Der Fall Ballweg: Kriminalisierung von politischem Protest?

 

Michael Ballweg. Bild: twitter.com/Michael_Ballweg/

Nach neun Monaten wurde der Gründer der coronakritischen Querdenken-Bewegung aus der U-Haft entlassen. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft basieren vor allem auf Unterstellungen, Mutmaßungen und Spekulationen.

 

Am 29. Juni 2022 wurde Michael Ballweg, IT-Unternehmer und bundesweit bekannter Initiator der coronakritischen Querdenkenbewegung, in Untersuchungshaft genommen. Ende Dezember 2022 wurden Haftbefehl und U-Haft verlängert. Am 20. März 2023 erhob die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen Ballweg wegen versuchten Betrugs, versuchter Geldwäsche und versuchter Steuerhinterziehung.

 

Doch nur wenige Tage später, am 4. April 2023, hob das Oberlandesgericht Stuttgart den Haftbefehl auf, Ballweg wurde aus der U-Haft entlassen. Jetzt prüft das Landgericht Stuttgart die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Akzeptiert das Gericht sie, kommt es zum Prozess.

 

Soweit die Eckdaten des Falles. Dazwischen geht es um die Corona-Jahre, um Proteste und Demonstrationen gegen die Corona-Politik im allgemeinen und um Querdenken im konkreten, um Geldsammlungen und den Umgang damit. Und bei all dem geht es auch um eine Gratwanderung: Das Strafverfahren könnte sich als politisches Verfahren entpuppen und der Fall Ballweg zum Fall Staatsanwaltschaft werden.

 

Im Jahr 1999 gründete der heute 48-jährige Ballweg das Software-Unternehmen „media access GmbH“ (kurz: mac GmbH). Das sei erwähnt, weil die Tatvorwürfe nur indirekt mit diesem Unternehmen zu tun haben. Sie beziehen sich zunächst ausschließlich auf Gelder, die im Zusammenhang mit der Initiative „Querdenken“ ab Mai 2020 eingeworben wurden. Insgesamt handelt es sich um eine Summe von exakt „1.269.902, 58 Euro“, die 9450 Personen zwischen Mai 2020 und Februar 2022 in Einzelbeträgen zwischen einem und 25.000 Euro auf ein Konto von Ballweg eingezahlt haben, wie die Finanzermittlungen erhaben. (Um wen es sich bei den Spendern handelte, entzieht sich unserer Kenntnis.) Mit der Summe von – gerundet – 1,27 Millionen Euro werden alle folgenden Tatvorwürfe begründet.

 

Doch bereits damit beginnen die Ungereimtheiten seitens der Staatsanwaltschaft. Denn zu den 1,27 Millionen Euro soll noch eine weitere Summe von Bareinzahlungen in Höhe von 204.815,95 Euro hinzu gekommen sein. So steht es in der Anklageschrift. Was es mit diesem Geld auf sich hat, woher es stammt und warum eine Unterscheidung zu den 1,27 Millionen gemacht wird, beantwortet die Staatsanwaltschaft nicht. Sie erklärt überraschend, die – gerundet – 205.000 Euro würden bei den Tatvorwürfen keine Rolle spielen, dabei gehe es einzig und allein um jene 1,27 Millionen Euro.

 

Nachgewiesen sein soll, dass Ballweg von den eingeworbenen 1,27 Millionen Euro exakt und „belegbar“ 843.111,68 Euro für Querdenken-Aktivitäten ausgegeben hat. Es bleiben also 427.000 Euro, die nicht ausgegeben wurden. Man könnte Ballweg zugute halten, dass er das Geld nicht weiter ausgeben konnte, weil er ab Ende Juni 2022 in Untersuchungshaft saß. Corona-Demonstrationen gibt es bis heute.

 

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart geht an die Geldeinsammlung sowieso anders heran: Sie unterstellt Ballweg, dass er Geld von vornherein für „persönliche finanzielle Zwecke“, für den „eigenen Lebensunterhalt“, verwenden wollte. Im O-Ton liest sich das so: „Spätestens im Mai 2020 fasste der Angeschuldigte den Plan, seine durch die Protestmaßnahmen gewonnene Popularität für private Zwecke zu nutzen und sich insbesondere zu seinen Gunsten durch die Spendenbereitschaft der Anhänger der Bewegung Querdenken 711 Einnahmen von einiger Dauer und einigem Umfang zur Bestreitung seines Lebensunterhalts und zur Mehrung seines Vermögens zu verschaffen.“

 

Und deshalb habe Ballweg auch weitere Versammlungen organisiert. Streng genommen macht die Staatsanwaltschaft den Querdenken-Gründer damit zum Anti-Querdenker. Seine Absicht bzw. sein Tatplan sei gewesen, die Geldgeber zu „täuschen“ und „bewusst wahrheitswidrig“ zu erklären, das Geld werde für Querdenken-Aktivitäten eingesetzt. Das habe zu finanziellen Schädigungen seitens der Unterstützer geführt. Das allerdings ist Spekulation, denn der „Eintritt eines Vermögensschadens“ habe, wie die Staatsanwaltschaft einräumen muss, „letztlich bei keinem der Geldgeber sicher festgestellt“ werden können.

 

Im Zweifel gegen den Angeschuldigten

 

Ballweg, so die weitere Unterstellung der mit den Ermittlungen betrauten Staatsanwältin, habe die eingeworbenen Gelder mit einer „Vielzahl von Einzelüberweisungen auf diverse Privat- und Firmenkonten transferiert“ sowie „in großem Umfang Barabhebungen“ getätigt. Die Staatsanwaltschaft muss allerdings auch hier einräumen, dass diese Transaktionen nicht nachvollzogen werden können, weil Ballweg sie „absichtlich buchhalterisch nicht erfasst“ habe.

 

Die Behörde geht hier nach dem Motto vor: Die Beweise für die Taten fehlen, weil der Täter sie verschleiert hat. Das ist die klassische Logik einer Verschwörungstheorie. Überhaupt scheinen die Strafverfolger der Devise zu folgen: „Im Zweifel gegen den Angeschuldigten.“

 

Insgesamt soll Ballweg, so die Staatsanwaltschaft, exakt 575.929,84 Euro für eigene private Zwecke verwendet haben. Das ist nebenbei die zweite Geldsumme, mit der die Anklagebehörde etwas freihändig umgeht: Denn, wenn von der Gesamtspendensumme 427.000 Euro übrig geblieben sind, wie soll der Angeschuldigte dann weit mehr als 500.000 Euro zweckentfremdet haben? Wie sie überhaupt auf diese Summe kommt, erschließt sich nicht .

 

Hinzu kommt, dass die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des Betruges obendrein noch relativieren muss. Es könne nicht ausgeschlossen werden, schreibt sie in ihrer Pressemitteilung zur Anklageerhebung von März 2023, dass die Spender mit einer solchen privaten Nutzung der Gelder durch Herrn Ballweg einverstanden gewesen seien. Deshalb könne ihm „nur versuchter Betrug“ zur Last gelegt werden.

 

Hintergrund ist, dass die Staatsanwaltschaft Befragungen unter den über 9000 Unterstützern durchführte. Etwa 20 Prozent der Befragten, so erklärt einer der Rechtsanwälte von Michael Ballweg, hätten explizit für „Querdenken 711“ gespendet, aber etwa 80 Prozent sei es egal gewesen, wofür der Oberquerdenker das Geld verwendete.

 

Vom ersten Delikt „Betrug“ ist also „versuchter Betrug“ übriggeblieben. Doch aus diesem Delikt generiert die Staatsanwaltschaft nun das zweite Delikt: „Geldwäsche“.

Sie stützte sich zunächst auf zehn Fälle von Bargeldein- und -auszahlungen. Sechs Fälle musste sie wieder zurücknehmen und das Verfahren einstellen, weil sie „nicht den Nachweis erbringen konnte“, dass die Zahlungsvorgänge in Zusammenhang mit versuchtem Betrug stehen. Kein Betrug also auch keine Geldwäsche. Bei vier anderen Bargeldabhebungen sieht die Behörde das aber als gegeben an. Zwischen dem 8. Juli 2020 und dem 3. September 2020 soll Ballweg an vier Tagen insgesamt 430.000 Euro abgehoben, aber nur 158.000 Euro für die Querdenker und 272.000 Euro für sich privat verwenden haben.

 

In diesen Zeitraum fielen die beiden Großdemonstrationen in Berlin am 1. August und am 29. August 2020, Veranstaltungen, die sicher nicht ganz billig waren.

 

In den Augen der Staatsanwaltschaft dagegen hat der angeschuldigte Ballweg, „auch hier jeweils in der Absicht gehandelt, sich aus wiederholter Begehung eine fortlaufende Einnahmequelle von nicht unerheblicher Dauer und einigem Umfang zu verschaffen“. Außerdem soll der Unternehmer im Zeitraum zwischen Juli 2020 und Dezember 2021 insgesamt 131.000 Euro (in zehn Einzelüberweisungen) vom Querdenken-Konto auf das Konto seiner IT-Firma mac GmbH überwiesen haben. Als Verwendungszweck sei „Darlehen“ und „Rückzahlung Darlehen“ angegeben.

 

Da der unterstellte Betrug schließlich aber nur ein versuchter gewesen sein sollte, konnte auch die unterstellte Geldwäsche nur eine versuchte gewesen sein. Diese innere Logik setzt sich bei Deliktvorwurf No. 3 fort: Steuerhinterziehung bzw. versuchte Steuerhinterziehung. Zur Verwaltung von Corona-Spendengelder hatte Ballweg im Juni 2020 die Firma „Michael Ballweg – Eventmanagement und Vermarktung von Rechten“ gegründet. Sie ist laut Staatsanwaltschaft steuerpflichtig.

 

Ein ziemlich wildes und unübersichtliches Zahlenwerk

 

Auf die Idee müssen die Strafverfolger aber erst gekommen sein, nachdem Ballweg bereits in U-Haft saß. Das passende Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf versuchte Hinterziehung von Einkommensteuer wurde im September 2022 eröffnet. Das wegen versuchter Hinterziehung von Gewerbesteuer sogar erst im Februar 2023. Zusätzlich wurden die Ermittlungen nun auch auf Ballwegs langjährige Firma mac GmbH ausgedehnt und außerdem versuchte Hinterziehung von Körperschaftssteuer vorgeworfen. Das dazugehörige Ermittlungsverfahren wurde im Dezember 2022 eröffnet.

 

Für die Abgabe der Steuererklärungen galt im Übrigen eine Frist bis zum 31. August 2022. Da saß Ballweg seit zwei Monaten im Gefängnis und war handlungsunfähig.

 

Zum Tatvorwurf der „versuchten Steuerhinterziehung“ präsentiert die Staatsanwaltschaft ein ziemlich wildes und unübersichtliches Zahlenwerk. Addiert man alle errechneten Summen hätte Ballweg mit seiner IT-Firma mac sowie mit seiner Firma Eventmanagement im Jahr 2020 etwa 1,16 Millionen Euro an Steuern hinterziehen wollen. Diese mutmaßliche Gesamtsumme wird in der Anklageschrift aber nicht aufgeführt. Nachfragen beantwortet die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht.

 

Laut Anklageschrift hatte Ballweg dann im Mai 2021 noch eine Stiftung gegründet, die auch anerkannt wurde und den Namen „Herzensmenschen Familienstiftung“ trägt. In welcher Weise sie in die versuchten Straftaten einbezogen sein sollte, lässt die Staatsanwaltschaft offen. Sie deutet an, dass die Stiftung eine Konstruktion sei, um Spendengelder zu privatisieren.

 

Zur Frage, warum Ein- und Auszahlungen in bar vorgenommen wurden, erklärt ein Ballweg-Anwalt, das sei nötig geworden, weil die Banken dazu übergegangen seien, für Corona-Kritiker keine Geldtransfers mehr vor zu nehmen. Manche Banken verweigerten sogar Konten.

 

Am Ende der Anklageschrift beantragt die Staatsanwaltschaft die Einziehung jener 1,27 Millionen Euro an Querdenken-Schenkungsgeldern. Es handle sich um „Taterträge“. Warum die Gesamtsumme, wenn doch 843.000 Euro davon ausgegeben wurden? Dazu will sich die Behörde nicht äußern.

 

Wirtschaftsstrafverfahren sind in der Regel schwer zu durchschauen. Im Fall Ballweg erscheint das auf den ersten Blick auch so zu sein. Doch wenn man die Anklagepunkte sortiert, bleibt seitens der Anklagebehörde ganz viel Verdacht, Unterstellung, Mutmaßung und Spekulation übrig, kurz: eine Art Vorverurteilung. Was der Person Ballweg konkret und nachvollziehbar vorgeworfen wird, bleibt unklar und dubios. Das liegt vor allem an der Staatsanwaltschaft, die Tatvorwürfe zurücknehmen oder in Tatversuche uminterpretieren musste und die in der Anklageschrift mit Verdachts- und Unterstellungsbegriffen um sich wirft.

 

Im Übrigen: Zieht man von der Anklageschrift jene etwa 100 Seiten ab, bei denen es um die Namen der 9450 Spender und ihre Beiträge geht („Schenkerliste“), bleiben ganze 17 Seiten übrig. Auch das nicht unbedingt Ausdruck großer krimineller Energie des Beschuldigten.

 

Die Inhaftierung Ballwegs Ende Juni 2022 wurde mit Fluchtgefahr begründet. Der Querdenken-Gründer soll geplant haben, Deutschland zu verlassen. Die Passage in der Anklageschrift dazu liest sich wie das Skript zu einem mittelmäßigen deutschen Heimatkrimi. Ballweg habe bereits Anstalten zur Flucht ergriffen. „Er saß – bildlich gesprochen – buchstäblich auf gepackten Koffern.“ Er habe sein Haus für 1,3 Millionen Euro verkauft und seinen Hausstand fast vollständig aufgelöst. Er habe keinen festen Wohnsitz in Deutschland mehr. Er habe bereits ein Umzugsunternehmen damit beauftragt, seine Habseligkeiten mit einem Container nach Costa Rica zu verschiffen. Der Container habe schon im Hamburger Hafen gelegen und sollte am folgenden Wochenende verschifft werden. Er sei im Mai 2022 in Costa Rica gewesen. Es sei davon auszugehen, dass er sich dabei Häuser angesehen habe. Er sei unmittelbar davor gestanden, seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland aufzugeben und sich dauerhaft in Costa Rica niederzulassen, um sich dem Strafverfahren zu entziehen.

 

Die Frage, woher sie wisse, dass Herr Ballweg seine Auswanderung nach Costa Rica vorbereitet habe, will die Staatsanwaltschaft nicht beantworten. Das sei „nicht für die Öffentlichkeit“, erklärt der Behördensprecher.

 

Sieht man davon ab, dass derzeit viele Deutsche das Land aus unterschiedlichen Gründen verlassen, die – wegen Corona – von politischer Motivlage bis zu wirtschaftlich existentiellen Notlagen bei Unternehmern reichen, erklärt Ballwegs Anwalt, sein Mandant habe nicht das Interesse auszuwandern.

 

Michael Ballweg saß neun Monate in der JVA Stuttgart-Stammheim ein. In dieser Zeit bekamen die Solidaritätsbekundungen für ihn Zulauf. Mitte März zogen annähernd 2000 Leute von Zuffenhausen aus zu dem berühmten Gefängnis und forderten seine Freilassung. Am 4. April wurde er nun aus der U-Haft entlassen. Sollte das Landgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft zulassen, folgt die Eröffnung der öffentlichen Hauptverhandlung. Wenn nicht, könnte der Fall auf die Anklagebehörde selbst zurückfallen und ihr eigener Fall werden.

Ähnliche Beiträge:

25 Kommentare

  1. Michael Ballert hatte vor seiner „Berühmtheit“ auch gerne seine Thesen zur ‚aktuellen Politik‘,auf dem deutschen Saker verlautbart. Nach mehreren Warnungen durch den Blogleiter, hatte Rusdophilus ihn gesperrt.
    Dadurch entstehen Fragen : Was hat den Blogbetreiber dazu geführt ihn zu sperren? Was hat der Blogbetreiber ihn dazu veranlasst? Welche Aussagen von M.B. führten zu seiner Sperrung?
    Später kam das ‚Plan’demie Spektakel mit eben diesen Auswirkungen.
    Das ist für mich tatsächlich schon ein wenig skurrile…

  2. Anklagen „wg. versuchter Geldwäsche und Steuerhinterziehung“ sind per definitionem politische Anklagen, sie werden ausschließlich dann erhoben, wenn das politisch opportun ist oder erscheint.
    Prozess geschlossen 🙂

    1. wo bleibt die inhaftierung der wirklich kriminellen kreaturen als da wären: scholz -cum-und baerbock mit 137 tausend steuergelderverschwendung, nur um ihre visage aufzumotzen oder lauterbach, der zigtausende in die nadel trieb. wo werden diesen kriminellen strolche vor die schranken der gerichtsbarkeit gebracht? WO????

  3. Man tappt so lange im Dunkeln, als man nicht erfährt, wofür Ballweg Spendengeld „privat“ ausgegeben hat. Ich gehe davon aus, dass ihm Kosten für Polizeieinsätze aufgebürdet wurden und es Zivilklagen von Pharmafirmen gab. Man wird es auch nicht erfahren, weil Ballweg das wahrscheinlich nicht offenlegen kann, weil es den Vorwurf der Staatsanwaltschaft bestätigen könnte. Ich staune über Menschen, die ohne Unterstützung von einer finanzkräftigen Organisation Demonstrationen anmelden und damit Verantwortung übernehmen. Immerhin gelang es Ballweg, beträchtliche Summen einzuwerben. Die Frage ist, ob er sie für Kosten verwenden kann, die ihm in seiner Rolle als Organisator von „Gesetzesverstößen“ aufgebürdet wurden. Querdenken-711 ist wohl kein Verein und auch keine Partei mit Mitgliedern. Es ist von Gruppe die Rede, Bewegung mit Teilnehmern usw.. Wenn Querdenken711 kein Verein ist und keine Mitglieder sondern nur Teilnehmer hat, dann weiß ich nicht, wie Schenkungen vom Empfänger verwendet werden dürfen. Ganz gewiss haben die Spender nichts dagegen, wenn die Geldgeschenke für Unkosten verwendet werden, die dem Initiator der Bewegung entstanden sind.
    Im August 2022 stand folgendes in der Webseite von Ballweg.
    „Unterstützung
    Möchtest Du Querdenken-711 unterstützen?
    Unterstütze uns mit bitcoin oder via bitcoin Lightning.
    Mit bitcoin unterstützen
    Hier findet ihr eine Anleitung zu bitcoin.
    Kontodaten
    23.05.2022: Die Volksbank am Württemberg hat mir neben dem Konto für Querdenken-711 auch mein Privatkonto und das Firmenkonto gekündigt (Video).
    Die Begründung war, dass sie zu viele Beschwerden erhalten hätten. Deshalb bitte ich Euch um Eure Hilfe:
    Schreibt bitte eine freundliche Email an die Volksbank, warum es wichtig ist, dass auch kritische Stimmen in Deutschland erhalten bleiben. Email: info@voba-aw.de
    Paypal: Unser Paypal-Konto wurde am 15.03.2022 gesperrt.
    Als Betreff bitte SCHENKUNG angeben.“
    In der superdemokratischen BRD ist demonstrieren natürlich erlaubt. Für den Organisator können durch Verstöße aller Art allerdings leicht Kosten entstehen, die in die Hunderttausende gehen. Würde in Russland so etwas passieren, würde es heißen, Putin ruiniert Demonstranten mit gigantischen Geldstrafen und sperrt sie ohne Urteil monatelang ein.

  4. Es geht also um ca. 500.000 EUR Schadenssumme, wobei diejenigen, die ihm dieses Geld gespendet haben sich offenkundig in der überwiegenden Mehrzahl nicht als geschädigt betrachten?
    Mal egal ob da irgendwas dran ist, gibt es einen Fall mit einer ähnlichen Schadenssumme, wo der Beschuldigte dann ebenfalls 9 Monate in U-Haft verschwunden ist?

    Ansonsten mal als Idee für Herrn Ballweg wie er es in Zukunft besser machen kann: Cum-Ex und Cum-Cum-Ex angehen und dann nicht mit solch läppischen Beträgen antreten, sondern direkt aus dem Vollen schöpfen und ein paar Milliarden abgreifen, direkt vom Staat und nicht von solchen Pillepallespendern! Dann klappts auch mit der Straffreiheit und nebenbei ist die Presse dann auch nicht ganz so ekelhaft zu einem.

  5. Mich interessiert die Anklage nicht, auch ein Urteil interessiert mich nicht, weil ich davon ausgehe, dass dieses Verfahren politisch motiviert ist. Würde sich Querdenken mit Themen beschäftigen, die der Regierung gefallen, dann hätte es die Anklage nicht gegeben, somit hat das nichts mit Rechtsprechung zu tun. Die Regierung hat ganz offensichtlich vergessen, wer der Souverän und wer der Diener ist.

    Was besonders verwerflich ist, es handelt sich hier stellvertretend durch die Staatsanwaltschaft um den Staat, wo die Regierung vermutlich den Auftrag dazu gegeben hat. Somit Arbeiten hier zwei Gewalten zusammen, die sich eigentlich gegenseitig kontrollieren sollten. Die Regierung konstruiert also eine Anklage, um einen Bürger abzustrafen, der sein Recht auf Demonstrationen wahrgenommen hat. Dieses Regierungsverhalten ist in einer Demokratie nicht üblich und man muss sich daher fragen, ob es die Demokratie überhaupt noch gibt oder ob es sie jemals gegeben hat.

    Das Regime, wie ein Regierungsvertreter es selbst nannte, erreicht bei mir damit nur, das der Glaube an den Rechtsstaat weiter korrodiert. Es ist davon auszugehen, das Regime sich nicht ewig an der Macht halten können und wie wir in Frankreich gesehen haben, sich bereits Teile der Exekutive gegen die Legislative gestellt haben. Wie sagte Helmut Kohl, am Ende zählt, was hinten rauskommt und der Zahltag wird auf die eine oder andere Weise kommen.

  6. 9 Monate Untersuchungshaft sind definitiv eines Rechtsstaates unwürdig, gar keine Frage. Wäre das in Russland passiert…
    Allerdings stellt sich mir die Frage, warum denn die ganzen ach so tollen Rechtsanwälte, die zu Hochzeiten der Querdenker-Bewegung noch vollmundig gefühlt 100erte Klagen gegen Gott und die Welt anstrengen wollten, im Fall Ballweg offenbar rein gar nichts gebacken bekommen haben.

    1. Hast du auch nur mal 10 Minuten zu seinem Fall recherchiert? Wenn das Gericht die Anwälte und den Beschuldigten auflaufen lässt, dann kann man noch so viel wollen.
      Exemplarisch aus Januar:
      https://www.youtube.com/watch?v=xshvSAAo_rg

      Am Ende wollten die übrigens nicht nur vors Bundesverfassungsgericht (was das Gericht abgelehnt hat), sondern schlussendlich auch noch eine Ebene höher nach Europa.

      Und zu den restlichen „100erte Klagen“: Wenn z.B. ein Bundesverfassungsgericht nicht will (die enscheiden selbst was sie als Klage annehmen oder auch nicht), dann kannst du 1000 Klagen einbringen, es hilft dir nur nicht viel.
      Daher spielt sich vieles der realen Arbeit der Anwälte auf den unteren Instanzen ab. Du kannst z.B. auf dem Telegram Kanal von Dirk Sattelmaier viele Fälle mitverfolgen, die er anwaltlich in diesen Bereichen vertritt. Ich glaube nicht, dass seine Mandanten der Meinung sind, dass er nichts gebacken bekommt.

      Ballweg hat sich im übrigens bisher auch nicht negativ zu seinen Anwälten geäußert. Scheinbar ist er daher wohl der Meinung, dass sie ihn durchaus gut vertreten haben und noch tun.

      1. Ich habe mal beim Verfassungsgericht eine Klage eingereicht. Ich rechnete mit Ablehnung, wollte aber die Begründung im Internet veröffentlichen. Das war mir 500 Euro wert. Die hätte ich mir sparen können. Offensichtlich ist dem Gericht keine Begründung eingefallen. Deshalb wurde die Klage OHNE BEGRÜNDUNG ABGEWIESEN.

    2. Mach dir lieber keine Illusionen über das, was von Rechtsstaat übrig ist. Deine Feststellung, dass die Rechtsanwälte nichts gebacken bekamen, trifft schon zu. Nur sehe ich nicht, dass man ihnen das vorwerfen sollte. In dieser bizarren Justizkomödie hatten sie keine Chance und ich sehe auch dem Hauptverfahren mit Skepsis entgegen. Die Justiz wird alles tun, um die absurd lange Untersuchungshaft zu rechtfertigen.
      Die Justiz war immer in der Geschichte der Menschheit ein ein Machtmittel von Herrschaft und wird es für immer bleiben.

  7. Ob es eine besonders gute Idee von Ballweg war, sich ausgerechnet von einem Mitglied einer staatstragenden Partei, noch dazu einem MdL, vertreten zu lassen, sei mal dahingestellt. Meine erste Wahl wäre Hr. Löffler mit Sicherheit nicht gewesen.
    Dass es aber auch jeder andere Anwalt schwer hätte, ist mir natürlich klar. Mir ging es nur darum, dass Füllmich und Co. im Zuge der Querdenkerei sehr viele Erwartungen geweckt haben, was den Gerichtsweg betrifft, passiert ist jedoch bisher kaum etwas. Vielleicht braucht es aber auch nur mehr Zeit.

    Frohe Ostern @all.

    1. Bei Füllmich hast du sicherlich in Teilen Recht, aber ich würde es umgekehrt betrachten: Hat er wem geschadet? Und hätte er in der dunkelsten Zeit des Corona Wahnsinns überhaupt etwas vor Gerichten erreichen können? In einer Zeit, wo das Bundesverfassungsgericht die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen mit dem Argument rechtfertigte, dass man zwar durchaus Schäden durch die Impfung erleiden könne, man im schlimmsten Fall sogar daran sterben kann, aber dennoch sei sie in Ordnung, denn man könne ja seinen Beruf aufgeben und somit dieser Maßnahme entgehen.

  8. Zeitgeschichtliche Anmerkung
    Die faschistische Verfolgungspraxis im Nationalsozialismus ab 1935/36 lässt sich nach dessen Machtsicherung in Auswertung geheimpolizeilichen Unterlagen etwa so kennzeichnen: nachdem der Sicherheitsdienst der SS in Berlin in seinen Listen die Staatsfeinde als „objektive Gegner“ definiert hatte, ging es um deren meist geheimpolizeiliche Festnahme. Den Staatsfeinden waren nachdem man sie festgesetzt hatte und vor Gericht stellen wollte entsprechende Taten zuzuordnen. Entscheidend war die „Unschädlichmachung“ der durch den vorgegebenen Tätertypus bestimmten Staatsfeinde (so Reinhard Heydrich, Die Bekämpfung der Staatsfeinde; in: Deutsches Recht, 6/1936, S. 121ff.; Werner Best, Die Geheime Staatspolizei; in: ebenda, 6/1936, S. 125ff.). – Heydrich und Best waren damals als SS-Gruppenführer bzw. -Standartenführer Leiter des bzw. Abteilungsleiter im SS-Hauptamt Sicherheitspolizei und nahmen mit ihrem Chef, Reichsführer-SS Heinrich Himmler, Chef der Deutschen Polizei im Reichsinnenministerium, am 13. Oktober 1938 an einer Sitzung des „Polizeirechtsausschusses“ der „Akademie für Deutsches Recht“ in Berlin teil.

  9. Also angebliche versuchte Kriminalität, was nur durch Gedankenlesen ermittelbar wäre, und keine klagenden Geschädigten sondern nur Staatsbedienstete die völlig phantasielos und blöde versuchen jemanden, der politisch unbequem ist, kaltzustellen …

    ich halte in diesem Büttel- und Kriecherstaat inzwischen alles für möglich …

    und OT: gestern auf dem Ostermarsch in den Reden dauerndes mit dem Finger zeigen auf den Bösen Putin bis hin zur unglaublichen Behauptung, der Krieg in der Ukraine wäre beispiellos in der europäischen Geschichte …

    Jeder auf der Veranstaltung wusste, dass USA die Hauptkriegsverursacher und Hauptkriegsverbrecher dieser Welt sind – aber kein einziger Redner nahm die Buchstaben „USA“ in dem Mund …

    Vielmehr wurden Mainstreamnarrative wie Bonbons beim Fasching in die Menge geworfen.

    Ein Land das solche „Kritiker“, „friedliebende Bürger“, „politisch Aktive“ und „Demokraten“ hat …

    Es gibt inzwischen KEINE Organisation mehr, die nicht fest in der Hand der Propaganda-Büttel wäre – allen voran die seit langem schon völlig verdorbenen Gewerkschaften, gleich danach die Kirchen, dann alles, was sich heute noch „links“ schimpft angesichts der völligen Verkehrung der Begriffe, …

    Ach ja, und diese verkrachten Genie sind auch hier laut und allzu aktiv … und verhaltensauffällig …

    1. Es hat klar eine Rechtsverschiebung des politischen Systems stattgefunden. Transatlantizismus, wird er auch mit den rabiatesten Mittel durchgesetzt, gilt als “links“ (entspricht den US-“Demokraten“). Daher auch der Stau bei uns in der “Mitte“ (geduldete Variatiönchen zwischen Mitte-“links“ und liberalkonservativ). Die AfD ist der genehme (heimlich geduldete) Blitzableiter für die Frustrierten, die sie aber, ähnlich wie die US-Republikaner, noch weiter in die Sch***** reiten würden, wären sie am Drücker. Das ist m.E. die bedrückende Realität. Man könnte auch von der “Amerikanisierung“ der politischen Landschaft sprechen.

  10. Wenn wir den digitalen Euro haben oder bekommen ist Ruhe! Solche Querdenker sind dann 100% Geschichte. Dann noch die super Überwachungssoftware von den Chinesen zur Olympiade in Europa und noch ein wenig künstliche Intelligenz…

    Solch einen Fall wie mit Ballweg wird es wohl in Zukunft nicht mehr geben.

    Nehmen wir mal an, es ist nicht unsere Regierung und unsere Staatsanwaltschaft die hier treibt!
    Wer bitte ist dann die tatsächlich treiben Kraft für diesen wohl letzten Fall.. ?

    Wer will für unsere Zukunft im besonderen weltweit orchestriert unser aller Bestes?

    Wer?
    Warum?
    Welche Rolle dürfen wir dabei zukünftig einnehmen?

    Denken, aber bitte nicht schreiben und nicht sagen, „Denken ist noch erlaubt!“

    Auch solch ein Portal wie dieses ist Geschichte und wenn einer hier schreibt was er denkt…

    Viel Freude in unserer Zukunft!

    Das was ich jetzt erlebt habe und sehe ist bei weitem die Steigerung von der Geschichte meiner Groß- und meiner Eltern! Sie durchlebten damals eine besonders weltweite Dystopie.

    Für alle die mich jetzt untersuchen, sorry ich bin ein freier Geist

    1. Das wird wohl so sein.
      Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man vielleicht, wenns hoch kommt, 10% der Menschen rational und argumentativ erreichen kann. Die restlichen 90% sind mehr oder weniger nur emotional ansprechbar und lernen nur – vielleicht – über (leidvolle) Erfahrung. Bei den Deutschen kommt hinzu, dass sie im Grunde noch Untertanen sind und in ihrer Sturheit auch den falschen Weg gehen, koste es, was es wolle. Und das hat nichts mit fehlenden oder vorhandenen akademischen Abschlüssen zu tun. Konstruktive Diskussionen, die nicht “auf Linie“ sind, sind mittlerweile fast unmöglich.
      Aber die Gedanken sind (noch) frei…

  11. @der Fall Ballweg zum Fall Staatsanwaltschaft werden
    das wird es nicht – der Staatsanwalt ist politisch weisungsgebunden und wird eine – egal wie lächerlich – Begründung finden, nichts zu tun !
    Und den Deckel wird dann Harbarth draufmachen !

  12. Die politischen „Aktivsten“ der grünlinken Diktatur bekommen für ihre Handlungen, oftmals strafbare, ausreichend Geld vom Staat und von linken NGOs, welche auch vom Staat gefüttert werden. Nur die politisch Handelnden, wie Ballweg, sollen alles selbst blechen, auch die Geldstrafen des Systems. Während man den debilen Kliemaklebern Puderzucker in den Hintern bläst, werden Patrioten bestraft. Diese BRD ist dekadent und wird/muss untergehen.

    1. Wieso benutzen Sie denn den Begriff „grünlinks“? Was ist denn an denen „links“? Wer solche Begriffe benutzt, disqualifiziert sich für jegliche Diskussion.

  13. Der Chef von Querlenken. Kommt nach 9 Monaten schön vollgefressen aus der U-Haft und macht Werbung für die letzte Degeneration. Angeblich war er 9 Monate im Strandurlaub in Tel-Aviv.

    Noch Fragen?

      1. Schalt mal einen Gang runter.
        Findest du es nicht seltsam, dass Ballweg in Haft quasi umgedreht wurde und direkt nach Freilassung Schulterschluss mit den NGO finanzierten Klimamaoisten betreibt?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert