
Das Wort „Kloake“ wird in Spanien seit längerem auf mafiöse Strukturen im politischen Machtapparat und auf die dessen Praktiken deckenden und fördernden Medien angewendet. Die im folgenden dargestellten Beispiele rechtfertigen, das Wort auch auf Teile – nicht den vollständigen – spanischen Justizapparat anzuwenden.
Schon 2023 forderte der spanische Expräsident José María Aznar, heute Präsident der rechten Kaderschmiede FAES, alle einflussreichen Kräfte in Spanien auf, alle ihnen verfügbaren Mittel einzusetzen, um die Regierung von Pedro Sánchez zu Fall zu bringen. Die Aufforderung wurde von maßgebenden Richtern aufgegriffen und gab dem „lawfare“, der politischen Kriegsführung der höheren Gerichte weiteren Schwung (bekannte Richter wie Pablo Llarena Conde, Manuel García Castellón oder Joaquín Aguirre hatten sich allerdings bereits zuvor als „Feldherren“ dieses Krieges hervorgetan).
Inzwischen ist die Vernichtung des Gegners erfolgreich beendet worden: Am 29. November finden vorgezogene Neuwahlen in Spanien statt, und auf die „linke“ Regierung von Pedro Sánchez wird eine Regierung aus der Rechtspartei PP und der faschistischen Partei VOX folgen. Nach allen Umfragen ist der kommenden rechts-faschistischen Regierung die absolute Mehrheit garantiert.
An diese juristische „Kloake“ ist die spanische Öffentlichkeit zwar inzwischen gewöhnt (obwohl die sie antreibenden Kloaken-Medien die diesbezüglichen Nachrichten mit allen Mitteln unterdrücken und manipulieren). Aber ab und zu greifen die immer noch vorhandene seriöse Presse und die staatlichen Medien ihre Auswüchse doch auf: So als der Richter Castellón (Audiencia Nacional) sich weigerte, gegen den Expräsidenten Mariano Rajoy und seine Ministerin María Dolores Cospedal im Mega-Korruptionsprozess „Kitchen“ zu ermitteln. Es ging dabei um eine geheime, aus Korruptionsgeldern gespeiste „Kasse B“ der Rechtspartei PP, von der über längere Zeit – so zeigte es die Buchführung des Kassenwarts Luis Bárcenas – Zahlungen an einen „M. Rajoy“ gingen.
Ein regelrechtes „Aufblühen“ des „lawfare“ gegen die Regierung begann aber in jüngster Zeit. González Amador, Lebenspartner von Isabel Ayuso, Präsidentin der Regierung der Region Madrid, rechte Ikone, Trump-Fan und für ihre Anhänger künftige spanische Regierungschefin, wurde bei einer massiven Steuerhinterziehung von 350.000 Euro und in der Folge bei weiteren Straftaten erwischt, für die ihm eine mehrjährige Haftstrafe droht. Isabel Ayuso – die ihre Karriere bedroht sah – und den juristischen Akrobaten der Rechtspartei PP gelang es, den Spieß herumzudrehen und statt Amador dem spanischen Generalstaatsanwalt Álvaro García Ortiz den Prozess zu machen – mit der ohne jeden Beweis konstruierten Behauptung, er wäre für das „Durchstechen“ eines vertraulichen schriftlichen Geständnisses von Amador an die Medien verantwortlich. Am Ende wurde der der amtierenden Regierung nahestehende Generalstaatsanwalt verurteilt und des Amtes enthoben, während der Prozess gegen González Amador immer noch nicht begonnen hat. Möglicherweise kommt dieser Prozess doch noch in Gang, denn Isabel Ayuso hat sich, wie die Presse jüngst berichtete, doch noch von ihrem Partner getrennt (vermutlich um Schaden für ihre Karriere vorzubeugen).
Zur gleichen Zeit begann die Jagd auf Begoña Gómez, die Ehefrau des Regierungschefs Pedro Sánchez, in Gang gebracht durch rechtsextreme Organisationen, auf der Basis einer sogenannten „Volksanklage“: Ihr wurde, wiederum ohne jede tragfähige Beweisgrundlage, Bereicherung, verbotene Einflussnahme und Veruntreuung von öffentlichen Geldern vorgeworfen – ihre Position als Gattin des Regierungschefs missbrauchend.
Beispiel Bereicherung: Begoña Gómez soll sich eine Software der Universität Complutense, die sie für ihre dortigen Projekte nutzte, „angeeignet“ haben. Die Universität bestreitet das. Der Richter, Juan Carlos Peinado, versuchte in seinen Ermittlungen immer wieder staatsbedrohende Abgründe aufzudecken und schreckte vor keiner Lächerlichkeit zurück. So bestand er darauf, die Zeugenvernehmung des Ministers Félix Bolaño im Regierungssitz Moncloa vorzunehmen, bestand aber darauf, dass für ihn im vorgesehenen Raum ein Podest errichtet werden müsste – denn ein Richter hat schließlich Recht auf eine erhöhte Position. Da der vernommene Minister anscheinend eine gewisse Belustigung nicht vollständig unterdrücken konnte, entschied Peinado am Ende – erfolglos – auch noch gleich dieen Minister wegen Missachtung der Justiz anzuklagen. Kurz vor seiner Pensionierung beschloss Peinado gerade, Begoña Gomez vor ein Geschworenengericht zu bringen: Prozessbeginn nächstes Jahr, beantragte Strafe: 13 Jahre Haft.
Die Jagd auf das familiäre Umfeld von Pedro Sánchez war aber damit nicht beendet, denn ein „lawfare“-Brückenkopf in der spanischen Provinz trat auf die Bühne: In Badajoz (Region Extremadura) begann die Richterin Beatriz Biedma mit Ermittlungen gegen David Sánchez, Bruder des Präsidenten Pedro Sánchez. Als international anerkannter Musiker, Komponist und Dirigent erhielt er 2017 einen Vertrag als Koordinator für Musik in er Provinzverwaltung von Badajoz. Anklage: Er verdanke diese Stelle seiner Eigenschaft als Bruder des Regierungschefs Pedro Sánchez. Die Anklage gestaltete sich juristisch etwas schwierig, denn Pedro Sánchez war zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht Regierungschef: Er trat erst am 2. Juni 2018 sein Amt an. Für eine unerlaubte Einflussnahme konnte es also naturgemäß keinerlei Beweis geben. Trotzdem – sagt das Gericht – hätte er irgendwie an der nicht regelkonformen Erlangung seiner Stelle mitgewirkt. Die Richterin Biedma war, nebenbei gesagt, zuvor bei öffentlichen Protesten der Richter von Badajoz gegen die Regierung in Erscheinung getreten.
Die Liste könnte fortgesetzt werden. Aber ein letztes Beispiel soll reichen: Aufgrund des „Gesetzes der demokratischen Erinnerung“ steht den Enkeln von Spaniern, die der Verfolgung durch die Franco-Diktatur durch Flucht ins Exil entkommen sind, die spanische Nationalität und damit auch das Wahlrecht zu. Nach Angaben der Regierung handelt es sich um etwa 160.000 im Ausland lebende Enkel der Exilierten. Die Rechtspartei PP, zu recht befürchtend, dass diese Enkel von Opfern der Franco-Verfolgung eine begrenzte Affinität mit der spanischen Rechten haben, beantragte beim Obersten Gericht die „vorsorgliche“ Aussetzung ihres Wahlrechts. Das Oberste Gericht hat dieser Forderung gerade stattgegeben.
In den meisten der dargestellten Fälle sind die Betroffenen in Berufung gegangen. Ein naiver Mensch könnte meinen, dass mit der Vernichtung des Gegners – nämlich der Regierung von Pedro Sánchez – ein wichtiges Motiv des „lawfare“ entfallen ist. Leider gibt es wenige Gründe für die Hoffnung auf Erfolge dieser Berufungsverfahren und für eine späte Genugtuung der Opfer.



⁉️🇪🇸 So was gibt es in 🇩🇪 Deutschland selbstverständlich nicht oder? In Deutschland herrschen Gesetz, Recht und das Grundgesetz als Fundament des „Rechtsstaates“. Im „Rechtstaat“ Deutschland werden die Richter von der Allgemeinheit bezahlt, sie sprechen Recht im Namen des Volkes und auf Kosten des Volkes. Aber nüchtern und bei Lichte betrachtet offenkundig nicht im Interesse des Volkes, sondern im Interesse der herrschenden „Klasse“. In der DDR nannte man das die „Nomenklatura“. 2026 nennt man es in „unserer Demokratie“ die „Elite“ oder oder die „gehobene Mittelschicht“ (mit Ferienhaus am Tegernsee und zwei Privatflugzeugen). In „unserer Demokratie“ werden Richter auch nicht gewählt, sie werden von der „Elite“ und der herrschenden Klasse benannt.
Ausnahmen bestätigen die Regel. Richter, die in Deutschland im Interesse des Volkes urteilen, werden von den regierungskonformen Richtern liquidiert und eine engagierte Staatsanwältin, die der der Anklage reicher Steuerhinterzieher cum ex zu viel „Leistung“ zeigt, wirft das Handtuch.