Hakenkreuze: mal gut, mal böse

Beanstandetes Plakat von Alexandra Veber.

Seit fast 30 Jahren warnen die “Mütter gegen den Krieg” (nicht zu verwechseln mit den “Omas gegen Rechts”) gegen Militarismus und Kriegsgefahr, doch seit der Ukraine-Invasion werden ihre Mahnwachen als staatsgefährdend eingestuft – offensichtlich weil sie auch die deutschen Waffenlieferungen nach Kiew kritisieren.

 

So hatten sich die „Mütter“ im August 2022 auf dem Berliner Alexanderplatz, gegenüber der Weltuhr, still, aber mit Bannern und Plakaten versammelt. Auf diesen waren ukrainische Söldner und Asow-Soldaten mit Nazi-Emblemen zu sehen. Diese Frage stand im Raum: „Wollen wir wirklich solche Leute finanzieren?” Die Mütter wollten das nicht. Ganz in der Nähe lauerte eine Gruppe Selenskji-Anhänger und rief die Polizei. Die kam brav und beschlagnahmte ein Plakat, das die damals 52-jährige Alexandra Veber in die Höhe hielt.

Ein Jahr später erhielt die gebürtige Russin und Mutter von 7 Kindern einen Strafbefehl. Ihr Vergehen: das Zeigen verfassungswidriger Zeichen von Organisationen, die in Deutschland verboten sind. Gemeint waren Nazi-Symbole wie das Hakenkreuz.

Alexandra und ihre Mitstreiterinnen waren empört, hatten sie doch vor der Nazi-Gefahr warnen wollen; sie legten Einspruch ein. Außerdem waren die verhängten 50 Tagessätze à 15 € für Alexandra, die von Grundsicherung lebt, eine Menge Geld. Es begann der Rechtsweg und die Berliner Staatsanwaltschaft wollte unbedingt, so schien es, das Verbot auch auf aufklärerische Aktionen anwenden. Schließlich war inzwischen die finanzielle und militärische Unterstützung des Selenskji-Regimes zur deutschen Staatsraison geworden.

Im vergangenen Jahr verhandelte die Berliner Justiz über den Fall, und ich saß auf der Pressebank. Ich selbst habe ein Buch in deutscher und spanischer Sprache über die Nazigeldwäsche in Argentinien verfasst. Auf dem Titel der deutschen Ausgabe der „Argentinien Connection“ war das Foto mit dem CDU-Urgestein Ludwig Erhard zu sehen, dem angeblichen Vater des Deutschen Wirtschaftswunders, bei der Einweihung von Mercedes-Benz Argentinien, im Kreise seiner Mittäter, die später sogar im Gefängnis landeten. Für die spanische Ausgabe wollte der große Verlag Edhasa dieses Foto nicht verwenden; er meinte, dass am Río de la Plata niemand einen Ludwig Erhard kenne und platzierte ein großes Hakenkreuz, bestehend aus Dollarscheinen, auf das Cover. Es verkaufte sich gut, ich hatte das Archiv der argentinischen parlamentarischen Untersuchungskommission gefunden und ausgewertet, und sogar Daimler hatte mich in seinem Archiv in Untertürkheim recherchieren lassen.

Nach der Verhandlung gegen Alexandra erstattete ich eine Selbstanzeige bei der Berliner Generalstaatsanwaltschaft und fragte, ob ich mich strafbar mache, wenn ich das Cover der spanischen Ausgabe, samt Hakenkreuz, auf meiner Homepage abbilde.

Nein, entschied die Generalstaatsanwältin freundlich, ich habe es ja wegen der Aufklärung getan. Warum dies nicht auch für Alexandra und die Mütter gegen den Krieg gelte, sagte sie nicht, aber ihre Strafverfolger hielten ihren Einspruch gegen Alexandras Freispruch aufrecht.

Im November 25 sprach sie das Landgericht Berlin frei, aber die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, die “Feststellungen des Gerichts seien nicht ausreichend” gewesen. Deshalb wurde Ende Juli dieses Jahres erneut gegen Veber verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hielt an ihrer Sichtweise fest, wonach Kritik an ukrainischen Nationalsozialisten “nicht friedensfördernd” sei, und unterstellte eine “prorussische Sichtweise”, letztere hat das Strafgesetzbuch nicht unter Strafe gestellt, bisher jedenfalls noch nicht.

Das Landgericht jedoch stützte sich auf die Meinungsfreiheit und folgte erneut den Argumenten der Verteidigung: § 86 StGB verbiete das Zeigen verbotener verfassungswidriger Kennzeichen, wenn damit für diese verfassungswidrigen Strömungen Propaganda gemacht werde. Dies sei, so Rechtsanwältin Yolanda Scheytt, im vorliegenden Fall nicht der Fall, die Symbole seien zu „dokumentarischen Zwecken” gezeigt worden. Die Angeklagte habe Passanten darauf aufmerksam machen wollen, dass diese faschistischen Gruppen existieren und dass sie gefährlich und nicht zu unterstützen seien.

Dieses Urteil ist erfreulich, stellt aber keine Rechtssicherheit her. Denn im Fall des in Berlin lebenden C.J. Hopkins hatte das Landgericht anders entschieden. Der US-Publizist hatte das Coverbild seines corona-kritischen Buches „The Rise of the New Normal Reich“ auf Twitter verbreitet, und dort war unter einer Atemschutzmaske ein Hakenkreuz zu sehen. Die Titelseiten von Stern und Spiegel, die ebenfalls Hakenkreuze zur Illustration verwendet hatten und verwenden, waren nicht beanstandet worden. Aber der Corona-Maßnahmen-Kritiker Hopkins wurde verurteilt, weil die Berliner Richter meinten, es sei nicht auszuschließen, dass manche Betrachter das Foto für eine Nazi-Verherrlichung halten würden. Das Buch ist inzwischen in Deutschland verboten.

 Der Fall schlug internationale Schlagzeilen. US-Vizepräsident JD Vance empörte sich über ihn bei der Münchner Sicherheitskonferenz im vergangenen Jahr, und der US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. nannte Hopkins “unseren modernen Jeremiah. Kein anderer Prophet hat die Strategien des aufkommenden Totalitarismus mit solcher Beharrlichkeit beschrieben.“

Hopkins rief das Bundesverfassungsgericht an, und es wäre sinnvoll gewesen, wenn von Karlsruhe eindeutige Entscheidungen über die Anwendung des § 86 StGB und die Meinungsfreiheit gekommen wären. Der 1. Senat aber nahm die Beschwerde nicht an, auch auf eine Begründung verzichtete der Vorsitzende Richter Stephan Harbarth. Er hatte jahrelang die CDU/CSU-Bundestagsfraktion geleitet. Seine Berufung an das höchste deutsche Gericht hat sich also ausgezahlt. Statt Rechtssicherheit und ein klares Wort für die Meinungs- und Pressefreiheit wurde Hopkins Beschwerde einfach kommentarlos in die Tonne getreten.

Gaby Weber

Gaby Weber
Weber studierte Romanistik und Publizistik an der Freien Universität Berlin und promovierte 1982 am Lateinamerika-Institut. Seit 1978 ist die Mitgründerin der taz als Journalistin und seit 1986 als freie Korrespondentin tätig, zuerst aus Montevideo und ab 2002 aus Buenos Aires. Außerdem hat sie mehrere Reportagen und umfangreiche Recherchen zur Geschichte nachrichtendienstlicher Aktivitäten veröffentlicht. 2012 erschien ihr Buch „Eichmann wurde noch gebraucht“.
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27 Kommentare

  1. „Sie sind also wieder da“ wäre der falsche Kommentar, denn schließlich waren sie ja nie wirklich weg.

    Wir haben nur eine Zeitlang so getan als ob. Und jetzt wird das sogar noch instrumentalisiert.

  2. Olle Kamelle. Wie der Besoffene im Bus, der seinen Mageninhalt auf eine vor ihm stehende Frau ablädt, auf den Aufschrei „Sie Schwein!“ reagiert: „Wieso ich? Schauen Sie sich mal selbst an!“, so auch die Logik „unserer“ Behörden, besser Machthaber.

    1. Nicht dass Machthaber falsch wäre, aber ich würde sie eher als Statthalter bezeichnen.

      Den braunen Mist in ihrem Garten bewirtschaften sie ja für eine fremde Macht.

      1. Nicht falsch, aber zu eng gefasst. Seit einiger Zeit kann man nicht mehr von nationalem Kapital sprechen, schon Lenin erkannte die ständig zunehmende Verflechtung in Richtung internationalem Kapital, in dem natürlich die stärksten Gruppen dominieren. Die nationale Gründung ist dabei recht nebensächlich.

  3. Ja, so läuft das im „besten aller Deutschländer“. Ein Björn Höcke wird wegen eines Spruches („Alles für Deutschland“) vor Gericht gezerrt, weil das (angeblich) der Leitspruch der SA gewesen sei. C.J. Hopkins wird für ein klar vor (neuem) Nazismus warnenden Stilelement auf einem Buchcover verurteilt, welches in gleicher Weise Spiegel & Co massenweise produzierten, ohne auch nur angemahnt zu werden. Gleichzeitig werden haufenweise Ärzte, die ihrem Gewissen verpflichtet, Maskenatteste ausstellten, weil ihre Patienten darunter litten, vor Gericht gezerrt, und nach einem gar nicht passenden „Präzedenzfall“-Urteil des Reichsgerichtshofes von 1940 („Dirnenurteil“) abgestraft und ihrer Existenz beraubt. Ein Urteil, in dessen Begründung sich die Richter (selbst NSDAP-Mitglieder) ausdrücklich auf die „neue nationalsozialistische Ordnung“ als moralisches Leitbild für das Urteil beriefen!

    Ich weiß auch nicht mehr, was man noch tun soll. Außer Artikel 20 (4) GG aufzurufen.

    Übrigens war Harbarth nie Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU im Bundestag, sondern nur der Stellvertreter. Und ich sehe seine übereilte Berufung ans Bundesverfassungsgericht und seinen blitzschnellen Aufstieg zum Präsidenten auch nicht im Zusammenhang mit der Parteipolitik der Union, sondern vor allem als Absicherung der Cum-Ex/Cum-Problematik, sollte die je vors Verfassungsgericht kommen. Wir erinnern uns. Seine frühere Kanzlei war wesentlich mit der Ausarbeitung dieser Betrügereien befaßt. Und daher waren es nicht nur die Union und SPD, sondern auch „Grüne“ und FDP, die für die nötige Mehrheit bei seiner Wahl sorgten…

    https://www.nachdenkseiten.de/?p=59130

  4. Ob die Staatsanwaltschaft wohl selbst glaubt, dass eine Frau, die ukrainische Söldner zeigte, die sich mit Nazi-Symbolen schmückten, wegen »Zeigen verfassungswidriger Zeichen von Organisationen, die in Deutschland verboten sind« anzuklagen ist? Das halte ich für ausgeschlossen denn so dumm können die Staatsanwälte nicht sein.

    1. In Schland sind Staatsanwälte weisungsgebunden. Die gehen nicht mal aufs Klo ohne Anweisung…
      das sagte mal ein Kabarettist, dessen Namen ich vergessen hab.

    2. In Schland sind Staatsanwälte weisungsgebunden. Die gehen nicht mal aufs Klo ohne Anweisung…
      das sagte mal ein Kabarettist, dessen Namen ich vergessen hab.

      1. Gibt ja genug Finger-zeige-Strukturen in Deutschland, oft genug auch noch staatlich alimentiert. Aber evendudel war es auch nur die Polizeiwache am Alex.

    3. Das Handeln von Staatsanwälten hat nichts mit deren Intelligenz zu tun. Sondern vielmehr mit ihrer gesetzlich verankerten Weisungsgebundenheit. Es sind die Justizminister(ien), die ihnen vorschreiben, was sie zu tun haben.

      §§ 146/147 GVG

      Aus dem Grund dürfen deutsche Staatsanwälte seit 2019 auch keine EU-Haftbefehle mehr ausstellen.

      1. Staatsanwälte stellen sowieso keine Haftbefehle aus. Haftbefehle werden von Richtern ausgestellt auf Antrag von Polizei oder Staatsanwaltschaft.

    4. Das ist politische Justiz.
      Natürlich richtet die sich nur gegen Meinungen, die der Obrigkeit nicht gefallen.
      Wenn der Merz einen US-israelischen Angriffskrieg befürwortet, wird ja auch nicht ermittelt und verurteilt.

      Das hat nichts mit Dummheit zu tun sondern mit abgrundtiefer Boshaftigkeit, die die meisten Staatsjuristen nunmal zu eigen ist.
      Es ist ja auch kein Zufall, dass ein Drittel der Jurastudenten schon vor 10 Jahren Folter und Todesstrafe befürwortete. Und das waren sicher keine zukünftigen Strafverteidiger. Die Nazijustiz ist auch nicht aus dem luftleeren Raum entstanden.

  5. Möchte Frau Weber mit dem letzten Absatz Zweifel an der Unabhängigkeit des höchsten deutschen Gerichtes sähen? Ich hoffe doch wohl nicht.😱

    1. @Salzstreuer In jedem System gibt und gab es „höchste“ Gerichte. Das war auch in der DDR und im Deutschen Reich, später Großdeutsches Reich, so. Formal waren diese Gerichte auch „unabhängig“.

      Undemokratisch wird es immer dann, wenn diese „unabhängigen“ Gerichte Urteile
      ◉ IM NAMEN des Volkes fällen, aber
      ◉ NICHT IM INTERESSE des Volkes und zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger,
      und geradezu paradox wird es, wenn sie dafür von diesem Volk 👨‍👨‍👩‍👦👨‍👨‍👦‍👦👨‍👩‍👧‍👦 auch noch fürstlich bezahlt 💰 werden.

      Zur „Unabhängigkeit“ der Gerichte und Richter in Diktaturen empfehle ich zum Beispiel:
      „Justiz im Zwielicht. Ihre Rolle in Diktaturen und die Antwort des Rechtsstaates“ von Jürgen Weber und Michael Piazolo (Hrsg.). München 1998, oder auch:
      „Gericht und Gerechtigkeit“, Heft 13 der Dachauer Hefte 1997, herausgegeben von Wolfgang Benz und Barbara Distel. Letzeres beschäftigt sich vor allem mit der juristischen Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen nach 1945.

      Ob das derzeit „höchste“ Deutsche Gericht der Bundesrepublik Deutschland die beiden Bücher kennt? Darauf würde ich nicht wetten.

  6. Sehr aufschlussreich: „Die Staatsanwaltschaft hielt an ihrer Sichtweise fest, wonach Kritik an ukrainischen Nationalsozialisten “nicht friedensfördernd” sei …“

    Werte Staatsanwaltschaft, aus der Sicht eines objektiven Dritten sind Nationalsozialisten keine Freunde des Friedens, kein Fans der Diplomatie und keine Anhänger der Völkerverständigung.

    Was hat das mit der Ukraine zu tun? Wäre der Sachverhalt anders zu beurteilen, wenn es Nazionalsozialisten in Uganda, Uruguay, Ungarn, Usbekistan, Bayern, Belgien, Brandenburg, Bosnien oder Bulgarien wären? Nationalsozialisten sind

    ◈ Rassisten, die Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, Herkunft, Ethnie verachten und diskrimieren,
    ◈ Nationalisten, die ihre eigene Nation überhöhen und über andere Nationen stellen,
    ◈ es sind häufig auch Antisemiten und Judenhasser,
    ◈ sie hassen auch Liberale, Sozialdemokraten, Menschenrechtler, Sozialisten, Gewerkschaftler,
    ◈ sie lehnen die Demokratie, Pluralismus und Meinungsfreiheit ab,
    ◈ sie glauben an die eine Autorität bzw. den einen „Führer“,
    ◈ sie verlangen blinden Gehorsam und Nibelungentreue bis in den Tod,
    ◈ sie beschönigen das Dritte Reich, verharmlosen den Holocaust und die Euthanasie,
    ◈ sie verachten die vermeintlich Schwachen (Behinderte, Obdachlose, „Liliputaner“, Kranke),
    ◈ sie grenzen bestimmte Gruppen gezielt aus ihrer „Volksgemeinschaft“ aus,
    ◈ sie lieben militärische Disziplin und Unterordnung und verherrlichen den Krieg und
    ◈ sie haben kein Problem damit, ihre Ziele auch mit Gewalt, Folter, Unterdrückung und Terror 💥durchzusetzen.

    Es gibt keine guten Nationalsozialisten, es gibt auch keine guten Vergewaltiger. Wenn Herr P. die Frau seines Nachbarn vergewaltigt, dann gibt das dem Nachbarn nicht das Recht, die Tochter von Herrn P. zu vergewaltigen. Der Feind meines Feindes ist nicht immer mein Freund.

  7. Das einzig „Schöne“ an der aktuellen Situation ist die Antwort auf die Fragen, die sich jeder geschichtsbewußte Mensch schon mal gestellt. Die Fragen: „Wie konnte das 1933 geschehen? Wie konnte es 1939 noch schlimmer werden?“
    Wir nehmen live und in Farbe an der Wiederholung teil.

    1. Richtig.

      Und die biologistischen Vergleiche von Menschengruppen gibts auch schon wieder. Mal werden sie als „Blinddarm rechts unten, der für den Gesamtorganismus verzichtbar ist“ bezeichnet (Sarah Bosetti), und mal werden Kinder mit den „Pestratten im Mittelalter“ gleichgesetzt (Jan Böhmermann). Dafür gibts dann Fernseh- und Kabarettpreise im Dutzend, während Menschen, die sich öffentlich für Frieden (mit Russland) einsetzen, wegen „Volksverhetzung“ vor Gericht landen.

      Das gabs alles schon – zuletzt unter den Nazis. Da waren die Juden noch „die Ratten“, und Friedensaktivisten waren „Wehrkraftzersetzer“ und landeten unterm Fallbeil.

  8. Ganz schön mutig von dieser Frau Veber. Dass der Tiefe Deutsche Staat dem Treiben alsbald ein Ende setzen würde, das konnte sie sich ausrechnen. Passiert ist das im Jahr 2022, da konnte man noch Illusionen haben.
    Aber heute? Wenn man der Politik zeigt, was sie da unterstützt, ist das verfassungswidrig. Die Aussage lässt sich kürzen, nämlich dass das Handeln der Politik verfassungswidrig ist.

    Das ist die Quintessenz.

  9. Cum-Ex-Erfinder und Lobbyist soll Bundesverfassungspräsident werden bzw. er wurde gewählt.
    ( Quelle : Büro gegen Altersdiskriminierung 1.5.20 )
    In der Kanzlei Shearman & Stirling, in der Harbarth zunächst Anwalt und dann Miteigentümer war, wurde der größte Steuerbetrug der deutschen Geschichte, der Cum-Ex-Milliarden-Trick, zur juristischen Reife gebracht.
    Ein typischer Skandal in der Geschichte des Landes und der CDU/CSU . . .mit Stillschweigender Duldung der Sozen und Grünen.

    1. @Brain Diese Demokratie ist im Ar…. der Meritokratie 💰 und der rechtstaatlichen Autokratie ⚖️ 👑.

      Man könnte es auch anders formulieren: Das Grundgesetz von 1949 mit seiner Menschenwürde, dem Sozialstaat, der Gewaltenteilung, der Rechtsstaatsstaatlichkeit, den Grundrechten, der Presse-/Meinungsfreiheit, der Demokratie und Volkssouveränität liegt regungslos auf dem Schafott und wartet darauf, geköpft zu werden.
      Ein Teil der deutschen Bürger weiß nicht, was ein Schafott ist, die Mehrheit interessiert das nicht, weil sie mit den neuesten fake news auf dem Smartphone und „Bauer sucht Frau“ im TV beschäftigt ist und die schaulustigen und opportunistischen Hofschranzen der Mainstream-Medien von ARD, BILD, FOCUS, RTL, SZ, WELT bis ZDF jubeln und klatschen begeistert Beifall, wenn der blaue 🔵 Henker fragt: Wollt Ihr, dass das Grundgesetz geköpft wird?

      R.I.P.
      Demokratie und Sozialstaat 🪦

  10. Kommentare mal gut mal böse.
    Schon wieder verschwinden Kommentare in der Versenkung, während die Rechten Störkommentare hier durchkommen. Das Hochhalten der Meinungsfreiheit für rechte und Nazis ist definitiv kontraproduktiv. Was erhofft man sich dadurch? Das Stärken unserer „Demokratie“ über die man hier im Artikel berichtet?!?

  11. Bei unseren Filmnächten ist eine Reklame, die den Rassismus gut beschreibt:
    Rassismus ist, wenn weiße Zebras mit schwarzen Streifen schwarze Zebras mit weißen Streifen hassen.
    Das beschreibt alles. Es gibt keine guten und bösen Rassisten. Rassismus selber ist böse. Das Denken ist es. Genauso gibt es keine guten und bösen Völker. Das Denken in der Richtung ist böse.
    Nun, sehen wir uns im vorliegenden Fall an, wer wie über andere denkt, dann stellen wir schnell fest, wer hier rassistisch ist.
    Die Nazisymboltragenden Ukrainer sind es ganz sicher. Denn für die sind alle Russen nur Moskalis, d.h. Untermenschen. Und einige bekannte Westpolitiker gehören auch dazu, denn für die sind gute Russen nur tote Russen. Und das Gleiche gilt für einige Medienschaffenden.
    Fragen wir uns, wofür Rassismus gut ist: Nur für die Begründung für einen Krieg. Der dann Millionen oder jetzt gar Milliarden Opfer bedeutet, und nach dem dann niemand mehr die Frage stellen braucht, wer das Zebra im den weißen oder schwarzen Streifen war. Die Kakerlaken werden sich die Frage sicher nicht mehr stellen, wenn sie …

  12. Selbstverständlich muß der, welcher die Corona-Maßnahmen (aller Regierungen der Erde!) auch nur im entferntesten mit Nazi-Deutschland und dem Hakenkreuz gleichsetzt, weggeschlossen werden. Für lange Zeit.

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