
Das offizielle Wortprotokoll der Sitzung vom 23. April steht bisher nach wie vor nicht auf der Homepage des Bundestags. Wir haben ein eigenes kommentiertes Protokoll erstellt.
„Die Pandemie und die Rolle der Bundeswehr.“ Die Enquêtekommisson des Bundestags zu Corona befasste sich auf ihrer Sitzung am 23. April 2026 mit einem besonderen Player, der grundlegende Fragen aufwarf: Was hatte die deutsche Armee mit der Epidemie und der Epidemiepolitik jener Jahre zu tun? Antwort: Mehr als man bisher dachte oder wusste. War der Ausnahmezustand zugleich auch eine unerklärte nationale Übung, die anderen Zwecken diente als der Virusbekämpfung?
Vor einigen Tagen haben wir Teil eins der fraglichen Sitzung im April als Wortprotokoll dokumentiert (Corona-Enquêtekommission: „Die Wahrheit ist wahr, weil sie wahr ist, nicht weil der Bundestag das beschließt“). Dabei ging es um die Auseinandersetzung mit dem ehemaligen Beamten im Bundesinnenministerium, Stephan Kohn, der die Coronamaßnahmen der Regierung in Frage stellte und deshalb entlassen wurde…
Das offizielle Wortprotokoll des Bundestags lag auch bis zum 13. Mai 2026 bei Abgabe dieses Manuskriptes noch nicht vor. Wir haben ein eigenes Protokoll erstellt.
Der Vertreter der Bundeswehr, Generaloberstabsarzt Ralf Hoffmann, sagte in seinem Kurzstatement unter anderem:
„Die Gesundheitsversorgung eines Staates ist relevant für die Funktionsfähigkeit des Staates und für die Sicherheit. Und das ist ja immer ein Stresstest für das gesamte System. (…) Gesundheitskrisen sind immer auch KRITIS-Krisen. Es sind immer Krisen, die sich auch auf andere Bereiche auswirken, und ein Ausfall wird eben sehr schnell auch systemrelevant. (…) Ein kurzer Blick auf die Rolle der Bundeswehr: Die Bundeswehr ist hier kein nachgelagerter Unterstützer, die Bundeswehr ist Teil einer gesamtstaatlichen Resilienzarchitektur. Wir spielen eine Rolle und bringen uns ein in die Bewältigung von Krisen in diesem Staat. (…) Für den Sanitätsdienst heißt das, wir gucken uns an, wie wir funktionieren, auch wenn wir unter Stress kommen. Dabei kann die Bundeswehr nicht strukturelle Defizite ersetzen, sondern wo wir helfen können, machen wir das auch. Siehe Corona, siehe Flutereignis, Katastrophen aller Art. Aber eines ist auch klar: Wir sind nur subsidiär tätig und im Ernstfall, militärischen Ernstfall, wird das zivile System die Bundeswehr unterstützen müssen. (…) Die Zusammenarbeit in der Coronakrise hat dabei in weiten Teilen gut funktioniert, wir waren meistens pragmatisch orientiert und wirkungsvoll, aber sie war häufig sehr ad hoc gestartet und hier und da auch improvisiert. (…) Gesundheitskrisen denken wir immer mit als Teil der Sicherheitsarchitektur.“
Kommentar: „Im militärischen Ernstfall wird das zivile System die Bundeswehr unterstützen müssen.“ Das ist ein entscheidender Leitsatz: Nicht die Bundeswehr unterstützt mehr das zivile System, sondern umgekehrt muss das zivile System die Bundeswehr unterstützen. In der Folge bestimmt nicht mehr das demokratische Gemeinwesen, was in diesem Land geschieht, sondern die Armee.
Ein zweites Statement kam von Armin Schaus, Oberst im Generalstabsdienst:
„Im Inland hat die Bundeswehr wiederholt im Rahmen der Amtshilfe unterstützt. (…) Ausgeschlossen sind dabei die Übernahme von hoheitlichen Zwangs- und Eingriffsbefugnissen. (…) Prägend war die Unterstützung der Corona-Pandemiebekämpfung. Die Bundeswehr war Ende 2019 bei der Übung European Defender, einer wesentlichen Verlegeübung deutscher und internationaler Kräfte, schon gebunden. Schnell wurde klar, dass die Entwicklung der Infektionszahlen und die frühzeitig beginnenden Anfragen an die Bundeswehr zu Amtshilfen führen wird. Hierzu wurde im oben beschriebenen Kommando die vorhandene 24/7 betriebene Operationszentrale von vier auf später bis zu 80 Mitarbeitende erhöht. (…) Das erhöhte Arbeitsaufkommen zum Beispiel in Gesundheitsämtern hat den Fokus auf die personelle Unterstützung gelenkt. Die Bundeswehr hatte hierzu frühzeitig mit der Aufstellung eines Personalkontingentes reagiert, das immer wieder angepasst wurde und an der Spitze 25.000 Soldatinnen und Soldaten sowie zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfasste.
(…)
Jens Peick (SPD): Herr Oberst Schaus, das operative Führungskommando der Bundeswehr ist jetzt relativ jung, neu strukturiert worden, haben Sie gerade auch gesagt. Welche Lehren aus der Covid-Pandemie sind denn in die Gründung eingeflossen?
Schaus: Wir hatten ja vorher die Trennung zwischen den Krisenmanagementeinsätzen, das hat ein Kommando in Schwielowsee wahrgenommen, das ist ein Führungskommando der Bundeswehr. Und alles, was im Inland war, hat das Kommando Territoriale Aufgaben in Berlin verantwortet. Mit der neuen sicherheitspolitischen Entwicklung – das Kommando ist halt, wenn Sie so wollen, ein Kind der Zeitenwende – ist es so, dass man entschieden hat, diese beiden Betrachtungen zusammen zu führen und dann die Bundeswehr aus einem Portfolio zu bewerten (…) und dann gezielt, zum Beispiel Heer, Luftwaffe, Marine damit zu beauftragen.“
Kommentar: Die neue Struktur der Territorialen Führungskommandos ist kein Kind der Zeitenwende, sondern mit ihrem Aufbau wurde bereits 2020 begonnen, also vor dem Angriff russischer Streitkräfte auf die Ukraine.
(…)
Beate Pfeil, Sachverständige für die AfD-Fraktion (Minute 1:33:25): „Meine Frage geht an den Herrn General Dr. Hoffmann. Als Lehre aus den schlimmen Erfahrungen der Weimarer und vor allem der NS-Zeit sieht das Grundgesetz eine prinzipielle Trennung zwischen militärischen und zivilen Aufgaben der Exekutive im Inland vor. Jetzt war gerade die Coronazeit, die Zeit intensivster Grundrechtseingriffe, die mit dem bisher längsten und größten Einsatz der Bundeswehr in zivilen Bereichen verbunden war. Dies unter Berufung auf die Regelung der Amtshilfe, die ihrem Ausnahmecharakter entsprechend zeitlich begrenzt nur dann greifen sollte, wenn die zivilen Behörden ihre Aufgaben nicht oder nicht ausreichend selbst wahrnehmen können. Also eine Form der Militarisierung von Gesundheitspolitik, wie sie beispielweise in der Doktrin der WHO anklingt, ist vom Grundgesetz nicht vorgesehen. Viele Aufgabenbereiche der Bundeswehr befanden sich aber gefährlich nahe an grundrechtssensiblen Bereichen, zum Beispiel Impfungen in Pflegeheimen, Testungen, Zugangsbeschränkungen.
Frage eins: Wie stellen wir im Falle künftiger ausgerufener Notlagen sicher, dass die Bundeswehr in der Praxis die empfindliche Grenze zwischen technischer Unterstützung und hoheitlichem Zwang zum Beispiel wie bei Impfungen nicht überschreitet? Frage zwei: Gab es tatsächlich keine fachlich kompetente Alternative zu Herrn General Holtherm als Leiter des BMG-Corona-Krisenstabs (Bundesgesundheitsministerium) oder waren auch andere Gründe für seine Berufung maßgeblich, zum Beispiel die Erkenntnisse des BND zum Laborursprung des Virus? Drittens: Wie erklären Sie sich, dass just in der von Verdachtstodesfällen im Kontext der Coronaimpfung am meisten betroffenen Altersgruppe in Pflegeheimen etwa 55 Prozent der Chargennummer unbekannt waren, obwohl doch gerade die Bundeswehr für die Dokumentation der Impfungen in Pflegeheimen zuständig war?
Hoffmann: Ich gehe das mal der Reihe nach durch. Zunächst einmal: Die Aufgaben, die die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe dort wahrgenommen hat, waren Aufgaben, die an einer Stelle entschieden wurden. (…) Als zum Beispiel Soldaten in die Gesundheitsämter abgestellt wurden, um dort eine Nachverfolgung der Erkrankung vorzunehmen, war das eine Aufgabe, die wir wahrgenommen haben, weil allein von der Personaldichte der Gesundheitsämter dort keine adäquaten Ressourcen vorhanden waren. Was die Berufung von dem General Dr. Holtherm angeht, wie das genau gelaufen ist im Bereich des Gesundheitsministeriums, kann ich Ihnen nicht sagen, dafür war ich nicht zuständig. Da habe ich keinen Einblick darauf, deswegen kann ich auch nur sagen, alles was da jetzt im Raum steht, ist mir nicht bekannt und nehme ich jetzt mal so zur Kenntnis. Das Thema Pflegeheime oder Grundrechtseingriffe. Die Grundrechtseingriffe sehe ich in diesem Fall nicht, sondern es war hier ein Aufgabenportfolio entschieden worden auf der Ebene der Bundesregierung und des Bundestages, also der entsprechenden Entscheidungsgremien. (…)
Pfeil: Entschuldigung. Die dritte Frage Pflegeheime betraf die mangelnde Dokumentation von Impfungen in… Und dafür war die Bundeswehr ja zuständig.
Hoffmann: Nein, die Bundeswehr war nicht für die Dokumentation…, also die jeweiligen Impfenden, nicht die Bundeswehr, die Impfenden waren für die Dokumentation zuständig im Rahmen dessen, was machbar war. Und ich kann das nicht so bestätigen, (…) aber ich weiß, wo wir geimpft haben, wir sehr wohl dokumentiert haben und auch Chargen festgehalten haben. Und ich habe im Übrigen selber auch mit geimpft, als es darauf ankam, und habe sehr wohl sehr deutlich erstens aufgeklärt und zweitens Chargen festgehalten.“
Kommentar: Die Kontaktnachverfolgung von Erkrankten oder Infizierten durch die Gesundheitsämter ist eine Fahndung nach den privaten Adressen der betreffenden Personen, also ein hoheitliches Vorgehen, das, wenn überhaupt, Aufgabe ziviler Behörden ist, aber nicht der Armee.
(…)
Tom Lausen ist unabhängiger IT-Experte, Datenanalyst und Publizist. Er ist neben der Corona-Enquêtekommission des Bundestags auch Mitglied der entsprechenden Enquête im Thüringer Landtag. Er stellt Fragen für die AfD-Fraktion (Minute 1:53:10) : „Uns interessiert ja alle die Rolle der Bundeswehr und des Militärs in der ganzen Welt. Und in diesem Zusammenhang in Deutschland wurde ja bereits am 19. Januar 2020 der Bundeswehrgeneral Dr. Hans-Ulrich Holtherm in eine zentrale Steuerungsfunktion im Gesundheitsministerium als Leiter des Krisenstabes und als Fachvorgesetzter des RKI (Robert Koch-Institut) akquiriert. Zu einem Zeitpunkt, als es noch keine erkennbare epidemische Lage in Deutschland und ganz Europa gab, noch nicht einmal einen PCR-Coronafall in ganz Europa. (…) Meine Frage an Sie, Herr General Dr. Hoffmann: War diese historische Entscheidung, General Holtherm schon lange vor einer Krise einzubinden, aus Ihrer Sicht tatsächlich medizinisch begründet oder war sie von Beginn an Teil eines übergeordneten militärisch geprägten Steuerungsmodells, das auf zentrale Lageführung, Durchgriff und Kontrolle ausgerichtet ist?
Hoffmann: Von Durchgriff und Kontrolle kann definitiv überhaupt keine Rede sein. Und ich kann nur eins sagen, der Kamerad Generalstabsarzt Dr. Holtherm verfügt über eine herausragende fachliche Qualifikation, die, ich glaube, hier keiner infrage stellen kann…
Lausen: Das war auch keine Kritik an Herrn Holtherm, entschuldigen Sie…
Hoffmann: Ich sag ja nur…, es geht um die Einschätzung, ob ich das für eine sinnvolle Entscheidung gehalten habe. Das kann man durchaus so sehen, weil eben er neben der fachlichen Erfahrung, die er mitgebracht hat, immer auch über eine große organisatorische…
Lausen: Aber warum so früh?
Hoffmann: Das weiß ich nicht…
Lausen: Warum schon vor dem ersten PCR-Fall in ganz Europa? Warum wird das Militär schon so früh eingebunden? Und ich stelle noch eine weitere Frage vor dem Hintergrund, dass eben auch weltweit, also auch in Spanien oder Italien und in vielen anderen Staaten ähnlich früh militärische Strukturen eingebunden wurden. Sehen Sie darin ein zufälliges paralleles Vorgehen oder deutet das auf ein gemeinsames Verständnis hin, Pandemien, in der Vergangenheit und zukünftig, primär im Rahmen eines militärisch geprägten Steuerungsmodells zu bewältigen? Verlieren wir also gerade unsere Demokratie? Wie sehen Sie das?
Hoffmann: Also erst mal verlieren wir überhaupt keine Demokratie, zweitens sehe ich hier nicht, dass das Teil eines Steuerungswillens war, sondern die Identifikation von einer Personalmaßnahme, die in dieser Krise unterstützend tätig sein konnte. Warum zu diesem Zeitpunkt das entschieden wurde, kann ich nicht sagen. Da würde ich Sie bitten, beim Gesundheitsministerium nachzufragen…
Lausen: Ich will nicht wissen warum, sondern wie schätzen Sie das ein, dass das so früh war?
Hoffmann: Ich sage Ihnen nur, es geht hier nicht um die Übernahme einer Kontrollfunktion. Das ist überhaupt nicht der Fall, und Herr Holtherm hat auch keine Kontrollfunktion dort übernommen. Und es ist auch kein Komplott oder keine Anlage, die, ich sag mal, die Übernahme von Kompetenzen durch die militärische Seite…
Lausen: Herr Dr. Hoffmann, da muss ich Ihnen ganz entschieden widersprechen. Ich habe die RKI-Krisenstabsprotokolle, die viele von den hier Anwesenden noch nicht gelesen haben, die möchte ich Ihnen berichten: In den Krisenstabsprotokollen ist er mindestens 20 bis 25-mal erwähnt und zwar unter anderem als wissenschaftliche Kontrolle. Ihm wurden fachliche Produkte vom RKI zur Prüfung vorgelegt. Ein markantes Beispiel ist die erste Modellierung, die dann zu diesen Maßnahmen führte, wo 400.000 Menschen innerhalb weniger Wochen als worst case ausgestellt wurden, wenn kein Lockdown gemacht wird. Darüber hinaus war das Problem, dass auch verboten wurde, diese Modellierung seitens des BMG durch Herrn Holtherm, dass diese Modellierung veröffentlicht werden durfte, während alles vorher… Und natürlich hatte er auch strategisch als Auftraggeber einige Funktionen. Seine Aufgabe Weisungsbefugnis und Zensur des RKI hatte er auch, das steht alles so in den Protokollen. Deshalb verstehe ich nicht, warum Sie sagen, es gab keine Entscheidungsbefugnis, oder wie haben Sie es genannt: Beratung und Entscheidungsfindung war nicht unsere Rolle, haben Sie am Anfang gesagt. Ich sehe das ganz anders aus den RKI-Protokollen. Was sagen Sie dazu?
Hoffmann: Weil Herr Holtherm sich zu dem Zeitpunkt abgestellt ans Bundesministerium der Gesundheit befand und sich unter der Weisungsbefugnis…
Lausen: In Uniform?
Hoffmann: Ja, in Uniform, selbstverständlich als Person… und sich unter der Weisungsbefugnis des Bundesministers für Gesundheit befand und nicht unter der Weisungsbefugnis oder einer Anleitung durch das Bundesministerium der Verteidigung. Und er hat dort seine Funktion als Abteilungsleiter im Gesundheitsministerium wahrgenommen. Auch wenn er Soldat ist und damals war, war es keine durch das BMVg (Bundesverteidigungsministerium) gesteuerte Maßnahme. Ausrufezeichen.“
Kommentar: „Es ist auch kein Komplott…“ Eine bemerkenswerte Wortwahl. Hinzu kommt, dass der Bundeswehroffizier etwas dementiert, was nicht geäußert wurde.
Peick: „Ich glaube, uns allen ist bewusst, dass diese Krise eine große Ausnahmesituation war. Wir wissen auch, dass die Bundeswehr besondere Kompetenzen mitbringt, wenn es um eine solche Situation geht. Und deswegen will ich hier sagen, sind wir sehr dankbar, dass die Bundeswehr früh eingebunden worden ist und auch so tatkräftig dabei unterstützt hat, dass wir als Land gut da durchkommen. Das gilt auch für jede einzelne Soldatin und jeden einzelnen Soldaten, das will ich hier auch mal für die SPD-Fraktion und ich glaube, auch für die anderen demokratischen Fraktionen hier sehr deutlich sagen.
Zustimmendes Klopfen.
(…)
Christian Weidner, Professor Dr. Dipl.phys., Präsident des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, der für die Union in der Enquête sitzt (Minute 2:08:45): Meine Frage richtet sich an General Dr. Hoffmann. Sie haben in Ihrem Eingangsstatement erwähnt, dass das Lagebild von ganz besonderer Bedeutung ist, insbesondere auch was die Versorgungskapazitäten anbetrifft. Und wir haben ja da in der Pandemie erstmals einen gewissen Ernstbetrieb gehabt, also wir haben eine mittlere zweistellige Zahl an Intensivpatienten über das Kleeblattsystem ausfliegen müssen. Übrigens echte Patienten, beatmungspflichtig, also Opfer einer echten Pandemie, die ja jetzt heute wieder einmal in Frage gestellt worden ist. (…) Und dass wir eben in eine Versorgungsnotsituation kommen könnten, wenn wir nicht vorsorgen. Es ist gelungen durch die verschiedensten Abwehrmaßnahmen, unter anderem Kleeblattsystem, das nicht dazu kommen zu lassen. Aber das sind ja Strukturen, die wir auch brauchen, wenn wir zum Beispiel an OPLAN Deutschland denken und an die Versorgungsfunktion, die wir in Zukunft haben könnten. (…) Welche Hausaufgaben würden Sie uns mitgeben, dass wir in der Lage sind, ein Lagebild für die stationäre und ambulante Gesamtversorgungsleistung tatsächlich in welcher Krise auch immer zur Verfügung zu haben?“
Kommentar: „…Das sind ja Strukturen, die wir brauchen, wenn wir zum Beispiel an OPLAN Deutschland denken und an die Versorgungsfunktion, die wir in Zukunft haben könnten.“ Er denkt an Krieg, ohne es so zu sagen. Der OPLAN Deutschland ist der geheime Vorbereitungsplan auf den anvisierten Krieg gegen Russland. Und Coronastrukturen sollen dem offensichtlich dienlich sein.
Hoffmann: (…) „Die Lage muss zwei wesentliche Anteile beinhalten, sie muss einerseits einen Überblick geben über das vorhandene Patientengut. Das heißt, mit was wird das Gesundheitssystem belastet? Und zwar hier in allen Bereichen, das ist mir ganz wichtig, sowohl im Hinblick auf Infektionskrankheiten, Verletzungen, Verletzungsmustern, Bedarf an Intensiv-, an Verbrennungsbetten, an infektiologischen Betten, also dieses Gesamtpaket muss betrachtet werden. Wir sprechen da auch von einem One-health approach. (…)“
Kommentar: „Bedarf an Verbrennungsbetten…“. Die Ausführungen sind durchdrungen von einer Kriegs- und Schlachtenlogik mit multiplen Verletzungen. Das Gesundheitswesen wird militarisiert. Und das wurde bereits unter Corona begonnen einzuführen.
(…)
Kay-Uwe Ziegler (AfD) (Minute 2:14:00): „Sie sagten vorhin in Ihren Ausführungen, wir haben katastrophale Auswirkungen gesehen und dann sind Sie ins Allgemeine reingegangen. Können Sie uns eventuell sagen: Wie waren denn die Auswirkungen direkt in der Bundeswehr, wie waren die in der Truppe, wie waren die bei Soldaten in den Jahren ’20, ’21, ’22, liegen Ihnen das Zahlen vor?
Hoffmann: Also erst mal haben wir unterschiedliche Phasen der Erkrankung gehabt, weil der Virustyp sich entsprechend geändert hat mit entsprechenden Auswirkungen, die sich während der Krise auch verändert haben. Ich selber bin regelmäßig zum Beispiel in Bundeswehr-Krankenhäusern gewesen und habe nach Patienten und dem Behandlungsstand geguckt und habe festgestellt, dass es dort sehr viele Intensivpatienten gab mit sehr schweren Symptomatiken, die behandelt wurden.
Ziegler: Ich hatte Sie konkret nach Zahlen gefragt, weil: Wir wollen ja immer Daten, Daten, Daten… Und zwar gibt es eine Anfrage von meinem Kollegen Dietz, der hatte gefragt, wie waren denn die infizierten Soldaten in den Jahren 2020, ’21, ’22? Und im Jahr 2020 waren es gut 3000, im Jahr 2021 waren es gut 10.000 und im Jahr 2022 waren es knapp 93.000. Das nach der Duldungspflicht. Können Sie das in irgendeiner Form erklären, wie trotz dieser Impfung und der Duldungspflicht?… Und Sie hatten ja am Ende fast eine hundertprozentig durchgeimpfte Truppe, alles relativ junge sportliche Menschen…, wie Sie das, wenn Sie vor allem die Fähigkeit der Bundeswehr zu Verteidigung aufrecht erhalten, wie Sie diesen Zustand überhaupt hinnehmen konnten? Das würde ich gerne einmal kurz erklärt haben.
Hoffmann: Punkt Nummer eins: Zahlen habe ich nicht da, bin ich nicht darauf vorbereitet. Punkt zwei ist: Der Virus hat sich während dem entsprechenden Verlauf erstens ausgebreitet, zweitens verändert. Punkt Nummer drei: Die Auswirkungen haben sich verändert, die der Virus hervorgerufen hat. Und die entsprechenden Maßnahmen, die ergriffen wurden, dienten auch dazu, schwere Auswirkungen zu verhindern bei den Soldaten. Und das ist weitestgehend gelungen.
Ziegler: Wissen Sie vielleicht zufällig, wie viele schwere Verläufe Sie hatten innerhalb der Bundeswehr?
Hoffmann: Hab ich nicht parat.
Ziegler: Gut. Dann würde ich noch mal wissen, wenn das alles so war, weshalb haben Sie eigentlich die Duldungspflicht im Jahr ’23 abgeschafft? Und das wäre jetzt eine Frage vielleicht auch mal für alle: Warum Sie eine Sache erst so durchboxen mit allen Maßnahmen vor allen Dingen für die Soldaten, die sich nicht haben impfen lassen wollen? Und dann im Jahr ’23, Ende ’23, sagen Sie: Wir hören damit auf. Gibt’s da einen nachvollziehbaren Grund? Und wenn wir schon einmal dabei sind bei Impfungen: Die US-Army hat die Impfung zum Thema Grippe eingestellt. Wie betrachten Sie das?
Hoffmann: Bei Impfungen machen wir regelmäßig eine Bewertung, ob…, und das ist genau das, was Herr Kohn neben mir gerade gefordert hat, wobei wir eine Abwägung machen, welchen Nutzen und welches Ergebnis erzielen wir mit den Impfungen und ist diese Impfung erforderlich oder ist sie nicht erforderlich? Wir richten uns dabei auch ganz maßgeblich nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), deshalb haben wir die Duldungspflicht ausgesetzt.
(…)
Peick (SPD): Eine Forderung, die die Kommunen erhoben haben, war, man müsste üben üben üben. Auch ich habe lange Krisenstabsarbeit bei der Stadt Dortmund gemacht, da war immer das Motto: „In Krisen Köpfe kennen“. Deshalb meine Frage an den Oberst Schaus: Jetzt ist natürlich die Amtshilfe, die zivil-militärische Zusammenarbeit nicht die Kernaufgabe, deswegen wahrscheinlich auch nicht Kern der Übung, aber gibt’s gemeinsame Übungen von Bundeswehr in solchen Fragestellungen zusammen mit Kommunen und Ländern?
Schaus, Abteilungsleiter für zivil-militärische Zusammenarbeit im Operativen Führungskommando der Bundeswehr (Minute 2:21:50): Ja absolut regelmäßig. Das, was wir verantworten, ist erst einmal, dass wir unser Personal auch zentral schulen und dann gemeinsam mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe schulen. Und dann gibt’s eine ganze Menge und eine ganze Reihe von Übungen, die manche Länder zentral durchführen oder runter bis zu Landkreisen, die einzelne Übungen durchführen. Mittlerweile ist das so, dass nicht nur auf klassische Wetterszenarien rekurriert wird wie zum Beispiel ein Waldbrand oder Vergleichbares, sondern dass insgesamt breiter bis hin zu sicherheitspolitischen Lagen…, ja, OPLAN Deutschland sind mittlerweile Übungsteile in diesem Bereich, wo dann die Unterstützung der Streitkräfte durch zivile Teile vielleicht als Übungsgegenstand mit dabei sind.
(…)
Christina Baum (AfD) (Minute 2:28:10): Ich bitte Sie, Herr Dr. Hoffmann, um eine Antwort. Und zwar: Zum Zeitpunkt der Einführung der Duldungspflicht, wissen wir, handelte es sich bei der Impfung um ein nur bedingt zugelassenes Medikament mit neuem Wirkprinzip, was bis dato noch nie erfolgreich in der Medizin verwendet wurde. Dazu kommt, dass es ja prophylaktisch eingesetzt wurde, also bei jungen gesunden sportlichen Personen, bei denen die höchsten Sicherheitskriterien für ein solches Medikament anzuwenden sind. Dazu kommt, dass von Anfang an klar und bekannt war, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu keiner Zeit durch das Coronavirus gefährdet waren. Warum wurde trotz dieser Kenntnisse, trotz dieser drei Punkte, die Duldungspflicht bei den Soldaten Ende 2021 eingeführt?
Hoffmann: Die Situation der militärischen Auftragserfüllung führt dazu, dass wir bei Soldaten, was das soziale Miteinander angeht, eine ganz besondere Situation haben. Wir haben nämlich ein sehr enges Miteinander, was die Soldaten angeht, was sowohl Einheiten als auch entsprechende Verwendungen und Einsatzräume angeht und hier ein sehr intensiver Kontakt der Menschen untereinander. Und gerade das Abstandhalten ist im Einzelfall in der Bundeswehr nur begrenzt möglich. (…) Und deswegen ist das seinerzeit durch den damaligen Inspekteur so entschieden worden.
Baum: Kann es sein, dass Sie nach erneuter Abwägung – Sie haben ja die Zahlen gehört, wie viele Soldaten erkrankt sind – nach erneuter Abwägung des Schaden-Nutzen-Risikos deshalb dann die Duldungspflicht aufgehoben haben, weil Sie festgestellt haben, dass eben der Schaden größer war als der Nutzen?
Hoffmann: Wir haben vor allem betrachtet, wie der Schaden zum Zeitpunkt der Aufhebung der Duldungspflicht war und haben festgestellt, dass insgesamt die Zahl der schweren Verläufe deutlich zurück gegangen war und wir deswegen hier, was die Schadensbilanz anging, klar gesagt haben, sehen wir keine Notwendigkeit mehr einer Duldungspflicht.
(…)
Stefan Kluge, Professor und Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie, der für die CDU/CSU-Fraktion in der Runde sitzt (Minute 2:46:30): Ich habe noch mal eine Frage an die Kollegen der Bundeswehr. Während der Pandemie, die ja doch eine Krise war, mussten Patienten nicht nur in Deutschland verlegt werden über das Kleeblattkonzept, sondern auch in Europa. Wir haben ja in Deutschland über die Bundeswehr Patienten aus Frankreich, Italien bekommen, und natürlich gab’s während der Pandemie immer regionale Schwerpunkte des Infektionsgeschehens aufgrund der dynamischen Entwicklung und natürlich auch der Gegenmaßnahmen. (…) Meine konkrete Frage ist: Ich erinnere mich sehr gut an französische Patienten, die auch nach Hamburg gebracht wurden, aber was wir gelernt haben für Deutschland ist dieses Kleeblattkonzept. Können Sie dazu noch einmal kurz etwas sagen: Was ist das eigentlich? Ich glaube, viele haben es immer noch nicht verstanden. Während der Pandemie hat man ja auch innerdeutsch Patienten verlegen müssen, und man hat Deutschland in fünf Gruppen, fünf Kleeblätter eingeteilt, um das etwas zu ermöglichen. Und das Konzept wird ja jetzt – und wir wollen hier ja immer auch für die Zukunft lernen – von Ukraineverwundeten, Schwerstverwundeten genutzt. Können Sie zu diesem Konzept und den Folgen jetzt und die zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten noch mal etwas sagen bitte?
Hoffmann: Das Kleeblattkonzept wurde seinerzeit ins Leben gerufen, um tatsächlich hier punktuelle Überlastungen des Gesundheitssystems entsprechend dadurch abzufedern, dass Patienten in Regionen verlegt wurden, wo tatsächlich Behandlungskapazitäten frei waren und entsprechend verfügbar waren. Dazu hat man ein gemeinsames Melde- und Lagezentrum im BBK eingerichtet, also im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, und hat hier tatsächlich Anfragen stellen können: Ich habe gerade eine punktuelle Überlastung, ich würde gerne einen Patienten verlegen. Und dann wurde nachgeschaut, in welchem der fünf Kleeblätter befand sich eine entsprechende Behandlungskapazität, um diese Patienten zu übernehmen. (…) Dann ist das gemeinsame Melde- und Lagezentrum an die entsprechenden Landesleitstellen herangegangen und an die Koordinatoren der Länder für das Kleeblatt und hat mit denen abgesprochen, ob eine entsprechende Übernahme des Patienten möglich war und dann wurde der Transport des Patienten in diesem Bereich organisiert. (…) Dieses Kleeblattprinzip hat sich bewährt und deswegen hat man dann auch entschieden, mit Hilfe dieses Kleeblattes über die Verteilung von ukrainischen Patienten nachzudenken. (…) Die Problematik ist ein bisschen die Gesamtsumme der Patienten, die man auf diese Art und Weise tatsächlich verlegen kann. Wir haben daran angelehnt jetzt ein System aufgebaut, mit dem man dann größere Mengen der Patienten tatsächlich verteilen kann.“
Kommentar: Ein Konzept zur Versorgung von Coronapatienten wird nun genutzt für verwundete ukrainische Soldaten. Unter Corona wurde es eingeübt, obwohl es nicht notwendig war. Motto: Aus Corona lernen für den Krieg. Frage zum Schluss: Wurden Patienten auch verlegt, nicht weil es medizinisch nötig war, sondern aus Gründen der Übung und der Inszenierung?
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Danke für den äußerst aufschlussreichen Artikel und die Anmerkungen bzw. Kommentare. zwischen den Zeilen bzw. Absätzen.
Wenn Politiker der Regierungsparteien von „besondere[n] Kompetenzen“ sprechen, die die Bundeswehr mit sich bringt und „dass wir als Land gut da durchgekommen“ sind, bei diesem PR-Geschwurbel wird mir echt schlecht. Und wenn ein hochdekorierter und besserverdienender Generaloberstabsarzt von „Patientengut“, redet, das das Gesundheitssystem „belastet“, dann kommt mir das Mittagessen wieder hoch.
Ein Begriff wie „Patientengut“ ist positiv konnotiert (oder ist ein „Gut“ etwas Negatives bzw. Schlechtes?), eine „Belastung“ hat zweifelsfrei eine negative Bedeutung. Diese Begriffe kann man nicht auf einer Ebene miteinander verbinden. Der werte Herr Generaloberstabsarzt der Bundeswehr kann das offenkundig schon.
Nur so am Rande: So ein „Generaloberstabsarzt“ in diesem unserem „demokratischen und sozialen Bundesstaat“ (vergleiche Artikel 20 Grundgesetz, hier steht das demokratische und soziale auf einer Ebene) wird mit B9 besoldet und das auf Kosten aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, also auch von diesem „belastenden Patientengut“ und sogar den Obdachlosen oder sind Obdachlose in Deutschland etwa von der Umsatzsteuer befreit?
In Euro und Cent sind das derzeit brutto 14.021,03 Euro monatlich bzw. rund 168.250 Euro jährlich (Stand 04/2026; Annahmen: Familienzuschlag Stufe 2, vh 1 Kind, ESt III/1, ohne Amts- und besondere Zulagen, keine KiSt, Steuertabelle 2025). Da Generaloberstabsärztinnen und Generaloberstabsärzte nach einer „besonderen“ Tabelle besteuert werden, sind das netto (mind.) rund 120.830 Euro jährlich.
Die Beiträge zur privaten KV gehen da zwar noch weg, aber dafür müssen viele, die zu diesem „Patientengut“ gehören, ein paar Jahre lang hart arbeiten und ein Obdachloser in der Fußgängerzone sehr lange betteln, aber sehr sehr sehr lange.