Ein Lehrstück über EU-Werte, Arbeitnehmerrechte und deren Missbrauch

Bild mit KI generiert.

Gegen Sozialbetrug! Der Aktionsplan der Bundesregierung „Sozialstaat schützen und Missbrauch verhindern“ heizt die Stimmung an und bedient das Gerechtigkeitsempfinden.

Die Bundesregierung hat einen Zehn-Punkte-Aktionsplan gegen den Missbrauch des Rechts auf Freizügigkeit verabschiedet, der sich vorwiegend gegen Migranten aus Bulgarien und Rumänien richtet (BMAS1). Angesichts des Unmuts über die angesagten Reformen, die den meisten Bürgern nichts Gutes versprechen, hat die Regierung wieder einmal ihr Lieblingsthema entdeckt: Sozialbetrug der Armen. Dabei könnte einen schon das Wort Missbrauch hellhörig werden lassen, geht es doch offenbar nicht um Gesetzesverstöße, sondern darum, dass Gesetze nicht die Wirkungen zeigen, die die Politik mit ihnen beabsichtigt hat.

Der rechte Gebrauch und sein Nutzeffekt werden vermisst. Deshalb lohnt sich als Erstes ein Blick auf die Regelungen, die den Ausgangspunkt des Missbrauchsvorwurfs bilden.

Freizügigkeit

Die EU präsentiert sich gerne als Wertegemeinschaft und dazu gehört auch die Freizügigkeit ihrer Bürger: „Die Europäische Union gründet sich auf folgende Werte … Freiheit: Die Freizügigkeit ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern, innerhalb der EU zu reisen und ihren Wohnsitz zu wählen.“ Dieses Selbstlob der Staatengemeinschaft betont zwar das Prinzip der Reisefreiheit, doch schon mit dem Schengen-Abkommen, dem sich nicht alle EU-Staaten angeschlossen haben, ist deutlich gemacht worden: Das Reisen unterliegt nach wie vor der Kontrolle der Staaten, die sich natürlich vorbehalten zu kontrollieren, wen sie rein lassen oder auch nicht. Erst recht, wenn EU-Bürger von der EU sanktioniert werden! Dann ist endgültig Ende mit der Freiheit des Reisens, wie von der EU unter anderem an dem Journalisten Hüseyin Dogru vorexerziert wurde.

Dass es für das Reisen in ein anderes Land einer besonderen Erlaubnis von Staaten bedarf, wirft überhaupt ein bezeichnendes Bild auf diese Art von Freiheiten. Sie sind nicht selbstverständlich, sondern werden von Staaten gewährt oder auch wieder entzogen. Damit ist zudem festgelegt, wer bestimmt und wer sich zu fügen hat, wer herrscht und wer Untertan ist. Die Freizügigkeit der Bürger beschränkt sich aber nicht allein auf das Reisen.

Niederlassungsfreiheit

Bestandteil der Freizügigkeit in der EU ist auch die Niederlassungsfreiheit: „Die Niederlassungsfreiheit gehört zu den vier Grundfreiheiten der Europäischen Union und gewährleistet zusammen mit der Dienstleistungsfreiheit die wirtschaftliche Mobilität von natürlichen und juristischen Personen.“ Demnach kann jeder in jedem Land der EU ein Geschäft eröffnen oder betreiben oder dort arbeiten. Allerdings gestaltet sich dies für die Bürger und Bürgerinnen der EU ganz unterschiedlich, wobei in diesem Fall die Grenze zwischen ihnen nicht national, sondern finanziell definiert ist.

Um ein Geschäft zu eröffnen oder zu betreiben, muss man über entsprechende finanzielle Möglichkeiten verfügen. Für eine Familie Albrecht oder Schwarz dürfte es ein Leichtes sein, Aldi- oder Lidl-Läden auch in anderen EU-Ländern zu eröffnen. So nutzen große Unternehmen die gesamte EU als Markt und Produktionsstätte. Aber schon Handwerksbetriebe mit geringer finanzieller Ausstattung dürften hier auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen. Und Menschen, die vom Verkauf ihrer Arbeitskraft leben müssen, stoßen da noch auf ganz andere Hindernisse. Sie können sich einen Urlaub leisten, wenn der Lohn oder das Gehalt auch während dieser Zeit weiter fließt. Eine Zeit ohne bezahlte Beschäftigung ist jedoch im eigenen Land nicht ohne staatliche Unterstützung zu überleben. Sich auf die Arbeitssuche in einem anderen Land zu machen, hängt daher ganz davon ab, wie die Staaten dies untereinander geregelt haben. Meist sind daher Arbeitssuchende schon vor ihrer Reise in ein anderes Land darauf angewiesen, über einen Arbeitsvertrag zu verfügen. Denn jeder Tag ohne Arbeit kostet Geld, das man haben muss. Einfach in ein anderes Land reisen und dort Arbeit suchen, hat nicht nur seine Grenze im eigenen Geldbeutel, sondern trifft auch auf Vorschriften, die ein solches Vorhaben begrenzen.

Arbeitnehmerfreizügigkeit

„Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gibt Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten das Recht, ihren Arbeitsplatz innerhalb der EU frei zu wählen. Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis und haben in jedem anderen Mitgliedstaat den gleichen Zugang zu Beschäftigung wie die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats. Das heißt, sie und ihre Familienangehörigen haben dort ein Aufenthaltsrecht zur Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit.“ (BMAS 2) Diese Erlaubnis findet, wie gesagt, durch die begrenzten Mittel eines Arbeitssuchenden natürlich ihre Grenze. Während ein deutscher Bürger dies durch Arbeitslosengeld oder Grundsicherung während der Arbeitssuche überbrücken kann, ist es für einen ausländischen Menschen, der von seiner Arbeit leben muss, keine Selbstverständlichkeit, auch wenn in den EU-Bestimmungen zunächst das Gegenteil behauptet wird:

„Die Arbeitnehmerfreizügigkeit verbietet gemäß Artikel 45 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Diskriminierung von EU-Arbeitnehmer/innen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit: Dies erstreckt sich auch auf die Gewährung aller sozialen und steuerlichen Vergünstigungen.“ (BMAS 2) Dies bedeutet jedoch nicht, dass damit z.B. auch Bürger aus Rumänien oder Bulgarien während der Arbeitssuche in Deutschland Anspruch auf Grundsicherung haben. Denn: Ein gemeinsames europäisches Sozialrecht gibt es nicht. Sozialpolitik ist nach wie vor Sache der Nationalstaaten. Sie sind weiterhin Konkurrenten um die Ansiedlung von Unternehmen auf ihrem Territorium und tragen diese Konkurrenz auch mit der Billigkeit ihrer Bürger aus.

Wann wer welchen Anspruch auf Sozialleistungen hat, fällt daher in den Staaten der EU sehr unterschiedlich aus. So ergibt sich in den Niederlanden der Anspruch auf die Grund- oder Basisrente durch die Dauer des Wohnens im Lande. In Deutschland basiert der Rentenanspruch auf der Dauer der bezahlten Beschäftigung. Mit der Konsequenz, dass ein Arbeiter oder Angestellter, der in Deutschland wohnt und in den Niederlanden arbeitet, nach der unterschiedlichen Sozialgesetzgebung keinen Rentenanspruch erwerben würde, während der umgekehrte Fall – Arbeiten in Deutschland und Wohnen in den Niederlanden – einen doppelten Rentenanspruch ergäbe.

Wie die einzelnen Ansprüche ins Verhältnis zu setzen sind, ist das Ergebnis der EU-Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit. So hat Deutschland bei der Aufnahme von Bulgarien und Rumänien darauf gedrungen, dass Bürger dieser Länder auch während der Arbeitssuche in Deutschland auf die existenzsichernden Leistungen ihres Heimatlandes angewiesen sind und während dieser Zeit keinen Anspruch auf Grundsicherung haben. Und so wurde das dann auch geregelt. Zwar darf das Kapital die Elendsfiguren in diesen Ländern im Rahmen der Niederlassungsfreiheit erfolgreich als Billiglöhner benutzen. Sie sollen aber nicht nach Deutschland strömen und dann auch noch dem deutschen Staat auf der Tasche liegen:

„Als Unionsbürger*in darf man auch in einen anderen Mitgliedstaat einreisen und sich dort zur Arbeitssuche aufhalten. Jedoch besteht dieses Recht zunächst nur für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten, darüber hinaus nur, solange der Betroffene nachweisen kann, dass er weiterhin Arbeit sucht und begründete Aussicht hat, eingestellt zu werden (§2 Absatz 2, Nr.1a Freizügigkeitsgesetz/EU). Grundsätzlich besteht während dieses Aufenthalts zur Arbeitssuche kein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II.“ (BMAS 2) Für Arbeiter oder Angestellte aus Rumänien oder Bulgarien, die auf soziale Unterstützung angewiesen sind, die ihnen schon in ihrem Land kaum ein Auskommen sichert, ist eine Arbeitssuche in Deutschland mit seinen entsprechenden Preisen damit ein Ding der Unmöglichkeit.

Dass viele Rumänen und Bulgaren nach Deutschland streben, dazu hat die EU-Politik übrigens einiges beigetragen. Hat doch der Segen der Marktwirtschaft nach dem Abdanken des Sozialismus einigen die Lebensgrundlage entzogen, so dass die Tagesschau anlässlich der Aufnahme Bulgariens in die Euro-Zone vermelden konnte: „Das Land, gemessen am Bruttoinlandsprodukt das ärmste in der Europäischen Union, leidet unter hoher Armut. Über ein Fünftel der Bevölkerung lebt schon jetzt unter der nationalen Armutsgrenze und hat Probleme, regelmäßig ein Essen auf den Tisch zu bringen.“ Doch auch wenn Deutschlands Politiker einiges dafür getan haben, um sich diese Armutsfiguren vom Leib zu halten bzw. dass sie der Staatskasse nicht zur Last fallen, gibt es immer noch Mittel und Wege, es trotzdem zu versuchen, in Deutschland sein Glück zu machen.

Das Geschäft mit der Armut

Arbeitssuchende haben nur ein begrenztes Aufenthaltsrecht und keinen Anspruch auf Grundsicherung, aber auf andere Sozialleistungen wie Kindergeld. Ebenfalls besteht ein Anspruch auf aufstockende Leistungen durch die Grundsicherung, wenn ein Arbeitsverhältnis vorliegt – und das auch bei Teilzeit –, wenn der Lohn oder das Gehalt zum Leben nicht reicht. Wobei der Maßstab für ein ausreichendes Leben durch die Grundsicherung gesetzt ist. Aus diesen verschiedenen Rechtsansprüchen haben gewiefte Geschäftsleute ein Modell entwickelt, um das zu machen, worauf es in dieser Gesellschaft ankommt: sich zu bereichern. Sie versprechen Menschen aus den Elendsgegenden der EU ein besseres Leben z.B. in Deutschland, helfen ihnen bei der Beantragung von Sozialleistungen und statten sie mit einem Teilzeitarbeitsvertrag aus. So verhelfen sie ihnen zum Erhalt von Grundsicherungsleistungen.

Außerdem sorgen sie für Unterkünfte im neuen Land, durch deren Mieten sie den so angeheuerten Menschen einen großen Teil ihres Einkommens wieder abnehmen. Die Unterbringung erfolgt meist in Altbauten, die bessere Zeiten gesehen haben und in denen keine Wohnungen, sondern oft nur Betten vermietet werden. Dies alles basiert auf einer von der EU und nationalen Parlamenten abgesegneten Gesetzgebung, die dafür die Geschäftsgrundlage bildet. Für den Wahlkampf oder die Parteienkonkurrenz, etwa im Ruhrgebiet, liefert das aber passendes Material, um Stimmung gegen kriminelle Clans zu machen, was die Lokalpresse dann aufgreift: „Sozialleistungsbetrug trägt dazu bei, dass Menschen ein Unrechtsgefühl haben: Warum bekommen die Unterstützung, und an allen Ecken fehlt das Geld für wichtige Dinge. Ich mache mir Sorgen um den sozialen Zusammenhalt.“ (So ein CDU-Oberbürgermeister in der WAZ vom 15.5.26.)

Der Aktionsplan gegen Sozialbetrug…

Dieses Geschäft gefällt im Gegensatz zu den anderen Geschäften, die sich hier ansiedeln, der Regierung gar nicht: „Deutschland braucht ausländische Fachkräfte. Millionen ausländischer Beschäftigter arbeiten bei uns, bringen sich in unsere Gesellschaft ein, zahlen Steuern und stärken unser Land. Viele kommen aus anderen Mitgliedstaaten der EU zu uns. Diese Möglichkeit, grenzüberschreitend in der EU unbürokratisch eine Arbeit aufzunehmen, ist für uns sehr wichtig. Was aber nicht geht, ist die Freizügigkeit auszunutzen, um Menschen auszubeuten und ihre Not für organisierten Missbrauch auszunutzen.“ (BMAS 1) Unter Ausbeutung versteht die Regierung nicht den von Marx kritisierten Sachverhalt, dass Menschen für ihre bezahlte Arbeit einen geringeren Lohn erhalten als ihre Leistung an Gewinn erbringt. Dafür, dass die Gewinne von Unternehmen steigen, will die Regierung ja gerade durch ihre Reformen einen Beitrag zur Senkung der Arbeitskosten leisten. In der Einreise von Menschen, die nicht durchs „Zahlen von Steuern“ unser Land stärken, sondern den staatlichen Haushalten auf der Tasche liegen, entdeckt die Regierung daher gleich den Missbrauch:

„Die Bundesregierung verschärft den Kampf gegen Sozialleistungsmissbrauch. Ein neuer Aktionsplan setzt auf mehr Datenabgleich, mehr Kontrollen und strengere Regeln. Auch KI soll helfen“, vermeldete die Tagesschau am 16.9.2026. Kein leichtes Unterfangen! Schließlich wurde es seinerzeit als Durchbruch für den Erfolg der deutschen Wirtschaft gefeiert, dass die damalige rot-grüne Regierung den Niedriglohnsektor mit den Hartz-Gesetzen einführte. Damit wurde die Figur des Aufstockers geschaffen – eine konsequente Entscheidung, wurden doch damit Löhne unter das Existenzminimum gedrückt und Arbeit in jedem Stundenumfang als zumutbar erklärt. Wie will man da Sozialbetrug nachweisen? Da müssten sich diejenigen, die mit dem Elend ein Geschäft bestreiten, schon sehr dämlich anstellen und es nicht schaffen, ihren „Angestellten“ irgendeine Tätigkeit zu vermitteln.

Dass sich aus Immobilienbesitz Geld schlagen lässt in Form von Mieten, ist ebenfalls eine anerkannte Geschäftssphäre. Auch dass Arbeitgeber ihren Arbeitern als Vermieter gegenübertreten und ihnen darüber einen Teil des Lohnes vorenthalten oder danach wieder abnehmen, ist in der als seriös geltenden Wirtschaft nicht unüblich. Werden doch auch Erntehelfer von ihren Auftraggebern oft in Unterkünfte gepfercht, die mit einer normalen Wohnsituation nichts zu tun haben. Die Fleischindustrie, die diese Form ebenfalls pflegt, hat es inzwischen geschafft, aus den Schlagzeilen zu kommen. Damit sind diese Unterkünfte aber nicht verschwunden! Was die Politik mit ihrer Ankündigung also bekämpfen will, sind die Resultate ihrer eigenen Politik in Form von Massenarmut durch Eroberung fremder Märkte.

….und seine Kritiker

Vertreter der Partei Die Linke haben den Aktionsplan sofort kritisiert: „Die Linken-Politikerin Wissler hat den Aktionsplan der Bundesregierung gegen den Sozialbetrug als ‚nicht zielgerichtet‘ kritisiert. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Partei sagte, die Maßnahmen gingen am eigentlichen Problem vorbei. Anstatt Menschen, die von Ausbeutung betroffen sind, zu bekämpfen, müsse man die Ursachen ins Visier nehmen. Wissler forderte im Deutschlandfunk schärfere Kontrollen beim Mindestlohn und mehr Einsatz bei der Bekämpfung von Menschenhandel und Organisierter Kriminalität.“ Eine seltsame Kritik, traten doch Arbeitsministerin Bärbel Bas und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt gerade im Gestus der Kriminalitätsbekämpfung mit mehr Kontrollen vor die Presse. Ihnen vorzuhalten, ihre Kontrollen seien zu wenig „zielgerichtet“, hat etwas Absurdes. Mit Kontrollen kann man auch schwer Ursachen bekämpfen – es sei denn, diese sieht man gar nicht in der Ausbeutung, sondern im Rechtsverstoß beim Ausbeuten.

Dass der Staat mehr Steuern einnehmen würde, wenn er konsequenter gegen Steuersünder vorginge, statt durch die Verfolgung des sogenannten Sozialbetrugs Kleckerbeträge einzusammeln, ist eine weit verbreitete Meinung und nicht erst jetzt aktuell. Diese Information erreicht sogar die Leitmedien: „Nach Ansicht des Vereins Bürgerbewegung Finanzwende gibt es in Deutschland systematische Unterschiede bei der Strafverfolgung zwischen Sozialleistungsbetrug und Wirtschaftskriminalität. ‚Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich‘ aus dem Grundgesetz werde in der Durchsetzung nicht eingehalten, kritisiert Finanzwende Recherche in einem Bericht, den die frühere Staatsanwältin Anne Brorhilker in Berlin vorstellte.“

Die ehemalige Cum-Ex-Ermittlerin muss es ja wissen. Sie hat jahrelang einen harten Kampf geführt, um die Duldung krimineller (Finanz-)Clans durch sozialdemokratische oder christdemokratische Politiker aufzudecken (wo es um ganz andere Beträge ging), und am Schluss aufgegeben. Jetzt klagt sie als Privatmensch an: „Jährlich 100 Milliarden Euro Verlust durch Wirtschaftskriminalität“ – aber der Fokus richte sich nicht darauf, sondern auf die „bandenmäßigen Sozialleistungsbetrüger“, deren „Anteil noch nicht mal ein halbes Prozent sämtlicher Fälle des Sozialleistungsbetrugs aus(macht). Da könnte man jetzt sagen, das ist ein Randphänomen. Und natürlich müssen auch Randphänomene bekämpft werden. Aber es ist eine Diskrepanz zur öffentlichen Wahrnehmung.“

Das wird wohl alles stimmen, aber damit wird der entscheidende Unterschied verpasst. Sozialleistungen belasten die staatlichen Haushalte, ohne dass dadurch zusätzliches Wachstum entsteht, das die Nation stärkt. Sie gelten als konsumptive Ausgaben, man könnte auch sagen, sie werden schlicht aufgegessen. Anders als bei den Sündern aus der Steuervermeidungsbranche! Dort handelt es sich meist um Menschen, die über viel Einkommen oder Vermögen verfügen, das sie gar nicht verkonsumieren können. Wenn deren Geld in ihren Händen bleibt und nicht in die Staatskasse wandert, weiß die Politik es im Prinzip in den richtigen Händen. Es wird mit großer Wahrscheinlichkeit wieder neue Geschäfte anstoßen, an denen sich der Staat in der Folge bedienen kann – wenn auch nicht am Geldbeutel der Steuersünder, dann doch an deren Investitionen oder Beschäftigten.

Da mag eine Staatsanwältin bei der unterschiedlichen Behandlung von Steuerzahlern die mangelnde Gerechtigkeit beklagen und damit Punkte machen. Aber so viel Realismus ist im braven Volk dann doch wieder vorhanden, dass dem Aufschwung der Geschäfte alle Hindernisse aus dem Weg geräumt werden müssen. Und das weiß der Volksmund auch, dass zwar alle Menschen gleich sind, manche aber gleicher. Schließlich wird diese Gesellschaft nicht durch die Moral bestimmt, sondern durch ihr erfolgreiches Bemühen um Wirtschaftswachstum: Das wollen „wir“ doch zur Zeit alle, dass endlich wieder richtiges Wachstum zustande kommt, also aus Geld mehr Geld wird.

Suitbert Cechura

Suitbert Cechura ist Hochschullehrer für Sozialmedizin im Ruhestand. Buchveröffentlichungen u.a.: „Kognitive Hirnforschung – Mythos einer naturwissenschaftlichen Theorie menschlichen Verhaltens“ (2008), „Inklusion – das Recht auf Teilhabe an der Konkurrenz“ (2015), „Unsere Gesellschaft macht krank – Die Leiden der Zivilisation und das Geschäft mit der Gesundheit“ (2018)
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