Fall Peggy: Schützt die Polizei die potenziellen Täter?

Vor dem Oberlandesgericht Bamberg wird die Schmerzensgeldklage verhandelt. Ganz links Manuel S., rechtsSusanne Knobloch. Bild: Thomas Moser

 

Die Schmerzensgeldklage der Mutter wird derzeit vor dem Oberlandesgericht Bamberg verhandelt, lenkt aber vor allem von den offenen Fragen und den Manipulationen der Ermittler ab.

 

Die Geschichte von Peggy Knobloch findet kein Ende. Auch, weil die Hinweise auf Manipulationen seitens der Polizei nicht enden wollen. Dazu gab es jetzt, am 10. Juli 2025, ganz aktuell im Oberlandesgericht Bamberg ein weiteres Beispiel.

 

Am 7. Mai 2001 kam das neunjährige Mädchen im nordbayerischen Lichtenberg abends nicht nach Hause. Am 2. Juli 2016 wurden in einem Waldstück wenige Kilometer entfernt die Knochen des Kindes gefunden, es wurde vermutlich ermordet. Die sterblichen Überreste betrafen fast ausschließlich den Oberkörper, der komplette Unterkörper fehlte, er wurde möglicherweise abgetrennt. Das spricht für eine Tätergruppe, unter Umständen aus der Organisierten Kriminalität.

 

Am Fundort von Peggy wurde außerdem ein Kunststoffteilchen mit der DNA des NSU-Mannes Uwe Böhnhardt sichergestellt. Wie es dorthin kam, können die Ermittlungsbehörden nicht sagen, Böhnhardt selbst muss ausgeschlossen werden. Naheliegend ist, dass es sich um eine Tatortmanipulation seitens der Polizei handelte.

 

Der oder die Täter sind bisher nicht bekannt, schon deshalb kann der Fall nicht abgeschlossen werden. Zunächst wurde ein Unschuldiger als Täter verurteilt, musste nach zehn Jahren aber wieder freigelassen werden.

 

Wieder Jahre später wurde ein anderer Lichtenberger bezichtigt, das tote Mädchen im Wald vergraben zu haben. Er habe es zuvor ausgerechnet von dem Unschuldigen mitten am Tag an einem Bushäuschen entgegengenommen und dann weggebracht. Dann müsste er aber auch derjenige gewesen sein, der das tote Kind zertrennt hat. Welchen Grund sollte er dafür gehabt haben? Man muss erwähnen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft nie kommuniziert haben, dass das Kind möglicherweise zerteilt wurde. Weil man dann nicht mehr so ohne weiteres gegen den ehemaligen Lichtenberger hätte vorgehen könnte?

 

Obwohl im Oktober 2020 das Verfahren gegen diesen Mann, Manuel S., eingestellt wurde, strengte die Mutter von Peggy im Dezember 2022 eine Schadensersatzklage gegen ihn an. Sie meint, er habe ihr Kind doch vergraben und verlangt insgesamt 75.000 Euro Schmerzensgeld, für jedes Jahr, in dem sie nicht wusste, was mit ihrer Tochter ist, 5.000 Euro.

 

Die Polizei hat das Vorgehen gegen Manuel S., der heute in Marktleuthen lebt, mit einem konkreten Spurenfund begründet. An der Vergrabungsstelle des Kindes wurden kleine Farbsplitter sichergestellt, die, so die Ermittler, identisch seien mit Farbsplittern auf dem Anwesen von Manuel S. in Marktleuthen, der dieses damals, 17 Jahre zuvor, renoviert habe. Medien und Agenturen haben das unkritisch weiterkolportiert.

 

Jetzt konnte man im Oberlandesgericht Bamberg, wo die Berufungsverhandlung in Sachen Schmerzensgeld stattfand, aus dem Munde der Vorsitzenden Richterin hören, dass das gar nicht stimmt, dass sogar das Gegenteil der Fall ist: Die Ermittlungen hätten ergeben, dass es sich nicht um dieselbe Farbe gehandelt habe. Das ist dramatisch, weil es bedeutet, dass die SoKo Peggy bewusst einen falschen Befund verbreitet und die Öffentlichkeit getäuscht hat. Und die Frage ist erneut: Warum?

 

Erklärt das zugleich, warum die Polizei wiederholt rechtsstaatswidrig gehandelt und zum Beispiel Zeugen unter Druck gesetzt hat? Geht sie so vor, weil sie die tatsächlichen Täter schont? Weiß sie, aus welchem Milieu sie kommen? Wenn es stimmt, dass der Körper des Mädchens zertrennt wurde, muss man jedenfalls eher von einer Tätergruppierung als von einem Einzeltäter auszugehen.

 

Im April 2024 verhandelte das Landgericht Hof die Schmerzensgeldklage von Susanne Knobloch gegen Manuel S. öffentlich und unter Beisein von beiden. Im Mai 2024 wies das Gericht die Klage als unbegründet ab. Die Aussagen von S. in seiner ersten Vernehmung im September 2018, die zehn Stunden lang und ohne Rechtsanwalt durchgeführt wurde und bei der er zudem im Keller eingesperrt wurde, seien unglaubhaft. S. hatte das „Geständnis“, Peggy vergraben zu haben, bereits am folgenden Tag gegenüber seinem Anwalt widerrufen. Nach Ansicht der Richter seien Drucksituationen bei Verhören durchaus bekannt und führten immer wieder zu falschen Geständnissen.

 

Das Gericht kritisiert zugleich die Polizei. Denn aus dem Vernehmungsprotokoll ergäben sich bereits Zweifel am Wahrheitsgehalt der Angaben von S. Es gebe Anhaltspunkte, dass er sich das Gesagte ausgedacht habe. Außerdem ergeben sich Widersprüche zwischen der Aussage vor der Polizei und tatsächlichen Feststellungen. Die angebliche „Übergabe“ des toten Kindes soll mitten am Tag mitten im Ort an einer Bushaltestelle erfolgt sein, wo Schüler aussteigen. Gegenüber ist eine Fabrik, die Schichtwechsel hatte. Obendrein wurde Peggy noch am Abend des 7. Mai 2001 von mehreren Zeugen gesehen.

 

Auch den allgemeinen Spurenbefund an der Vergrabungsstelle konnte S. nicht erklären: beispielsweise Schuhe, die 15 Meter entfernt standen, als seien sie ein Zeichen, das auf das Grab hinweise. Überhaupt: Warum standen dort Schuhe, wenn Beine und Füße des Skeletts fehlten? Mit dem möglicherweise durchtrennten Kind konfrontierte die Polizei den Verdächtigen überhaupt nicht: Warum? Weil ihn das entlastet hätte? Der Befund wurde erst kürzlich acht Jahre später durch Journalisten bekannt gemacht.

 

Manuel S. war bereits der zweite Beschuldigte, nach Ulvi K., auf den Polizei und Staatsanwaltschaft Druck ausübten und ein Geständnis erzwangen. Die Strafverfolgungsinstanzen wussten, dass es sich um falsche Täter handelte. Warum gingen sie trotzdem gegen sie vor?

 

Und an der Fundstelle von Peggy stieß die Spurensicherung ebenfalls gleich auf zwei rätselhafte Funde: das halbe, möglicherweise durchtrennte Skelett von Peggy sowie die DNA des NSU-Mitglieds Böhnhardt. Ein bisschen viel Seltsamkeiten auf einmal.

 

Nach der eindeutigen Klageabweisung durch das Landgericht Hof ging Peggys Mutter in die Berufung vor dem Oberlandesgericht Bamberg. Diesen Schritt muss man inzwischen als merkwürdig bezeichnen. Das Verfahren vor dem OLG hat erneut ein Jahr in Anspruch genommen. Am 10. Juli 2025 teilte ein Zivilsenat des Gerichts öffentlich und erneut unter Anwesenheit der Beteiligten das Ergebnis seiner Prüfung des Falles mit. Er gab dem LG Hof in sämtlichen Punkten Recht; dessen rechtliche Ausführungen und seine Beweiswürdigung seien zutreffend; es gebe keinen Anhaltspunkt für einen Fehler; bei S. sei kein Täterwissen feststellbar.

 

Vor allem die Bushäuschen-Übergabegeschichte wies es als „falsch“ zurück. Bei der Auflistung der Punkte, die gegen Manuel S. als Verbringer des toten Mädchens sprechen, kam die Vorsitzende Richterin dann auch auf den angeblich identischen Spurenbefund zwischen kleinsten Farbresten am Fundort von Peggy und denen am Anwesen von Manuel S. zu sprechen. Entgegen der Darstellung, es handle sich um dieselbe Farbe, sei das Gegenteil der Fall, so die Vorsitzende: Es ist nicht dieselbe Farbe. Sie bezog sich ausgerechnet auf die Ermittlungen, die das ergeben hätten.

 

Mit zwei kurzen Sätzen brachte das Gericht die Konstruktion der Polizei über den Tathelfer Manuel S. zum Einsturz. Und damit in gewisser Weise das gesamte bisherige Narrativ im Falle Peggy Knobloch.

 

Fragen lassen muss sich aber auch die Mutter des toten Kindes, warum sie eine derartige Inszenierung mitmacht und nicht längst von der sinnlosen Schmerzensgeldklage Abstand genommen hat. Wird die Klage aufrechterhalten, weil andere Delikte verjährt sind und weil nur so der Verdacht fortgesetzt auf Manuel S. und Ulvi K. gelenkt werden kann. Lässt sich Knobloch instrumentalisieren?

 

Ihr Ansehensverlust wird von Mal zu Mal größer. Susanne Knobloch hielt auch im Gerichtssaal des OLG Bamberg allen Entlastungsindizien zum Trotz daran fest, dass Manuel S. ihre Tochter vergraben haben soll. Dieser Irrglaube ließ sie selbst vor einer Beschimpfung nicht zurückschrecken. Dass S. anfänglich „gestanden“ hatte, weil er unter Druck gesetzt worden sein will, dann aber widerrief, bezeichnete sie als „Bullshit“, so dass die Vorsitzende sie ermahnen musste.

 

Das OLG Bamberg verkündet sein Urteil am 14. August 2025.

 

Die Ermittlungsbehörden von Polizei und Staatsanwaltschaft geben so gut wie keine Auskünfte mehr zu dem Komplex. Weder zum Befund des fehlenden Unterkörpers von Peggy und der möglicherweise durchtrennten Leiche noch zur Frage des DNA-Abgleichs zwischen Peggy und den gefundenen Knochen oder den dortigen Schuhen. Vielleicht, weil all das gar nicht ermittelt worden ist und auch nicht weiter ermittelt werden soll. Soll der Fall zu einem Cold Case werden? Damit blieben die Täter geschützt.

Thomas Moser

Thomas Moser ist freier Journalist und Autor, der unter anderem für das Online-Magazin Overton und ARD-Anstalten arbeitet. Er tritt für eine Erneuerung und Demokratisierung der Öffentlich-Rechtlichen Medien ein. Der Politologe beschäftigte sich mit dem NSU-Komplex und veröffentlichte hierzu mehrere Bücher (u.a. „Ende der Aufklärung. Die offene Wunde NSU“). Er berichtete über die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zum Anschlag vom Berliner Breitscheidplatz und schrieb dazu das Buch „Der Amri-Komplex“.
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16 Kommentare

  1. Ah, noch so eine Sau, die zum wiederholten Mal durchs Dorf getrieben wird.
    Bestimmt steckt der Epstein dahinter…..würde mich jedenfalls nicht wundern…lol…

    P.S. Wie schon des öfteren erwähnt:“Einen Rechtsstaat hat es nie gegeben“ Nirgendwo!

    1. Ja, eine Sau die man so oft und so auffällig wie irgend möglich durch Dorf treiben muß!
      Schonmal daran gedacht daß Dir etwas in der Art passieren könnte?

      1. Ja, ist mir schon passiert und das nicht nur einmal. 😉
        Da staunste gelle…. ???
        Es gibt da so´n Magazin in der Glotze, „Brisant“ heißt das, glaub ich und noch so eine Doku „Cold Cases“ um die Leute von allem abzulenken… das passt da gut mit rein, für alle Weicheier, die jetzt so maßlos auf empört machen, genau das Richtige, als die Systemfrage zu stellen.
        Wie wär´s mit einem Bericht über tätowierte lanhaarische Kopfgeldjäger in den USA, oder Opalschürfer in Südamerika, so mit richtig Abenteuerfeeling und Lagerfeuer, wenn sie was finden, respektive die Leute aufstöbern und dann wegsperren, alles auf D-Max…meine Fresse…..

    2. Hach, wie witzig.
      Aber was soll man auch von einer Reinkarnation von Phineas Gage erwarten, der offenbar immer noch der Überzeugung ist, daß ihn hier irgendjemand ernst nimmt und ansonsten nur von einer Echolalie zur nächsten springt.
      Übrigens : wer sich ständig selbst wiederholt und ‚Antworten‘ auf dem geistigen Niveau eines Dreijährigen gibt, ist mitnichten hochbegabt (Eigen-Einschätzung; aber immer für einen Lacher gut), sondern einfach nur penetrant und gähnend langweilig. Da sind selbst die Trolle oder so ein Konstrukt wie „Miri“ unterhaltsamer als Sie.
      Danke, keine Antwort nötig. Denn die ist mehr als vorhersehbar. Und interessiert mich einfach nicht.

  2. Zum Thema könnte man sich einlesen mit der Statistik verschwundener Kinder. Riecht stark nach der Verwicklung von Geheimdiensten, zu deren Aufgaben es gehört, Kinder nach Mißbrauch durch Personal aus Machtkreisen zu entsorgen. Zur üblichen Vorgehensweise gehört auch, falsche Spuren zu legen und ggf. Ermittlungen zu behindern wenn die entsprechenden Stellen nicht so kooperieren wie erwünscht.

  3. Um das Vorgehen, aber auch das Versagen der Polizei zu erklären, bedarf es keiner Verschwörungstheorie, auch geht es nicht darum, Täter zu schützen.
    Die Antwort ist so banal, wie deprimierend, die Polizei und damit ist nicht nur die deutsche Polizei gemeint, ist einfach nicht sehr gut darin, Täter zu ermitteln.

    Der Tat- oder Fundort, mit möglichen Spuren, zertrampelt, Proben nicht gesammelt und schlecht erfasst und aufbewahrt, die Zeugenaussagen lückenhaft und widersprüchlich, die Auswertung mangelhaft, keine einheitliche Erfassung von Daten und mangelhafter Abgleich mit vergleichbaren Taten in anderen Bundesländer oder im Ausland, oder einfach nur zu viele Fälle und zu wenige Polizisten.

    Bei Gewaltdelikten erklärt sich die hohe Aufklärungsquote aus der Beziehung zwischen Opfer und Täter, in einem gemeinsamen Umfeld, bei anderen Deliktarten aus dem eher niedrigen IQ der Täter.
    Sobald das nicht gegeben ist, wird es sehr schwierig, ein Fall aufzuklären.
    Dann kann auch der zum Täter erklärt werden, der nach dem „Gespür“ der ermittelnden Beamten, der Täter sein sollte und ist nicht selten ein Unschuldiger sein, denn das mit dem Gespür ist eher für den Fernsehkrimi gegeben.

    Für Angehörige, ist all das noch weniger zu verstehen, als für den außenstehenden Laien, gerade dann, wenn erst ein aufmerksames Gericht, das wackelige Kartenhaus der ermittelnden Behörden zum Einsturz bringt. Und damit die Hoffnung auf eine Art von Erklärung und von Abschluss scheitern lässt.

  4. Ich weiß genau, warum ich seit über 10 Jahren absichtlich nichts mehr über NSU lese.: Furchtbare Bullengangster, die alle mehrfach lebenslang in den Knast gehören, interessieren mich am Arsch nicht.
    Es tut mir leid, dass ich hier rückfällig gemacht wurde, weil mir die Geschichte nicht gleich als der übliche „NSU Schwachsinn“ aufgerallen ist.

  5. Böhnhardt war vor Peggys verschwinden im Wohnort von Frau Knobloch als Zeitschriftenwerber unterwegs. Nicht unwahrscheinlich dass er da Frau Knobloch und ihre Tochter kennengelernt hat. Auch der Mord an der Polizistin Kiesewetter kann damit zusammenhängen. Frau Kiesewetter hatte in Thüringen etwas beobachtet was sie veranlasste danach sofort eine Versetzung in die alten Bundesländer zu beantragen. Sie wollte in Thüringen nicht mehr Polizistin sein. Ihre Beobachtung hat sie dann wohl in Heilbronn eingeholt, sehr wahrscheinlich dass sie und ihr Kollege dort auch eine diesbezügliche Sonderaufgabe hatten. Sie verkehrte ja bekanntlich konspirativ mit ihren fast ermordeten Kollegen. Thüringer waren bei der Ermordung von Frau Kiesewetter wohl in Heilbronn auch vor Ort. Ein Fundstück belegt dies. Die Morde an Peggy und an Frau Kiesewetter können möglicherweise zusammenhängen und Thüringer Nazi die Auftragsmörder sein. Im Keller der Zwickauer Wohnung des sogenannten NSU soll man ein Behältnis gefunden haben wo man Kinder hätte gut lebendig transportieren können. Beim sogenannten NSU ist nichts wirklich aufgeklärt worden. Möglicherweise haben Ermittler mit der DNA von Böhnhardt bei Peggy einen Hinweis geben wollen damit endlich die wirklichen Verbrechen von Böhnhardt und Co. und seinen Auftragsgebern aufgeklärt werden.

    1. „Im Keller der Zwickauer Wohnung des sogenannten NSU soll man ein Behältnis gefunden haben wo man Kinder hätte gut lebendig transportieren können.“

      Gibt es dafür eine Quelle?

  6. Hätte gerne mal Genaueres zu den Farbpartikeln erfahren.
    Da gibt es angeblich einen Nachweis, dass die Farbe identisch ist und Jahre später ist sie es plötzlich nicht mehr.
    Wie geschieht so etwas? Wie muss ich mir so eine Beweisführung vorstellen?

    1. Sie können mithilfe der Spektralanalyse feststellen, dass eine Farbprobe eine identische Zusammensetzung mit einer anderen Farbprobe aufweist, das heißt aber nur, dass sie aus der gleichen Fertigungscharge kommt, mehr nicht.

  7. Garmonbozia*

    An einem Gericht was die Kreuzigung toleriert, kann nichts gefunden werden was der Wahrheitsfindung dient. Der ganze Fall Peggy stinkt so zum Himmel, alleine der erste Verurteilte wäre schon ein Nulla Poena Sine Culpa – nach §20 und §21 StGB gewesen auch wenn er die Tat tatsächlich begangen hätte.

    *Twin Peaks, BOB und die Schwarze Hütte helfen euch beim denken, an die dunkle Seite der Macht‼️

  8. Ich blickte besser durch, wenn der Autor kurz und übersichtlich aufschreiben könnte, welche TATSACHEN feststehen: In einem Meer der Lüge und der Verzweiflung bringen die Tatsachen Licht ins Dunkel!
    Wo befinden sich kleine, ums Überleben kämpfende Bruchstücke der Wahrheit?!

    Ansonsten handelt es sich um denselben Freistaat, der ebenfalls in Franken einen Gustl Mollath über Jahre in der Psychiatrie verschwinden ließ. Das Motiv war Schwarzgeldwäsche von Gustl’s Ex und deren staatsnahen Kumpels: Die Schwarzgeldwäsche im Fall Mollath wird bis heute von den bayerischen Gerichten vertuscht. Sie haben die Gründe, wegen denen Gustl Mollath 5 Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie verschwinden gelassen wurde, nie aufgeklärt!

    Höchste Wachsamkeit ist geboten!

  9. Die „organisierte Kriminalität“, die
    den Unterkörper der Leiche abgetrennt und entfernt hat, bestand aus Fuchs, Schwarzwild, Rabenvögeln, Dachs und Marder.
    Die lösen in drei Tagen den Kadaver einer 100 Kilo-Sau in Luft auf, war das Fazit der „Wild und Hund“ nach großangelegtem Feldversuch mit Kameras zur Aasräuberbestimmung.

    Die präzise Böhnhardt- DNA-Analyse von einem Plastkteil möchte ich sehen.

    Wenn das die ARD wüsste ! ..lol…

    1. Das ist mir auch aufgefallen und die Behauptung, dass die Zerteilung der Kindesleiche auf das Wirken mehrerer Täter hinweist, ist unbelegt und wird nicht mal als Hypothese diskutiert.
      Wenn Teile der Kindesleiche aufgefunden werden konnten, sollte zumindest geklärt werden können, ob Werkzeuge zum Einsatz kamen, um den Körper zu trennen oder ob es Wildverbiss gab.

      Ob der Mutter ein Vorwurf gemacht werden muss, weil die sich der beschriebenen Weise verhält und von der Idee besessen ist, der Angeklagte habe doch Die Leiche des Kindes verschwinden lassen, sei dahingestellt. Ihr Vorgehen mag falsch und unsinnig sein, aber ich kann es nachfühlen und würde es nicht öffentlich kritisieren.

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