
Die Aufsicht einer freiheitlichen Ordnung übers freie Meinen und Veröffentlichen langt scharf zu, wenn Kriegsertüchtigung und Resilienz die Leitlinie abgeben. Neuester Fortschritt: der Fall Ken Merten.
Bei uns herrscht natürlich Meinungsfreiheit, das ist aus den deutschen Leitmedien zu hören, vor allem dann, wenn wieder einmal ein Blick ins Ausland geworfen wird. Das gilt speziell für die Pressefreiheit, die anderswo, etwa in Russland, notorisch „gleichgeschaltet“ ist. Und nicht nur das: „Der Kreml will die Presse im freien Westen einschüchtern“, meldet die FAZ (21.8.2026). Putin lässt nämlich die öffentliche Nachfrage eines FAZ-Journalisten, wie man der Ukraine helfen könnte, „mehr Russen zu töten“, nicht einfach auf sich beruhen (obwohl der Pressemann noch nachschob: „russische Soldaten, natürlich“!). Doch auch bei Trumps Umgang mit Journalisten und Medienunternehmen im Weißen Haus machen sich hierzulande Zweifel breit…
Aber bei uns, in der fdGO, ist angeblich die Welt in Ordnung und alle kommen zu Wort. Es sei denn, es versucht jemand aus der Gegenöffentlichkeit heraus etwas gegen dieses wunderbare bundesrepublikanische Gut namens „Öffentliche Meinung“ zu sagen. Wie es jetzt Björn Hendrig mit einer Art Lexikon getan hat, das die gängigen Themen und Topoi der BRD-Öffentlichkeit – „von A wie Arbeitsplatz über K wie Krieg bis W wie Wirtschaft“ – unter die Lupe nimmt. Hendrig, bekannt aus seinen Texten bei Telepolis und Overton, ist im akademischen Betrieb mit Journalismusfragen befasst, schreibt aber lieber unter Pseudonym. Denn schon mit dem Titel seines Buchs „Gegen die öffentliche Meinung“ („…verstanden als die durch Politiker, Journalisten und Wissenschaftler vertretenen Rechtfertigungen und Erklärungen“) würde er Anstoß erregen – so seine professionelle Einschätzung.
Bundesdeutsche Realität – wie gehabt
Und so ist es ja nicht, dass der BRD das einschlägige Aufsichtswesen fremd wäre; es gehört zur Einrichtung einer staatlich garantierten Meinungsfreiheit dazu und ist den Medienschaffenden vertraut. Wer sich im Rahmen der hiesigen Gegenöffentlichkeit als Autor, Redakteur oder Betreiber einer Website hervortut, passt als Profi auf, wo der Hammer hängt, also im Fall des Falles die staatliche Kontrollbehörden zuschlagen. Der besagte Appendix zur herrschenden Öffentlichkeit (im Ostblock hieß er seinerzeit „Samisdat“), der sich im Internet, in linken Zeitschriften und Zeitungen – noch – bemerkbar macht, ist dabei eine etwas diffuse Größe. Doch das staatliche Zensurwesen verleiht ihm zunehmend Kontur: Antikapitalismus, Antimilitarismus oder Antifaschismus, sofern sie sich nicht in der Sorge um den gesellschaftlichen Zusammenhalt oder die Stabilität der demokratischen Herrschaft erschöpfen, also den konstruktiven Bezug zur Nation vermissen lassen, markieren diesen Bezirk, der tendenziell unter Extremismus fällt.
Wohlgemerkt: Es geht nicht um Zusammenrottungen oder Ausschreitungen, sondern um das Verbreiten von Meinungen und das Anzetteln von Diskussionen, die sich abseits der etablierten Medien bewegen. Es geht um das Faktum, dass sich abweichende Standpunkte zu Wort melden und ihre unerhörten Absichten bekannt machen. „Linksextremisten geben zunehmend eigene Podcasts heraus, gestalten YouTube-Kanäle oder veröffentlichen ihre Inhalte bei Audio-Streaming-Diensten“, weiß der Verfassungsschutzbericht 2025. Als Beispiele solcher Formate „mit linksextremistischen Inhalten“ werden dann Ende Gelände – Der Podcast oder 99 zu Eins „aus dem anarchokommunistischen Spektrum“ genannt und natürlich ist die Tageszeitung Junge Welt weiter im Visier. (Fabian Lehr hat sich übrigens beschwert, dass sein Podcast nicht aufgeführt wurde.) Und wenn sich einmal im Rahmen der Demonstrationsfreiheit die Kriegsunwilligkeit der Jugend lautstark Gehör verschaffen will, schlägt, wie zuletzt beim Kölner Rheinmetall-Camp vorexerziert, der Polizeistaat zu.
In unserer hochgeschätzten liberalen Demokratie kommt so mittlerweile ein breites Spektrum repressiver Maßnahmen zum Einsatz – von Sanktionen auf EU-Ebene über die geheimdienstliche Überwachung einer Tageszeitung bis zur Wiederbelebung der Berufsverbote, um die sich eine Stadtverwaltung im Bundesland Sachsen kümmert. In der BRD ist das natürlich nichts Neues, schon immer kämpfte hier eine linke Gegenöffentlichkeit darum, gegen den Mainstream abweichende Meinungen zu Gehör zu bringen. In der Adenauer-Ära konnte allein dank des SED-Sponserings die linke Zeitschrift Konkret für etwas Pluralismus im bundesrepublikanischen Blätterwald sorgen; während der 68er-Bewegung entstanden verschiedene Infodienste für unterdrückte Nachrichten (wovon letztlich nur die taz übrig blieb); und mit der späteren Anti-AKW- und Friedensbewegung kamen umfangreiche Bemühungen auf, Gegenwissen gegen das herrschende Expertentum zu erarbeiten und über oppositionelle Kanäle zu verbreiten.
Aller Rechte beraubt“
Von alternativen Medien wird seit der „Zeitenwende“ des Jahres 2022 immer wieder auf den Prozess der „geistigen Aufrüstung“ aufmerksam gemacht. Bei Overton war schon öfters Thema, wie in der BRD die Zensur auf dem Vormarsch ist, gerade auch was die Entwicklung bei Online-Magazinen betrifft. In einem Gespräch mit Björn Hendrig stellte zum Beispiel Renate Dillmann ihre medienkritische Position vor, die das Zusammenspiel der politischen Formierung mit den Leitmedien und ihren Helfershelfern angreift (siehe ihr Buch „Medien. Macht. Meinung“.)
Dillman hat zuletzt auf den bemerkenswerten Vorgang hingewiesen, dass der deutsche Staatsbürger Hüseyin Doğru, Journalist und Mitglied bei Ver.di und DJU, vom Rat der EU sanktioniert und damit aller Möglichkeiten beraubt wurde, ein bürgerliches Leben zu führen. Sein Verbrechen – das vor keinem Gericht angeklagt, in keinem öffentlichen Verfahren festgestellt und nach Recht & Gesetzt bestraft wurde – bestand darin, mit seinen Publikationen zur „Desinformation“ beigetragen zu haben: Der Mann habe Informationen geliefert, die der Russischen Föderation nützen und dem NATO-Narrativ schaden können.
Skandalös an dem Fall ist zudem, dass sich die Gewerkschaft als Interessenvertretung der Medienschaffenden einer vornehmen Zurückhaltung befleißigt, was inzwischen durch einige Stellungnahmen aus Gewerkschaftskreisen kritisiert wird (siehe etwa die Beiträge von Maike Gosch auf den Nachdenkseiten). Herbert Auinger hat sich jüngst bei 99 zu Eins ausführlich zu dem Fall geäußert. Unter der Überschrift „Aller Rechte beraubt“ beschäftigt er sich mit den EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen und mit der Frage, was sie für Rechtsstaat, Meinungsfreiheit und Grundrechte bedeuten. Ausgehend von Hannes Hofbauers gleichnamigem Buch diskutiert er auch den analogen Fall Jacques Baud und die kaum vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten für Betroffene, die sich gegen das europäische Sanktionsregime zur Wehr setzen wollen: Sie sind gewissermaßen für vogelfrei erklärt – wie man das aus Zeiten vor dem modernen Rechtsstaat kennt –, und jeder Einspruch bei den Behörden zieht eine Fortschreibung der Sanktionen nach sich.
Wie gesagt, im Prinzip sind solche Eingriffe keine Folge der Zeitenwende und des russischen Angriffskriegs, der angeblich der deutschen Nation wegen seines völkerrechtswidrigen Charakters keine ruhige Minute mehr lässt und höchste Wachsamkeit verlangt. Die Extremismus-Einstufung einer kritischen Öffentlichkeit – in der man sich etwa des Terminus „Klassengesellschaft“ bedient oder auf die Marxsche Theorie zurückgreift – wurde zum Beispiel schon vorher praktiziert, und zwar am Fall der Jungen Welt. Aber vor der Zeitenwende konnte noch auf der Ver.di-Homepage 2021 noch eine Kritik an dieser Praxis des Verfassungsschutzes erscheinen, missliebige Medien unter Beobachtung zu stellen, um sie wirtschaftlich zu schädigen. In dem Statement lautete das Fazit:
„Man sieht, die Zulassungsbedingungen zum öffentlichen Diskurs werden neu geregelt – und das zu einem Zeitpunkt, wo Deutschland lautstark die Unterdrückung der Pressefreiheit in anderen Ländern wie China, Russland oder Ungarn anprangert. Bleibt die Frage, was man als Aufklärung über gesellschaftliche Sachverhalte heute noch sagen darf, ohne ins extremistische Fahrwasser und damit ins Visier des hochgerüsteten deutschen Sicherheitsapparates zu gelangen.“ (Siehe dazu auch den Kommentar „Amtlich bestätigt: Marx ein Linksextremist“ im Overton-Magazin vom 21. Juni 2021.)
Jetzt auch mit Berufsverbot
Als neuesten Fortschritt gibt es jetzt die Wiederkehr bzw. Fortentwicklung der Berufsverbote zu vermelden. „Wegen seiner DKP-Mitgliedschaft droht dem Schriftsteller und Wachmann Ken Merten ein faktisches Berufsverbot.“ Das meldet die Junge Welt Ende August. Der in Leipzig lebende Autor war demnach seit Ende 2023 in der Bewachung von Geflüchtetenunterkünften tätig, worauf die Stadtverwaltung den sächsischen Verfassungsschutz anfragte und prompt Antwort erhielt: Merten sei im Bundesvorstand der SDAJ für Bildungsaufgaben zuständig gewesen, zudem für die „linksextremistische“ Tageszeitung Junge Welt sowie für die Wochenzeitung der DKP Unsere Zeit tätig. Verschärfend wurde im Februar 2026 mitgeteilt, Merten habe am ersten Schulstreik gegen die Wehrpflicht teilgenommen und sei Mitglied der DKP. Das diente der Stadt als Grundlage für die Feststellung, dass Merten die Voraussetzungen der „gewerblichen Zuverlässigkeit“ nicht mehr erfülle, was vom Verwaltungsgericht (wo eine Klage gegen den städtischen Beschluss lief) jüngst bestätigt wurde.
Arnold Schölzel hat in der JW diesen Vorgang zutreffend charakterisiert: Die Gerichte, die eigentlich das Verhalten der konkreten Person zu beurteilen haben, erweisen sich als Erfüllungsgehilfen des Inlandsgeheimdienstes. Irgendein dienstliches Vergehen wurde Merten ja nicht vorgehalten, sondern nur seine „Unzuverlässigkeit“, die aus der bloßen DKP-Mitgliedschaft, einem Auftritt beim Schulstreik oder aus der Tatsache resultiere, dass er in der JW veröffentlicht. Schölzel: „Der Geheimdienst schreibt sich bei der Verfolgung von Marxisten die Urteile selbst. Da es keine gesetzliche Definition von Extremismus gibt, fällt das willigen Juristen leicht. VS Sachsen und Verwaltungsgericht Leipzig stützen sich daher auf dieses politische Konstrukt, d. h. setzen Willkür an die Stelle von Recht. Nicht anders als das EU-Sanktionsregime.“
Dies markiert zudem, wie Telepolis zuletzt den „Fall Ken Merten“ würdigte, einen Höhepunkt bei dem Revival der Berufsverbote. Unter der Überschrift „Gesinnung als Gewerbekriterium“ hielt Luca Schäfer fest: „Wer politisch unerwünscht ist, muss heute nicht mehr wegen einer Straftat belangt werden – es genügt, dass Behörden seine Gesinnung zum Kriterium beruflicher Zuverlässigkeit machen.“ Und was sich in Sachsen zeigt, so Schäfer, ist in Hamburg Alltag. Seit dem 1. August 2026 gelte dort – für Beamte wie Tarifbeschäftigte – die Regelanfrage beim Verfassungsschutz, wenn es um Einstellungen sowie Statuswechsel gehe. Wer also eine Berufstätigkeit in irgendeiner Verbindung zum öffentlichen Dienst plant, hat vor allem darauf zu achten, dass er nicht öffentlich hervortritt, sei es im Internet, in den Social Media (wo Merten sein Statement zum Schulstreik abgab) oder in einer linken Zeitung wie JW oder UZ.
Noch ist es freilich nicht generell verboten, in der Gegenöffentlichkeit zu publizieren, wie die Medienkritikerin Dillmann in dem erwähnten Overton-Gespräch festhielt. Man müsse sich aber bewusst sein, dass dies in der Summe herzlich wenig bewirkt, jedenfalls „im Vergleich zu den etablierten Medien und Verlagen mit ihren großen Reichweiten – und ihren Möglichkeiten der Ausgrenzung, die inzwischen weit vorangekommen ist. Etwa, wenn sich bisher im nationalen Diskurs geschätzte Personen wie ehemalige Generäle, Wissenschaftlerinnen oder Künstler gegen die aktuellen ‚Narrative‘ der Kriege zu Wort melden; diese Leute werden dann als ‚Putin-Versteher‘ oder ‚Antisemiten‘ in die Ecke des Feindes gestellt und mundtot gemacht, ihre Karrieren zerstört. Während die wertebasierte Außenpolitik im Namen der Freiheit gegen ‚autoritäre Staaten‘ antritt, gehen in Deutschland repressive Maßnahmen bis hin zur Zensur in Presse und Wissenschaft und gegenüber Protesten ohne weiteres unter dem Label ‚Demokratie‘ durch“.
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Es wird immer schlimmer. Im Gleichschritt in die Katastrophe. Die Meinungsfreiheit geht den Bach runter und bald könnten dank KI auch die Gedanken nicht mehr frei sein.
Ex-Schulleiter packt aus!
“Ich riskiere alles für diesen Podcast”
https://www.youtube.com/watch?v=p5_u2zgoy1M
Was langt scharf zu? Die Aufsicht einer freiheitlichen Ordnung ? ?
Nennt man das für gewöhnlich nicht Zensur? Oder Meinungseinschränkung, neudeutsch : Meinungsmanagement .
„Berufsverbot. Kritisiert auf den Nachdenkseiten.“
„Bundeszentrale für Politische Bildung“ schreibt:
>Am 28. Januar 1972 einigte sich die Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) darauf, dass Bewerberinnen und Bewerber sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst fortan auf ihre Verfassungstreue hin überprüft werden sollten. Der unter dem Titel „Grundsätze über die Mitgliedschaft von Beamten in extremistischen Organisationen“ gefällte Beschluss ging als sogenannter Radikalenerlass in die Geschichte der Bundesrepublik ein.
Die in den Beamtengesetzen festgelegten Verpflichtungen für Staatsdienerinnen und Staatsdiener wurden als „zwingende Vorschriften“ definiert. Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst waren demnach verpflichtet, „jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ einzutreten. Dies galt nicht erst ab dem Eintritt in den Staatsdienst, sondern bereits für die Ausbildung oder das Studium.<
Mit anderen Worten: vor über 50 Jahren steckten Brandt, Bahr als "Minister für besondere Aufgaben", A. Müller als Chef der Planungsabteilung im Reichskanzleramt andere in den Knast, jetzt landen die verbliebenen Untoten selber im Knast. Gut so!
Ist schon eigenartig, wie Johannes Schillo es fertig bringt, eine Bestandsaufnahme der revitalisierten Repressionskultur abzuliefern, und dabei die größte Merkwürdigkeit zu ignorieren: Jacques Baud, Ulrike Guerot und Patrik Baab sind Figuren, die exemplarisch bestraft / ausgegrenzt worden sind, weil ihre Karrieren und ihre Gesinnungen nicht weit neben dem liegen, was zum „Mainstream“ des deutschen Geisteslebens gezählt werden könnte. In den meisten anderen Fällen prügelt die Staatsmacht auf Leute ein, die ohnehin marginalisiert, also kein rationelles Ziel sind. Das hat doch bitte Methode, die benannt zu werden verdient – anstelle einer die Waffen streckenden Klage über eine Aussichtslosigkeit widerständiger Publizität.