Es kommt zu einem zweiten NSU-Prozess. Angeklagt: Frau Eminger

Demo Kein Schlussstrich
„Kein Schlussstrich“-Demonstration zur Urteilsverkündung im NSU-Prozess am 11. Juli 2018 in München. Bild: Henning Schlottmann/CC BY-SA-4.0

Der Bundesgerichtshof gibt der Beschwerde der Bundesanwaltschaft statt und eröffnet eine neue Gerichtsverhandlung in dem Terrorkomplex – sieben Jahre nach der Urteilsverkündung im ersten Prozess. Das Interesse bei Politik und Medien hält sich inzwischen in Grenzen.

 

Sieben Jahre nach den NSU-Urteilen in München hat der Bundesgerichtshof am 10. Juni 2025 bekannt gegeben, dass es nun doch zu einem weiteren Prozess im NSU-Skandal kommt. Und zwar gegen Susann Eminger, Ehefrau des 2018 Verurteilten André Eminger. Die Entscheidung des BGH war bereits am 16. April gefallen und wurde jetzt öffentlich mitgeteilt.

Ende Mai hatte die Pressestelle des BGH auf Nachfrage noch erklärt, in der Sache liege ihr „weiterhin keine Entscheidung“ vor. Vorausgegangen war die Anklage der Bundesanwaltschaft (BAW) gegen Eminger vom 26. Februar 2024 vor dem Oberlandesgericht Dresden. Die BAW wirft ihr einmal die Unterstützung der terroristischen Vereinigung NSU vor, zu der die oberste Strafverfolgungsbehörde die zwei toten Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sowie die zu einer lebenslangen Haft verurteilte Beate Zschäpe zählt. Als zweites wird Susann E. Beihilfe zum Bankraub, in Juristensprache „besonders schwere räuberische Erpressung“, vorgeworfen.

Das Oberlandesgericht Dresden akzeptierte in seinem Beschluss vom 25. Oktober 2024 aber nur den Tatvorwurf Beihilfe zum Bankraub und wies den Tatvorwurf Unterstützung der terroristischen Vereinigung NSU ab. Das Gericht zweifelte daran, dass die Angeschuldigte von den zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen, die dem NSU-Trio zugeschrieben werden, wusste oder sie gebilligt habe.

Die Bundesanwaltschaft legte daraufhin sofortige Beschwerde ein, über die der BGH ein halbes Jahr später entschied und der Anklage in vollem Umfang stattgab. Zugleich eröffnete der BGH als Obergericht die Hauptverhandlung vor dem OLG Dresden. Damit wird es nun also zu einem zweiten Prozess in der Causa NSU kommen. Der erste Prozess gegen fünf Angeklagte lief von Mai 2013 bis Juli 2018 und schrieb allein aufgrund seiner Länge Justizgeschichte.

Die Frage ist derzeit allerdings, wann der Prozess gegen Susann E. eröffnet wird, denn nun muss ein anderer Senat am OLG Dresden das Verfahren übernehmen und sich zunächst in das umfangreiche und komplexe Material, das auch zahlreiche Sicherheitsbehörden umfasst, einarbeiten. Das dürfte viele Monate in Anspruch nehmen.

Dieser zweite Strafprozess in dem großen Kapitel NSU fällt außerdem in eine Zeit, in der sich niemand mehr so richtig für diesen Skandal zu interessieren scheint, auch weil der bundesdeutsche Strafverfolgungsapparat keine wirklichen Anstrengungen unternimmt, die Hintergründe und vielen offenen Fragen tatsächlich aufklären zu wollen.

Zu diesen Fragen zählt auch die Täterfrage: Waren Böhnhardt und Mundlos tatsächlich die Mörder? Oder tatsächlich die alleinigen Mörder? War Beate Zschäpe tatsächlich Mittäterin oder Mitwisserin? Daran hängt letztlich auch die Anklage gegen Susann E. Denn, wenn die drei nicht die Täter waren, kann sie nicht die Täter unterstützt haben.

Eine Grundfrage ist aber auch: Warum strengt die Bundesanwaltschaft einen zweiten NSU-Prozess an, wenn sie bisher doch mithalf, Hintergründe des Skandals zu vertuschen? Die kurze Antwort ist: Weil sie nicht anders kann. Sie hat einen öffentlichen Auftrag und muss zumindest so tun, als wolle sie eine Mordserie aufklären. Die längere Antwort auf die Frage hängt mit potenziellen Umständen zusammen, die die Öffentlichkeit möglicherweise bisher nicht durchschaut. Dazu zählt, dass die Karlsruher Behörde auf die Verstrickung von Sicherheitsbehörden Rücksicht nehmen muss; dass die Rolle von Zschäpe in dem Komplex ungeklärt ist, genauso wie die des NSU-Verurteilten André Eminger, mit dem die Angeklagte drei Kinder hat.

Susann E. wird im Prozess die einzige Angeklagte sein. Beate Zschäpe wiederum wird als Hauptbelastungszeugin auftreten. Die Frage ist aber, ob Zschäpe Eminger belastet, um sich selbst zu entlasten und Vorteile daraus zu erlangen. Vielleicht sollte mit dem Verfahren ein Raum geschaffen werden, in dem sich Zschäpe entlasten kann, weil auch sie ein doppeltes Spiel gespielt haben könnte.

Eine Nebenklage wie im Münchner Mammutprozess wird es nicht geben, das hat die Anklagekonstruktion der Bundesanwaltschaft erfolgreich verhindert. Denn der Vorwurf der „Unterstützung“ der terroristischen Vereinigung NSU ist nicht „nebenklagefähig“. Nebenklagefähig wäre lediglich der Vorwurf der „Beihilfe“ zum Bankraub, was allerdings nur seitens geschädigter Bankangestellter möglich ist. Ob sie oder welche von ihnen als Nebenkläger auftreten, ist derzeit nicht bekannt. Ein Desaster wie in München soll aber auf jeden Fall vermieden werden.

Susanns Ehemann André E. wurde in München zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, es war das geringste Strafmaß der fünf Urteile. Der Umgang mit ihm war auffällig widersprüchlich. Bis zum Tag der Urteilsverkündung saß er in Untersuchungshaft, nachdem er zu Prozessbeginn noch auf freiem Fuß war. Gegen Ende wollte die Bundesanwaltschaft – und zwar zusammen mit der Verteidigung – merkwürdigerweise das Verfahren gegen Eminger abtrennen, was in seinem Interesse gewesen wäre, weil es ihn aus dem Fokus genommen hätte. Nun wird es also zu einem Prozess „Eminger“ kommen.

Unbekannt ist bis heute, wer der V-Mann in Emingers Neonazi-Gruppe namens Weiße Bruderschaft Erzgebirge war und was die Sicherheitsbehörden durch diesen Agenten alles wussten. Dass es diesen V-Mann gab, der – rein theoretisch – auch Eminger selbst gewesen sein könnte, wurde erst nach dem Ende des Prozesses bekannt.

Der Bundesgerichtshof verwarf sämtliche Revisionen, womit alle Münchner Urteile rechtskräftig sind. Die Bundesanwaltschaft führte parallel ursprünglich neun Verfahren gegen mutmaßliche Unterstützer des NSU-Trios, darunter ein ehemaliger V-Mann des LKA Berlin, sowie Susann Eminger. Sechs Verfahren wurden inzwischen eingestellt, darunter das des Ex-V-Mannes.

Als die Karlsruher Behörde am 26. Februar 2024 Anklage gegen Susann Eminger erhob, kam der Schritt überraschend. Der Münchner Prozesses lag fast sechs Jahre zurück. Spätestens ab 2006 war Susann E. die engste Freundin von Beate Zschäpe und stellte ihr und den Männern Personalien und Ausweise (Krankenkassenkarte, BahnCards) zur Verfügung. Am 4. November 2011, als Böhnhardt und Mundlos ums Leben kamen und sich Zschäpe auf die Flucht begab, soll ihr Susann E. noch frische Kleidung zur Verfügung gestellt haben. Da es allerdings an der Täterfestlegung begründete Zweifel gibt, berührt das auch den Tatvorwurf gegen Susann Eminger: Hat sie die tatsächlichen Mörder unterstützt oder „nur“ ihre Trio-Freunde?

Vieles, was gegen Susann E. vorgebracht wird, war den Ermittlungsbehörden bereits seit langem bekannt. Die Bundesanwaltschaft spricht in ihrem Falle inzwischen aber von „neuen Erkenntnissen“, die den Tatverdacht gegen sie „weiter erhärtet“ haben sollen.

Das geht unter anderem auf den NSU-Untersuchungsausschuss No. 2 des bayerischen Landtags zurück, der von Juni 2022 bis Juli 2023 tagte. Er vernahm als Zeugen nicht nur Emingers Ehemann in regulärer Sitzung im Münchner Landtag, sondern auch ihre Ex-Freundin Beate Zschäpe. Mit dem Start dieses U-Ausschusses im Frühjahr 2022 war zugleich auch die Bundesanwaltschaft wieder aktiv geworden und hatte unter anderem Kontakt zu Zschäpe aufgenommen, die in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz eine lebenslange Freiheitsstrafe absitzt. Das kam heraus, als der Ausschuss sie im Mai 2023 hinter den Mauern der JVA Chemnitz acht Stunden lang persönlich vernahm.

Nach dem Ende dieses Untersuchungsausschusses im Sommer 2023 nahmen sich im Herbst 2023 die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt Zschäpe an und führten insgesamt fünf umfängliche Vernehmungen mit ihr durch. Dabei soll sie auch Aussagen, die sie vor dem NSU-Ausschuss gemacht hatte, wiederholt haben. Beispielsweise, dass sie von den einzelnen Mordtaten so gut wie nichts weiß. Die Vernehmungen wurden gemäß der Strafprozessordnung im Beisein ihres Rechtsanwaltes durchgeführt. Das entsprach der Strafprozessordnung und wahrte den prinzipiell öffentlichen Charakter des Verfahrens.

Was Zschäpe in diesen Befragungen aussagte, könnte in den kommenden Prozess gegen Eminger einfließen. Jedenfalls muss Zschäpe ihre frühere Freundin belastet haben. Die Protokolle sind derzeit als geheim eingestuft. Mit der Eröffnung des Verfahrens nun durch den BGH könnten auch sie beginnen zu kursieren.

Die Rechtsstaatsbehörde Bundesanwaltschaft muss jedenfalls auf den latent öffentlichen Charakter des Verfahrens Rücksicht nehmen und auf Aussagen der potenziellen Zeugin Zschäpe entsprechend formal korrekt reagieren. Das könnte sie gezwungen haben, Anklage zu erheben, selbst wenn sie es nicht wollte.

Interessant ist die umgekehrte Perspektive, die die „inoffizielle“ Ebene des NSU-Komplexes ins Spiel bringt: Wenn Zschäpes Wissen angeblich ausreicht, um Susann Eminger zu belasten, warum reicht es dann nicht aus, auch die anderen ehemaligen Beschuldigten zu belasten? Oder stellt die Anklageerhebung gegen Susann E. nun die Verfahrenseinstellungen gegen die sechs anderen in Frage?

Im zu erwartenden Prozess müsste streng genommen noch eine besondere Person gefragt sein, die vom Sicherheitsapparat und der Bundesanwaltschaft bisher erfolgreich aus dem NSU-Mordkomplex herausgehalten wird: Ralf Marschner, der in Zwickau, wo nicht nur die Emingers, sondern auch das Trio Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt lebten, eine zentrale Führungsfigur der Neonazi-Szene war – und zugleich V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) von mindestens 1992 bis 2002. Mit dem Prozess gegen Susann Eminger kommt mehrfach also auch der Verfassungsschutz mit ins Spiel.

In den letzten Monaten kam es zu einigen überraschenden NSU-Veröffentlichungen, zu denen man gleichzeitig den Zusammenhang sucht. Der Spiegel veröffentlichte Anfang März, gestützt auf die Vernehmungen Zschäpes durch das BKA im Herbst 2023, einen Text mit angeblich neuen Einzelinformationen, die sich allerdings als nicht so neu erweisen, sondern eher das offizielle Narrativ stützen. Beispielsweise, dass der Überfall auf die zwei Polizeibeamten in Heilbronn geschehen sei, um in den Besitz ihrer Dienstwaffen zu gelangen. Das Magazin benutzt die Formulierung, man habe die Protokolle der mehr als 340 Seiten umfassenden Vernehmungen mit Zschäpe „rekonstruieren“ können.

Das deutet darauf hin, dass der Spiegel nicht etwa die Originalprotokolle hatte einsehen können, sondern sich stattdessen „informieren“ lassen musste. Dass die fünf Vernehmungen nur über 340 Seiten umfassen sollen, erscheint ebenfalls zweifelhaft. Die eintägige Vernehmung Zschäpes im NSU-Ausschuss umfasst bereits über 200 Seiten.

Die Bild am Sonntag wartete im selben Monat ebenfalls mit einer umfangreichen Story über Böhnhardt und Mundlos auf, die gleichsam Fragen aufwirft. Beispielsweise, dass Zschäpe zwischen dem 4. und 8. November 2011, als sie auf ihrer Irrfahrt durch Deutschland war, 12-mal die Verfassungsschutzabteilung im Thüringer Innenministerium angerufen haben soll. Ehemaligen Parlamentariern im Bundestags-NSU-Ausschuss wäre das neu. Bekannt sind nur Anrufe Zschäpes bei Emingers. Eine andere zu prüfende Information betrifft das BKA. Danach sollen Telefondaten von Zschäpe, die angeblich gelöscht worden seien, doch noch vorhanden und im Besitz des BKA sein.

Sind diese Veröffentlichungen Zufall oder stehen sie in einem hintergründigen Zusammenhang mit dem zu erwartenden Prozess? Deutet sich bezüglich Zschäpe  – und damit auch der NSU-Männer – ein Narrativwechsel an? Und soll der Eminger-Prozess der Katalysator dafür sein?

Thomas Moser

Thomas Moser ist freier Journalist und Autor, der unter anderem für das Online-Magazin Overton und ARD-Anstalten arbeitet. Er tritt für eine Erneuerung und Demokratisierung der Öffentlich-Rechtlichen Medien ein. Der Politologe beschäftigte sich mit dem NSU-Komplex und veröffentlichte hierzu mehrere Bücher (u.a. „Ende der Aufklärung. Die offene Wunde NSU“). Er berichtete über die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zum Anschlag vom Berliner Breitscheidplatz und schrieb dazu das Buch „Der Amri-Komplex“.
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8 Kommentare

  1. Vielen Dank hier einmal an Thomas Moser, der mit seinen Recherchen und Artikeln maßgeblich dazu beiträgt, dass Themenfeld NSU kritisch zu durchleuchten und ein – wenn auch sehr übersichtliches – öffentliches Interesse wachzuhalten.

    Die Arbeit von Herrn Thomas Moser ist nicht zum „gähnen“, sondern äußerst wichtig!

  2. Ach ja der vom Verfassungsschutz geführte NSU. Da es für deutsche Richter schon ausgeschlossen ist, das ein deutscher Beamter vom Verfassungsschutz mit Namen Andreas Temme, der letzte Killer des NSU, ein Killer ist, wird wohl auch dieses nur eine Show für die Öffentlichkeit und eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Überbezahlte Juristen, deren Fähigkeiten zumeist im Gegensatz zu ihrer Bezahlung sind.
    Da stellt also die Polizei erst durch Zeugenaussagen fest, das der Herr Temme am Tatort war als der Mord Ausgeführt wurde. Natürlich keine Frage, warum ein Beamter so etwas verschwiegen hat, auch die Schlauchspuren der vom Täter benutzten Cheska Pistole an seiner Kleidung, also all diese Sachen die einen Nichtbeamten sofort für Lebenslänglich ins Gefängnis bringen würden, waren im Fall Andreas Temme für die Justiz irrelevant, er war ja Beamter des NS Verfassungsschutzes und hatte den Spitznamen „klein Adolf“.
    Weshalb ich der politischen Unterschichtenjustiz ungefähr so viel Recht zutraue wie der Justiz im 3 Reich oder der DDR oder Nordkorea.
    Nicht umsonst sind die Akten des NS Verfassungsschutzes so extrem lange gesperrt, soll halt niemand wissen das ein Haufen Nazibeamter in Nazideutschland jagd auf Ausländer betrieben hat. Ist schlecht fürs Image als angeblicher Rechtsstaat und Demokratie.

    1. Das mit dem Andreas T. finde ich auch so ziemlich das Offensichtlichste, das Zeugensterben in Baden-Württemberg wäre auch noch mal wert, untersucht zu werden…

  3. Es sollte auch dem Herrn Moser bekannt sein, das die „Dienste“ bestimmte Medien nutzen, um Desinformation unters Volk zu bringen. Eines dieser Medien ist der „Spiegel“…
    Laut dem geheimdienstlich/ medialem Narrativ wurde der Polizistenmord von Heilbronn begangen, um die „unzuverlässigen“ Tatwaffen durch moderne Polizeiwaffen zu ersetzen. Keine der Tatwaffen wurde gefunden. Die sogenannten „Dönermorde“ wurden mit einer CZ- Pistole begangen, die auch in den Trümmern der Zwickauer Wohnung „auftauchte“. Weiterhin wurden im gemieteten Wohnmobil, in dem die Leichen der beiden Uwes gefunden wurden, auch ein ganzes Waffenarsenal gefunden. Darunter auch die beiden Polizeipistolen von Heilbronn. Kann es sein, das die gefundenen Waffen von Außenstehenden Personen extra platziert wurden, um „ gefunden zu werden“ ? Es sieht ganz danach aus. Und das bedeutet, das staatliche Stellen aus dem Sicherheitsbereich dies getan haben. Und das bedeutet wiederum, sowohl an den „Dönermorden“ als auch am Polizistenmord von Heilbronn waren staatliche Stellen beteiligt. Die toten Uwes passten eben ganz gut, um denen die Taten anzulasten.
    Die beiden Uwes waren bestimmt keine Heiligen. Aber viele Verbrechen der bundesdeutschen „Dienste“ wurden ihnen angelastet.
    Der neue Prozess dient wohl dazu, den Berg von Lügen, der über das tatsächliche Geschehen aufgetürmt wurde, mit neuen Lügen zu verfestigen! Der Verdacht, das bundesdeutsche Sicherheitsbehörden schwere Straftaten verübt und deren Aufklärung behindern, der bleibt bestehen.

  4. Wieso kommt das Thema jetzt wieder hoch? Unglaublich, die AfD will das:

    https://www.youtube.com/watch?v=92CE6b8O4es#t=25

    So ganz unhbedenklich ist das ja nicht. Es wäre ja ein echter Ausnahmefall, wenn nicht auch die AfD von Verfassungsschützern durchsetzt wäre. Und man darf ja auch mal fragen, ob nicht die genannten Organisationen den heutigen Erfolg der AfD mitverursacht haben, indem sie linken Parteien Parteibüros und Nasen demoliert haben.
    In diesem Zusammenhang wäre dieser Marschner interessant. Chef einer Bande aus Nazis und Schwerverbrechern, die nie gefasst wurden. Dass der NSU eine derartige Serie von Banküberfällen verüben konnte, ohne geschnappt zu werden, ist keine Ausnahme. Die Polizei muss die Anweisung bekommen haben, bei Nazis wegzusehen.

    Marschner lebt in der Schweiz und warum wird der nicht ausgeliefert? Das letzte Mal antworteten die Schweizer, es müsse eben ein Antrag gestellt werden. Dazu hatte in D niemand Zeit. Dieser Fachkräftemangel!

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