngeren) jetzt mehrfach jährlich von Atemwegserkrankungen heimgesucht werden, die sie vorher in jedem Winter problemlos überstanden hatten.
Die Bösen bleiben gesund und die Braven werden krank. Solch ein schlimmes Schicksal kann man nicht aufarbeiten. Dazu wäre ein gewisses Mindestmaß an Einsicht nötig. “Tut nichts. Die Hexe muss brennen.”
Als das RKI im Frühjahr oder Sommer selbst veröffentlichte, dass der Durchschnitt der Menschen die mit oder an Corona sterben 83 Jahre beträgt und damit sogar über der durchschnittlichen Lebenserwartung lag, war mir klar das Corona keine allgemeine Gefahr darstellen kann.
tja, wenn die ungeimpften krank arbeiten gehn müssen, weil nur geimpfte anerkannt erkranken, wundern deine statistiken null….habta gut gemacht, christl ….
DANKE
Inhaltliche Nachfrage: Wo war das denn so? Ist illegale Beschäftigung in verschiedenen Produktionszweigen. Z. B. Saisonarbeit in der Landwirtschaft, Fleischverarbeitung etc. gemeint, wo Menschen auch krank arbeiten müssen, weil sie sonst kein Einkommen haben? Diese Sauerei funktioniert aber immer. Mit und ohne Corona, mit und ohne Beinbruch.
du weißt doch: campingplatzputze aufm niedersachsenländle unter hartz-terror…..genauer : raum hildesheim+hameln-pyrmont …..sagt`ich ja schonn öftermal, aber ungeimpfte immermalwiederinfizierte F*s wie du dementen halt auch mit der zeit …..aber da denn doch (außer du säufst) : mit “corona” , ob n beinbruch da ne rolle spielt – nuja, wenner hier so passiert, kannste dir natürlich locker ne thrombose nebst lungenembolie und gegebenenfalls noch schlaganfall mitnehmen, kommt am end, wenn hierzugegend behandelt auch zu derlei vergeßlichkeit, ka ob an oder mit corona, aber inhaltlich auch furchtbar wurscht, nich?…
Tja, da war ich schon deutlich früher am Ball.
Denn, die Plandemie als solche auszumachen, hatte ich schon Mitte März 2020 jedem Kundgetan der es hören, oder lesen wollte.
Ich fürchte, hier hat Thomas Moser, dessen Beiträge ich sonst sehr schätze, etwas falsch verstanden: Nach meinem Verständnis der Schilderung hat das Berufungsgericht nicht entschieden, ob die Frau eine Entschädigung bekommen soll, sondern dass der Staat anstatt der Ärztin hier der Ansprechpartner sein muss. Es scheint in diesem Punkt also eher um eine formelle als eine inhaltliche (medizinische) Prüfung zu gehen.
Ggf. wäre dann auch ein Verwaltungsgericht zuständig und kein Zivilgericht. Aber ich bin kein Anwalt.
Das alles gleich zu einem “Corona-System” aufzubauschen, scheint mir etwas weit hergeholt.
So schätze ich das auch ein. Es geht hier nicht darum, gegebenenfalls berechtigte Ansprüche einer Betroffenen per Gericht zurückzuweisen, sondern es geht um die Frage, wer für solche Ansprüche haftbar gemacht werden muss. Im Artikel steht doch der entsprechende Hinweis:
Da liegt das Problem: Der Bund hat zugelassen, dass die Pharmaunternehmen sich ‘nen schlanken Fuß machen und nun stellt sich die Frage, ob der Bund selbst das jetzt auch kann. Das ist, wie Moser richtig schreibt, (noch) nicht geregelt.
Das Thema ist noch lange nicht durch. Was da „noch nicht geregelt“ ist, das muss im Zweifel durch Gerichtsurteile geregelt werden. Leider kann das dauern. Ich bin mir sicher, es gibt genügend Publizisten, die da dran bleiben.
Hat man mit Contergan ein schönes Anschauungsbeispiel wie das ablaufen wird.
Herr Schleim, Sie haben sich in der sogenannten Pandemie für immer aus dem Kreis der seriösen Wissenschaftler ausgeschlossen. Ihre Beiträge auf Telepolis zum Thema Impfungen, sind in der Nachschau der Beweis. Jeder Relativierungsversuch, macht Sie einmal mehr zum Opportunisten.
@Mick
Herr Schleim hat nur ganz selbstverständlich den Part des Versuchsleiter im “Milgram Experiment” übernommen, auch bekannt als Instrumentell-dissoziales Verhalten. “Allerdings kann dies Auch manchmal der gesellschaftlichen Norm entsprechen!
Typische eigenschaften für Diktatur Helfer und Mitläufer, es sind Legion die es nur gut Meinten.”
Wenn Dich jemand in den Krieg schicken will, sag nein. Wenn jemand Dir und den Deinen Gentherapien verabreichen möchte, sag nein.
Es gibt kein Grundrecht auf Gehorsam.
Wenn der Staat korrupt ist, gibt es nur noch Widerstand.
Danke wie immer Herrn Moser für sein unermüdliches Dranbleiben an diesem Thema. Ein paar Aspekte sehe ich anders, heute greife ich mal diesen heraus:
Da sitzt Herr Moser m.E. einem dicken Drugschluss auf. Die “massenhafte Proteste” sind doch wirkungslos verpufft, zumal die Teilnehmer erfolgreich delegitimiert und als gefährliche aktive Minderheit und fünfte Kolonne dargestellt wurden.
Das Gesetz scheiterte vielmehr, weil sich die einzelnen Teile der rechten Kaste nicht einig waren wie scharf die Impfpflicht gestellt werden sollte. Nicht wegen Protesten oder weil man plötzlich Bock auf Achtung der individuellen Unversehrtheit der Beherrschten gehabt hätte. Die Anträge von systemischen (d.h. eingebundenen) Oppositionellen wie Kubicki wie der AfD wurden jeweils mit 87 bzw. 88 Prozent Neinstimmen abgelehnt. Vermutlich hätte man bei Einigung auf einen gemeinsamen Antrag die Impfpflicht im Verabschiedungsfalle – wie bei der Bundeswehr – bis dieses Jahr laufen lassen, um sie dann klammheimlich einzukassieren, wenn kein Hahn mehr danach krähte.
Wissenschaftliche Expertise, inländischer Proteste oder ausländische Gegenbeispiele spielten dagegen keine große Rolle. Vielmehr sollte allbekannt sein, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit im Land der Auschwitzmörderenkel weiterhin wenig zählt. Es sei bspw. daran erinnert, dass die Legalisierung der Genitalverstümmelung bei Jungen und Männern – so landläufig wie euphemistisch „Beschneidung“ genannt – 2012 mit Dreiviertelmehrheit vom Bundestag abgesegnet wurde. Natürlich wurde betont, dass es bei den Beschneidungen keine „unnötigen Schmerzen“ geben solle. *gacker* Und bei der SARS-CoV-2-Impfung – einem bekanntlich guten Produkt – hätte es die ja auch nicht gegeben…
Und genau dort sollen Betroffene von systemischer Gewalt (und dazu zähle ich auch Unterlassung) hin. Ob sie von gouvernementalen Gewaltakten, von solchen des Marktes oder welcher Säule des herrschenden Komplexes auch immer getroffen werden – nie hat jemand Schuld (allenfalls die Betroffenen selbst). Wenn Köpfe rollen, dann die irgendwelcher Bauern(opfer). Und die Leidmedien tragen Sorge, dass es genug Ablenkung und neue Säue gibt, die durchs Dorf getrieben werden. Kräht heute noch jemand nach den Opfern des NSU, des Amri-Komplexes, der Schweinegrippe-Impfung, der Flut im Ahrtal, von [hier Beispiel Ihrer Wahl einfügen]…?
Exakt. Die Aufarbeitung wird auch nie kommen, zumindest nicht die echte. Allenfalls wird es systemverträgliches Aufklärungstheater bekommen. Wir leben eben in der besten Demokratie und dem besten System, die man für Geld kaufen kann…
Wer echte Aufarbeitung will – ob bei diesem oder anderen Gruselthemen der herrschenden Verhältnisse – müsste die Axt ans System legen. Doch wer möchte das schon? Lieber laufen die Leute fünfzig Mal in denselben Hundehaufen, als dass sie ihn weg- oder sich an den Verursacher ran machen. Insbesondere wenn es der Hund des Oberpatriziers ist…
Hier ganz ehrlich, was ich ernsthaft gedacht habe, als die „Impf“kampagne Ende Dezember 2020 startete. Ich habe damit gerechnet dass sie den Senioren ein paar Kochsalzspritzen verabreichen und dann die „Pandemie“ für beendet erklären, weil sie ja nicht zurück konnten ohne irgendeine Aktion zu vollführen. Als ich gesehen habe dass die Ernst machen und den Menschen dieses Zeug injizieren, konnte ich es nicht fassen. So wenig wie die „Folgebereitschaft“ der Bevölkerung bei jeder noch so schwachsinnigen „Maßnahme.“
Als Frau Dr Angela Merkel und Pullover Bill beide im April 2020 behauptet haben nur die „Impfung“ wird uns aus der „Pandemie“ führen war für mich klar: nie im Leben!
Erschreckend, oder.?…ca. 80 % der Menschen haben, (sicher durchaus aus verschiedenen Gründen,) den Intelligenztest COVID-Impfung nicht bestanden.
Deshalb mache ich mir auch so große Sorgen, was die Kriegsbereitschaft gegen die RF angeht.
Ich mache mir darüber auch Sorgen, glaube aber letztendlich dass die deutschen Schnitzelesser dafür zu bequem sind. Allerdings habe ich das Verhalten der Mitbürger und Bürgerinnen während der C Kampagne auch nicht für möglich gehalten. Einziger Trost: sollte es so kommen, wird es schnell gehen.
Und wird es erneut heißen: wer hätte das denn wissen können….
Anscheinend haben auch die Kritiker des Corona-Krisenstaates keine Vorstellung von einer juristischen Argumentation. Zumindest finde ich in dem Artikel keine.
Das ist verständlich, weil sich das verbliebende linksliberale Jura-Establishment (sofern noch nicht verkalkt) weiterhin bedeckt hält. Aber auf Dauer werden die Kritiker ohne eine eigene juristische Argumentation der Freiheits-, der Gesundheitsrechte und der staatlichen Aufgaben nicht auskommen.
Statt sich dem zu zuwenden, übt sich der Artikel in allgemeinen Anklagen, rührt diese albernen Maskenfragen mit dem existentiellen Impfschaden zusammen: Rührbrei, statt einer wirksamen Justizkritik.
Dieser Tage lese ich den von der Bild-Zeitung angepriesenen Gunter Frank: Viele großartige Behauptungen, aber solide belastbare Fakten, von einem Fachmann einwandfrei belegt: Fehlanzeige!
Der Lauterbach rechnet die Toten hoch und die Nebenwirkungen runter. Seine Kritiker, wie z. B. Gunter Frank, tun das Gegenteil: enorme Dunkelziffern Impfschäden, aber die Toten beruhten weitgehend auf Einbildung, sagen sie, einfach nur, um dagegenzuhalten. Eine Vorstellung, wie solche Fakten gerichtsfest zu ermitteln sind, hat niemand.
Auf so dünner Grundlage kann das nix werden mit der Aufarbeitung!
Wenn Einbrecher heute immer Handschuhe tragen, haben sie einen Grund dafür.
Wenn man mit oder an Covid verstorben nicht sauber trennen wollte, könnte es ein ähnlicher sein.
Wenn man erst 14 Tage nach Injektion als “geimpft” gilt, die meisten “plötzlich und unerwartet” genau innerhalb dieser 14 Tage auftreten, könnten das Handschuhe sein.
Es ist ein perfektes Verbrechen.
Wenn Sie recht haben, dann haben angebliche Kritiker dieses “perfekte Verbrechen” in ihrer Literatur nur 1000-fach reproduziert.
Die Gerichte ahnen nichts…
Und im Keller des Gerichts, in den Katakomben, verläuft sich die Aufarbeitung des Corona-Krisenstaats in der Verschwörung der Verschwörung…
wie die Mäuschen. Da hätte sogar Kafka gestaunt.
Es scheint tatsächlich mehrere Clowns zu geben, die das mit der Aufarbeitung anscheinend ernst nehmen?
Echt?
Naja, von Leuten mit denen man sowas machen konnte, sollte man eigentlich auch gar nicht erst anderes erwarten…
Aufarbeiten… Merkel, Spahn vdLeyen und Drostenmüssen ihre kohle zurückgeben und ins Gefängnis?
Ihr seid ja nicht ganz dicht…
Genau das und noch viele Andere mehr, vor allem auch alle Impfärzte.