
Die Wehrpflicht ist eine verfassungsrechtlich in Art. 12a GG geregelte Grundpflicht deutscher Bürger (nicht Bürgerinnen). Sie wurde im Jahre 2011 einfachgesetzlich ausgesetzt (§ 2 WPflG), lebt im Spannungs- und Verteidigungsfall (Art. 80a u. 115a GG) aber automatisch wieder auf. Seit Russland Krieg gegen die Ukraine führt und Expert*innen annehmen, dass ein militärischer Test der NATO durch Russland in naher Zukunft bevorsteht, will Deutschland wieder wehrhaft werden.
Im Koalitionsvertrag steht nun ein Modell für den Wehrdienst. Die jungen Menschen in Deutschland lehnen den Wehrdienst aber mehrheitlich ab. Sie haben ein zum Teil sehr transaktionales Verständnis von der Wehrpflicht: Tut Deutschland nichts Spezielles für mich, tue ich auch nichts für Deutschland. Die Pflicht der Bürger, ihren Staat zu schützen, beruht zwar auf Gegenseitigkeit, sie ist aber weniger ichbezogen als vielmehr gemeinschaftsbezogen konzipiert: Der Staat schützt die Freiheit und die Würde seiner Bürger*innen. Wird er von außen angegriffen, kann er als Schutzmacht nur überleben, wenn seine Bürger*innen mit Waffengewalt für seinen Bestand kämpfen. Und deshalb darf er seine männlichen Bürger zum Wehrdienst verpflichten.
Wehrpflichtige dürfen im Gegenzug den Kriegsdienst verweigern, wenn es sie in arge Gewissensnot bringt, andere Menschen im Krieg töten zu müssen (Art. 4 Abs. 3 GG). Die deutsche Verfassung hat mit dem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung eine selbst für demokratische Rechtsstaaten außergewöhnlich starke Exit-Option für die Wehrpflichtigen geschaffen. Es verwundert nicht, dass nun, da das deutsche Narrativ vom ewigen Frieden hin zur drohenden Kriegsgefahr verschoben wird, die Axt an das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung gelegt wird. Wird es halten, was es verspricht, oder wird es fallen, weil Not letztlich doch kein Gebot kennt, moderne Kriege auch konventionell geführt werden und Masse brauchen? Sollte man noch eben schnell verweigern?
„Zunächst“ das schwedische Modell
Die Koalitionspartner CDU/CSU und SPD hatten sich während der Koalitionsverhandlungen schwer beharkt und ihre Vorstellungen von einer neuen Wehrpflicht wechselseitig als halbgar, unausgegoren oder als Stückwerk attackiert. Im Koalitionsvertrag steht deshalb jetzt ein dilatorischer Formelkompromiss. Die Koalitionsfraktionen „schaffen einen neuen attraktiven Wehrdienst, der zunächst auf Freiwilligkeit basiert“ (Zeile 4149).
Die Wehrtüchtigkeit Deutschlands wird also erst einmal langsam hochgefahren mit einer abgespeckten Variante der schwedischen Värnplikt. Das ist klug, denn für eine allgemeine Wehrpflicht ist eine entsprechende Infrastruktur – Wehrerfassung, Wehrüberwachung, Kasernen, Übungsplätze, Ausbilder*innen, Material – erforderlich. Sie muss sukzessive aufgebaut werden. Der neue Wehrdienst geht auf einen Gesetzesentwurf aus dem BMVg aus der letzten Legislaturperiode zurück. Er verfolgt mehrere Ziele. Das wichtigste Ziel ist, durch eine bei der Bundeswehr automatisierte Wehrerfassung und Wehrüberwachung eine belastbare Datengrundlage zu allen wehrpflichtigen Männern und wehrwilligen Frauen zu erhalten. Alle Männer und Frauen ab einem bestimmten Jahrgang werden daher kontaktiert. Die Männer müssen verpflichtend einen Fragebogen ausfüllen und signalisieren, was sie können und ob sie bereit sind, zu dienen – entweder als Berufs- oder Zeitsoldat oder als Freiwillig Wehrdienstleistender. Gemustert und eingezogen wird dann ausschließlich auf freiwilliger Basis. Der im Gesetzesentwurf so genannte Basiswehrdienst soll zwischen sechs und 23 Monaten dauern. Die Frauen füllen den Bogen nur aus, wenn sie das wollen.
Diese Unterscheidung nach Geschlechtern orientiert sich am geltenden Recht. Die Wehrpflicht kombiniert nämlich mehrere Rechtspflichten miteinander (§ 3 Abs. 1 WPflG). Zu ihrem Kern gehören die Pflichten, sich mustern und einziehen zu lassen. In ihren Randbereich fällt die Pflicht, sich erfassen zu lassen. Da die Wehrerfassung also Teil der Wehrpflicht ist, und diese Pflicht Frauen insgesamt nicht adressiert, verzichtet der Gesetzgeber ihnen gegenüber auch auf die Pflicht, den Erfassungsbogen ausfüllen zu müssen. Zweites Ziel der Wehrerfassung ist es, mehr Freiwillige für den Bund zu gewinnen. Zielgröße sind zunächst 5.000 Freiwillige mehr pro Jahr. Eine schrittweise Erhöhung dieser Zahl ist in dem Gesetzesentwurf eingepreist. Verfassungsrechtliche Probleme mit dieser deutschen Variante der Värnplikt gibt es nicht. Die Frage ist eher ob das Modell funktionieren wird, oder ob die Bundeswehr die Quote derer, die sich freiwillig verpflichten wollen, nicht längst ausgeschöpft hat.
Plan für eine Kontingentwehrpflicht
Die CDU/CSU favorisiert deshalb eine „richtige Wehrpflicht“ für den schnelleren Aufbau einer größeren Armee mit einer hohen Aufwuchsfähigkeit aus der Reserve. Ihre Lösung ist die Kontingentwehrpflicht. Das Kontingent der einzuziehenden Soldaten orientiert sich dabei ausschließlich am Bedarf der Bundeswehr. Es soll eine Bestenauslese unter allen Wehrpflichtigen stattfinden. Die Kontingentwehrpflicht setzt die Aufhebung der Aussetzung der Wehrpflicht aus § 2 WPflG voraus. Deckt das Kontingent an freiwilligen Besten den Bedarf der Bundeswehr nämlich nicht, wird zwangsweise rekrutiert. Das Modell ist nicht neu. Bereits im Jahr 2000 schlug die Kommission zur Strukturreform der Bundeswehr eine juristisch stark umstrittene Auswahlwehrpflicht vor. Die Kontingent- oder Auswahlwehrpflicht widerspricht in ihren Zwangskomponenten nämlich dem Verfassungsgrundsatz der Wehrgerechtigkeit. Sie verfassungskonform auszugestalten, wird schwierig sein.
Die Wehrgerechtigkeit ist eine Ausprägung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG in der Sonderform der allgemeinen Lastengleichheit Alle wehrpflichtigen Männer sollen gleichermaßen die Last tragen müssen, sich durch den Wehrdienst darauf vorzubereiten, das Vaterland mit Waffen zu verteidigen. Im Frieden werden nie alle jungen Männer eingezogen. Das erscheint nicht gerecht. Berechnet wird die Wehrgerechtigkeit, indem man die Zahl aller aus einem Jahrgang zwangsverpflichteten Männer ins Verhältnis setzt zu der Zahl aller Männer aus einem Jahrgang, die der Bundeswehr tatsächlich zur Verfügung stehen. Tatsächlich stehen der Bundeswehr nur diejenigen Männer zur Verfügung, die keine der vielen Wehrdienstausnahmen in den §§ 9 bis 13a WPflG für sich reklamieren können; also weder untauglich, ausgeschlossen, befreit, zurück- noch unabkömmlich gestellt sind. Die Zahl der zwangsweise zum Wehrdienst Verpflichteten muss der Zahl der tatsächlich zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen zumindest nahekommen (BVerwG 6 C 9.04). Mit anderen Worten: Es darf keine allzu große Lücke entstehen zwischen denen, die nach den festgelegten Kriterien im WPflG theoretisch eingezogen werden müssten, und denen, die faktisch eingezogen werden. Das gilt auch für den Fall, dass der Personalbedarf der Streitkräfte mit wenigen Zwangsrekrutierten schon gedeckt ist. Von 1991 bis 2009 sank die Zahl der Grundwehrdienstleistenden in Deutschland von 210.981 auf 68.304 Mann. Wie von Zauberhand sank die Zahl der tatsächlich zur Verfügung stehenden jungen Männer in diesem Zeitraum gleich mit. Der Gesetzgeber hob nämlich die Tauglichkeitsschwelle für den Dienst an und erweiterte das Set an Kriterien für Wehrdienstausnahmen.
Die Zahl der zwangsweise zu rekrutierenden Wehrpflichtigen orientiert sich selbstverständlich immer am Personalbedarf der Streitkräfte. Denn deren Funktionsfähigkeit hat Verfassungsrang (BVerfGE 69, 1). Entsteht eine zu große Lücke zwischen den Eingezogenen und den Nichteingezogenen, weil der Personalbedarf gering, die Jahrgangsstärke aber hoch ist, kann der Gesetzgeber durch eine Vermehrung der Wehrdienstausnahmen diese Lücke stopfen. Der Personalbedarf der Streitkräfte allein darf aber nicht über die Menge der Zwangsrekrutierungen entscheiden. Die Wehrgerechtigkeit ist als zweiter Verfassungsgrundsatz zu berücksichtigen. Obwohl der Gesetzgeber im Wehrpflichtgesetz über einen weiten Gestaltungsspielraum verfügt, verlangt Art. 3 Abs. 1 GG von ihm deshalb eine „enge und überschaubare, normative Ausgestaltung der Ausnahmen von der Wehrpflicht“. Die allgemeine Wehrpflicht nach Art. 12a Abs. 1 GG muss also vor allem eins bleiben: allgemein. Will der Gesetzgeber eine Kontingentwehrpflicht mit Bestenauslese regeln, kann er dies nicht ohne Weiteres tun, indem er z.B. die Tauglichkeitskriterien auf T1 anhebt oder – je nach Verwendungsprofil, das die Bundeswehr benötigt – differenziert. Damit würde er die allgemeine Wehrpflicht in eine individuelle Wehrpflicht verwandeln, die ein Sonderopfer von den je bereichsspezifisch Besten abverlangt. Das wäre ein Verfassungsverstoß. Deshalb muss die CDU/CSU ihre Kontingentwehrpflicht auch in eine allgemeine Dienstpflicht einbetten, um die tiefen Grundrechtseingriffe in die Berufsfreiheit und die allgemeine Handlungsfreiheit der jungen Männer auf alle gleichermaßen zu verteilen.
Eben noch schnell den Kriegsdienst verweigern?
Trotz hoher Kosten ist nicht klar, ob und wann die Wehrpflicht wieder auflebt, wen sie trifft, oder ob und wann unter einem russischen Angriff auf NATO-Gebiet der Spannungs- und Verteidigungsfall eintritt. Es könnte deshalb taktisch klug sein, unter den bislang unverändert geltenden, großzügigen rechtlichen Bedingungen schnell noch den Kriegsdienst zu verweigern. Das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 3 GG schützt den Wehrpflichtigen vor der Not seines Gewissens, im Kriegsfall selbst töten oder einen unmittelbaren Beitrag zum Töten leisten zu müssen. Der BGH hält es in einem Beschluss zur Auslieferung eines ukrainischen Kriegsdienstverweigerers für möglich, dass dieses Grundrecht im Kriegsfall wesentlich entkernt wird.
Ein Grundrecht ist ein Grundrecht ist ein Grundrecht
In Krisenzeiten flirren regelmäßig Begriffe wie Ausnahmezustand oder Staatsnotstand durch die Medien. Sie bedeuten für ein antidemokratisches Mindset à la Carl Schmitt, dass sich die Geltungskraft von Normen auf die Normalität beschränkt. Im Ausnahmezustand dürfen Normen dagegen außer Kraft gesetzt werden, um den Bestand des Staates zu retten. Das ist nicht das Staatsverständnis des Grundgesetzes und gilt erst recht nicht für den Verteidigungsfall. Das Grundgesetz hat sich bewusst gegen eine systemsprengende Generalklausel entschieden, mit der Grundrechte zur Bekämpfung von Notständen suspendiert werden dürften. Und es hat sich durch die Einfügung der Notstandsverfassung von 1968, zu der die Art. 80a und 115a ff. GG für den äußeren Notstand gehören, auch explizit gegen einen Rückgriff auf ungeschriebenes Notstandsrecht in Kriegszeiten ausgesprochen.
Genauso wenig wird die verfassungsrechtliche Grundpflicht aus Art. 12a Abs. 1 GG, die ihr Pendant in der Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen findet, von ungeschriebenen und damit für das Verfassungsrecht nicht relevanten besonderen Treuepflichten des Bürgers überlagert (BVerfGE 12, 45 [57 f.]; BGH Beschl. v. 16.1.2025 – ARs 11/24 Rn. 38). Ohne eine eher unwahrscheinliche Verfassungsänderung gilt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gerade im äußeren Staatsnotstand. Krisenzeiten verführen allerdings dazu, die Gesetzesvorbehalte von Grundrechten umfassender auszunutzen, ihre abwehrrechtlichen Dimensionen stärker einzuschränken und die Gemeinschaftsbezogenheit von Freiheit intensiver zu betonen. Das kann auch dem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung passieren – entweder durch eine gesetzliche Verschärfung des Anerkennungsverfahrens oder durch eine Beschränkung der Anerkennungspraxis. Die aktuelle Anerkennungsquote von Kriegsdienstverweigerern ist nämlich hoch.
Kriegsdienstverweigerung im Kalten Krieg
Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung ist vorbehaltlos garantiert und kann in seinem Kernbereich – der Gewissensentscheidung – auch durch die kollidierenden Verfassungsgüter der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr und der effektiven Landesverteidigung nicht eingeschränkt werden (BVerfGE 69, 1 [54 f.]). Nach Art. 4 Abs. 3 S. 2 GG darf der einfache Gesetzgeber allerdings „das Nähere“ regeln. Diese Regelungsbefugnis stellt keinen klassischen Gesetzesvorbehalt dar, über den der Inhalt des Grundrechts eingeschränkt werden könnte. Sie ist nur ein Verfahrensvorbehalt. Der einfache Gesetzgeber darf Vorgaben für das Verfahren zur Prüfung der Glaubhaftigkeit einer Gewissensentscheidung machen (§§ 5 bis 8 KDVG). Er darf ferner das Antragsverfahren ausgestalten, die Zuständigkeiten regeln und normieren, welche Rechtswirkungen die Antragstellung, die Ablehnung eines Antrags und die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer haben.
Im Kalten Krieg hatte die Bundeswehr einen hohen Personalbedarf. Die Deutschen hatten den Alliierten ein Massenheer von einer halben Million Soldaten versprochen. Die Politik sorgte sich deshalb, dass sie wegen eines zu laxen Anerkennungsverfahrens für Kriegsdienstverweigerer der NATO nicht genügend Masse liefern könnte. Entsprechend rigide war die Gewissensprüfung von 1956 bis 1983 ausgestaltet. Jeder einzelne Verweigerer wurde vor einen Prüfungsausschuss zitiert, der im Geschäftsbereich des BMVg angesiedelt war. Sein Gewissen wurde unter dem Vorsitz eines Mitarbeiters aus dem BMVg inquisitorisch ausgeforscht. Die Szenarien, die das BMVg ihn mündlich durchspielen ließ, waren kreativ. Die Prüfungsausschüsse fragten z.B. nach seiner Einstellung zum Tyrannenmord, zum passiven Widerstand gegen eine Besatzungsmacht, die seinen Widerstand durch die Erschießung von Geiseln brechen wolle, nach seiner Bereitschaft, die Ehre seiner Freundin mit Gewalt zu verteidigen, oder warum er Auto fahre, wenn Autounfälle doch Menschenleben forderten. Die behördliche Gewissensprüfung bestanden zeitweise mehr als 40 % der Antragsteller nicht. Die Gegenreaktion der heute als „Boomer“ bekannten Generation war nicht weniger drastisch, um wenigstens als untauglich ausgemustert zu werden. Sie rauchten wochenlang Kette und nahmen Drogen, um ihre Belastbarkeit auf Null zu reduzieren, liefen unaufhörlich mit einem Fuß auf dem Bordstein und dem anderen in der Gosse, um sich manifestes Humpeln anzutrainieren – oder sie flohen nach Westberlin, wo die Wehrpflicht im Kalten Krieg nicht galt.
Als die Zahl der Kriegsdienstverweigerer mit den 1968ern sprunghaft anstieg, kam das inquisitorische Verweigerungsverfahren an die Grenzen seiner Überbürokratisierung. Es musste entschlackt werden. Die SPD schlug eine „Postkartenlösung“ vor. Sie wollte künftig auf eine mündliche Anhörung verzichten. Ihr reichte es aus, wenn der Kriegsdienstverweigerer beim Kreiswehrersatzamt schriftlich anzeigte, dass ihm sein Gewissen verbiete, Wehrdienst zu leisten. Das BVerfG kippte diese Wehrpflichtnovelle (BVerfGE 48, 127): Die Verfassung sehe kein einfaches Wahlrecht zwischen Wehr- und Ersatzdienst vor. Die bewaffnete Landesverteidigung habe als verfassungsrechtliche Grundpflicht Vorrang vor einem zivilen Ersatzdienst für Kriegsdienstverweigerer. Der Gesetzgeber habe zwar einen weiten Gestaltungsspielraum, wie er die Feststellung der Gewissensentscheidung organisiere. Er müsse aber „ausschließen, daß der wehrpflichtige Bürger den Wehrdienst nach Belieben verweigern kann“ (BVerfGE 48, 127 [168 f.]). Der Wehrdienst mit der Waffe muss also der Regelfall sein, die Verweigerung die lästige Ausnahme bleiben. Das Verfahren zur Prüfung des Gewissens muss dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis widerspiegeln. Im Klartext: Den Verweigerern darf ihr Ausstieg aus der bewaffneten Landesverteidigung nicht zu leicht gemacht werden.
Kriegsdienstverweigerung heute
Seit 1983 ist das schriftliche Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer die Regel. Es wird vom Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben, einer zivilen Behörde im Geschäftsbereich des Bundesfamilienministeriums, durchgeführt. Das Verfahren auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen läuft seit 2003 für alle Statusgruppen – aktive Soldat*innen, Reservist*innen und ungediente Wehrpflichtige – gleich. Eine Gewissensentscheidung ist dem (Wahrheits-)Beweis zwar nicht zugänglich. Trotzdem ist der Antragsteller in der Beweispflicht. Er muss jegliche Zweifel des Bundesamtes an der Ernsthaftigkeit seiner Gewissensentscheidung und an der Glaubwürdigkeit seiner Person aus dem Wege räumen. Das BVerwG verlangt, dass Kriegsdienstverweigerer ihre persönliche Entwicklung, ihre Lebensführung und ihre Motive darlegen und aufdecken, wer oder was ihre Entscheidung beeinflusst hat (BVerwG 6 B 55.20). Der Begründungsaufwand für gediente Soldat*innen ist hier höher, denn sie haben mit ihrem Dienst an der Waffe bereits signalisiert, dass sie eigentlich kein Gewissensproblem damit haben, andere Menschen im Krieg zu töten. Sie müssen deshalb darlegen, welches Schlüsselereignis ihre innere Umkehr ausgelöst hat. Das gilt auch für Reservist*innen. Bleiben im schriftlichen Verfahren Zweifel, können die Antragsteller*innen mündlich angehört werden. Können sie die Zweifel nicht ausräumen, wird ihr Antrag abgelehnt (§§ 5-8 KDVG).
Eine wiederbelebte Wehrpflicht trifft deutsche Männer zwischen dem 18. und dem 60. Lebensjahr (§ 3 Abs. 5 WPflG). Für ungediente und noch nicht gemusterte Wehrpflichtige gilt für eine Verweigerung des Wehrdienstes nach Art. 4 Abs. 3 GG folgender Verfahrensablauf: In der Regel können sie ein halbes Jahr vor ihrem 18. Geburtstag einen Antrag stellen (§ 2 Abs. 4 KDVG), danach jederzeit. Die Antragstellung hindert nach § 3 Abs. 1 KDVG weder die Erfassung des Wehrpflichtigen noch seine Musterung. Im Gegenteil. Auf die Antragstellung folgt die Musterung. Das für die Verweigerung zuständige Bundesamt wird aus ökonomischen Gründen nämlich erst tätig, wenn feststeht, dass der Antragsteller für den Wehrdienst überhaupt zur Verfügung steht, vor allem also tauglich ist. Deswegen muss der Antrag auch beim Karrierecenter der Bundeswehr gestellt werden. Die Bundeswehr leitet den Antrag an das Bundesamt erst weiter, wenn der (notwendig positive) Musterungsbescheid unanfechtbar geworden ist (§ 2 Abs. 6 S. 2 KDVG). Wird der Antrag auf Verweigerung seinerseits dann unanfechtbar abgelehnt, schickt das Bundesamt die Personalakte des Antragstellers an das Karrierecenter der Bundeswehr zurück. Dort verbleibt sie für einen schnellen Zugriff auf ihn im Spannungs- und Verteidigungsfall so lange, bis die Wehrpflicht des Betreffenden endet (§ 12 Abs. 3 KDVG). Nicht jeder potentielle Kriegsdienstverweigerer möchte ohne derzeit dringende Not „im System“ bereits als tauglich gespeichert sein.
Den Ball flach halten
Selbst wenn ein Krieg mit Russland wahrscheinlich sein sollte, steht Deutschland nicht alleine da. Die gesamte NATO wird Europa verteidigen. Zählt man Reserve und paramilitärische Einheiten zu den aktiven Soldat*innen hinzu, ist die NATO mit 8,7 Millionen Soldat*innen aktuell besser aufgestellt als Russland. Dass die alte Massenwehrpflicht wiederkommen wird, ist deshalb unwahrscheinlich. Pläne zur Änderung des WPflG und des KDVG sind derzeit nicht bekannt. Die Fülle an Wehrdienstausnahmen und das schriftliche Regelverfahren nach dem KDVG mit seiner hohen Anerkennungsquote sind also erst einmal auch für den Spannungs- und Verteidigungsfall sicher.
Der Artikel ist zuerst im Verfassungsblog veröffentlicht worden und steht unter der Lizenz CC BY-SA-4.0.



Ich würde ja gern Kriegsdienst leisten aber irgendwas brachte mich zur Ausmusterung….
Ich lasse mich nicht zwingen im Auftrag zu töten.
Inzwischen sollte klar sein, dass keinerlei Grundrechte sicher sind. Zumindest im Westen treten wir ein in eine Phase dynamischer Rechtsauffassung, neuerdings auch mit der Forderung nach dynamischerer Religionsauslegung.
Wer nicht die letzten 5 Jahre abseits der Zivilisation gelebt hat, kann das erkennen.
Es ist nachvollziehbar, dass sich so viele an die altbekannte Vorstellung eines weitgehend konsistenten Rechtssystems halten, weil einfach die offenkundigen Tatsachen so inakzeptabel sind.
Aber angesichts der „Narrative“, die anstelle von Fakten inzwischen die Maßgaben der Politik begründen -und besonders deren unterkomplexe Logik – sollte man sich an Dantes Zitat halten und für die nahe Zukunft alle Hoffnung fahren lassen.
Wenn es opportun erscheint, wird kein Grundrecht sakrosankt sein. Die Einsicht in die Nützlichkeit unverletzlicher Rechte schwindet. Die Verlockung, einfache Wege zu gehen, ist groß. Zu viele Entscheider sind nicht nur bereit, sondern geradezu gierig danach, sogenannte „schwere Entscheidungen“ zu treffen. Selbstverständlich nur vordergründig für irgendwelche angeblichen Belange der Bevölkerung, tatsächlich aber meist um ihre Selbstwahrnehmung zu steigern.
Das alte Paradoxon wirkt dieser Tage besonders intensiv: Je mehr und dringender jemand Macht will, desto weniger ist er dafür geeignet….und die Ausnahmen von dieser Regel sind zur Zeit besonders selten.
In Deutschland hatten wir schon lange keine mehr.
o.t.
abgesehen, daß ich neuber und konsorten für antisozial halte(abwesenheit + aktives zerstören von sozialem), was haltet ihr vom abschalten von archiv.org? geht ganz einfach. kommt mal ein trump oder antitrump daher und die geschichte löst sich in nichts auf.
„Was haltet ihr vom Abschalten von Archive.org?“
es wird nicht abgeschaltet, nur bombardiert.
Was ich von Neuber und seiner Abschaltung des TP-Archivs halte kann ich hier nicht Schreiben, Obzönitäten sind kein guter Stil.
Was Webachive.org betritrifft: muss man schauen wie es sich entwickelt.
kaufst oder verkaufst du?
Nun, sofern man ein bestimmtes Alter überschritten, gesundheitlich nicht mehr ganz fit und/oder nicht gedient hat, sollte man „sicher“ sein. Meine Sorgen gelten eher der jüngeren Generation. Schul-Absolventen sollten zum Studium möglichst ins Ausland gehen und versuchen, eine dortige Staatsbürgerschaft zu bekommen. Heutzutage ist es relativ einfach und man kann in vielen Berufen sogar remote arbeiten. Wer jung ist und in Deutschland bleibt, könnte bald die A-Karte ziehen. Deutsche Eltern mit (zunächst männlichen) Kindern zwischen 10 und 30 (und erst recht die besagten Kinder) sind jedenfalls nicht zu beneiden.
ist man nicht, ja gut über 65…
https://www.bundestag.de/parlament/wehrbeauftragter/reden/20220427-tonline-891642
Dazu der Schwachsinn der ehehemals Grünen:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/freiheitsdienst-fuer-alle-bis-67-debatte-ueber-gruenen-vorstoss-zur-verteidigung,Uh0xI5t
Also 67…
Also ich bin 62, die dürfen mir gerne ein Gewehr in die Hand drücken, dann werden sie sehen was sie davon haben.
Eben
Ein dt. Gericht hat doch mittlerweile beschlossen, daß eine Wehrdienstverweigerung im Ernstfall keinerlei Bestand hat. Von daher, kalter Kaffee ….
Ein Regierung, die seine Bürger zum Sterben und Töten zwingen kann/will, ist definitiv keine Demokratie, sondern eine Diktatur.
Ich kenne nur einen BGH-Beschluss, der für Aufsehen sorgte und den man irrtümlicherweise so auffassen könnte. Dabei ging es aber um einen Ukrainer, der nicht in sein Heimatland ausliefert werden wollte. Auch wenn die Begründung des Gerichts etwas merkwürdig ist, hat es im Kern entschieden, dass Kriegsdienstverweigerung allein nicht als Asylgrund ausreicht. Der Beschluss lässt sich nicht auf deutsche Staatsbürger, die zur BW eingezogen werden sollen übertragen. Für Artikel 4 Abs. 3 GG gilt zudem Ewigkeitsvorbehalt. Da kann auch ein Gericht nichts dran ändern.
@b_s:
a.) Der Ewigkeitsvorbehalt gilt nur für die GG Art.1 und 20… Nicht 1 bis 20!
b.) Wird doch sowieso aufs GG geschissen! Spätestens seit der „Pandemie“ sollte das jedem klar sein. Arbeitslosen schon viel früher…
„Artikel 4 Abs. 3 GG garantiert das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Dieses Grundrecht gehört zum Schutzbereich der Menschenwürde (Art. 1 GG) sowie zur Glaubens- und Gewissensfreiheit. Damit unterliegt es dem Ewigkeitsvorbehalt des Art. 79 Abs. 3 GG.“
Quelle:
https://grafkerssenbrock.com/kriegsdienstverweigerung-bleibt-grundrechtlich-geschuetzt-art-4-gg
„Dieses Grundrecht gehört zum Schutzbereich der Menschenwürde“ also ungefähr so wie die Grundrechte bei Corona respektiert wurden. Ich lach mich schlapp
Glaubst du wirklich an den Ewigkeitsgehalt eines Grundrechtes, nachdem uns im Rahmen einer vorgeblichen Pandemie ohne parlamentarische Entscheidung einfach so die Grundrechte entzogen wurden.
Grundrechte sind Rechte der Individuen gegenüber einem übergriffigen Staat. Und der Staat war während der Pandemie extrem übergriffig und unsere Grundrechte haben den Menschen gar nichts genutzt. Der Staat setzte sich einfach darüber hinweg.
Ein Staat der die Grundrechte nicht als Ewigkeitsrechte anerkennt, ist ein totalitärer Staat. Und wenn eine Bevölkerung das Ganze so brav mitmacht, dann ist sie bereit für weitere totalitäre Abenteuer….
Also Kriegsdienstverweigerung kannst du vergessen, wenn die politische und mediale Elite beschließt, sich darüber hinweg zusetzen.
Wenn der Bundestag ein „Sondervermögen“ von 100 Mrd. ins GG schreiben kann, damit es von der „Schuldenbremse“ ausgenommen wird und dann noch verschlimmbessern, dass die Schuldenbremse nach wie vor gilt, außer für alles über 1 % vom Kriegsetat, dann zeigt das doch deutlich, was 2/3 der Parlament-Arier von irgendwelchen Grundrechten für den Urnenpöbel halten.
Aber trotzdem gut, dass die Korrektur kam. Die Auslegung ist momentan so wie Sie das schreiben. Das sollte schon korrekt zitiert werden.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Russland die Nato angreift. Sollte allerdings seitens der Nato oder der kriegsgeilen revisionistischen deutschen „Eliten“ etwas „konstruiert“ werden und es wird zur „Verteidigung“ geblasen, werden die Russen angesichts des konventionellen Ungleichgewichts nicht lange fackeln und atomar antworten müssen. Dann hat sich das mit der Wehrpflicht sowieso erledigt. Schütze A… im letzten Glied kann dann nach Hause gehen – wenn er es dann noch findet.
Besser ist das Modell „Freiheitsdienst“ der Grünen
Gilt bis 67 und (so wie das früher beim normalen Wehrdienst war) kann das dann als Instrument benutzt werden, um die Arbeitslosen dann dort sinnvoll einzusetzen
„Eine Pflicht, aber viele Möglichkeiten: Jeder zwischen 18 und 67 Jahren in Deutschland soll sich nach dem Willen der bayerischen Grünen-Landtagsfraktion in irgendeiner Weise ein halbes Jahr lang für die Gesellschaft engagieren: „Ob das jetzt der Wehrdienst ist, ob das der Bevölkerungsschutz bei Feuerwehr oder THW oder das Engagieren in der Gesellschaft, in der Jugendarbeit, als Vorlesepatin oder ein FSJ ist – ist den Bürgerinnen und Bürgern dann selbst freigestellt“, erläutert Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze auf BR-Anfrage. “
Man sollte ganze aber besser das auf ein Jahr erweitern
… und wenn ich mit achtzehn Jahren meinen Wehrdienst für 18 Monate bereits absolviert habe (1982-1984); muss ich dann nochmal den „Freiheitsdienst“ der Grünen machen, oder wird das angerechnet?
Nur, wenn Sie zweifelsfrei beweisen können, dabei fest an der Seite von Opa Baerbock gestanden zu haben 🙂
Ach Opa, jetzt hast du wieder deine Tabletten nicht genommen.
Bei den Grünen wär’ ich vorsichtig: Haben Sie mal nachgefragt, für wessen Freiheit wir einen Diener machen sollen?
Kurz zusammengefasst: Man (m/f/d) sollte verweigern, solange es noch relativ einfach geht. Die vielen Paragraphen verwirren nur, denn – das führt der Artikel korrekt aus – der Staat knetet sich die Ausführung eh so zurecht, wie er gerade (kriegs-)lustig ist. Deshalb ist jeder Verweigerungswillige gut beraten, zur DFG-VK oder ähnlichen Vereinen zu gehen, um sich erklären zu lassen, mit welcher Art von Gewissen man – je nach Weltlage – die besten Erfolgschancen hat.
Politisch darf man ohnehin nicht argumentieren, wer also die Landesverteidigung für sinnvoll hält, Angriffskriege dagegen nicht vom Grundgesetz gedeckt sieht, sollte solche Feinheiten für sich behalten: Hier wird immer nur verteidigt, egal ob in Jugoslawien, Estland oder am Hindukusch. Nicht mal das Völkerrecht zählt, dafür haben wir gottlob ein „Verteidigungs“-Bündnis:
Da bin ich ja beruhigt! Wenn also von NATO-Anrainerstaaten „russische“ Öltanker in der Ostsee gekapert werden, wenn deutsche Panzer an einer von NATO-Stäben geplanten Invasion Russlands in Kursk beteiligt waren, verteidigen wir uns lediglich gegen einen Angreifer… ja wo ist er denn? Die Russische Föderation macht keinerlei Anstalten, uns oder unsere „Verbündeten“ zu erobern, gefragt, wann er bis zum Atlantik vorstoßen wolle, winkt Putin nur müde ab.
Zumindest tun wir alles, um die Russen für einen Angriff zu motivieren. Wenn wir sie dann endlich überredet haben, müssen wir wieder „kriegstüchtig“ sein – so redet der für „Verteidigung“ zuständige Minister, und die Politiker aller Couleur beteuern im Chor ihren glühenden Friedenswillen. Das alles sind gute Gründe, jetzt Nein zu sagen, auch wenn man sich für den Erfolg ein spezielles Paragraphengewissen zulegen muss. Anschließend darf man mit höchstrichterlicher Genehmigung den Tucholsky zitieren: Soldaten sind Mörder!
Und was hat der gute alte Kurt noch so gesagt? Z.B. „Wenn wahlen etwas änderten, wären sie längst verboten“ Ist alles genau die gleiche Scheisse wie vor hundert Jahren, mit Variationen natürlich.
Aber da passt ja auch ein Zitat von Marx hervoragend ins Bild:
„Die Geschichte wiederholt sich immer zweimal – das erste Mal als Tragödie, das zweite Mal als Farce.“
Und jetzt noch frei nach Heine..
Denke ich an Deutschland in der Nacht
wird ein ganz ganz widerlicher Brechreiz in mir entfacht.
Dieser Kommentar wurde auf Wunsch des Autors gelöscht.
Danke, Altlandrebell! Ich bin einfach nur noch baff ob der Empathielosigkeit und Monströsität. Der Artikel ist schlicht unmenschlich und, wie Sie sagen, unverdaulich: wichtigtuerische Beamtengrosstüterei. Nun, offensichtlich ein Zeitzeugendokument. Was für eine Motivation hätte OT sonst (neben der Provokation seiner Leser)?
Dieser Kommentar wurde auf Wunsch des Autors gelöscht.
Dieser Kommentar wurde auf Wunsch des Autors gelöscht.
Auch vor der Wende haben junge Leute und alte Leute in einer Kosten-Nutzen-Form gedacht, weil das nun mal die Grundrechnungsart dieser Gesellschaft ist.
So ist das wohl gedacht. Von wegen „mein Körper gehört mir“. Frauen werden tatsächlich deshalb nicht zum Wehrdienst gezogen, weil sie Volksnachwuchs für die auf dem Schlachtfeld Gefallenen produzieren sollen. Frauen sind für den Staat Gebärmaschinen. Aber gegen diesen praktizierten, zynischen, menschenverachtenden Sexismus hört man von Feministen nichts, was sie selbst zu Sexisten macht. Wie Sie schon sagten, entlarvt sich der Feminismus selbst als Männerfeindlichkeit/Misandrie genau als das, was Feministen Männern immer von Natur aus unterstellen, nicht zuletzt mit dem Gefasel vom Patriarchat.
Hier steht das geschriebene Notstandsgesetz, soll ein Schutz sein gegen die Willkür des ungeschriebenen Notstandsgesetzes. Na danke auch, dass man beim Zwangsverpflichten jetzt auch auf ein Gesetz verweisen kann und das Zwangsrekrutieren und damit eine legitime gesetzlich Grundlage erhält.
Dieser Kommentar wurde auf Wunsch des Autors gelöscht.
@ALR
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Dieser Kommentar wurde auf Wunsch des Autors gelöscht.
„Nur wen interessiert es?“
„doch sobald man die gesetzten Kanäle verlässt, da man auf Punkte und Argumente zu sprechen kommt, die den gesetzten Erzählungen („Narrativen“) widersprechen, gehen ihre Ohren auf Durchzug oder sie brummeln irgendwelches Gewäsch von tagesschau.de, SPON und SZ. Dann werten sie einem die Erfahrungen ab, murmeln was von „anderen Sichtweisen“ oder packen gleich irgendwelche Keulen aus. “
“ Da kannste auch mit ner Wand sprechen, kommt mehr bei raus.“
Ja, das sind leider ziemlich genau die gleichen Erfahrungen, die ich auch immer wieder machen musste. Schon grundsätzlich in Bezug auf viele verschiedene Themen, in meinem Fall ist halt die Auseinandersetzung mit dem medizinischen Bereich etwas ausgeprägter. Aber jemandem z.B. allein aufgrund der Äußerungen eines Dr. Vollpfosten oder eines Klabauterbachs klarzumachen, um was für rumschwafelnde und selbstverliebte Vollidioten es sich handelt, ist in den meisten Fällen zum Scheitern verurteilt.
Ich habe allerdings vom Alter her bisher keine gravierenden Unterschiede feststellen können.
Und das zermürbt auf Dauer. Immer wieder feststellen zu müssen, in was für einer geist- und seelenlosen Zeit/Gesellschaft wir leben, in der die Oberflächlichkeit und der Irrsinn regieren. In der man (weder emotional noch verbal, etc.) kaum noch jemanden erreicht und in der jegliche tiefere Auseinandersetzung schon fast reflexhaft abgeblockt wird. Mich macht das einfach nur noch unendlich müde.
Vielleicht war es früher gar nicht so anders. Aber seit ein paar Jahren kann man das wie unter dem Brennglas beobachten.
Dieser Kommentar wurde auf Wunsch des Autors gelöscht.
“ mich ekelt es einfach an“
Das eine schließt das andere nicht aus. Und bei mir ist durchaus beides vorhanden.
“ Und warum sie so vielen dummen Moden, Ideen, Gedanken, Tropen, Geschwätz, Gütern… hinterherjagen „.
Ich schrieb es ja schon mal : ich denke, daß da eine unglaublich große existenzielle/spirituelle Leere vorherrscht. Die zunehmende Entfremdung (und dies in vielerlei Hinsicht) sehr vieler Zeitgenossen führt dazu, daß sie keinerlei tieferen Bezug mehr zu irgendetwas haben. Nicht zur Natur (die zunehmende Umweltzerstörung und -planierung ist nur ein schreiendes Beispiel davon), nicht zu den Mitmenschen und letztlich auch nicht zu irgendeiner Form von Sinnhaftigkeit.
Aber da man es kaum noch anders kennt, hält man sein Leben für normal. Trotz aller Absurditäten, des täglichen Irrsinns und der immer deutlicher zutage tretenden allgemeinen Schieflage. Ich frage mich dann immer wieder, was empfinden diese Menschen in Bezug auf das Ende ihres Lebens ? „Ja, ich habe mein Leben genauso gelebt, wie ich es für richtig halte und wie es meiner ureigensten Natur entspricht.“ ?
Kann ich mir kaum vorstellen. Es wird wohl viel eher munter weiterverdrängt, daß (nicht nur) das eigene Leben regelmäßig ein Haufen Mist ist. Obwohl es ganz anders aussehen könnte, wenn mal ein paar mehr Menschen die Augen aufmachen (und sich einem immer weiter um sich greifenden Wahnsinn verweigern) würden. Aber das würde auch die Auseinandersetzung mit ein paar unangenehmen Dingen erfordern. Und da dies viel zu mühsam und angstbewehrt ist, lässt man sich bereitwillig ablenken und das Denken abnehmen.
ist nett😉
niemals wieder
„Selbst wenn ein Krieg mit Russland wahrscheinlich sein sollte, steht Deutschland nicht alleine da. Die gesamte NATO wird Europa verteidigen. Zählt man Reserve und paramilitärische Einheiten zu den aktiven Soldat*innen hinzu, ist die NATO mit 8,7 Millionen Soldat*innen aktuell besser aufgestellt als Russland.“
Die Ukraine war 2022 vermutlich die stärkste Armee der NATO nach der US Army.
Hatte ihr nicht viel geholfen. Nach aktuellen Daten sind die Todesraten inzwischen bei 10:1 zu ungunsten der Ukraine. Die Autorin sollte sich mit ihren Zahlenspielen also nicht zu sicher sein.
Mal ganz davon abgesehen, würden im Fall der Fälle wohl ein paar europäische NATO Länder – ganz im Rahmen von §5 – sehr individuell entscheidene welcher Hilfe sie leisten würden, nämlich bestenfalls ein paar warme Worte.
Und dafür kann man die Bevölkerung dieser Länder nur beglückten!
Dem steht der antirussische Fanatismus von UK, F und D entgegen und als wehrfähiger Mann in diesen Länder besteht damit keine Garantie, dass die Machthaber nicht wieder Massen als Kanonenfutter verheizen werden, sollte sie ernsthaft einen Krieg mit Russland beginnen.
Carlo Masala und Kathrin Groh lehren an der gleichen Bundeswehr Universität, nur wo kommt die Zahl 8,7 Millionen NATO-Soldat*Innen her?
Gute Frage. Das habe ich einfach mal so angenommen, kommt ja schließlich von einer Professorin, aber die Zahl erscheint als sehr hoch. Chatgpt meint 3,5 Mio. – offizielle Nato-Website nachschauen 2021. Von einer Wissenschaftlerin könnte man schon einen Beleg verlangen, aber OM lässt ja auch Autoren zu, die nur die FAZ zitieren, wenn überhaupt.
Das Thema kann man wie immer bei einer statistischen Zahl, absolut und relativ angehen, qualitativ oder quantitativ usw.
Man könnte z.B. argumentieren, wenn sie wirklich 8,7 Mio. hätten, oder auch „nur“ 3,5 Mio, warum braucht es dann Zwangsverpflichtungen in Deutschland, damit die Bundeswehr mehr Personal kriegt, um von z.B. 100.000 auf 120.000 zu kommen?
Die andere Seite ist die Qualität dieser Truppen. Ich erwähnte schon unten, dass die Balten, die die Bundeswehr jetzt „verteidigt“, weil sie in die NATO aufgenommen wurden, selbst kaum 100.000 Mann haben. Das zeigt, dass die NATO kein wirkliches Verteidigungsbündnis ist, sondern die Vor-Organisation vom US-Imperium und es denen nur um den Verkauf von Waffen und damit einhergehenden politischen Einfluss geht. Die USA würde keinen Atomkrieg anfangen, wenn Russland morgen die Balten zurückerobern würde. Es ist ein Bluff, nicht einmal gegen Russland, denn die wissen das, sondern gegen die Bewohner der NATO-Staaten, die die gigantischen Kriegskredite sehen, während z.B. ihre Schule oder Seniorenheim zerfällt.
So ist das ein Flickenteppich an NATO-Vasallen und dann gäbe es da noch Art. 5 „Bündnisfall“ der NATO-Charta. Man könnte einem angegriffenen Staat auch einfach eine Postkarte schicken und „Viel Glück“ darauf schreiben. Ray McGovern sagte das einmal. Ähnliches sieht man auch gerade bei der „Koalition der Willigen“ von Starmer und Macron: Die haben wohl so 5000 Mann zusammengebracht, vielleicht auch 30.000. Zahlen sind Schall und Rauch.
Ach, ich weiß vielleicht wie sie auf die Zahl kommt: Da sind Reservisten mit einbezogen und in Deutschland vielleicht auch solche Männer, die den Wehrdienst geleistet haben. Die Zahl ist das Papier nicht wert auf dem sie stehen würde.
Eines stimmt auf jeden Fall: So ein Millionenheer stellt man nicht einfach von heute auf morgen auf. Das dauert Jahre. Die Weltkriege fielen auch nicht vom Himmel. Es gab davor eine massive Aufrüstung von beiden Seiten und die dazu gehörige mentale Mobilmachung, Verwahrlosung und Verrohung, damit der Pöbel endlich reif war für den Krieg.
All das sehen wir gerade wieder.
Aus dem Leben der Banderisten:
„Auf die Frage hin, ob ihr Sohn im wehrfähigen Alter nicht zum Militär müsse, sagt Switlana Melnyk: ‚… Zurzeit sind Studenten in der Ukraine ausgenommen von der Mobilmachung.'“
Ukraine: Wie ein Banderist einen Juden totgeschlagen hat
https://www.anderweltonline.com/klartext/klartext-20231/ukraine-wie-ein-banderist-einen-juden-totgeschlagen-hat/
Und noch so eine Sesselfurzerin, die an der Bundeswehr-Hochschule sinnlos Steuergelder verprasst und mit juristischem Geschwurbel den staatlichen Zwang zum Töten und Getötetwerden mit blumigen Worten zu legitimieren versucht, wobei natürlich bevorzugt Männer dieses „Privileg“ genießen sollen.
Haben Frau Professorin übrigens auch gedient? Ich behaupte mal: Ganz sicher nicht und ihre eigenen Söhne, sofern sie welche hat, werden im Ernstfall bestimmt auch nicht die ersten auf der Schlachtbank sein.
Aber dafür wird der ganze Rotz wenigstens anständig gegendert, wobei sich natürlich die Frage stellt: Wie sieht diese Sache eigentlich für die unzähligen, um nicht zu sagen, Abermillionen von Transen und Queeren, die es ja bekanntlicherweise in Deutschland gibt, aus?
Für die muss doch auch endlich Rechtssicherheit herrschen, oder nicht?
Ich habe im Mai einen Termin beim Standesamt: Vermutlich bin ich danach de jure kein Mann mehr (kein Eintrag des Geschlechts mehr). Den Kriegsdienst hatte ich bereits in den 90ern verweigert. Ich erhoffe mir dadurch eine gewisse Verzögerung im Kriegsfall, was eine Einberufunbg anbelangt.
Kathrin Groh: Die wehrhafte Demokratie muss jetzt handeln! Fakten eines Verbots der AfD.
https://www.youtube.com/watch?v=b2SMGClLqCo
Der Titel ist auch schon übel. Nur die AfD muss man verbieten, sonst ist die Parteiendemokratie völlig in Ordnung.
Die Frau ist ein ganz übler, autoritärer Charakter, also an der Bundeswehr-Uni genau richtig. Bei dem Podcast die Webcam ganz dicht vor ihrem Gesicht, damit man sie auch ja nicht übersieht. In dem Artikel geht sie Gesetze durch, wie die auszulegen sind und was man machen muss, damit das wieder klappt mit der Wehrpflicht, Pardon wehrhaften Demokratie, aus rechtlicher Sicht. Sie versteckt sich hinter softer Sprache wie das so Mode ist bei dieser neuen Wehr. Frauen dürfen auch mitmischen, die Bundeswehr als Family business, aber die Drecksarbeit dürfen dann doch wieder nur Männer machen, oder?
Sie bewegt sich in einem ähnlichen Terrain wie Akademiker-Kollegen aus USA, auch wenn sie das vielleicht nicht wahrhaben will:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ron_DeSantis
Es gibt Aussagen von Häftlingen, die dazu sagen, dass Ärzte, Psychologen und Juristen ihnen nicht wirklich halfen, z.B. ihre Menschenrechte zu wahrten und dass sie teilweise bei der Folter halfen, auch weiße Folter genannt. DeSantis beriet auch Folterer wie sie rechtlich sicher sein könnten. Es wurde meines Wissens bis heute Keiner der Folterer in USA angeklagt. Wer sich für das Thema interessiert, kann sich mit dem Whistleblower Jon Kiriaku beschäftigen. Offensichtlich bringt man es weit mit so einer Karriere in unseren ach so liberalen und freiheitsliebenden Demokratien.
Der Artikel ist auch ein Testballon. Gerade hier im Nischenforum, wo man die Aufmüpfigen reingesperrt hat in den kleinen Raum, schauen sie sich an, was an Kritik kommt, und wenn sie meinen, das kann man nicht ignorieren, wird das abgebügelt. Wir, die Leser, sollen uns schon klar sein, was hier gespielt wird.
Das war auch immer meine Kritik an TP. Manche nannten das einen Geheimdienst-Honeypot. Das ist auch kein gutes Zeugnis für diese tolle Meinungsfreiheit. Wenn solche Charaktere wie diese Frau, überhaupt vorausgewählte Experten vom NATO-Cluster plötzlich überall vertreten sind wie von Geisterhand und was natürlich überhaupt nicht arrangiert ist, ist die Gesellschaft krank. Das sind natürlich die Folgen, dass die Kriegsindustrie so viel Geld bekam. Jetzt wird die Gesellschaft militarisiert – und noch kranker. Einige Wenige haben hier ausgesorgt und für die Mehrheit wird ein sehr großer Verlust übrig bleiben und verlorene Zeit die wirklichen gesellschaftlichen und Umweltprobleme anzugehen.
Der letzte Abschnitt ist eine reine Beschwichtigung an die pazifistischen Gutmenschen hier: Jetzt wo die Kriegsindustrie, zu der die Dame gehört, so viel Geld bekommt, können sie ihre potentiellen Gegner auch „beruhigen“, dass Russland doch nicht gleich morgen einmarschieren wird in Deutschland und dann helfen uns doch so Schwergewichte wie die baltischen Chihuahua-Staaten mit ihren insgesamt ca. 100.000 Mann und 5 Mio. Einwohnern – ganz bestimmt. Dass es eher andersrum läuft, dass Russland im Baltikum provoziert wird, z.B. indem die russischen Minderheiten dort misshandelt werden und die Bundeswehr-Truppe dort als kolon .. ach sry Schutztruppe zur Verteidigung, als Stolperdraht fungieren, das sagt sie lieber nicht. Wir wollen doch auch in Zukunft Billiglöhner aus Litauen (niedrigster Mindestlohn der EU) und am Besten noch Billigere aus der Ukraine. Wir brauchen auch in Zukunft Opfer aus der Peripherie des Imperiums, wo das Imperium gegen andere Imperien seine Kriege führt.
Jeder kann gut in der Ukraine sehen, was man als pöser Linker oder Wehrpflichtverweigerer im sogenannten Ernstfall wert ist und diese schönen §§ – nämlich gar nichts.
Warum ist die Frau noch nicht in der Ukraine, in Bachmut, Kursk etc. tätig gewesen? Die müsste doch jetzt ihren Dienst für das Vaterland in Chasiv Yar für die Ukraine angetreten haben? Oder bei der ist es der Dienst am Mutterland, denn das will sie doch, Gleichberechtigung beim Töten und Getötet werden für Frauen für Reiche und ihre Schergen. Warum ist die nicht an der Ostfront?
Das ist auch ein untrügliches Zeichen, dass diese Gesellschaft sehr krank ist, wenn ein Carlo Masala seine Kriegshetze hier verbreiten darf als Wehrpflichtverweigerer oder diese Frau als professionelle Experten, dafür also auch noch Geld bekommen.
Ich habe mir gestern Ole Nymoen bei 99zueins angeschaut:
https://www.youtube.com/watch?v=qVBzMpc1Wmk
Eine Kritik hätte ich an seinen Kriegsgründen. Da weigert er sich wie viele deutsche Linke ins Detail zu gehen und spricht von „peinlicher Russlandaffinität mancher Linker“ – habe das genaue Zitat nicht mehr im Kopf. Das ist natürlich auch eine Beschwichtigung an die Nationalisten, dass er schon kein Putintroll wäre. Der Kontrahent war das Klischee überhaupt eines doktrinären Linken. Ich habe mich auch gefragt, ob der irgendwie krank ist, bei dem monotonen Tonfall und Satzbau, dem häufigen Blinseln. Wenn der VS den nicht bezahlt, müssten sie den noch erfinden und dann bezahlen.
Ich bin ja auch gespannt wie das weitergeht. Eigentlich könnte man ja erwarten, wenn die EU und die Bundesregierung Gazillionen an Money ausgeben für irgendwas, und so eine tolle, ehrenwerte Regierung sind, dass es dann mal ein Audit gibt. Aber das sieht man auch bei dem Green Deal, der auf keinen Fall auch „new“ sein durfte, da gibt es das eher nicht und garantiert nicht in der Form, ob es was gebracht hätte, z.B. weniger CO2-Ausstoß. So frisst sich der Kapitalismus langsam selbst und alles Leben.
Ich wiederhole hier meine bereits des öfteren dargelegte Meinung:
Wenn nur einige hundert Leute, welche als Erste den Marschbefehl erhalten, dem ersten Befehlgeber, dem sie habhaft werden können, eine Kugel verpassten, wäre der betreffende Krieg zu Ende bevor er angefangen hat und Hunderttausende würden überleben anstatt elendig zu verrecken!
von kritischen lehrern hörte ich in den 70ern
dass der art 4 abs 3 (Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden) ursprünglich von deutschen patrioten eingefügt wurde um sicherzustellen, dass deutsche nicht für fremde u fremde interessen zum kriegsdienst genötigt werden konnten…
.
.
.
für mich -als anerkannter kriegsdienstverweigerer (in den 80ern, 3 verhandlungen nötig, die dritte vor dem verwaltungsgericht münchen: ich gegen die brd)
hat als fazit dieses heutige regime FERTIG !
zb:
…pistolius wäre der „beliebteste“ politiker
– da fällt dir echt nix mehr ein –
bisschen weniger transaktionales verständnis da vorne im schützengraben bitteschön, es geht hier um höhere ziele als euch!
Nach dem Überflug über das ekelhafte Geschreibsel dieser professoralen Wehrmachtswachtel da oben, kann man jeden konequenten Kriegsdienstverweigerer nur noch eindringlich raten: Leute lernt die Handhabung mit tödlichen Verteidugungswaffen. Weil euch letztendlich nur noch diese Kenntnis davor bewahren kann, euch zu zwingen genau das zu tun, was ihr nicht wollt: Menschen zu töten, die euch nichts getan haben und die ihr überhaupt nicht kennt.
Es ist reine Selbstverteidung und ethisch in Ordnung, notfalls die zu töten, die euch das töten wildfremder Menschen aufzwingen wollen, als zu kapitulieren und zum Auftragsmörder (mit riesengroßen Selbstgefährdungspotential) einer Mörderorganisation zu mutieren.
Dieser Kommentar wurde auf Wunsch des Autors gelöscht.
Zensur ist scheiße.
Dieser Kommentar wurde auf Wunsch des Autors gelöscht.
Meine Antwort ohne gesperrten Namen:
„@Altlandrebell
Oh Mann, jetzt hast du mich wirklich einigermaßen sprach- und schreiblos gemacht. @xxxxxxxxxx (schöne Grüße!) hätte wahrscheinlich geschrieben, „die wollen uns eh allesamt umbringen, da kann man halt nur noch schauen, seinen Henkern adäquat zuvorzukommen“.
Aikido, Sitzstreik und Kerzen, sind weder im Vernichtungslager noch in einer faschistischen Kriegsdemokratie dass Mittel der Wahl.
PS
Die todgeweihte Franziska Mann hat nichts falsch gemacht. Man sollte ihr ein Denkmal setzten“
Soweit in etwa meine Antwort. Hinzufügen möchte ich meine Überzeugung, dass alles was diese kriegsfanatischen Wahnsinnigen in Deutschland erfolgreich sabotieren könnte, legitim ist.
Dieser Kommentar wurde auf Wunsch des Autors gelöscht.
„Es ist einfach meine persönliche Überzeugung, dass es Alternativen zur Gewalt gibt“.
Die sei Ihnen auch unbenommen. Und allgemein gesprochen würde ich Ihnen auch durchaus zustimmen. Aber m.M.n. ist das nicht in jeder Situation der Fall. Spätestens, wenn man persönlich physisch angegriffen wird. Man kann sich natürlich von vorneherein dafür entscheiden, sich nicht zu wehren. Meine Wahl wäre das nicht. Ganz abgesehen davon, daß man damit natürliche Instinkte (nämlich die, das eigene Leben zu schützen) unterdrückt.
Ich kann die Abscheu gegen Gewalt sehr gut nachvollziehen und bin definitiv auch kein Freund von Waffen, aber wehr- und willenlos zum Schaffott transportieren lassen würde ich mich auch nicht. Selbst wenn ich weiß, daß ich keine Chance habe. Dementsprechend würde ich ebenso bei Frau Mann – sofern die Geschichte authentisch ist – sagen : alles richtig gemacht. Aber aus den schon von Ihnen genannten Gründen würde ich ihr auch kein Denkmal setzen. Eigentlich würde ich niemanden ein Denkmal setzen. Wozu auch ? Ist mir häufig viel zu viel Verklärung dabei.
Dieser Kommentar wurde auf Wunsch des Autors gelöscht.
„die den Anderen nicht zu übertöten“
Und wo schrieb ich, daß es ums Töten ging ? Richtig, nirgendwo.
Auch bei jeder ernsthaft betriebenen Kampfsportart geht es v.a. um das außer-Gefecht-setzen, um die Selbstverteidigung.
„Doch erinnern mich diese Szenarien eigentlich alle zu sehr an die Bundeswehr“.
Nee, das ist mir jetzt zu weit hergeholt.
Und Ihre Lösungsvorschläge/“Wehrmittel“ hören sich in der Theorie zwar schön an, aber wieviele Menschen verfügen schon über Kenntnisse/Erfahrungen im Aikido o.ä. oder machen sich Gedanken über eine ‚direkte gewaltfreie Aktion‘ ?
Und selbst wenn man dergleichen gelernt hat, heißt das noch lange nicht, daß man es auch anzuwenden versteht.
Jeder, der schon einmal Sparring betrieben hat (ja, ich weiß, das werden auch nicht allzuviele sein), weiß, daß ihm seine ganzen Technik-Kenntnisse erstmal nicht viel nützen, da zumindest am Anfang der Stress und die Unberechenbarkeit hinzukommen.
Und auf den Alltag bezogen : erst wenn man sich selbst klargemacht hat, daß es sich bei Polit- und Mediendarstellern, Polizisten, Richtern, sogenannten ‚Experten‘ etc. eben nicht um Autoritätspersonen handelt, die über das eigene Leben bestimmen dürfen, wird man in der Lage sein, gewisse Grenzen zu setzen. Dementsprechend gehört dazu eine ordentliche Portion Selbstreflexion, Auseinandersetzung und die Entwicklung eines buchstäblichen Selbst-Bewußtseins.
Ansonsten geht man bei jeder Uniform, offiziellen Verlautbarung uvm. viel zu schnell in die Knie.
Belassen wir es doch einfach dabei : jeder hat seine eigene Form, mit solchen Dingen umzugehen. Und davon ist keine besser als die andere. Und v.a. ist sie situationsabhängig.
Danke für die Antwort.
Ich denke es ist klar geworden was ich da oben geschrieben habe.
Und mit @Brains Antwort gehe ich größtenteils mit.
@Altlandrebell
„gesperrte Namen zu verwenden?“
Das wars wohl.
Das heißt also, die Nennung gesperrter User verunmöglicht Kommentare.
Erfährt man hier nur auf diese zufällige Weise von Sperrungen, oder werden die hier irgendwo gelistet?
Gefällt mir überhaupt nicht.