Die Banken brauchen den Digitalen Euro

 Bild: todofai/CC BY-SA-3.0

 

Teil 1: Der digitale Euro: ein perfektes Überwachungsinstrument

 

Gilt das Bankgeheimnis noch?

Die Geschäftsbanken warten ungeduldig auf die digitale Erlösung. Bargeld ist voluminös, das Zählen von Münzen und Scheinen zeitaufwendig, sie müssen transportiert und bewacht werden. Kein Wunder, dass seit Jahrzehnten Filialen geschlossen und Bancomaten entfernt werden. Der an das Girokonto einer normalen Geldinstituts gebundene Digitale Euro soll ihnen Macht zurückgeben, hoffen sie – vielleicht auch nur eine Illusion, bis die ersten Sammelklagen aus den USA auf Schadensersatz eintrudeln.

Dazu lockt die Verzinsung; und wieder wird den Kunden Sand ins Auge gestreut. Eigentlich, so verspricht die EZB, soll die neue digitale Währung zinsfrei sein. Zinsfrei hört sich hübsch an, greift fast schon die Gebote der Bibel und des Korans auf, verschweigt aber vornehm die sog. Einlagefazilität. Diese ermöglicht es den Geschäftsbanken, kurzfristig nicht benötigtes Zentralbankgeld bei der EZB anzulegen. Dafür erhalten sie einen festgelegten Einlagezinssatz von derzeit 2,25 %. Die Banken hätten also allen Grund, Digitale Euros ihrer Kunden nicht auf CBDC-Konten (central bank digital currency), sondern in der Einlagefazilität zu parken.

Mir gegenüber wies die EZB darauf hin, dass der digitale Euro als Central Bank Digital Currency eine Verbindlichkeit der Zentralbank und nicht der Geschäftsbanken sei und dass somit die digitalen Euro-Bestände von Bankkunden nicht in der Bilanz der Geschäftsbanken, sondern in der der Zentralbank geführt würden. Allerdings gibt sie zu: „Theoretisch könnten Banken versuchen, ihre Kunden zu ermutigen, weniger digitale Euro zu halten und mehr Geld auf ihre Bankkonten einzuzahlen.“ Was heißt „theoretisch“? Die Banken werden kaum darauf verzichten, Zinsen einzustreichen – wenn man ihnen großzügig diese Möglichkeit einräumt.

Davon geht der Hamburger Professor Bernd Lucke aus: „Solange die EZB die Reservehaltung der Geschäftsbanken verzinst, können diese den digitalen Euro durch eine eigene, zu 100% mit Reserven gedeckte und daher völlig risikolose Digitalwährung nachbilden. Das wäre sowohl für die Banken als auch für deren Kunden attraktiv: Die Banken profitieren von einem Teil der Reserveverzinsung und geben den Rest an die Kunden weiter für ein Guthaben, das auf Euro lautet, Zinsen trägt und frei von Haltegrenzen und Funktionseinschränkungen des digitalen Euros ist.“

In der Praxis wäre dies nicht attraktiv, sondern extrem attraktiv, und legal dazu. Nur mit dem Versprechen eines zinsfreien D€ hätte das nichts mehr zu tun. Das zum Thema Transparenz. Die Planung der EZB scheint entweder völlig konfus oder absichtlich mit zahlreichen Tricks und Hintertürchen ausgestattet. Ein weiteres Beispiel: „Was passiert, wenn die Geschäftsbank eine ‚synthetic CBDC‘ produziert (ein von privater Seite bereitgestelltes Guthaben) und diese sCBDC risikolos in Zahlungsmittel für den Einzelhandel (retail) verwandelt, in rCBDC?“ – fragt der Berner Informatiker Christian Grothoff. „Die sCBDC wäre verzinst und ohne Limit. Wieso sollten eine Bank und ihr Kunde darauf verzichten?

Der D€: Instrument im Überwachungsstaat?

Natürlich habe ich die Pressestelle der EZB gefragt, inwieweit das neue digitale Zahlungsmittel der Überwachung unbequemer Personen dient und sie auf die inzwischen gängige Praxis des De-Banking hingewiesen. Die EZB ist Protagonistin des digitalen Euro, gleichzeitig drückt sie sich um alle anstehenden, sensiblen Fragen. Deshalb hab ich sie nach De-Banking und der systematischen Verletzung des Bankgeheimnisses gefragt. Sie antwortet nicht. Der digitale Euro macht es noch schlimmer. Was bisher noch Einzelfälle sind, wird dann systematisch.

In meinem Fall hatte die Comdirect Bank mein Spendenkonto, mit dem ich die Prozesse auf Akteneinsicht finanziere, ohne Anlass überprüft und gekündigt. Bei diesen Einzahlungen handelt es sich meist um kleinere Beträge. Sie habe, teilte mir die Comdirect mit, keine richterliche Anordnung, sondern aufgrund eigener Initiative geprüft. Das Gesetz gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zwinge sie dazu. Ich habe Einspruch eingelegt. Die Privatsphäre eines Bankkontos ist gesetzlich geschützt, es gilt das Bankgeheimnis. Wenn irgendwelche Bankangestellten nach ihren eigenen moralischen oder politischen Kriterien meine Kontobewegungen bewerten und mir das Konto kündigen, verletzt das meine Privatheit und bereitet mir erhebliche Nachteile. Der Fall liegt derzeit bei der Ombudsstelle der privaten Banken.

Ich bat die EZB um eine Bewertung dieses De-Banking, denn sie selbst hält ja, zumindest verbal, das Prinzip der Transparenz und des Datenschutzes hoch. Sie hätte meine Anfrage zum Anlass nehmen können, sich klar gegen diese Schnüffel-Praxis deutscher Banken zu positionieren. Damit hätte sie Glaubwürdigkeit gewonnen. Das tat sie aber nicht. Statt eines Machtworts erklärte sich die EZB für nicht zuständig: „Angelegenheiten des Verbraucherschutzes und individuelle Bankbeschwerden werden von nationalen Behörden verwaltet.“

Ich wies sie auf meinen anhängigen Prozess gegen die Bundesbank hin, Mitglied des Eurosystems. Ich hatte Auskunft über den Kauf von Bayer-Bonds im Rahmen des EZB-Programms Corporate Sector Purchase Programme (CSSP) gebeten. Die Bundesbank stellt sich jedoch auf den Standpunkt, dass für sie das Informationsfreiheitsgesetz IFG nicht gelte und verweigerte jegliche Information über die Verwendung der EZB-Gelder. Dabei war es die EZB gewesen, die mich an die Bundesbank verwiesen hatte, um Details über den Umfang, die Verzinsung und die Risikoprüfung zu erfahren.

So ging es auch der Kölner Dritte-Welt-Gruppe FIAN, die gegen die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf Auskunft klagt. Die KfW finanziert das paraguayische Unternehmen Payco, das im großen Stil Soja anbaut und an Menschenrechtsverletzungen beteiligt ist. Die KfW stellt sich auf den Standpunkt, dass sie keine Behörde im Sinne des § 1, Abs. 1 Satz 1 des IFG sei, sondern als Bank ihre Aufgaben grundsätzlich privatrechtlich ausübt. Sie kann deshalb nicht als Behörde eingeordnet werden“.

Auch das US-Newsportal BuzzFeed hatte gegen die KfW geklagt, weil diese Dokumente über Massenvergewaltigungen und Folter im kongolesischen Nationalpark Salonga (an der die Bank finanziell beteiligt ist) zurückhält.

Immerhin hatte in diesen beiden Fällen das Verwaltungsgericht in Frankfurt entschieden, dass die staatliche KfW eine Behörde im Sinne des IFG sei und Auskunft erteilen müsse. Die Bank legte Berufung ein, und das Oberverwaltungsgericht in Kassel hat es nicht eilig, diese Fälle zu verhandeln – ebenso wie in meinem Verfahren (AZ 6 A 700/22) gegen die Bundesbank wegen Auskunft in Sachen Monsanto-Finanzierung durch die EZB. Ich hatte in der ersten Instanz verloren, da hier das Recht der Europäischen Union greife. Dass es seinerzeit die EZB war, die mich an die Bundesbank zwecks der Details verwiesen hatte, interessierte die Richter nicht.

Dies teilte ich in meiner Presseanfrage der EZB mit und bat um einen Kommentar. Auch in diesem Punkt hätte sie ein Machtwort sprechen und beweisen können, dass sie es mit „Transparenz“ und Pressefreiheit ernst meint. Nicht zuletzt, weil sie gerade vom EuGH zur Herausgabe der Pfizer-Impfstoff-SMS der Kommissionspräsidentin von der Leyen verurteilt worden war. Die New York Times hatte geklagt. Und ich hatte von den Europäischen Zentralbankern wissen wollen, wie sich die grundsätzliche Weigerung der Bundesbank auf Herausgabe von Informationen nach dem IFG mit der geforderten Transparenz und Rechtsstaatlichkeit vereinbart.

Grundsätzlich seien diese Kontrollen im Euroraum wichtig und in der digitalen Zukunft richtig, antwortete sie mir: „Wie bei anderen digitalen Zahlungsarten hätten Intermediäre wie Ihre Bank nur insoweit Zugang zu personenbezogenen Daten, wie zur Einhaltung des Unionsrechts– z.B. der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – nötig.

Dank gebührt der EZB für ihre Ehrlichkeit! Nun weiß auch der allerletzte Hinterwäldler in Euroland, dass das Wort „Transparenz“ für diese Banker nur leeres Geschwätz ist, und kann erahnen, was ihm mit dem Digitalen Euro alles blüht: Überwachung total! Es reicht, dass irgendein kleiner Bankangestellter, ohne jeglichen Anhaltspunkt, von „Geldwäsche“ und „Terrorismus“ faselt, um auch unsere kleinsten Bankbewegungen zu überprüfen.

 

Der Prozess gegen die Bundesbank (und gegen BND, Kanzleramt, Verfassungsschutz etc.) werden mit Spenden finanziert. Wer dies unterstützen mag, bitte hier:

Konto IBAN DE43120300001207441294, bic BYLADEM1001

Oder über Paypal: gaby.weber@gmx.net

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12 Kommentare

  1. Wenn die Digitalen Euros kommen braucht es keine Bank mehr da reicht eine App aus die sämtliche Zahlungen und Eingänge automatisch verwaltet. Oder kann hier jemand erklären was für eine Funktion die Banken noch haben wenn’s Digital wird?

  2. „Banking is necessary, banks are not.“
    Na, welches schlaue Kerlchen hat das wann bereits gesagt?
    Er hätte aber auch sagen können „Governence is necessary, governments are not.“ 😉
    Heil der Technokratie 🙋

    1. und wie sollich dann bei Aliexpress bestellen können dürfen?😉
      So geht Globalismus.
      Apfelmus ist natürlich besser lokal, ausser in Grönland.

      1. Die werden überflüssig weil für digitales Geld auch eine Karte alternativ zur app kommen soll. Auch Aliexpress wird nicht auf die Umsätze mit dieser Karte verzichten wollen. Außerdem kannst du dort mit Klarna zahlen, das ist aus Schweden.
        Apfelmuß wirds auch in vielen afrik. Ländern nicht geben. Aber vergiß deine Usa-Konzerne!

  3. Nun kam doch neulich einer auf die Idee, man könne die astronomischen Rüstungskosten doch mit den herumliegenden Ersparnissen finanzieren. Das sei doch viel!
    Ja und das wandert jetzt zur EZB und wird in diesem Sinne eingesetzt. Da kann ja auch mal etwas Nettes dabei herauskommen. Dass nämlich die Gelder auf Gabys Spendenkonto zur Panzerfertigung gebraucht werden. Was darum wieder eröffnet wird.
    Beim Green Deal hatten sie diese Idee nicht. Da war längst nicht dieser Enthusiasmus und nun ist er wohl endgültig begraben. Aber für die Rüstung, da haben wir das.
    Wo kommen dann diese Zinsen eigentlich her? Kleines Geheimnis: es sind Steuergelder.

  4. Ich hab früher(tm) nie mit Karte bezahlt, erst in der Spätphase der Biowaffenattacke hat sich das bei mir eingeschlichen, und da hab ich mir das nach und nach angewöhnt.
    Bis vor kurzem meine Karte „anlasslos“ vom ‚Bargelddrucker‘ eingezogen wurde als ich mal n Schein brauchte.
    Da merkt man dann wie gefährlich das ist, wenn Dir von heut‘ auf Nachmittag die Mittel komplett abgestellt werden können.
    Insbesondere wenn man single ist.
    NATÜRLICH ist das ein Instrument zur Machtausübung, wenn Digitalgeld eingeführt wird.
    Und Gabys Artikel zeigt jedem der es wissen will dass es jeden trifft der sich zu weit aus dem Fenster lehnt.

    Bei Geld geht es prinzipiell nur und ausschliesslich um Macht.
    Die Idee das Geld ein „Tauschmittel“ wäre ist letztlich Folklore.
    Geld ist ein Schuld- und Machtbrief. Nicht nur die Zinsen auch der intrinsische „Wert“ sind ja Schuld(en).

  5. @ Mangelfachkraft

    „Biowaffenattacke“

    Was hat diese Biowaffe mit der Benutzung von digitalen und nicht-digitalen Geld zu schaffen?
    Eine Biowaffe, die sich hier die meisten Menschen freiwillig spritzen ließen, und dafür sogar ganze halbe Tage verblödet, dizipliniert und aufgeregt erleichtert Schlange standen?

    1. Man wurde ständig aufgefordert „kontaktlos“ zu zahlen.
      Und weil das an Selbstbedienungskassen vermeintlich schneller geht hab ich mir das angewöhnt.

      1. Ja, man wurde permanent zu allerhand Verrücktheiten aufgefordert.
        Dazu gehört(e) sicher auch dieser Schwachsinn. War auch eine gute Gelegenheit, die Kontroll- und Überwachungstechnologien („Digitalisierung“) in jedem „gesellschaftlichen“ Winkel zu propagieren, zu intensivieren oder einzuführen.
        Zumindest erkranken oder sterben die Menschen nicht, wenn sie der Aufforderung nachkommen, nicht bar zu zahlen, im Gegensatz zu vielen anderen „Schutzmaßnahmen“.
        Verkehrt ist es trotzdem.

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