EGMR: Rechtsprechung für die Vertuscher von Folter und Völkermord

Memorial im Estadio Nacional, das nach dem Militärputsch drei Monate als Konzentrationslager für 40.000 politische Gefangene benutzt wurde. Bild: Carlos Figueroa Rojas/CC BY-SA-4.0

Keine Einsicht in Akten des BND und des Verfassungsschutzes über ihre Zusammenarbeit mit den südamerikanischen Militärdiktaturen (2. Teil).

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat eine ganze Reihe von Beschwerden abgewiesen, die von der Journalistin Gaby Weber eingereicht worden waren. Es geht um die Informationsfreiheit, konkret um fünf Fälle: Um die Akten des Nazi-Juristen und Adenauers Staatssekretär Hans Globke, um die Mauscheleien der Ebert-Stiftung (Teil 1: EGMR: Rechtsprechung und NS-Nazi-Kontinuität), um die Unterlagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundesnachrichtendienstes (BND) über ihre Kollaboration mit den Militärdiktaturen Chiles und Argentiniens. Über die Entscheidung bezüglich der Akten von Altkanzler Kohl im Keller seiner Witwe geht es morgen. Alle wurden von einem Einzelrichter ohne Begründung abgelehnt.

Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert das „Recht auf Leben“, Artikel 3 verbietet die Folter. Und alle wissen, dass Presseberichte das wichtigste Instrument gegen menschenunwürdige Behandlung und gegen Straflosigkeit sind. Am Anfang jeder Ermittlung steht die Information. Es waren die schockierenden Fotos aus den Folterzentren, die eine internationale Rechtsprechung in Gang gesetzt und zur Einrichtung von Menschenrechtsgerichtshöfen geführt hatten. Doch die dort tätigen Richter sehen ihre Aufgabe nicht in der Verhinderung dieser Verbrechen gegen die Menschheit; sie wollen den Regierungen unangenehme, innenpolitische Diskussionen ersparen.

So verwarf der EGMR gleich zwei Beschwerden, bei der es um die enge Zusammenarbeit von deutschen Geheimdiensten mit südamerikanischen Folterern geht, beide nach langen Rechtswegen vor unwilligen deutschen Verwaltungs- und Verfassungsgerichten im Jahr 2020 in Straßburg eingebracht. Die Ablehnung erfolgte, wie in den anderen Fällen, ohne Begründung.

Der Reihe nach: Ich berichte seit Mitte der achtziger Jahre aus dem südlichen Lateinamerika für deutschsprachige Medien. Dort herrschten in den siebziger Jahren die Militärs, es gab tausende Gefolterte, Ermordete, Verschwundene, Exilierte. Nachdem sich die Generäle in ihre Kasernen zurückgezogen hatten, machten sich die Gesellschaften an die Aufarbeitung des staatlichen Terrors. Überlebende wurden interviewt, Journalisten suchten in den Archiven nach Material. Ich auch.

Deutschland war eins der letzten Länder Europas, das 2005 das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verabschiedet hatte; es nimmt leider die Geheimdienste von der Auskunftspflicht aus. Aber nach meiner Klage gegen den BND in Sachen Adolf Eichmann (ab 2008) war klar, dass das Bundesarchivgesetz (BArchG) für die Nachrichtendienste gilt.

Fall Nr. 1: Im Juli 2014 beantragte ich beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Kopien seiner Berichte und Vermerke seiner Mitarbeiter über die Diktatur in Argentinien (1975 bis 1983). Die Guerilla hatte deutsche Manager entführt und die RAF sich auf die Befreiungsbewegungen in der Dritten Welt bezogen. In der Bundesrepublik wurden argentinische Flüchtlinge beobachtet, viele Deutsche wurden von der Sonderkommandos ermordet. Material muss in Hülle und Fülle vorhanden sein. Der Verschleppte Klaus Zieschank schrieb aus der Folterhaft: „Achtung, die deutschen Geheimdienste arbeiten mit den argentinischen zusammen“. Botschafter Kastl empfahl, diesen Kassiber (freigegeben durch das Kanzleramt) an BND und BfV weiterzuleiten (Näheres auf meiner Homepage).

Das BfV wollte keine entsprechenden Akten finden können und lehnte auch meinen Antrag auf Zugang zu den Findmitteln (Registern) – um selbst zu suchen – ab. 2014 legte ich Klage beim Verwaltungsgericht Köln ein. Dort behauptete das Amt, in seiner digitalisierten Such-Datei nichts finden zu können. Man habe noch tausende nicht digitalisierte Aktenordner, in denen sich Informationen über die Diktatur befinden können. Um diese durchzuforsten, müsse man einen „nicht zumutbaren Verwaltungsaufwand“ treiben. Klage abgelehnt.

Im Mai 2018 sprach das BfV vor dem OVG Münster von einer Million ungeordneter Karteikarten, eine wahre Chaotentruppe also. Dabei definiert § 3 de BVerfSchG seine Aufgaben klar: „Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften“. Das wollten ihnen die verständnisvollen Richter nicht zumuten, sie lehnten die Klage ab und ließen keine Revision zu. Verfassungsklage. Ablehnung. Februar 2020 Beschwerde beim EGMR, Application No. 10847/20.

Fall Nr. 2: Denselben Antrag hatte ich an den Bundesnachrichtendienst geschickt. Der Dienst beschäftigt ganz offiziell einen permanenten Residenten mit Diplomatenstatus an der Deutschen Botschaft in Buenos Aires, es muss Tätigkeitsberichte etc. geben. Außerdem kannten wir uns schon von meiner Klage in Sachen Eichmann. Zunächst gab mir der BND einige Berichte über die allgemeine Sicherheitslage im Land. Ich wollte die Berichte des Residenten sehen, der mit seinen Kollegen aus den Folterzentren detailliertes Wissen über Regimegegner ausgetauscht hatte. Der BND lehnte ab, um seinen Ruf in den einschlägigen Kreisen nicht zu beschädigen.

Die argentinischen Regierungen haben sich wiederholt für die Offenlegung aller Unterlagen ausgesprochen, um das Schicksal der „Verschwundenen“ aufzuklären. Das Bundeskanzleramt, die direkte Aufsichtsbehörde des BND, konnte also nicht (wie im Eichmann-Verfahren) argumentieren, dass eine Offenlegung die diplomatischen Beziehungen behindern würde – ein Mafia-Argument, aber immer gerne benutzt. Später bekam ich einige Residentenberichte, geschwärzt und unvollständig. Das Kanzleramt gab eine Sperrklärung ab, das „Wohl des Bundes“ sei in Gefahr. Mit dieser Floskel werden demokratische Grundrechte ausgehebelt und die (angeblichen) Bedürfnisse der Verwaltung nach ewiger Geheimhaltung zu einem absoluten Muss erklärt. Die Regierung lehnt es ab, dem Volk Rechenschaft abzulegen, und ohne Kontrolle sind wir der Exekutive ausgeliefert.

Ich verlor vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, und Karlsruhe lehnte die Beschwerde ab (Näheres auf meiner Homepage).

Im Oktober 2020 legte ich beim EGMR Beschwerde ein, Application No. 45055/20. Beide Beschwerden (BfV und BND) lehnte Einzelrichter Carlo Ranzoni ab. Ohne Begründung, nicht einmal die Blätter konnte er richtig einscannen. Das Deckblatt des BfV-Verfahrens wurde mit der richterlichen Unterschrift des BND-Falls versehen. Offensichtlich war er in Eile und musste pünktlich zum Mittagessen.

In der BND-Sache verwies er auf das Saure Urteil (Appl. No. 8819/16). Die Bildzeitung hatte auf Auskunft gegen den BND über Uwe Barschel geklagt und sich ebenfalls auf Artikel 10 der Menschenrechtskonvention und die Informationsfreiheit berufen. Das Urteil besteht im Wesentlichen aus der Beschreibung des vergangenen Rechtsweges und am Ende fünf Zeilen Entscheidung. Die Beschwerde sei begründet, aber nicht zulässig, so die Kammer. Artikel 10 der EMRK sei nicht verletzt. Warum nicht? Das wird in diesen fünf Zeilen nicht erklärt. Immerhin wurde der Barschel-Fall mit knapper Mehrheit entschieden, vier zu drei Stimmen, und erntete heftige Kritik in der Öffentlichkeit. Vermutlich wollte der Straßburger Gerichtshof das Risiko einer erneuten Verhandlung in meiner BND-Klage verhindern und ließ Ranzoni, den Robenträger aus dem Fürstentum Liechtenstein mit christdemokratischem Parteibuch, den Fall in die Tonne treten. Wie gesagt, ohne inhaltliche Begründung.

Die Rechtsprechung der „Alten Welt“ passt sich den Bedürfnissen seiner Mitgliedsländer an. Es geht nicht nur um die Unterstützung von südamerikanischen Folterregimen und, wie bei Globke, um die Kontinuität der Nazi-Juristen unter Adenauer. Auch das Kapitel Kolonialismus soll verschwiegen und mit amtlichen Dokumenten befeuert werden.

Frankreich etwa hat ein neues Informationsfreiheitsgesetz mit zahlreichen Ausnahmen für den Komplex Algerien. In der Mitterand-Stiftung lagern die Akten des früheren Präsidenten, und die Franzosen scheinen das hinzunehmen. Spanien feiert den Völkermord vor über 500 Jahren bis heute als eine „Begegnung zweier Kulturen“, und seine Archive sind bei der Aufarbeitung der Konquista wenig hilfreich.

In Deutschland liegen Informationen zum Thema Sklavenhandel und Finanzierung der Eroberung der „Neuen Welt“ nicht im Koblenzer Bundesarchiv, sondern bei der privaten Fugger-Stiftung und ebenfalls privaten, also nicht zugänglichen Handelsgesellschaften. Bei der Deutschen Bank liegen die Akten über das Wiedergutmachungsabkommen und das Londoner Schuldenabkommen, beide von 1952. Dies Alles sind keine Peanuts für die Geschichtsschreibung. Doch die Akten sind privatisiert, nicht öffentlich und von den Banken kontrolliert. Mit Demokratie und einer freien Gesellschaft hat das nichts zu tun.

Teil 3 über die EGMR-Entscheidung bezüglich der im Keller verbunkerten Akten der Kohl-Witwe.

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15 Kommentare

  1. Na, das paßt doch wunderbar ins Bild unserer „unabhängigen rechtsstaatlichen Justiz“, die den Unterschied macht zu „Diktaturen“ wie Russland und China!

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schützt in krimineller Verbundenheit mit diversen deutschen Gerichten die staatlichen Verbrecher der eigenen Seite noch Jahrzehnte nach ihrem Tod vor einer Aufklärung ihres Tuns. Darunter echte Nazis aus der Hitlerzeit. (während aktuell von demselben Staat Demos „gegen Rechts“ organisiert werden)

    Und gleichzeitig verhängt der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten, nicht etwa wegen des (provozierten) Angriffes auf die Ukraine, sondern weil die russischen Truppen Kinder aus dem Kriegsgebiet evakuiert haben, um sie vor dem (hauptsächlich ukrainischen) Artilleriegranatenregen zu schützen, und sie auf Anfrage ukrainischer Verwandter auch problemlos zurückzugeben.

    Das eine ist „Recht“, das andere „ein Kriegsverbrechen“. Man muß eben nur wissen, was was ist.

    Muß man mehr wissen über die Verkommenheit unserer westlichen Gesellschaften?

    1. „Muß man mehr wissen über die Verkommenheit unserer westlichen Gesellschaften?“
      NEIN, Sie haben das Wesentliche gesagt!
      Dazu passt auch, dass der IStGH die Ausstellung der Haftbefehle gegen
      Netanjahu und Gallant erstmal ausgesetzt hat. quelle anti-spiegel

  2. Wenn Landesverfassungsschützer ihre Akten für 120 Jahre nicht Öffentlich machen lassen und für die Ewigkeit sperren. Können das Erstrecht, höher gestellte Bundesbehörden das EGMR ist wohl mehr ein Propaganda Gericht was Auftragsgemäß Schau und Scheinprozesse zum Nachteil von Außereuropäischen Beklagten durchführt.

    Also der „Regelbasierten Ordnung“ die unter Ausschluss der Öffentlichkeit mündlich angeordnet wird.

  3. „Die Bildzeitung hatte auf Auskunft gegen den BND über Uwe Barschel geklagt und sich ebenfalls auf Artikel 10 der Menschenrechtskonvention und die Informationsfreiheit berufen. Das Urteil besteht im Wesentlichen aus der Beschreibung des vergangenen Rechtsweges und am Ende fünf Zeilen Entscheidung. Die Beschwerde sei begründet, aber nicht zulässig, so die Kammer. Artikel 10 der EMRK sei nicht verletzt. Warum nicht? “

    Im Artikel 10 ist von einen Recht die Rede nicht von einer Pflicht.
    Daraus ergibt sich das darum nicht.
    IMHO

    1. Ein Recht dem Staat gegenüber schließt aber eben auch die Plicht des Staates ein, diesem Recht zur Geltung zu verhelfen. In dem Fall muß der Staat sicherstellen, daß die gewünschten Informationen, zumal wenn sie rechtlich klar geregelt, in Staatsbesitz sein müßten (und nicht in den Archiven von Parteistiftungen), herausgerückt werden!

      Beispielsweise schließt das etwa das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zwingend die Pflicht des Staates ein, Verstöße gegen dieses Recht unter Strafe zu stellen und Täter zu verfolgen. Und im Sozialrecht leiten sich daraus staatliche Sozialleistungen für Erwerbslose ab. Das Recht ergibt also zwingend eine Pflicht, sich darum zu kümmern, daß das Recht nicht nur auf dem Papier steht.

      Ähnliches gilt übrigens für das Verbot russischer Medien in der EU. Der Staat muß sich zwar nicht darum kümmern, daß sie hier ausgestrahlt werden, es aber ist eindeutig rechtswidrig, den Zugang dazu aktiv zu blockieren. Sie sind prinzipiell (also von Anbieterseite her) „frei zugänglich“ im Sinne des Artikels 10 EMRK und etwa auch des Artikels 5 GG, und damit muß man sie auch erreichen können, ohne auf eine staatliche (!!) Firewall zu stoßen.

      1. Also ich gehe davon aus daß es sich um diesen Artikel 10 handelt.

        „Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, In­formationen und Ideen ohne behördliche Ein­griffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Die­ser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk- , Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.“

        Richtig so !?
        Bin mir selber ein wenig unsicher.
        Wenn es aber dieser Artikel ist ist dies ein Passiva.
        Á la ich habe das Recht Fische zu fangen bin aber nicht verpflichtet.

        Übrigens das „Verbot“ von RT etc ist im Absatz 2 begründet. Stichwort „nationale Sicherheit“

        ­

        1. Die „nationale Sicherheit“ ist in dem Punkt aber eben nur vorgeschoben. Man müßte es inhaltlich-sachlich begründen, wieso RT & Co die Sicherheit gefährden, und das ist noch nie geschehen. Man weiß bei der EU, warum. Denn Lügen und strategische Desinformation kann man RT nicht vorwerfen. Zu oft lagen sie völlig richtig, ganz im Gegensatz zu EU-Medien. Und Parteilichkeit ist kein Verbotsgrund. Dann müßten fast alle Medien Deutschlands verboten sein.

          Im Falle der Unterbindung von RTdeutsch hat unsere unnachahmliche „Außenministerin“ ja sogar gelogen, um das Verbot der Satellitenausstrahlung zu begründen, als sie in Moskau behauptete, „Staatssender wären in Deutschland per Grundgesetz verboten“. Das stimmt einfach nicht! Sonst wären ja diverse CIA-Sender (Radio Liberty etc.), das Bundeswehrradio die Deutsche Welle und der Deutschlandfunk ebenfalls illegal. Letzteren hat das Bundesverfassungsgericht einst nur unter der Auflage zugelassen, daß sich dessen Programm nur an die DDR-Bürger richte. Das von Adenauer ebenfalls initiierte Deutschlandfernsehen verbot das Gericht dagegen.

          Und ja, es ist ein behördlicher Eingriff, wenn per EU-Verordnung oder staatlicher Intervention Server-IPs geblockt und DNS-Server manipuliert werden, um den Zugang zu unterbinden. Also illegal.


          Wenn es aber dieser Artikel ist ist dies ein Passiva.
          Á la ich habe das Recht Fische zu fangen bin aber nicht verpflichtet.

          Der Staat darf das Fischen aber auch nicht verbieten. Und genau das tut er ja in dem Falle.

          1. Ich hab mal die KI meines Vertrauens mit den Absatz von Fr. Weber gefüttert.
            Heraus kam:

            Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Beschwerde der Bildzeitung gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) nicht zugelassen, da ein Anspruch auf Auskunft nach § 100 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BVerfG nicht bestehe.
            Die Kammer begründete dies damit, dass der BND keine „öffentliche Stelle“ im Sinne des Gesetzes sei. Der BND sei eine Behörde des Bundeskanzleramtes und unterliege daher nicht dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
            Zudem sei das Recht auf Meinungsfreiheit nach Artikel 10 EMRK nicht verletzt worden. Die Bildzeitung habe durch die Veröffentlichung der Informationen über Uwe Barschel keine neuen Erkenntnisse über das Verhalten des BND gewonnen.

            Der letzte Satz müsste ein hätte statt habe enthalten schätze ich mal.

    1. Natürlich nicht, die Amis sind doch auch eine Sorte von Nazis. Die haben Europa auf ihr Nazitum eingeschworen, ihren Exzeptionalismus. Heute heißt es nicht „alles für Deutschland“, sondern „alles für die Demokratie“, gemeint ist die Macht des großen Geldes, das seinen Interessen-Vertreter im System der USA gefunden hat.

  4. Sind ja alte Kamellen, wiso wird da so ein Gedöns gemacht? Das könnte man doch veröffentlichen, die Leute sind längst tot und es würde niemand gefährdet.
    Tja. Das ist immer so, wenn jemand so fragt, wie Gaby. Die Behörden sind dann höchst angefressen. Man ist doch Weltmeister im Aufarbeiten und damit muss die Sache doch erledigt sein. Man erwartet als Gegenleistung, dass solche Fragen nicht mehr gestellt werden.
    Wäre da denn etwas? Wir hatten es unlängst von Staatsekretär Globke und ich habe mir dessen Tätigkeit etwas genauer angesehen. Er war es, der BND und Verfassungsschutz neu gründete und ausnahmslos mit alten Nazis besetzte. Diese waren dann unter sich und wollten natürlich nicht, dass da Artfremde hinzu kommen. Der Verdacht ist, dass sie damit erfolgreich waren und zwar bis auf den heutigen Tag.
    Das wird jetzt richtig lang, wenn ich da alle Verdachtsmomente aufzähle. Nur die Wichtigsten: die Vorläufer des NSU (Thüringer Heimatschutz, Blood&Honour, Marschnergruppe) wurden allesamt von einem V-Mann des BfV agegründet, geleitet und finanziert. Wobei V-Mann ein Euphemismus ist: ein Beamter wäre richtig. Dann wissen wir, dass die NPD zu 80 Prozent ebenfalls aus Beamten bestand. Damit nicht genug, es tauchte dann der III. Weg auf, bei dem man als Normalmensch gar nicht beitreten kann. Ich nahm dann an, dass das jetzt zu 100 Prozent Beamte sind. Ideologisch identisch mit der NSDAP hat sie offen sichtbar den Naziaufmarsch in Chemnitz im Jahr 2018 koordiniert. Last not least: Andreas Temme, der unter dem Verdacht steht, in Kassel einen der Morde begangen zu haben, die man bislang dem NSU zur Last legt.
    Im Ausland dasselbe, insbesondere zu den übelsten Verbündeten der Deutschen, der ukraInischen OUN und der kroatischen Ustascha. Hans Dietrich Genscher hat Kroatien ohne jede Rücksprache mit den Verbündeten im Jahr 1991 anerkannt, wobei sein Partner auf der kroatischen Seite der Ustáschamann Franjo Tudjman war. Und plötzlich war die Ustascha wieder da, bestens bewaffnet, sodass die jugoslawische Armee die Auseinandersetzung mied. Sie war allerdings maßgebend an kommenden Massakern beteiligt und war in der Lage, einen massiven Propagandakrieg zu führen. Mit deutscher Hilfe?
    Dann der Maidan 2014. Präsident Janukowitsch musste fliehen, weil der Rechte Sektor im Großraum Kiew das Gewaltmonopol hatte, trotz zahlreich anwesender Berkut-Polizei. Warum war diese Truppe, die praktisch aus dem Nichts kam, plötzlich so stark? Das wurde nie untersucht. Viele sagen jetzt, sie hätten Unterstützung von den Amerikanern erhalten. Äh nein, mit denen arbeiten sie nur ungern zusammen. Die Deutschen sind ihnen lieber.

    1. lese mal dazu das Werk des US-Historikers Christopher Simson von 1988 (!) „Der amerikanische Bumerang“. gibt es in Deutscher Ausgabe. Hier gibt es viele Erkenntnisse, alle ausreichend mit Quellen nachgewiesen.

  5. Man will sich halt nicht beim Lügen und Werteverrat über die Schu,ter schauen lassen.
    Wäre ja noch schöner wenn Hinz und Kunz Rechenschaft über die Kollaboration mit Nazis und Folterknechten erfahren könnten, wo man so schön und vermeintlich die DEMOKRATIE gegen rechts verteidigen will,

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