Der Eichmann-Prozess war eine „Kloake“

Urteilsverkündigung im Eichmann-Prozess am 15. Dezember 1961. Bild: GPO/gemeinfrei

Wie die SZ längst Bekanntes zur Topstory hochkocht.

Die Süddeutsche Zeitung versprach am Wochenende in großer Aufmachung, hinter der Bezahlschranke, eine sensationelle “Enttarnung”. Titel: Eichmann-Prozess: Der Mann, der Eichmann an den BND verraten hat”. Und viele Medien druckten es nach.

Doch statt Enthüllung, gab´s nur Halbwahrheiten, und die nicht mal selbst recherchiert, sondern abgeschrieben waren. Das Skandalöse, das ich im Rahmen meiner Prozesse gegen den Bundesnachrichtendienst in Filmen (“Pimpel und Blaustern”) mit BND-Dokumenten und Büchern zusammengetragen habe, wird ignoriert, stattdessen stützt man sich auf das gerade erschienene Werk von Klaus-Dietmar Henke, “Vergangenheitsabwehr”.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Henke ist ein seriöser Wissenschafter, der das ihm vorgelegte Material mit den dazugehörigen Fußnoten aufarbeitet; das ist hilfreich, aber weit davon entfernt, die jahrelange Desinformation des Mossad auseinanderzunehmen. Henke durfte im BND-Archiv forschen und fasste zusammen, was längst bekannt ist, nämlich dass Bundeskanzler Konrad Adenauer seinen Geheimdienst dazu benutzt hatte, um den Namen seiner rechten Hand, Staatssekretär Hans Globke, aus dem Eichmann-Prozess herauszuhalten. Henke schlussfolgert, dass der Münchner Dienst den damaligen Assistenten von Eichmanns Verteidiger, Robert Servatius, den jungen Dieter Wechtenbruch, als V-Mann “Laqueur” geführt und über ihn die Verteidigung des SS-Obersturmbannführers Adolf Eichmann gesteuert habe.

Die SZ-Story, illustriert mit vielen hübschen Bildern, lichtet kein einziges BND-Dokument ab, vermutlich, weil man gar keins hat, sondern sie beschränkt sich auf das Abschreiben. Nun wäre es kollegial und für einen seriösen Historiker korrekt gewesen, auf die Erstveröffentlichung der (illegalen) BND-Methoden hinzuweisen. Mein Dokumentarfilm mit vielen Dokumenten über die Infiltrierung der Verteidigung ist vom Februar 2021, mein Buch von 2024. Das Werk Henkes wird am 16. September 2026 erscheinen.

Dass diese Dokumente aufgrund mehrerer Klagen, die ich gegen den BND angestrengt habe, freigegeben wurden, wird nur am Rande erwähnt, ohne die Autorenschaft, so dass die Leser durchaus den Eindruck gewinnen können, hier hätte das Münchner Blatt selbst recherchiert. Zitat SZ: “(Das Bundesverwaltungsgericht lehnte die vollständige) Aktenherausgabe zum Fall Eichmann mit der Begründung ab, dass „Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Nutzung das Wohl der Bundesrepublik Deutschland gefährdet würde“. Dass sich das Gericht in meinem Prozess über bestehendes Recht hinwegsetzt – dazu kein Wort. Das Bundesarchivgesetz legt die maximale Schutzfrist für die Geheimhaltung auf 60 Jahre fest.

Aber staatstragende Journalisten legen sich selten mit den obersten Robenträgern an. Die Süddeutsche jedenfalls nicht, sie schweigt zu dieser fatalen rechtswidrigen Praxis, die sich über geschriebenes Recht hinwegsetzt.

Der Kern der SZ-Story ist der “Mandantenverrat” begangen von einem Mitarbeiter der Verteidigung: “Bislang konnte man von diesem Coup allenfalls ahnen.” O-Ton: “Wechtenbruch hat als junger Mann Eichmanns Verteidiger Robert Servatius assistiert und sich gleichzeitig vom BND als U-Boot anwerben lassen. Als Agent V-7461 erhielt er den Decknamen „Laqueur“. Erst jetzt, ein Jahr nach dessen Tod, kann mithilfe der bisher nicht erschlossenen Akten unzweifelhaft festgestellt werden, dass es Wechtenbruch war, der einen Mandanten verriet, dessen Betreuung Servatius und ihm oblag”.

 Nein. Nicht “erst jetzt”, und auch kein sensationeller Coup, und das aus vier Gründen. Zum Einen, weil ich bereits in meinem Buch über den jungen Anwalt alias “Laqueur” berichtet habe: “V-Mann 7461 – Deckname Laqueur – soll Servatius begleiten und reist nach Köln, um dort ein Visum zu beantragen. (…) Am 16. Januar 61 fand in München ein konspirativ durchgeführter Treff zwischen dem Assistenten des Rechtsanwalts Servatius und einem Angehörigen des israelischen Sicherheitsdienstes statt.” Es ging um Dieter Wechtenbruch. „Weitere Beobachtung ist sichergestellt“, gelobte der BND.”

 Zum Zweiten war es nicht nur der in München lebende Wechtenbruch, der auf der Payroll Pullachs stand. Der Einzige, dem Eichmann das Mandat für seine Verteidigung in Jerusalem erteilt hatte, war der Kölner Anwalt Robert Servatius, und der unterhielt seit September 1955 enge Beziehungen zum BND – DAS ist der eigentliche Skandal. Es war der BND, der ihm das Mandat verschafft hatte. Ich zitiere in meinem Buch aus einem BND-Vermerk: „Dr. Servatius versprach sich von einer Zusammenarbeit mit unserem Dienst eine Verwendung im Konsularischen Dienst. Um das Mandat zu erhalten, hat er sich an den Bruder von Eichmann gewandt und ist mit diesem zu einer ersten Besprechung in Salzburg zusammengekommen.” Servatius wurde ein braver Zuträger und sprach seine Schritte mit den Diensten ab. BND-Agenten begleiteten ihn nach Jerusalem”. (BND Sign. 100470)

Was bereits seit den 60-er Jahren bekannt war: Das Kanzleramt wollte verhindern, dass Staatssekretär Hans Globke, Kommentator der Nürnberger Rassengesetze, im Prozess in Jerusalem erwähnt wurde. Ganz im Sinne seines Auftraggebers konnte Servatius in der ersten Instanz seinen Mandanten zu der Aussage überreden, dass ihm der Name Globke nichts sage. Erst nach dem Todesurteil, in der Revision, fühlte sich der Angeklagte betrogen und wollte unbedingt Globke als Zeugen benennen. Servatius verhinderte dies – gegen den ausdrücklichen Willen Eichmanns.

Drittens hatte der BND noch einen weiteren Spitzel zum Prozess geschickt, Rolf Vogel, getarnt als Journalist. Er unterhielt enge Beziehungen zum Mossad und sprach mit Staatschef David Ben-Gurion. Er berichtete nicht nur über den Prozessverlauf und die anwesenden deutschen Diplomaten, sondern brach auch in das Hotelzimmer des Ostberliner Professors Friedrich Kaul ein. Zitat aus einem Geheimvermerk des Auswärtigen Amtes: “Soeben erscheint Rudolf Vogel zusammen mit dem Reporter der Bild-Zeitung, Herr Lynder (während des Krieges englischer Geheimdienst) und deponiert in meinem Hotelzimmer ein Aktenstück. Sie erklären dazu, dieses Aktenstück heute Abend aus dem Hotelzimmer Kaul im Hotel King David unbemerkt entnommen zu haben.“ Das Diebesgut sollte mit Diplomatenpost nach Pullach gehen. „Der Wert der Unterlagen scheint mir nicht allzu groß zu sein“, monierte der Diplomat.”

Auch dazu kein Wort in der SZ, denn offensichtlich hatte man auch nicht im AA recherchiert.

Grund Nr. Vier: Es ist Methode von Geheimdiensten, in das besonders geschützte Verhältnis zwischen Angeklagtem und seinem Verteidiger einzudringen und es gemäß der eigenen Interessen zu lenken – so geschehen etwa im Berliner Schmücker-Prozess (1976 bis 91).

 Auch in diesem Verfahren hatte das Landesamt für Verfassungsschutz seinen Spitzel Christian H. als Gehilfen in die Kanzlei eines der Verteidigers eingeschleust, der regelmäßig berichtete. Aufgrund der Manipulationen von Staatsanwaltschaft und Geheimdiensten wurde das Berliner Strafverfahren am Ende eingestellt. Immerhin. Die Manipulationen der deutschen und israelischen Geheimdienste 1961/2 im Verfahren in Jerusalem waren weitaus extremer, eine wahre Kloake, über die aus Gründen der “nationalen Sicherheit” Ministerpräsident Ben Gurion seine schützende Hand hielt und für die sich die israelische Justiz bis heute nicht entschuldigt hat. Warum auch?

 Laut SZ soll der BND den Anwalt Servatius mit dem Angebot geködert haben, sein Honorar aus dem Verkauf der Eichmann-Memoiren zu beziehen, seine Verpflichtungen dem Geheimdienst gegenüber verschwieg die Zeitung: “Beim Verwaltungsgericht in Köln hatte er schon vor Prozessbeginn gegen die Bundesregierung geklagt, um von ihr für seine Anwaltstätigkeit entschädigt zu werden, aber Bonn weigerte sich nach wie vor, seine Arbeit zu bezahlen. Die Regierung hatte Angst, mit einem Nazi-Massenmörder assoziiert zu werden.”

Das stimmt so auch nicht. Wenn sich die Süddeutsche korrekt informiert und eine zweite Quelle gesucht hätte – entweder durch eigene Recherche im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen (wo die Akten der Verwaltungsgerichte liegen) oder aus meinem Buch abgeschrieben hätte, dann hätte sie die offizielle Begründung für die verweigerte Kostendeckung erfahren. Und das waren zwei Argumente: Zum Einen, weil sich Eichmann der deutschen Justiz, die bereits einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte, entzogen hatte. Und zum Zweiten, weil er seine deutsche Staatsbürgerschaft verwirkt hatte – laut BND-Akten “Staatsgeheimnis” für die Israelis, die seine Staatsangehörigkeit nicht einmal in der Anklageschrift oder im Urteil erwähnten, ebensowenig wie seine Religionszugehörigkeit – eine durchaus wichtige Information in einem Strafverfahren, in dem es um Verbrechen gegen das jüdische Volk ging.

Dass Eichmann seine deutsche Staatsbürgerschaft verwirkt hatte, daran bestand kein Zweifel. Aber Servatius verzichtete, übrigens ebenso wie Staatssekretär Carstens vom AA, auf eine Klärung der Umstände. Denn wenn herausgekommen wäre, dass Eichmann, als er noch Reiseagent der Vacuum Oil Company gewesen war (1927 bis Juni 1933), eine gefälschte Geburtsurkunde (geboren in Haifa) vorgelegt hatte, wäre dies sicher ein riesiger Skandal gewesen – ebenso wie die Merkwürdigkeit, dass er als SS-Offizier seine arische Herkunft nicht nachweisen konnte und es in seinen SS-Personalpapieren eine auffällige Lücke bei der Religionszugehörigkeit seiner Großmutter mütterlicherseits gegeben hatte. Aber, das sind alles Fragen, die die offizielle Geschichtsschreibung ignoriert. Warum also durch kritische Fragen auffallen?

Der SZ-Autor hat vermutlich nicht einmal das Jerusalemer Urteil gelesen, sondern einfach das Narrativ der israelischen Regierung übernommen, wonach Eichmann der Architekt des Holocausts gewesen war: “Er hatte dafür gesorgt, dass die Juden aus ganz Europa ohne größere Fahrplanstörungen in die Gaskammern transportiert wurden.”

 Auch das ist so nicht richtig. Zwar war Eichmann als effizienter Bürokrat für den Abtransport der europäischen Juden in die Konzentrationslager zuständig, doch sein eigenes Projekt war nicht die Vernichtung, sondern die Emigration nach Palästina. Wer sich die Mühe macht und das Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde besucht, findet dort die Akten der Auswanderungsstelle in Wien, die er bis 1939 geleitet hat. Danach hat er mindestens 50.000 Juden in die Auswanderung gezwungen, das Jerusalemer Urteil spricht sogar von 150.000, denen er – objektiv – das Leben gerettet hat. Im Oktober 1940 sollte Eichmann 6.504 Juden aus Baden in die KZs verfrachten, so lautete der Befehl der Gestapo. Er schob sie stattdessen in den Süden Frankreichs ab. Zitat aus dem Urteil: „Dies (wurde) vom Angeklagten ohne die geringste Rücksichtnahme auf das Leben von deportierten Juden organisiert. Daher behandeln wir diese unmenschlichen Taten als Verbrechen gegen die Menschheit.“ Und schließlich hatte Eichmann in der Revision von seinem Versuch berichtet, 1944 eine Million Juden statt nach Auschwitz an die Grenze zu bringen – im Gegenzug für die Lieferung von 10.000 Lastwagen. Dieses Angebot sei an Globke gescheitert.

 Schade, dass es in der Bundesrepublik keine Stimme gibt, die sich in die Öffentlichkeit wagt und ein Machtwort spricht, à la “genug gelogen”!

Gaby Weber

Gaby Weber
Weber studierte Romanistik und Publizistik an der Freien Universität Berlin und promovierte 1982 am Lateinamerika-Institut. Seit 1978 ist die Mitgründerin der taz als Journalistin und seit 1986 als freie Korrespondentin tätig, zuerst aus Montevideo und ab 2002 aus Buenos Aires. Außerdem hat sie mehrere Reportagen und umfangreiche Recherchen zur Geschichte nachrichtendienstlicher Aktivitäten veröffentlicht. 2012 erschien ihr Buch „Eichmann wurde noch gebraucht“.
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