23 Jahre nach dem Tod des Mädchens wird vor dem Landgericht Hof die Zivilklage der Mutter gegen einen ehemaligen Nachbarn verhandelt, obwohl ihm keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden kann. Der Fall ist ein fortgesetzter Polizeiskandal.
Seit 23 Jahren wird der Mord an dem neunjährigen Kind Peggy K. nicht gelöst. Viele Betroffene finden keine Ruhe, inklusive Institutionen des Rechtsstaates. Die Schülerin verschwand am 7. Mai 2001 in ihrem Heimatort Lichtenberg ganz im Norden Bayerns an der Grenze zu Thüringen. Im Juli 2016 wurden in einem Waldgebiet wenige Kilometer von Lichtenberg entfernt ihre Knochen gefunden. Der oder die Täter blieben bis heute unbekannt.
Ein zwischenzeitlich Verurteilter, ein geistig behinderter Deutsch-Türke, wurde zehn Jahre später wieder freigesprochen. Die amtlichen Ermittlungen waren von Anfang an derart tendenziös und mutwillig, dass sich eine Frage geradezu aufdrängt: Wer oder was sollte geschützt werden, wenn so rücksichtlos ein Unschuldiger verfolgt wird?
Der Fall von Peggy K. ist vielschichtig. Eine Schicht führt auch zum NSU-Komplex.
Derzeit wird die jüngste Schicht aufgetragen, eine Zivilklage der Mutter Susanne Knobloch, die von einem ehemaligen Nachbarn 75.000 Euro Schmerzensgeld verlangt, weil er gewusst haben soll, wo das Kind liegt. Dieser Mann, der heute 46jährige Manuel S., soll an jenem 7. Mai 2001 das Kind tot von jemand anderem übernommen und dann im Wald vergraben haben. Die Ungewissheit über das Schicksal ihres Kindes habe der Mutter große seelische Qualen bereitet. Erst mit dem Fund der sterblichen Überreste habe sie mit dem Trauern beginnen können.
Manuel S. bestreitet die Geschichte heute entschieden. Er hatte sie im September 2018 zunächst gegenüber der Polizei eingeräumt, dann aber direkt widerrufen. Bei ihm hatten sich die fragwürdigen Verhörmethoden der Polizei wie im ersten Fall wiederholt. Eine erneute Täterpräsentation ohne Rücksicht auf die Wahrheit?
Das Landgericht Hof hat die Klage von Peggys Mutter dennoch entgegengenommen und am 18. April 2024 verhandelt. Das Gericht wollte beide Seiten hören und hatte die persönliche Anwesenheit von Susanne Knobloch und Manuel S. angeordnet. Beide sprachen auch persönlich. Eine Einigung kam bei dieser sogenannten Güteverhandlung nicht zustande – erwartungsgemäß, denn ein bisschen Täterschaft geht nicht. Das Gericht prüft nun den Fall anhand der Aktenlage. Am 22. Mai 2024 will es seine Entscheidung bekannt geben.
Eine ganze politische Ordnung wollte die Verurteilung des geistig Behinderten
Nun zu den Details und offenen Spuren dieses Mordkomplexes, die durch das Zivilverfahren erneut in den Brennpunkt geraten sind.
Die Fragwürdigkeiten begannen direkt am ersten Tag. Nach dem Verschwinden der Neunjährigen am Abend des 7. Mai 2001 wurde nach ihr mit einem Bild gefahndet, als sie sechs war, ein großer Unterschied. Die Ermittler legten sich dann auf einen geistig schwer Behinderten als Täter fest. Auf den Schwächsten im Dorf, einer, der sich nicht wehren kann. Und das, obwohl Ulvi K. zur angeblichen Tatzeit am frühen Nachmittag ein Alibi hatte, das sich sogar über den gesamten Tag erstreckte.
Trotzdem gelang es der Polizei, mit Gewalt und Täuschungen von ihm ein falsches Geständnis zu erzwingen. Auch ein V-Mann kam im Laufe des Verfahrens zum Einsatz. Ein Großteil der Vernehmungen fand ohne Rechtsbeistand statt. Ulvi K. “gestand”, Peggy, die er gut kannte, getötet zu haben, weil er wollte, dass die Vernehmer ihn in Ruhe lassen. Kurz darauf widerrief er das Geständnis.
Er wurde trotzdem verurteilt und in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht, das war 2004. 2005 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision. Das Urteil sei korrekt und rechtsfehlerfrei. Eine ganze politische Ordnung wollte die Verurteilung dieses Menschen oder trug sie mit: die Polizei, die Staatsanwaltschaft, ein psychologischer Gutachter, die Justiz, Medien wie die Bildzeitung. Sie alle haben letztendlich einen Unschuldigen zum Täter erklärt und damit nebenbei den oder die tatsächlichen Täter verschont.
Vor allem aufgrund des willkürlichen und rechtswidrigen Vorgehens der Polizei gründete sich in dem Ort eine Bürgerinitiative für den Verurteilten. Ihr gelang das eigentlich Unmögliche: Die Wiederaufnahme des Verfahrens, ein neuer Prozess, an dessen Ende ein Freispruch für Ulvi K. stand – 2014. Für die zehn Jahre Freiheitsentziehung hat er bis heute keine Entschädigung erhalten.
Mit dem Freispruch waren nicht nur die Ermittlungsmethoden als verwerflich entlarvt, sondern der gesamte Fall war wieder offen. Es fehlten erneut der oder die Täter. Auch Peggy blieb verschwunden.
Der NSU kommt ins Spiel
Bis zum Juli 2016, als ihre sterblichen Überreste gefunden wurden, wenige Kilometer von Lichtenberg entfernt im Wald bei Rodacherbrunn. Die Rechtsmedizin stellte fest, dass die Knochen zu einem neun- bis zehnjährigen Kind gehörten. Peggy, die gerade neun geworden war, könnte nach ihrem Verschwinden noch einige Zeit gelebt haben. Details, wie ihre etwa 15 Meter vom Liegeort entfernt abgestellten Schuhe oder fehlende Jacke und Schulranzen spielen im aktuellen Prozess ebenfalls eine Rolle, weil sie Indizien für mögliches Täterwissen darstellen.
Im Zusammenhang mit dem Fund des toten Kindes kam zugleich eine überraschende, wie dramatische Ebene ins Spiel: die der Terrorgruppe NSU. Am 3. Juli 2016, dem Tag der Spurensicherung am Fundort von Peggy, wurde ein kleines Stoffteilchen gesichert, das drei Monate später, im Oktober 2016, für ziemliches Aufsehen sorgte. An ihm haftete DNA von Uwe Böhnhardt, der zum NSU-Trio gehörte, das für zehn Morde verantwortlich gemacht wird.
Die Bedeutung dieser DNA-Spur wurde schnell in Frage gestellt. Bis heute verbreiten Medien und Agenturen die Fakenews, die Böhnhardt-DNA habe sich “als Verunreinigung eines Geräts der Spurensicherung” herausgestellt. Die ARD sprach gar von einem “Zollstock, der etwa fünf Jahre zuvor bei der Tatortarbeit im Wohnmobil mit den Leichen von Mundlos und Böhnhardt im Einsatz” gewesen sei.
Aber die Spur ist Fakt, eine Verunreinigung eines Geräts ist nicht belegt, ein Zollstock war nie im Spiel. Das Stoffteilchen, halb so groß wie ein Centstück, gehörte zu einem Kopfhörer, der sich in jenem Wohnmobil befand, in dem im November 2011 Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos tot aufgefunden wurden. Also zehn Jahre nach Peggys wahrscheinlichem Tod, sowie nach dem Tod von Böhnhardt, der damit nicht der Überbringer seiner DNA sein kann. Dass es sich um Schlamperei oder ein Versehen gehandelt hat, kann man ziemlich sicher ausschließen, denn ein derart großes Stofffetzchen fast fünf Jahre lang an den Werkzeugen der Kriminaltechniker zu übersehen, ist praktisch undenkbar.
Offensichtlich muss der Gegenstand bewusst zur Fundstelle von Peggy gebracht worden sein. Keine “Trugspur” also, sondern eine “Fremdspur”. Eine, die echt ist und die die zwei Tatkomplexe “Peggy” und “NSU” verbindet. Gesetzt worden sein muss die Spur von jemandem, der in Besitz des Asservates war. Dafür kommen nur staatliche Behörden in Betracht, etwa das LKA Thüringen, aber vor allem das BKA. Wenn man außerdem davon ausgehen muss, dass auch dem Platzierer klar gewesen ist, dass die Spur als “fremd” erkannt wird, ist die große Frage also: Warum? Sollte mit der Ablage der DNA des NSU-Mannes Böhnhardt eine Botschaft verbunden werden? Etwa ein Hinweis auf organisierten Kinderhandel und Kindesmissbrauchs?
Dazu existierten mehrere Anknüpfungspunkte: Das Städtchen Lichtenberg liegt nahe der Tschechischen Republik mit verbreiteter Straßenprostitution sowie einer Drogenlinie von Ost nach West. Auf einem Rechner des NSU-Trios in der Zwickauer Wohnung wurden kinderpornographische Bilder entdeckt. Tino Brandt, Anführer des Thüringer Heimatschutzes und zugleich V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes, der mit Mundlos, Böhnhardt und Beate Zschäpe in Kontakt stand, wurde wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Er wurde im Mai 2001 als V-Mann enttarnt, und zwar durch das Amt für Verfassungsschutz selber, das ihn damit aus dem Verkehr zog. Das war im selben Monat, als Peggy K. verschwand. In der Nähe ihres Fundortes gibt es eine Waldhütte, die einem Neonazi aus dem NSU-Umfeld gehörte, mit dem wiederum Böhnhardt einmal in einer kriminellen Bande in Jena zusammenhing.
Eine Verbindung zwischen den Fällen Peggy und NSU bestand auch in dem Kriminalbeamten und Chefermittler Wolfgang Geier. Er leitete die zweite SoKo Peggy und war entscheidend dafür verantwortlich, einen geistig Behinderten zum Mörder zu machen und hinter verschlossenen Türen weg zu sperren. Danach übernahm er die BAO Bosporus, die die Morde an türkischen Gewerbetreibenden untersuchen sollte. Er vermutete die Täter in türkischen Kreisen und lag wieder falsch.
Eine weitere Spur führt zum NSU-Komplex in der Person von Michael Krause. Er taucht in den Ermittlungen zu den NSU-Morden und im Bericht des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages auf. Im Mai 2008 soll Krause bei einer Polizeikontrolle zunächst auf die Beamten geschossen und anschließend sich selbst getötet haben. Die Polizei fand bei ihm Unterlagen zu 38 Erddepots mit Waffen, Sprengstoff, Bekleidung, Auto-Kennzeichen, Datenträgern, Zelten und Dokumenten auf einer Linie von Brandenburg, Berlin, Thüringen, Sachsen, Bayern bis nach Österreich. 24 Verstecke wurden gefunden, 14 noch nicht. Und eines dieser Lager mit einem Kanister von fünf Liter Sprengstoff befand sich in Frössen auf Thüringer Seite nur etwa zehn Kilometer von Lichtenberg entfernt. Was es mit diesen Depots genau auf sich hat, warum und wofür, ist unklar. Man könnte dabei zum Beispiel an militärische Stay-behind-Maßnahmen denken.
Im Oktober 2016 interessierte sich auch der Strafsenat im Münchner NSU-Prozess für den Fund der Böhnhardt-DNA an der Grabstelle von Peggy. Als der Vorsitzende Richter die Angeklagte Beate Zschäpe, die eine Beziehung mit Böhnhardt hatte, fragte, ob sie etwas dazu sagen könne, kündigte deren Anwalt eine schriftliche Erklärung an. Zschäpe sagte zur Frage des Richters nicht etwa nur “nein”, sondern versprach Auskunft. Unmittelbar nach dieser Ankündigung wurde die Böhnhardt-DNA auf nahezu allen Ebenen, medial und politisch, angegangen und als “Trugspur” abgetan. Die mögliche Verbindung des NSU zu einem toten Mädchen durfte offensichtlich nicht sein. Sogar der dumme Begriff der “Verschwörungstheorie” kam zum Einsatz. Zehn Morde stellten bis dahin keine “Verschwörungstheorie” dar, ein elfter sollte eine sein.
Die schriftliche Erklärung von Zschäpe gab es nicht. Als das Gericht nachfragte, kam von ihr nur ein dürres Wort: “Nein.” Das hätte sie einfacher haben können, indem sie direkt am Anfang ein Wissen verneint hätte. Wurde sie beeinflusst? Hatte sie die Zeichen verstanden, die mit den abwiegelnden Berichten transportiert wurden?
Statt des Gerichtes befasste sich aber der NSU-Ausschuss im Bundestag mit der Böhnhardt-DNA und stellte fest, dass sie am 3. Juli 2016 bei der Spurensicherung zu den vorgefundenen Spuren hinzugefügt worden sein muss.
Ein neuer Täter?
Im Juli 2018 ging der NSU-Prozess in München zu Ende. Im September 2018 präsentierte die Polizei auf einmal einen neuen Täter beziehungsweise Mittäter: Manuel S. Bei einer Pressekonferenz nannte die Staatsanwaltschaft seinen vollen Namen, was Beobachter nicht als Versehen einschätzen. Auf seine Spur sei man durch den Abgleich von Erdpollen und kleinsten Farbresten am Liegeort von Peggy und seinem Wohnhaus gekommen. Eine gewagte Feststellung bei Erde und Farbe, die in einem Baumarkt gekauft wurden.
Doch nun wiederholte sich die Geschichte, es kam zu einer zweiten Geständnisproduktion wie schon bei Ulvi K. Auch Manuel S. “gestand”, am Nachmittag des Verschwindens, am 7. Mai 2001, die tote Peggy von einem anderen Mann entgegengenommen und im Wald vergraben zu haben. Bereits der angebliche Zeitpunkt widerlegt die Geschichte. Peggy wurde von mehreren Zeugen bis zum Abend noch mehrmals in Lichtenberg gesehen. Erst abends verliert sich ihre Spur. Manuel S. konnte auch sonst kein “Täterwissen” von sich geben. Er wusste nichts von den Schuhen, der Jacke und dem Ranzen. Die Polizei zur genauen Vergrabungsstelle zu führen, lehnte er ab, anzunehmender Weise, weil er sie gar nicht kannte. Schon Ulvi K. konnte sie den Ermittlern nicht zeigen. Bereits am nächsten Tag widerrief auch er sein Geständnis, wie sein Anwalt in der Verhandlung bezeugte.
Manuel S. schilderte jetzt im Zivilverfahren vor dem Landgericht Hof wie es zu seinem Geständnis gekommen war. Er sei massiv von der Polizei dazu gedrängt worden, sagte er. Zehn Stunden dauerte die Vernehmung, ohne dass er einen Anwalt hinzuziehen durfte, was er wollte. Rechtsbeistand könne ihm auch die Staatsanwaltschaft geben, wurde ihm rechtswidrig versichert. Bei dem Verhör waren Kriminalpolizisten, ein Staatsanwalt und ein Polizeipsychologe aus München anwesend. S. wurde währenddessen zeitweise im fensterlosen Keller des Hauses eingesperrt. Er sprach jetzt in der Verhandlung von “Erpressung”. Man könnte die Methoden auch als “Folter” bezeichnen.
Verfolgte die Polizei die Absicht, über Manuel S. den Verdacht erneut auf Ulvi K. zu lenken? Denn er soll jener Mann gewesen sein, der ihm das tote Kind übergeben habe. Übergabeort soll ein Bushäuschen mitten im Dorf gewesen sein.
Die nächste amtliche Manipulation im Fall Peggy also? Der Fall ist auch ein handfester Polizeiskandal. Doch anstatt die Fragen darauf zu richten, üben sich die – corona- und kriegsgezähmten – Medien, von Bild über RTL bis zu den ARD-Sendern, wieder in der Übernahme offizieller Narrative.
Susanne Knobloch ist überzeugt, dass Manuel S. ihre Tochter beiseite geschafft hat. Sie verlangt von ihm 75.000 Euro Schmerzensgeld, pro Jahr zwischen Verschwinden und Auffinden 5000 Euro. Laut ihrer Anwältin wollte sie zum Prozess mitkommen, unabhängig davon, dass das Gericht ihr Erscheinen angeordnet hatte, um dem Täter “in die Augen zu schauen”.
Manuel S. kam nach seinem “Geständnis” 2018 in Haft. An Heilig Abend 2018 hob das Amtsgericht Bayreuth den Haftbefehl wieder auf, S. wurde aus der U-Haft entlassen. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth legt dagegen erfolglos Beschwerde ein. Im Oktober 2020 stellte die Behörde das Verfahren gegen Manuel S. ein.
Weil die Güteverhandlung keine Einigkeit erbrachte, trat das Landgericht Hof unmittelbar in die “streitige” Hauptverhandlung ein. Es prüft nun, ob die Schmerzensgeldklage rechtmäßig, beziehungsweise ob Manuel S. überhaupt der richtige Adressat ist. Am 22. Mai will es seine Entscheidung verkünden.
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Das ist kein Rechtsstaat, das ist ein Narrenhaus.
Falls die Böhnhardt-Spur ein Wink mit dem Zaunpfahl war, benötigte es hier einen Ozeanriesen, damit man wenigstens einigermaßen die Richtung, in die er deuten soll, erkennen kann.
PS Wenn ich mir das Bild so ansehe, denke ich man sollte den Baron (o.ä.) mal fragen, wo er zur Tatzeit war.
Deutschland mir graut vor dir!
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Justizirrt%C3%BCmern_in_der_deutschen_Rechtsprechung
Nehmen wir an, Böhnhardt war der Täter. Er hat dann im Jahr 2001 seinen Kopfhörer repariert, das Plättchen in die Tasche gesteckt und beim Begraben der Peggy verloren. Nicht sehr wahrscheinlich, kann aber sein. Oder aber es hat jemand das Plättchen dorthin verbracht, der mit dem Täter in Verbindung steht. Hier bestand die Möglichkeit, den Fall zu entsorgen. Böhnhardt ist der Täter, Akte geschlossen. Der tatsächliche, andere Täter könnte dann aufatmen. Wenn jemand, wie Herr Moser geschützt werden sollte, dann wäre hier die Möglichkeit gewesen. Aber die, die das Sagen haben, die die Beate Tschäpe von der Aussage abgehalten haben, wollten das nicht. Warum?
Eigentlich bleibt jetzt nur noch eine Möglichkeit: es soll jemand erpresst werden. Jemand, der Bescheid weiß und den Fall aufklären könnte. Der sich aber für den Fall seines Ablebens abgesichert hat. Dem droht man an, ihn sofort selbst anzuklagen, falls er sein Wissen preisgibt.
Dieser Jemand müsste sein Wissen an einem Ort veröffentlichen, an dem es nicht mehr ignoriert werden kann. Wie wäre es mit dem Overton-Magazin?
Warum wird ausgerechnet dieser Fall mit solcher Vehemenz verfolgt ? Warum bringt man jetzt einen toten Terroristen ins Spiel der sich nicht mehr wehren kann ? Wurde schon der geistig behinderte Türke als Sündenbock offeriert bringt man nun einen neuen ? Was versucht man zu vertuschen ? Warum zerrt man den ehemaligen Nachbarn nochmals vor Gericht ? Dieser Fall wirft mehr Fragen als Antworten auf und hinterlässt mehr als nur ein Geschmäckle !
Deutschland ist schon lange kein Rechtsstaat mehr! Ein ganz krasser Fall hat sich in den letzten 15 Jahren in Ostfildern (Ausländerbehörde Scharnhauser Park) abgespielt. Das Opfer (Samir K.), wurde über Jahre drangsaliert, schickaniert, von der Polizei gekidnappt, dr Freiheit beraubt und in eine Psychiatrie gesteckt, ohne jegliche Rechtsgrundlage oder richterlichen Beschluss. Staatsanwälte, Richter, Landtagsabgeordnete, Polizisten und Behördenmitarbeiter haben in Form einer kriminellen Vereinigung, Akten manipuliert, falsche Tatsachen und Straftaten vorgetäuscht. Ihm wurde systematisch der Rechtsweg verbaut und jegliche Möglichkeit auf ein faires Verfahren systematisch genommen. Die Kriminalpolizei Esslingen war in seine Wohnung eingebrochen (ohne Durchsuchungsbefehl o.ä.) und hat sämtliche Beweise, Digitale Datenträger etc. die er über die Jahre gegen alle Täter gesammelt hatte gestohlen und beseitigt.
Schliesslich wurde er wegen seines “stechenden Blickes” und ähnlichem Blödsinns zu einer Gefängnisstrafe vom Amtsgericht Esslingen verurteilt und danach in sein “Heimatland”, das er eigentlich nur als Urlaubsland (da geboren und Aufgewachsen in DE) kannte, in einer Nacht und Nebelaktion abgeschoben. Der Deutsche Staat zerstört mutwillig Menschenleben und Familien! Einfach Widerlich.
Wir waren ähnlicher Zeit in Plauen, und sind volltrunken in ein Gefängniss geklettert über die Mauer, wollten Kumpel besuchen, abseits offiziellen Besuchszeiten *;*
Nächsten Tag aufgewacht, Zelle und später Vernehmung. Da kam ein Typ rein wie zu Fasching, Trioler Hut und Fellweste und stellte sich als Chef der Kripo vor. Schon diese Art alleine pulste meinen Blutdruck hoch.
Am Ende sagte ich nur ” Mit solchen Wie Dir rede ich gar nicht ” …
Dieser Chef von der Kripo kam aus Bayern, und ich glaube 3 Jahre später hat Er sich erhangen weil öffentlich wurde, das Er das Prositutions-Geschäft in der ganzen Ecke mit involviert war .
Ein Polizei Chef der relativ Neu war, denn solche kennen eigentlich weniger Risikofreude dieser Art.
Zufälle beginnen da wo die Mathematik aufhört !!
“Sachsensumpf” sagte eigentlich alles zum Thema …………..
“Aus dem Prüfbericht soll hervorgehen, dass der sächsische Verfassungsschutz bereits im zweiten Quartal 2005 von angeblichem sexuellem Missbrauch von Kindern durch namentlich bekannte Leipziger Staatsanwälte und Richter Kenntnis gehabt habe.”
https://de.wikipedia.org/wiki/Sachsensumpf
Wenn man an den Wattestäbchenskandal denkt, wäre es doch möglich, dass die Polizei einfach unheimlich schlampig gearbeitet hat. Warum so etwas bekannt wird, bevor man nicht alles gründlich untersucht hat, weiß ich nicht, aber das war bei den Wattestäbchen und der osteuropäischen „Superkriminellen“ nicht anders.
Naja, der Heilbronner Fall lag nicht an einer “schlampigen” Arbeitsweise sondern an zu wenig Regeln. Was hierzulande eher selten der Fall ist.
Ich mit Sohn, Wache, irgendso Blödsinn. Aussage machen.
Plakat, Aushang :
Döner Morde
Bitten um Hinweise.
Plakat so RAF Fahnungsplakate Design.
Und plötzlich, dieses NSU Ding, unterwandert von V- Leuten.
Nun noch Knirpsin im Spiel.
Das ganze Ding, dieser Verfassungsschutz, oh, Maaßen, das müsste Asap aufgelöst werden müssen, geht nicht, weil gesetzlich geschützt, und dort wird weiter unter zur Hilfe nahme Unschuldiger ( Berlin, xmas Market) so mieses Zeugs getan. Weil Sie das können.
Noch eine Möglichkeit: Opferanwalt Daimagülar hält eine Täterschaft Böhnhardts für durchaus möglich. Es sollen alle Fälle von Kindesmord und -entführung in dieser Zeit auf Bezug zu Rechtsterrorismus untersucht werden. Was natürlich nicht geschah. Daimagülers Vorschläge wurden immer ignoriert.
Wenn nun aber Böhnhardt offiziell als Täter festgestellt würde, dann gäbe es einen Druck aus der Öffentlichkeit, genau das zu untersuchen. Dabei könnten ganze Rudel von pädophilen Nazis gefunden werden.
Will man aber vermeiden.
Und ich halte eine Täterschaft von Opferanwalt Daimagülar für möglich.
Beweise? Habe ich nicht.
Indizien? Auch nicht.
Wie ich überhaupt darauf komme? Ah, geh
Für den Wiederaufwärmer: auch heute noch gilt, was schon damals galt: DNA-Spuren die offen der Natur, der Umwelt, den Insekten, den Mikroben, der wechselnden Witterung ausgesetzt sind, sind maximal 6 Wochen lang nachweisbar. Es gibt dazu Testreihen und Studien.
Würde DNA, wie im Text vorausgesetzt wird, fast ewig überdauern, man könnte nirgendwo beweiskräftige DNA-Spuren sichern – weil alles von der DNA von zig Menschen, je nach Ort dutzende bis zehntausende, kontaminiert wäre, die in dem Laufe der Jahrzehnte an dem Ort vorbeigekommen sind.
Ich habe den Schmontzens nicht weiter gelesen, aber hat der Autor die Möglichkeit ins Spiel gebracht, dass gezielt ausserviertes oder gesammeltes Genmaterial zur Verunreinigung des “Beweisstückes” eingesetzt wurde? Das “Phantom von Heilbronn” lässt auch schön grüßen …
DNA ist nur kurzzeitig stabil! – gute Argumentation
Wie erklären Sie sich die Analyse von genetischem Material aus alten Leichnamen, Fossilien etc. ? Wenn nichts genaues über das Kopfhörerteilchen bzw. dessen Lagerung vor Ort noch über das anhaftende Zellmaterial bekannt ist, sollte man davon ausgehen, dass die Forensiker ihre Arbeit einigermaßen zufriedenstellend erledigt haben. Dass freie DNA, die außerhalb von Zellmaterial “rumliegt”, schnell degradiert, ist wohl keine Neuigkeit. Oder meinten Sie es anders? Bitte gerne Belege in Form der genannten Studien nachreichen.
Ich verweise hiermit auf die Stellungnahme der Rechtsmedizin Hamburg:
https://www.forensik-hh.de/2018/04/04/forgen-informiert-zur-haltbarkeit-von-dna-spuren/
Zitat:
“Fakt ist, dass sich eine getrocknete DNA-Spur (z.B. aus Blut, Sperma oder Speichel) mindestens jahrzehntelang halten kann.”
“Wie erklären Sie sich die Analyse von genetischem Material aus alten Leichnamen, Fossilien etc. ?”
Damit, dass in solchen Fällen die DNA eben nicht offen der Natur, der Umwelt, den Insekten, den Mikroben, der wechselnden Witterung ausgesetzt sind. Lassen Sie mal über eine DNA-Anhaftung eine Schnecke kriechen oder einen Pilz seine Mycelien ziehen…
Nochmal: wenn DNA in der freien Natur so langlebig wäre, wie könnte es dann irgendeine Stelle geben, an der nicht DNA von hunderten ja tausenden Menschen gefunden werden würde? Ja, welche Beweiskraft hätte denn dann DNA, wenn die Spuren schon Jahre, Jahrzehnte vor einem Verbrechen an die Stelle gekommen sein könnten?
Und nochmal: es gibt dazu zwar wenige, aber eindeutige Studien und Versuchsreihen. Ich habe damals, als dieser Mist schonmal durch die Medien gejagt wurde, die Links dazu gegeben. Die Mühe mache ich mir nicht nochmal. Man sieht ja jetzt wieder: völlig vergebens angesichts völlig Vernunft- und Wahrheits-verweigernder PR-Deppen allerorten.
Das “Phantom von Heilbronn” sagt alles: internes Personal, das Aufklärung gezielt sabotiert, durch Spuren legen oder dilettantisches Arbeiten (jeder Laborant weiß, dass man immer eine Blindprobe mitlaufen lassen muss, also zb Wattestäbchen, die frei von Anhaftungen sein müssten).
Und dieser unsinnige Artikel hier zeigt mir, dass auch ein Thomas Moser irgendwie “kontaminiert” ist …
Die größte Lüge ist die, die gezielt und geplant durch Wahrheiten flankiert und damit geschützt wird.
Da las ich heute, das das Verfahren um die Veröffentlichung der Corona Affäre verschoben wird, weil die Behörde angeblich mit ‘Urlaubsansprüchen’ aus ihrer Gemeinde nicht nachkommt.
Eine Behörde die dem Bundesministerium für Gesundheit unterstellt ist, bittet um Verschiebung dee angesagten Veröffentlichung. Geht es noch ein wenig steiler in dieser Demokratie?
Das arme Mädchen wartet nun 23 Jahre auf eine angeblichen demokratischen Prozess, geht es noch ein bisschen länger?
Heute ist bissiger Journalismus als Thema, Herr Moser ist wieder dabei und das ist gut so.
Man kann ja denken und fühlen über Russlands Investigationen was man möchte, aber wenn dort etwas geschieht, sind zumindest für die Öffentlichkeit, Dokumente oder Beweise vorhanden!
Warum nicht in D?
Ich musste, als ich von den “robusten Verhörmethoden” las, an Wolfgang Daschner denken, der seinerzeit Markus Gäffgen im Verhör Gewalt androhen ließ, um ggf. noch Jakob Melzer zu finden, bei dem die Möglichkeit bestand, das er noch am Leben war.
Herr Daschner hat eine Abwägung getroffen, alles sauber dokumentieren lassen und seine Karriere, möglicherweise Existenz, aufs Spiel gesetzt, und den Job hat es ihn ja gekostet:
https://www1.wdr.de/stichtag/stichtag8804.html
Rechtswidrig, aber menschlich nachvollziehbar.
Diese Schilderung liest sich wie der Plot eines wirklich schlechten Films, ist aber traurige Realität.
Hier zeigt sich leider, wie schnell der Rechtsstaat an seine Grenzen kommt, wenn das Establishment es will.
Nach den zur Auffindesituation der sterblichen Überreste der Peggy in den Medien veröffentlichten Umstände muß man eher davon ausgehen, dass dort keine Leichenteile versteckt, sondern gefunden werden sollten. Ebenso sollte dort offenbar auch die Böhnhartd DNA gefunden werden. Warum gibt es bis heute keinen Vergleich zwischen der Kopfhörerabdeckung, wie sie damals im Wohnmobil gefunden wurde und dem jetzigen Zustand ? Die DNA stammt von dieser Kopfhörerabdeckung. Warum gibt es eine Waldhütte , die von NSU Freunden genutz wurde und bei der eine 2-Kilo Bombe in einem Erddepot gelagert wurde ? Wie starb Michael Krause wirklich ? Er hatte eine Liste von 38 Terrordepots bei sich. Wie bei der Bönhardt DNA wurde bei Krause erklärt, dass beides nichts miteinander zu tun hat. Die Bilder vom Tatort Krause passen nicht zu geschilderten Geschehen !