Der NSU-Eminger-Prozess: Kommt der V-Mann Marschner ins Spiel?

OLG Dresden , Prozessbeginn im Staatsschutzverfahren gegen Susann E. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung u.a. , Vorsitzende Richterin am OLG Simone Herberger. Bild: Dirk Sukow

Die Anklage der Bundesanwaltschaft erodiert in der Hauptverhandlung vor dem OLG Dresden zusehends. Jetzt kam überraschend die Figur Ralf Marschner zur Sprache.

Im NSU-Prozess gegen Susann Eminger, der derzeit vor dem Oberlandesgericht Dresden läuft, ist die Person Ralf Marschner ins Spiel gekommen. Marschner war einst jahrelang eine führende Neonazi-Größe in Zwickau und gleichzeitig mindestens zehn Jahre lang V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Zuletzt lebte er in der Schweiz. Wobei man die Reihenfolge auch umdrehen könnte: Ein Einflussagent des Geheimdienstes führte jahrelang die rechtsextreme Szene in Zwickau mit an und soll auch die Mitglieder des NSU-Trios Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe gekannt haben, die ab 2000 in Zwickau untergekommen waren. Im selben Jahr begann das Morden. Die Frage ist, was Marschner und damit staatliche Stellen davon wussten.

Auch Susann Eminger gehörte einmal dieser Szene an und war mit Beate Zschäpe eng befreundet. Ihr Ehemann André E. hatte seit 1998 vertraulichen Kontakt zu den drei untergetauchten Jenaern. Seit wann Susann E. mit ihnen in Kontakt stand, ist Gegenstand der Untersuchung, es soll 2006 gewesen sein. Die Bundeanwaltschaft hat sie angeklagt, weil sie von den Morden an neun Männern türkischer, kurdischer und griechischer Herkunft sowie an einer deutschen Polizeibeamtin gewusst haben und das Trio, das als Täter gilt, in der Illegalität unterstützt haben soll.

Damit sind die Eckdaten skizziert, in denen jetzt im Prozess in Dresden der Name Marschner auftauchte. Wobei hier einmal außer Acht gelassen werden soll, ob das NSU-Trio tatsächlich für alle zehn Morde verantwortlich war und Zschäpe tatsächlich gesichertes Wissen über die einzelnen Taten besitzt.

Der Dresdener Staatsschutzsenat, der die Verhandlung gegen Susann E. führt, hatte jetzt einen Zeugen geladen, der in den Jahren 1998 und 1999 einmal mit E. befreundet gewesen war. Er zählte damals als 16-, 17-Jähriger ebenfalls zur rechtsextremen Szene in der sächsischen Stadt und war an zahlreichen Taten beteiligt: Körperverletzungen, Beleidigungen etwa. Aufgrund seiner Jugend bekam er nur Bewährungsstrafen und musste nicht ins Gefängnis.

Eine der Taten, an denen dieser David L. beteiligt war, war ein Angriff auf eine Kneipe im Jahr 2001. Bekannt war bisher, dass Ralf Marschner und Susann E., die damals noch einen anderen Namen trug, diesen Angriff zu verantworten hatten. Jetzt erfährt man, dass noch andere daran beteiligt waren, unter anderem auch André E. David L. wurde deswegen 2003 zu 80 Stunden Sozialdienst verurteilt – alleine. Bekannt war bisher nur, dass es einen gemeinsamen Prozess von Marschner und Susann E. gegeben hatte – mit erstaunlichen Urteilen: Das Verfahren gegen Susann E. wurde gegen die Auflage von 20 Sozialstunden ausgesetzt, das von Marschner sogar eingestellt. Die Vorsitzende Richterin will wissen, was aus Ralf Marschner geworden ist. Der Zeuge David L. weiß es nicht.

Warum damals aber die Trennung der Täter und kein gemeinsamer Prozess? Das lässt sich schwer überprüfen. Auch, weil im Falle David L., wie die Vorsitzende Richterin bekannt gibt, die „Akten nicht mehr vorliegen“. Ein weiterer Fall von seltsamem Aktenschwund in diesem Verfahren. Schon am zweiten Verhandlungstag hatte ein Kriminalhauptkommissar des BKA eingestehen müssen, dass die Ermittlungsakten im Falle einer Arztpraxis, die Beate Zschäpe mit der Krankenkassenkarte von Susann Eminger aufgesucht haben soll, „abhanden gekommen“ sein soll.

Das Problem dieses Verfahrens ist schon die Anklage an sich. Was die Bundesanwaltschaft Susann E. heute vorwirft, zum Beispiel Zschäpe ihre Krankenkassenkarte für Arztbesuche zur Verfügung gestellt zu haben, weiß sie seit langem aus den Ermittlungen nach der Aufdeckung des NSU. Zu einer Anklage hat das aber nicht geführt. Jetzt behauptet die Anklagebehörde, Eminger habe damals von den Morden gewusst. Nachweise erbringt sie nicht. Belastungszeugin soll Zschäpe sein.

Sehr überzeugend ist das, was die Bundesanwaltschaft vorbringt, allerdings nicht. Nach ihren Erkenntnissen gefragt, sagte ihr Vertreter am Tag der Prozesseröffnung gegenüber der Presse schwammig, zur „Beweiserhebung zähle auch eine intensive Auseinandersetzung mit dem Aussageverhalten von Beate Zschäpe“. Und: Die „Beweisführung sei schwierig, es gehe um Indizien“. Am Ende werde es darauf ankommen, zu einem „gerechten Ergebnis“ zu kommen. Das ist nicht nur kryptisch, sondern regelrecht inhaltsleer.

Das Gericht, das die Anklage ursprünglich zurückgewiesen hatte und das Verfahren nicht führen wollte, weil ihr die Beweislage zu dürftig erschien, dann aber vom Bundesgerichtshof dazu gezwungen wurde, steht vor der Aufgabe, in den Vernehmungen und Aussagen der Zeugen aus den Jahren seit 2011 Ansätze für eine Belastung von Susann E. zu finden. Es lädt Zeuge um Zeuge vor und befragt sie zu den damaligen Sachverhalten erneut. Dass die Aussagen mit einem Abstand von 15 Jahren eine höhere Beweiskraft haben sollen, glaubt niemand. Die Befragungen dauern so mitunter lediglich ein paar wenige Minuten. Die Erinnerungen der Zeugen werden nicht nur blasser, sondern widersprechen sich sogar immer wieder. Dann ist der Senat gezwungen, die Zeugen auf die Wahrheitspflicht hinzuweisen, weil dieser Prozess sonst Schauplatz neuer Taten zu werden droht.

Da ist zum Beispiel eine ehemalige Nachbarin von Zschäpe, die in der Zwickauer Polenzstraße im selben Haus gewohnt hatte. Nach Susann E. befragt, sagt sie heute, im Januar 2026, sie habe E. einmal gesehen, als sie mit ihren zwei Kindern kam und einen halben Tag da war. Damit bezeugt sie eine direkte Verbindung von Zschäpe und Eminger, was die Angeklagte belasten könnte. Im Jahr 2012 hatte die Nachbarin bei der Polizei allerdings ausgesagt, sie habe Susann E. nie persönlich gesehen, lediglich ihr Auto, das mehrfach im Hof gestanden habe. Die zwei Kinder von Susann E. habe sie nie zu Gesicht bekommen, sie habe nur durch die Medien von ihnen erfahren.

Die Vorsitzende Richterin Simone Herberger ermahnt die Zeugin, ihre Erinnerungen würden Lücken aufweisen und erinnert sie an die Wahrheitspflicht: „Sie riskieren ein Strafverfahren wegen Falschaussage!“ Das Gericht unterbricht die Befragung für 20 Minuten, damit die Zeugin überlegen könne, wie sie antwortet. „Gehen Sie in sich und überlegen sich Ihre Antwort“, ermahnt die Vorsitzende sie. Doch auch nach der Pause bleibt die Zeugin bei ihrer heutigen Aussage und begründet sie damit, dass das alles ja schon 14 Jahre her sei. Ihre Angaben bleiben widersprüchlich. Möglicherweise hat die Zeugin damals, 2012, falsch ausgesagt, was aber jetzt schwerlich verfolgt werden kann.

Ein anderer Zeuge ist ein 85jähriger Mann, Eigentümer und Vermieter jenes Hauses in Zwickau, in dem die Familie Eminger zuletzt wohnte. Als der NSU im November 2011 aufflog und die Eminger-Wohnung polizeilich durchsucht wurde, kündigte der Vermieter den Emingers fristlos. Bis dahin habe es aber keine Vorkommnisse gegeben, das Verhältnis mit den Mietern sei „angenehm“ gewesen, sagt er auf Fragen des Gerichtes.

Bei seiner damaligen Vernehmung Ende November 2011 hatte er unter anderem angegeben, dass Frau Eminger die Wohnung ohne ihren Ehemann besichtigt hatte, dafür sei aber Beate Zschäpe dabei gewesen. Da sei er sich „relativ sicher“, heißt es im Vernehmungsprotokoll von 2011. Einer der zwei Verteidiger fragt den alten Mann jetzt im Januar 2026, wie sicher er sich sei, dass Zschäpe bei der Wohnungsbesichtigung dabei gewesen sei. „Sehr sicher“, antwortet der spontan. Der Verteidiger setzt nach: Vor 14 Jahren sei er sich nur „relativ sicher“ gewesen und heute, viele Jahre später, aber „sehr sicher“. Wie das? Durch die Beschäftigung mit der Sache sei sie wieder „gegenwärtig“, antwortet der.

Ähnliche Ungenauigkeiten im Zusammenhang mit der Vorlage von Fotos zu Zschäpe und den zwei Uwes: In einem Fall hatte er die Männer unter den Vergleichsbildern nicht erkannt. Die Bilder der drei waren damals nahezu täglich in den Medien. Die Verteidigung widerspricht deshalb der Verwertung der Aussage dieses Zeugen.

Und noch eine Sache ist befremdlich: Dem Gericht ist aufgefallen, dass in seinen Unterlagen in den Lichtbildmappen mit den verschiedenen Personen unter den Fotos von Böhnhardt und Mundlos deren Namen stehen. „Das ist praktisch“, kommentiert das einer der Richter sarkastisch. Er fragt den Zeugen, ob das bei dessen damaliger Vernehmung auch schon so gewesen sei. Der Zeuge weiß es nicht. Das wäre allerdings ein krasser Ermittlungsfehler und die Aussage des Zeugen ohne jeglichen Wert.

Die Verteidigung von Susann Eminger schlägt nun vor, die Originalunterlagen der damaligen Vernehmungen zu beschaffen und beizuziehen, um sie mit den aktuellen Gerichtsunterlagen zu vergleichen: Steht dort auch der Name unter den entsprechenden Gesichtern? Die Bundesanwaltschaft sieht keine Veranlassung, die Originalunterlagen heraussuchen zu lassen. Die seien 1:1 kopiert worden, meint einer der Sitzungsvertreter. Das wäre bemerkenswert, weil sich dadurch der Verdacht einer Zeugenbeeinflussung bestätigen würde.

Aussagen ohne Beweiskraft und Zeugen von geringer Glaubhaftigkeit

So bricht Zeuge um Zeuge der Anklage weg, und die Anklage selbst erodiert. Was zunimmt, sind Aussagen ohne Beweiskraft und Zeugen von geringer Glaubhaftigkeit. Eine Hauptverhandlung mit kurzen Vernehmungen und vielen Pausen. Wenig Fragen des Gerichtes, kaum Fragen seitens der Bundesanwaltschaft und der Verteidigung. Der Generalbundesanwalt hat bereits abgerüstet, statt drei stellt er nur noch zwei Vertreter für diese Veranstaltung ab. Dazu passt, dass auch das Publikum weniger geworden ist, zum Teil gibt es nur noch eine Handvoll Journalisten, keine normalen Besucher mehr, keine Kundgebung mehr vor dem Gerichtsgebäude.

Wenn die Belege bisher nicht ausgereicht haben, Susann Eminger anzuklagen, dann tun sie es heute noch weniger. Das weiß auch die Bundesanwaltschaft. Umso näher liegender ist die Frage: Was wissen die Behörden und die Bundesanwaltschaft durch ihre Spitzel und V-Männer? Zum Beispiel und zu allererst durch Ralf Marschner? Warum umständlich und unsicher Zeugen über Ereignisse vor 15 und mehr Jahren befragen, wenn doch zahlreiche Unterlagen mit damals aktuell gewonnenen Informationen in den entsprechenden Behörden vorliegen müssten? Kennt die Bundesanwaltschaft möglicherweise Antworten auf Fragen, die gestellt werden, längst?

Ralf Marschner hielt sich zuletzt in der Schweiz auf. Das schützt ihn vor dem Zugriff deutscher Stellen. Es schützt aber auch die Stellen des deutschen Sicherheitsapparates, die davor bewahrt werden, das durch einen V-Mann gewonnene Wissen und damit seine mögliche Verstrickung offenlegen zu müssen. Marschner war nicht irgend ein V-Mann. Seine Patronage führt bis ganz nach oben in die Bundesregierung. Das gab zumindest ein Vertreter der Bundesanwaltschaft vor dem zweiten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags an. Der V-Mann Marschner sei ein Tabu, seine Akten durch das Bundesinnenministerium im Zweifelsfalle gesperrt. Ob das tatsächlich so ist oder ob es sich um einen Vorwand des Generalbundesanwaltes handelt, weiß man bisher nicht. Das Oberlandesgericht Dresden könnte es herausfinden.

Doch warum überhaupt dieser Prozess? Wenn es nicht die reine Verzweiflung ist, die die oberste Strafverfolgungsbehörde der BRD dazu treibt, weil so viele Fragen offengeblieben sind, was beabsichtigt sie dann mit diesem Verfahren?

Am 29. Januar soll Beate Zschäpe, die angebliche Hauptbelastungszeugin, erneut vernommen werden. Fraglich allerdings ist, ob nach ihrem ersten Auftritt Anfang Dezember 2025 noch viel von ihr zu erwarten ist. Wie man jetzt hören konnte, soll sich danach Susann Eminger unter Umständen doch zu den Vorwürfen äußern. Möglicherweise geht der Prozess schneller zu Ende als er begonnen hatte.

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Thomas Moser

Thomas Moser ist freier Journalist und Autor, der unter anderem für das Online-Magazin Overton und ARD-Anstalten arbeitet. Er tritt für eine Erneuerung und Demokratisierung der Öffentlich-Rechtlichen Medien ein. Der Politologe beschäftigte sich mit dem NSU-Komplex und veröffentlichte hierzu mehrere Bücher (u.a. „Ende der Aufklärung. Die offene Wunde NSU“). Er berichtete über die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zum Anschlag vom Berliner Breitscheidplatz und schrieb dazu das Buch „Der Amri-Komplex“.

Bild von Angela Margarethe Lehner.
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3 Kommentare

  1. Glaubt denn wirklich noch Jemand daran, das hier auch nur irgendetwas aufgeklärt wird?
    Nach der tödlichen Genmanipulation sollte das uns allen wohl gewahr sein.

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