
Die elektronische Patientenakte kommt – ein Widerspruchsrecht soll es nicht geben. Und die nächste Entmündigung droht beim Thema Organspende: Denn man wird dazu gezwungen, sich mit einer Organspende befassen zu müssen.
Im Jahr 1982 plante die Bundesregierung eine Volkszählung, die sogleich auf großen Widerstand stieß. Nicht nur die Anhänger sämtlicher linker Parteien und Gruppierungen, auch Grüne und Alternative Listen, Hausbesetzer, Mietervereine und Kirchengemeinden unterstützten die breite Boykottbewegung. Viele Bürger wollten auch mit ihren illegal gebauten Garagen, mit ihren nicht angemeldeten Zweitwohnungen oder Untervermietungen nicht entdeckt werden. Es war die Zeit der Notstandsgesetze, der Rasterfahndungen, es war eine unruhige Zeit, auch voller Misstrauen gegenüber einer staatlichen Ordnung, die eine zumindest personelle Kontinuität zu der jüngsten faschistischen Vergangenheit Deutschlands aufwies.
Der „Quantensprung“
Am 13. April 1983 erließ das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung, mit der die geplante Volkszählung gestoppt wurde. In seinem endgültigen Urteil vom 15. Dezember 1983 erklärte das Bundesverfassungsgericht das gesamte Volkszählungsgesetz für verfassungswidrig. In erheblicher Weise und ohne Rechtfertigung würde das Gesetz einen Eingriff in die Grundrechte des Einzelnen darstellen. Es sei eine Verletzung der Informationellen Selbstbestimmung, womit das Gericht einen völlig neuen Tatbestand prägte. „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. […] Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“
Diese Grundsatzentscheidung markiert die Geburtsstunde des modernen Datenschutzes in Deutschland.
Machen wir einen Sprung, vierzig Jahre weiter, sogar einen „Quantensprung“ wie Karl Lauterbach bei der Aussprache über das Digitalgesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) im Bundestag sagte: „Das ist etwas, was die Arbeit von Ärztinnen und Ärzten jeden Tag verbessern und vereinfachen wird. Die Daten werden schnell und zuverlässig da sein und es wird eine neue Medizin ermöglicht.“ Beide Gesetze wurden im Bundestag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP beschlossen. Die Union enthielt sich. Die AfD stimmte dagegen.
Schlicht und einfach: Entmündigung
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein persönlicher Datenspeicher, der die Patient:innen ein Leben lang begleitet. Die ePA ist über Apps abrufbar, die bis Anfang 2025 von den Krankenkassen kommen sollen. Was in diese Akte kommt und wer darauf Zugriff haben kann, sollen die Patient:innen selbst bestimmen können. Wechselwirkungen von Medikamenten und Mehrfachuntersuchungen sollen damit verhindert werden. Die verschlüsselten Daten sollen der Politik, der Wissenschaft, den Krankenkassen und der Pharmaindustrie für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
Es gibt viel Kritik an der geplanten ePA. Besonders hervorheben muss man aber die sogenannte „opt-out-Regelung“: Während man bisher seine Teilnahme an der ePA aktiv kundtun musste (opt-in), was der normalste aller Vorgänge im täglichen Leben ist, gilt für die neuen Gesetze die opt-out-Regelung. Untätigkeit bedeutet Zustimmung. Jede und jeder muss eine ePA anlegen, es sei denn, man hat bei seiner Krankenkasse schriftlich Widerspruch eingelegt. Opt-out-Regelungen kommen immer dann zum Zuge, wenn das Volk nicht so pariert, wie es die Regierung will. Die nächste opt-out-Regelung ist schon in Sicht: bei der Organtransplantation. Wer nicht ausdrücklich widersprochen hat, der hat automatisch zugestimmt. Ein Recht auf Enthaltung oder gar Nichtbefassung gibt es nicht mehr. Das ist schlicht und einfach eine Entmündigung und hat mit informationeller Selbstbestimmung nichts mehr zu tun. Und noch viel schlimmer ist, dass Ausschüsse des Europäischen Parlaments im November 2023 für die Schaffung eines “Europäischen Raums für Gesundheitsdaten“ (European Health Data Space – EHDS) gestimmt haben, mit dem Informationen über sämtliche ärztliche Behandlungen von EU-Bürger:innen zusammengeführt werden sollen. Ein Widerspruchsrecht der Patienten gegen diese europäische ePA gibt es nicht. Damit wird opt-in oder opt-out zu einer unerheblichen Spielerei. Man ist dabei, ob man will oder nicht, und man kann dem nicht entkommen: eine Zwangs-ePA. Von einer informationellen Selbstbestimmung kann keine Rede sein.
Ist das vierzig Jahre alte Verfassungsgerichtsurteil im Gesundheitswesen nicht mehr gültig?
“Die elektronische Patientenakte kommt – ein Widerspruchsrecht soll es nicht geben.”
Wollen wir wetten, wann die Gehirnchippflicht kommt?
Eine Gehirnchippflicht für Politiker wäre angebracht denn die verblöden immer mehr.
Da wird bei vielen mangels Masse nichts “zum Chippen” sein, vermute ich …
“Die nächste opt-out-Regelung ist schon in Sicht: bei der Organtransplantation.”
Mit einem gesetzlichen Trick legitimierter Mord. Warum sind Ärzte bei Organ-Entnahme-Operationen wohl heute schon mit Schweigepflicht belegt?
ZB werden während der Organentnahme Medikamente verabreicht, die die Reflexe auf Rückenmarksebene hemmen. Reflexe – nee, is klar.
Auch wer glaubt, im Koma sei man bereits faktisch tot, unterliegt einem folgenschweren Irrtum…
> Warum sind Ärzte bei Organ-Entnahme-Operationen wohl heute schon mit Schweigepflicht belegt?
Die Schweigepflicht gilt über den Tod des Patienten hinaus. Was meinst Du, belegt Dein zitierter Satz?
Davon abgesehen sehe ich die Entmündigung auch kritisch und meine, daß die vorherige Regelung eher eines zivilisierten Staatswesens würdig war.
Dann sagen Sie einfach nein und ist es. In Deutschland sterben täglich 3 Leute, weil sich die Meisten mit dem Thema nicht beschäftigen wollen, einmalig in Europa. Niemand muss zustimmen, einfach nur ja oder nein sagen. Übrigens: mit Koma hat das Thema überhaupt nichts zu tun.
Gestern einen schönen Satz aufgenommen:Einwilligung kann es nur bei vollständiger Aufklärung geben.Doku über das Buch ‘ Die Nonne’
Wir sind doch vollumfänglich die letzten paar Jahre medizinisch aufgeklärt worden und dann haben wir uns freiwillig ohne jeden Zwang uns spritzen lassen.
Zu Ihrer Frage Herr Hontschik, ja natürlich ist das Urteil noch in Kraft.
Aber vielleicht hat sich die Bundesrepublikansche Haltung in den letzten 40 Jahren geändert und man ist aufgegangen in einer EU Zentrik, halt unter deutscher Führung, ob diese nun eine supranationale Fassade oder eine Plutooligarchie ist, wurde noch nicht offiziell verkündet.
Endlich wieder ein Beitrag, der JEDEN unmittelbar betreffen wird, aber bisher eher als nicht relevant betrachtet wurde. Danke.
Die opt-out-Regelung ist zwar die schlechteste, doch zumindest eine Möglichkeit des Widerspruchs.
“Jede und jeder muss eine ePA anlegen, es sei denn, man hat bei seiner Krankenkasse schriftlich Widerspruch eingelegt.”
Diese Darstellung ist leider nicht korrekt, denn derartige Widersprüche werden zwar von Krankenkassen zur Kenntnis genommen, aber mit Verweis auf zukünftige Regelungen des opt-out-Verfahrens nicht angewandt. Urteil hin oder her.
“Es gibt viel Kritik an der geplanten ePA.”
Tatsächlich? Dann ist mir bedauerlicherweise etwas entgangen, denn allgemein, selbst bei OT, tendiert das Interesse gen 0.
Dafür kann man vermehrt Nutzer in Apotheken beobachten, die freudig erregt, fast manisch, das “neue” eRezept testen und einen beglückenden Moment erleben. Man vermag sich den Lustgewinn bei der ePA nicht vorstellen.🤪
> Diese Darstellung ist leider nicht korrekt, denn derartige Widersprüche werden zwar von Krankenkassen zur Kenntnis genommen, aber mit Verweis auf zukünftige Regelungen des opt-out-Verfahrens nicht angewandt. Urteil hin oder her.
Ich habe noch nicht widersprochen, aber kannst Du das mal etwas detaillierter beschreiben wie das abgelaufen ist?
Am einfachsten im www nach ‘Widerspruch ePA’ suchen. Gibt viele inhaltlich gleiche und klare Formschreiben – auch von Kanzleien.
Antworten von Kassen werden den Eingang bestätigen, aber darauf hinweisen, dass, sobald es genaue Vorgaben zur opt-out-Regelung geben wird, alle Versicherten unaufgefordert angeschrieben würden und sich darauf hin für oder gegen Nutzung entscheiden könnten.
Kann man glauben, aber eine Eingangsbestätigung ist auch nicht zu verachten. 😉
Vielen Dank.
Und dann reden die Politiker immer noch von Demokratie ja wo ist die denn geblieben?Wir werden immer mehr bevormundet.Die Menschen lassen sich einreden andere Parteien sind schädlich für unser Land dabei sitzen die Schädlinge längst am Ruder und zerstören systematisch unser Land wann begreift das auch endlich jeder einzelne.
Nun, man hat eben bemerkt daß man damit durchkommt ohne daß es zu Laternisierungen von Verantwortlichen kommt. Also macht man weiter so.
Die Demokratie ist doch da!
Und zwar die Bürgerliche, bei der der herrschaftliche Staat (als Machtmonopolist) mit seinem Volk (Verfügungsmasse) alle vier Jahre ein grosses, spektakuläres – aber letztlich völlig unverbindliches Wünschdirwas aufführt.
Die Praxisgebühr war nur der erste Test ob die Ärzte brav und folgsam sind. Sie hätten auch geschlossen streiken und die Praxisgebühr nicht einsammeln können, die ihnen selbst nichts bringt außer unbezahlter zusätzlicher Arbeit. Tja. Und jetzt kommt die elektronische Patientenakte. Daten sind schließlich das Öl des neuen Jahrtausends.
Der Gesundheitsminister fährt für seine Kundschaft sehr reichen Lohn ein.
Lauterbach ist Gesundheitsökonom, ein Bereich der Betriebswirtschaft. Das bedeutet: Privatisierung, Verrat und Verkauf des öffentlichen Gesundheitswesens.
Lauterbach verbrachte die ersten 12 Jahre seiner Berufskarriere, gleich nach dem Studium, im Aufsichtsrat der Rhön-Kliniken, der seinerzeit größten privaten Klinikkette, unter seinem Ziehvater Eugen Münch (einem Steuerberater und Gründer der Klinikkette). In dieser Zeit wechselte Lauterbach von der Jungen Union zur SPD und wurde Bundestagsabgeordneter.
Aus Abgeordnetenwatch:
“Er guckt einen immer so ganz, ganz stechend an und sagt: ‘Ich bin doch Sozialdemokrat’, und hofft, dass man dann nicht weiter fragt.” https://www.abgeordnetenwatch.de/recherchen/nebentaetigkeiten/karl-lauterbach-und-das-versteckspiel-mit-dem-nebenverdienst-update
“Wechselwirkungen von Medikamenten ……… sollen damit verhindert werden.”
Wenn das wahr wäre, würde man vor einer Verordnung bisher ja gefragt, welche Medikamente man bereits nimmt. Ich bin inzwischen 80 Jahre alt und allenfalls mal nach Blutverdünnern oder allergischen Reaktionen gefragt worden; beides hat mit Wechselwirkungen nichts zu tun. Wenn ich mich da schützen will, muß ich schon selbst die Beipackzettel lesen. Daran würde sich wohl auch nichts ändern.
Aber in jedem Fall werde ich widersprechen.
“Ich bin inzwischen 80 Jahre alt”
Hui. Soll ich langsamer schreiben? (Scherz!)
Nachdem ich in den von mir besuchten Foren auffällig häufig freiwillige Altersangaben sehe, die auf das letzte Lebensdrittel hindeuten, frage mich, wo die Jüngeren (also U50 😉 ) sind. Können die nur noch “wischen”, aber keinen Gedanken mehr formulieren?
Die müssen arbeiten gehen und haben keine Zeit.
ich habe meinen Widerspruch langsam geschrieben, aber die U50- Belegschaft meiner Krankenkasse will mich wohl altersbedingt nicht überfordern und schuldet mir immer noch eine Eingangsbestätigung! Ich weiß es war ein Scherz, Alexander, aber die Realität ist leider komplett Scherzbefreit! Trotzdem, Druck erzeugt Gegendruck und mir sind immer noch genug Zähne zum Beißen geblieben! Ich habe immerhin Zeiten erlebt, wo nicht mit der Staatsmacht albern herum debattiert wurde, ob ein Spaziergang jetzt als legitim oder illegitim zu interpretieren sei.
Also bitte, das Urteil von 1983 können wir nun wirklich vergessen. Seit Edward Snowden wissen wir, dass wir komplett durchleuchtet werden und quasi jeder unserer Schritte überwacht wird. Wäre es denn angesichts dessen überhaupt sinnvoll gewesen, gegen die Patientenakte zu demonstrieren? Würde da nicht etwas verteidigt, was wir ohnehin schon längst verloren haben?
Der NSA-Skandal endete mit einem Totalsieg der US-Geheimdienste, ob wohl es massiven Protest dagegen gab. Da waren Piratenparteien mit zweistelligen Wahlergebnissen in ganz Europa. Aber passiert ist exakt nichts.
Mit einem beachtlichen Trick: das Thema verschwand auf einen Schlag aus der gesamten Presse und zwar zugunsten des Ukrainekonflikts. Eine sehr offensichtliche und unübersehbare Gleichschaltung der Presse.
Es ist auffallend in “linken” Kreisen, dass man sich über jede neue Zumutung ein bisschen aufregt – um dann wieder zur Tagesordnung überzugehen als sei nichts geschehen.
Jeder wache Mensch beobachtet seit Jahren, ja, Jahrzehnten, eine ständig fortschreitende Einengung und Beschränkung unserer Rechte, unserer Bewegungsfreiheit, unserer Meinungs- und Redefreiheit, unserer Menschenwürde, unserer Lebensweise, unserer Gestaltungsmöglichkeiten, unserer Selbstbestimmungsrechte. Ich persönlich sehe das spätestens seit 1989 verstärkt ablaufen.
Aber “Links” kann nichts anders als darüber labern und theoretisieren. Getan wird von dem, was sich “links” nennt nichts. Nur “gegen rechts”, da ist man zusammen mit Konzert-Medien, Regierung und überstaatlichen Organen ganz vorne an vorderster Front und absolut hyperaktivistisch mit dabei.
ich kann mich nur noch mit schaudern abwenden von all dem so genannten “Links”, diesem Getue, dieser Attitüderei, diesem Schwaflerverein voller Idiologen und Einflussagenten, diesem völlig unnötigen Großmaulgemache die für sich jede Revolution gepachtet haben – um jede zu verhindern weil man selbst völlig unfähig ist, mehr zu tun als laute, stinkende Fürze zu verbreiten.
“Ist das vierzig Jahre alte Verfassungsgerichtsurteil im Gesundheitswesen nicht mehr gültig?”
Die nationalem Recht übergeordnete supranationale Rechtsordnung und deren Ausbau, war doch schon mit der seinerzeitigen EU Gründung angelegt.
Jean-Claude Juncker, die alte Schnappsdrossel, gab doch die Marschrichtung vor:
“Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”
Statt zur EU-Wahl zu gehen, um dieses antidemokratische und plutokratische Rechtskonstrukt aka EU zu legitimieren, sollte es europaweite Ausstände, Arbeitsniederlassungen, Streiks und Demos geben.
Wenn mit den Bauern in Frankreich, Holland und in D der Anfang dafür gemacht würde, um so besser…..
Anstatt von Entmündigung könnte man den Übergang vom mündigen Bürger zum Bittsteller feststellen…
Nimmt man das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ernst, kann es bei der Patientenakte nur ein Opt-In geben, d.h. explizite Zustimmung durch Bürger als Patienten. Das E-Rezept funktioniert übrigens ähnlich schlecht und Praktizierende wie Apotheker beklagen, dort wurde vieles nicht mitgedacht.
Die elektronische Patientenakte beeinträchtigt das Arzt-Patient-Vertrauensverhältnis. Macht den Arzt und nachgelagerte Organisationseinheiten (Krankenkassen, ihre Dienstleister usw.) zwangsweise zu Datenschützern. Ohne entsprechende Regressmöglichkeiten durch den Bürger ist der Anreiz Daten zu schützen nicht gegeben. Das auftreten eines medizinischen Datenlecks ist deshalb (in Deutschland) nur eine Frage der Zeit.
Für medzinische Daten, steht seit geraumer Zeit zur Diskussion das selbst Anonymisierung der Daten nicht zielführend ist, da anonymisierte medizinische Daten je nach Verwendung der (umfangreiche) medizinische Kontext fehlt. Ist er vorhanden, erlaubt er Rückschlüsse aus den teil-anonymisierten über die nichtanonymisierten Bestandsdaten auf den Patienten. Es müssen imho beide Bestände aufbewahrt werden (Stand 2018). Gleiches gilt für pseudonymisierte Daten und Verarbeitungstätigkeiten die in einem Verzeichnis geführt werden müssen, stehen im Widerspruch zur Verschlüsselung von Daten, selbst PIR-Systeme, s. https://de.wikipedia.org/wiki/Private_Information_Retrieval können diese Aufgabe für medizinische Daten (vermutlich) nicht leisten – ich habe irgendwann aufgehört mich dafür zu interessieren.
D.h. ohne Aufklärung über die Risiken der Re-Identifikation ist Opt-Out die schlechteste Lösung, weder Arzt, Apotheker noch die Sprechstundenhilfe können diese Arbeit leisten, und für die zunehmend alternden Patienten ist es bereits jetzt zunehmend schwierig.
Hier eine https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Datendiebstählen aktueller und umfangreicher https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_data_breaches bzw. https://en.wikipedia.org/wiki/23andMe_data_leak – d.h. was hier in Deutschland noch diskutiert wird, ist bereits passiert und keine Partei hat das auf dem Schirm.