
Nach fast zehn Monaten ist das politisch motivierte Strafverfahren gegen den Corona-Kritiker und Querdenken-Gründer voraussichtlich Ende Juli vorbei – Es ist zum Fall Kretschmann geworden.
Die Strafkammer des Landgerichts Stuttgart, die seit Anfang Oktober 2024 den Prozess gegen Michael Ballweg führt, den Organisator großer Demonstrationen gegen die umstrittene Coronapolitik, hat ihre Zeugenvernehmungen beendet. Am nächsten Sitzungstag, dem 22. Juli 2025, werden aller Wahrscheinlichkeit nach Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Schlussplädoyers halten. Am darauffolgenden Sitzungstermin, dem 24. Juli, könnte bereits mit dem Urteil gerechnet werden.
Die Kontroverse um dieses Verfahren wird weitergehen und muss die Politik in den Fokus nehmen. Das ist auch ein Ergebnis der Hauptverhandlung.
Der Prozess geriet im Laufe der Zeit zu einer immer verbisseneren Auseinandersetzung zwischen Staatsanwaltschaft, Finanzamt und Gericht, sprich: zwischen Exekutive und Judikative. Grund war die zutage tretende Willkür des gesamten Strafverfahrens. Für die Öffentlichkeit war diese Auseinandersetzung nicht unbedingt sichtbar, auch weil die etablierten Medien den Prozess boykottierten, nachdem sie erkannten, dass die Anklage nicht hält, was man von ihr erhofft hatte: nämlich Michael Ballweg als Kriminellen zu überführen. Sichtbar wurde stattdessen, dass im Hintergrund die Landesregierung von Winfried Kretschmann ihre Finger im Spiel hat. Kretschmann zählt zu jener Schicht politischer Funktionäre, die den Corona-Ausnahmezustand gerne benutzten, um der Exekutive die Zügel abzunehmen. Die fundamentalistische Coronapolitik duldete keinen Widerspruch, also müssen die Opponenten abgeurteilt werden, so die Logik. Doch diese Nähe sorgte mit dafür, dass der Prozess selber zu Erschütterungen im politisch-staatlichen Apparat führte.
Die Gerichtskammer hielt die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Stuttgart von Anfang an für „rechtsstaatlich bedenklich“. Die Beweisaufnahme belegte, dass die Vorwürfe mutwillig und konstruiert sind und das Ermittlungsverfahren oberflächlich betrieben wurde. Wegen der Versäumnisse der Staatsanwaltschaft musste die Kammer eigene Ermittlungsschritte unternehmen, eigene Zeugen benennen und vernehmen sowie Beweisstücke nach eigenen Kriterien bewerten. Die zuständige Staatsanwältin als Zeugin zu vernehmen, wie es die Verteidigung beantragt hatte, lehnte die Kammer aber ab. An den Auswechslungen des Personals der Staatsanwaltschaft kann man vielleicht ablesen, welche Konflikte es innerhalb der Behörde gegeben haben muss.
Ähnlich in der Finanzverwaltung, die über die Abteilung Steuerfahndung eng mit der Staatsanwaltschaft verbunden war. Im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung gab die Gerichtskammer beim Finanzamt Stuttgart in der Sache Ballweg Steuerberechnungen nach eigenen Maßgaben in Auftrag. Eine dieser Maßgaben war, Demonstrationen seien kein Gewerbe, Geldsammlungen für Demonstrationen keine Einnahmen, folglich müssten auch keine Steuern dafür bezahlt werden. Das sehen die beiden Exekutivorgane Finanzamt und Staatsanwaltschaft weiterhin anders.
Die irrwitzige Anmeldung der Organisation von Demos als Gewerbe ging vom Finanzamt aus und wurde gegenüber Ballwegs Steuerberater derart massiv eingefordert, dass er nachgab. Das Verhängnisvolle dieser Anmeldung als Gewerbe hat der Unternehmer und Politneuling Ballweg damals nicht überblickt. Das Gericht hat das aber nach seinen Bewertungen korrigiert. Das führte unter anderem zu dem Ergebnis, dass nach den vom Gericht in Auftrag gegebenen Berechnungen Ballweg nun genau 200.119 Euro an Steuern zurückbekommen müsste und nicht etwa welche schuldig geblieben ist, also hinterzogen hätte.
Die Kammer setzte sich auch in Gegensatz zu den Festlegungen der Finanzverwaltung, dass die Geldschenkungen von Bürgern an Ballweg zur Deckung der Demo-Kosten Einnahmen darstellten, die zu versteuern seien. Daran hält das Finanzamt nach wie vor fest, zumindest in der Causa Ballweg, denn ein zweiter Fall ist nicht bekannt.
Das sind die Machtkämpfe, die in diesem Verfahren ausgetragen wurden und die einen politischen Hintergrund haben. Das Bemerkenswerte: Die Kammer als Justizorgan hat diese Auseinandersetzung mit der Exekutive angenommen und sich als eigenständige staatliche Gewalt behauptet. Sie muss sich schon sehr sicher sein, um diesen Machtkampf mit der Landesregierung aufzunehmen.
Auch im Finanzamt sind im Laufe des Verfahrens ernsthafte Differenzen entstanden und Hierarchien und Zuständigkeiten durcheinander gepurzelt.
Rechtsanwalt Gregor Samimi: Sind für Sie Schenkungen gleich Einnahmen?
Oberamtsrat M., Steuerfahndung: Ja.
Samimi: Gibt es im Finanzamt noch jemanden, der Ihre Meinung teilt?
Zeuge M.: Ich verstehe die Frage nicht. Mein Bericht war ein Auftrag des Landgerichts. Ich bin nicht mehr Ermittlungsführer.
Samimi: Existiert eine politische Motivation? Ist jemand an Sie herangetreten?
Vorsitzende Richterin: Die Frage lasse ich nicht zu!
Samimi: Das Ergebnis ist also, dass Herr Ballweg Geld von Ihnen zurück bekommt und nichts schuldet?
Zeuge M.: Ja.
Samimi: Hat Sie das selbst überrascht?
Zeuge M.: Nein. Die rechtlichen Bewertungsfragen hat das Gericht vorgenommen.
Samimi: Gab es eine Prüfkette durch Ihren Vorgesetzten?
Zeuge M.: Herr St[…] hat den Bericht abgezeichnet.
Samimi: Hat er ihn inhaltlich geprüft?
Zeuge M.: Weiß ich nicht.
Samimi: Wie kam die Akte in sein Zimmer?
Zeuge M.: Ich vermute, ich habe ihm den Bericht ins Fach gelegt.
Samimi: Hat er ihn erbeten?
Zeuge M.: Ich glaube, ja.
Samimi: Wie lange ist das her?
Zeuge M.: Das war am 18.6.
Samimi: Also zwei Wochen. Und da wissen Sie es nicht mehr genau?
Zeuge M.: Ich kann auch nicht mehr sagen, was ich am 18.6. gefrühstückt habe.
Nebenbei: Welche Gefahr für politische Initiativen von einer Zuschreibung seitens des Finanzamtes ausgeht, Demonstrationen und politische Aktionen stellten ein Gewerbe dar, scheint in der Szene bisher nicht erkannt worden zu sein. Wie im Fall Querdenken könnte jeder politisch Aktive wegen Steuerhinterziehung verfolgt werden.
Das Instrument im Feldzug der politischen Nomenklatur gegen Ballweg, der 2020 zum Motor von Massendemonstrationen gegen die Coronapolitik geworden war, die das Establishment in Schrecken versetzten, war die Staatsanwaltschaft. Und deren Instrument war unter anderem die Steuerfahndung des Finanzamtes. Auch das förderte die Hauptverhandlung zutage.
Die mehrköpfige Ermittlungsgruppe mit dem Namen „Kreuz“ wurde nicht von der Polizei angeleitet, sondern von der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Die Arbeit der Kriminalpolizei geriet dabei derart tendenziös, dass sie eines Rechtsstaates unwürdig ist. Erstaunlich und besorgniserregend zugleich ist, wie die allgemeine politische und mediale Hetze gegen Corona-Kritiker im Generellen und Ballweg im Besonderen, die Urteilsfähigkeit erfahrener Kriminalbeamter derart trüben konnte, dass sie bis in den Prozess hinein vorurteilshaft von einem Kriminellen ausgingen. Es zählten nicht mehr Fakten, sondern Medien, sprich: die Herrschaft über den Diskurs.
Der Leiter der EG Kreuz, der Erste Kriminalhauptkommissar (EKHK) H., inzwischen außer Dienst, war eine Marionette. Er war an den Ermittlungen nicht operativ beteiligt und habe nach eigener Auskunft bei Besprechungen „nur die Leute begrüßt“ und Kaffee angeboten. Was bei den Ermittlungen getan werden sollte, wies Schritt für Schritt die zuständige Staatsanwältin an, die eine „ganz enge Sachleitung“ führte. Und die Polizei musste der Staatsanwaltschaft berichten, so der EKHK H.: „Ich hatte da gar nichts zu sagen.“ Dass die Staatsanwaltschaft an der Polizei vorbei IT-Kräfte des Finanzamtes zur Unterstützung hinzuzog, und zwar zu einem Zeitpunkt als es noch gar kein Steuerverfahren gegen Ballweg gab, wusste er nicht einmal. Der nominelle EG-Leiter bestätigte immerhin, dass der Fall ein „bedeutender Fall“ gewesen sei. Schließlich sei Michael Ballweg eine Person des öffentlichen Lebens und „in aller Munde“ gewesen: „Und da kommt jetzt so ein Strafverfahren…“
Der Prozess hat in 42 Verhandlungstagen die durch die Exekutive festgezurrte Konstruktion ins Wanken gebracht. Vor allem auch auf Seiten der Staatsanwaltschaft, diesem wichtigen politischen Instrument der Landesregierung. Was innerhalb der Behörde stattfand, kann man sich nur ausmalen. Nachdem die Landgerichtskammer im März 2025 vorgeschlagen hatte, das Verfahren einzustellen, muss es in der Strafverfolgungsbehörde zu ernsthaften Differenzen gekommen sein, was das zunehmend widersprüchliche Verhalten der Behörde erklärt.
Zunächst hatte sie einer Einstellung widersprochen und die drei Berufsrichter für befangen erklärt. Einige Wochen später erkundigte sich die Behörde bei der Kammer selber nach der Möglichkeit einer Einstellung – und zog diese Option dann doch wieder zurück. Ein reguläres Urteil, womöglich mit einem Freispruch des Angeklagten, ist für die Staatsanwaltschaft – und damit die Landesregierung – zwar die größere Niederlage, ermöglicht ihr aber, Ballweg weiter dadurch juristisch zu foltern, dass sie in die Revision geht, damit das Verfahren offen hält und ihm sein Vermögen weiter entzieht. Die zuständige Staatsanwältin kündigte das auch unumwunden an. Man werde Rechtsmittel einzulegen, womit das Verfahren verlängert werde. Der Staatanwaltschaft geht es offensichtlich um die Vernichtung des Angeklagten.
Die zunehmende Spannung ließ die Kammer wiederholt an beide Seiten appellieren, ob sie sich über den Weg einer Einstellung (nach § 153 StPO) nicht doch einigen könnten. Man konnte dabei die Vorsitzende unerwartet emotional erleben. Es kam zu einem direkten Schlagabtausch zwischen Anklage und Verteidigung, bei der die Anklage fast um ein Entgegenkommen der Angeklagtenseite bettelte, so als müsste sie dafür sorgen, dass Ballweg irgendwie verurteilt wird, weil sonst der maximale Ansehensverlust drohte. Wozu sich die Staatsanwaltschaft lediglich durchringen konnte, war eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO (und nicht nach § 153). Das würde von Ballweg zum Beispiel eine Geldauflage und ein gewisses Schuldeingeständnis verlangen. Dazu ist der nicht bereit, zu hoch ist der Preis, den er bisher bezahlen musste: Vermögensentzug, neun Monate U-Haft, Rufmord.
Staatsanwalt Niklas Eisele: Die Staatsanwaltschaft ist offen für ein Angebot. Das muss aber realistisch sein. Wir gehen weiter von der Nachweisbarkeit [strafbaren Verhaltens von Ballweg: Anm. TM] aus. Es gab die Hinterziehung von Einkommenssteuer. Das wird am Ende höchstrichterlich entschieden werden.
Und Schenkungen sind Einnahmen eines Gewerbes.
Rechtsanwalt Reinhard Löffler: Was ist ein realistisches Angebot?
Staatsanwältin Franziska Gräfe: Wir erwarten von Ihnen einen Vorschlag. Wenn es zu einem Urteil kommt, wird das nämlich nicht das Ende des Weges sein.
Eisele: Herr Ballweg kriegt sein Geld erst mal nicht zurück.
Löffler: Wir kommen uns nicht näher
Eisele: Woran scheitert’s?
Löffler: An Ihnen! Wie kommen Sie auf die Idee, dass es eine Schenkungssteuer gibt?
Eisele: Es geht um Einkommenssteuer.
Löffler: Ich sehe die Verurteilungswahrscheinlichkeit geringer. Der Mandant ist unschuldig.
Eisele: Wollen Sie gar keine Auflage?
Vertreterin des Finanzamtes: Die Staatsanwaltschaft benötigt etwas zum Mitnehmen.
Eisele: Möglicherweise kommt es zur Verurteilung. Dann ist es noch teurer.
Löffler: Ich sehe die 2. Instanz nicht.
Eisele: Aus unserer Sicht reicht es zur Verurteilung.
Löffler: Es gab keinen versuchten Betrug und keine Steuerhinterziehung.
Die Kammer zeigte sich ob des demonstrativen Destruktionswillens seitens der Staatsanwaltschaft zunehmend unduldsam, Zeuge um Zeuge entlasteten den Angeklagten, Belege für ihre Vorwürfe blieben die Ankläger schuldig. Als ein Zeuge nur im Stehen Rede und Antwort geben wollte, lehnte das die Vorsitzende kategorisch ab, ehe sie schließlich einlenkte und die stehende Vernehmung akzeptierte. Sie war aber zunächst gefährlich nahe an einem Übergriff, als sie anordnete, dass Justizbeamte den Zeugen in eine „sitzende Position“ bringen sollten, was durch deren umsichtiges Verhalten vermieden wurde. Der mutwillige politische Prozess, zu dem die Kammer durch das Oberlandesgericht angewiesen worden war, begann an den Nerven zu zehren.
Der letzte Zeuge der Hauptverhandlung war am 17. Juli 2025 jener Haftrichter, der 2022 mehrmals über die Verlängerung der Untersuchungshaft für Ballweg entschieden hatte. An den Erörterungsterminen musste der Beschuldigte gefesselt teilnehmen, einmal geschlagene sechs Stunden.
Rechtsanwalt Ralf Ludwig: War der Beschuldigte bei der Verkündung des Haftbefehls am 29.6.2022 gefesselt?
Zeuge Amtsrichter B.: Weiß ich nicht mehr. Beschuldigte sind eigentlich immer geschlossen. Das machen aber die Wachtmeister.
Ludwig: Die Wachtmeister entscheiden?
Amtsrichter B.: Kann mich nicht mehr erinnern.
Ludwig: Haben nicht Sie entschieden?
Amtsrichter B.: Bei uns ist es so geregelt, dass situationsbedingt entschieden wird. Ich habe es nicht aktiv angeordnet.
Ludwig: Haben beim Hafttermin am 15.8.2022 im OLG nicht Sie die Fesselung von Herrn Ballweg angeordnet?
Amtsrichter B.: Kann sein, ich weiß es nicht mehr.
Ludwig: Haben Sie angeordnet, dass beim Haftprüfungstermin am 29.11.2022 keine Justizbeamten anwesend waren?
Amtsrichter B.: War meine Entscheidung, dass ich das alleine mache.
Ludwig: War der Beschuldigte gefesselt?
Amtsrichter B.: Weiß ich nicht mehr.
Ludwig: Gab es einen Befangenheitsantrag und eine Strafanzeige gegen Sie wegen der Fesselung?
Amtsrichter B.: Ich kann mich erinnern, dass es eine Befangenheitsantrag gab. Es war aber ein Fall unter vielen.
Ludwig: Haben Sie die Fesselung angeordnet?
Amtsrichter B.: Kann mich nicht mehr erinnern.
Ludwig: Erinnern Sie sich an den Antrag, die Fesselung zu lösen?
Amtsrichter B.: Weiß nicht.
Ludwig: Hat die Frau Staatsanwältin gebeten, die Fesseln zu lösen?
Amtsrichter B.: Weiß nicht mehr.
Ein doppeltes Sittenbild. – Die Zeugenvernehmungen im Ballweg-Prozess sind beendet. Dem Gericht liegen nur noch ein paar wenige Anträge vor. Die Vorsitzende Richterin teilte Anklagebehörde und Verteidigung mit, sich darauf vorzubereiten, bei der nächsten Sitzung am 22. Juli die Plädoyers zu halten: „Stellen Sie sich mal darauf ein.“ Das Urteil könnte noch im Juli erfolgen.
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Das Erinnert schon sehr an die typischen politischen Prozesse totalitärer Staaten gegen ihre politischen Gegner, sei es im 3 Reich oder auch in der DDR.
Das einzige was da gerade noch nicht dazupasst sind wohl die Richter dieses Kammer. Deshalb würde es mich nicht wundern wenn der Amtierende Despot Kretschmann diese Auswechseln lässt um diesen klassischen Missbrauch der Justiz als Terrorinstrument weiterhin betreiben zu können.
Dabei gehört für diese Farce der Despot Kretschmann und sein Regime vor ein Gericht gestellt. Wozu es aber eine Unabhängige Justiz geben müsste und nicht diesen staatlichen Sauhaufen von Staatsanwaltschaft.
Ja, das wundert mich auch, dass die Richter – zumindest bisher – versucht haben, ihre Arbeit zu machen…., was seit 2020 ja politisch nicht mehr gewünscht ist.
Löbliche Ausnahmen gibt es ja immer. Und vielleicht stört es die Richter auch einfach, daß die Regierung ihnen reinregieren will.
Gute Frage wie sich eine unabhängige Justiz gegen übergriffige Politiker wehren kann.
Na diese Richter haben Angst, das es Sie selber irgendwann treffen könnte, wenn diese Entwicklung so weitergeht…
Gesunder Altruismus würde ich denken o)
Das ist aber auch unglaublich wie der Staat hier staatliche Instrumente mißbraucht, Interessen weniger zuliebe ..
Lesen sie die Definition von Altruismus nochmal.
Meine Güte…
Gibt leider sehr viel mehr Fälle, die anders gelagert sind. So bei etlichen Maskenprozessen. Da wurden Ärzte unter Berufung auf Nazi-„Recht“ (gar nicht passende „Präzendenzfälle“ aus den 40ern Jahren) verurteilt. Oder es wurde moniert, daß sie ihre Patienten gar nicht gründlich genug untersucht hätten – wohlgemerkt in einer Zeit, als andererseits wegen Corona telefonische Krankschreibungen ausdrücklich erlaubt und erwünscht waren, wo es auch keine Untersuchungen gab. Und „erwischt“ hat es bis jetzt auch keinen dieser staatlichen Vollstrecker in Robe. Dafür einen Familienrichter, der Maskenanordnungen an Schulen untersagte. Der wurde finanziell vernichtet. Seine hart erarbeitete Pension gestrichen.
Eines kann Ich mit Sicherheit sagen, Finanzamt DDR war kein Werkzeug für Politische Verfolgung.
Alles andere , ja das konnte es einen schon erwischen… o)))
Eine Farce eines aus den Fugen geratenen Rechtsstaates.
Immerhin scheint das Gericht ja nicht auf Linie zu sein, zumindest sieht es so aus: das Urteil wird es zeigen.
Was wir von Mr. Kretschmann halten können, das haben wir ja von 2020 – 2022 gesehen.
—-
Schade um Herrn Ballweg: ein paar Jahre Lebenskraft verloren aufgrund eines böswilligen Systems….
Ballweg wird sicher eine angemessene Haftentschädigung (dreifuffzig pro Tag) und Schadensersatz erhalten!
Müssen unschuldig in Haft gehaltene nach ihrer Freilassung eigentlich immer noch für die „Unterbringungskosten“ finanziell aufkommen?
Ja, das wird aber inzwischen von der „Entschädigung für Vermögensschäden“ abgezogen und nicht mehr von der Haftentschädigung. Das betrifft übrigens nicht nur die Kost & Logis, die 2 € Stundenlohn für die Zwangsarbeit werden auch wieder kassiert.
Der Adenauerstaat ist und bleibt ein groẞer Haufen braune Scheiße.
Die sind neuerdings sogar besser gestellt als Früher soweit ich das mitbekommen habe, hat Rot/Grün noch umgesetzt o)
„Wie im Fall Querdenken könnte jeder politisch Aktive wegen Steuerhinterziehung verfolgt werden.“
Passt doch in die Zeit in der man Menschen mit abweichender Meinung den wirtschaftlichen Boden unter den Füßne entzieht. Siehe diverse Kontenkündigungen und andere Sanktionen.
Ja, das ist der neue „Trend“: mehr Diktatur und Repression wagen.
„Am darauffolgenden Sitzungstermin, dem 24. Juli, könnte bereits mit dem Urteil gerechnet werden.“
Steht das Urteil nicht bereits fest und wird nur noch verkündet?
Gute Frage.
So, wie sich das Gericht bisher verhalten hat, könnte es nicht feststehen, oder aber man (die Richter) hat sich den grossen Opportunismus bis zum Schluss aufgehoben.
Ballweg hat am 1. und 29. August 2020 einen Riesenhaufen Leute gegen die ungeheuerlichen Coronamassnahmen in Berlin auf die Straße gebracht. Aus ganz Europa sind Teilnehmer angereist.
Deswegen musste er weggesperrt werden.
Denn so groß angelegte Proteste gefährdeten das Coronamärchen und natürlich die Spritzenkampagne. Die Spritzen lagen vermutlich schon bereit aber man wusste dass man die den Leuten im Sommer nur schwer unterjubeln kann. Ich wette den Spritzenverkäufern und Lobbyisten ging im August 2020 der Hintern auf Grundeis. Auch dem „Landesvater“ Kretsche. Ich erinnere mich noch gut: Esch werden alle durchgeimpft und dann isches rum mit der Pandemie.
Ja, ja, der 29.August 20: die Polizei hat sich ja bemüht, die Veranstaltung(en) intensiv zu sebotieren: ganz in ihrer Funktion als Ausführungsorgan des T.rr.r-Staates.
Das kann ich mir gut vorstellen!
..das System zeigt sich von seiner ‚besten‘ Seite, verlogen, intrigant und hinterhältig, warum wundert mich das jetzt eigentlich nicht! Und auch sehr nachdenklich stimmend, wer schafft dem die Basis!
Sie sind halt schon abgestumpft. 😉
Ein einzigartiges Momentum des übergriffigen Staates. Berufsrichter in Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft und Finanzdirektion. Wie üblich nur mit einem Kurzzeitgedächtnis ausgestattet wenn es um das eigene fette Hinterteil geht.
Man stelle sich vor Herr Ballweg wäre auf einem Pflichtverteidiger angewiesen. Der würde vor dem Gericht zusammengefaltet und für Jahre in eine Einzelzelle gestopft, weil gegen die Obrigkeit aufbegehrt.
Interessant. Vor ein paar Tagen vernahm ich im DLF, dass eine richterliche Standesorganisation die Politik aufgefordert habe, den Manipulationsmöglichkeiten seitens der Exekutive Einhalt zu gebieten.
Deutsche Staatsanwaltschaften sind ja bisher weisungsgebunden. Das soll abgeschafft werden, da uns die Regentschaft rechtspopulistischer Regierungen (AfD & Co) droht. Rechtspopulistische Regime neigen nämlich dazu die Justiz zu manipulieren – siehe Polen.
Es wäre schon ziemlich obskur, wenn man die AfD wählen muss, damit die rechtsschaffende Politik die Eingriffe in die Justiz unterlässt. Aber gucken wir mal, ob da überhaupt was gemacht wird.
Die Frage, die sich stellt, ist: Wie rechtsstaatlich ist Deutschland eigentlich?
Sicher rechtsstaatlicher als die EU, denn diese kann Personen auch auch ganz ohne Gerichtsprozesse „sanktionieren“. Doch das ist nichts, was die Sache irgendwie besser macht. Im Gegenteil.
Schlechter ausgegangen ist es für jenen Richter aus Leipzig, der während der Corona- Zeit die Maskenpflicht für Schulkinder aufgehoben hatte.
Er hat neulich, wohl in letzter Instanz, seine Anstellung und seine Pensionsansprüche verloren.
Er sei nicht zuständig gewesen, hieß es. Ist er aber als Familienrichter nicht zuständig, wenn er das Kindeswohl gefährdet sieht?
Heute ist es wissenschaftlicher Konsens, dass die Maskenpflicht für Kinder a überflüssig war und b sehr schädlich für die Entwicklung der Kinder.
Das hält die deutsche Justiz aber nicht davon ab, an einem Richter mit abweichendem Urteil ein Exempel zu statuieren und seine Existenz zu ruinieren.
…ich bin zwar nach wie vor, der Meinung, dass man nur auf die eigene Leistung stolz sein kann, aber im Falle des Familienrichters muss ich zugestehen, dass ich stolz auf solche Mitbürger bin, im Gegensatz zu anderen, die ’stolz‘ verkünden, der ‚Teutsche‘ sei bereit Russen zu töten,- ich muss mich echt beherrschen! 🤮🤮🤮
(+++++++++++)
Der neueste rechtsstaatliche Brüller im neuen Sanktionspaket:
https://anti-spiegel.ru/2025/was-das-neue-eu-sanktionspaket-gegen-russland-beinhaltet/
Und was D. betrifft: D. musss allen Maßnahmen zustimmen, da Einstimmigkeit gefordert ist. D. ist damit mitnichten rechtsstaatlicher. Die spielen nur über Bande, wo es noch nicht direkt geht. Wenn sie könnten, wie sie wollten…
Kann man da von politischer Justiz sprechen? Ich denke, ja. Von Bananenrepubliken trennt uns nicht mehr viel. „Unsere Demokratie“ nimmt immer mehr Schaden. Es ist erschreckend.
Uns trennt von einer Bananenrepublik nur, dass bei uns keine Bananen wachsen!
Vielleicht kommt ja bald der Ausdruck „Kartoffelrepublik“ in Mode.
Ist das gesichert, dass in allen anderen Bananenrepubliken Bananen wachsen? 😉
Den „Bananenrepublikstatus“ haben wir schon ab 2020 erreicht.
Es wird nur noch so getan, als sei es nicht so.
Und wir sind doch alle melancholisch, oder?
Wir träumen doch so gern „von der guten alten Zeit“.
Daran merkt man, dass man alt wird…😉 Aber früher war definitiv mehr Lametta.😆
Im Gegenteil „UnsereDemokratie“ wird mit immer mehr Leben gefüllt! Sie ist noch lange nicht perfekt.
Den Wertungen des Autoren kann man kaum etwas hinzufügen und auch seine Prognose zum weiteren Verlauf dieser rechtsstaatlichen Posse wird eintreten. Das Ziel von Landesregierung und Staatsanwaltschaft, assistieren von den Presstitutes der offiziell lizenzierten Wahrheitsmedien, ist es offensichtlich Ballweg um jeden Preis zu vernichten. Deshalb ist es auch vollkommen egal, was für ein Urteil in ein paar Tagen gefällt wird. Die Staatsanwaltschaft wird, dass hat Moser klar benannt, wenn es zu keiner Verurteilung kommt, Rechtsmittel einlegen. Die in ihrer Verkommenheit unübertroffen Medien werden, da wo sie berichten, ausschließlich den Standpunkt der Staatsanwaltschaft darstellen und in der kommenden Instanz sind die Chancen wieder größer, ein irgendwie gefälliges Urteil zu bekommen.
Wie erleben die Etablierung einer neuartigen technokratischen Diktatur und die deutsche Justiz wird das tun, was sie schon immer tat: sich anpassen und zur Stütze der Diktatoren werden. So muss man auch den Kampf um die Neubesetzung des BVG sehen.
Das, was wir in Stuttgart sehen, sind nicht die Nachwirkungen einer außergewöhnlichen Situation, die durch die Pandemie entstanden war, sondern die neue Normalität der Rechtssprechung in einem totalitären Regime.
Was für eine machtvolle Demonstration unseres doch immer so hochgelobten Rechtsstaates! Meine Fresse!
Ach, übrigens … gehe doch davon aus, dass die gaaaanz wenigen, geflossenen Gelder, die dann mal für die gaaanz wenigen Kosten der gaaanz wenigen Demos „Omas gegen rechts“ ausgegeben werden mußten, für Kosten die auch für einen Staats-Bürger Ballweg bestimmt keine steuerabzugsfähigen waren oder gewesen sein können, alle ordnungsgemäß beim „Besitzer des eingehenden Kontos“ versteuert wurden. Da warten wir doch mal den 24. Juli ab, oderrrr? Hoffen wir das Beste, lieber Leser!
Was sagt eigentlich KI (=künstliche Intelligenz) dazu ?
20.7.2025 21:10
Google-Abfrage „Rechtsgrundsatz Gleichbehandelung“
Ergebnis: Übersicht mit KI
„Der Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich behandelt werden muss, wobei willkürliche Ungleichbehandlung unzulässig ist. Dieser Grundsatz findet sich im deutschen Recht im Artikel 3 des Grundgesetzes und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Er gilt sowohl für staatliches Handeln als auch im Arbeitsrecht und anderen Bereichen.
Erläuterung:
Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist ein fundamentales Prinzip im deutschen Recht, das sicherstellt, dass Personen in vergleichbaren Situationen gleich behandelt werden. Er ist eng mit dem Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 GG) verwandt, der besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Anwendungsbereiche:
Verwaltungsrecht:
Behörden müssen bei der Anwendung von Gesetzen und bei Verwaltungsentscheidungen sicherstellen, dass vergleichbare Sachverhalte gleich behandelt werden….“
Stopp, da gäbe es ja. noch einen. letzten Absatz:
„Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung von Fairness und Gerechtigkeit im deutschen Recht spielt. Er fordert eine konsequente und nicht willkürliche Anwendung von Gesetzen und Vorschriften, wobei sachliche Gründe für eine Ungleichbehandlung stets zu berücksichtigen sind. “
Da wollen wir doch mal kucken – wenn dann das Urteil vorliegen wird – ob KI wirklich noch so intelligent sein darf!
Aber sicher doch, die ganz, ganz wenigen Transparente, Fahnen, Pappen und was sonst noch wurden vom jeweiligen Träger oder Hochhalter selbst finanziert oder aber von edlen Spendern direkt auf das jeweils passende Konto überwiesen. Oder sollte es gar als Kostenersatz sogar Cookies wie einst auf dem Maidan gegeben haben? Möglich ist alles! Aber eines ist gewiß, ohne ein passendes Budget dürften die ganzen bundesweiten Demos nicht ausgekommen sein. Und wenn größere Spenden dazu geflossen sind, müssen sie ja auch irgendwo hergekommen sein. Und dann stellt sich eben die Frage ob … Bei solchen Sümmchen muß dass doch erlaubt sein … Und falls sie aus dem Versteuerten-Topf überwiesen sein sollten, gäbe es ja auch noch … ach was, jetzt warten wir erst einmal ab …
Soweit ich den Text verstanden habe, hat bisher niemand – auch kein Finanzamt – das je so gesehen, dass die Einnahmen Herrn Ballwegs zu versteuerndes Einkommen darstellen: das ist exklusiv nur für Herrn Ballweg erfunden worden.
Aber sicher: die „Omas gegen rechts“ haben das nnnaattüürrlliicch pflichtschuldigst im vorauseilenden Gehorsam versteuert: die waren doch die „Guten“…..
….. oder das dortige Finanzamt hat eben ein „traditionelles“ Verständnis solcher Einnahmen….
BaWü ist das grüne Shithole der Republik. Gerade werden in den Wäldern kilometerlange Zäune gezogen – angeblich wegen irrer Schweinepest.
Frage: warum soll der Steuerzahler dafür aufkommen, dass Schweinezüchter keine Verluste durch Ansteckungen haben? Wenn es denn überhaupt Verluste gäbe? Schweinepest ist eine Mär wie Corona. Und BaWü ist fest in maoistischer Grünenhand und soll zerstört werden – noch schneller als der Rest der Republik.
Ach um das nicht zu vergessen: Mao, der in China die Lehre eines deutschen Juden der in London unter der Schirmherrschaft eines Schwerreichen in der Nähe der Fabian Society gewirkt hatte, hatte beste Beziehungen zu den USA. Maoisten waren nie eine Gefahr für den Kapitalismus sondern dessen Wegbereiter.
Sie reden 5 x kompletten Unsinn!
Aus 5 x Unsinn wird kein Sinn, und sei er noch so verschlungen aufgeschrieben.
Ein Freispruch und die Aufdeckung der ballwegschen Prozessfarce, gesteuert und angeleiert von dem wildgewordenen, rohrstockschwingenden Schulmeister, alias Spätzles-PolPot, dazu die De-Industrialisierung als die Killing Fields seiner olivgrünen Khmer, ist doch ein gelungener Abgang und schlussendlicher Paukenschlag in den (un)verdienten Ruhestand für den minipräsidialen Waschlappen im Cäsarenwahn (Nero und/oder Caligula lassen, unbekannterweise, grüssen). Reife Lebensleistung, fürwahr!!!
Es kann nur einen Freispruch geben, das hat sich überdeutlich in den 42 VErhandlungstagen gezeigt – und klar: die Staatsanwaltschaft wird auf die Barrikaden gehen.
Wir leben im Faschismus!
Es gab eine bedeutende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die sich mit der Frage der weisungsgebundenen Staatsabwaltschaften in Deutschland befasst hat.
Hintergrund:
Am 27. Mai 2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-508/18 (zusammen mit C-82/19 PPU), dass deutsche Staatsanwaltschaften keine Europäischen Haftbefehle mehr ausstellen dürfen, weil sie nicht unabhängig genug seien.
Begründung:
Der EuGH stellte fest, dass deutsche Staatsanwaltschaften der Weisungsbefugnis des Justizministers unterstehen und daher nicht als „ausstellende Justizbehörde“ im Sinne des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl angesehen werden können. Das bedeutet:
Sie sind nicht unabhängig genug, um Entscheidungen ohne Einfluss von außen zu treffen – insbesondere von der Exekutive (also dem Justizministerium).
Konsequenz:
Der EuGH hat nicht direkt verlangt, dass Deutschland das Weisungsrecht abschafft.
Aber: Für europäische Rechtsakte (z. B. den Europäischen Haftbefehl) dürfen nur unabhängige Justizbehörden zuständig sein.
Daher wurde in Deutschland die Praxis geändert: Seitdem dürfen nur noch Gerichte, nicht Staatsanwaltschaften, EU-Haftbefehle ausstellen.
Politische Debatte:
Diese Entscheidung hat eine intensive Debatte in Deutschland ausgelöst, ob das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften reformiert oder abgeschafft werden sollte. Bisher besteht es formal weiterhin – der Bundesjustizminister bzw. die Landesjustizminister können also weiter Weisungen erteilen, auch wenn das in der Praxis sehr selten passiert (sagt ChatGTP 🫣)
Zusammenfassung: Ja, der EuGH hat 2019 entschieden, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht unabhängig genug sind, um EU-Haftbefehle auszustellen – wegen ihrer Weisungsgebundenheit. Eine unmittelbare Pflicht zur Abschaffung der Weisungsgebundenheit wurde daraus nicht abgeleitet, aber es hatte klare Auswirkungen auf die Rolle der Staatsanwaltschaft im EU-Kontext.
Laut EuGH sind sie auch nicht befugt, solche Haftbefehle zu vollstrecken.
Da die Justizminister nicht auf die Weisungsbefugnis verzichten wollen, versucht man die Quadratur des Kreises und bastelt an einer Unabhängigkeit light.
Echte Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften ist mit „UnsereDemokratie“ offensichtlich nicht vereinbar.
https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-unabhaengigkeit-staatsanwaltschaft-europaeischer-haftbefehl-reform-weisungsrechts
(Text ist auch schon 5 jahre alt, habe auf die Schnelle nicht Aktuelleres gefunden.)
Der Ballweg ist aber kein Held, sondern ein großer Depp.
Die von ihm ebenso selbstherrlich wie dumm-naiv vorgenommene Verkopplung der Corona-Maßnahmekritiker-Szene mit der Reichsbürger-Königreich-Szene und dem Verfassungsschutz darf nicht in Vergessenheit geraten! (Hier der Audio-Mitschnitt eines Wistleblowers: –> https://www.velazquez.press/p/audio-leak-und-retrospektive-wie ) In seiner größenwahnsinnigen Dummheit stellt dieser Ballweg eine politische Gefahr dar!
Der noch größere Depp ist der Staat – zumal in seiner schwäbischen Ausformung. Historisch neu ist das nicht!
(Sagenhaft, was aus den Grünen unter Kretschmann geworden ist: ein Depp.)
Der einzige Held ist das Gericht, welches nichts anderes tat, als seiner Pflicht in einem demokratischen und sozialen Rechtsstaat nachzukommen, den Angeklagten vor Existenzvernichtung durch Justiz-Willkür zu schützen (das Habeas Corpus ist der Beginn des Rechtsstaats, den es vielfach im Westen nicht mehr gibt) und der Existenz einer dritten Gewalt in Deutschland – erstmals seit Corona – wieder Geltung zu verschaffen.
Für mich ist dieser politisch interessante Kampf – Depp gegen Depp – ein Symptom des „Westens im Niedergang“ (Emmanuel Todd). Dass die dritte Gewalt nun an einem von 115 Landgerichten in Deutschland ein Vitalzeichen zeigte, besagt nicht, dass sie diesen Niedergang aufhalten könnte.