Die NATO im Spagat zwischen Auftrag und Völkerrecht

Nato-Generalsekretär Rutte und Bundekanzler Merz, der die Laudatio auf die Nato hielt, begrüßen die spärlichen Zuschauer vom Sentenzbogen am Prinzipalmarkt. Bild: WWL

Eine Nachbetrachtung zur Verleihung des Westfälischen Friedenspreises an die NATO.

 

Am 1. Oktober 2026 wurde in Münster der Internationale Preis des Westfälischen Friedens, kurz Westfälischer Friedenspreis, an die NATO verliehen.

Am 25. September war zuvor, ebenfalls in Münster, „Connection e.V.“ aus Offenbach am Main mit dem Alternativen Westfälischen Friedenspreis ausgezeichnet worden. „Connection e.V.“ ist ein 1993 in Offenbach am Main gegründeter Verein, der sich international für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung und die Unterstützung von Deserteuren aus Kriegsgebieten weltweit einsetzt.

Diese sehr unterschiedlichen Auszeichnungen an ebenfalls sehr unterschiedliche Preisträger machen deutlich, dass es offensichtlich nicht unstrittig ist, einem Militärbündnis einen solchen Preis zu verleihen.

Wieso stellt sich die Frage, ob die NATO, die sich als Verteidigungsbündnis versteht, der richtige Adressat für einen Friedenspreis ist? Vielleicht gibt der nachfolgende Beitrag darauf eine Antwort.

Die Präambel des NATO-Vertrags

 In der Präambel des NATO-Vertrags heißt es:

 Die vertragschließenden Staaten bestätigen ihren Glauben an die Ziele und Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen und ihren Wunsch, mit allen Völkern und mit allen Regierungen in Frieden zu leben.

Sie sind entschlossen, die Freiheit, das gemeinsame Kulturerbe ihrer Völker, gegründet auf die Prinzipien der Demokratie, auf die Freiheit des einzelnen und die Grundsätze des Rechts, sicherzustellen.

Sie sind bestrebt, die Stabilität und Wohlfahrt im nordatlantischen Gebiet zu fördern.

Sie sind entschlossen, ihre Bemühungen um eine gemeinsame Verteidigung und um die Erhaltung von Frieden und Sicherheit zu vereinigen.

Daher sind sie übereingekommen, diesen Nordatlantikpakt zu schließen.

 An dieser Präambel müssen sich alle 32 Mitglieder messen lassen, um letztlich zu beweisen, dass es ihnen um Frieden, Freiheit, die Prinzipien der Demokratie und vor allem auch die Grundsätze des Rechts geht. Zweifel daran hat es seit dem NATO-Einsatz auf dem Balkan immer wieder gegeben, zum Beispiel bei der Militäroperation in Libyen 2011 und besonders eklatant auch bei dem amerikanischen völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Irak in 2003.

Aktuell sind es zwei der Mitgliedstaaten, deren innenpolitische Maßnahmen gegen die Grundsätze der Präambel verstoßen und deren völkerrechtswidrige Militäroperationen mit dem Auftrag der NATO und dem internationalen Recht nicht vereinbar sind, nämlich die Türkei und die USA.

Die Türkei

 Die Türkei hat sich unter Präsident Erdogan immer weiter von den Grundsätzen des NATO-Vertrags entfernt und verstößt seit langem nicht nur gegen die Prinzipien der Demokratie, sondern auch gegen internationales Recht. Im Innern werden Oppositionelle verfolgt und ohne Gerichtsverfahren eingesperrt, kritische demokratische Parteien werden verboten und von Pressefreiheit kann keine Rede sein.

Die türkische Regierung bekämpft die kurdische Minderheit auch mit militärischen Mitteln in der Türkei selbst, aber immer wieder auch im Nordirak und aktuell vor allem in der Grenzregion zwischen der Türkei und Syrien. Damit verletzt sie das Völkerrecht. Ohne in weitere Details zu gehen, muss man feststellen, dass die Türkei keine Demokratie und auch kein Rechtsstaat ist und deshalb konsequenterweise aus der NATO ausgeschlossen werden müsste.

Die USA

Nicht erst seit der Präsidentschaft von Donald Trump, sondern unter seinen Vorgängern Bush, Clinton und Obama, um nur einige zu nennen, wird die amerikanische Außenpolitik nicht durch internationales Recht, sondern von den eigenen nationalen Interessen bestimmt. US-Militäroperationen basieren auf dem Recht des Stärkeren und ignorieren Normen des internationalen Rechts.

Erst in der letzten Woche sind 23 Jahre nach dem völkerrechtswidrigen Einmarsch der amerikanischen Streitkräfte in den Irak, die letzten US-Soldaten aus dem Land zwischen Euphrat und Tigris abgezogen worden. Die irakische Regierung hatte seit Jahren vergeblich auf diesen Abzug gedrängt. Dass er jetzt endlich erfolgt ist, lag nicht an der Forderung der irakischen Regierung, sondern war und ist der Tatsache geschuldet, dass die USA in dem Ende Februar 2026 begonnenen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Iran zunehmend Probleme bekommen, für deren Lösung jegliche sicherheitspolitische Strategie fehlt.

Parallel zu diesem Militäreinsatz bombardieren die USA immer wieder im Atlantik und Pazifik ohne rechtliche Grundlage Boote, von denen Washington behauptet, es handle sich um Drogenhändler auf dem Weg in die USA. In den USA steht Maduro, der Präsident von Venezuela, ohne jede rechtliche Basis vor Gericht, nachdem die USA ihn im Rahmen einer völkerrechtswidrigen Militäroperation aus seinem Land entführt hatten. Für die USA gilt, wie für die Türkei, dass dieses Land aus der NATO ausgeschlossen werden müsste, wenn man die in der Präambel des NATO-Vertrags festgelegten Grundsätze konsequent anwenden würde.

Die NATO im Spagat zwischen Auftrag und Völkerrecht

 Natürlich ist auch mir klar, dass weder die Türkei noch die USA aus der NATO ausgeschlossen werden, weil dies gleichbedeutend mit dem Ende des Bündnisses wäre. Das ändert aber nichts daran, dass in der Welt die Zweifel zunehmen, ob es sich bei der NATO wirklich um ein Verteidigungsbündnis handelt, das sein Einsatzgebiet ausschließlich in dem geografischen Bereich sieht, der dieser Organisation ihren Namen gegeben hat, nämlich „North Atlantic Treaty Organisation“.

Es ist nämlich nicht entscheidend, ob das Bündnis als Ganzes seinen Auftrag in der Verteidigung seiner Mitgliedstaaten sieht, sondern ob alle Mitgliedsstaaten sich ausschließlich dieser gemeinsamen Aufgabe verpflichtet fühlen, weil das letztlich eine Frage der Glaubwürdigkeit ist. Und genau diese Glaubwürdigkeit wird wegen des Verhaltens der Türkei und vor allem der USA nicht nur in Frage gestellt, sondern sie ist seit Langem verloren gegangen. Die Welt und vor allem der sogenannte Globale Süden beobachten diesen Spagat der NATO zwischen Auftrag und Völkerrecht nicht nur mit Skepsis, sondern zunehmend mit Ablehnung. Ein Bündnis, in dem Mitgliedstaaten völkerrechtswidrige Kriege führen, kann und darf sich nicht länger als Verteidigungsbündnis bezeichnen, vor allem dann nicht, wenn Mitglieder, die gegen Auftrag der Allianz verstoßen und sich nicht an die in der Präambel gemeinsam festgelegten Grundsätze halten, nicht sanktioniert, geschweige denn ausgeschlossen werden.

Als Organisation kann sich das Bündnis nicht damit herausreden, dass die Allianz ja nicht gegen das Völkerrecht und die in der Präambel festgelegten Prinzipien hält, sondern „lediglich“ zwei ihrer Mitgliedstaaten. Die Völkerrechtbrüche der Türkei und der USA müssen in die Gesamtverantwortung der NATO eingeordnet werden. Das gilt generell, aber ganz besonders, wenn es sich, wie im konkreten Fall, um die USA, also um die Führungsmacht des Bündnisses handelt.

Aufgabe des NATO-Generalsekretärs wäre es, die beiden betreffenden Staaten in geeigneter Weise auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und nachdrücklich aufzufordern, sich an die Grundsätze der Demokratie und die Regeln des Völkerrechts zu halten.  Leider ist dies nicht einmal in Ansätzen erkennbar. Stattdessen versuchen der Generalsekretär und die Führer der europäischen NATO-Mitgliedsstaaten alles in ihrer Macht Stehende, um den amerikanischen Präsidenten bei der Stange zu halten, koste es, was es wolle – im wahrsten Sinne des Wortes.

Fazit:

Solange sich das alles nicht ändert und sich nicht alle Mitgliedstaaten im eigenen Land an die Grundregeln eines Rechtsstaates halten und außenpolitisch das Völkerrecht beachten, ist die Verleihung eines Friedenspreises an das Bündnis, gleich welcher Art, das falsche Signal.

Jürgen Hübschen

Jürgen Hübschen, Jahrgang 1945, Westfale und Europäer. Ehemaliger Luftwaffenoberst im Generalstabsdienst. Zehn Jahre Einsatz als Raketenspezialist mit amerikanischen Kameraden in NATO-Verbänden. Drei Jahre Verteidigungsattaché bei der deutschen Botschaft in Bagdad während des Irak-Iran Krieges. Weiß dadurch, was Krieg für eine Scheiße ist, wie wichtig unabhängige Medien sind und wie wenig Möglichkeiten die Menschen in einer Diktatur haben, das herrschende System zu kritisieren oder gar zu ändern. 5 Jahre Leiter einer erfolgreichen OSZE-Mission in Lettland zur Überwachung eines Vertrags zwischen Russland und Lettland. Weiß dadurch, wie man mit Russen zusammenarbeitet. Letzte militärische Verwendung Referatsleiter im Verteidigungsministerium, zuständig u.a. für die Landesverteidigung, die zivil-militärische Zusammenarbeit und die Unterstützung der alliierten Streitkräfte in Deutschland.
Nach der Pensionierung 14 Jahre Unterstützer von NGOs in Sicherheitsfragen. Durchführung praktischer Trainings und Einsätze in Afghanistan und Afrika
Verfasser sicherheitspolitischer Bücher und Artikel, mit dem Ziel die Berichterstattung unserer stark stromlinienförmigen Medien aufzubrechen.
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5 Kommentare

  1. Dass Verteidigungsbündnis ein dehnbarer Begriff ist, bewies die Nato, die sich selbst als Verteidigungsbündnis bezeichnet, spätestens 1999 mit ihrem Angriff auf Jugoslawien.

    Aber wenn sich die Nato den bekannten Spruch „Angriff ist die beste Verteidigung“, Zugrunde legt. dann kann sich die Nato als Verteidigungsbündnis bezeichnen.

  2. Das Renommee einst prestigeträchtiger Preise wird in letzter Zeit immer leichtfertiger aufs Spiel gesetzt. Ging nicht ein Friedensnobelpreis jüngst an eine ultrarechte Südamerikanerin, die die USA darum bat ihr Land zu bombardieren oder der Friedenspreis des deutschen Buchhandels an einem russophoben Hate-Speech-Schreiber, um zwei besonders herausragende Beispiele dieser entwerteten Praxis zu nennen?

  3. Kanzler Merz sieht sich im Ukrainekrieg in einer Schicksalsgemeinschaft mit Kiew. Es gehe dabei um den Fortbestand seiner politischen Ordnung in Europa, betonte er.

    1. War bei Berlin und Rom nicht viel anders, so vor ca. 90 Jahren….. war auch eine Schicksalsgemeinschaft, wenn man es mal so nennen will und beide sahen sich als Verteidiger einer politischen Ordnung.

  4. Die NATO ist in meinen Augen ein kriminell- terroristisches Gebilde. Wenn sie dereinst auf dem Müllhaufen der Geschichte landet, so bricht nicht gerade der Weltfriede aus. Aber die Welt wird ein ganzes Stück sicherer sein…

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