Hakenkreuze: mal gut, mal böse

Beanstandetes Plakat von Alexandra Veber.

Seit fast 30 Jahren warnen die “Mütter gegen den Krieg” (nicht zu verwechseln mit den “Omas gegen Rechts”) gegen Militarismus und Kriegsgefahr, doch seit der Ukraine-Invasion werden ihre Mahnwachen als staatsgefährdend eingestuft – offensichtlich weil sie auch die deutschen Waffenlieferungen nach Kiew kritisieren.

 

So hatten sich die „Mütter“ im August 2022 auf dem Berliner Alexanderplatz, gegenüber der Weltuhr, still, aber mit Bannern und Plakaten versammelt. Auf diesen waren ukrainische Söldner und Asow-Soldaten mit Nazi-Emblemen zu sehen. Diese Frage stand im Raum: „Wollen wir wirklich solche Leute finanzieren?” Die Mütter wollten das nicht. Ganz in der Nähe lauerte eine Gruppe Selenskji-Anhänger und rief die Polizei. Die kam brav und beschlagnahmte ein Plakat, das die damals 52-jährige Alexandra Veber in die Höhe hielt.

Ein Jahr später erhielt die gebürtige Russin und Mutter von 7 Kindern einen Strafbefehl. Ihr Vergehen: das Zeigen verfassungswidriger Zeichen von Organisationen, die in Deutschland verboten sind. Gemeint waren Nazi-Symbole wie das Hakenkreuz.

Alexandra und ihre Mitstreiterinnen waren empört, hatten sie doch vor der Nazi-Gefahr warnen wollen; sie legten Einspruch ein. Außerdem waren die verhängten 50 Tagessätze à 15 € für Alexandra, die von Grundsicherung lebt, eine Menge Geld. Es begann der Rechtsweg und die Berliner Staatsanwaltschaft wollte unbedingt, so schien es, das Verbot auch auf aufklärerische Aktionen anwenden. Schließlich war inzwischen die finanzielle und militärische Unterstützung des Selenskji-Regimes zur deutschen Staatsraison geworden.

Im vergangenen Jahr verhandelte die Berliner Justiz über den Fall, und ich saß auf der Pressebank. Ich selbst habe ein Buch in deutscher und spanischer Sprache über die Nazigeldwäsche in Argentinien verfasst. Auf dem Titel der deutschen Ausgabe der „Argentinien Connection“ war das Foto mit dem CDU-Urgestein Ludwig Erhard zu sehen, dem angeblichen Vater des Deutschen Wirtschaftswunders, bei der Einweihung von Mercedes-Benz Argentinien, im Kreise seiner Mittäter, die später sogar im Gefängnis landeten. Für die spanische Ausgabe wollte der große Verlag Edhasa dieses Foto nicht verwenden; er meinte, dass am Río de la Plata niemand einen Ludwig Erhard kenne und platzierte ein großes Hakenkreuz, bestehend aus Dollarscheinen, auf das Cover. Es verkaufte sich gut, ich hatte das Archiv der argentinischen parlamentarischen Untersuchungskommission gefunden und ausgewertet, und sogar Daimler hatte mich in seinem Archiv in Untertürkheim recherchieren lassen.

Nach der Verhandlung gegen Alexandra erstattete ich eine Selbstanzeige bei der Berliner Generalstaatsanwaltschaft und fragte, ob ich mich strafbar mache, wenn ich das Cover der spanischen Ausgabe, samt Hakenkreuz, auf meiner Homepage abbilde.

Nein, entschied die Generalstaatsanwältin freundlich, ich habe es ja wegen der Aufklärung getan. Warum dies nicht auch für Alexandra und die Mütter gegen den Krieg gelte, sagte sie nicht, aber ihre Strafverfolger hielten ihren Einspruch gegen Alexandras Freispruch aufrecht.

Im November 25 sprach sie das Landgericht Berlin frei, aber die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, die “Feststellungen des Gerichts seien nicht ausreichend” gewesen. Deshalb wurde Ende Juli dieses Jahres erneut gegen Veber verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hielt an ihrer Sichtweise fest, wonach Kritik an ukrainischen Nationalsozialisten “nicht friedensfördernd” sei, und unterstellte eine “prorussische Sichtweise”, letztere hat das Strafgesetzbuch nicht unter Strafe gestellt, bisher jedenfalls noch nicht.

Das Landgericht jedoch stützte sich auf die Meinungsfreiheit und folgte erneut den Argumenten der Verteidigung: § 86 StGB verbiete das Zeigen verbotener verfassungswidriger Kennzeichen, wenn damit für diese verfassungswidrigen Strömungen Propaganda gemacht werde. Dies sei, so Rechtsanwältin Yolanda Scheytt, im vorliegenden Fall nicht der Fall, die Symbole seien zu „dokumentarischen Zwecken” gezeigt worden. Die Angeklagte habe Passanten darauf aufmerksam machen wollen, dass diese faschistischen Gruppen existieren und dass sie gefährlich und nicht zu unterstützen seien.

Dieses Urteil ist erfreulich, stellt aber keine Rechtssicherheit her. Denn im Fall des in Berlin lebenden C.J. Hopkins hatte das Landgericht anders entschieden. Der US-Publizist hatte das Coverbild seines corona-kritischen Buches „The Rise of the New Normal Reich“ auf Twitter verbreitet, und dort war unter einer Atemschutzmaske ein Hakenkreuz zu sehen. Die Titelseiten von Stern und Spiegel, die ebenfalls Hakenkreuze zur Illustration verwendet hatten und verwenden, waren nicht beanstandet worden. Aber der Corona-Maßnahmen-Kritiker Hopkins wurde verurteilt, weil die Berliner Richter meinten, es sei nicht auszuschließen, dass manche Betrachter das Foto für eine Nazi-Verherrlichung halten würden. Das Buch ist inzwischen in Deutschland verboten.

 Der Fall schlug internationale Schlagzeilen. US-Vizepräsident JD Vance empörte sich über ihn bei der Münchner Sicherheitskonferenz im vergangenen Jahr, und der US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. nannte Hopkins “unseren modernen Jeremiah. Kein anderer Prophet hat die Strategien des aufkommenden Totalitarismus mit solcher Beharrlichkeit beschrieben.“

Hopkins rief das Bundesverfassungsgericht an, und es wäre sinnvoll gewesen, wenn von Karlsruhe eindeutige Entscheidungen über die Anwendung des § 86 StGB und die Meinungsfreiheit gekommen wären. Der 1. Senat aber nahm die Beschwerde nicht an, auch auf eine Begründung verzichtete der Vorsitzende Richter Stephan Harbarth. Er hatte jahrelang die CDU/CSU-Bundestagsfraktion geleitet. Seine Berufung an das höchste deutsche Gericht hat sich also ausgezahlt. Statt Rechtssicherheit und ein klares Wort für die Meinungs- und Pressefreiheit wurde Hopkins Beschwerde einfach kommentarlos in die Tonne getreten.

Gaby Weber

Gaby Weber
Weber studierte Romanistik und Publizistik an der Freien Universität Berlin und promovierte 1982 am Lateinamerika-Institut. Seit 1978 ist die Mitgründerin der taz als Journalistin und seit 1986 als freie Korrespondentin tätig, zuerst aus Montevideo und ab 2002 aus Buenos Aires. Außerdem hat sie mehrere Reportagen und umfangreiche Recherchen zur Geschichte nachrichtendienstlicher Aktivitäten veröffentlicht. 2012 erschien ihr Buch „Eichmann wurde noch gebraucht“.
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3 Kommentare

  1. „Sie sind also wieder da“ wäre der falsche Kommentar, denn schließlich waren sie ja nie wirklich weg.

    Wir haben nur eine Zeitlang so getan als ob. Und jetzt wird das sogar noch instrumentalisiert.

  2. Olle Kamelle. Wie der Besoffene im Bus, der seinen Mageninhalt auf eine vor ihm stehende Frau ablädt, auf den Aufschrei „Sie Schwein!“ reagiert: „Wieso ich? Schauen Sie sich mal selbst an!“, so auch die Logik „unserer“ Behörden, besser Machthaber.

  3. Ob die Staatsanwaltschaft wohl selbst glaubt, dass eine Frau, die ukrainische Söldner zeigte, die sich mit Nazi-Symbolen schmückten, wegen »Zeigen verfassungswidriger Zeichen von Organisationen, die in Deutschland verboten sind« anzuklagen ist? Das halte ich für ausgeschlossen denn so dumm können die Staatsanwälte nicht sein.

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